Spezialisierungen in der Logopädie

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1 Spezialisierungen in der Logopädie Zertifikatslehrgänge als berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeiten Hilde Stöckli, dipl. Logopädin Leiterin Abteilung Weiterbildung SAL / SHLR Dr. Ute Schräpler Dozentin für Logopädie, FHNW Zusammenfassung Die beruflichen Anforderungen an Logopädinnen und Logopäden haben in den letzten Jahren im klinischen und im pädagogischen Bereich zugenommen. Zertifikatslehrgänge an schweizerischen Hochschulen bieten eine Möglichkeit der berufsbegleitenden Qualifizierung zu aktuellen logopädischen Themenschwerpunkten. Dadurch ermöglichen sie Logopädinnen und Logopäden über den Bachelor- Abschluss hinaus eine berufliche Spezialisierung. Einleitung In der deutschsprachigen Schweiz schliessen Logopädinnen und Logopäden ihr Studium mit einem Bachelor (BA) ab, der von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt wird. Dieser Abschluss befähigt die Absolventinnen und Absolventen zu einer beruflichen Tätigkeit im klinischtherapeutischen und im pädagogisch-therapeutischen Setting, beispielsweise in Schulen, logopädischen Diensten, Rehabilitationskliniken und Spitälern. Auf einen berufsbefähigenden Bachelorabschluss kann im zweistufigen Bologna- System grundsätzlich ein Masterstudium (Master of Arts, M.A. oder Master of Science, M.Sc.) folgen. Bislang existiert in der deutschsprachigen Schweiz kein Masterstudium für Logopädie, so dass sich Logopädinnen und Logopäden in ihrem Fachgebiet nicht durch diese Form des Studiums vertiefen können. Aktuelle Entwicklungen, zum Beispiel das inklusive Setting in Schulen, das u.a. durch eine logopädische Arbeit im Klassenzimmer und eine intensivere Kooperation mit anderen Fachpersonen geprägt ist, erfordern zunehmend Spezialisierungen nach Abschluss des Studiums. Dies ist einerseits durch kursorische Weiterbildungen, andererseits durch Zertifikatslehrgänge an Hochschulen möglich. Lebenslanges Lernen als Grundannahme im Beruf Nach Ansicht von Dewe und Weber (2007) ergibt sich die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens durch eine sich immer schneller verändernde Gesellschaft und damit verbunden durch eine Verschiebung und Anpassung der beruflichen Themen. Dazu gehört im Wesentlichen die berufliche Weiterbildung. Der Weiterbildungsbegriff wird vom Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) (Scherer & Born, 2014, S. 5) wie folgt definiert: «Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule und Beruf mit dem Ziel, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen. Weiterbildung ist intendiertes, gezieltes Lernen: vom Selbststudium mit Hilfe von Fachliteratur bis hin zu institu- 24

