hkk privat Auslandsreise- Krankenversicherung Zusatzversicherung der LVM

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "hkk privat Auslandsreise- Krankenversicherung Zusatzversicherung der LVM"

Transkript

1 hkk privat Auslandsreise- Krankenversicherung Zusatzversicherung der LVM

2 Produktinformationsblatt für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/ARJ) 1. Was umfasst Ihr gewünschter Versicherungsschutz? Eine Beschreibung Ihres Versicherungsschutzes finden Sie auf der Rückseite dieses Prospekts. 2. Wann müssen Sie Ihren Beitrag bezahlen? Versicherungsschutz kann nur beginnen, wenn der Beitrag für das erste Versicherungsjahr gezahlt ist. Bitte beachten Sie die Regelung bei Lastschrift ermächtigung in 2 Nr. 1b der AVB/ARJ. Bei Rücklastschrift eines Beitrags gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz; außerdem kann die LVM-Krankenversicherung den Vertrag kündigen. 3. Was ist nicht versichert?» Wenn Sie nur deswegen ins Ausland reisen, um sich dort behandeln zu lassen, ist diese Behandlung nicht versichert (Beispiel: Check-up in den USA, Hüftgelenksersatz in der Schweiz). Das Gleiche gilt, wenn schon vor Beginn der Reise feststeht, dass eine Behandlung notwendig wird.» Bricht während eines Urlaubs ein Zahn ab, leisten wir nur für die schmerzstillende Behandlung und die Versorgung mit provisori schem Zahnersatz in einfacher Ausführung, nicht jedoch für bleibenden Zahnersatz oder ein Implantat.» Geht im Urlaub eine Brille kaputt, leistet die LVM-Krankenversicherung keinen Ersatz für eine neue Brille. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzel heiten und eine vollständige Aufzählung der Leistungseinschränkungen entnehmen Sie bitte 4 der AVB/ARJ. 4. Welche Pflichten haben Sie und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?» Bei Vertragsabschluss Vor Versicherungsbeginn müssen Sie der LVM-Krankenversicherung eine Lastschriftermächti gung erteilen. Das angegebene Konto muss ausreichend gedeckt sein.» Während der Vertragslaufzeit Auch für die Folgebeiträge muss das angegebe ne Konto ausreichend gedeckt sein. Im Rahmen der Familienversicherung sind uns alle neu hin zu kommenden Familienmitglieder zu melden.» Im Versicherungsfall Ist der Versicherungsfall eingetreten, haben Sie zum Beispiel auf Anfrage jede Auskunft zu erteilen, die die LVM-Krankenversicherung zur Prüfung ihrer Leistungspflicht benötigt.» Einzelheiten zu Folgen der Nichtbeachtung entnehmen Sie bitte den 7 und 8 der AVB/ARJ. Beachten Sie Ihre Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Folgen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. 5. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versic herungsschein genannten Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags, nicht vor Zahlung des Beitrags und nicht vor Einreise in das Ausland. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Einzelheiten zu Beginn und Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte 2 der AVB/ARJ. 6. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne Personen beschränkt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 2 der AVB/ARJ. Eine kleine Hilfe: Haben Sie beim Ausfüllen der Anmeldung an alles gedacht? Haben Sie zu allen angegebenen Personen die hkk-krankenversicherungsnummer angegeben? Bei Personen, die nicht hkk-versichert sind, die Krankenkasse? Haben Sie zu allen Personen, die versichert werden sollen, auch das Geburtsdatum angegeben? Haben Sie den gewünschten Versicherungsbeginn angegeben? Der Versicherungsschutz beginnt frühes tens mit Eingang bei der LVM Krankenversicherung oder bei der hkk (Eingangsstempel) und nicht vor dem Unterschriftsdatum der Lastschrift ermächtigung. Haben Sie die Bankverbindung vollständig angegeben? Ohne erfolgreiche Beitragsabbuchung kommt kein Versicherungsschutz zustande. Haben Sie den richtigen Beitrag ermittelt? In der Familienpolice gelten die angegebenen Altersgrenzen 59 Jahre bzw. 17 Jahre. Wenn die Versicherten anderer Krankenkassen nicht beitragsfrei in der Familienpolice mitversichert werden können, beträgt der gesonderte Einzelbeitrag 11,00 statt 7,50 bzw. 22,00 statt 15,00. Haben Sie die besonderen Vereinbarungen auf der rechten Seite des Versicherungsscheins gelesen?

