Situation zur 2. bis 4. Aufgabe

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1 1. Aufgabe In der Bergner Büroservice GmbH stehen Betriebsratswahlen an. Welche zwei der untenstehenden Aussagen zur Wahl eines Betriebsrats sind richtig? 1. Alle Arbeitnehmer haben ein aktives Wahlrecht. 2. Befristet Beschäftigte dürfen für den Betriebsrat kandidieren. 3. Befristet Beschäftigte dürfen nicht an einer Betriebsratswahl teilnehmen. 4. Eine Mitarbeiterin, die seit sieben Monaten im Betrieb arbeitet, darf für den Betriebsrat kandidieren. 5. Wenn ein Mitarbeiter am Tage der Betriebsratswahl krank ist, kann ein Kollege für ihn stellvertretend wählen. Situation zur 2. bis 4. Aufgabe In der Bergthaler Büromaschinen GmbH sind zur Zeit sind 440 Mitarbeiter beschäftigt. Wegen der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sollen 70 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat wurde zuletzt vor drei Jahren gewählt und besteht aus 9 Mitgliedern. Ein Aufsichtrat besteht nicht. 2. Aufgabe Welche der folgenden Aussagen hinsichtlich des Betriebsrates bzw. der Betriebsratswahlen ist richtig? 1. Wählbar sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2. Die neuen Mitarbeiter sind nur wahlberechtigt, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. 3. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder erhöht sich um zwei, weil mehr als 50 neue Mitarbeiter eingestellt werden. 4. Die Beschäftigtenzahl erhöht sich um mehr als 10 Prozent. Deshalb muss ein neuer Betriebsrat gewählt werden. 5. Bei der Neuwahl des Betriebsrates im November kann ein im August eingestellter Monteur als Betriebsratsmitglied gewählt werden. 3. Aufgabe Welche der folgenden Aussagen hinsichtlich der Mitbestimmung nach Erhöhung der Beschäftigtenzahl ist richtig? 1. Es muss kein Aufsichtsrat gebildet werden, weil es weniger als 700 Beschäftigte gibt. 2. Es muss ein Aufsichtsrat gebildet werden, der zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern besteht. 3. Es muss ein Aufsichtsrat gebildet werden, der zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer besteht. 4. Zur Überwachung des Betriebsrates muss bei mehr als 500 Beschäftigten ein Aufsichtsrat gebildet werden. 5. Es muss ein Aufsichtsrat gebildet werden, der einen Teil der Planungsaufgaben der Geschäftsführung übernimmt. 4. Aufgabe Welche der folgenden Aussagen über die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung ist richtig? 1. Der Betriebsrat bestellt nach seiner Wahl die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung. 2. Der Geschäftsführer der GmbH entscheidet jährlich nach dem Jahresabschluss über den Wahltermin. 3. Die Gewerkschaften bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder die Jugend- und Auszubildendenvertreter. 4. Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre im Oktober bzw. November statt. 5. Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden im selben Rhythmus wie die Betriebsratswahlen statt. 5. Aufgabe Die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft. Welche zwei der folgenden Aussagen dazu sind richtig? 1. Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung können in den Betriebsrat gewählt werden. 2. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann zu den Betriebsratssitzungen Vertreter entsenden. 3. Wahlberechtigt sind nur alle noch nicht volljährigen Arbeitnehmer bzw. Auszubildende eines Betriebs. 4. Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden jährlich im Oktober bzw. November statt. 5. Es müssen mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Seite 1

