Informationsveranstaltungen August und September 2014
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- Ute Ingelore Hoch
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1 Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) Unterdorfstrasse 5, Postfach, 3072 Ostermundigen Telefon Informationsveranstaltungen August und September
2 Themen 1. Einleitung Allgemeines Begriffe Finanzielle Lage 2. PKG Eckwerte Auswirkungen 3. Standard-Vorsorgereglement (StVR) Die Geschichte von Vreni Guggisberg in 11 Bildern 4. Übergangsbestimmungen 5. Termine 2
3 1. Einleitung Allgemeines (1) Am Anfang stand die Solidarität Grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung: Ersatzeinkommen bei Alter, Invalidität und Tod Versicherungssolidaritäten Invalidität Tod Alter Gesunde - Kranke Lebende - Hinterlassene Frühsterbende - Langlebende Ledige - Verheiratete Kinderlose - mit Kindern Ältere Ehepartner - jüngere Ehepartner Pensionskassen sind Versicherungen 3
4 1. Einleitung Allgemeines (2) 3-Säulen- Vorsorgesystem AHV IV EL EO BVG UVG 3a (gebundene Vorsorge) 3b (ungeb. Vorsorge) Staatliche Vorsorge Existenzsicherung 1. Säule Berufliche Vorsorge Gewohnte Lebenshaltung 2. Säule Private Vorsorge Zusätzliche Bedürfnisse 3. Säule 4
5 1. Einleitung Allgemeines (3) Einflussfaktoren in der beruflichen Vorsorge Spar-/ Risikobeiträge, Einlagen Beiträge Arbeitgeber Beiträge / Einlagen Arbeitnehmer Erwarteter Anlageertrag Anlageertrag Deckungsgrad Vorsorgeleistungen Verwaltungskosten Langlebigkeit 5
6 1. Einleitung Begriffe (1) Unterschied Voll- / Teilkapitalisierung Vollkapitalisierung Deckungsgrad von 100% innerhalb von 5 bis 7, aber maximal 10 Jahren = gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen Teilkapitalisierung Deckungsgrad (sog. Zieldeckungsgrad) von mindestens 80% innert 40 Jahren 6
7 1. Einleitung Begriffe (2) Deckungsgrad 100% Vorsorgevermögen - Wertschriften - Immobilien - etc. Vorsorgeverpflichtungen - Sparkapital Aktive - Rentenverpflichtungen - Rückstellungen 7
8 1. Einleitung - Finanzielle Lage Entwicklung Deckungsgrad in % : Senkung technischer Zins von 4% auf 3.5% 2013: Senkung technischer Zins von 3.5 auf 3% 8
9 2. PKG - Eckwerte 9
10 2. PKG Eckwerte (1) Beitragsprimat Teilkapitalisierung Deckungslücke Rentner Deckungslücke Aktive Leistungsneutral bei Lohnentwicklung 1.5%, Realverzinsung Sparguthaben 2% und Einmaleinlage des Kantons Kostenneutral, d.h. Kosten für Leistungen im Beitragsprimat sind gesamthaft nicht höher als im heutigen Leistungsprimat Zieldeckungsgrad 100% innert 20 Jahren Schuldanerkennung Kanton mit technischem Zins 3% (Vermögenserträge) Jährliche Amortisation mind. 1/40, Verzinsung Restschuld Finanzierungsbeiträge aktive Versicherte 1.7%, Arbeitgeber 2.55% des versicherten Lohns (40 : 60) 10
11 2. PKG Eckwerte (2) Versicherter Lohn Jahreslohn./. Koordinationsbetrag Koordinationsbetrag Neue Berechnungsart Verdiensterhöhungsbeiträge Leistungsziel Übergangseinlage Angeschlossene Institutionen In Sparbeitrag enthalten Analog Leistungsprimat, aber abhängig von Lohnentwicklung und Verzinsung (Rendite) Besitzstand Rente mit 65 beim Primatwechsel, Abfederung des Kantons Sicherstellung der Leistungen und Austrittsleistungen von Versicherten austretender Arbeitgeber (Staatsgarantie) 11
12 2. PKG Auswirkungen (1) Übergangsregelung Leistungsprimat (LP) Beitragsprimat (BP) Vergleich Altersrente mit 65 in beiden Primaten, Anspruch auf Übergangseinlage, falls Rente im LP höher ist als diejenige im BP Übergangseinlage max. 10 jährliche Teilbeträge, durch Kanton finanziert Leistungsprimat Rente Alter 65 am Austrittsleistung LP im BP angerechnet Beitragsprimat Rente Alter 65 am