2 tionalisierten Lernformen, dem Weiterbildungskurs. Weiterbildung erfolgt institutionell oder ausserhalb von Bildungsträgern in informellen Formen am Arbeitsplatz, in der Freizeit und bei sozialer oder kultureller Aktivität.» In der Bildungsstudie belegen Scherer und Born (2014), welche Rolle die Weiterbildung im Zusammenhang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens einnimmt: 60% der befragten Bildungsinstitutionen sind der Meinung, dass die Relevanz von Weiterbildungen für das lebenslange Lernen in der Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnt. Auf europäischer Ebene hat sich die Unterscheidung des Lernens Erwachsener in drei Lernformen durchgesetzt: (1) das formale Lernen, (2) das nicht-formale Lernen und (3) das informelle Lernen (Scherer & Born, 2014). Das formale Lernen beinhaltet Abschlüsse auf der Tertiärstufe wie zum Beispiel Bachelor, Master (M.A. oder M.Sc.) oder den Doktorgrad (Ph.D). Zur nicht-formalen Bildung wird die strukturierte Bildung «ausserhalb der formalen Bildung» (Bundesamt für Statistik, 2006, S. 9) gezählt. Nach dem neuen Weiterbildungsgesetz als Teil des nationalen Bildungssystems erfolgt die nicht-formale Bildung «namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern- Beziehung» (Weiterbildungsgesetz WeBiG, 2014, Absatz 3). Zur strukturierten nicht-formalen Bildung gehören auch Konferenzen und Seminare. Die informelle Bildung umfasst «Kompetenzen, die ausserhalb strukturierter Bildung erworben worden sind» (WeBiG, 2014, Absatz 3), z.b. Familienarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit und das Lesen von Fachliteratur. Lebenslanges Lernen Formales Lernen bereits geregelt z.b. Bachelor-Abschluss Nicht-formales Lernen neu geregelt im Weiterbildungsgesetz z.b. Zertifikatslehrgänge Informelles Lernen individuell zu regeln z.b. Familienarbeit Abbildung 1: Formen des lebenslangen Lernens in Anlehnung an Scherer und Born (2014) Zertifikatslehrgänge (CAS) und Masterstudiengänge (MAS) Zum nicht-formalen Lernen gehören Weiterbildungs- und Vertiefungsstudien auf Tertiärstufe A. Diese setzt sich aus den Bildungsinstitutionen der Fachhochschulen, Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen zusammen (Scherer & Born, 2014). Die Vertiefungsstudien bieten die Möglichkeit, sich über das Grundstudium hinaus fachlich weiter zu qualifizieren. Diese Angebote sollen sich grundlegend von den gestuften Studiengängen in der Grundausbildung unterscheiden (Projekt- 25

3 leitung Bologna-Koordination, 2012). Zu Vertiefungsstudien an Hochschulen und Universitäten zählen einzelne Weiterbildungen, Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies CAS), Diplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies DAS) und der Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies MAS). Logopädinnen und Logopäden stehen derzeit drei Formen der Vertiefungsstudien zur Verfügung: einzelne Weiterbildungen, Zertifikatslehrgänge und der Weiterbildungsmaster (vgl. Abb. 2). Im Gegensatz zur formalen Bildung können die Weiterbildungsangebote an Fachhochschulen und Universitäten an die mehrjährige, qualifizierte berufspraktische Erfahrung der Teilnehmenden anknüpfen. Vertiefungsstudien im Bereich Logopädie Weiterbildungstage einzelne Tage Teilnahmebestätigung Zertifikatslehrgänge (CAS) mindestens 120 Kontaktstunden mindestens 10 ECTS Master of Advanced Studies (MAS) mindestens 300 Kontaktstunden schriftliche Arbeit und evtl. Praktikum mindestens 60 ECTS Abbildung 2: Übersicht zu Vertiefungsstudien Logopädie auf Tertiärstufe A Im Bereich Weiterbildung ersetzen Zertifikatslehrgänge (CAS) und Masterstudiengänge (MAS) die bisherigen Nachdiplomkurse und Nachdiplomstudiengänge (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen 2005). Diese Weiterbildungen werden berufsbegleitend absolviert. Drei erfolgreich abgeschlossene Zertifikatslehrgänge CAS sind Voraussetzung für einen Master of Advanced Studies MAS, zu dem u.a. logopädische Praktika und eine schriftliche MAS Abschlussarbeit gehören. Abbildung 3 zeigt das Angebot von Zertifikatslehrgängen, die an der Pädagogischen Hochschule FHNW Teil des Masterstudiengang Speech and Language Pathology (SLP) sind. Zertifikatslehrgänge stellen in der deutschsprachigen Schweiz die einzige Möglichkeit einer Spezialisierung in der Logopädie an Hochschulen und Universitäten dar und sind daher von besonderer Bedeutung. 26

