Es gilt das gesprochene Wort

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1 Es gilt das gesprochene Wort 11. Landessynode Tagung 21. bis 24. Mai 2014 Einführung in die mittelfristige Finanzplanung Hohe Synode, meine sehr verehrten Damen und Herren, als nächster Tagungsordnungspunkt ist der Verhandlungsgegenstand 08: Mittelfristige Finanzplanung der Ev. Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) für die Haushaltsjahre 2015 bis 2020 aufgerufen. 1. Ziele der mittelfristigen Finanzplanung Die mittelfristige Finanzplanung verfolgt zwei Ziele: Zum einen zeigt sie unter der Annahme bestimmter Rahmenbedingungen, wie sich die finanzielle Situation der Landeskirche in den nächsten fünf Jahren entwickelt; zum anderen konkretisiert sie den nächsten Doppelhaushalt. Der nächste Doppelhaushalt betrifft die Jahre 2015 und 2016 und wird der Landessynode auf der nächsten Tagung im November vorgelegt werden. 2. Haushaltsausgleich Zum Haushaltsausgleich möchte ich gerne zwei grundsätzliche Aussagen vorausschicken: 2.1. Der nächste Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 wird voraussichtlich sowohl im 40%-Anteil als auch im 60%-Anteil ausgeglichen werden können. Der wichtigste Grundsatz der Haushaltsplanung kann somit erreicht werden Die zweite Aussage betrifft den Zeitraum nach 2017 bis zum Jahr Bis zum Jahr 2020 steigen die Ausgaben, insbesondere die Personalausgaben weiter an, wodurch es voraussichtlich bis zum Jahr 2020 wiederum zu einem Defizit in Höhe von ca. 3 Mio. kommt und damit zum Haushaltsausgleich eine Rücklagenentnahme erforderlich wird. Deshalb ist es zwingend erforderlich ist, die beschlossenen Einsparmaßnahmen konsequent umzusetzen, um das Defizit niedrig zu halten.

2 2 Es lässt sich leicht voraussehen, dass die sich im nächsten Jahr neu konstituierende Synode ebenfalls mit Konsolidierungsmaßnahmen wird auseinandersetzen müssen. 3. Darstellung getrennt in 60 %-Anteil und 40%-Anteil Wir haben die mittelfristige Finanzplanung in ihrer Darstellung verändert. Der 40%-Anteil und der 60%-Anteil sind getrennt ausgewiesen. Da 40%-Anteil und 60%-Anteil auch getrennt geführt und abgerechnet werden, haben wir uns für diese Darstellungsform entschieden. Wir hoffen, dass es auch für Sie die Transparenz etwas erhöht, obgleich wir einen Gesamthaushalt haben. 4. Kirchensteueraufkommen und Personalkostenentwicklung Zwei Punkte sind für den Gesamthaushalt von entscheidender Bedeutung, sie betreffen sowohl den 40%- als auch den 60%-Anteil. Es handelt sich dabei um die Kirchensteuereinnahmen und um die Steigerung bei den Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse bzw. der Besoldungserhöhungen für das öffentlich-rechtliche Personal Zum Kirchensteueraufkommen: Wir setzen für die mittelfristige Finanzplanung und voraussichtlich auch für die Haushaltsplanung der Haushaltsjahre 2015/2016 an einem sehr hohen Punkt an. Das Jahr 2013 schloss mit einem Kirchensteueraufkommen in Höhe von 113,5 Mio. ab. Dies ist das höchste Kirchensteueraufkommen, dass wir bisher zu verzeichnen hatten. Eine gute konjunkturelle Lage verbunden mit einer niedrigen Arbeitslosenquote und damit einem