BASEL II SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG Stand zum RK Leasing GmbH
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- Laura Schuster
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1 BASEL II SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG Stand zum BOZEN, Obstplatz 13 St.Nr./Eintragung Handelskammer Bozen Seite 1 RK Leasing
2 1. Prämissen Strategie des Unternehmens Organisatorische Aspekte Im Rahmen des ICAAP analysierte Risiken Organisation der Risikosteuerung Aufgaben des Verwaltungsrates Aufgaben der Geschäftsführung Aufgaben des Aufsichtsrates Andere Informationen zur Organisation der Risikosteuerung Prinzipien des ICAAP und der Offenlegung Prinzip der Verhältnismäßigkeit Prinzip der Angemessenheit Tabelle 1 Angemessenheit der Eigenmittel Ausstattung Qualitativer Teil Quantitativer Teil Tabelle 2 - Allgemeine Informationen zum Kreditrisiko Qualitativer Teil Quantitativer Teil b. Hauptforderungsklassen c. und g. Geographische Verteilung d. und f. Wirtschaftszweige e. Restlaufzeit h. Entwicklungen im Leasingportefeuilles Tabelle 3 Kreditrisiko Qualitativer Teil Quantativer Teil Tabelle 4 - Kreditrisikominderungstechniken Qualitativer Teil Tabelle 5 - Verbriefungen Tabelle 12 - Operationelles Risiko Seite 2
3 1. Prämissen Aufbauend auf dem Rundschreiben der Banca d Italia Nr. 216/07 Istruzioni di Vigilanza per gli Intermediari Finanziari iscritti nell «Elenco Speciale» wird dieses Dokument von der RK Leasing GmbH veröffentlicht. Das Rundschreiben beinhaltet die Verpflichtung, die Risiken aus der Säule 1 und 2, die Angemessenheit der Eigenmittel, die Risikoexposition und die Techniken der Messung und Verwaltung derselben zu veröffentlichen. Das vorliegende Dokument verfolgt den Zweck der Erhöhung der Markttransparenz für die Kunden der. Die offen zu legenden Informationen werden, so wie im Kapitel SEZIONE XII. INFORMATIVA AL PUBBLICO des oben genannten Rundschreibens in Anlehnung an die dafür vorgesehenen Tabellen dargestellt und enthalten folgende Informationen: - Qualitative Informationen, mit der Absicht, Angaben zu Strategien, Prozessen und Methoden der Risikosteuerung zu liefern; - Quantitative Informationen, mit der Absicht, das Ausmaß der Eigenmittel/Risikoabdeckung des Finanzintermediärs darzustellen, sowie ihre Risikoexposition und die Wirkung von Minderungstechniken aufzuzeigen. 2. Strategie des Unternehmens Das Rundschreiben der Banca d Italia sieht vor, dass sich die Finanzintermediäre einer Selbsteinschätzung unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Finanzintermediäre im sogenannten ICAAP-Prozess Angaben zur Risikoexposition machen bzw. den Grad des als Deckungsmasse zur Verfügung stehenden aktuellen und zukünftigen internen Kapitals bestimmen. Die Ziele und Politiken der Risikosteuerung wurden vom Verwaltungsrat im Zuge der Verabschiedung der strategischen Pläne festgelegt. Dem Verwaltungsrat obliegt auch die periodische Anpassung derselben. Künftiges Bestreben von wird es sein, die Abdeckung der Risiken durch Eigenkapital weiter auszubauen und zu stärken. Bei den Großkrediten hält sich rigoros an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Das Risiko von beschränkt sich fast ausschließlich auf das Kredit- und Konzentrationsrisiko. Dementsprechend hoch wird der Fokus in der Risikosteuerung auf diese Risiken gelegt. 3. Organisatorische Aspekte Der Prozess betreffend die Verwaltung der für die RK Leasing relevanten operativen und strategischen Risiken ist in einem internen Reglement definiert und beschrieben. Darin werden alle wesentlichen Risiken, welche Auswirkungen auf die operative Tätigkeit und die Geschäftsziele haben, bewertet. Seite 3
