Lobbying und Public Affairs Schwerpunkt Wettbewerb Blocklehrveranstaltung Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

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1 Lobbying und Public Affairs Schwerpunkt Wettbewerb Blocklehrveranstaltung Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Univ.-Doz. Dr. Dr. Alexander Egger

2 Lobbying: Interessenvertretung oder Korruption? Lobbyisten als Wirtschaftskriminelle? Nichteinhaltung vorhandener rechtlicher Grenzen Problem rufschädigender Handlungen einzelner Lobbyisten 2

3 Lobbyisten als Schnittstelle RECHT WIRTSCHAFT POLITIK 3

4 Berufsbild des Lobbyisten Informations- und Wissensvermittlung Ziele Schaffung interaktiver Informationsnetze Mitwirkung an wirtschaftlichen, unternehmerischen und politischen Entscheidungen Lobby-Gesetz Rechtlicher Rahmen Grundrechte Strafrecht Parteienfinanzierung Unvereinbarkeit 4

5 Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz- Gesetz, LobbyG) 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll. 5

6 Lobbying im Sinne des LobbyG Interesse eines Auftraggebers Systematischer strukturierter organisierter direkter unmittelbarer Kontakt auf Funktionsträger der öffentlichen Hand Einflussnahme auf Entscheidungsprozess 6

7 Die Säulen des LobbyG Unmittelbare Einflussnahme auf Funktionsträger zum Zweck der unmittelbaren Einflussnahme auf bestimmte Entscheidungsprozesse Registrierung Pflichten Ausführung eines Auftrages erst ab Bekanntgabe zur Eintragung Honorarschätzung Auftraggeber auf Registierungspflicht hinweisen Rechtsfolgen Verwaltungsstrafen ( 13) (Androhung der) Streichung aus Register ( 14) Sperre von neuerlicher Eintragung in das Register ( 14) Nichtigkeit von Verträgen ( 15) Verfall ( 15) 7

8 Prinzipien der Lobbying Tätigkeit 6 Bei Kontakt mit Funktionsträger Aufgabe, Identität und Anliegen des Auftraggebers offenlegen Keinen unangemessen Druck auf Funktionsträger ausüben keinen unlauteren Methoden einsetzen Unvereinbarkeiten des Funktionsträgers beachten Informationen wahrheitsgemäß wiedergeben 8

9 Lobbyisten vs. Interessensvertreter 4 LobbyG Lobbying Unternehmen Übernahme externer Lobbying Aufträge Interessensverband vertraglicher oder statutarischer Zusammenschluss von Personen Unternehmenslobbyisten In-House Lobbyisten (> 5% der Jahresarbeitszeit) Selbstverwaltungskörper Gesetzlich eingerichtete berufliche Interessenvertretung 9

10 Ausnahmen im Lobby-Gesetz REGISTRIERUNGS- PFLICHTEN UND EINZELNE VERHALTENSPFLICHTEN sonstige Selbstverwaltungskörper Interessensverbände NUR REGISTRIERUNGS PFLICHTEN Sozialpartner kollektivvertragsfähige Einrichtungen VÖLLIG AUSGENOMMEN Politische Parteien Kirchen & Religionsgemeinschaften Interessensverbände ohne Dienstnehmer mit überwiegender Lobbyingtätigkeit 10

11 Interessensvertretungen, die nicht im Lobby-Gesetz erfasst sind Wahrnehmung Berufspflichten (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) Vertretung persönlicher Interessen Parteistellung in Verfahren Tätigkeit durch Einladung eines Funktionsträgers Stellungnahmen, individuell oder öffentlich eingeladen Unentgeltliche Beratung Handlungen in Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand 11

12 Abteilung A1 - Lobbying Unternehmen derzeit 61 Einträge 1. a. Firma, Sitz, Beginn des Geschäftsjahrs, b. Bezeichnung der beruflichen/geschäftlichen Aktivitäten c. einen Hinweis auf den Verhaltenskodex ( 7) d. Internetadresse ihrer Website 2. die Namen und Geburtsdaten der Lobbyisten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit 3. den gesamten mit Lobbying-Tätigkeiten erzielten Umsatz und die Anzahl der bearbeiteten Lobbying-Aufträge für das vorangegangene Geschäftsjahr 12

13 Abteilung A1 - Detaillierte Eintragung 13

14 Abteilung B - Unternehmenslobbyisten derzeit 105 Einträge 1. Bekanntzugeben - vor erstmaliger Aufnahme von Lobbying-Tätigkeiten: a. Firma (FBNr), Sitz, Beginn des Geschäftsjahrs, b. kurze Bezeichnung der beruflichen/geschäftlichen Aktivitäten c. Hinweis auf den Verhaltenskodex d. Internetadresse ihrer Website 2. die Namen & Geburtsdaten ihrer Unternehmenslobbyisten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit 3. Information, ob der für das abgelaufene Wirtschaftsjahr getätigte Aufwand für Lobbying-Tätigkeiten den Betrag von Euro überstieg. 14