hohen Beschäftigungsstand führten zu diesem Ergebnis. Ab dem Jahr 2014 haben wir das Kirchensteueraufkommen von den Finanzämtern mit einem Rückgang von minus 1 % pro Jahr veranschlagt. Die Clearing-Leistungen werden mit 23 Mio. pro Jahr berechnet. Dies ist das Durchschnittsaufkommen in den vergangenen Jahren, welches wir für die kommenden Jahre fortgeschrieben haben. Bis zum Jahr 2020 führt dies zu einem Kirchensteueraufkommen in Höhe von ca. 105,7 Mio.. Die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens in den kommenden Jahren mit den einzelnen Beträgen ist der Anlage 1 dargestellt. Die Kirchensteuereinnahmen steuern auf einen Höchstpunkt zu bzw. haben den Höchstpunktbereich bereits erreicht. Die Kirchensteuereinnahmen zeichnen zum einen die konjunkturelle Entwicklung ab, das heißt sie verläuft in Wellenbewegungen. Zum anderen wird die

3 3 Kirchensteuerentwicklung auch durch die gesetzlichen Änderungen des Steuerrechts beeinflusst sowie dem Verlust an Kirchenmitgliedern. Im Verlauf der letzten 20 Jahre zeichnet sich eher eine Seitwärtsbewegung des Kirchensteueraufkommens ab. Dabei spreche ich von dem nominellen Betrag. Real haben wir einen Kaufkraftverlust zu verzeichnen, der annähernd 30 % ausmacht. Bei dem Kirchensteueraufkommen an den hohen Einnahmen des Jahres 2013 anzuknüpfen, scheint uns dennoch vertretbar, da wir in der Fortschreibung von minus 1 % pro Jahr ausgehen. 4.2 Zu den Personalausgaben: Der zweite wesentliche Punkt sind die Personalausgaben. Die Personalausgaben bestimmen in erster Linie den 60%-Anteil. Sie steigen nach unserer Hochrechnung ausgehend vom Jahr 2014 mit 83,05 Mio. bis zum Jahr 2020 auf 98,37 Mio.. Diese Ausgabensteigerung hat verschiedene Gründe, die Sie auf der Seite 5 mit verfolgen und nachvollziehen können. Zum einen sind die üblichen tariflichen Steigerungen zu beachten Bei dem aktiven privat-rechtlichen Personal, Sie finden dies beim 60%-Anteil unter 2. Ausgaben, 2.1 Personalausgaben, Aktives privat-rechtliches Personal. Veranschlagt sind diese Steigerungen mit 2 % p. a. Nach Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung fanden die Tarifverhandlungen und -abschlüsse statt. Für die Jahre 2014 und 2015 werden die Tarifsteigerungen höher ausfallen, als in der mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, fand ab 1. März 2014 eine Steigerung von 3 %, jedoch mindestens von 90 statt. Dies ist eine durchschnittliche Steigerung von 3,3 %. Ab dem 1. März 2015 ist eine weitere Steigerung von 2,4 % vorgesehen. Dies sind ca. 2 % im Jahresdurchschnitt. Die Steigerungen liegen somit über dem kalkulierten Ansatz und führen damit zu einer höheren Belastung als kalkuliert Für das öffentlich-rechtliche Personal, also für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten, wurde bis zum Jahr 2016 mit einem Plus von 1 % gerechnet, wie es die gesetzlichen Vorgaben für das Land Rheinland-Pfalz vorsehen und ab dem Jahr 2017 mit einer Steigerung von 3 %, danach haben wir eine Steigerung von 2 % zugrunde gelegt. (Voraussichtlich wird bereits ab dem Jahr 2015 eine höhere Steigerung erfolgen, folgt man den Äußerungen aus der Staatskanzlei.)

