Themenschwerpunkt Alterseinkünfte und Steuern: Was Arbeitnehmer wissen sollten

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1 Themenschwerpunkt Alterseinkünfte und Steuern: Was Arbeitnehmer wissen sollten Inhalt: Basiswissen Alterseinkünftegesetz Der Schlüssel zum Verständnis. Entlastung während des Berufslebens Steuerabzug für Beitragszahler. Schicht für Schicht Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorsorgemodellen. Bescheid wissen, Steuern sparen Infos und (Rechen-) Beispiele.

2 Alterseinkünfte und Steuern: Was Arbeitnehmer wissen sollten Zuerst die gute Nachricht: Berufstätige können Geld, das sie in Versicherungen und Vorsorge investieren, in steigendem Maße von der Steuer absetzen. Sie werden so steuerlich entlastet. Doch nun die schlechte Nachricht: Im Gegenzug sind Rentner verpflichtet, einen immer größeren Anteil ihrer Einkünfte zu versteuern. Damit müssen zunehmend auch Menschen im Ruhestand eine Einkommensteuererklärung abgeben und Geld an den Fiskus abführen. Wenn sich ein Arbeitnehmer heute für eine Art der Altersvorsorge entscheidet, beeinflusst er damit bereits, welchen Anteil seiner Versicherungsleistungen er als Rentner einmal versteuern muss. Denn abhängig davon, ob er eine Riester-Rente oder eine private Rentenversicherung, eine betriebliche Altersversorgung oder eine Kapitallebensversicherung abschließt, greifen andere Bestimmungen. Basiswissen Alterseinkünftegesetz Der Schlüssel zum Verständnis. Zum 1. Januar 2005 ist eine Rentenreform in Kraft getreten, die die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Altersvorsorge wie auch die der Renten neu regelt das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Die Idee: Verschiedene Wege der Vorsorge werden während des Erwerbslebens in unterschiedlichem Maße steuerlich gefördert. Die Beitragszahler sollen so entlastet werden, um überhaupt den finanziellen Spielraum für eine freiwillige, zusätzliche Altersvorsorge zu bekommen. Im Gegenzug dazu müssen Rentner wie auch Pensionäre ihre Alterseinkünfte versteuern. Welches Vorsorgeprodukt wie gefördert bzw. besteuert wird, hängt davon ab, welcher Kategorie es der Gesetzgeber zurechnet. Liegt beispielsweise der Schwerpunkt auf einer Basisabsicherung, gelten andere Regeln als bei einer Kapitalanlage. Das Drei- Schichten-Modell ist der Schlüssel zum Verständnis aller Neuregelungen durch das Alterseinkünftegesetz. Das Drei-Schichten-Modell Das klassische Drei-Säulen-Modell mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge gehört der Vergangenheit an jetzt ist das Drei-Schichten-Modell das Maß aller Dinge. Im Drei-Schichten-Modell werden Förderung und Besteuerung der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte veranschaulicht. Außerdem ist auf einen Blick zu sehen, dass die gesetzliche Rente nur noch die Basisversorgung darstellt, jedoch nicht mehr die stärkste Säule der Konstruktion bildet. Stand: Juli

