Elternunfallversicherung
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- Elke Pohl
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Kinderund Elternunfallversicherung
2 Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann LH-Stv. Franz Hiesl Familienreferent Liebe Eltern! Viele Unfälle von Kindern aber auch von Elternteilen ereignen sich im Haushalt und im Freizeitbereich. Zu den Sorgen um den Betroffenen kommen noch Sorgen um das Familienbudget. Wir bemühen uns darum, dass sich Familien in unserem Land wohlfühlen. Deshalb freut es uns, dass wir Ihnen mit der kostenlosen OÖ Kinderunfallversicherung und Elternunfallversicherung für den betreuenden Elternteil ein weiteres Service im Rahmen der Familienkarte anbieten können. Das Land Oberösterreich will zumindest die finanziellen Belastungen auf ein Minimum reduzieren. LH-Stv. Franz Hiesl Familienreferent Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Dr. Josef Stockinger Generaldirektor Oberösterreichische Versicherung Sehr geehrte Eltern! Spielen, Herumtoben, sich in der freien Natur bewegen. Das ist für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder enorm wichtig. Dort wo Kinder sind, können aber auch Unfälle passieren. Und diese Kinderunfälle aber auch Unfälle des betreuenden Elternteils können mitunter mit erheblichen Kosten verbunden sein, wenn zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen, Bergungskosten oder Transportkosten notwendig werden. Die Kooperation der Oberösterreichischen Versicherung mit dem Land OÖ für eine kostenlose Kinderunfallversicherung bis zum Schuleintritt sowie die kostenfreie Elternunfallversicherung sorgt für einen umfassenden Schutz für Oberösterreichs Familien. Wir freuen uns Partner des Landes OÖ dafür zu sein! Wo Kinder sind, können Unfälle passieren! Schnell entstehen Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, Bergungskosten, Transportkosten usw. Die Kinderunfallversicherung schützt Sie und Ihr Kind in diesem Falle ideal vor den finanziellen Folgen. Was ist ein Unfall? Als Unfall bezeichnet man jedes Ereignis, das plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkt und eine Gesundheitsschädigung oder Tod zu Folge hat. Als Unfälle gelten auch: Ertrinken, Tod oder körperliche Schädigung durch Blitz, Feuer oder elektrischen Strom, Vergiftungen und Verätzungen durch plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen. Was tun nach einem Unfall? Nach einem Unfall ist es wichtig, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Unfall unverzüglich schriftlich dem Familienreferat des Landes Oberösterreich zu melden (Anschrift, Telefonnummer und -Adresse siehe Seite 8). Dr. Josef Stockinger Generaldirektor Oberösterreichische Versicherung 3
3 Kostenlose Kinderunfallversicherung weltweit & rund um die Uhr Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. Eintrag in der Familienkarte bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land OÖ. Deckungsumfang Heil-, Rückhol- und Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (Unfallkosten bis EUR 3.000,-) Begräbniskosten (bei Unfalltod) bis EUR 8.000,- möglich Begleitkosten im Rahmen der Unfallkosten für Begleitperson bis EUR 1.000,- (Spital oder bei Bettenmangel im Hotel) Dauernde Unfallinvalidität (Versicherungssumme EUR ,-) bis max. EUR ,- (Anspruch nach einem Jahr nach Eintritt des Unfalls) Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose bis EUR ,- Erfrierungen nach Unfall Nahrungsmittelvergiftung Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen NEU! Kostenlose Elternunfallversicherung während der Kinderbetreuung Eltern sind automatisch während der Kinderbetreuung (am Arbeitsplatz Haushalt & Familie) bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes kostenlos unfallversichert, sobald die OÖ Familienkarte beantragt wird. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land OÖ. Deckungsumfang (Versicherungsfälle, die bei der Betreuung des jüngsten Kindes bis zum Ende des 3. Lebensjahres am Arbeitsplatz Haushalt & Familie auftreten) Kostenübernahme einer außerfamiliären Haushaltshilfe bereits ab dem ersten Tag nach dem Unfall für max. 8 Tage (max. EUR 40,- pro Tag) Unfalltod EUR 8.000,- Dauernde Unfallinvalidität bis max. EUR ,- (= Versicherungssumme) Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose bis EUR ,- Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (bis EUR 3.000,-) NEU! 4 5
4 Schülerunfallversicherung weltweit & rund um die Uhr auch bei Schulausflügen & Schikursen! ElternTelefon Notruf 142 Ab dem Schuleintritt erlischt die Unfallversicherung des Land OÖ. Ihr Kind ist ab diesem Zeitpunkt in der Freizeit nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Als ideale Ergänzung im Anschluss an die Kinderunfallversicherung hat die Oberösterreichische Versicherung eine Schülerunfallversicherung geschaffen, die Ihr Kind in Schule und Freizeit optimal absichert. Deckungsumfang Unfallschutz für Schüler bis 19 Jahre (ausgenommen Berufsschüler) Bergungskosten inkl. Hubschrauber bis zu EUR 5.000,- Trostpflaster bei Knochenbruch EUR 100,- Kostenerstattung erstmaliger Zahnersatz Dauerinvalidität bis max. EUR ,- Unfalltod EUR 3.000,- Deckungserweiterung durch subsidiäre Privathaftpflichtversicherung (bis EUR ,- Selbstbehalt EUR 250,-) möglich Es gibt Tage, an denen Mütter oder Väter einfach nicht mehr weiterwissen, sich alleine gelassen fühlen, jemanden zum Reden brauchen, mit einer neutralen Person über ihre Erziehungsschwierigkeiten, Sorgen und Ängste sprechen möchten. Genau für diese Situationen bietet das ElternTelefon ein kostenloses, vertrauliches und rund um die Uhr erreichbares Beratungsangebot, ein offenes Ohr, Entlastung und Unterstützung für Eltern. Besonders angesprochen werden sollen AlleinerzieherInnen, Eltern in akuten Krisensituationen und schwierigen Lebenslagen, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer Herkunft. Was auch immer Sie bewegt, sprechen Sie mit uns wir vom ElternTelefon hören Ihnen zu! Nähere Infos unter Nähere Infos, Unterlagen und Abschluss unter 6 7
5 Kontakt - Adressen Familienreferat des Landes OÖ 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Telefon 0732/ oder familienkarte@ooe.gv.at Oberösterreichische Versicherung AG 4020 Linz, Gruberstraße 32 Keine Sorgen Nummer im Schadensfall: Tel.: DW 240, Herwig Wintersberger h.wintersberger@ooev.at Keine Sorgen Nummer bei allgemeinen Fragen: Tel.: DW 335, Beate Kartusch b.kartusch@ooev.at Druckfehler und Irrtum vorbehalten! IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Land OÖ, 4021 Linz in Kooperation mit Oberösterreichische Versicherung AG Stand: Dezember 2012 Layout: Upart Werbung und Kommunikation GmbH Fotos: istockphoto.com, Fotolia.com Druck: Trauner Druck GmbH & Co KG 8
6 Info Anforderung Anträge OÖ Kinderbetreuungsbonus Familienzuschuss beim Schuleintritt Familienzuschuss für Schulveranstaltungen Landeszuschuss für Familienurlaub Broschüren Familienförderung des Landes OÖ Infoblatt für Entwicklungsstufen der Kleinkinder Eltern bleiben Eltern (Hilfe für Kinder bei Trennung und Scheidung) Elternratgeber: Lieben.Loben.Leiten Die neuen Väter Infobroschüre Sicher groß werden OÖ Spielplatzführer OÖ Freizeitkarte Leitfaden für Alleinerziehende in OÖ Elternbrief Newsletter JA, ich möchte den Newsletter der OÖ Familienkarte JA, ich möchte den Elternbildungs-Newsletter für den Bezirk an folgende -Adresse: erhalten.