4 Die Beihilfe ist für das aktive Personal und für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger getrennt dargestellt, da die Höhe der Durchschnittssätze erheblich voneinander abweichen. Die Steigerungen sind jeweils pro Jahr mit 2 % veranschlagt Wesentlich zu den Personalkostensteigerungen tragen jedoch die Beiträge für die Versorgungsabsicherung zu der Erhöhung bei. Die Versorgungsbeiträge an die Ev. Ruhegehaltskasse in Darmstadt werden in den kommenden Jahren steigen. Das zuständige Organ, der Verwaltungsrat, hat hierzu die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Ev. Ruhegehaltskasse in Darmstadt basiert auf einem Kapitaldeckungs- und Umlagesystem. Das heißt, es ist jeweils eine Balance herzustellen zwischen der Höhe der Versorgungsbeiträge, den Versorgungsleistungen, die an die Kirchen für die Abdeckung der Versorgungsverpflichtungen bezahlt werden, sowie den Kapitaldeckungsgrad durch das vorhandene Vermögen. Um die Parameter festsetzen zu können, wurde eine Asset-Liability-Studie eingeholt. Maßgabe hierfür war, dass auch in den kommenden Jahren eine A14-Besoldung in der Endstufe als Grundlage für die Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde gelegt werden kann und die Gehaltssteigerungen in den kommenden Jahren mit einem Dynamisierungsfaktor mit berücksichtigt wird. ca. 80 % des öffentlich-rechtlichen Personals befindet sich in dieser Besoldungsgruppe. Gleichzeitig darf das vorhandene Kapitalvermögen nicht unter einen bestimmten Deckungsgrad absinken. Der Kapitaldeckungsgrad der Ev. Ruhegehaltskasse in Darmstadt beträgt nicht 100%, da es sich hier nicht um eine Versicherung im klassischen Sinne handelt, sondern nur 70 %. Möchte man die genannten Faktoren in einer Balance halten, ist die notwendige Folge, dass die Beiträge bis auf 38 % der Aktivbezüge nach A14 steigen. Diese Steigerung wird in den kommenden Jahren umgesetzt und führt entsprechend zu einer Erhöhung der Versorgungsbeiträge bei den einzelnen Gliedkirchen. Die Auswirkungen dieser Erhöhung können Sie unter 2.1 Punkt 4 ablesen. Danach werden die Versorgungsbeiträge von 9,38 Mio. auf 12,65 Mio. ansteigen.

5 Ein zweiter Punkt ist die zusätzliche Versorgungsabsicherung für die Neueinstellungen ab dem Die ab dem neu eingestellten Personen sind nur mit einer zweifachen Eckperson bei der Ev. Ruhegehaltskasse in Darmstadt rückgedeckt, dies entspricht etwa einer Versorgungsabsicherung von 2/3 der Versorgungsbezüge nach Besoldungsgruppe A14. Bei der VERKA in Berlin ist dieser Personenkreis bisher nicht rückgedeckt. Es handelt sich hier nach dem Stand März 2014 um 60 Personen. Möchte man diesen Personenkreis mit dem aktiven Personal gleichstellen, das bei der VERKA rückgedeckt ist und gegenwärtig noch ab dem 63. Lebensjahr einen Betrag in Höhe von pro Jahr erhält, ist entweder ein Einmalbetrag in Höhe von ca. 30 Mio. erforderlich oder es fallen jährliche Beitragsleistungen an. Für diese Versorgungsabsicherung wurde eine eigene Rücklage im landeskirchlichen Haushalt eingerichtet, die Versorgungssicherungsrücklage, die gegenwärtig ca. 22,3 Mio. beträgt. Diese Mittel könnten als Einmalbetrag eingesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch keinen Einmalbeitrag zu leisten, sondern die Zahlung von kontinuierlichen Beiträgen aufzunehmen und, sofern dies erforderlich ist, diese Rücklage dafür mit einzusetzen. Deshalb haben wir in der mittelfristigen Finanzplanung ein weiteres Engagement für diesen Personenkreis bei der VERKA zugrunde gelegt. Die Verträge sind hierfür jedoch gegenwärtig noch nicht abgeschlossen, wir beabsichtigen dies im Laufe des Jahres 2014, spätestens Anfang 2015 zu tun. Die jährliche Beitragsleistung ist zunächst mit 2,4 Mio. angesetzt und steigt bis zum Jahr 2020 voraussichtlich auf 3,4 Mio. an, da auch in den kommenden Jahren Neueinstellungen vorgenommen werden sollen. Dies können Sie nachverfolgen auf der Seite 5, 60%-Anteil, unter 2. Ausgaben, zusätzliche Versorgungsabsicherung für Neueinstellungen. 5. Aufbau der mittelfristigen Finanzplanung 5.1. Bevor ich weitere Detailspunkte anspreche, möchte ich noch einige Worte zum grundsätzlichen Aufbau der mittelfristigen Finanzplanung verlieren. Erwähnt wurde bereits, dass wir den 40%- und den 60%-Anteil getrennt dargestellt haben. Den 40%-Anteil finden Sie auf den Seiten 3 und 4, den 60%-Anteil auf den Seiten 5 und 6. Dargestellt ist das Ergebnis des Jahres 2013 und der Haushaltsansatz für das Jahr Die nachfolgenden Spalten für die Ansätze der Haushaltsjahre 2015 und 2016 sind noch freigehalten und werden mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes entsprechend ausgefüllt. Danach folgen die Jahre 2014 bis 2020 mit den entsprechenden Hochrechnungen. Getrennt ist die Einnahmeseite dargestellt unter 1., danach folgt die Ausgabenseite. Unter 3. finden Sie den Bedarf.