2 Situation zur 6. bis 9. Aufgabe In der Müller Heiztechnik GmbH stehen Betriebsratswahlen an. Sie sind als Mitglied in den Wahlvorstand berufen. Ihnen liegen folgende Informationen zum aktuellen Stand der Belegschaft vor: Mitarbeiter insgesamt: 110 Volljährige Mitarbeiter 95 - davon wurden 10 Mitarbeiter erst vor 5 Monaten eingestellt Auszubildende: 15 - davon hat noch keiner das 18. Lebensjahr vollendet Ferner liegt Ihnen der folgende 9 BetrVerfG vor. 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder. (1) Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 bis 150 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 151 bis 300 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern, 301 bis 600 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern, 601 bis 1000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern, 1001 bis 2000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern, 2001 bis 3000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 19 Mitgliedern, 3001 bis 4000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 23 Mitgliedern, 4001 bis 5000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 27 Mitgliedern, 5001 bis 7000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 29 Mitgliedern, 7001 bis 9000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 31 Mitgliedern. (2) In Betrieben mit mehr als 9000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere 3000 Arbeitnehmer um 2 Mitglieder. 6. Aufgabe Wie viele Arbeitnehmer haben das aktive Wahlrecht? 7. Aufgabe Wie viele Arbeitnehmer haben das passive Wahlrecht? 8. Aufgabe Wie viele Betriebsratmitglieder sind zu wählen? 9. Aufgabe In welchem Fall hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? 1. Planung einer neuen Fertigungsanlage 2. Einführung eines neuen Beurteilungssystems 3. Planung über den zukünftigen Personalbedarf 4. Überlegungen zu Rationalisierungsmaßnahmen 5. Planung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe 10. Aufgabe In welchen zwei der folgenden Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? 1. Kündigung 2. Stellenausschreibung 3. Rationalisierungsmaßnahme 4. Einstellung leitender Angestellter 5. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 6. Einführung von Arbeitszeiterfassungsgeräten - Seite 2

3 11. Aufgabe Der Betriebsrat der Bergthaler Büromaschinen GmbH muss bestimmten Veränderungen im Betrieb zustimmen. In welchen zwei der folgenden Angelegenheiten muss der Betriebsrat zustimmen? 1. Errichtung einer neuen Lagerhalle 2. Einstellung eines neuen Mitarbeiters 3. Planung über den zukünftigen Personalbedarf 4. Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen 5. Planung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe 6. Einführung eines neuen Personalbeurteilungssystems 12. Aufgabe In welcher der folgenden Angelegenheiten benötigt die Unternehmensleitung der Bergthaler Büromaschinen GmbH nicht die Zustimmung des Betriebsrats? 1. Erstellen des Urlaubsplans 2. Erstellen eines Sozialplans 3. Kauf eines neuen DV-Systems 4. Gründung einer Zweigniederlassung 5. Aufstellen von Grundsätzen zur betrieblichen Lohngestaltung 13. Aufgabe In Verbindung mit einer Betriebserweiterung plant die Müller Heiztechnik GmbH die Einrichtung neuer Computer- Arbeitsplätze. Welche Einflussmöglichkeit hat der Betriebsrat gemäß Betriebsverfassungsgesetz? 1. Der Betriebsrat hat bei der Einrichtung der Arbeitsplätze lediglich ein Informationsrecht. 2. Der Betriebsrat hat bei der Einrichtung der Arbeitsplätze keinerlei Mitbestimmungsrechte. 3. