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1 2 Überblick Das Beste geben die Götter uns umsonst. (Ernst Jünger) In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht Diese Formulare benötigen Sie Vorbemerkung Eine Steuererklärung sollten Sie tunlichst nur dann abgeben, wenn Sie es entweder müssen ( Rz 29 ff.) oder wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen. Unter welchen Umständen ein freiwilliger Antrag auf Veranlagung Erfolg verspricht, also eine Erstattung von Lohnsteuer zu erwarten ist, dazu mehr unter Rz 31 f. Abgabefristen beachten! Wer gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese grundsätzlich bis Ende Mai des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt zuleiten. Für die Steuererklärung 2009 bedeutet dies also Abgabetermin Montag, 31. Mai Zur Verlängerung der Abgabefrist, insbesondere wenn eine Nachforderung des Finanzamts droht, mehr unter Rz Bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung (z. B. zwecks Erstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer) haben Sie nach neuester Rechtslage mindestens vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2009 sollte demnach bis Ende des Jahres 2013 beim Finanzamt eingegangen sein. Entsprechendes gilt, wenn zu Unrecht Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Dazu mehr unter Rz 976 ff. Wann Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Als Arbeitnehmer müssen Sie zumeist nicht Jahr für Jahr eine Steuererklärung abgeben, denn durch den monatlichen Abzug der Lohnsteuer haben Sie Ihren Obolus an Vater Staat bereits entrichtet. In manchen Fällen führt das System der Lohnsteuerberechnung allerdings zu falschen Ergebnissen, d. h., es wurde zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Der Fiskus interessiert sich logischerweise nur für Fälle, in denen er womöglich zu wenig Lohnsteuer kassiert hat, und fordert daher eine Steuererklärung an (Quelle: 46 EStG), wenn sonstige steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 jährlich (z. B. aus Vermittlungsgeschäften/Provisionen, Zinsen, Vermietung oder auch Renten) anfielen, fifi 29

2 Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen wurde (eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI), Ehegatten die Steuerklassen III/V statt IV/IV haben, ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war oder ein Ausbildungsfreibetrag übertragen wurde Da Ihnen das Finanzamt erst dann eine Nachzahlung aufbrummen kann, wenn es Ihre Steuererklärung vorliegen hat, werden Sie diese möglichst spät abgeben. Dazu mehr unter Rz 1189 ff. Steuererstattungsfälle Im umgekehrten Fall, wenn also zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, müssen Sie selbst aktiv werden und mit Abgabe einer Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung stellen. Dies sind die wichtigsten Fälle, die zu einer Steuererstattung führen können: keine ununterbrochene Beschäftigung während des ganzen Jahres, bedingt z. B. durch Berufseinstieg oder -ausstieg oder Arbeitslosigkeit, Verluste aus einer anderen Einkunftsart, z. B. Vermietung, berufliche Ausgaben (Werbungskosten) von mehr als 920 ( Rz 759 ff.), Eheschließung oder Familienzuwachs, sofern dies noch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war, Lohnsteuerabzug bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn bezogen haben, nach Lohnsteuerklasse IV/IV. Je höher der Unterschied im Bruttoverdienst, umso höher kann die Erstattung sein. Egal, ob Sie Einkommensteuerzahler sind, also Vorauszahlungen auf die Steuer entrichten müssen, oder Ihre Steuer allein durch den monatlichen Lohnsteuerabzug erhoben wird, es wird immer nach demselben Schema gerechnet und dieselbe Steuertabelle angewendet. Das Schema finden Sie unter Rz 63, die Tabelle unter Rz Formulare für die Einkommensteuererklärung Das Hauptformular ( Rz 93 ff.) Dieses vierseitige Formular ist für alle obligatorisch. Es fragt nach Ihren persönlichen Daten und erfordert Ihre Unterschrift. Hier beantragen Sie außerdem die persönlichen Steuerermäßigungen für Sonderausgaben (Kirchensteuern, Ausbildungskosten, Spenden > Zeile 40 57), außergewöhnliche Belastungen (Behinderung, Heimunterbringung, Krankheitskosten > Zeile 61 72) und haushaltsnahe Dienstleistungen/Beschäftigungsverhältnisse, Pflege-, Betreuungs- sowie Handwerkerleistungen (> Zeile 73 78). 44