6 6 Wir haben uns hier an die Haushaltssystematik angelehnt. Ein positiver Bedarf bedeutet somit, die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, es müssen zur Deckung Mittel zugeführt werden. Ein negativer Bedarf bedeutet, die Einnahmen übersteigen die Ausgaben. Ein Sternchenvermerk hält dies nochmals ausdrücklich fest. Unter 4. Rücklagen, wird dargestellt, ob eine Rücklagenentnahme zum Haushaltsausgleich erforderlich ist oder eine Rücklagenzuführung stattfinden kann. In die mittelfristige Finanzplanung ist alles mit aufgenommen, was bereits beschlossen und umgesetzt wurde. Dies trifft insbesondere die von der Synode im Jahr 2010 beschlossene Einsparmaßnahmen sowie die Maßnahmen im Rahmen der Portfolioanalyse. Unter der laufenden Nummer 5., bezeichnet mit Ggf. anstehenden Veränderungen, werden dann Maßnahmen aufgelistet, die z. B. aufgrund eines Antrages durch die Synode noch zu beraten und zu beschließen sind oder die ihre Grundlage in einer Vorlage finden, die auf dieser Synodaltagung als Verhandlungsgegenstand auf der Tagesordnung stehen. Welche Auswirkungen diese Beschlüsse in den kommenden Haushaltsjahren bei einer positiven Beschlussfassung haben, wird entsprechend dargestellt und unter 6. in der Summe als Mehrbedarf ausgewiesen. Unter 7. wird dann der Gesamtbedarf ausgewiesen, das heißt, der Bedarf gemäß Punkt 3. einschließlich des Mehrbedarfes gemäß Punkt 6. Dies führt in der Addition zum Gesamtbedarf. Unter der laufenden Nummer 8. finden Sie dann, welche Auswirkung die Beschlussfassung auf eine Rücklagenentnahme oder auf eine Rücklagenzuführung hat Als Anlage nach dem orangefarbenen Blatt ist die Hochrechnung der Kirchensteuerentwicklung dargestellt, auf die ich bereits eingegangen bin. Als Anlage 2 folgt die Ihnen bereits bekannte Übersicht über die von der Synode im Jahre 2010 beschlossenen Einsparmaßnahmen und deren Umsetzung. Soweit einzelne Maßnahmen bereits umgesetzt sind, sind sie durchgestrichen und in die mittelfristige Finanzplanung bereits mit aufgenommen. Soweit weitere Einsparmaßnahmen in den kommenden Jahren noch umgesetzt werden, ist dies unter dem Gesamtbedarf nochmals dargestellt.