13 2. PKG Auswirkungen (2) Aufteilung der Kompetenzen Kanton (Finanzierung) Beitragsrahmen für Standardplan Finanzierungsbeiträge aus Finanzierungsplan Beitragsaufteilung Arbeitnehmer / Arbeitgeber max. 40 : 60 Verwaltungskommission (Leistungen) Massgebender Lohn Aufteilung Spar-, Risiko- und Finanzierungsbeiträge Beiträge Minus- oder Plus-Plan Todesfallkapital Lebenspartnerrente 13
14 3. Standard-Vorsorgereglement (StVR) Die Geschichte von Vreni Guggisberg in 11 Bildern Eintritt vers. Lohn Beiträge, IS Lohnerhöhung Wohneigentumsförderung (WEF) Rückzahlung WEF Tod Scheidung Pensionierung Invalidität Austritt Einkauf unbez. Urlaub 14
15 Bild 1: Eintritt Vreni Guggisberg wird Lehrerin in Bern... 15
16 Bild 1: Eintritt Allgemeines Vorsorgeplan Einmal jährlich wählen zwischen drei Sparvarianten Standardplan Minusplan: 2% tiefere Arbeitnehmer-Sparbeiträge als Standard Plusplan: 2% höhere Arbeitnehmer-Sparbeiträge als Standard Alter Standardplan Minusplan Plusplan 25 bis 70 0% - 2% + 2% Arbeitgeber bezahlt immer den Beitragssatz gemäss Standardplan, auch bei Wahl von Minus- oder Plusplan 16
17 Bild 1: Eintritt versicherter Lohn (1) Versicherter Lohn (Art. 8 StVR) A H V - L o h n Koordinationsbetrag (AHV) Versicherter Lohn 30% Jahreslohn oder (2014) bei BG 100% Beitragspflicht Arbeitnehmer und Arbeitgeber 17
18 Bild 1: Eintritt versicherter Lohn (2) Berechnung versicherter Lohn Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Jahreslohn Beschäftigungsgrad 100% 100% 80% Koordinationsbetrag (tieferer Betrag) 87,5% AHV-Rente x Beschäftigungsgrad (AHV-Rente 2014 = ), oder % des Jahreslohns Versicherter Lohn
19 Bild 1: Eintritt Beiträge (1) Beiträge Standardplan nach Alter gestaffelt in Prozent des versicherten Lohns Alter Sparbeitrag in % Risikobeitrag in % Finanzierungsbeitrag in % Gesamtbeitrag in % AN AG AN AG AN AG AN AG
20 Bild 1: Eintritt Beiträge (2) Flexible Arbeitnehmerbeiträge Jahre nach Alter gestaffelt in Prozent des versicherten Lohns Beiträge in % Plus Minus Standardplan Alter Finanzierung Risiko Sparen Minus Sparen Standard Sparen Plus 20
21 Bild 1: Eintritt Beiträge (3) Beispiel jährliche Arbeitnehmerbeiträge Standardplan mit versichertem Lohn Alter 30 Alter 60 Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber % CHF % CHF Sparen Risiko Finanzierung Total % CHF % CHF % 54 % 35% 65% 21
22 Bild 2: Lohnerhöhung Erntezeit für Vreni Guggisberg 22
23 Bild 2: Lohnerhöhung Keine Verdiensterhöhungsbeiträge im Beitragsprimat Beispiel Lohnerhöhung 30-jährig, von Gehaltsklasse 10, Stufe 20 zu Stufe 24 ( /Monat) Arbeitnehmerbeitr. vor Lohnerhöhung % CHF Versicherter Lohn/Mt Sparbeitrag Risikobeitrag Finanzierungsbeitrag Total Arbeitnehmer nach Lohnerhöh. % CHF Beitragsdifferenz Arbeitnehmer CHF 17.85/Monat 23
24 Bild 3: Wohneigentumsförderung WEF Vreni Guggisberg und ihr Traum vom Eigenheim 24
25 Bild 3: Wohneigentumsförderung WEF Vorbezug oder Verpfändung Eigenbedarf Max. alle fünf Jahre bis 62 J Mindestbetrag CHF (ausser Wohnbaugenossenschaft) Zustimmung Ehegatte bzw. eingetr. Partner/in Höhe des Vorbezugs Bis Alter 50: Austrittsleistung Ab Alter 50: Austrittsleistung im Alter 50 oder Hälfte beim Bezug Achtung: Reduktion der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen bei Vorbezug! 25
26 Bild 4: Rückzahlung WEF Vreni Guggisberg s geplatzter Traum 26
27 Bild 4: Rückzahlung WEF Freiwillige Rückzahlung Bis Alter 62 Bis Vorsorgefall oder Barauszahlung Mindestbetrag CHF bzw. Restbetrag Pflicht zur Rückzahlung Bei Veräusserung vor Alter 62 Im Todesfall einer aktiv versicherten Person, wenn keine Leistungen fällig werden 27
28 Bild 5: Scheidung Noch ein geplatzter Traum von Vreni Guggisberg 28
29 Bild 5: Scheidung Teilung des während der Ehe / eingetragenen Partnerschaft erworbenen Vorsorgevermögens (keine Barauszahlung) Ehe CHF Austrittsleistung Heiri Guggisberg am CHF Hälfte CHF Austrittsleistung Vreni Guggisberg am CHF Das während der Ehe erworbene Vorsorgevermögen wird aufgrund einer richterlichen Anordnung aufgeteilt. Heiri und Vreni Guggisberg haben nach der Scheidung je CHF auf ihrem Vorsorgekonto in Bezug auf die Dauer ihrer Ehe. 29