3 Die neue Anlage Vorsorgeaufwand Seit 2009 reichen vier Seiten Mantelbogen für persönliche Daten und Pflichtbeiträge in die Sozialkassen nicht mehr aus der stetigen Steuervereinfachung sei Dank! Daher haben sich die Finanzbürokraten wieder eine neue Anlage ausgedacht: die Anlage Vorsorgeaufwand. Konnte man seine Versicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Haftpflicht- und Lebensversicherung bisher noch auf Seite 3 des Mantelbogens eintragen, ist dafür nun ein zusätzliches Formular auszufüllen. In die Anlage Vorsorgeaufwand sind ab 2009 auch die Beiträge nach dem Altersvermögensgesetz (sog. Riester-Rente) einzutragen ( Rz 398 ff.). Die Anlage AV (Altersvorsorge) ist damit entfallen. Die Anlage U benötigen Sie für den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben ( Rz 147 ff.). Für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind Angaben in der Anlage Unterhalt zu machen ( Rz 448 ff.) Zum Hauptformular gehören darüber hinaus zusätzliche Anlagen für Eltern Mit der Anlage Kind beantragen Sie den Kinderfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den Ausbildungsfreibetrag sowie den Abzug von Kinderbetreuungskosten, Rz 483 ff. Die Anlage K dient der Übertragung des Kinderfreibetrags auf die Stiefoder Großeltern, Rz Arbeitnehmer/Pensionäre Anlage N ( Rz 579) 40 Sparer Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten (= Abgeltungsteuer seit 2009) und die Abgabe einer Anlage KAP ( Rz 964 ff.) entbehrlich. Grundsätzlich wohlgemerkt! Denn die Abgabe einer Anlage KAP und damit die Zusammenstellung der Kapitalerträge bleibt Ihnen nicht erspart, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen in den > Zeilen 68 bis 70 des Mantelbogens geltend machen, die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer beim Steuerabzug nicht berücksichtigt wurde, 41 45

4 Sie von der Günstigerprüfung Gebrauch machen möchten. Das Finanzamt prüft dann, ob sich eine niedrigere Besteuerung Ihrer Kapitalerträge ergibt und Ihr persönlicher Steuersatz weniger als 25 % beträgt. Kapitalerträge ausnahmsweise nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. aus Darlehen an Arbeitgeber und Privatpersonen), Sie mehr als 20 % Ihrer übrigen Einkünfte spenden und die Kapitalerträge daher in die Berechnung des Spendenhöchstbetrags einbeziehen möchten oder anrechenbare Steuerbeträge anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (z. B. Zinsen aus der Instandhaltungsrücklage bei Wohneigentumsgemeinschaften). Lesen Sie dazu Rz 975 ff. Ausländische Zinsen, z. B. aus einer Beteiligung an einem Investmentfonds, müssen Sie zusätzlich in der Anlage AUS erklären Vermieter Anlage V ( Rz 1097 ff.) Rentner Anlage R.»R«steht für Renteneinkünfte. Auf zwei Seiten wird hier nach gesetzlichen und privaten Renten gefragt. Auch Einnahmen aus Riester- Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung gehören in das Formular, Rz 1025 ff. Anleger/Immobilienbesitzer Anlage SO. SO steht für»sonstige Einkünfte«. In dieses Formular sind u. a. Erträge aus Spekulationsgeschäften (»privaten Veräußerungsgeschäften«) einzutragen ( Rz 1080 ff.). Gewerbetreibende/Freiberufler Mit der Anlage G bzw. S erklären Sie gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Anlagen werden in diesem Buch allerdings nicht behandelt. Seien Sie dem Fiskalritter gut und kreuzen Sie im Hauptformular in > Zeile die entsprechenden Kästchen für die von Ihnen beigefügten Anlagen an, damit er sieht, dass alles vollständig ist, und er beruhigt seinen Haken daran machen kann Die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer Eine große Zahl von Zeilen, Kennziffern und Fragen in den Steuerformularen ist für die meisten Steuerzahler gar nicht relevant. Daher haben die Fiskalbürokraten sie durchforstet und eine abgespeckte Version mit den 46