4 MAS Speech and Language Pathology (SLP) 60 ECTS CAS Kindersprache 15 ECTS CAS Communication Disorders 15 ECTS CAS Neurolingustik 15 ECTS Abbildung 3: Überblick Master of Advances Studies SLP an der Pädagogischen Hochschule FHNW Im Gegensatz zu kursorischen Weiterbildungen, die in der Regel über einen Zeitraum von ein bis zwei Tagen durchgeführt werden, bieten Zertifikatslehrgänge folgende Vorteile: 1. Einzelne Seminartage bauen inhaltlich aufeinander auf, sodass eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem Thema erfolgt. Die Themen werden durch die Dozierenden miteinander vernetzt. 2. Durch Phasen des Selbststudiums können erworbene Kompetenzen erweitert werden. 3. Die Erstellung von Fallstudien aus dem eigenen Arbeitsfeld ermöglicht die Anwendung von neu erworbenem Wissen. 4. Es werden Leistungsnachweise erstellt, die von Dozierenden oder von der Lehrgangsleitung gelesen werden und zu denen die Teilnehmenden eine individuelle Rückmeldung erhalten. Dies dient dazu, das inhaltliche oder das therapeutische Verständnis zu sichern und persönliche Entwicklungsziele zu definieren. 5. Teilnehmende können sich über einen längerfristigen Zeitraum fachlich austauschen, gegenseitig unterstützen und Synergien nutzen. 6. Gegenseitige Hospitationen öffnen den Blick für andere therapeutische Vorgehensweisen. 7. Supervision, verteilt über den gesamten Lehrgang, stärkt die Teilnehmenden in ihrem beruflichen Selbstwert. 8. Eine wissenschaftsorientierte Arbeitsweise, z.b. durch das Lesen von Fachliteratur oder einer evidenzbasierten Tätigkeit in der Logopädie, wird langfristig gefördert. 27

5 Aufbau von Zertifikatslehrgängen im logopädischen Bereich Zertifikatslehrgänge werden über einen Zeitraum von einem Jahr mit insgesamt 300 bis 450 Arbeitsstunden für berufstätige Logopädinnen und Logopäden angeboten. Diese Arbeitsstunden werden in verschiedene Lehr-Lernformen aufgeteilt: mindestens 40% der Arbeitsstunden leiten Dozierende im sogenannten Kontaktstudium (KST). Das Selbststudium (SST) umfasst bis zu 60% der Arbeitsstunden. Zertifikatslehrgänge orientieren sich an den Richtlinien des Bologna-Systems und sind modular aufgebaut (Projektleitung Bologna-Koordination, 2011). Zu den einzelnen Modulen erstellen die Teilnehmenden während des Selbststudiums Leistungsnachweise und schliessen mit einer schriftlichen Zertifikatsarbeit ab. Ein erfolgreich abgeschlossener Zertifikatslehrgang wird mit international anerkannten Kreditpunkten (ECTS) ausgewiesen. Abbildung 4 veranschaulicht den modularen Aufbau eines Zertifikatslehrganges am Beispiel des CAS «Stottern Poltern Mutismus» an der Schweizer Hochschule für Logopädie Rorschach (SHLR). Modul 2 Strategien der Interdisziplinarität, Gesprächsführung und Zusammenarbeit 30 Std. KST/ 45 Std. SST Modul 3 Psychologische Aspekte bei Stottern und Poltern Humor und Provokation 37 Std. KST/ 30 Std. SST Modul 1 Stottern, Poltern, Mutismus Grundlagen, Diagnostik, Therapiemethoden 82 Std. KST/ 60 Std. SST Verfassen der Zertifikatsarbeit zu einem selbst gewählten Thema 120 Std. Modul 4 Supervision 32 Std. KST/ 15 Std. SST Abbildung 4: Aufbau des Zertifikatslehrganges «Stottern Poltern Mutismus» an der SHLR (KST = Kontaktstudium, SST = Selbststudium) Berufliche Relevanz von Zertifikatslehrgängen Das Motiv eines höheren Einkommens spielt bei Teilnehmenden von Hochschulweiterbildungen nur geringfügig eine Rolle, da mit dem Absolvieren einer zertifizierten Weiterbildung nicht automatisch eine Lohnerhöhung einhergeht. Die Kausalkette Wissens- und Kompetenzerwerb beruflicher Aufstieg Einkommenserhöhung kann nicht belegt werden (Kröll, 2011). Vielmehr stehen andere Motive 28

