Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen

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2 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2

3 Tätigkeitsbereiche 3

4 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung steuerbegünstigter Zweckbetrieb wirtschaftliche Betätigung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 4

5 Ideelle Tätigkeit: umfasst die die eigentliche satzungsmäßige Zweckverwirklichung zuzuordnende Einnahmen u. a.: Mitgliedsbeiträge satzungsgemäße Aufnahmegebühren echte Zuschüsse Spenden Schenkungen und Erbschaften zuzuordnende Ausgaben u. a.: Mitgliederverwaltung Aufwendungen für traditionelle Schützenumzüge anteilige Gebäudekosten körperschaft- und gewerbesteuerfrei 5

6 Vermögensverwaltung: ist ist die die Nutzung des des Vereinsvermögens durch Dritte gegen Entgelt zuzuordnende Einnahmen u. a.: langfristige Vermietungen und Pachten (> 6 Monate) Zinsen, Dividenden zuzuordnende Ausgaben u. a.: anteilige Gebäudekosten körperschaft- und gewerbesteuerfrei 6

7 Wirtschaftliche Betätigung: u umfasst jede selbständige nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, die über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung hinausgeht. steuerbegünstigter Zweckbetrieb steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 7

8 Steuerbegünstigter Zweckbetrieb: liegt vor, wenn die Tätigkeit unmittelbar der Verwirklichung des satzungsgemäßen Vereinszwecks dient, sie für für die Zweckverwirklichung unentbehrlich ist ist und der Verein nicht mehr als notwendig in in den Wettbewerb mit anderen tritt. Beispiel: Schussgeld der Schützen beim Vogelschießen, Verkauf von Schützenartikeln (Fahnen, Schützenhüte, Holzgewehre) körperschaft- und gewerbesteuerfrei 8

9 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Zu Zu den Einnahmen zählen alle Erträge, die nicht in in den übrigen Tätigkeitsbereichen anfallen. Beispiele: Verkauf von Speisen und Getränken, Eintrittsgelder bei geselligen Veranstaltungen, kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten, Abschreibungsdarlehen, Einnahmen Einnahmen > steuerfrei: KSt, GewSt steuerpflichtig: KSt, GewSt 9

10 Zuordnung der Einnahmen und Aufwendungen 10

11 Beispiel: Ein als gemeinnützig anerkannter Schützenverein hat im Jahr 2009 folgende Einnahmen: Mitgliedsbeiträge Spenden Verkauf von Schützenartikeln Schänkenpacht Verkauf von Speisen und Getränken ideeller Bereich ideeller Bereich ideeller Bereich ideeller Bereich Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerfrei grds. steuerpflichtig, aber steuerfrei 11

12 Beispielabwandlung: Ein als gemeinnützig anerkannter Schützenverein hat im Jahr 2009 folgende Einnahmen: Mitgliedsbeiträge Spenden Verkauf von Schützenartikeln Photovoltaik Verkauf von Speisen und Getränken ideeller Bereich ideeller Bereich ideeller Bereich ideeller Bereich Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerfrei steuerpflichtig, da >

13 Steuerpflicht: Der Verein muss unter folgenden Voraussetzungen Steuern abführen... Körperschaftsteuer: 1. Gesamteinnahmen (brutto) des wirtsch. Geschäftsbetriebes > ( Besteuerungsgrenze) und 2. Gewinn > (ab 2009: ) Freibetrag Gewerbesteuer: 1. Gesamteinnahmen (brutto) des wirtsch. Geschäftsbetriebes > (Besteuerungsgrenze) und 2. Gewinn > (ab 2009: ) Freibetrag 13

14 Tätigkeitsbereiche - Zusammenfassung ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung steuerbegünstigter Zweckbetrieb steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Steuerfrei (KSt, GewSt) steuerpflichtig, (KSt, GewSt) wenn Einnahmen >

15 Muster einer Überschussermittlung 15

16 Umsatzsteuerliche Beurteilung des Vereins 16

17 Der Verein als Unternehmer kein Leistungsaustausch Verein erbringt Leistungen im Leistungsaustausch ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb außerunternehmerischer Bereich unternehmerischer Bereich 17

18 außerunternehmerischer Bereich unternehmerischer Bereich ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht steuerbar 7 % USt grds. 19 % USt Steuerbefreiungsvorschriften beachten 18

19 Besonderheit beim Kleinunternehmer wenn Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr < und im laufenden Kalenderjahr der Umsatz voraussichtlich nicht > keine Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer... jedoch Kein Vorsteuerabzug! Achtung! Rechnungslegung / Optionsmöglichkeit Achtung! Rechnungslegung / Optionsmöglichkeit 19

20 Wichtig für den Vorsteuerabzug! Aufwendungen möglichst direkt zuordnen ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Kein Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug grds. möglich 20

21 gemischte Aufwendungen entfallen auf verschiedene Bereiche, die den Vorsteuerabzug zulassen nicht zulassen Aufteilungsschlüssel Aufteilung erforderlich Aufwendungen ohne Vorsteuerabzug Aufwendungen mit Vorsteuerabzug 21

22 Vorsteuerabzug Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach den Ausgangsumsätzen! nicht steuerbarer (ideeller) Bereich steuerbarer Bereich (Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) steuerfrei steuerpflichtig kein Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug 22

23 Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 23

24 Vorsteuerabzug bei Schützenhallen nicht steuerbarer oder steuerfreier Bereich Steuerpflichtiger Bereich Generalversammlung Seniorennachmittag (soweit unentgeltlich) steuerfreie Vermietungen Schützenfest, andere Feste, Vermietungen an Unternehmer, Vermietungen mit Verträgen besonderer Art Berechnung eines Aufteilungsschlüssels kein Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug 24

25 Beispiel Nutzung nicht steuerbar steuerpflichtig der Halle steuerfrei eigene Feste Tage Seniorennachmittag 2 Tage Ferienlager Tage Fremdvermietungen Tage Mitgliederversammlung 2 Tage Vorstandsfest 2 Tage Nutzung insgesamt Tage davon 6 steuerfrei steuerpflichtig % 6,3 6,3 % (kein Vorsteuerabzug!)!) Vorsteuerabzug 93,6 % der gemischten Aufwendungen 25

26 abgewandeltes Beispiel abgewandeltes Beispiel Nutzung nicht steuerbar steuerpflichtig der Halle steuerfrei eigene Feste Tage Seniorennachmittag 2 Tage Ferienlager Tage Fremdvermietungen Tage Tage Mitgliederversammlung (mit (mit Getränkeverkauf) 2 Tage Vorstandsfest 2 Tage Nutzung insgesamt Tage davon steuerfrei steuerpflichtig % 62,7 62,7 % (kein Vorsteuerabzug!)!) 37,3 % Vorsteuerabzug der gemischten Aufwendungen 26

27 ab dem Veranlagungszeitraum 2009 sind mit der Steuererklärung vorzulegen: Belegungsplan für das Vereinsgebäude, bzw. entsprechende Gebäudeteile Berechnung eines Aufteilungsschlüssels Darstellung der angefallenen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Vereinsgebäude Aufteilung dieser Kosten anhand des ermittelten Aufteilungsschlüssels 27

28 Wir stehen Ihnen gerne jederzeit persönlich oder telefonisch für Fragen zur Verfügung / Herr Padberg Frau Lahme außerdem erhalten Sie alle Informationen auch in unserer Vereinsbroschüre... Infos zum Vortrag unter kostenfreier Download... im Internet unter: (Infos für Steuerzahler) 28

29 ??? Noch Fragen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 29

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