3 86 Versicherungsvertragsgesetz, die Verp ichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) geleistet wird, an die LVM Krankenversicherung schriftlich abzutreten. Gibt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruches dienendes Recht ohne Zustimmung der LVM Krankenversicherung auf, so wird diese insoweit von der Verp ichtung zur Leistung frei, als sie aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. 2. Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hat seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. 3. Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich die in den Absätzen 1 und 2 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verp ichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 4. Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die der Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. 9 Willenserklärungen und Anzeigen Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber der LVM Krankenversicherung bedürfen der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich Textform vereinbart ist. 10 Geltendes Recht und Gerichtsstand 1. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand für Klagen gegen die LVM Krankenversicherung ist das Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder das Gericht am Sitz des Versicherers. 3. Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Schadenanzeige An Leistungsabteilung Kolde-Ring Münster Auslandsreise-Krankenversicherung VS-Nr. Name des Versicherungsnehmers PLZ/Ort Straße Name der behandelten Person[en] Reisebeginn Telefon 11 Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Tarif ARJ Kann der Vertrag wegen geänderter Verhältnisse, z. B. wegen steigender Heilbehandlungs- oder Rücktransportkosten oder einer häu geren Inanspruchnahme von Leistungen auf Grund einer Änderung des Reiseverhaltens, nicht mehr zu den gleichen Bedingungen bzw. Beiträgen fortgeführt werden, kann die LVM Krankenversicherung zur Vermeidung einer Kündigung gemäß 2 Nr. 1c Satz 3 die Bedingungen bzw. Beiträge zum nächsten Kündigungstermin, d.h. dem Ende des Versicherungsjahres unter Beachtung der Vorschrift des 315 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ändern. Eine Änderung bedarf einer schriftlichen Mitteilung an den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der gleichen Frist von einem Monat, mit der auch eine Kündigung möglich wäre. Macht die LVM Krankenversicherung von ihrem Änderungsrecht Gebrauch, hat der Versicherungsnehmer das Recht, das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen Person(en) oder auch insgesamt bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, 28 Abs. 2 bis 4) (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verp ichtet ist, ist er nur leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verp ichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungsp icht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, 315 Abs. 1) Soll die Leistung durch einen der beiden Vertragsschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. Datenschutzklauseln Der Versicherer kann im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.v., Köln, zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermitteln. Die Versicherer der LVM Versicherungsgruppe können ferner, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vertreter weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden, an Vertreter dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Der/die Vermittler darf/dürfen die Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen. Dies gilt nur, wenn die Möglichkeit bestand, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Nur für Versicherte der hkk: Um die Voraussetzungen für die Gewährung von hkk-sonderkonditionen überprüfen und diesen Antrag bearbeiten zu können sowie eine bedarfsgerechte Information der hkk-versicherten zu gewährleisten, erfolgt zwischen der hkk und der LVM Krankenversicherung ein Austausch und eine Speicherung der personenbezogenen Stammdaten, der Krankenversicherungsnummer sowie von Angaben zum Bestehen und zur Beendigung der Versicherung bei der hkk bzw. zum beantragten und bestehenden Versicherungsschutz bei der LVM Krankenversicherung. Hierzu ndet ein fortlaufender, monatlicher Datenabgleich zwischen der hkk und der LVM Krankenversicherung statt. Ihre Einwilligung in diese Datenerhebung und -verarbeitung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sie ist aber Bedingung für die Gewährung der hkk-sonderkonditionen. Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde Adresse des Ombudsmannes für die private Krankenversicherung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht PKV-Ombudsmann Graurheindorfer Str. 108, Bonn Kronenstraße 13, Berlin Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Adresse des gesetzlichen Sicherungsfonds Medicator AG, Bayenthalgürtel 26, Köln Ihr Vertragspartner ist Die, Kolde-Ring 21, Münster, Tel , Fax Internet: info@lvm.de Aufsichtsratsvorsitzender: Jochen Borchert Vorstand: Jochen Herwig (Vorsitzender), Ulrich Greim-Kuczewski, Dr. Volker Heinke, Dr. Mathias Kleuker, Werner Schmidt, Dr. Rainer Wilmink Sitz der Gesellschaft: Münster. Registergericht: Amtsgericht Münster, HR B Wir sind Erstversicherer im Bereich der Krankenversicherung. Bitte beachten Sie die 4, 5 und 7 AVB/ARJ. Bei welchem Unternehmen ist die behandelte Person in Deutschland privat oder gesetzlich krankenversichert? Name/Anschrift Versicherungs-Nr. Reichen Sie die Belege bitte erst dort ein und anschließend mit den Erstattungsunterlagen bei der. Bei Unfällen bitte Unfall-Schadenanzeige anfordern. Die Rechnungen müssen beinhalten: Name der behandelten Person, Bezeichnung der Krankheit (Diagnose), die einzelnen Leistungen des Heilbehandlers und die Behandlungsdaten. Folgende Originalrechnungen Betrag/ Land habe ich beigefügt: Währung Erläuterung der Erkrankung und Behandlungsmaßnahmen Die vorstehenden Angaben sind nach bestem Wissen wahrheitsgemäß gemacht worden. Ich nehme davon Kenntnis, dass unwahre Angaben den Verlust des Versicherungsanspruches zur Folge haben können. Ort, Datum Unterschrift

