Amtsblatt der Gemeinde Heidesee Inhaltsverzeichnis

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1 Amtsblatt der Gemeinde Heidesee Inhaltsverzeichnis Nr. 08/ Jahrgang Heidesee, den 17. Dezember 2008 Sprechzeiten der Ortsvorsteher der Gemeinde Heidesee... Seite 1 Bauabgangsstatistik 2008 Land Brandenburg... Seite 1 Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow/Mark... Seite 1-2 Satzung zur 1. Änderung der Verbandssatzung Scharmützelsee-Storkow/Mark vom Seite 2 Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung Scharmützelsee-Storkow/Mark vom Seite 2 Informationen... Seite 3-6 AMTLICHES - BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Sprechzeiten der Ortsvorsteher der Gemeinde Heidesee BEKANNTMACHUNG Bauabgangsstatistik 2008 Land Brandenburg Ortsteil Ortsvorsteher Ortsvorsteherbüro Bindow Bernd Schauer Nordkorso 2 jeden 1. & 3. Dienstag 17:00-18:00 Uhr, Blossin Joachim Koßatz Blossiner Hauptstr. 29 jeden 2. Mittwoch im Monat 17:00-18:00 Uhr Dannenreich Günter Kschiwan Dolgenbrodt Gerlinde Haake Dorfstr. 44, Gasthof Friedenseiche jeden 1. & letzten Donnerstag 18:00-19:00 Uhr, Bindower Allee 6, Gemeinderaum jeden 1. und 3. Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Friedersdorf Wolfgang Schinz Lindenstraße 14b jeden Dienstag 17:00-18:00 Uhr /79554 Gräbendorf Rainer Kunze Dorfanger 2 jeden Dienstag 16:00 Uhr-18:00 Uhr /63232 Gussow Sigrid Nitsche Bindower Str. 7 jeden Dienstag 16:00-18:00 Uhr /62301 Kolberg Peter Borchart Bergstraße 5 jeden 1. & 3. Donnerstag, 17:00Uhr-18:00 Uhr, /50204 Prieros Kersten Haase Prieroser Dorfstr. 18a jeden 2. Dienstag im Monat 16:30 Uhr 18:30 Uhr /50201 Streganz Jörg Romberg Selchower Straße 2 jeden 1. Donnerstag im Monats Uhr Uhr Wolzig Mario Oswald Lücke 16 jeden 1. & 3 Dienstag 16:00-18:00 Uhr, Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde. Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer 1 den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m 3 umbauten Raum, 2 den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) 3 die Nutzungsänderung von Wohnraum an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m 3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Mit freundlichen Grüßen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Berlin Alt Friedrichsfelde Berlin WASSER- UND ABWASSERZWECKVERBAND SCHARMÜTZELSEE-STORKOW/MARK (WAS) Die auf der Sitzung der Verbandsversammlung des WAS am beschlossene 1. Änderung der Verbandssatzung des WAS vom sowie 2. Änderung der Verbandssatzung 1

2 2 des WAS vom wurden vom Landrat des Landkreises Oder-Spree gemäß 27 Abs. 1 Ziff. 2 i.v m. 20 Abs. 4, 6 und 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I Seite 194 GKG -) genehmigt und gemäß 20 Abs. 6 GKG i.v m. 11 GKG im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree Nr. 16 vom öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung durch den WAS im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald erfolgte am im Amtsblatt Nr. 36. SATZUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DER VERBANDSSATZUNG Scharmützelsee-Storkow/Mark vom Aufgrund der 1 und 4 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. Teil I, S. 194) und der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20. April 2006 (GVBl. I S 46) sowie 4 Nr. 2 der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Scharmützelsee-Storkow/ Mark vom (ABl. LOS Nr. 12 vom , S. 3) hat die Verbandsversammlung Scharmützelsee-Storkow/Mark in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen: Artikel I Änderung des 1 der Verbandssatzung In 1 Abs. 5 wird das Verbandsmitglied Gemeinde Heidesee für den Bereich Abwasserbeseitigung um den Ortsteil Blossin ergänzt. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur 1. Änderung der Verbandssatzung vom Scharmützelsee-Storkow/Mark wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gemäß 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow/Mark vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. SATZUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DER VERBANDSSATZUNG Scharmützelsee-Storkow/Mark vom Aufgrund der 1 und 4 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. Teil I, S. 194) und der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20. April 2006 (GVBl. I S 46) sowie 4 Nr. 2 der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Scharmützelsee-Storkow/ Mark vom (ABl. LOS Nr. 12 vom , S. 3) hat die Verbandsversammlung Scharmützelsee-Storkow/Mark in ihrer Sitzung am folgende 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen: Artikel I Änderung des 1 der Verbandssatzung In 1 Abs. 5 wird das Verbandsmitglied Gemeinde Heidesee für den Bereich Abwasserbeseitigung um den Ortsteil Streganz ergänzt. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung vom Scharmützelsee-Storkow/Mark wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gemäß 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow/Mark vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. IMPRESSUM Das Amtsblatt für die Gemeinde Heidesee erscheint nach Bedarf oder in Sonderausgaben. Herausgegeben von der: Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b, Heidesee, Telefon /795-0, Telefax /79510 Verantwortlich: Frau Hahn Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8, Königs Wuste hausen, Telefon: 03375/ Gestaltung: ELRO-Verlag Druck: Druckhaus Schöneweide Vertrieb: TNT Post Direktwerbung Nord GmbH Niederlassung Berlin Albert-Einstein-Ring 33, Kleinmachnow Bezugsmöglichkeit: Bei der Gemeinde Heidesee für die Bürger der Gemeinde kostenlos, ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung der Anzeigen bedarf der Genehmigung des Verlages. Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung des Herausgebers.

3 INFORMATIONEN Märkische Allgemeine Dahme Kurier, Artikel vom 18.November 2008 Leserpost zu KEIN ZUGANG MEHR ZUM SEE?, 15.10, S. 18 Stellungnahme zu Anwohner ersehnen Landnahme vom ES WERDE LICHT! Normalerweise dürfte die Frage, ob eine Gemeinde finanzielle Mittel in einen Grundstückskauf investieren sollte, nicht dazu führen, dass die politische Struktur der selbigen destabilisiert wird. Da dies aber bezüglich des Seekorso 22, OT Prieros nun der Fall geworden ist, sehe ich mich gezwungen von meiner üblichen Verfahrensweise abzuweichen und eine Stellungnahme abzugeben. Ich nehme hiermit direkten Bezug auf den Artikel Anwohner ersehnen Landnahme (MAZ), welcher in seinem Kern nichts anderes als der Beleg dafür ist, dass es einen Gemeindevertreter gibt, der über massive Wissenslücken verfügt und darüber hinaus nicht davor zurückschreckt, seine Fehlinformationen an die Bürger unserer Gemeinde weiterzugeben und diese zu verunsichern. Der Gemeindevertreter Herr Dietmar Licht (SPD) bezieht sich in seinem Leserbeitrag vom auf einen Artikel vom (MAZ), welchen er offensichtlich nicht vollkommen erfassen konnte. Dies demonstriert er eindrucksvoll, indem er Fakten falsch interpretiert und diese zudem auf einen neuen, nicht passenden Sachverhalt überträgt. Um ein für alle mal Licht in die Angelegenheit zu bringen, greife ich die Thematik des ursprünglichen Artikels Kein Zugang mehr zum See? von Jens Rümmler auf. Die Seen, welche sich einst in kommunaler Hand befanden, wurden der Gemeinde entzogen, da eine kommunale Nutzung angeblich nicht mehr gewährleistet werden konnte. Nun befasst sich die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) des Landes damit, diese zu veräußern. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die Kommune diese Seen zurückkauft. Mein Ziel ist aber eine kostenlose Rückübertragung der Flurstücke bzw. Seen aus früherem Volkseigentum, da ich es für absolut inakzeptabel erachte, dass die Steuerzahler etwas zurückkaufen sollen, was ihnen früher ohnehin schon gehörte. Des Weiteren sehe ich bei einer Privatisierung der Gewässer die Gefahr, dass die öffentliche Nutzung durch den Bürger nicht mehr gewährleistet werden kann. Mein Interesse bezüglich des offenen Zugangs unserer Seen durch den Bürger überträgt Herr Licht nun darauf, dass die Gemeinde einen uneingeschränkten öffentlichen Zugang zum Tiefen See durch den Kauf eines privaten Flurstücks herzustellen hat. Diese Forderung entbehrt jeglicher Grundlage, da zum einen bereits mehrere Zugänge zum Tiefen See existieren und zum anderen der Zugang über dieses spezielle Flurstück durch das Waldgesetz und den Bebauungsplan abgesichert ist. Zusätzlich besteht schon seit längerem eine Einigung mit dem aktuellen Eigentümer bezüglich des Zugangs. Dieser Sachverhalt wurde nach Inkrafttreten der Satzung vom in einer von mir einberufenen Versammlung dargelegt, an welcher Herr Licht genauso wenig teilnahm wie an dem Vororttermin am Aufgrund der sicheren Rechtslage würde ein Kauf ausnahmslos die Verschwendung öffentlicher Mittel bedeuten. Daher ist auch das geforderte Engagement meinerseits bezüglich des Kaufs des Grundstücks alles andere als logisch. Außerdem sollte Herr Licht seine Forderung noch einmal überdenken, da ein uneingeschränkter öffentlicher Zugang zum Tiefen See bedeuten würde, dass die Gemeinde über den gesamten Uferbereich des Sees verfügt. Diese so genannte 50m-Freihaltezone würde auch private Grundstücke mit einschließen, welches sicherlich nicht dem Interesse der Bürger von Prieros entspricht. Abschließend empfinde ich es als eine ausnahmslose Frechheit, dass der Gemeindevertreter Herr Licht (SPD) mir mangelndes Engagement vorwirft, wo er es doch nicht einmal für nötig erachtet hat, vor dem Verfassen seines Beitrags das persönliche Gespräch mit mir zu suchen. Hätte er dies getan, so wäre auch ihm der rechtliche Sachverhalt klar gewesen und er hätte uns allen diese öffentliche Blamage unserer Gemeinde erspart. Ich möchte mich hiermit im Namen der Gemeinde bei den Bürgern für die Veröffentlichung schlichtweg falscher Informationen und damit verbundener Verunsicherungen entschuldigen und betone nochmals, dass die Meinung von Herrn Licht in dieser Problematik nicht der der Gemeinde entspricht. Siegbert Nimtz Bürgermeister der Gemeinde Heidesee ERREICHBARKEIT DER E.ON EDIS BEI STÖRUNGEN Die E.On edis AG ist rund um die Uhr unter der Entstörungsdienstnummer 0180/ zu erreichen. DANKSAGUNGEN Am 18. November 2008 fand die Einweihung des Minifeldes auf dem Sportplatz in Friedersdorf statt. Ein besonderer Dank geht an die Firma Emil Tepe GmbH & Co Versorgungstechnik KG aus Friedersdorf für die tatkräftige Unterstützung sowie die Bereitstellung des 3

4 4 Materials und die Technik. Weiterer Dank geht an die Straßenreinigungsfirma Klaus Lockhoff, den Platzwart Klaus Pulver und den Sportverein in Vertretung von Michael Eckert, Hagen Uhlig, Matthias Sube und Roland Behrend. Der Bauhof und die Feuerwehr der Gemeinde Heidesee möchten einen besonderen Dank an Herrn Hans Buchmann aus Friedrichsbauhof aussprechen. Er ist eine große Hilfe bei jeglichen kurzfristigen Reparaturleistungen und für diverse bauliche Belange. Vielen Dank! 15 JAHRE NÄRRISCHES TREIBEN IN BINDOW Die Gemeinde Bindow hatte zur Zeit der Wende etwa 600 Einwohner, aber nahezu kein kulturelles Leben mehr. Im August 1994 