4 3.1. Im Rahmen des ICAAP analysierte Risiken Es stehen folglich die Risiken im Mittelpunkt, die für RK Leasing individuell von Bedeutung sind oder sein könnten, wie von der Aufsichtsbehörde explizit vorgesehen: - Kreditrisiko; - Konzentrationsrisiko; - Risiko aus Verbriefungen (nicht vorhanden); - Gegenparteirisiko (nicht vorhanden); - Marktrisiko (nicht vorhanden); - Operationelles Risiko; - Zinsänderungsrisiko; - Liquiditätsrisiko; - Strategisches Risiko; - Reputationsrisiko; - Sonstige Risiken. Die identifizierten Risiken werden in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in messbare und in nicht messbare Risiken. Die entsprechenden Eigenschaften werden in den qualitativen Informationen zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung angeführt Organisation der Risikosteuerung In der Risikosteuerung sind diverse Funktionen innerhalb der involviert, so auch die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat), die Direktion und die operativen Einheiten des Unternehmens. Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen der wichtigsten Funktionen angeführt Aufgaben des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und das System der Risikoüberwachung und steuerung. Auf der Grundlage der ihm von der Direktion weitergeleiteten Informationen, überwacht er kontinuierlich die Effizienz und Effektivität des gesamten Systems der Risikoüberwachung und steuerung und greift zeitgerecht durch das Setzen von Maßnahmen in die Behebung von ausgemachten Schwachstellen ein, die aufgrund geänderter interner und externer Regelungen, bei der Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse auftreten. Der Verwaltungsrat: - bestimmt die strategische Ausrichtung und legt die Politiken zum System der Risikoüberwachung und steuerung fest und nimmt die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen vor; - beschließt die Mess- und Bewertungsmethoden für die Risiken und legt die internen Strukturen und deren Verantwortungen fest, mit dem Ziel einer effizienten Risikoverwaltung, auch unter Berücksichtigung von potenziellen Interessenskonflikten; - beschließt die von der beauftragten Funktion festgelegten Modalitäten zur Risikoidentifizierung und bewertung sowie zur Bestimmung der Kapitalunterlegung; er führt die notwendigen Aktualisierungen durch; - sichert die Aufgaben- und Verantwortungszuteilung, speziell auch im Hinblick auf die Delegierung der Aufgaben; - kontrolliert das Vorhandensein von konkreten und zeitlich abgestimmten Informationsflüssen; - überprüft die Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz der für eine angemessene Risikosteuerung unerlässlichen Informationssysteme; - legt ein operatives Limitsystem und die entsprechenden Mechanismen zu deren Einhaltung und Kontrolle fest; - setzt korrigierende Maßnahmen im Falle eines Auftretens von Schwachstellen oder Ungereimtheiten. Seite 4
5 Aufgaben der Geschäftsführung Die Direktion/Geschäftsführung ist verantwortlich für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen Vorgaben und internen Richtlinien, wobei die Direktion auch für die Weitergabe aller notwendigen Informationen an denselben zuständig ist. Zu diesem Zweck setzt die Direktion alle notwendigen Maßnahmen zur Implementierung, Aufrechterhaltung und korrekten Funktionsweise des internen Systems der Risikoüberwachung und steuerung. Die Direktion, führt im Rahmen ihrer zugewiesenen Kompetenzen nachfolgende Tätigkeiten durch: - analysiert die Risikothematiken und nimmt die Anpassungen der generellen und spezifischen Regelungen, der Regelungen zur Risikoverwaltung, -kontrolle und minderung vor; - definiert die Prozesse zur Risikoverwaltung, -kontrolle und minderung. Legt die Aufgaben und Verantwortungen der involvierten Strukturen fest, und zwar unter Berücksichtigung des gewählten Organisationsmodells und nach in Betrachtziehung der Vereinbarkeit der Funktionen sowie der notwendigen Qualifikation des Personals und dessen Erfahrungs- und Wissensstand; - legt, unter Beachtung von Unabhängigkeit und Angemessenheit der Funktion, das Ausmaß (Organisation, Regeln und Prozesse) der internen Kontrollen fest; - überprüft ständig Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz des Systems der Risikoüberwachung und steuerung und informiert den Verwaltungsrat über die Ergebnisse; - legt, unter Beachtung der Periodizität und betroffenen Funktionen, die Informationsflüsse zu den Funktionen der internen Kontrollen fest; - stellt sicher, dass die zuständigen Organisationseinheiten Methoden und Instrumente der Risikoverwaltung und kontrolle festlegen und nutzen; - koordiniert, mit der Unterstützung des Risikomanagements, die Aktivitäten der operativen Einheiten; - setzt die notwendigen Initiativen um, welche im Sinne eines angemessenen Systems der Risikoüberwachung und steuerung den Fortbestand eines effektiven Informationssystems gewährleisten. - Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko werden die für die bedeutenden Kreditpositionen vom Direktor und vom Risikomanager überwacht. