Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 8. November 2016 Seite 145

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1 Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr Jahrgang Augsburg, den 8. November 2016 Seite 145 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Zubeseilung des zweiten 110-kV-Stromkreises auf die bestehende 110-kV-Freileitung Ellwangen - Nördlingen (Anlage 0401) im Abschnitt zwischen der Landesgrenze am Grundstück Flur Nr. 959, Gemarkung Baldingen und Mast Nr. 95 auf dem Grundstück Flur Nr. 981, Gemarkung Baldingen - Vorprüfung nach 3c UVPG - vom 20. Oktober 2016 Gz.: RvS-SG / betreffend die Veröffentlichung der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen sowie der Effizienzwerte der Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze Planung und Bau Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bundesstraße 10; Umbau der Kreuzung Europastraße/ Otto-Hahn-Straße/Otto-Renner-Straße in Neu-Ulm Abschnitt 200, Station 0,218 bis Abschnitt 200, Station 1,089 Vorprüfung des Einzelfalles nach 3a und 3c UVPG vom 8. November 2016 Gz.: RvS-SG / Bekanntmachungen anderer Behörden Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm Aufstellung eines Bebauungsplanes Gebiet nördlich der Blaubeurer Straße zwischen Lupferbrücke und Beringerbrücke Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm Bebauungsplan M 3/7 Finninger Straße, 7. Teiländerung, Neu-Ulm Aufstellung gemäß 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß 3 Abs. 2 BauGB Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Zubeseilung des zweiten 110-kV-Stromkreises auf die bestehende 110-kV-Freileitung Ellwangen - Nördlingen (Anlage 0401) im Abschnitt zwischen der Landesgrenze am Grundstück Flur Nr. 959, Gemarkung Baldingen und Mast Nr. 95 auf dem Grundstück Flur Nr. 981, Gemarkung Baldingen - Vorprüfung nach 3c UVPG - vom 20. Oktober 2016 Gz.: RvS-SG /1 1. Die Netze BW GmbH plant die Zubeseilung des zweiten 110-kV-Stromkreises auf die bestehende 110-kV-Freileitung Ellwangen - Nördlingen (Anlage 0401) im Abschnitt zwischen der Landesgrenze am Grundstück Flur Nr. 959, Gemarkung Baldingen und Mast Nr. 95 auf dem Grundstück Flur Nr. 981, Gemarkung Baldingen. Die bestehenden 3 Masten bleiben unverändert. Fundamentarbeiten und Kranstellflächen sind nicht erforderlich. Vorgesehen sind ausschließlich Seilzugarbeiten.

2 146 Amtsblatt der Nr. 15/2016 Vor Einleitung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens gemäß 43b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bzw. eines Anzeigeverfahrens gemäß 43f EnWG ist hierfür eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. 2. Die hat auf Antrag der Netze BW GmbH das Vorhaben summarisch geprüft und festgestellt, dass voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen eintreten können, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht deshalb nicht. 3. Dieser Feststellung liegen folgende Unterlagen zu Grunde: - 1 Arbeitshilfe für den Antrag auf Vorprüfung des Einzelfalles zur Feststellung der UVP-Pflicht von Schienen-, Luft- und Energieprojekten vom Fotodokumentation vom Übersichtsplan (Maßstab: 1:25.000) 4. Nähere Informationen zu dem Vorhaben sind bei der Netze BW GmbH Schelmenwasenstraße Stuttgart zu erhalten. 5. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Augsburg, den 20. Oktober 2016 Klein Ltd. Regierungsdirektorin RABl Schw S. 145 Bekanntmachung der betreffend die Veröffentlichung der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze ( 74 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz EnWG vom , BGBl I S. 1970, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom , BGBl I S. 2870) sowie der Effizienzwerte der Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze ( 31 Abs. 1 Satz 1 Anreizregulierungsverordnung AregV vom , BGBl I S. 2529, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom , BGBl I S. 2870) Gemäß 54 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EnWG und Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ZustWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl S. 17, zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom , GVBl S. 964) sowie 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Verordnung zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ZustWiV) vom (GVBl S. 2, zuletzt geändert durch 4 des Gesetzes vom , GVBl S. 344) ist die die zuständige Landesregulierungsbehörde für Netzbetreiber mit Unternehmenshauptsitz im Regierungsbezirk Schwaben, an deren Strom- bzw. Gasverteilernetz weniger als Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Strom- bzw. Gasverteilernetz nicht über das Gebiet des Freistaates Bayern hinausreicht. Gemäß 74 Satz 1 EnWG und 31 Abs. 1 Satz 1 ARegV sind Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Internetseite und im Amtsblatt der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Wegen gegebenenfalls kurzfristiger Ergänzungen und aus Aktualitätsgründen veröffentlicht die Regierung von Schwaben als Landesregulierungsbehörde diese Informationen ausschließlich auf der Internetseite der (Suchbegriff: Anreizregulierung). RABl Schw S. 146

