EEG-Novellierung -Marktprämie, Photovoltaik, Wind, Geothermie, Biomasse -

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1 EEG-Novellierung -Marktprämie, Photovoltaik, Wind, Geothermie, Biomasse September 2011

2 Zusammenfassung Wesentliche Änderungen im EEG angepasste Vergütungsregelungen Anpassung der Vergütungssätze unter Fortführung der alten Systematik, teilweise auch Vereinfachung (Biomasse, Wasserkraft) Strom aus Speichern wird bei Netzeinspeisung vergütet (Wegfall der Netznutzungsentgelte) mehrere Generatoren auf einem Grundstück => Vergütung berechnet sich für den zuletzt in Betrieb genommenen Generator nach Leistung der Gesamtanlage 17% 35% 50% 65% 80% 2. Einführung von Anreizen zur Direktvermarktung Zentrale Element: Marktprämie (wird bei der Biogaserzeugung durch eine Flexibilitätsprämie ergänzt), sie wird für tatsächlich eingespeisten Strom als Ausgleich zwischen EEG-Vergütung und Marktwert gezahlt. Auch anteilige Direktvermarktung des erzeugten Stromes möglich (Möglichkeit zum Portfolio- Management) 2010 `20 `30 `40 `50 Abb.: Ausbauziele erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch (zukünftig wachsend) Deutschlands Bereits im 1. Halbjahr 2011 wurden 20 % des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Seite 2

3 Agenda I. Vergütungsregelungen II. Regelungen zur Direktvermarktung III. EE-Förderung in der Schweiz Seite 3

4 I. Vergütungsregelungen a) EEG 2009 Die Vergütungsdauer ist für Windkraft, Photovoltaik, Dauer d. Vergütung Vergütung Boni Änderung Degression* Beginn Degression Wasserkraft 15 12,67-3,43 0 0(1%) 2013 Deponiegas, Klärgas, Grubengas 20 8,73-4,04 Biomasse 20 11,44-7,63 Technologiebonus gestrichen Regelenergie, leistungsbezogen (Flexibilitätsprämie) 0 (1,5%) % 2013 Geothermie 20 15,68-10,29 + 1ct/kWh + 4 % 2018 Photovoltaik 20 28,74-21, Wind Onshore 20 9,02-4,92 Wind 20 Offshore *jährliche Degression gilt für Grundpreis und Boni SDL-Bonus verlängert, Repowering verbessert Einführung optionales Stauchungsmodell (19 ct/kwh) für 8 a + 0,5% % 2018 Wesentliche Veränderungen mit pos. Anreizeffekten Seite 4

5 I. Vergütungsregelungen b) EEG 2012 Wasserkraft Deponiegas, Klärgas, Grubengas Biomasse Änderung Vergütung Vereinheitlichung, Integration nat. Speicherkraftwerke Vereinheitlichung Vereinfachung, Einsatzstoffvergütung, untersch. Anlagenkategorien (Gülle, Mais) Boni Änderung Degression* Beginn Degression 0 0(1%) 2013 Technologiebonus gestrichen Regelenergie, leistungsbezogen (Flexibilitätsprämie) 0 (1,5%) % 2013 Geothermie + 2 ct/kwh(25 ct/kwh) + 1ct/kWh + 4 % 2018 Photovoltaik Wind Onshore Wind Offshore atmender Deckel, Eigenverbrauch unverändert Vergütungsstruktur beibehalten Integration Sprinterprämie (15 ct/kwh) SDL-Bonusverlängert, Repowering verbessert Einführung optionales Stauchungsmodell (19 ct/kwh) für 8 a + 0,5% % 2018 *jährliche Degression gilt für Grundpreis und Boni Wesentliche Veränderungen mit pos. Anreizeffekten Seite 5