6 im Vordergrund: Vertiefungsorientierung, Arbeitsplatzsicherung, Verbesserung beruflicher Chancen und Neuorientierung. Eine grosse Anzahl von Weiterbildungsteilnehmenden verfolgt das Ziel, dadurch eine interessante Tätigkeit ausüben zu können (Kröll, 2011). Bei Logopädinnen und Logopäden, die an einem Zertifikatslehrgang teilnehmen, sind diese Motive vielfach zu beobachten. Die Teilnehmenden zeichnen sich durch ein sehr hohes fachliches Interesse, Arbeitsbereitschaft und persönliches Engagement aus. Nach erfolgreich abgeschlossenen Zertifikatslehrgängen ergeben sich unterschiedliche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die im Folgenden beispielhaft beschrieben werden: 1. Tätigkeit an Hochschulen: Die Zusammenarbeit mit Absolventinnen und Absolventen von Zertifikatslehrgängen und der Pädagogischen Hochschule FHNW konnte in den vergangenen Jahren intensiviert und ausgebaut werden. So sind beispielsweise einige der Logopädinnen und Logopäden mit Zertifikatsabschluss als Praktikumsleitende tätig, indem sie Studierende fachlich beraten und begleiten, aber auch als Expertinnen und Experten nehmen sie gemeinsam mit Dozierenden der Professur für Logopädie die praktischen Prüfungen ab. Ehemalige Teilnehmende von Zertifikatslehrgängen führen Lehrveranstaltungen durch. Darüber hinaus können sie sich in der Forschung etablieren, indem sie ihre Zertifikatsarbeiten z.b. auf der Fachtagung «Treffpunkt Logopädie» und dem dazugehörigen Tagungsband veröffentlichen. Der Pädagogischen Hochschule FHNW ist es ein Anliegen, durch Zertifikatslehrgänge den Nachwuchs für Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Logopädie langfristig zu fördern und die Vernetzung mit Spezialistinnen und Spezialisten der Logopädie auszubauen. 2. Beruflicher Aufstieg: Teilnehmenden von Zertifikatslehrgängen wurde innerhalb ihrer Institution dank der Spezialisierung mehr Verantwortung übertragen, indem sie als Fachberatende innerhalb des logopädischen Dienstes tätig sind. Zu ihren Arbeitsaufgaben zählen die Hospitation bei Fachkolleginnen und Fachkollegen und die fachliche Beratung in Form von Intervision. 3. Selbständigkeit: Teilnehmenden von verschiedenen Zertifikatslehrgängen an der Schweizer Hochschule für Logopädie Rorschach SHLR gelang durch die zusätzlich erworbenen Kompetenzen der Schritt in die Selbständigkeit. Die fachliche Vertiefung ermöglichte Absolventinnen und Absolventen von Zertifikats lehrgängen die Eröffnung einer eigenen logopädischen Praxis, für die eine logopädische Spezialisierung notwendig ist. Im Kanton Zürich z.b. ist die Bewilligung für die Durchführung von sonderpädagogischen Massnahmen im Kinder- und Jugendhilfegesetz 31 und in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich 29