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn die geplanten neuen Arbeitsplätze arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung widersprechen. 4. Der Betriebsrat hat bei der Einrichtung neuer Computer-Arbeitsplätze immer ein Mitbestimmungsrecht. 5. Der Betriebsrat hat immer nur ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht bei der Planung neuer Arbeitsplätze. 14. Aufgabe Ordnen Sie zwei der fünf dargestellten Sachverhalte den Rechten des Betriebsrats zu. Sachverhalte 1. Eine Mitarbeiterin aus dem Rechnungswesen soll in eine andere Abteilung versetzt werden. 2. Die Betriebsleitung plant im Produktionsbereich die Installierung von Überwachungskameras an allen Arbeitsplätzen. 3. Ein Außendienstmitarbeiter soll wegen überdurchschnittlicher Leistungen in die höchste Tarifgruppe eingestuft werden. 4. Die Geschäftsleitung beabsichtigt, wegen schlechter Auftragslage die Personalplanung entsprechend zu ändern. 5. Der Personalleiter will einen neuen Sicherheitsbeauftragten einstellen und hat mehrere Bewerbungen vorliegen. Rechte des Betriebsrates Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten Unterrichtungsund Beratungsrecht 15. Aufgabe Welche zwei der folgenden Aussagen zum Betriebsrat treffen zu? 1. Die Wahl des Betriebsrats obliegt dem Arbeitgeber. 2. Betriebsräte müssen in allen Betrieben gegründet werden. 3. Kündigungen ohne Anhörung des Betriebsrats sind unwirksam. 4. Bei Mitwirkungsrechten bedarf es nicht der vorherigen Unterrichtung des Betriebsrats. 5. Betriebsräte genießen bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen Kündigungsschutz. 6. Bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen haben Betriebsräte kein Mitbestimmungsrecht. 7. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen des Betriebs werden erst nach Zustimmung des Betriebsrats wirksam. - Seite 3

4 16. Aufgabe Welche zwei der nachfolgenden Aussagen über den Betriebsrat treffen zu? 1. Die Bildung eines Betriebsrats ist von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. 2. Auch jugendliche Arbeitnehmer haben das aktive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen. 3. Die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats beträgt für eine Wahlperiode vier Jahre. 4. Der Betriebsrat setzt sich aus Arbeitnehmern und Beratern (z. B. Gewerkschaftsfunktionären) zusammen. 5. Der Betriebsrat kann in allen Betrieben, die ständig mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigen, gewählt werden. 17. Aufgabe Auch in der Paste AG gibt es einen Betriebsrat, dessen Wahl und Aufgaben im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Welche der folgenden Aussagen trifft in diesem Zusammenhang zu? 1. Ein Betriebsrat muss in jedem Betrieb gewählt werden. 2. Erst durch Zustimmung des Betriebsrats wird eine Kündigung wirksam. 3. Wahlberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. 4. Bei der Aufstellung des Urlaubsplans hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. 5. Der Betriebsrat hat je zur Hälfte aus weiblichen und männlichen Mitarbeitern zu bestehen. 18. Aufgabe Die Interessen der Mitarbeiter werden in der Olbricht OHG durch den gewählten Betriebsrat vertreten. Welche der folgenden Aussagen über den Betriebsrat trifft zu? 1. Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz. 2. Eine Betriebsrat kann nur mit Zustimmung der Unternehmensleitung gewählt werden. 3. Ein Betriebsrat muss sich je zur Hälfte aus weiblichen und männlichen Mitgliedern zusammensetzen. 4. Ein Betriebsrat muss in jedem Unternehmen gewählt werden, das in das Handelsregister eingetragen wurde. 