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Exposition gegenüber einzelnen Sektoren gelegt. Darüber hinaus überwachen und verfolgen sie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Limits hinsichtlich der Großkredite, d. h. jener Kreditpositionen, die das Ausmaß von 10 % der Eigenmittel überschreiten Aufgaben des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat überwacht die Angemessenheit, Funktionalität und Konformität des internen Systems der Risikoüberwachung und steuerung. Für die Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Aufsichtsrat der Informationen und Meldungen der internen Kontrollfunktionen Andere Informationen zur Organisation der Risikosteuerung Der ICAAP-Prozess verlangt in seiner Ausformulierung das Einbeziehen verschiedenster interner Funktionen und Stellen und zwar jede in den ihr zugewiesenen Aufgaben. Für die korrekte Ausführung der im ICAAP-Prozess vorgesehenen Phasen bedient sich die RK Leasing der Funktionen mit Kontrolltätigkeit, aber auch der operativen Einheiten, in welchen die Risiken auftreten. Im Besonderen sind nachfolgende Kontrolleinheiten involviert: 1. Ebene: Ablaufkontrollen (auf die einzelnen Mitarbeiter verteilt) Seite 5
6 2. Ebene Risikokontrolling und Risikomanagement Antigeldwäschestelle 3. Ebene Internal Audit Mit Bezug auf die Verwaltung und Steuerung der Risiken Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus hat die, unter Einhaltung der Bestimmungen und auf der Grundlage einer punktuellen Analyse der Organisation, die unter Berücksichtigung der Betriebsgröße und Komplexität des Unternehmens und den Fachkompetenzen der vorhanden Mitarbeiter vorgenommen wurde, eine Antigeldwäschestelle eingerichtet, die nachfolgende Aufgaben eigenständig erfüllt: - Erhebung der anzuwendenden Bestimmungen und deren Auswirkung auf die Prozesse und internen Abläufe; - Mitarbeit an der Erfassung des internen Kontrollsystems gegen die Risiken Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus; - Fortlaufende Kontrolle der Kohärenz der Abläufe; - Beratung und Unterstützung der verschiedenen Bereiche hinsichtlich Geldwäsche bei der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen; - Kontrolle der Zuverlässigkeit des Informationssystems und der Einspeisung der Daten ins AUI; - Monatliche Versendung der statistischen Datenflüsse ans UIF, falls pflichtig; - Kontrolle der Effizienz der Anleitung zur verstärkten Kundenprüfung; - Mitarbeit an der Erstellung eines angemessenen Weiterbildungsplanes; - Erarbeitung der Informationsflüsse zu den Führungsorganen und zur Direktion; - Berichterstattung (mindestens 1 Mal pro Jahr) an die Führungsorgane über die durchgeführten Kontrollen, festgestellten Mängel, getroffenen Maßnahmen und den Weiterbildungsplan. während sich die für die Ausübung der nachfolgenden Tätigkeiten: - Ein vollständiges Handbuch zum Thema Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus zur Verfügung stellt, welches der Finanzintermediär in Erfüllung der Informationspflicht allen Mitarbeitern elektronisch zur Verfügung stellen kann; - Kontrollpunkte für die I und II Kontrollebene erarbeitet; - Vorschläge für die Prozesse angemessene Kundenprüfung, Registrierung im AUI und Meldung der verdächtigen Operationen erarbeitet; - Die Antigeldwäschestelle in der Organisation und Verfassung der Informationsflüsse und des Berichtswesens unterstützt; - Fachspezifische Weiterbildungen organisiert; - Mittels Rundschreiben über gesetzliche Neuerungen und Interpretationen informiert; - Bei spezifischen Fragestellungen telefonisch und schriftlich berät; - Bei neuen Dienstleistungen und Produkten die Einhaltung der spezifischen Auflagen klärt und organisiert; - Die Kontrollen der III. Ebene durch die an den Raiffeisenverband ausgelagerte Funktion des Internal Audit durchführt. der Beratung und Unterstützung