4 Sicherheit auf Reisen weltweit Mit der LVM-Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie im Ausland bestens versichert. Erstattungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland eingetretener Krankheiten und Unfälle:» Ärztliche Behandlung: Volle Kostenerstattung bei ambulanter Heilbehandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl.» Krankenhausaufenthalt: Volle Kostenerstattung bei statio nä rer Heilbehandlung.» Zahnbehandlung: Kostenerstattung bei schmerzstillender Zahnbehandlung, notwendigen Füllungen und provisorischem Zahnersatz (jeweils in einfacher Ausführung) sowie Reparaturen von Prothesen.» Arznei-, Heil- und Hilfsmittel: Kostenerstattung ärztlich verordneter Arznei-, Verbandund Heil mittel sowie Hilfsmittel.» Krankentransport: Volle Kosten erstattung bei medizinisch notwendigem Transport zum nächst erreichbaren Krankenhaus oder Arzt.» Krankenrücktransport: Volle Kostenerstattung bei medizinisch notwendigem Rücktransport aus dem Ausland, auch für eine mitversicherte Begleitperson.» Überführung/Bestattung: Übernahme der Bestattungskosten im Ausland oder der Überführungskosten. Es gelten die umseitig abge druckten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/ARJ). Den genauen Umfang der Leistungspflicht finden Sie dort in 3, was nicht versichert ist, in 4 der AVB/ARJ. Bitte be wahren Sie den Versicherungsschein und diesen Prospekt sorgfältig auf. Für die Erstattung von Krankheitskosten senden Sie die ausgefüllte Schadensanzeige mit den Originalrechnungen an die. Auslandsreise-Krankenversicherung hkk (05/14) Im Leistungsfall Tag und Nacht schnelle Hilfe! In dringenden Fällen sind die LVM Versicherungen unter Telefon / immer für Sie erreichbar. Kolde-Ring Münster

5 Auslandsreise-Krankenversicherung gültig nur mit Lastschriftermächtigung Für alle Reisen bis 6 Wochen Dauer im Versicherungsjahr. Auslandsreise-VS-Nr. Herr Frau Telefon-Nr. 1 2 Name/Vorname des Versicherungsnehmers (1. versicherte Person) hkk-versicherten-nr. Geburtsdatum Kolde-Ring Münster KV 110 (06/2014) Original für LVM, 1. Durchschrift für VM, 2. Durchschrift für Versicherungsnehmer. Straße/Nummer Postleitzahl Beruf Versicherungsbeginn Besteht für alle Personen Krankenversicherungsschutz in Deutschland? Beitragsberechnung Personen bis 59 Jahre Personen von Jahre Familien* SEPA-Lastschriftmandat Hinweis: Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Beitrag für das erste Versicherungsjahr gezahlt ist. Bitte beachten Sie die Regelung bei Lastschriftvereinbarung in 2 Nr. 1 b der AVB/ARJ. 7,50 x Personen = 15,- x Personen = 15,- Ja Nein. Falls nein, ist insoweit eine Auslandsreise- Krankenversicherung nicht möglich. * Zur Familie im Sinne dieses Tarifs zählen - sofern im gemeinsamen Haushalt lebend und dem Versicherer benannt - der Versicherungsnehmer und sein Ehe- bzw. Lebenspartner (jeweils bis 59 Jahre) und deren Kinder (bis 17 Jahre). Auf Grund der in 4 Nr. 5 VersStG geregelten Befreiung ist für diesen Beitrag keine Versicherungssteuer zu erheben/abzuführen. Versicherungsschein Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung AVB/ ARJ mit den folgenden Abweichungen: 1. Die Versicherung ist nur mit Lastschriftermächtigung möglich. 2. Der beantragte Versicherungsschutz beinhaltet Sonderkonditionen für hkk-versicherte. Die LVM Krankenversicherungs- AG ist berechtigt, die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung bei der hkk endet, auf die jeweiligen normalen Tarif- und sonstigen Bestimmungen umzustellen. 3. Der Vertrag endet zum Ablauf des 1. Versicherungsjahres; er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Kann ein Folgebeitrag nicht durch Bankeinzug abgebucht werden, so endet der Vertrag mit Ablauf des Versicherungsjahres. Die Verp ichtung zur Beitragszahlung für dieses Versicherungsjahr bleibt davon unberührt. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzklauseln. Herwig Dr. Wilmink LVM-Gläubiger-Identi kationsnummer: DE19LVM Mandatsreferenznummer: Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Ich ermächtige den LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.g. (LVM Versicherung), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meinen unten genannten Zahlungsdienstleister an, die vom LVM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Die LVM Versicherung informiert den Versicherungsnehmer spätestens 5 Tage vor der Abbuchung schriftlich über den Abbuchungsbetrag und -termin (Vorabankündigung). Bei wiederkehrenden, gleichbleibenden Beträgen erfolgt die Information einmalig. Sollte die LVM Versicherung aufgrund eines konkreten Abbuchungswunsches die oben genannte 5-Tagesfrist nicht einhalten können, kann die LVM Versicherung auch in anderer Form über den Betrag und Termin informieren, auf die schriftliche Information für den folgenden Abbuchungstermin wird einmalig verzichtet. Sind die Beiträge mehrerer Verträge zum gleichen Datum fällig, ergibt sich der Gesamtabbuchungsbetrag aus der Summe der Beiträge der einzelnen Vorabankündigungen. Eine zusätzliche Information über den Gesamtabbuchungsbetrag erfolgt nicht. Ort, Datum Eingangsstempel/Datum Ort Zu versichernde Personen (Name, Vorname) 1 Versicherungsnehmer ja nein Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Unterschrift des Versicherungsnehmers/Kontoinhabers Unterschrift des hkk-vermittlers (VM) hkk-versicherten-nr. Geburtsdatum Ich möchte die Beiträge einfach und bequem abbuchen lassen und ermächtige die LVM Versicherung für die o.g. Versicherungsscheinnummer die Zahlungen per Lastschrift bis auf Widerruf vom nachstehenden Konto einzuziehen. Bankverbindung Nation Prüfz. Bankleitzahl Kontonummer IBAN D E Kontoinhaber (falls vom Versicherungsnehmer abweichend) Nachname Vorname Straße/Nummer Postleitzahl/Ort Jahresbeitrag Gesamtbeitrag hkk SB-Code