5 Kennziffern zusammengestellt, die die meisten Arbeitnehmer benötigen. Das Ergebnis ist die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer. Den vereinfachten Erklärungsvordruck können nur verwenden: Ehepaare und Alleinstehende, die nur Arbeitslohn (ggf. Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld) im Inland bezogen haben und die ausschließlich die im Formular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Die Einfacherklärung scheidet für Sie aus, wenn Sie: Sparer, Rentner oder Vermieter sind, ausländische Einkünfte bezogen haben, geschieden sind und Unterhaltsleistungen Ihres Ex-Partners versteuern müssen, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Werbungskosten bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit steuerlich geltend machen können, folgende Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen wollen: zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung, Renten, dauernde Lasten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Aufwendungen für die Berufsausbildung, Parteispenden, Kosten für eine Haushaltshilfe oder Heimunterbringung sowie Unterhalt an bedürftige Personen, einen Steuerbonus für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen beanspruchen möchten Wie Sie sehen, können Sie eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen mit der vereinfachten Steuererklärung nicht geltend machen. Das erklärt, warum der Vordruck aus nur zwei Seiten besteht. 47

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8 51 Auf folgende Punkte müssen Sie besonders achten, wenn Sie sich trotzdem für die vereinfachte Steuererklärung entscheiden: Eltern fügen dem Hauptformular für ihren Nachwuchs die Anlage/n Kind bei. Darüber hinaus ist die Anlage VL (vermögenswirksame Leistungen) und Vorsorgeaufwand (Riester-Sparvertrag) mit einzureichen. Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung müssen, mit Ausnahme der etin ( Rz 595), nicht in das Formular übertragen werden, sie werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. 52 Seite 1 Allgemeine Angaben/Altersvorsorgebeiträge/Angaben zu Kindern/Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit/Vorsorgepauschale Auf der ersten Seite tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, außerdem Ihre Bankverbindung. In > Zeile 22 geben Sie an, ob und wie viele Anlagen Kind und ob Sie Anlagen Vorsorgeaufwand (Riester-Rente) einreichen. Schließlich folgen die Angaben zu Arbeitseinkünften bzw. Lohnersatzleistungen in den > Zeilen Seite 2 Werbungskosten/Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen An Werbungskosten können ausschließlich eingetragen werden: > Zeile sowie > Zeile 35 37: Angaben zur Entfernungspauschale (Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Rz 765 ff.) > Zeile 34 und 38: Aufwendungen für Arbeitsmittel, Bewerbungen, Fortbildungen, Reisen, Kontoführung und Berufsverbände ( Rz 801 ff.) Für Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer und Spenden sind die > Zeilen vorgesehen. Verbleiben noch die > Zeilen 42 und 43 für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrags sowie übriger außergewöhnlicher Belastungen wie Ehescheidungskosten, Fahrtkosten Behinderter, Krankheits-, Kur- und Pflegekosten. Die Ausführungen und zahlreichen Tipps im Arbeitsbuch zu den entsprechenden Eintragungen in den normalen Formularen (Hauptvordruck, Anlage N) können Sie natürlich auch beim Ausfüllen der vereinfachten Steuererklärung nutzen. Bevor Sie sich jedoch mit der Einfacherklärung zufriedengeben, hier mein 50 fl

9 Guter Rat Mit der vereinfachten Steuererklärung haben Sie Ihre Steuererklärung zwar schneller erledigt, weil weniger Formulare auszufüllen sind. Aber Sie haben auch weniger Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken. Pfeifen Sie also auf die vereinfachte Steuererklärung, und studieren Sie das Arbeitsbuch mit seinen zahlreichen Steuertipps. Ich bin sicher, Sie finden eine Reihe von Anregungen für Ihre Steuererklärung, die Ihnen bares Geld bringen und an die Sie bei Verwendung der vereinfachten Erklärungsvordrucke gar nicht erst gedacht hätten Formulare für die Lohnsteuerermäßigung Mehr dazu unter Rz 1172 ff Fehlen Ihnen Formulare, lassen Sie sie sich vom Sachbearbeiter des Finanzamts zuschicken. Ein Anruf unter Angabe Ihrer Steuernummer genügt. Oder drucken Sie sie am Computer aus. Sie finden sie im Internet unter Mehr zur Verwendung und zum Ausdruck von Formularen unter Rz 14. Wer werben will, muss lächeln. (Manager Schütte) 51

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