des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft bedient. Die von der Antigeldwäschestelle durchgeführten Tätigkeiten sind im Reglement Internes Reglement der Antigeldwäschestelle beschrieben, das vom Verwaltungsrat am beschlossen und in dessen Sitzung vom aktualisiert wurde. Die führt ihre Tätigkeiten mit der Unterstützung und Beratung des Raiffeisenverbandes Südtirol Gen. auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages (Contratto di servizi della Federazione Cooperative Raiffeisen in materia di prevenzione e di gestione dei rischi di riciclaggio e di finanziamento del terrorismo internazionale), der am unterzeichnet wurde, durch. Im Dienstleistungsvertrag sind die Zielsetzungen der Aktivitäten, die Mindestfrequenz der Informationsflüsse gegenüber dem internen Verantwortlichen und den weiteren Betriebsorganen, die Schweigepflichten über die bei der Ausübung des Mandates erhaltenen Informationen und die Möglichkeit der Revision der vertraglichen Bedingungen, einschließlich der Möglichkeit die wirtschaftlichen Bedingungen abzuändern und den Zugriff der Aufsichtsbehörde und des UIF auf die für die Prüfung erforderlichen Informationen sicherzustellen, enthalten. Seite 6
7 Die Beratung und Unterstützung des Raiffeisenverband Südtirol Genossenschaft für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem o. a. Vertrag befreit die nicht von der Verantwortung hinsichtlich der mit dieser Aktivität zusammenhängenden Risiken. 4. Prinzipien des ICAAP und der Offenlegung 4.1. Prinzip der Verhältnismäßigkeit Die Systeme zur Steuerung, die Prozesse für die Risikoverwaltung, die internen Kontrollmechanismen und jene zur Bestimmung des angemessenen Eigenkapitals zur Deckung der Risiken werden laufend, unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, d. h. der Dimension und der Komplexität der von der geführten Tätigkeiten, angepasst. Im Rahmen des ICAAP werden ausschließlich die von der Aufsichtsbehörde aufgezeigten Risiken (Rundschreiben Nr. 216 Kapitel V) überwacht. Wie im Rundschreiben der Banca d Italia ausdrücklich für kleinere Finanzinstitute vorgesehen, werden die festgelegten Risiken aus Säule 1 nur anhand des Standard- bzw. Basisansatzes berechnet. Im Rahmen der Säule 2 werden ausschließlich die von der Aufsichtsbehörde vorgesehenen einfachen Berechnungsmethoden gewählt Prinzip der Angemessenheit Es wird, unter Berücksichtigung des Prinzips der Angemessenheit (Gradualità), die organisatorische Umsetzung und Anpassung der Kontrollmechanismen so vorgenommen, dass die Geschäftstätigkeit nicht allzu sehr beeinträchtigt wird. Im Besonderen wird eine laufende Abstimmung bzw. Anpassung der relevanten Indikatoren und der Stress-Tests vorgenommen; darüber hinaus wird der Risikoüberwachung gebührend Rechnung getragen. In diesem Sinne wird auch die Prüftätigkeit des Internal Audits in Bezug auf den ICAAP nach Notwendigkeit angepasst. 5. Tabelle 1 Angemessenheit der Eigenmittel Ausstattung 5.1. Qualitativer Teil Der vom Finanzintermediär eingerichtete ICAAP-Prozess verfolgt das Ziel, die Angemessenheit der Kapitalausstattung in Bezug auf die operative Tätigkeit und die in der Strategie festgeschriebenen Risiken festzustellen. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde mit Bezug auf den Geschäftsabschluss vom Finanzintermediär der ICAAP nach den folgenden Modalitäten definiert und implementiert. Als internes Kapital versteht man jenen Teil an Kapital, das notwendig ist, um pro Risikoart ein bestimmtes Ausmaß an potenziellen Verlusten aus der Risikotätigkeit abzudecken. Als gesamtes internes Kapital versteht man das Ausmaß des gesamten notwenigen Kapitals, um alle relevanten und vom Finanzintermediär eingegangenen Risiken abzudecken, auch unter Berücksichtigung von Kapitalnotwendigkeiten für die strategische Ausrichtung. Die berechnet das gesamte interne Kapital anhand des building block approach. Dieser Ansatz addiert die einzelnen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für die messbaren Seite 7