7 Familienreferat des Landes OÖ Bahnhofplatz Linz Bitte Porto nicht vergessen. Eine kleine Investition, die sich lohnt. ABSENDER/IN (ANTRAGSTELLER/IN) Anrede/Titel Vor- und Familienname Straße, Hausnummer PLZ, Ort
8 WICHTIGE HINWEISE für den Antragsteller/die Antragstellerin Die Antragstellung ist gebührenfrei - Sie erhalten die OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion gratis! Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion 1. Der Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des Elternteiles mit denen/dem das Kind (die Kinder) im gemeinsamen Haushalt lebt (leben), ist in Ober österreich. 2. Für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen. 3. Von ausländischen Staatsbürgern/innen (ausgenommen Bürger/innen eines Mitgliedstaates der EU) ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels (gültige Niederlassungsbewilligung oder positiver Asylbescheid) anzuschließen. 4. Elternteile, die getrennt von ihrem Kind (ihren Kindern) leben, können eine Familienkarte beantragen, wenn aus einer Scheidungsurkunde oder Unterhaltsvereinbarung hervorgeht, dass ein Besuchsrecht besteht und der Wohnsitz des Antragstellers sowie des Kindes (der Kinder) in Oberösterreich liegt. (Kopie der Scheidungsurkunde bzw. Unterhaltsvereinbarung und Meldezettel des Kindes/der Kinder beilegen!). Ablauf der Antragstellung 1. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist dem zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bzw. Magistrat zur Bestätigung der Angaben vorzulegen. Die Gemeinde/der Magistrat übermittelt den Antrag dem Familienreferat des Landes OÖ. 2. Bei Wohnort Linz: Keine Bestätigung des Formulars erforderlich, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe beilegen. Erhalt und Gültigkeitsdauer der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion 1. Die OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion wird dem Antragsteller/der Antragstellerin zugesandt. 2. Die OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion ist bis gültig, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem für ein Kind keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird. Bei Ablauf der Gültigkeit informiert das Familienreferat gerne über die Möglichkeit einer Verlängerung, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte (siehe oben) noch gegeben sind. 3. Hinweis: Für die Nutzung der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion kommen die diesbezüglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarif- und Beförderungsbestimmungen der ÖBB-Personenverkehr AG in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung. Zustimmungserklärung des Antragstellers/der Antragstellerin Mit der Antragstellung auf Ausstellung bzw. Antrag auf Änderung der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion stimme ich zu, dass die von mir angegebenen Daten an Partnerbetriebe, bei denen Leistungen mit der OÖ Familienkarte in Anspruch genommen werden können und die auf der Homepage unter Vorteilsgeber abrufbar sind, übermittelt werden, und von diesen zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterial per Post oder per verarbeitet werden. Bei Beantragung des Newsletterdienstes stimme ich der Übermittlung von Informationen per von Seiten des Familienreferates zu. Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung ist jederzeit mit Schreiben an das Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (auch per Fax: 0732/ oder familienkarte@ooe.gv.at) möglich. Die Familienkarte verliert damit ihre Gültigkeit und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden. Der Newsletterdienst kann auch direkt auf abbestellt werden. Die Abbestellung des Newsletterdienstes berührt aber nicht die Gültigkeit der Familienkarte. Ich verpflichte mich, jede Änderung in den Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion dem Familienreferat beim Amt der Oö. Landesregierung unverzüglich mitzu teilen. (Ort) (Datum) (eigenhändige Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin) INFO HOTLINE ZUR FAMILIENKARTE: 0732/ und 16263, familienkarte@ooe.gv.at, Homepage:
9 Bitte Porto nicht vergessen. Eine kleine Investition, die sich lohnt. Familienreferat des Landes OÖ Bahnhofplatz Linz (bitte Zutreffendes ankreuzen) NEUANTRAG Hiermit beantrage ich die OÖ Familienkarte mit ÖBB VORTEILScard-Funktion ÄNDERUNGSANTRAG Hiermit gebe ich meine Änderung(en) bekannt (Adressänderung, Geburt eines weiteren Kindes, usw.) Angaben zum/zur Antragssteller/in/Familienkartenbesitzer/in Familienname, Vorname des/der Antragstellers/in / Familienkartenbesitzer/in Geburtsdatum & Staatsbürgerschaft Familienname, Vorname des/der Ehegatten/in bzw. des/der Lebensgefährten/in Geburtsdatum & Staatsbürgerschaft Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Angaben zu Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird: Vorname, Familienname, Geburtsdatum m w Vorname, Familienname, Geburtsdatum Vorname, Familienname, Geburtsdatum (Bei weiteren Kindern bitte ein eigenes Blatt anfügen) an JA, ich möchte den Newsletter der OÖ Familienkarte JA, ich möchte den Elternbildungs-Newsletter für den Bezirk GEMEINDEBESTÄTIGUNG der Gemeinde/des Magistrates: erhalten. (ausgenommen Linz: bei Wohnort Linz bitte den Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe in Kopie beilgen)
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