6 I. Vergütungsregelungen c) Wichtige Änderungen im Überblick Große Veränderungen sind insbesondere bei Biomasse erkennbar, um die Flexibilisierung der Stromproduktion zu begünstigen. Weitere Anreize wurde im Bereich Geothermie, Wind Offshore und Repowering Onshore gesetzt. Wasserkraft Deponiegas, Klärgas, Grubengas Biomasse Änderung Vergütung Vereinheitlichung, Integration nat. Speicherkraftwerke Vereinheitlichung Vereinfachung, Einsatzstoffvergütung, untersch. Anlagenkategorien (Gülle, Mais) Boni Änderung Degression* Beginn Degression 0 0(1%) 2013 Technologiebonus gestrichen Regelenergie, leistungsbezogen (Flexibilitätsprämie) 0 (1,5%) % 2013 Geothermie + 2 ct/kwh(25 ct/kwh) + 1ct/kWh + 4 % 2018 Photovoltaik Wind Onshore Wind Offshore atmender Deckel, Eigenverbrauch unverändert Vergütungsstruktur beibehalten Integration Sprinterprämie (15 ct/kwh) SDL-Bonusverlängert, Repowering verbessert Einführung optionales Stauchungsmodell (19 ct/kwh) für 8 a + 0,5% % 2018 *jährliche Degression gilt für Grundpreis und Boni Wesentliche Veränderungen mit pos. Anreizeffekten Seite 6

7 I. Vergütungsregelungen b) Wind Onshore: Grundsatz der Vergütungsstruktur wird fortgeführt Grundvergütung 5 ct/kwh; Laufzeit 20 a Anfangsvergütung (5a+ X) 9,2 ct; X abhängig von Ertrag der WKA im Vergleich zum Referenzertrag SDL-Bonus (bei IBN vor 2014) 0,5 ct/kwh Degression wird von 1% auf 1,5 % erhöht Der Systemdienstleistungsbonus für Neuanlagen wird bis zum verlängert (bisher war eine Befristung bis zum vorgesehen); für Bestandsanlagen wird der Systemdienstleistungsbonus bis zum verlängert Kleine Anlagen (50 kw) bekommen höhere Vergütung erhöhte Anfangsvergütung über 16 Jahre (Definition: Referenzenergieertrag 60%) Repowering wird begünstigt zusätzlich 0,5 ct/kwh (EEG 2009: 4,9), bei Ersatz von Anlagen von vor 2002, mind. verdoppelte Leistung, Anzahl der Anlagen höchsten gleich der Anzahl der Altanlagen Offshore: Integration Sprinterbonus in Anfangsvergütung: 15 ct/kwh für 12 Jahre Anstieg der Degression 7% (EEG 2009: 5%) jedoch erst ab 2018 Einführung eines optionalen, kostenneutralen Stauchungsmodells KfW-Programm: 5 Mrd. für die Finanzierung von rund 10 Windparks Befristung Netzanbindungspflicht der ÜNB wird gestrichen Erarbeitung Masterplan für Offshore-Netzanbindung Seite 7

8 I. Vergütungsregelungen c) Photovoltaik Freiflächen: auf baulichen Anlagen (Lärmschutzwall) höchstens: 20,67 ct/kwh ( ) auf Konversionsfläche (nicht im Naturschutz)höchstens: 21,67 ct/kwh ( ) keine Vergütung auf Äckern und Konversionsflächen, die in Nationalparks und Naturschutzgebieten liegen An, auf oder in Gebäuden: bis einschl. 30 kwp: 28,74 ct/kwh bis einschl. 100 kw: 27,33 ct/kwh bis einschl kw: 25,86 ct/kwh ab 1000 kw: 21,56 ct/kwh Beibehaltung der bestehenden Degressionsregelung => unterjährige Anpassung zum je nach Ausbau Eigenverbrauchsregelung bleibt unverändert bestehen, Verlängerung bis Ende 2013 Seite 8