7 7 Als Anlage 3 finden Sie eine Übersicht über die beschlossenen Einsparmaßnahmen im Rahmen der Portfolioanalyse, die ebenfalls in die mittelfristige Finanzplanung mit eingeflossen sind. Mit Ausnahme des TGA, da hierfür nochmals eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich wurde. Die Einsparmaßnahmen sind dargestellt, aber noch nicht mit einkalkuliert. 0,6 Mio. sollten bis 2020 erreicht werden Nach dem grünen Blatt als Anlage 4 folgen die Beschlussvorschläge über den 40%- Anteil. Dies sind die unter der lfd. Nummer 5 dargestellten anstehenden Veränderungen, die noch zu beschließen sind. Nach der grundsätzlichen Einführung zur mittelfristigen Finanzplanung werden diese Beschlussvorschläge einzeln aufgerufen, nochmals dargestellt und beraten. Nach dem gelben Blatt als Anlage 5 folgen sodann die Beschlussvorschläge für den 60%- Anteil. Hier soll in gleicher Weise verfahren werden. 6. Nun noch zu einigen Einzelpunkten Zunächst zum 40%-Anteil. In die mittelfristige Finanzplanung bereits mit aufgenommen ist die Beschlussfassung durch die Synode, die KED-Mittel, das heißt, die Mittel für den Kirchlichen Entwicklungsdienst, wieder im Verhältnis 40 % und 60 % aufzuteilen, dies führt im 40%-Anteil zu einer Entlastung von 0,8 Mio. und im 60%-Anteil zu einer entsprechenden Belastung Mit berücksichtigt ist auch die im November 2013 von der Landessynode getroffene Entscheidung, den Zuschuss an das Diakonische Werk geringer zu reduzieren als zunächst im Jahre 2010 beschlossen Eine Einsparmaßnahme, die im 40%-Anteil noch nicht in vollem Umfang umgesetzt ist, ist die Reduktion der Ausgaben für die Kindertagesstätten. Die durch die Verhandlungen mit dem Land Rheinland-Pfalz erwirkten 0,56 Mio. pro Jahr für die Jahre 2014 bis 2016 sind eine Zwischenlösung. Die Mittel werden zweckentsprechend an die Kirchengemeinden ausgeschüttet und entlasten somit nicht den landeskirchlichen Haushalt, obgleich sie zu einer Entlastung der Kosten für den Kindertagesstättenbereich bei den Kirchengemeinden beitragen werden.

8 8 Für diese Entlastung sind wir dem Land Rheinland-Pfalz dankbar. Dennoch ist und bleibt das Verhandlungsziel mit dem Land Rheinland-Pfalz, nach der Übergangslösung bis zum Jahr 2016 durch eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes einen Betrag in Höhe von 2,3 Mio. einzusparen. Die sich im Haushalt der Landeskirche niederschlagende Ausgabeposition ist in erster Linie der Anteil für die Personalkosten. Dieser Anteil steigt, bedingt durch die Tariferhöhung, kontinuierlich an. Im Jahr 2014 beträgt der Haushaltsansatz 8,7 Mio., dieser wird bis zum Jahr 2020 auf 10,7 Mio. ansteigen. Dies ist eine Steigerung um 2 Mio.. Diese zusätzlichen Ausgaben für die Kindertagesstätten führen, sofern nicht eine Entlastung durch eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes erfolgt, zu einer weiteren Reduzierung der allgemeinen Schlüsselzuweisung an die Kirchengemeinden, da sonst die laufenden Erhöhungen nicht aufgefangen werden können. Dies verdeutlicht, dass an dem Einsparziel unbedingt festgehalten werden muss Nach den gegenwärtigen Hochrechnungen wird der 40%-Anteil in den kommenden Jahren ausgeglichen werden können. In den beiden kommenden Haushaltsjahren unter Umständen sogar mit einem positiven Saldo abgeschlossen werden können. Erst ab