5. Ein Betriebsrat kann seine Arbeit erst aufnehmen, wenn die zuständige Gewerkschaft der Wahl zugestimmt hat. Situation zur 19. bis 24. Aufgabe Hans Hansen, 21 Jahre, Auszubildender in der Bergthaler Büromaschinen GmbH, wird zur Wahl für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vorgeschlagen. 19. Aufgabe Wer ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wahlberechtigt? 1. Alle Auszubildenden 2. Alle minderjährigen Arbeitnehmer 3. Alle minderjährigen Arbeitnehmer und alle Auszubildenden 4. Alle Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 5. Alle minderjährigen Arbeitnehmer und alle Auszubildenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 20. Aufgabe Für welche Arbeitnehmer ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung zuständig? 1. Nur für die Auszubildenden 2. Nur für alle minderjährigen Arbeitnehmer 4. Für alle Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 5. Für jugendliche Arbeitnehmer und alle Auszubildenden, auch wenn sie über 25 Jahre alt sind 3. Nur für minderjährige Arbeitnehmer und Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 21. Aufgabe Wer ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz für die JAV wählbar? 1. Alle Auszubildenden 2. Alle minderjährigen Arbeitnehmer 3. Alle minderjährigen Arbeitnehmer und alle Auszubildenden 4. Alle minderjährigen Arbeitnehmer und alle Auszubildenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 5. Alle Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Ausnahme von Betriebsratsmitgliedern - Seite 4

5 22. Aufgabe Wie viel Jahre beträgt die Amtszeit der JAV? 1. Ein Jahr 2. Zwei Jahre 3. Drei Jahre 4. Vier Jahre 5. Fünf Jahre 23. Aufgabe Welches Recht hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nach dem Betriebsverfassungsgesetz? 1. Sie kann Anträge an die Geschäftsleitung nur über den Betriebsrat stellen. 2. Sie kann zu Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden, der dort stimmberechtigt ist. 3. Sie kann der Kündigung eines jugendlichen Auszubildenden rechtswirksam widersprechen. 4. Sie hat das Recht, die für ihre Arbeit erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber direkt zu verlangen. 5. Sie kann auch ohne Zustimmung des Betriebsrates eine Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen. 24. Aufgabe Der Betriebsrat der Bergthaler Büromaschinen GmbH behandelt in einer Sitzung auch Fragen der Berufsausbildung. Welche Regelung hinsichtlich des Teilnahme- und Stimmrechts gilt gemäß Betriebsverfassungsgesetz? 1. An dieser Sitzung muss neben der JAV auch der Ausbildungsleiter teilnehmen. 2. An der Sitzung zu diesen Tagesordnungspunkten hat die gesamte JAV ein Teilnahme- und Stimmrecht. 3. Die JAV muss nicht teilnehmen, da sie Fragen der Ausbildung direkt mit der Geschäftsleitung bespricht. 4. Eine Teilnahme aller JAV-Mitglieder ist nicht vorgesehen; nur der JAV-Vorsitzende nimmt mit Stimmrecht teil. 5. Die JAV braucht nicht teilzunehmen, weil der Betriebsrat die JAV schriftlich über die Ergebnisse informieren muss. 25. Aufgabe Die Bergthaler Büromaschinen GmbH prüft verschiedene Möglichkeiten zur Erhöhung der Flexibilität und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Welche Maßnahme verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen? 1. Bessere Auslastung der Maschinen durch flexiblere Arbeitszeitregelungen 2. Stilllegung einiger Produktionszweige mit Personalabbau unter Beteiligung des Betriebsrates 3. Umwandlung aller unbefristeten in befristete Arbeitsverhältnisse ohne Beteiligung des Betriebsrates 4. Einführung von Schichtarbeit im Rahmen