3 Amtsblatt der Nr. 15/ Planung und Bau Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bundesstraße 10; Umbau der Kreuzung Europastraße/ Otto-Hahn-Straße/Otto-Renner-Straße in Neu-Ulm Abschnitt 200, Station 0,218 bis Abschnitt 200, Station 1,089 Vorprüfung des Einzelfalles nach 3a und 3c UVPG vom 8. November 2016 Gz.: RvS-SG /19 1. Das Staatliche Bauamt Krumbach beabsichtigt im Bereich der Stadt Neu-Ulm einen höhenfreien Umbau der Kreuzung der Bundesstraße 10 (Europastraße) mit der Otto-Hahn- Straße/Otto-Renner-Straße. Die beiden durchgehenden Fahrstreifen der Europastraße sollen künftig in Hochlage mit einer Brücke überführt und die weiterhin auf Geländeniveau verlaufenden städtischen Straßen über einen Kreisverkehrsplatz mit vier Bypässen an die Europastraße angeschlossen werden. Für das Vorhaben ist nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer der Anlage 1 zum UVPG eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. 2. Die hat das Vorhaben nach 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG überschlägig geprüft und gemäß 3a Satz 1 UVPG festgestellt, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht deshalb nicht. 3. Dieser Feststellung liegen folgende Unterlagen zu Grunde: Erläuterungsbericht in der Fassung vom Übersichtskarte M 1 : vom Lageplan M 1 : vom Straßenquerschnitt (Regelquerschnitt B 10) M 1 : 50 vom Straßenquerschnitt (Kreisverkehrsplatz) M 1 : 50 vom Bauwerkskizze (B 10 in Hochlage) M 1 : 500/100/50 vom Nähere Informationen zu dem Vorhaben sind zu erhalten im Staatlichen Bauamt Kempten Bereich Straßenbau Nattenhauser Straße Krumbach 5. Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbständig anfechtbar. Augsburg, den 8. November 2016 Robert Schenk Abteilungsdirektor RABl Schw S. 147 Bekanntmachungen anderer Behörden Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm Aufstellung eines Bebauungsplanes Gebiet nördlich der Blaubeurer Straße zwischen Lupferbrücke und Beringerbrücke Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen: Bebauungsplan Gebiet nördlich der Blaubeurer Straße zwischen Lupferbrücke und Beringerbrücke Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein gewerblich geprägtes Areal, welches nördlich von den Betriebsanlagen der Deutschen Bahn, östlich von der Behringerbrücke, südlich von der Blaubeurer Straße und westlich von der Lupferbrücke begrenzt wird und beinhaltet die Flurstücke Nr. 338/1, 338/3, 425, 4000/5, 4000/6, 4000/7, 400/1, Teil von Flst der Gemarkung Ulm, Flur Söflingen sowie Flurstücke-Nr. 1562/2, 1562/3, 1562/4, 1563, 1566, 1566/1, 1566/2, 1567, 1567/1, 1567/2, 1567/3, 1567/4, 1567/5, 1567/6, 1567/7, 1567/8, 1567/9, 1567/10, 1567/11, 1568, 1572/2, 1572/3, 1572/5, 4000/19 der Gemarkung Ulm, Flur Ulm.