7 24 33 geregelt. Die Gesetzesgrundlage gibt vor, dass mit dem Bewilligungsgesuch für eine freiberufliche Tätigkeit in einer Praxis ein Konzept eingereicht werden muss. Dieses muss Auskunft geben über die Arbeitsweisen sowie das angebotene Leistungsspektrum der Leistungsanbieterinnen oder Leistungsanbieter und damit insbesondere eine Kontrolle bezüglich der einwandfreien Berufsausführung ermöglichen. Ein Beispiel: Für die logopädische Therapie mit Vorschulkindern wird nicht explizit eine Spezialisierung im Kinderbereich verlangt, es müssen aber neben dem Konzept drei fachliche Weiterbildungen ausgewiesen werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Zertifikatslehrganges kann eine entsprechende Qualifikation erreicht werden und der Schritt in die private berufliche Tätigkeit gelingen. Bedeutung des neuen Weiterbildungsgesetzes (WeBiG) Das Stimmvolk hat im Frühjahr 2006 der Einführung einer neuen Bildungsverfassung zugestimmt. Am 20. Juni 2014 wurde das erste Bundesgesetz zur Weiterbildung durch das Parlament verabschiedet. So soll der Verfassungsauftrag von 2006 zur Weiterbildung (Art. 64a BV) umgesetzt und das lebenslange Lernen im Bildungsraum Schweiz insbesondere die privat organisierte und individuell verantwortete nicht-formale Weiterbildung gestärkt werden. Mit der Einführung der Bildungsverfassung wird der gesamte Weiterbildungsbereich fortan auf nationaler Ebene geregelt (SVEB, 2014). Möglichst attraktive und bildungsfreundliche Rahmenbedingungen sollen dem lebenslangen Lernen einen entsprechenden Rahmen bieten. Mit dem neuen Gesetz wird die Weiterbildung in das nationale Bildungssystem eingeordnet und transparenter gestaltet. Zudem stellt es Bezüge zwischen nicht-formaler, informeller und formaler Bildung her, indem nun beispielsweise bereits erworbenes Wissen für formale Bildungsangebote anerkannt wird. Die Anerkennung von vorhandenem Wissen «sur Dossier» ist bereits an der SHLR und der PH FHNW möglich. Ein weiteres Ziel ist es, Titel und Abschlüsse transparenter darzustellen und damit die Finanzierung und Subventionierung von Bildungsinstitutionen durch den Staat und die Kantone zu gewährleisten. Durch das neue Weiterbildungsgesetz erfahren somit Zertifikatslehrgänge als Zusatzqualifikation auf Hochschulebene eine Aufwertung. Im Artikel 5.2 wurde gesetzlich festlegt, dass die öffentlichen und privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen. Das bedeutet, dass Logopädinnen und Logopäden von ihren Arbeitgebern bei der Teilnahme an Zertifikatslehrgängen unterstützt werden sollen. 30

8 Der Schweizer Weiterbildungsmarkt wird in der Bildungsstudie hinsichtlich der Qualität auffallend positiv beurteilt. Der Mensch mit seinen Kompetenzen und Fähigkeiten wird als wichtiger Wettbewerbsfaktor bezeichnet (Scherer & Born, 2014). Logopädinnen und Logopäden, die sich mittels Zertifikatslehrgängen vertieft weiterbilden, gewinnen längerfristig an Arbeitsmarktrelevanz und erhalten dadurch einen höheren Stellenwert. Mindestens ebenso wichtig ist bei der vertieften Weiterbildung aber der persönliche Zugewinn sei es, dass man die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitert, sich kompetent den Aufgaben im Berufsalltag stellt und diese erfolgreich meistert. Erfolgserlebnisse in der täglichen Arbeit erhöhen nicht nur das berufliche Selbstwertgefühl von Logopädinnen und Logopäden, sondern diese erfahren dadurch auch mehr Freude am Gelingen. Literatur Bundesamt für Statistik (2006). Lebenslanges Lernen und Weiterbildung. Bestandesaufnahme der internationalen Indikatoren und ausgewählte Resultate. Neuenburg. Dewe, B. & Weber, P. (2007). Wissensgesellschaft und Lebenslanges Lernen. Eine Einführung in bildungspolitische Konzeptionen der EU. Bad Heilbrunn: Klinkhardt. Kröll, M. (2011). Motivstrukturen zur wissenschaftlichen Weiterbildung. In U. Fassbauer et al. (Hrsg.), Lehr-Lernforschung und Professionalisierung. Perspektiven der Berufsbildungsforschung (S ). Opladen: Budrich. Projektleitung Bologna-Koordination (2011). Modularisierung als Instrument Checklist für die Gestaltung und Implementierung von Modulen (Fassung vom ). dokumente-publikationen/regelungen-und-empfehlungen.html?l=0 [Stand ]. Projektleitung Bologna-Koordination (2012). Empfehlungen der CRUS für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses (Fassung vom 2. Februar 2012). [Stand ]. Scherer, L. & Born, M. (2014). Bildungsstudie Schweiz Studie zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Deutschschweiz. Zürich: apv communications. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen (2005). Anerkennung von Weiterbildungsmastern (MAS) in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. [Stand ]. WebiG (Bundesgesetz über die Weiterbildung). [Stand ]. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 20, 10/

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