einer Betriebsvereinbarung unter Beibehaltung der Mitarbeiterzahl 5. Einführung von Teilzeitarbeit im Rahmen einer Betriebsvereinbarung bei gleichzeitiger Erhöhung der Mitarbeiterzahl 26. Aufgabe Zwischen der Geschäftsleitung der Bergthaler Büromaschinen GmbH und dem Betriebsrat sind Betriebsvereinbarungen abgeschlossen worden. Welcher Sachverhalt kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden? 1. Kündigungsfristen 2. Gleitende Arbeitszeit 3. Tarifliche Mindestlöhne 4. Mindesturlaubsansprüche 5. Tarifliche Wochenarbeitszeit 27. Aufgabe Auch für die Branche der Bergthaler Büromaschinen GmbH wurde ein Tarifvertrag geschlossen. Welche zwei der folgenden Institutionen sind die Tarifpartner? 1. Betriebsrat 2. Gewerkschaft 3. Finanzminister 4. Wirtschaftsminister 5. Arbeitgeberverband 6. Industrie- und Handelskammer - Seite 5

6 28. Aufgabe In der Presse lesen Sie, dass die Tarifpartner sich zu Verhandlungen getroffen haben. Wer sind die Tarifpartner? 1. Staat und Wirtschaft 2. Gewerkschaften und Betriebsräte 3. Wirtschaftsminister und Finanzminister 4. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften 5. Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsminister 29. Aufgabe Wer legt in der Bundesrepublik Deutschland die Lohn- und Gehaltstarife fest? 1. Der Staat 2. Die Gewerkschaften 3. Die Arbeitgeberverbände 4. Die einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 5. Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften 30. Aufgabe Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit Tarifverträgen ist falsch? 1. Die Manteltarifverträge regeln allgemeine Arbeitsbedingungen. 2. Die Lohn- und Gehaltstarife setzen Ecklöhne und -gehälter fest. 3. Tarifautonomie bedeutet, dass die Löhne und Gehälter vom Staat autonom festgelegt werden können. 4. Unter Sozialpartnern versteht man die Vertreter der Arbeitgeberverbände und die Vertreter der Arbeitnehmer. 5. In einem individuellen Arbeitsvertrag können vom allgemein verbindlichen Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen zu Gunsten des Arbeitnehmers getroffen werden. 31. Aufgabe Welche der folgenden Aussagen über Tarifverträge ist zutreffend? 1. Es dürfen keine Gehälter über Tarif gezahlt werden. 2. Tarifverträge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Staates. 3. Tarifverträge gelten in der Regel nur für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. 4. Kommt es nach Auslaufen eines Tarifvertrages zu keiner neuen Vereinbarung, muss eine staatliche Zwangsschlichtung herbeigeführt werden. 5. Tarifverträge kommen durch freie Vereinbarung der Tarifpartner ohne staatliche Mitwirkung zustande. 32. Aufgabe Welche zwei der folgenden Aussagen sind im Zusammenhang mit Tarifverträgen zutreffend? 1. Tarifverträge gelten für mindestens zwei Jahre. 2. Tarifverträge müssen in den Betrieben ausgelegt sein. 3. Jeder Betrieb ist Mitglied einer Arbeitgebervereinigung. 4. Der Staat hat bei Tarifabschlüssen volles Mitbestimmungsrecht. 5. Tarifverträge regeln ausschließlich die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer. 6. Tarifvertragliche Regelungen gelten grundsätzlich für alle Betriebe einer Branche. 7. Tarifverträge schließen die Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften als Tarifvertragsparteien ab. 33. Aufgabe Karl Kaulmann, Mitarbeiter der Bergthaler Büromaschinen GmbH, bei der samstags nicht gearbeitet wird, liest im Tarifvertrag, dass der Urlaub nach Arbeitstagen" berechnet wird. Da er noch sechs Tage Urlaub hat, beantragt er für die Zeit von Donnerstag bis einschließlich Donnerstag nächster Woche Urlaub. Welchen Anspruch hat er? 1. Kaulmann bekommt Recht, wenn der Betriebsrat dieser Regelung zustimmt. 