4 148 Amtsblatt der Nr. 15/2016 Der Geltungsbereich ist in dem folgenden Karten- ausschnitt dargestellt: Es gilt der Bebauungsplanentwurf der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht vom Der Plan wird gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die vorgegebenen Kriterien nach 13 Abs. 1 BauGB sind erfüllt, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Ebenso bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgüter. Die Durchführung einer formalen Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich. Planungsziel In den letzten Jahren ist für das gesamte Gebiet sowohl nördlich als auch südlich der Blaubeurer Straße eine zunehmende Nachfrage zur Neuansiedlung und Erweiterung von Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen) aber auch von Bordellen und bordellartigem Gewerbe zu verzeichnen. Kernziel der Planung ist zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und zur nachhaltigen Entwicklung des Gebietes sowie zur Sicherung der Ziele der Sanierung, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine eindeutige Rechtsgrundlage zu schaffen und die Vergnügungsstättenkonzeption durch einen entsprechenden Bebauungsplan in verbindliches Recht gemäß dem Beschluss des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom umzusetzen. Das Plangebiet liegt bis auf die Flurstücke 338/1, 4000/5 und 4000/6 sowie 338/3 im Ersatz- und Ergänzungsgebiet "nördlich der Blaubeurer Straße", welches dem Sanierungsgebiet Dichterviertel angehängt ist. Ein vorrangiges Ziel ist, den Gewerbestandort zu sichern und weiter zu entwickeln. Einerseits können Bauflächen für die Verlagerung von Gewerbebetrieben aus dem Dichterviertel zur Verfügung gestellt werden, andererseits besteht die Chance auf Grund des brachgefallenen Areals der Firma Moco mit mehr als m², attraktive Standortbedingungen für bereits ansässige Betriebe, aber auch für kleinere Handwerksbetriebe und Dienstleister, für die es bisher keine Flächen in der Ulmer Innenstadt gibt, zu schaffen. Die Sicherung und Weiterentwicklung des Gewerbestandorts Blaubeurer Straße ist erklärtes Ziel der Stadt Ulm. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Planunterlagen werden zur Einsicht vom bis im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer öffentlich dargelegt. Für Auskünfte und Erörterungen stehen die Mitarbeiter im Bürgerservice Bauen während den Dienstzeiten zur Verfügung.

5 Amtsblatt der Nr. 15/ Die Planunterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter > Politik & Verwaltung > Lebenssituationen > Bauen > Bebauungsplan > Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, eingesehen werden. Äußerungen können schriftlich bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Ulm oder mündlich zur Niederschrift während der Auslegungsfrist im Bürgerservice Bauen vorgebracht werden. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Gemeinderat getroffen. Dienstzeiten Bürgerservice Bauen: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht RABl Schw S. 147 Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm Bebauungsplan M 3/7 Finninger Straße, 7. Teiländerung, Neu-Ulm Aufstellung gemäß 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Verbandsversammlung des Stadtentwicklungsverbands Ulm/Neu-Ulm (SUN) hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplans M 3/7 Finninger Straße, 7. Teiländerung gemäß 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat die Verbandsversammlung des Stadtentwicklungsverbands Ulm/Neu-Ulm (SUN) die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans M 3/7 Finninger Straße, 7. Teiländerung in der Fassung vom gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich zwischen Finninger Straße, Pfaffenweg, Zeppelinstraße und ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt. Ziel und Zweck der Planung Die Änderungsplanung wird notwendig, da eine Teilfläche des bislang ausgewiesenen Sondergebiets für einen dortigen Bau- und Gartenmarkt nicht weiter benötigt wird. Gleichzeitig plant ein angrenzendes Transportunternehmen Erweiterungsbauten zur Aufrechterhaltung des Betriebs. Die frei werdende Fläche bietet sich dafür an, Planungsrecht ist jedoch derzeit für eine Betriebserweiterung nicht gegeben. Eine Bebauungsplanänderung ist deshalb veranlasst, statt bisher Sondergebiet eine Fläche als Gewerbegebiet auszuweisen. Zur Planung wird zwecks umweltbezogener Informationen ein Artenschutzrechtliches Gutachten erarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom August 2016 einschließlich Textteil und Begründung liegt in der Zeit vom Montag, 21. November 2016 bis Mittwoch, 21. Dezember 2016 im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Fachbereich 3, Abt. Stadtplanung während der Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan M 3/7 mit Stand vom August 2016 können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich 3, Abt. Stadtplanung vorgebracht werden.