6 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung nach Tarif ARJ (AVB/ARJ) 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes 1. Die LVM Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall ersetzt sie dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. 2. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Darüber hinaus gilt als Versicherungsfall a. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, b. die medizinisch notwendige Behandlung wegen einer regelwidrig verlaufenden Schwangerschaft einschließlich Frühgeburt c. sowie der Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind. Versicherte Personen sind alle im Versicherungsschein genannten Personen sowie im Rahmen einer Versicherung zum Familienbeitrag Familienangehörige im Sinne dieses Tarifs, sofern dem Versicherer benannt (vgl. 6 Abs. 1). 3. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, besonderen schriftlichen Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Vorschriften. 4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Kein Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat. 5. Aufnahmefähig sind Personen, die das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, können zu besonderen Bedingungen aufgenommen werden. 6. Der Versicherungsschutz besteht für alle Auslandsreisen während der Versicherungsdauer, bei denen jeder einzelne Auslandsaufenthalt eine ununterbrochene Verweildauer von 6 Wochen nicht übersteigt. Bei längerem Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz für die ersten 6 Wochen. Die Dauer des Versicherungsschutzes kann bei längeren Reisen auf bis zu 365 Tage ausgedehnt werden (vgl. 6). 2 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags, nicht vor Zahlung des Beitrags und nicht vor Einreise in das Ausland. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. a. Der Versicherungsvertrag kommt durch Annahme des Versicherungsantrags durch die LVM Krankenversicherung zustande. Die Annahme des Antrags erfolgt durch Aushändigung des Versicherungsscheins durch den Vermittler. b. Der Beitrag ist mit Einzahlung beim Vermittler bezahlt. Er gilt ebenso zum Zeitpunkt der Übergabe des Antrags an den Vermittler als bezahlt, wenn das im Rahmen der Lastschriftvereinbarung bezogene Konto Deckung aufweist. Der Beitrag gilt ferner zum Zeitpunkt der Absendung des Antrags an die LVM Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer als bezahlt, wenn der Antrag dort eingeht und das durch die Lastschriftvereinbarung bezogene Konto Deckung aufweist. c. Der Versicherungsvertrag wird jeweils für die Dauer eines Versicherungsjahres abgeschlossen. Wird eine Lastschriftvereinbarung erteilt, kann die jährliche Verlängerung vereinbart werden. Der Vertrag verlängert sich dann stillschweigend jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, sofern der Versicherungsnehmer oder die LVM-Krankenversicherung ihn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres in Textform kündigt. d. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Tage des Versicherungsbeginns und endet mit dem Ablauf des Monats des Versicherungsbeginns im Folgejahr. Bei stillschweigender Verlängerung des Vertrages beträgt die Dauer der folgenden Versicherungsjahre jeweils ein Jahr. 2. Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. a. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland bzw. die Beendigung des Rücktransportes. b. Muss eine im Ausland begonnene Behandlung im Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsschutzes fortgesetzt werden, so verlängert sich die Leistungsdauer für entschädigungsp ichtige Versicherungsfälle, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (Nachleistungsverp ichtung). 3 Umfang der Leistungsp icht 1. Die LVM Krankenversicherung erstattet Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung zu 100%. 2. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlung bei Schwangerschaft und Frühgeburt gehören auch die Behandlungskosten für das frühgeborene Kind. 3. Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei. 4. Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von den in Nr. 3 genannten Behandlern verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate. 5. Die LVM Krankenversicherung erstattet die Leihgebühr medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Hilfsmittel, soweit diese auf Grund eines während des Auslandsaufenthalts eingetretenen Versicherungsfalls erforderlich werden. Ist eine leihweise Überlassung nicht möglich, werden die Aufwendungen für den Erwerb dieser Hilfsmittel zur Gewährleistung einer vorübergehenden Versorgung für die Dauer des Auslandsaufenthalts in einfacher Ausführung erstattet. Aufwendungen für Sehhilfen und Hörgeräte sind nicht erstattungsfähig. 6. Die LVM Krankenversicherung leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Aufenthaltsland von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Sie leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. 7. Die LVM Krankenversicherung erstattet Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Arzt. Erweist sich das zunächst aufgesuchte Krankenhaus als nicht geeignet, werden auch die Transportkosten für die Verlegung aus medizinischen Gründen in ein anderes geeignetes Krankenhaus erstattet. 8. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeiten und Krankengeschichten führen. 9. Werden die Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung von einem anderen Kostenträger teilweise übernommen, so zahlt die LVM Krankenversicherung neben den verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten ein Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld errechnet sich wie folgt: Höhe der Kostenbeteiligung geteilt durch die Anzahl der Tage der stationären Behandlung - höchstens 30 täglich. Anstelle jeglicher Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 30 pro Tag gewählt werden. 10. Die LVM Krankenversicherung erstattet Aufwendungen für a. schmerzstillende Zahnbehandlungen, b. notwendige Füllungen und provisorischen Zahnersatz, jeweils in einfacher Ausführung, sowie c. Reparaturen von Prothesen. 11. Die LVM Krankenversicherung ersetzt die Kosten eines Rücktransportes aus dem Ausland zu 100 %, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Ein Rücktransport ist medizinisch notwendig, wenn am Aufenthaltsort oder in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet ist. Er gilt ferner als medizinisch notwendig, wenn auf Grund ärztlicher Prognose nach Art und Schwere der Erkrankung eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von 2 Wochen übersteigen würde oder die von der LVM Krankenversicherung zu übernehmenden Kosten der Heilbehandlung im Ausland unter Berücksichtigung der ärztlichen Prognose voraussichtlich die Kosten des Rücktransports übersteigen würden. Wird die rückzutransportierende Person durch die mitversicherte Person bzw. eine der mitversicherten Personen bei dem Rücktransport begleitet, so werden die hierdurch bei dem Rücktransport entstehenden Mehrkosten übernommen. Als mitversichert gilt eine Person, wenn sie bei der LVM- Versicherungsgruppe nach einem Tarif mit Anspruch auf Krankenrücktransport aus dem Ausland versichert ist. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten sind auf die Ersatzleistung jeweils anzurechnen. 12. Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung im Ausland oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet. 4 Einschränkungen der Leistungsp icht 1. Keine Leistungsp icht besteht a. für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Auslandsaufenthalt war, unbeschadet der Regelung in 2 Nr. 2 b; b. für Versicherungsfälle, deren Eintritt während der Reise für den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person auf Grund ärztlicher Diagnose bereits bei Reiseantritt bzw. Beantragung der zeitlichen Erweiterung des Versicherungsschutzes fest stand. Dies gilt nicht, wenn die Reise bzw. die zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; c. für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht worden sind. Kriegsereignisse gelten als vorhersehbar, wenn das Auswärtige Amt vor Reiseantritt eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen hat; d. für auf Vorsatz oder Sucht beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; e. für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen; f. für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, es sei denn, dass durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige Erkrankung oder einen dort eingetretenen Unfall Heilbehandlung notwendig wird; g. für Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; h. für psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung; i. für eine durch P egebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung. 2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann die LVM Krankenversicherung ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verp ichtet. 3. Kann für den Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder gegenüber der GKV beansprucht werden, gehen die Ansprüche des anderweitigen Vertrags den Ansprüchen aus diesem Vertrag vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird jedoch der Versicherungsfall zuerst der LVM Krankenversicherung gemeldet, leistet diese abweichend zu Satz 1 und 2 im tari ichen Umfang und wird sich zwecks Kostenerstattung direkt an den anderen Versicherer bzw. die GKV wenden. Die LVM Krankenversicherung wird auf Antrag des Versicherungsnehmers auf die Geltendmachung der Kostenerstattung verzichten, soweit er nachweist, dass ihm hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. 5 Auszahlung der Versicherungsleistungen 1. Die LVM Krankenversicherung ist zur Leistung nur verp ichtet, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum der LVM Krankenversicherung. Die Rechnungen sind im Original einzureichen. Sie müssen den Vor- und Zunamen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen), die Angabe der einzelnen Leistungen des Heilbehandlers sowie die Behandlungsdaten enthalten. Aus den Rezepten müssen das verordnete Medikament, der Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen. Bei Zahnbehandlung müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne und der daran vorgenommenen Behandlung tragen. Für andere Leistungen sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Hat sich ein anderer Kostenträger an den Kosten beteiligt, genügen Zweitschriften, auf denen der andere Kostenträger den Erstattungsbetrag vermerkt hat. 2. Für die Erstattung der Rücktransportkosten gemäß 3 Nr. 10 ist eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und die ärztliche Anordnung des Rücktransportes vorzulegen. 3. Für die Erstattung von Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland gemäß 3 Nr. 11 sind neben den Kostenbelegen eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache und eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. 4. Die LVM Krankenversicherung ist verp ichtet, an die versicherte Person zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer ihm diese in Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungsleistung benannt hat. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur der Versicherungsnehmer Leistung verlangen. 5. Die in ausländischer Währung entstandenen Krankheitskosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in Euro umgerechnet. 6. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. 6 Beitragszahlung 1. Der Beitrag beträgt im ersten Versicherungsjahr - 11,00 für Personen, die zum Beginn des Versicherungsjahres das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - 22,00 für Personen, die zum Beginn des Versicherungsjahres das 60. Lebensjahr vollendet haben, - 22,00 für Familien (Familienbeitrag). Ab dem zweiten Versicherungsjahr beträgt der Beitrag - 9,00 für Personen, die zum Beginn des Versicherungsjahres das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - 18,00 für Personen, die zum Beginn des Versicherungsjahres das 60. Lebensjahr vollendet haben, - 18,00 für Familien (Familienbeitrag). Soll bei Reisen über 6 Wochen der Versicherungsschutz verlängert werden, so beträgt der Beitrag für Personen, die zu Beginn der Reise das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - 1,50 pro Tag ab dem 43. Tag der Reise, für Personen, die zu Beginn der Reise das 60. Lebensjahr vollendet haben, - 4,50 pro Tag ab dem 43. Tag der Reise. Zur Familie im Sinne dieses Tarifs zählen - sofern im gemeinsamen Haushalt lebend - der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner bzw. nichtehelicher Lebenspartner, soweit sie zu Beginn des Versicherungsjahres das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und deren Kinder, soweit sie zu Beginn des Versicherungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrags zu zahlen. Bei stillschweigender Verlängerung des Vertrags werden die Folgebeiträge jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig. 2. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet, ist der für dieses Alter vorgesehene Beitrag nach Tarif ARJ zu entrichten. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem für eine versicherte Person eine der Voraussetzungen für den Familienbeitrag entfällt, ist der für diese Person vorgesehene Einzelbeitrag nach Tarif ARJ zu entrichten. 3. Für Rückläufer beim Lastschriftverfahren werden die entstandenen Kosten verlangt. 4. Als Mahnkosten wird 1 berechnet. 7 Obliegenheiten Die LVM Krankenversicherung ist mit der in 28 Abs. 2 bis 4 Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebenen Ein-schränkung ganz oder teilweise von der Verp ichtung zur Leistung frei, wenn eine der nachstehenden Obliegenheiten verletzt wird. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. 1. Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person (vgl. 5 Nr. 4) haben auf Verlangen der LVM Krankenversicherung jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungsp icht der LVM Krankenversicherung und ihres Umfanges erforderlich ist. 2. Auf Verlangen ist der LVM Krankenversicherung die Befugnis zu erteilen, alle zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungsp icht der LVM Krankenversicherung und ihres Umfanges notwendigen Auskünfte bei Ärzten und Krankenanstalten aller Art einzuholen; diese sind gleichzeitig von ihrer Schweigep icht zu entbinden. Alternativ kann der Versicherungsnehmer diese Auskünfte einholen und an die LVM Krankenversicherung weiterleiten. 3. Auf Verlangen der LVM Krankenversicherung ist die versicherte Person verp ichtet, sich durch einen von der LVM Krankenversicherung beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. 4. Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind vom Versicherungsnehmer auf Verlangen der LVM Krankenversicherung nachzuweisen. 8 Obliegenheiten und Folgen bei Obliegenheitsverletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte 1. Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person Ersatzansprüche nichtversicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (Tarif GAJ1-90j)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (Tarif GAJ1-90j) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (Tarif GAJ1-90j) 1 Versicherter Personenkreis Versichert ist der Inhaber der Kreditkarte. 2 Beginn des Versicherungsschutzes