2. Da gelegentlich doch samstags gearbeitet wird, muss der Samstag mitgerechnet werden. 3. Nur bei Mitarbeitern im Angestelltenverhältnis ist der freie Samstag in die Urlaubszeit einzubeziehen. 4. Da am Samstag nicht gearbeitet wird, zählt er auch nicht als Arbeitstag. Der Anspruch besteht zu Recht. 5. Der arbeitsfreie Samstag ist in die Urlaubszeit einzubeziehen. Kaulmann muss Donnerstag arbeiten kommen. - Seite 6

7 34. Aufgabe Hans Zapp hat von der Bergthaler Büromaschinen GmbH ein Stellenangebot erhalten und möchte herausfinden, wie viel Urlaubstage Ihnen zustehen. In welcher der genannten Rechtsgrundlagen kann er dies nachlesen, sofern die Bergthaler Büromaschinen GmbH dem zuständigen Arbeitgeberverband angehört? 1. Haustarifvertrag 2. Manteltarifvertrag 3. Betriebsvereinbarung 4. Bundesangestelltentarifvertrag 5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 35. Aufgabe Der für die Bergthaler Büromaschinen GmbH geltende Tarifvertrag enthält folgende Vereinbarung: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ohne Pausen 37,5 Stunden in der Woche. Betrieblich kann eine kürzere Arbeitszeit vereinbart werden." Was bedeutet dies? 1. Es darf in keinem Fall länger als 37,5 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. 2. Kein Beschäftigter darf aufgefordert werden, Überstunden gegen Entgelt zu leisten. 3. Die Lohnvereinbarungen beziehen sich grundsätzlich auf eine 37,5-Stunden-Woche. Mehrarbeit muss durch entsprechende Überstundenzuschläge vergütet werden. 4. Neueinstellungen sind nur möglich, wenn alle Beschäftigten in der Woche mindestens 37,5 Stunden arbeiten. 5. Eine kürzere Arbeitszeit ist nur dann erlaubt, wenn dafür mindestens 37,5 Lohnstunden vergütet werden. 36. Aufgabe Sie lesen in der Presse Berichte über Tarifverhandlungen. Bringen Sie den Ablauf solcher Verhandlungen in die richtige Reihenfolge, indem Sie die Ziffern 1 bis 8 in die Kästchen hinter die einzelnen Schritte eintragen. Mehr als 75 % der Gewerkschaftsmitglieder stimmen für einen Streik; dieser wird beschlossen und durchgeführt. Die Gewerkschaftsmitglieder stimmen in einer Urabstimmung über den Einigungsvorschlag ab. Fristgemäße Kündigung des Tarifvertrages Von Arbeitgeberseite erfolgen Aussperrungen der Arbeitnehmer. Aufnahme der Verhandlungen durch die Tarifpartner Die zuständige Gewerkschaft führt eine Urabstimmung durch. Es finden neue Tarifverhandlungen statt, die zu einer Einigung führen. Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen durch die zuständige Gewerkschaft 37. Aufgabe Welche der folgenden Erklärungen zur Friedenspflicht ist zutreffend? 1. Verpflichtung der Sozialpartner, bei einem Streik keine Polizei hinzuzuziehen 2. Verpflichtung der Arbeitgeber, arbeitswillige Arbeitnehmer nicht auszusperren 3. Verpflichtung der Arbeitnehmer, arbeitswillige Arbeitnehmer nicht zu behindern 4. Verpflichtung der Arbeitgeber, nach einem Streik alle Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen 5. Verpflichtung der Sozialpartner, während der Laufzeit des Tarifvertrages keine Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen 38. Aufgabe Das Schlichtungsverfahren spielt eine wichtige Rolle in Tarifauseinandersetzungen. Bringen Sie den Ablauf in die richtige Reihenfolge, indem Sie die Ziffern 1 bis 6 in die Kästchen eintragen! Die Gewerkschaft ruft zum Streik auf. Im Einvernehmen beider Tarifparteien kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Urabstimmung in Betrieben, die bestreikt werden sollen. Bei mehr als 75 % Ja-Stimmen kann gestreikt werden. Die Gewerkschaft stellt eine Lohnforderung auf; Gewerkschaft und Arbeitgeberverband verhandeln. Der Schlichtungsversuch misslingt. Die Tarifverhandlungen sind endgültig gescheitert. Es kommt zu keinem einvernehmlichen Ergebnis. Die Arbeitgeberseite erklärt das Scheitern der Verhandlungen. - Seite 7