8 Risiken mit vereinfachten Modellen, und mittels qualitativer Einschätzung aller anderen relevanten Risiken. Es werden außerdem die Resultate der Stress Testings und der relevanten Indikatoren bei den wichtigsten Risiken sowie die strategischen Einschätzungen, die eventuell eine weitere Eigenkapitalunterlegung erfordern, berücksichtigt. Die Risiken werden von der in zwei Arten unterteilt: - quantifizierbare Risiken, bei welchen man sich der vorgegebenen Bestimmungsmethoden bedient, um das interne Kapital für das Kredit-, Gegenpartei-, Marktrisiko und das operationelle Risiko sowie für das Konzentrations- und das Zinsänderungsrisiko im Portefeuille zu ermitteln; - nicht oder schwer quantifizierbare Risiken, bei welchen aufgrund der fehlenden Messmethoden zur Bestimmung des internen Kapitals ein solches nicht quantifiziert wird, sondern es durch den Einsatz von Minderungstechniken zu deren Überwachung kommt (Liquiditätsrisiko, Sonstige Risiken, strategische Risiken, Reputationsrisiken). Die Koeffizienten gegenüber dem Kredit- und Marktrisiko wurden zum Stichtag 31. Dezember 2014 nach diesen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter Anwendung des von der Norm vorgegebenen vereinfachten Standardansatzes bestimmt. Das operationelle Risiko wurde anhand des Basismodells bewertet. Auf der Grundlage der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen müssen Finanzintermediäre, wenn sie das Einlagengeschäft nicht betreiben, gegenüber dem Kredit- und Gegenparteirisiko konstant eine Mindestkapitalunterlegung von 6% der gesamten Risikoaktiva aufweisen. Gegenüber dem Marktrisiko sind die Finanzintermediäre darüber hinaus angehalten, die Bestimmungen zur Risikoüberwachung aus der Tätigkeit mit Finanzinstrumenten und Währungen einzuhalten. Da die keine Tätigkeiten mit Finanzinstrumenten und Währungen wahrnimmt, ist das Marktrisiko nicht gegeben. Das interne Kapital gegenüber dem Konzentrationsrisiko und gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im Portefeuille wird nach der von der Banca d Italia vorgeschriebenen vereinfachten Methodik bestimmt Quantitativer Teil Kennzahl Formel Wert Deckung des internen Kapitals Eigenmittel / internes Kapital durch Eigenmittel Säule 1 und 2 120,63 % In der oben angeführten und der nachfolgenden Tabelle ist die Risikotragfähigkeit der RK Leasing GmbH mit der Gegenüberstellung der Eigenmittel zum internen Kapital dargestellt. Die gesamte Risikoexposition der, mit Berechnung zum Stichtag und als Vorschau zum Stichtag , lässt sich mit dem vorhandenen Bestand an laufenden und programmierten Eigenmitteln abdecken Vorschau A) Summe internes Kapital aus den Risiken Säule B) Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen aus Säule C) Säule 1: zusätzliche Rückstellung für ICAAP (A-B) 0 0 D) Summe internes Kapital aus den Risiken Säule 2 (Zinsänderungsrisiko und Konzentrationsrisiko) E) Gesamtes internes Kapital (A+D) F) Aufsichtsrechtliche Eigenmittel G) Überschuss/Fehlbetrag auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel (F-E) Seite 8
9 H) Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko in % I) Gesamte aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderungen aus Risiken Säule 1 in % 66,41% 67,81% 72,01% 73,38% Patrimonio di base Elementi positivi Voce Sottov. Betrag - Capitale sociale versato Riserve Utile del periodo Totale degli elementi positivi del patrimonio di base Elementi negativi - Perdita del periodo Rettifiche di valore su crediti Totale degli elementi negativi del patrimonio di base Patrimonio di base al lordo degli elementi da dedurre - Valore positivo Totale patrimonio di base - Valore positivo Patrimonio di vigilanza - Valore positivo Patrimonio di vigilanza incluso il patrimonio di 3 livello - Valore positivo Tabelle 2 - Allgemeine Informationen zum Kreditrisiko 6.1. Qualitativer Teil A) In Übereinstimmung mit den IAS/IFRS-Bestimmungen wird zu jedem Bilanzstichtag das Vorhandensein von objektiven Elementen geprüft, die auf Wertminderungen (impairment) einzelner Kredite schließen lassen. Die Positionen, die einen unregelmäßigen Verlauf zeigen, werden in unterschiedlichen Risikokategorien klassifiziert. Positionen gegenüber Kunden, die zahlungsunfähig sind, werden der Kategorie notleidende Kredite zugeordnet; Kunden, die sich in temporären Schwierigkeiten befinden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können, werden der Kategorie gefährdete Kredite zugeordnet. Zu den umstrukturierten Krediten zählen die Positionen, bei denen die RK Leasing auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, einer Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen zugestimmt hat und dadurch Verluste erleidet. Die RK Leasing GmbH führt keine umstrukturierten Positionen. Seite 9
