Die Weiterbildung umfasst grundsätzlich die drei Komponenten: Theoretischer Unterricht - Praktikum - Haus-/Facharbeit.
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- Bella Klein
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1 Qualifikationen des Pflegepersonals in der außerklinischen Intensivpflege Anforderungen an eine "Fachweiterbildung für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege" KNAIB-Rahmenempfehlungen In einer KNAIB-Arbeitsgruppe mit den Teilnehmern Dr. Peter Demmel / Michaele Knöferl, MDK Bayern Ralph Dietrich / Martin Gottwald, Pro Vita Dusan Dovecar / Dr. Jens Geiseler, Asklepios-Fachklinik Gauting Markus Lehner / Iris Zeitler, AOK Bayern Armin Leibig, Akademie Pflegeberufe Erlangen Hans Musswessels, WKM GmbH Andreas Nusser / Max Schreiber, Kompass Intensivpflege Manfred Vavrinek, Institut für pflegerische Weiterbildung unter Moderation von Dr. Peter Demmel, MDK Bayern Michaele Knöferl, MDK Bayern wurden folgende Empfehlungen fachlich diskutiert und durch Abstimmung konsentiert: 1.Rahmenempfehlung für Qualifikationen des Pflegepersonals in der außerklinischen Intensivpflege: Bei einer durchgeführten Reihenüberprüfung von 12 ambulanten Intensivpflegediensten im Stadtgebiet München durch den MDK Bayern und das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) München war festzustellen, dass Defizite in der formalen und/oder materiellen Personalqualifikation (als Merkmal der Strukturqualität) mit Defiziten in anderen Qualitätsbereichen (Prozess- bzw. Ergebnisqualität) korrelierten. Umgekehrt waren bei vorhandenen formalen und materiellen Personalqualifikationen auch in den anderen Qualitätsbereichen gute Ergebnisse festzustellen.
2 Um adäquate Empfehlungen für die Personalqualifikation abzuleiten, muss folgender Sachverhalt grundsätzlich berücksichtigt werden: Individuelle Merkmale des Klienten, Dauer und Stabilität der außerklinischen Versorgung sowie die Versorgungsform bedingen individuell spezifische Notwendigkeiten der Personalqualifikation. Beispiel: Bei einem voll orientierten Klienten mit nichtinvasiver Maskenbeatmung bestehen andere pflegerische Gegebenheiten und Erfordernisse als bei einem bewusstseinsgetrübten, invasiv Beatmeten ohne Spontanatmungsfähigkeit und mit Absaugpflicht. Beispiel: Bei der Personaleinsatzplanung ist zu berücksichtigen, ob es sich um eine 1:1-Versorgung in einer Privatwohnung oder um eine Intensivpflege- Wohngemeinschaft bzw. um eine stationäre Intensivpflegeeinrichtung handelt, wo zwei oder mehrere Pflegekräfte zeitgleich im Einsatz sind. Grundsätzlich kann die außerklinische Intensivpflege auch von geschulten, privaten Pflegepersonen, z.b. Angehörigen, übernommen werden. Beim so genannten Arbeitgebermodell (Assistenzmodell) handelt es sich um kompetente Klienten, die von ihren eingewiesenen Assistenten pflegerisch versorgt werden. Der Klient wirkt hier eigenverantwortlich und qualitätssichernd. Sofern diese Versorgung bei einem Klienten nicht möglich ist, ist ein ambulanter Intensivpflegedienst subsidiär gefordert. Aufgaben des ambulanten Intensivpflegedienstes sind u.a. die Sicherstellung von Schulungen und Einweisungen sowie die Gewährleistung, nur qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen. Der ambulante Intensivpflegedienst befindet sich gegenüber dem Klienten in einer Garantenstellung. Pflegehilfskräfte können innerhalb einer Wohngemeinschaft oder einer stationären Pflegeeinrichtung für grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen eingesetzt werden. Leistungen der außerklinischen Intensivpflege können durch Hilfspersonal - nach entsprechender Schulung und Einweisung - nur dann erbracht werden, wenn der voll orientierte und kompetente Klient dies explizit wünscht und der Klient und der behandelnde Arzt dazu ihr schriftliches Einverständnis erteilen.
3 Die verantwortliche Pflegefachkraft und deren Stellvertretung bzw. die Fachbereichsleitung und deren Stellvertretung müssen über folgende Qualifikationen verfügen: Nachweis einer von der DKG anerkannten Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie Nachweis einer mindestens zweijährigen Intensivpflegetätigkeit in einer stationären oder/und ambulanten Einrichtung innerhalb der letzten fünf Jahre (mindestens 50% Stellenanteil). Die bei intensivpflegebedürftigen Klienten eingesetzten Pflegefachkräfte müssen optional über eine der folgenden Fort- bzw. Weiterbildungen verfügen: Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit einer von der DKG anerkannten Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit "Heimbeatmungskurs" Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit mindestens einjähriger klinischer Intensiverfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre Altenpfleger/in mit "Heimbeatmungskurs". Ein/e Gesundheits- und Krankenpfleger/in ohne eine der o.g. Voraussetzungen darf nach beatmungs-/intensivspezifischen Einweisungen (strukturierte Einarbeitung) nur innerhalb einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in der häuslichen Versorgung eines stabilen Klienten eingesetzt werden mit dem Ziel, die Weiterbildung "Heimbeatmungskurs" innerhalb eines Jahres nach Anstellung zu beginnen. Ein/e Altenpfleger/in ohne "Heimbeatmungskurs" darf nur innerhalb einer Intensivpflege-Wohngruppe bzw. in einer stationären Intensivpflegeeinrichtung eingesetzt werden, wenn im selben Wohnbereich und in derselben Arbeitsschicht eine Pflegefachkraft mit einer der o.g. Fort-/Weiterbildungen präsent ist. Sofern eine Einrichtung schwerpunktmäßig intensivpflegebedürftige Kinder und Jugendliche versorgt, sind vorrangig Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte mit den o.g. (optionalen) Zusatzqualifikationen einzusetzen.