3 1. Schicht: Basisversorgung Zur Basisversorgung zählt der Gesetzgeber die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die berufsständische Versorgung, die Alterssicherung der Landwirte, die Künstlersozialversicherung sowie die sogenannte Rürup- oder Basis-Rente. Die hier durch Beitragszahlung erworbenen Ansprüche können in der Regel nicht vererbt, beliehen, veräußert oder übertragen werden, sondern dienen der lebenslangen Absicherung des Versicherten in Form einer Rente. Der Staat unterstützt die Basisversorgung über einen steuerlichen Freibetrag: In der Erwerbsphase können Versicherte einen Teil der aufgewendeten Beiträge steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen ( 10 Abs. 3 EStG). Im Ruhestand wirkt sich dann die nachgelagerte Versteuerung aus. Das heißt, dass die Rentenzahlungen in voller Höhe versteuert werden müssen. Da jedoch der Steuersatz dann meist niedriger ist als während des Erwerbslebens, ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel von Vorteil. 2. Schicht: Zusatzversorgung Zur Zusatzversorgung gehören die Riester-Rente sowie die betriebliche Altersversorgung (bav) mit den fünf Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Der Gesetzgeber fördert die Zusatzversorgung, indem er in der Erwerbsphase die Beiträge steuerfrei stellt ( 3 Nr. 63 EStG) oder einen Sonderausgabenabzug ( 10a EStG) ermöglicht. Bei der Riester-Rente erhalten Versicherte direkte Zulagen für sich und ggf. für vorhandene Kinder. Ausnahme: Beiträge für eine Unterstützungskasse oder eine Pensions- oder Direktzusage unterliegen eigenen Bestimmungen und sind in unbegrenzter Höhe steuerbefreit. Im Ruhestand wirkt sich wie bei der 1. Schicht die nachgelagerte Versteuerung aus. 3. Schicht: Kapitalanlage Hierzu werden Produkte gerechnet, die der Altersvorsorge oder einem anderweitigen Vermögensaufbau dienen können. Als Beispiele gelten kapitalbildende Lebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, fondsgebundene Lebensoder Rentenversicherungen, Bank- und Investment-Sparpläne sowie Immobilien. Damit sind hier Anlageformen zusammengefasst, die zwar der Altersvorsorge dienen können, aber im Hinblick auf Laufzeiten, Liquidität und Leistungen sehr flexibel sind und bei denen daher nach Ansicht des Gesetzgebers der Charakter einer Kapitalanlage überwiegt. Die Versicherungsformen und Produkte der dritten Schicht werden in der Ansparphase im Prinzip steuerlich nicht gefördert. Anders jedoch im Ruhestand: In der Leistungsphase wird bei Lebensversicherungen ausschließlich der Ertrag besteuert ( 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Wählt der Kunde eine Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung, werden die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert ( 22 Abs. 1 EStG). Altverträge werden steuerlich anders behandelt Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat oder bereits im Ruhestand ist, hat (hoffentlich!) schon vor längerer Zeit damit begonnen, freiwillig für sein Alter vorzusorgen. Der entscheidende Punkt: Für Leistungen aus Kapitallebensversiche- Stand: Juli

4 rungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gelten andere steuerliche Regelungen als für Neuverträge. Versicherte mit Altverträgen können sich daher unter bestimmten Bedingungen nach wie vor auf eine komplett steuerfreie Kapitalauszahlung freuen. Lange Übergangsfristen Der Gesetzgeber hat lange Übergangsfristen festgelegt, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. So können zwar derzeit die Aufwendungen für die Altersvorsorge nur teilweise als steuermindernd gelten gemacht werden. Andererseits müssen die Rentenzahlungen erst ab dem Jahr 2040 in voller Höhe versteuert werden. Entlastung während des Berufslebens Steuerabzug für Beitragszahler. Kurz gesagt: Durch die Einschnitte in der gesetzlichen Rente soll erreicht werden, dass die Beiträge langfristig unter der 20-Prozent-Marke bleiben und das System auch mit weniger Beitragszahlern und mehr Rentnern als heute noch funktioniert. Mehr Netto vom Brutto: Durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten sollen die Beitragszahler mehr Spielraum für eine zusätzliche, freiwillige Altersvorsorge bekommen. Was sich beim Steuerrecht geändert hat: Seit 2005 können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mehr und mehr vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Der Höchstbetrag für Rentenversicherungsbeiträge liegt bei Euro im Jahr für Ledige, Euro für Verheiratete. Stichwort Basisversorgung: Wie im Drei-Schichten-Modell formuliert, stellt der Gesetzgeber Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zur Künstlersozialversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken sowie zur Rürup-Rente den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gleich. Stand: Juli