15 Abteilung B detaillierte Eintragung 15

16 Abteilung C Selbstverwaltungskörper derzeit 18 Einträge zur Eintragung bekanntzugeben: 1. Name, Sitz und Anschrift 2. Gesetzliche Grundlage ihrer Errichtung 3. Internetadresse ihrer Website 4. Gesamtzahl überwiegend als Interessenvertreter tätigen Personen für das vorangegangene Geschäftsjahr 5. Die bestätigten geschätzten Kosten der Interessenvertretung für das vorangegangene Geschäftsjahr 16

17 Abteilung C detaillierte Eintragung 17

18 Abteilung D Selbstverwaltungskörper derzeit 53 Einträge 1. Name, Sitz, Anschrift, 2. Umschreibung ihres vertraglichen / statutarischen Aufgabenbereichs 3. Internetadresse ihrer Website 4. die Gesamtzahl der bei ihnen überwiegend als Interessenvertreter tätigen Personen für das vorangegangene Geschäftsjahr 5. die von ihrem Rechnungs- oder Abschlussprüfer oder einem sonstigen statutarisch oder gesetzlich eingerichteten Kontrollorgan bestätigten geschätzten Kosten der Interessenvertretung für das vorangegangene Geschäftsjahr 18

19 Abteilung D detaillierte Eintragung 19

20 Lobbying und Wettbewerb

21 Ökonomische und rechtspolitische Grundlagen des Wettbewerbsrechts Wettbewerb ist notwendig, um eine Selbststeuerung der Marktwirtschaft zu garantieren Die Rechtsordnung schafft einen institutionellen Rahmen, um die Funktionsfähigkeit der Märkte zu sichern. wirtschaftspolitische Zielsetzung: bestmögliche Versorgung der Verbraucher ( consumer s welfare ) Gesellschaftspolitische Zielsetzung: Verhinderung von Monopolisierungspraktiken, Sicherung der Individualfreiheit 21

22 Institutionelle Grundlagen des Wettbewerbsrechts EU Österreich Institutionen Kommission (GD COMP) nationale Wettbewerbsbehörden (BWB, Bundeskartellanwalt, Kartellgericht) Regeln Unionsrecht nationales Recht Unionsrecht 22

23 Lobbying im Wettbewerb nach Schätzungen sind Personen aktiv in der Interessenvertretung bei Institutionen der EU beschäftigt um die 2/3 davon vertreten Wirtschaftsinteressen, behandeln daher oft Fragen des Wettbewerbs Lobbying im Wettbewerb geschieht auf unterschiedliche Weisen 23

24 Lobbying im Wettbewerb In-House Lobbyisten Um die Interessen des eigenen Unternehmens zu vertreten Lobbying Büros Die für etwa 500 Konzerne in Brüssel tätig werden Interessensverbände Um Interessen gemeinsam durchzusetzen 24

25 Lobbying im Freihandel Casestudy Die TTIP ist ein Handels- und Investitionsabkommen das derzeit zwischen der EU und den USA verhandelt wird. Bei den Verhandlungen über den Umfang des Abkommens und bei Festlegung der Standards wollen verschiedenste Interessensgruppen mitbestimmen.

26 Die zwei Seiten des TTIP PRO: Wohlstand durch Handel CONTRA: Vertrag für Konzerne Neue Arbeitsplätze, besseres Einkommen Qualitätsverbesserung durch Spezialisierung Mehr Auswahl zu günstigeren Preisen Größerer Absatzmarkt für innovative Unternehmer Verlierer in Europa in einigen Branchen Geheime, undemokratische Verhandlungen Fragwürdige Sonderrechte für Investoren und Konzerne Stärkung der Industrie gegenüber Regierungen 26

27 Expertengruppen unterstützen die geheimen Verhandlungen. 90% Vertreter der Wirtschaft Verhandlungsdokumente werden geheim gehalten. 27

28 Civil Society Dialogue (CSD) von Kommission etabliertes Dialogforum regelmäßiges Zusammentreffen vor und nach großen Handelsgipfeln Knüpfen von Kontakten mit Vertretern anderer Interessensgruppen und Kommissionsbeamten soll Dialog zwischen verschiedenen Interessensgruppen und Kommission sichern 28

29 Lobbying im Freihandel - Akteure über 600 Organisationen nehmen am CSD teil NGOs Gewerkschaften CSD Industrieverbände EU-Beamte Wissenschaftler davon 90% als Vertreter der Industrie 29

30 Rechtsanwalt Head of EU, Regulatory, PP & State Aids bei LANSKY, GANZGER + Partner Tätigkeitsbereiche Europarecht Vergaberecht Verfassungs- und Verwaltungsrecht Kartell- und Beihilfenrecht Regulierungsrecht Energierecht Univ.-Doz. DDr. Alexander Egger

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