9 I. Vergütungsregelungen d) Biomasse Neue Mindestanforderungen 60% Wärmenutzung oder 60% Gülleeinsatz oder Direktvermarktung mit Flexibilitätsprämie für Bereitstellung von leistungsbezogener Regelenergie Max. 60% Mais und Getreidekorn (massenbezogen) Vergütungssystem Degression wird von 1 auf 2% erhöht Im Schnitt Absenkung des Vergütungsniveaus um 10-15%, insbesondere bei Kleinanlagen 4 leistungsbezogene Anlagenkategorien und 2 Einsatzstoffvergütungsklassen Einführung einer Sonderkategorie für kleine Hofanlagen => mindestens 80% Gülleeinsatz und 25 ct/kwh Zusatzvergütung für Biomethaneinspeisung (nach Größe gestaffelt), Vergütung nur bei KWK-Nutzung (Heizung, Kühlung, Strom), Bonus für Gasaufbereitung ab 2014 nur bis 759 kw (installiert) Gesonderte Vergütung Bioabfallvergärungsanlagen weitere Änderungen Streichung der Vergütung für Altholzverbrennung bei Neuanlagen Streichung der Förderung von Strom aus flüssiger Biomasse bei Neuanlagen Strom aus mehreren BHKW einer Biogasanlage wird wie eine Anlage betrachtet Seite 9

10 I. Vergütungsregelungen e) Geothermie bisher wenig Projekte realisiert Fündigkeitsrisiko Betriebsrisiko neue Vergütungsregeln KWK-und Frühstarter-Bonus wird in Grundvergütung integriert => steigt von 16 auf 23 ct/kwh; Grundvergütung wird zusätzlich um weitere 2 ct/kwh auf 25 ct/kwh erhöht Technologie-Bonus für petro-thermale Projekte wird von 4 auf 5 ct/kwherhöht Degression setzt ab 2018 ein und wird von 1% auf 5% erhöht Ergebnis: Planungssicherheit erhöht Risiko stärker honoriert Seite 10

11 Agenda I. Vergütungsregelungen II. Regelungen zur Direktvermarktung III. EE-Förderung in der Schweiz Seite 11

12 II. Regelungen zur Direktvermarktung a) Einführung einer Marktprämie Marktprämie soll Anlagenbetreibern den Anreiz geben, ihre Anlagen marktorientiert zu betreiben; sie wird ab 2014 für große Biogasanlagen verbindlich Strombörse EEX Referenzmarktwert (RW) Referenzmarktwert (RW) = Spotmarkt abzüglich Managementprämie (MP) Ermittlung der Marktprämie (M) als Differenz zur EEG Vergütung EEG RW+M Erzeuger Händler Summe > EEG Vergütung Seite 12

13 II. Regelungen zur Direktvermarktung b) Rechenbeispiel Marktprämie Photovoltaik Annahmen: Strom (min. 100 kwh) kann dann an der Börse (Spotmarkt) abgesetzt werden, wenn der Preis für Stundenkontrakte über den erwarteten Monatsmittel liegt (Prognose) Strom aus PV-Anlagen wird ohne Speicherung direkt eingespeist und vermarktet auf Basis der prognostizierten stündlichen Einspeisung Welche Zeitspanne kommt infrage: Zeitraum in dem Stundenkontrakte bei Solarstromeinspeisung (Tag) über den Mittelwert liegen: 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr (Ex post Analyse der Spotmarktpreise für eine Woche ( ) Ermittelter Anteil am Ertrag der PV-Anlage: Anteil am Jahresertrag Anteil Tagesertrag zur Vermarktung Anteil Jahresertrag zur Vermarktung Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 3% 5% 8% 11% 13% 12% 13% 12% 9% 7% 4% 2% 100% 60% 52% 46% 41% 39% 36% 38% 41% 45% 50% 57% 63% 2% 3% 4% 4% 5% 4% 5% 5% 4% 3% 2% 1% 43% Ergebnis: In diesem Beispiel könnten, bei verlässlicher Ertragsprognose, 43% des jährlich Erzeugten PV-Stromes als Stundenkontrakte direktvermarktet werden. Sicherheitsabschläge sind nicht berücksichtigt Seite 13

14 II. Regelungen zur Direktvermarktung c) Sonderfall Biogas (Flexibilitätsprämie) Voraussetzungen: Bereitstellung zusätzlicher Leistung für bedarfsgerechte Stromerzeugung mind. 20 % Auslastung der Gesamtanlage Gesamte Erzeugung in Direktvermarktung (zusätzlich zur Marktprämie) Vergütungshöhe/Berechnung wird gezahlt für die bereitgestellte Leistung in ct/kwh für die jährlich eingespeiste Energie monatliche Abschläge 10 Jahre Laufzeit Implikationen: Biogasanlagen sollen stärker als Regelenergie betrieben werden. Dazu bedarf es baulicher Veränderungen Größere Gasspeicher Größere BHKW, geringere Auslastung (höhere Investition?) u.u. zusätzliche Wärmespeicher für kontinuierliche Wärmenutzung Seite 14