10 Durch die Einführung der Internationalen Rechnungslegung-Standards haben Änderungen der Überwachungsanweisungen stattgefunden. Daraufhin werden nunmehr zu den Krediten mit unregelmäßigem Verlauf auch all jene gezählt, die überfällig sind, d. h. verfallene/überzogene Positionen, die diesen Status über mehr als 90 Tage aufweisen. Die Verantwortung und die Gesamtverwaltung der Leasinggeschäfte mit unregelmäßigem Verlauf, werden dem Verwaltungsrat zu weiterführenden Entscheidungen vorgelegt. Die Überwachung der Leasingpositionen äußert sich primär: - in der Überwachung der oben genannten Positionen; - in der Abstimmung mit dem Verwaltungsrat hinsichtlich der Vorgangsweise, um die Position schließlich in eine mit regulären Verlauf gekennzeichnete zurückführen oder die Aufkündigung der Position vornehmen bzw. einen Umstrukturierungsplan erstellen zu können; - die voraussichtlichen Verluste festzulegen und - den vorgesetzten Organen die Umklassifizierung in die Kategorie der notleidenden Kredite vorzuschlagen, sofern die eingetretenen Schwierigkeiten keine Möglichkeit der Normalisierung in Aussicht stellen. B) Die Bewertungsmethodik der Positionen folgt einem analytischen Ansatz, welcher der Intensität aus der Vertiefung und aus den Ergebnissen des kontinuierlichen Überwachungsprozesses herrührt. Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der Kredite, der Wert aus dem Erlös der Garantien sowie die Kosten für die Krediteinbringung berücksichtigt. Die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterworfenen Kredite wird auf der Grundlage der in den vergangenen Jahren erlittenen Ausfälle eine pauschale Wertberichtigung vorgenommen. Die aus der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Wertminderungen werden der Gewinn- und Verlustrechnung angelastet. Die Schätzungen zu den unsicheren Flüssen der Zukunft basieren auf dem Kriterium der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD - probabilità di default) und auf dem Kriterium der Ausfallhöhe (LGD loss given default). Sind die Beweggründe für die Wertminderungen nicht mehr vorhanden, so werden die Wertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam erfasst. Bei jedem Bilanzstichtag werden die zusätzlichen Wertberichtigungen bzw. Aufholungen für das gesamte sich in bonis befindliche Kreditportefeuille neu bestimmt. Die Krediteintreibung bei den als notleidenden Krediten eingestuften Positionen wird von der Direktion vorangetrieben. Seite 10
11 6.2. Quantitativer Teil b. Hauptforderungsklassen Anbei erfolgt eine Darstellung der Forderungen für jede Hauptforderungsklasse und Gegenpartei ohne Wirkung der Gewichtungen Finanzierungsleasing Andere Kredite und im Bau befindliche Positionen in Verzug Insgesamte Kredite Die oben angeführte Tabelle zeigt die Forderungen der auf. Die Darstellung ist vom Bilanzanhang übernommen worden, es wurde jedoch darauf verzichtet, Punkte anzuführen, hinter denen keine Werte stehen c. und g. Geographische Verteilung Die geografische Verteilung der Forderungen begrenzt sich fast ausschließlich auf die Provinz Bozen, eine Aufschlüsselung nach Bezirken wird nicht offengelegt d. und f. Wirtschaftszweige Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige oder Gruppen von Kontrahenten, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen. Unterteilung nach Branche/Kreditnehmer Gesamtbetrag % LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI ,95 0,68% VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN ,19 15,61% ENERGIEVERSORGUNG ,92 4,36% WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON ,11 1,01% UMWELTVERSCHMUTZUNGEN BAUGEWERBE/BAU ,81 11,84% HANDEL, REPARATUR VON KRAFTWAGEN UND KRAFTRAEDERN ,25 24,74% VERKEHR UND LAGERUNG ,58 8,15% GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE ,16 6,93% INFORMATION UND KOMMUNIKATION ,18 1,30% ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTL ,85 0,64% GRUNDSTUECKS- UND WOHNUNGSWESEN ,16 16,01% ERBRINGUNG VON FREIB., WISSENSCH., TECHN. DIENSTL ,85 5,80% VERMIETUNG, REISEBUEROS, UNTERSTUETZENDE DIENSTL ,81 0,81% GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN ,27 0,53% KUNST, SPORT, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG ,61 0,12% ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN ,55 1,33% PRIVATKUNDEN ,68 0,15% INSGESAMT ,00% Seite 11 RK Leasing