dem Jahr 2020 ist der Haushaltsausgleich nicht mehr möglich und es muss eine Rücklagenentnahme in Höhe von 0,26 Mio. aus der Sammelrücklage erfolgen. Diese Situation erleichtert die Beratung über die noch vorliegenden Anträge nicht unbedingt Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass auf die einzelnen Beschlussvorschläge zum 40%-Anteil nochmals gesondert eingegangen wird. Dennoch möchte ich zusammenfassend an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: Drei der vier vorliegenden Anträge führen gegebenenfalls zu erheblichen Mehrausgaben. Es handelt sich dabei um den Antrag zur Erhöhung des Grundbetrages, die Errichtung zweier Stellen für Bezirkskantoren sowie den Antrag zur Errichtung und Erhaltung von regionalen Kirchenbüros, der das gleiche Ziel verfolgt wie die Standardassistenz für Gemeindepfarrämter, welche im Rahmen der Vorlage Pfarramt und Dekansamt im Wandel zur Beratung ansteht. Eine positive Beschlussfassung über alle Anträge, unter der Voraussetzung, dass die Standardassistenz für Gemeindepfarrämter unter den in der Vorlage Pfarramt und

9 9 Dekansamt im Wandel getroffenen Annahmen flächendeckend finanziert wird, führt zu einem Ausgabevolumen von 1,88 Mio.. Dies hat zur Konsequenz, dass der 40%-Anteil spätestens im nächsten Doppelhaushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann. Es ist somit eine gewisse Priorisierung der Anträge notwendig. Der Finanzausschuss hat die einzelnen Anträge ebenfalls beraten und wird hierzu ein Votum abgeben, welches eine Änderung der genannten Beschlussvorschläge empfiehlt. Herr Dr. Morgenthaler wird dies als Berichterstatter ausführlich darstellen Nun noch einige Angaben zum 60%-Anteil. Unter den Einnahmepositionen finden Sie unter 1. Einnahmen, unter 1.8 Entnahme Versorgungstilgungsrücklage. Die Entnahme aus der Versorgungstilgungsrücklage führt dazu, dass der Schuldendienst für die Tilgung des Versorgungsdarlehens in der Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung neutralisiert wird. Auf der Einnahmeseite ist eine Einnahme aus der Rücklage ausgenommen, die den Schuldendienst für das Versorgungsdarlehen abdeckt. Die Änderungen in Bezug auf die Leistungen der KED-Mittel und dem Zuschuss für das Diakonische Werk sind ebenfalls berücksichtigt Auf einen der wesentlichen Punkte im 60%-Anteil, nämlich die Steigerung der Personalausgaben bin ich bereits eingegangen Ein Blick soll nun noch auf den Ausgleich des 60%-Anteils geworfen werden. Auf der Seite 5 unter 3. Bedarf ist ein negativer Saldo bis zum Jahr 2016 dargestellt, d. h. die Einnahmen übersteigen die Ausgaben, folglich kann der kommende Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 voraussichtlich auch im 60%-Anteil ausgeglichen werden. Erst ab dem Jahr 2017 zeigt sich ein positiver Bedarf, d.h. es müssen zum Haushaltsausgleich Mittel zugeführt werden. Das Defizit beträgt 0,42 Mio. und steigt bis zum Jahr 2020 auf 6,3 Mio. an Dieses Ergebnis berücksichtigt jedoch noch nicht alle bereits beschlossenen Einsparmaßnahmen, deshalb ist ein weiterer Blick auf die beigefügte Unterlage zu den bereits beschlossenen Einsparmaßnahmen durch die Synode im Jahr 2010 sowie auf die Portfolioanalyse und deren Ergebnisse notwendig. Diese Übersichten finden Sie als Anlage 2 und als Anlage 3 nach dem orangefarbenen Blatt.