trafen sich mehrere interessierte Einwohner in der Gaststätte Bindower Dorfkrug, um über die Wiederbelebung vom Bindower Karneval (Alteingesessene kennen diese Veranstaltungen noch aus DDR- Zeiten bei Tante Anna ) zu diskutieren. Jeder Anfang ist schwer, aber 8 Karnevalsenthusiasten beschlossen, den Versuch zu wagen und einen Karnevalsverein zu gründen. Sie begaben sich auf die Suche nach Mitstreitern, um für den eine Karnevalsveranstaltung zu organisieren. Der Karnevalsverein Bindower Narren e.v. war geboren. Genügend Erfahrungen hatte man ja schon unter dem Deckmantel des Bindower Dorfklubs zu DDR-Zeiten gesammelt. Wenn wir zurückblicken, fand die erste Karnevalsveranstaltung bereits im Januar 1965 statt. Am 14. Januar 1965 beschlossen die Mitglieder des Bindower Dorfklubs, ihren für Ende Januar geplanten Tanzabend bei Tante Anna als Karnevalsveranstaltung zu realisieren. Der Erfolg war sehr groß, so dass am die 2. Karnevalssaison gestartet wurde; jetzt schon mit Prinzenpaar, Funkengarde und Tanzmariechen. In den Folgejahren gelang es dem Dorfklub trotz größer werdender Schwierigkeiten bis zur 8. Saison jährlich zwei Karnevalsfeiern auf die Beine zu stellen. Dieses karnevalistische Treiben mit Prinzenpaar, Tanzgarde und Tanzmariechen sowie der Proklamation einer närrischen Regentschaft passte scheinbar einigen Leuten nicht ins sozialistische Weltbild. Behinderungen türmten sich auf und führten dann dazu, dass im Februar 1972 die letzte Karnevalsveranstaltung in der Gaststätte Tante Anna in Bindow durchgeführt wurde. Durch die Wende 1989 bot sich uns die Chance eines Neubeginns. Die erste Karnevalsveranstaltung Neuerer Zeit fand am zünftig mit Elferrat und Prinzenpaar statt. Der Erfolg war so überwältigend, dass zwei Wochen später die Veranstaltung einfach wiederholt wurde. Die Zahl der Vereinsmitglieder stieg schnell von 8 auf über 50 an. Die jährlichen Karnevalsveranstaltungen sind inzwischen zu einer gut besuchten Tradition geworden. Aber nicht nur Erwachsene haben hier ihren Spaß. Jährlich findet auch ein sich steigender Beliebtheit erfreuender Kinderkarneval statt. Inzwischen ist der Karnevalsverein Bindower Narren e.v. Mitglied im Regionalen Karnevalsverband Berlin-Brandenburg e.v.(kvbb) und im übergeordneten Bund Deutscher Karneval e.v.(bdk), der Mitglied in der Närrischen Europäischen Gemeinschaft (NEG) ist. Der Karnevalsverein Bindower Narren e.v. beschränkt sich inzwischen nicht mehr nur auf das typische karnevalistisches Treiben, sondern hat ein vielfältiges Programm für die Gestaltung des kulturellen Lebens in unserem Dorf ins Leben gerufen. Neben Gymnastik und Bastelgruppen wird im Winterhalbjahr zum Senioren-Kaffee- Klatsch eingeladen. Unsere älteren Bürger werden sprichwörtlich zum gemütlichen Beisammensein gebracht und können bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen dem Gesang frönen oder sich Vorträge zu altersbedingten Problemen, Rechtsfragen und Sicherheit anhören. Es muss wohl nicht betont werden, dass an solchen Nachmittagen der Humor nicht zu kurz kommt. Der Verein unterstützt den Kindergarten bei seinen Veranstaltungen, bindet den Jugendklub in seine Arbeiten ein und hilft der Gemeinde bei der Ausrichtung von Dorffesten. In diesem Jahr feiern wir nun schon die 15. Karnevalssession. Wir werden diesen erfreulichen Anlass am 21.Februar 2009 in einem Festzelt wie immer mit dem Einmarsch des Prinzenpaares, des Kinderprinzenpaares und des Elferrates, angeführt vom Zeremonienmeister, gebührend begehen. Jubel, Trubel, Heiterkeit soll uns an diesem Abend begleiten und so manche Überraschung wartet auf das närrische Volk. Also schnell den Kalender gezückt, das Datum notiert und auf weitere