Mehr

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz.

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Gesundheit Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Privater Versicherungsschutz für Reisen bis zu einem Jahr Auslandsreise- Krankenversicherung ARE

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. V ERSICHERUNGSLEISTUNGEN 1

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Privat-Patient beim Zahnarzt

Privat-Patient beim Zahnarzt Nach den Tarifen Zahn-Erhalt (ZBB), Zahn-Erhalt-Premium (ZBE), Zahn-Ersatz (ZAB) und Zahn-Ersatz-Premium (ZAE): Zahn-Erhalt nach Tarif ZBB Leistungen: Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer Antrag auf Privat-Familien/Partner-Haftpflicht Versicherung bei den Gothaer-Versicherungen Neuantrag Änderungsantrag: Name:: Aufnahme durch Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 PLZ/Ort: Oberstr. 1 / am

Mehr

www.zahnzusatzversicherungen-vergleichen.com

www.zahnzusatzversicherungen-vergleichen.com Krankenversicherung Versicherte Person Herr Geburtsdatum 02.02.1974 Versicherungsbeginn 01.10.2009 Normaltarif Tarifart Monatsbeitrag in EUR Zahnersatz 70% (Tarif ZG) 19,37 ZahnPlus / Brille (Tarif BZG20)

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

Langfristige Auslandsreise- Krankenversicherung Tarif RKL Allgemeine Versicherungsbedingungen

Langfristige Auslandsreise- Krankenversicherung Tarif RKL Allgemeine Versicherungsbedingungen Gültig ab 01.01.2009 Langfristige Auslandsreise- Krankenversicherung Tarif RKL Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB RKL) 1 Aufnahmefähigkeit Aufnahmefähig sind alle im Tätigkeitsgebiet des Versicherers

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Auslandsreise-Krankenversicherung. Sicherheit auf Reisen

Auslandsreise-Krankenversicherung. Sicherheit auf Reisen Auslandsreise-Krankenversicherung Sicherheit auf Reisen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif ARJ (AVB/ARJ) 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

zahn« D E Versicherungsnehmer und zu versichernde Person Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr.

zahn« D E Versicherungsnehmer und zu versichernde Person Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr. zahn handeln... zahn«versicherungsnehmer und zu versichernde Person Geburtsdatum Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr. Weitere zu versichernde Person (bitte eintragen): Versicherungsbeginn

Mehr

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Versicherungsnummer Schadensnummer Bitte zurückschicken an: Union Reiseversicherung AG Reiseservice 66099 Saarbrücken Frage: Antwort: 1. Geben Sie bitte

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe 06/2015 Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarif AKTIV CLASSIC Tarif 510 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Grundsätze 2 Leistungen des Versicherungsvertrages 3 Einschränkung der Leistungspflicht

Mehr

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.

Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Tarif ARE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG 1. Wer kann sich versichern? Versichern können sich Personen, deren ständiger Wohnsitz

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung INTER Krankenversicherung ag Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif AV Stand 01.01.2008 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Mehr

Schadenanzeige Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Schadenanzeige Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Name und Anschrift des Kunden Eigentümer: Enrico Rudolph Komturstraße 58-62 12099 Berlin USt.-IdNr.: DE814/543/191 info@abi2urlaub.de www.abi2urlaub.de Tel (Office): +49 30 288 31 716 Tel (Office): +49

Mehr

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend.

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Krankenhaus Tarif UZ1, KombiMed Krankenhaus Tarif UZ2 FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr

Mehr

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Ergänzung des Krankenschutzes für Kinder LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Leistet auch für Kieferorthopädie Unser Kooperationspartner: Gute und schnelle Besserung! Wenn Ihr Kind krank ist,

Mehr

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG.

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG. KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG Leistungsvergleiche GKV und ARAG. Gesetzliche Krankenversicherung Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Vorsorgeuntersuchung und medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen

Mehr

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse

Mehr

Name des Erziehungsberechtigten. Beruf... Weitere Ansprechpartner, bzw. Abholpersonen... Ab Monat :. Betrag:... Kurs-Nr.. bei

Name des Erziehungsberechtigten. Beruf... Weitere Ansprechpartner, bzw. Abholpersonen... Ab Monat :. Betrag:... Kurs-Nr.. bei Blatt 1 / Seite 1 Anmeldung / Vertrag für einen Jahreskurs bei Kind und Werk e.v. für das Schuljahr... Geschwisterkind Vor- und Zuname des Kindes: Straße: Geboren am:.. Mobil: PLZ. Ort. Email:.. Tel:.

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Tarife KBH, KBVV für Beihilfeberechtigte des Landes Hessen

Tarife KBH, KBVV für Beihilfeberechtigte des Landes Hessen Z IELGRUPPE Durch Kombination der Tarifstufe KBH30 mit geeigneten Stufen des Tarifs KBVV kann Personen mit Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes Hessen eine bedarfsgerechte Ergänzungsabsicherung

Mehr

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Krankenhaustagegeld Tarif KKHT. DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Krankenhaustagegeld Tarif KKHT. DKV Deutsche Krankenversicherung AG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Krankenhaustagegeld Tarif KKHT Tagegeldversicherung für: - vollstationäre Krankenhausbehandlung bzw. - vollstationäre

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk 2012) 26. Januar

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen ReiseMed Tarif AVF Sehr geehrter Versicherungsnehmer, im Folgenden erhalten Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (AVB/GAK-C90j08, Stand 01.01.2008)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (AVB/GAK-C90j08, Stand 01.01.2008) Die Krankenversicherung. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (AVB/GAK-C90j08, Stand 01.01.2008) UKV V389 01.2008 1. Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Antrag auf Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung

Antrag auf Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung Einzelversicherung Tarif central.holidaye Verwendbar bis zum 3.4.212 Antrag auf Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung Für die Einzelversicherung nach Tarif central.holidaye gelten die Allgemeinen

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Information die wesentlichen Inhalte beschreibt, die

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Unter welchen Beschwerden/Symptomen haben Sie gelitten bzw. leiden Sie noch? (z.b. Herzjagen,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe der Bethanien Krankenhaus Chemnitz - gemeinnützige GmbH - mit den Krankenhäusern Zeisigwaldkliniken

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Zwischen (Auftraggeber) und der Firma VFS Versicherungs- und Finanzierungs-Service Meckenstock & Sasserath GmbH Albertusstr. 17 41061 Mönchengladbach (Auftragnehmer)

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung

Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung Kunde/Interessent: _ Mindeststandards: Die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen

Mehr

SCHADENANZEIGE ZUR REISE-KRANKENVERSICHERUNG

SCHADENANZEIGE ZUR REISE-KRANKENVERSICHERUNG BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Name und Anschrift des Versicherungsnehmers: Vorname: Nachname: Straße: Haus-Nr.: Oder einfach per E-Mail an: schaden@berlin-direktversicherung.de

Mehr

Alle Bedingungen auf einen Blick.