4 In der ersten Phase nach Aufnahme eines intensivpflegebedürftigen Klienten ist eine engmaschige Begleitung durch eine Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie in Form von Visiten, in den ersten 4 Wochen mehrmals wöchentlich, zu gewährleisten. 2. Rahmenempfehlung für Anforderungen an eine "Fachweiterbildung für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege". Die "Heimbeatmungskurse" verschiedener Anbieter differieren nach Stunden (ca. 60 bis ca. 600 Stunden), Inhalten und Kosten erheblich. Verbindliche Rahmenbedingungen sind nicht vereinbart. Vor allem aus Gründen der Qualitätssicherung müssen die Komponenten, Inhalte und Umfänge dieser für die außerklinische Intensivpflege wesentlichen Weiterbildung standardisiert werden. Nach Analyse und kritischer Diskussion von zehn, teilweise recht heterogenen Weiterbildungsangeboten empfiehlt die Arbeitsgruppe KNAIB das - auch von den meisten Anbietern favorisierte - "Mittelmaß" von 220 Gesamtstunden, das aus fachlicher Sicht adäquat bemessen erscheint. Die Weiterbildung umfasst grundsätzlich die drei Komponenten: Theoretischer Unterricht - Praktikum - Haus-/Facharbeit. Als Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in mit mindestens einjähriger Berufserfahrung zu fordern.
5 2.1 Theoretischer Unterricht: Der theoretische Unterricht umfasst 120 Stunden mit Inhalten aus folgenden Themenschwerpunkten: Intensivspezifische medizinische Grundlagen Intensivspezifische pflegerische Themen Beamtungsmanagement Notfallmanagement Hygiene Medizinprodukte Rechtliche, ethische und soziale Aspekte Alle Einzelthemen stellt der Veranstalter der Weiterbildung in einem Curriculum detailliert dar. Die Unterrichtsmodule werden von Dozenten folgender Professionen erbracht: Gesundheits- und Krankenpfleger mit (themenbezogener) Fachweiterbildung und ggf. pädagogischer Weiterbildung Fachärzte mit intensivmedizinischer Erfahrung Psychologen, Therapeuten, Sozialpädagogen. Maximal 10 % der Unterrichtsstunden können als Fehlzeiten akzeptiert werden. 2.2 Praktikum: Als wesentlichen Bestandteil beinhaltet die Weiterbildung einen praktischen Anteil über 80 Stunden. Zwei Praktika sind in einem Krankenhaus (40 Stunden) und im außerklinischen Intensivbereich (40 Stunden) zu absolvieren. Geeignet sind Beatmungszentren, Wachkomastationen, Intensivstationen, Intermediate-Care- Stationen, außerklinische Intensivpflege-Einrichtungen. Die fachliche und pädagogische Begleitung in der Einrichtung ist zu gewährleisten. Sofern der Praktikant einen 40-stündigen Praktikumsanteil in einer Einrichtung seines Arbeitgebers absolviert, erhält er einen Beobachtungsauftrag. Die Praktikumszeiten müssen voll umfänglich erbracht werden.
6 2.3 Haus-/Facharbeit: Die Weiterbildung beinhaltet eine Haus- bzw. Facharbeit mit einem Umfang von fünf bis zehn Seiten, für die ein zeitlicher Rahmen von 20 Stunden bemessen wird. Möglich sind allgemeine Themen aus dem Bereich der Intensivpflege (z.b. Ethik, Kommunikation, Recht) oder klientenbezogene Themen (z.b. differenzierte Fallbeschreibung, Pflegeprozessplanung). Die Beurteilung erfolgt anhand von nachvollziehbaren transparenten Bewertungskriterien. 2.4 Abschluss: Die Weiterbildung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Zugangsvoraussetzung sind die absolvierten Module des Kurses (Unterricht, Haus- /Facharbeit, Praktikum). Sowohl bei der Haus-/Facharbeit als auch bei der schriftlichen Abschlussprüfung müssen jeweils 50% der Anforderungen erfüllt sein. Jeder Leistungsnachweis muss bestanden sein. Das Zeugnis der Weiterbildung beinhaltet differenzierte Angaben zu den Stundenumfängen (Unterricht, Praktikum, Haus-/Facharbeit) und Fortbildungsinhalten sowie eine Leistungsbewertung (Note). Wird nur eine Teilnahmebestätigung ausgestellt bzw. sind die Anforderungen nur zum Teil erfüllt, muss dies ggf. nachvollziehbar erläutert werden. Um der aktuellen Entwicklung Rechnung zu tragen, empfiehlt die Arbeitsgruppe KNAIB, den "Heimbeatmungskurs" in "Fachweiterbildung für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege" umzubenennen.
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