5 Während einer Übergangsphase können die Rentenversicherungsbeiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz belief sich beim Inkrafttreten der Reform auf 60 % und steigt jährlich um 2 % an. Damit können die Rentenversicherungsbeiträge ab dem Jahr 2025 in voller Höhe abgesetzt werden, vorausgesetzt, sie übersteigen nicht die oben genannte Höchstgrenze von Euro. Stichwort Zusatzversorgung: Vor allem Arbeitnehmer können darüber hinaus durch eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung Steuern sparen. Die Vorsorgeprodukte aus Basisversorgung und Zusatzversorgung stehen steuerlich gesehen nicht miteinander in Konkurrenz und können so ergänzend abgeschlossen werden. Stichwort Kapitalanlage: Wer nach dem Jahr 2004 eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, bekommt zwar in der Ansparphase keine staatliche Unterstützung. Dafür sind die Leistungen im Ruhestand unter bestimmten Umständen steuerlich begünstigt. Schicht für Schicht Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorsorgemodellen. 1. Schicht (Basisversorgung): Rürup-Rente Rürup-Rente: Die Basisrente steht allen offen Die Basis- oder Rürup-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung zur 1. Schicht (Basisversorgung). Die wichtigsten Merkmale im Überblick: Jeder ist willkommen: Die Förderung der Rürup-Rente ist nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Die Rürup-Rente wird über Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gefördert. Sie ist Bestandteil der ersten Schicht des Drei-Schichten-Modells und damit aus Sicht des Staats der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Die Rürup- Stand: Juli

6 Rente kann nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden und ist damit in der Ansparphase sicher vor Pfändung sowie dem Zugriff durch die Agentur für Arbeit (d.h. Hartz-IV-sicher), das Sozialamt oder Gläubiger (das bedeutet Insolvenzschutz). Die Rürup-Rente ist als lebenslange monatliche Rente konzipiert und sieht keinerlei Ausnahmen vor auch keine Kapitalauszahlung im Todesfall an die Hinterbliebenen. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist der monatliche Beitrag der Rürup-Rente nicht an das Einkommen gekoppelt. Es gibt keinen Mindestbeitrag für die Förderung. Neben laufenden Beiträgen können die Versicherten oft flexible Einzahlungsmöglichkeiten nutzen. 2. Schicht (Zusatzversorgung): Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung Riester-Rente: Neben Zulagen auch Sonderausgabenabzug möglich Die Riester-Rente gehört zur 2. Schicht (Zusatzversorgung). Die Riester-Rente wird durch Grund- und Kinderzulagen gefördert, der Staat beteiligt sich also durch einen festgelegten Euro-Betrag an den Sparbeiträgen des Versicherten. Darüber hinaus kann je nach individueller Einkommenssituation eine Steuerersparnis möglich sein. Da die Beiträge dem Sonderausgabenabzug 10a EStG unterliegen, steht die Riester- Rente jedoch nicht in Konkurrenz zu anderen Vorsorgevarianten. Die wichtigsten Merkmale im Überblick: Bei der Riester-Rente sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte unabhängig vom Einkommen unmittelbar förderberechtigt aber darüber hinaus beispielsweise auch Landwirte, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialversicherung oder geringfügig Beschäftigte, sofern diese auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Die nicht rentenversicherungspflichtigen Ehepartner sind mittelbar förderberechtigt, sofern sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Gefördert wird über Zulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen), die in den Altervorsorgevertrag fließen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen: Der Versicherte zahlt einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max Euro) abzüglich der ihm zustehenden Zulagen in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag. Betriebsrente aufbauen, dabei weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen Die betriebliche Altersversorgung wird ebenfalls der 2. Schicht (Zusatzversorgung) zugerechnet. Arbeitnehmer können derzeit (Stand 2011) beispielsweise über eine Direktversicherung bis zu Euro im Jahr in eine betriebliche Altersvorsorge investieren und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen. Genau gesagt: Der Anspruch ist im Rahmen einer Förderung durch 3 Nr. 63 EStG auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West pro Jahr begrenzt. Stand: Juli