Alle Bedingungen auf einen Blick. Alle Bedingungen auf einen Blick. www.starpac-mg.de Stadtsparkasse Mönchengladbach Inhalt Versicherungsleistungen im Mehrwert-Paket starpac x-tension Seite 3 Zertifikat Auslandsreise-Krankenversicherung

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Der einfache Weg zu einer Bürgschaft für gewerbliche Miete. Unterschreiben. Zurück senden

Der einfache Weg zu einer Bürgschaft für gewerbliche Miete. Unterschreiben. Zurück senden Der einfache Weg zu einer Bürgschaft für gewerbliche Miete 1. 2. Unterschreiben Zurück senden Anforderungen des Risikoträgers R+V Allgemeine Versicherung AG Bis zu einer Bürgschaftssumme von 20.000 müssen

Mehr

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro Die besten GKV-Zusatzversicherungen Leistungen ambulant, stationär und Zahn R+V Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium (K1U), Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S ohne R R+V

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN TARIF KSHR KOMBIMED HILFSMITTEL TARIF KHMR Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN UND HILFSMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

2.4 Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Auslandsreise vollständig mit der ExplorerCard Family des Kreditkarteninhabers

2.4 Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Auslandsreise vollständig mit der ExplorerCard Family des Kreditkarteninhabers Allgemeine Bedingungen Auslandsreise-Krankenversicherung zur Payango ExplorerCard Family 1 Versicherte, Versicherer, Versicherungsnehmer 2 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall 3 Zeitliche Bestimmung

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die

Mehr

Ich möchte den AOK-Wahltarif vigo select Kieferorthopädie für mich / meine familienversicherten Angehörigen wählen:

Ich möchte den AOK-Wahltarif vigo select Kieferorthopädie für mich / meine familienversicherten Angehörigen wählen: Erklärung zum AOK-Wahltarif vigo select Kieferorthopädie ( 35 der Satzung der ) Servicestelle Wahltarife Kasernenstr. 61 Telefon: (0211) 82 25 0 Telefax: (0211) 82 25 10 15 Name: Vorname: PLZ: Wohnort:

Mehr

Kranken. Jetzt neu - GE-AKTIV Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre. attraktive Leistungen für nur 14,87 EUR monatlich

Kranken. Jetzt neu - GE-AKTIV Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre. attraktive Leistungen für nur 14,87 EUR monatlich Kranken Jetzt neu - GE-AKTIV Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre attraktive Leistungen für nur 14,87 EUR monatlich Jetzt vereinfachtes Verfahren nutzen Kranken Jetzt speziell

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern Caroline B., Redakteurin Gültig für den Abschluss bis 31.12.2014 Reise-Krankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen Das Wichtigste

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Zusatzversicherung nach Tarif URZ. Fassung Februar 2015

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Zusatzversicherung nach Tarif URZ. Fassung Februar 2015 Wesentliche Merkmale des Tarifs URZ. Versicherungsschutz für Urlaubsreisen ins Ausland von bis zu 8 Wochen Ambulante Heilbehandlung 100% Kostenerstattung für ambulante ärztliche Heilbehandlung 100% Kostenerstattung

Mehr

Der schnelle Weg zu einer Kautionsversicherung für gewerbliche Mietobjekte

Der schnelle Weg zu einer Kautionsversicherung für gewerbliche Mietobjekte Der schnelle Weg zu einer Kautionsversicherung für gewerbliche Mietobjekte Schritt 1: Antrag vollständig ausfüllen und an den gekennzeichneten Stellen unterschreiben. Schritt 2: Unterlagen an die Deutsche

Mehr

Kranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre

Kranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre Kranken GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre Attraktive Leistungen schon ab 12,24 EUR monatlich Kranken Jetzt speziell für Personen über 60 Jahre:

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Musikinstrumente alle Felder bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen

Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Musikinstrumente alle Felder bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 event@careconsult.at Tel. 01 317 2600 73393 Fax 01 317 2600 73498 Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Musikinstrumente

Mehr

DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG. KombiKranken 3 plus

DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG. KombiKranken 3 plus DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG KombiKranken 3 plus KombiKranken 3 plus Die KombiKranken 3 plus die richtige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung Durch diese attraktive Produkt-Kombination erhalten

Mehr

Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung

Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung Antragsteller (Versicherungsnehmer): Arch Insurance Company (pe) Ltd Arch Underwriting GmbH Strasse: Geb.Datum: PLZ/Ort: Beruf / Branche:

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung INTER Krankenversicherung ag Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif AV Stand 01.04.2012 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland

Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland Diese Übersicht ist eine Ergänzung zur PKV-Info Die Auslandsreisekrankenversicherung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte (AVB)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte (AVB) Tarif EH 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte (AVB) (Stand: 01.01.2014) Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif EH 1 Die Aufwendungen

Mehr

Information zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen im Ausland

Information zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen im Ausland LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG Information zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen im Ausland 1. Grundsätzliches Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen sind nur beihilfefähig,

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. SEHR GUT (1,4) KombiMed Tarif KDT85 + KDBE SEHR GUT (1,4) KombiMed

Mehr

Gesundheit beginnt mit den Zähnen.

Gesundheit beginnt mit den Zähnen. Gesundheit beginnt mit den Zähnen. Die Zahn-Ergänzung der Continentale für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die private krankenversicherung Zahnersatz auf GKV-Niveau Ihre Situation: Sie

Mehr