6 150 Amtsblatt der Nr. 15/2016 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 VwGO (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Stadt Neu Ulm Fachbereich 3 Abt. Stadtplanung RABl Schw S. 149 Nichtamtlicher Teil Keck/Puchta/Konrad: Laufbahnrecht in Bayern Kommentar Buchbesprechungen 43. Ergänzungslieferung, Rechtsstand: April 2016 Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, München Diese Lieferung bietet u.a. die Neukommentierung des Art. 41 LlbG sowie weitere Prüfungsschemata. Bloeck/Graf: Kommunales Vertragsrecht Handbuch für die Vertragsgestaltung und Sammlung von Vertragsmustern mit Erläuterungen 103. Ergänzungslieferung, Rechtsstand. 1. Mai 2016; 77,38 Wolters Kluwer/Carl Link Kommunalverlag, Kronach Schwerpunkt dieser Lieferung ist die umfangreiche Aktualisierung und grundlegende Überarbeitung der Ausführungen zum Vergaberecht unter Kennzahl Anlass dafür ist das am 28. April 2016 in Kraft getretene Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und die gleichzeitig in Kraft getretene Vergaberechtsmodernisierungsverordnung. Zudem wurden das Muster der Vertraulichkeitserklärung der Gemeinde unter Kennzahl und das Muster des Breitbandausbauvertrags unter Kennzahl auf neuesten Stand gebracht sowie die Inhaltsübersicht angepasst. Nitsche, Gerhard: Satzungen zur Abwasserbeseitigung Mit Abgabenregelungen Kommentierte Ausgabe 60. Ergänzungslieferung, Rechtsstand: Juli 2016; 136,44 Wolters Kluwer/Carl Link Kommunalverlag, Kronach Diese Lieferung beinhaltet Berechnungs- und Vergleichshilfen zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen. Die Erläuterungen wurden der aktuellen Rechtsprechung angepasst und entsprechend aktualisiert bzw. ergänzt. Bloeck/Graf: Kommunales Vertragsrecht Handbuch für die Vertragsgestaltung und Sammlung von Vertragsmustern mit Erläuterungen 104. Ergänzungslieferung; Rechtsstand: 1. August 2016; 84,11 Wolters Kluwer/Carl Link Kommunalverlag, Kronach In dieser Lieferung werden u.a. die Ausführungen zu Öffentlich-rechtlichen Verträgen unter Kennzahl und zu Vergleichsverträgen unter auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur gebracht. Ebenso beinhaltet diese Lieferung drei neue Vertragsmuster, unter einen Musterdienstleistungsvertrag für den Betrieb der Straßenbeleuchtung, unter einen Erdgasliefervertrag und unter einen Gestattungsvertrag für Flüssiggasleitungen im gemeindlichen Straßengrund. Erweitert wurde der Musterzustimmungsbescheid für Telekommunikations-Linien um Bestimmungen zur Bauausführung. Zum Konzessionsvertrag Wasser sowie zum Sondernutzungsvertrag für E- Ladesäulen wurden Erläuterungen erstellt. Graß/Duhnkrack: Umweltrecht in Bayern Ergänzbare Vorschriftensammlung zum Schutz der Umwelt mit erläuternden Hinweisen: Naturund Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Abfallbeseitigung, Bodenschutz, Ordnungsrecht

7 Amtsblatt der Nr. 15/ Ergänzungslieferung, Rechtsstand: August 2016; 81,12 Wolters Kluwer/Carl Link Kommunalverlag, Kronach Diese Lieferung enthält neben der Neuaufnahme der Bayerischen Verordnung über die Natura 2000-Gebiet, der Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungszeile der bayerischen Natura 2000-Gebiet sowie der Bekanntmachung zur Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität die Neufassungen der Trinkwasserverordnung, der Verordnung über die Einrichtung und Organisatin der staatlichen Behörden für die Wasserwirtschaft, der Richtlinien für Zuwendungen zur wasserwirtschaftlichen Vorhaben 2016, des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie der Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetzes und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes. RABl Schw S. 150

8 152 Amtsblatt der Nr. 15/2016 Amtsblatt der. Herausgeber, Verlag und Druck:, Fronhof 10, Augsburg. Erscheint nach Bedarf, in der Regel alle 3 Wochen. Das Jahresabonnement beträgt 55,00. Abbestellungen schriftlich jährlich bis zum 31. Oktober. Bestellungen für den laufenden Bezug oder für Einzelnummern sind an die, Amtsblatt, Fronhof 10, Augsburg zu richten.

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