15 II. Regelungen zur Direktvermarktung d) Direktvermarktung bei Biogas optional: Flexibilitätsprämie Marktprämie inkl. Managementprämie EEG- Vergütung* Referenzmarktwert* / Marktpreis * Energieträgerspezifisch Seite 15 Seite 15

16 II. Regelungen zur Direktvermarktung e) Voraussetzungen zur Direktvermarktung mittels Marktprämie nötige Kompetenzen für Direktvermarkter (Marktprämie): Erlöse über Managementprämie in ct/kwh Börsenanbindung Wind Onshore und PV ,2 1,0 0,85 0,7 Wind Offshore 1,00 0,85 0,7 Erzeugerpool Prognosewerkzeug 1/4h- Abrechnung Wasserkraft, Gase, Biomasse und Geothermie 0,30 0,275 0,25 0,225 Wann lohnt sich eine Direktvermarktung? Wenn sichere Prognosewerkzeuge verfügbar sind Wenn die Möglichkeit gegeben ist, zu Zeiten hoher Marktpreise Strom anzubieten Wenn die Vermarktungskosten unter der Managementprämie liegen Seite 16

17 Agenda I. Vergütungsregelungen II. Regelungen zur Direktvermarktung III. EE-Förderung in der Schweiz Seite 17

18 III. EE-Förderung in der Schweiz Ausbauziel nach Energiegesetz: bis 2030 zusätzlich GWh( ca. 10% des Verbrauchs der Schweiz aus dem Jahr 2006) aus erneuerbaren Energien, davon mind GWh aus Wasserkraft Drei Modelle zur Förderung von erneuerbaren Energien: 1. Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) 2. Verträge zwischen Produzenten und Netzbetreibern werden auf dem freien Markt geschlossen. Gesetzliche Verpflichtung für Energieversorger Zubaumengenaus erneuerbaren Energien und Handel mit deren ökologischen Mehrwert sind zu vereinbaren. 3. Netzbetreiber sind verpflichtet Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu marktorientierten Bezugspreisen zu vergüten. Seite 18

19 III. EE-Förderung in der Schweiz kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Grundlage sind die im Erstellungsjahr geltenden Gestehungskosten einer Referenzanlage; diese können auch unterjährig angepasst werden; eingespeister ökologischer Mehrwert des Strom darf nicht zusätzlich vermarktet werden, da mit Einspeisevergütungbereits abgegolten Anmeldung beim Netzbetreiber Swissgrid-> Genehmigung der Anlage Photovoltaik: Vergütung und Gesamtzubau ist abhängig von den Kosten der Referenzanlage (Höhe der durch Marktpreis nicht gedeckten Kosten), Kategorien: freistehend, angebaut, integriert Wasserkraft: ausschlaggebend ist Anlagengröße, Fallhöhe, Anteil Wasserbau an Gesamtinvestition Wind: separate Tarife nach Kleinwind-(<10 kw) und Großwindkraft (Degression nach 5 Jahren abhängig vom Anteil am Referenzertrag) Biomasse: Klärschlammverbrennung (KVA), Schlammverbrennung, Klär-und Deponiegas, Biomasse, 20 Jahre Vergütungsdauer zeichnet sich ab, das Ausbauziel nicht erreicht wird, kann Bundestag frühestens ab 2016 Quotenmodell einführen; Seite 19

20 III. EE-Förderung in der Schweiz Vergütungssätze Technologie KEV(CHF/MWh)* Jahre Degression Teilkostendeckel Photovoltaik % p.a. 5%-30% Kleinwasser maximal % 50% Wind ,5% 30% Geothermie ,5% 30% Biomasse % 30% * 1 CHF = ~ 0,8 Seite 20

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