7 Im Jahr 2011 beträgt dieser Wert Euro, somit können Euro steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden. Zusätzlich können Euro steuerfrei eingebracht werden, sofern der Arbeitgeber die Versorgungszusage ab dem 1. Januar 2005 erteilt hat und der Arbeitnehmer nicht die Pauschalbesteuerung im Rahmen des 40b EStG für eine ältere, bis 2004 abgeschlossene Betriebsrente ausnutzt. 3. Schicht (Kapitalanlage): Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen Die Kapitallebensversicherung: Mehr als eine Geldanlage Eine Kapitallebensversicherung zählt zur 3. Schicht (Kapitalanlage). Sie dient sowohl der eigenen Altersvorsorge als auch der Hinterbliebenenversorgung. Die wichtigsten Merkmale im Überblick: Aus Sicht der Beitragsverwendung liegt der Schwerpunkt auf dem Kapitalaufbau. Dies bedeutet, dass der Großteil der eingezahlten Beiträge in die Kapitalbildung fließt. Der Risikoschutz spielt (beitragsmäßig) eine untergeordnete Rolle. Kapitallebensversicherungen können zur Tilgung von Hypotheken und Finanzierungen eingesetzt werden. Eine Kapitallebensversicherung ist dennoch nicht nur ein langfristiger Sparvertrag, sondern zugleich Vorsorge für die Familie. Die im Vertrag bedachten Personen müssen keine Ehepartner oder Kinder sein; der Versicherungsnehmer legt selbst fest, wen er finanziell absichern möchte. Stirbt der Versicherte vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin, wird das Geld an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei einer Kapitallebensversicherung erhält der Versicherte in der Regel zu einem vorher vereinbarten Termin etwa zu seinem 60. Geburtstag das angesparte Kapital in einer Summe ausgezahlt. Die zu entrichtende Steuer hängt dann vom Ertrag ab, nicht von der Höhe der Kapitalauszahlung. Um den Ertrag zu ermitteln, werden vom Auszahlungsbetrag die eingezahlten Beiträge abgezogen. Der Ertrag besteht somit aus den Zinsen und den gutgeschriebenen Überschussanteilen. Beträgt die Laufzeit einer Lebensversicherung mindestens 12 Jahre und hat der Versicherte bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr beendet, sind die Erträge zur Hälfte steuerfrei. Trifft einer der beiden Aspekte nicht zu, unterliegen die Erträge (nicht die komplette Summe!) voll der Steuer. Private Rentenversicherungen: vielfältig, flexibel, im Ruhestand steuerbegünstigt Auch Rentenversicherungen fallen in die 3. Schicht (Kapitalanlage). Spricht man von einer Rentenversicherung, meint man in der Regel die sogenannte aufgeschobene Rentenversicherung. Das heißt: Während eines längeren Zeitraums (Aufschubphase) zahlt der Versicherte z. B. monatlich einen bestimmten Betrag in seinen Vertrag ein. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn beispielsweise der geplante Ausstieg aus dem Berufsleben mit 65 Jahren erhält der Versicherte lebenslang eine Rente ausbezahlt. Häufig sieht eine Rentenversicherung ein Kapitalwahlrecht vor. Dies bedeutet, dass sich der Versicherte noch kurz vor dem Rentenbeginn entscheiden kann, ob er, wie ursprünglich vereinbart, monatliche Zahlungen bevorzugt oder doch lieber sofort über das angesparte Geld verfügen will. Stand: Juli