Informationen gewartet. VERANSTALTUNGEN: Karnevalsveranstaltung am 21.Februar 2009 im KIA-Autohaus Nimtz Mit Jürgens MUSIK-SHOP Neben Prinzenpaar und Elferrat gibt es Männerballett, Büttenredner und viele weitere Überraschungen in den Tanzpausen. Beginn: Uhr Eintritt: 12,00 EUR Kartenvorverkauf ab im KIA-Autohaus Bindow Tel / Kinderkarneval am 22.Februar im KIA-Autohaus Beginn: Uhr Das Programm wird gestaltet durch die Wald-Kita Bindow. Eintritt: Kinder frei / Erwachsene 3,00 EUR Sollten noch Fragen sein, bin ich unter /81433 zu erreichen. Herbert Schulze, Vorsitzender Karnevalsverein Bindower Narren e.v. Bindow Mariannenstr Heidesee

5 HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN JUBILAREN IM MONAT NOVEMBER UND DEZEMBER zum 70. Geburtstag Klaus Meier, OT Dolgenbrodt Edith Lipinski, OT Friedersdorf Helga Ullrich, OT Streganz Gerda Lünser, OT Bindow Ingrid Himmelweit, OT Gräbendorf Christel Wutzke, OT Friedersdorf Werner Rintisch, OT Friedersdorf Gisela Schwietzer, OT Dannenreich zum 70. Geburtstag Inge Meyer, OT Gussow Kurt Schäfer, OT Bindow Hans-Peter Stehle, OT Gräbendorf Sigrid Damerow, OT Gräbendorf Egon Hertel, OT Bindow Manfred Mallik, OT Bindow Christine Scharnke, OT Prieros Helmut Lindner, OT Bindow Elsbeth Baum, OT Bindow Christel Ebermann, OT Kolberg Dagmar Knabe, OT Kolberg Otto Hanebauer, OT Prieros Gerhard Schröter, OT Friedersdorf Peter Vollbrecht, OT Prieros SPRECHSTUNDE DES VERSICHERUNGSÄLTESTEN DER GEMEINDE HEIDESEE Die Rentenberatung und Aufnahme von Rentenanträgen führt Herr Scheibe in der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 14b am Dienstag, 20. Januar 2009 Dienstag, 17. Februar 2009 Dienstag, 24. März 2009 jeweils ab 14:00 Uhr nach telefonischer Terminabsprache unter 03375/ durch. SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON DER GEMEINDE HEIDESEE Die Schiedsfrau der Gemeinde Heidesee Frau Schramm führt ihre Sprechstunden jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr 18:30 Uhr in der Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 14b, Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch. Anfragen nimmt Frau Schramm unter der Telefonnummer 0172/ entgegen. zum 75. Geburtstag Heinz Geisler, OT Blossin zum 75. Geburtstag Wolfgang Purann, OT Gussow Gertraud Sill, OT Friedersdorf Regina Hauptstein, OT Dolgenbrodt Margot Petersdorf, OT Bindow Fritz Koglin, OT Friedersdorf Robert Feek, OT Friedersdorf zum 80. Geburtstag Annelies Berger, OT Gussow Siegfried Sänger, OT Gräbendorf Hanna-Lore Schultz, OT Bindow zum 85. Geburtstag Anneliese Gaensicke, OT Gussow zum 85. Geburtstag Paul Zock, OT Friedersdorf zum 90. Geburtstag Gertrud Schmidt, OT Gräbendorf Berta Wienholz, OT Gräbendorf zum 94. Geburtstag Klara Rasch, OT Dannenreich zum 95. Geburtstag Helene Hack, OT Friedersdorf 5

6 Der erste Stern Am Himmel glänzt ganz hell und fern, der allererste Abendstern. Rings um Ihn ist dunkle Nacht, der Stern hellt stolz die Abendwacht. Er schaut zur Erde, auf jedes Tier, blickt auf die Häuser, schaut auch zu dir. Er schickt mit seinem Silberschein, dir gute Wünsche ins Haus hinein. Und naht die liebe Weihnachtszeit, trägt er sein schönstes Silberkleid und hält für dich am Himmelsbaum bereits den schönsten Weihnachtstraum. Steig auf den Silberschein zum Baum und pflück dir dort einen Traum. Der Stern strahlt dir auf deiner Reise, schließ die Augen und sein ganz leise. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen auch im Namen der Gemeinde Heidesee ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Tage und zum Jahreswechsel viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Jahre Siegbert Nimtz Bürgermeister

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