8 Lösungen 1. Aufgabe 1,4 Aktives Wahlrecht = wählen, passives Wahlrecht = gewählt werden. 2. Aufgabe 2 Siehe 9 BetrVerfG: bis 600 Mitarbeiter 9 Mitglieder, und 13 BetrVerfG: Neuwahlen, wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig ändert. 3. Aufgabe 3 Recherchieren Sie die unternehmerische Mitbestimmung nach BetrVerfG, MitbestG und Montan-MitbestimmungsG sowie das Stichwort Aufsichtrat im AktG und im GmbHG. 4. Aufgabe 4 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ab 60 BetrVerfG geregelt. 5. Aufgabe 2,5 Wie beim Betriebsrat: mindestens 5 Arbeitnehmer. 6. Aufgabe 95 Alle volljährigen Mitarbeiter dürfen wählen. 7. Aufgabe 85 Alle Volljährigen die länger als 6 Monate da sind, dürfen gewählt werden. 8. Aufgabe 5 51 bis 150 wahlberechtigte Arbeitnehmer. 9. Aufgabe 2 Soziale Angelegenheiten, siehe 87 BetrVerfG 10. Aufgabe 5,6 Bei Kündigung ist es das Anhörungsrecht 11. Aufgabe 2,6 BetrVerfG 99 Einstellungen und 94 Personalbeurteilung 12. Aufgabe 3 Achten Sie auf das nicht, alles andere ist zustimmungspflichtig. 13. Aufgabe 3 Siehe 91 BetrVerfG. Eigentlich ein Widerspruchsrecht. 14. Aufgabe 2,4 87 (1) Nr. 6 und 92 BetrVerfG. 15. Aufgabe 3,7 Beachten Sie die Wirksamkeit der Rechte. 16. Aufgabe 3,5 1 BetrVerfG: fünf wahlberechtigte, drei wählbare. Amtszeit: Aufgabe 4 Bei der Kündigung ist es die Anhörung, nicht die Zustimmung. 18. Aufgabe 1 Werfen Sie ruhig mal einen Blick in das Betriebsverfassungsgesetz. 19. Aufgabe 5 Aktives Wahlrecht; auch Praktikanten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 20. Aufgabe 5 Eben entsprechend dem aktiven Wahlrecht. 21. Aufgabe 5 Passives Wahlrecht; keine Mindestzugehörigkeit zum Betrieb wie beim Betriebsrat. 22. Aufgabe 2 Kürzer als beim Betriebsrat, angepasst an Alter und Ausbildungsdauer. 23. Aufgabe 1 Die JAV ist dem Betriebsrat nachgeordnet. 24. Aufgabe 2 Allgemein geregelt in 68 BetrVerfG; Berufsausbildung betrifft. 25. Aufgabe 3 Ohne Beteiligung des Betriebsrates geht nicht. 26. Aufgabe 2 Alles andere ist Gesetz oder Tarifvertrag. 27. Aufgabe 2,5 Unterscheiden Sie Betriebsebene und überbetriebliche Ebene. 28. Aufgabe 4 Oft auch als Tarifparteien oder Sozialpartner bezeichnet. 29. Aufgabe 5 Eben die Tarifparteien. 30. Aufgabe 3 Die Koalitionsfreiheit gem. Artikel 9 (3) Grundgesetz verhindert dies. Lesen! 31. Aufgabe 5 Es sei denn, es handelt sich um den öffentlichen Dienst. 32. Aufgabe 6,7 Es geht um den Schutz der Arbeitnehmer: Mindestregelungen. 33. Aufgabe 4 Tarifverträge bauen auf dem Bundesurlaubsgesetz auf. Dort gelten Samstage als Werktage, es ist also branchen- bzw. unternehmensspezifisch. 34. Aufgabe 2 Im Manteltarifvertrag sind die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt. 35. Aufgabe 3 Alle anderen Aussagen machen keinen Sinn. 36. Aufgabe 5,8,1,6,2,4,7,3 Am Anfang die Kündigung, am Ende die Einigung. 37. Aufgabe 5 Erst wenn das Scheitern der Verhandlungen erklärt wurde und die Schlichtungsstelle bei ihrem Schlichtungsversuch ebenfalls gescheitert ist, gilt die Friedenspflicht als aufgehoben. 38. Aufgabe 6,3,5,1,4,2 Siehe auch Aufgabe 37. Das gute Ende fehlt hier. Wie geht es weiter? - Seite 8

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