10 10 In der Übersicht der Anlage 2 der beschlossenen Einsparmaßnahmen aus dem Jahr 2010 sind die unter dem 60%-Anteil ausgewiesenen Einsparmaßnahmen noch nicht in vollem Umfang umgesetzt. Geplant sind insgesamt 6,81 Mio. bis zum Jahr Von diesen 6,81 Mio. muss zunächst der Verkauf von weiteren Immobilien, mit einer jährlichen Einnahme von 0,5 Mio. abgezogen werden, da ein weiterer Verkauf von Immobilien gegenwärtig und in den folgenden Jahren nicht absehbar ist. Damit verbleibt ein Einsparvolumen von ca. 6,31 Mio.. Umgesetzt wurde und wird bis zum Ende des Jahres 2014 ein Einsparvolumen von 2,71 Mio.. Dieses ist in die Übersicht der mittelfristigen Finanzplanung bereits mit eingearbeitet. Diese Summe ist von dem gesamten Einsparziel von 6,31 Mio. in Abzug zu bringen. Somit besteht ein noch nicht umgesetztes Einsparpotenzial in Höhe von 3,6 Mio., welches in den kommenden Jahren zwingend umgesetzt werden muss. Das Ergebnis nach der Umsetzung finden Sie auf der Seite 6 unter der lfd. Nummer 7 Gesamtbedarf. Im Jahr 2020 sind hier 2,7 Mio. als Defizit unter Berücksichtigung der weiteren Einsparmaßnahmen ausgewiesen Ebenfalls noch nicht berücksichtigt ist die Beschlussfassung für das Trifelsgymnasium. Zwar führt der für das Trifelsgymnasium getroffene Beschluss zunächst zu einer Mehrausgabe, um die Umstrukturierungsmaßnahmen durchführen zu können. Allerdings wird das Einsparziel, mittelfristig eine Einsparung in Höhe von zu erzielen, weiterhin aufrechterhalten. Dieser im Rahmen der Portfolioanalyse getroffene Beschluss ist hier noch nicht mit einkalkuliert und führt im Rahmen des 60%-Anteils voraussichtlich zu einer weiteren Reduktion des ausgewiesenen Defizits. Andererseits verschlechtern die noch nicht einkalkulierten Tarifsteigerungen und voraussichtlich vorgezogenen Besoldungserhöhungen das Ergebnis wieder Weiterhin ist neben der Beschlusslage zum Trifelsgymnasium auf die weiteren noch anstehenden und zu beschließenden Veränderungen unter Punkt 5 auf der Seite 6 kurz einzugehen. Unter 5.1 sind einzelne Baumaßnahmen aufgeführt. Auch hier ist nochmals das Trifelsgymnasium in Annweiler ausgewiesen im Jahr 2015 mit 1,8 Mio. und im Jahr 2016 mit 1 Mio., wie bereits bei einem vorhergehenden Tagesordnungspunkt dargestellt. Die Baumaßnahmen sollen durch eine Entnahme aus der Baumittelrücklage finanziert werden.

11 11 Gleiches gilt für die Erweiterung und Sanierung des Butenschoen-Hauses in Landau. Ein Betrag ist hierfür noch nicht eingesetzt, da die Kosten noch nicht abschließend ermittelt sind. Eine entsprechende Vorlage wird der Landessynode im November vor der Beratung des Haushaltsplanes vorgelegt werden. Unter Punkt bis sind einzelne Projekte aufgelistet, die sich in den kommenden Jahren abzeichnen. Sofern sie die Jahre 2015 und 2016 betreffen, sind hierfür gesonderte Beschlüsse zu fassen, damit sie in den Haushaltsplan mit aufgenommen werden können. Soweit sie über das Jahr 2016 hinausgehen, sind sie, soweit sie sich jetzt bereits deutlich abzeichnen, mit aufgenommen. 7. Die mittelfristige Finanzplanung, das ist der Sinn der mittelfristigen Finanzplanung, stellt den Finanzstatus des 40%- und 60%-Anteils dar. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse sollte eine Entscheidung über die nachfolgenden einzelnen Beschlussvorschläge möglich sein. 8. Abschließend liegt es mir am Herzen nochmals zu betonen, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs weiter umgesetzt werden muss, wenn das Ziel der Haushaltsplanung erreicht werden soll, nämlich einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Stand: Leitung XII\Kessel\Synoden\Synode Mai 2014\Einführung MifriFi docx

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