8 Bei einer Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung, die nach 2004 abgeschlossen wurde, werden die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Bescheid wissen, Steuern sparen Infos und (Rechen-) Beispiele. Info: Beiträge zur Basisversorgung senken die Steuerlast Wer in eine Form der Basisversorgung investiert sei es als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder freiwillig mit einer Rürup-Rente zahlt weniger Einkommensteuer. Der Anteil der Beiträge, der sich steuermindern auswirkt, steigt jährlich um zwei Prozent. Zu Beginn der Rentenreform 2005 lag er bei 60 Prozent. Im Jahr 2011 können bereits 72 Prozent steuerlich abgesetzt werden, sofern sie nicht den Höchstbetrag von Euro (Ledige) bzw Euro (Verheiratete) übersteigen. Beispiel: Wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindern wirken Frau Müller verdient im Jahr 2011 als Angestellte Euro. Davon zahlt sie, wie auch ihr Arbeitgeber, Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Gesamtbetrag von Euro liegt unter dem Höchstbetrag von Euro für Ledige. Davon 72 Prozent, also Euro, steuerlich anerkannt. Von den Euro sind jedoch bereits Euro durch den steuerfreien Arbeitgeberbeitrag verbraucht. Daher kann Frau Müller von ihren Beiträgen nur Euro als Sonderausgaben abziehen. Beispiel: Wie Leistungen aus privaten Rentenversicherungen steuerlich begünstigt sind Bei einer Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung werden die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert ( 22 Abs. 1 Satz 3 a) bb) EStG). Rechenbeispiel: Ein Mann, 65 Jahre alt, erhält Euro Rente. Der Ertragsanteil beträgt 18 Prozent. Das heißt, dass von Euro nur 180 Euro der Besteuerung unterliegen. Unterstellt man einen Steuersatz von 30 Prozent, wären also von den Euro Rente nur 54 Euro Einkommenssteuer zu bezahlen. Anders ausgedrückt: Von den Euro Rente bleiben 946 Euro netto. Bei einem Rentenbeginn mit 67 beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent in unserem Rechenbeispiel bleiben damit 949 Euro netto. Bitte beachten Sie: Dieses Rechenbeispiel gilt für private Rentenversicherungen, wenn die Rente ausbezahlt wird. Stand: Juli

9 Fazit: Für welchen Weg Sie sich entscheiden sollten können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht sagen. Welche Vorsorgevariante für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab und kann nur in einer umfassenden Beratung ermittelt werden. So ist die Riester-Rente zwar für kinderreiche Familien grundsätzlich attraktiv. Wenn Sie jedoch von einem Ruhestand an der Copacabana träumen, wäre das die falsche Entscheidung: Sie müssten als Auswanderer nach Übersee nämlich die gesamte Förderung zurückzahlen. Wer beispielsweise die Vorteile einer Lebensversicherung mit den Renditechancen einer Fondsanlage kombinieren will, sollte sich über fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen eingehender informieren. Für Arbeitnehmer, die bereits in zehn oder zwölf Jahren aus dem Berufsleben aussteigen wollen, gelten andere Empfehlungen als für Berufseinsteiger. Die Anforderungen von Familien unterscheiden sich von denen der Singles, und auf das Thema Immobilien als Altersvorsorge sind wir an dieser Stelle überhaupt nicht eingegangen. Und denken Sie daran: Steuerersparnis ist nicht alles, was eine verlässliche Altersvorsorge ausmacht. Vorsorge-Know-how Unter finden Verbraucher Wissenswertes rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Ziel des Infoportals zur Vorsorge ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und aktuelle Themen sachlich darzustellen. Die Website wird von der deutschen Niederlassung des Lebensversicherers Swiss Life ( betrieben. Swiss Life in Deutschland Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Privatkundensegment verfügt Swiss Life über langjährige Erfahrung in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie im Berufsunfähigkeitsschutz. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Kontakt: Swiss Life, Unternehmenskommunikation, Berliner Str. 85, München Stand: Juli

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