12 e. Restlaufzeit Die Aufschlüsselung aller Forderungen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen. (in Tausend Euro) Restlaufzeit Positionen in Verzug Positionen in Bonis Bei Sicht Bis zu 3 Monaten Von 3 Monaten bis 1 Jahr Von 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre Unbestimmte Zeit h. Entwicklungen im Leasingportefeuilles Ursächlichkeiten/Kategorien Notleidende Forderungen Gefährdete Forderungen Umstrukturierte Forderungen Verfallene Forderungen Länder Risiko Anfangsbestand der gesamten Wertberichtigungen davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen B. Zunahmen B.1 Wertberichtigungen B.2 Umbuchungen von anderen Kategorien Wertgeminderter 27 Forderungen B.3 Sonstige Zunahmen C. Abnahmen C.1 Wertaufholungen aufgrund von Bewertungen C.2 Wertaufholungen aufgrund von Inkassi C.3 Löschungen C.4 Umbuchungen an andere Kategorien 27 Wertgeminderter Forderungen C.5 Sonstige Abnahmen Endbestand der gesamten Wertberichtigungen davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen Werte in Tausend Euro Seite 12
13 7. Tabelle 3 Kreditrisiko 7.1. Qualitativer Teil A) Die wendet den vereinfachten Standardansatz an und braucht somit zum Stichtag keine Bonitätsbeurteilungen von externen Ratinggesellschaften zur Gewichtung der Risikoaktiva heranziehen. Die weist keine Aktiv-Positionen mit dem Bedarf an einem externen Rating der ECAI Moody's Investors Service AG auf Quantativer Teil Aus den oben genannten Gründen kann auf den quantitativen Teil zu diesem Kapitel verzichtet werden. 8. Tabelle 4 - Kreditrisikominderungstechniken 8.1. Qualitativer Teil A) Die hat keine Politiken und Prozesse implementiert, welche eine Kompensierung bei den bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften vorsehen. Demzufolge werden von der diese Kreditminderungstechniken nicht verwendet. B) Die Garantie ist bei jedem Leasinggeschäft durch die Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft oder den anderen geleasten Gütern an die gegeben. In Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat definierten Zielen und der Kreditpolitik liegt die von der verwendete Methode zur Verringerung des Kreditrisikos darin, bei Bedarf Personalgarantien einzuholen. C) Zum Bilanzstichtag 2014 hat die Personalgarantien in der Höhe von Euro ,44. Nach der Art der verwendeten Minderungstechnik sehen die nationalen Mindestkapitalanforderungen privilegierte Gewichtungsfaktoren gegenüber bestimmten Gegenparteien (z.b. hypothekarisch besicherte Positionen, Leasingoperationen) vor. In Folge interner Analysen über die obengenannten Anforderungen wurde vom Verwaltungsrat der beschlossen, die Verwendung der privilegierten Gewichtungsfaktoren von 50% bzw. 35 % bei Immobilienleasinggeschäften anzuwenden. D) Die hat keine Geschäfte mit Kreditderivaten durchgeführt. 9. Tabelle 5 - Verbriefungen Die nimmt keine Verbriefungen von Krediten vor, aus diesem Grund wird auf weitere Anmerkungen in diesem Kapitel verzichtet. Seite 13 RK Leasing
14 10. Tabelle 12 - Operationelles Risiko Es wird von der der Basisindikatoransatz berücksichtigt, weil dieser den einfachsten Ansatz zur Quantifizierung operationeller Risiken darstellt (Prinzip der Proportionalität) und die vorgesehenen gesetzlichen Grenzen zur Anwendung des Standard- bzw. AMA-Ansatzes nicht überschritten werden. Bei der Basismethode wird ein Risikogewichtungssatz von 15% auf einen relevanten Indikator angewandt, der substantiell auf der Grundlage der positiven Bruttoertragsspanne (Posten 120 der Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt wird. Der Präsident: Gezeichnet: Dr. Rudi Rienzner Seite 14
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