30 Bild 6: unbezahlter Urlaub Vreni Guggisberg packt die Koffer 30
31 Bild 6: unbezahlter Urlaub Weiterversicherung für die Risiken Tod und Invalidität Beispiel: Vreni Guggisberg ist 40-jährig, Beiträge zu ihren Lasten In % des vers. Lohnes AN-Sparbeitrag 8.75% AN-Finanzierungsbeitrag 1.7% AN-Risikobeitrag 1.25% AN-Finanzierungsbeitrag 1.7% AG-Risikobeitrag 1.75% AN-Risikobeitrag 1.25% Arbeitsverhältnis unbezahlter Urlaub 31
32 Bild 7: freiwillige Einlage Vreni Guggisberg holt auf 32
33 Bild 7: freiwillige Einlage (1) Bessere Leistungen dank freiwilliger Einlage Maximale Leistung Einkaufsmöglichkeit Voraussetzungen Keine maximale Leistung Allf. Vorbezug WEF zurückbezahlt 2 x jährlich möglich bestehendes Vorsorgeverhältnis Vorteile Höhere Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen Verzinsung Achtung: Steuerliche Abzugsfähigkeit Immer Offerte bei der BLVK einholen! Ev. Nachsteuer bei Kapitalbezug innert drei Jahren nach dem Einkauf 33
34 Bild 7: freiwillige Einlage (2) Beispiel einer möglichen Einlage Alter 51, Standardplan CHF Versicherter Lohn Vorhandenes Sparguthaben Maximal mögliches Sparguthaben (Anhang 2) 529% x vers. Lohn Mögliche Einlage / = Achtung: Steuerabzug direkt mit Steuerbehörde abklären 34
35 Bild 7: freiwillige Einlage (3) Freiwillige Einlage und vorzeitiger Altersrücktritt Finanzierung der Leistungseinbusse, d.h. unveränderte Rente im Alter 65 Finanzierung der Überbrückungsrente bis zur AHV-Rente Voraussetzungen Maximale Leistung eingekauft Allfälliger Vorbezug WEF zurückbezahlt Auch hier gilt: ev. Nachsteuer bei Kapitalbezug innert drei Jahren nach dem Einkauf 35
36 Bild 8: Austritt Vreni Guggisberg nimmt die Tür 36
37 Bild 8: Austritt Verwendung der Freizügigkeitsleistung (FZL) Neue Vorsorgeeinrichtung Austrittsleistung an Vorsorgeeinrichtung Austritt aus Pensionskasse Keine Barauszahlung FZ-Konto/-Police / Auffangeinrichtung Geringfügigkeit Keine neue Vorsorgeeinrichtung Barauszahlung Wohnsitz in der Schweiz Wohnsitz in EU-/EFTA-Staat Ganze FZL bei Selbständigkeit BVG-Teil in CH, Überoblig. bar Wohnsitz ausserhalb EU-/EFTA Ganze FZL Achtung: Überweisung an neue Vorsorgeeinrichtung auf Antrag der versicherten Person 37
38 Bild 9: Invalidität Vreni Guggisberg hat Pech 38
39 Bild 9: Invalidität Invalidenrente Ab Ende der Lohnfortzahlung bzw. ab Rentenbeginn Eidg. IV Sparguthaben Alter 65 Projiz. Sparguthaben bis 65 + Zins 2% Zins (Vermögensertrag) Arbeitnehmerbeiträge Arbeitgeberbeiträge Voraussetzungen Versichertenverhältnis BLVK bei Arbeitsunfähigkeit Invaliditätsgrad mindesten 40% Rentenhöhe Gemäss Invaliditätsgrad zwischen 40% und 69% Ganze Rente ab IV-Grad 70% Sparguthaben x Umwandlungssatz Kinder: 15% der Invalidenrente Achtung: Invalidenrente wird lebenslänglich bezahlt 39
40 Bild 10: Pensionierung Vreni Guggisberg mag nicht mehr 40
41 Bild 10: Pensionierung (1) Sparguthaben Altersrente oder Kapital Pensionierung ab Alter 58 bis 70 Kapitalauszahlung (Maximal 50%) Monatliche Rente Kapitalauszahlung Maximal Hälfte des Sparguthabens (inkl. Zusatzguthaben «vorzeitiger Altersrücktritt») Meldefrist 3 Monate Keine Hinterlassenenleistung Rente 50% bis 100% des Sparguthabens bis zum Tod Anspruch Hinterlassenenleistung Achtung: ev. Nachsteuer bei Kapitalbezug innert drei Jahren nach Einkauf 41
42 Bild 10: Pensionierung (2) Altersrente im Beitragsprimat Ordentliche Pensionierung Vorzeitige Pensionierung Aufgeschobene Pensionierung Gestaffelte (teilweise) Pensionierung Berechnung: Sparguthaben x Umwandlungssatz (UWS) = Altersrente Beispiel Pensionierung Rücktrittsalter 65 (UWS 5.58%) Sparguthaben x UWS = Rente/Jahr Rente/Monat CHF % CHF CHF
43 Bild 10: Pensionierung (3) Vorzeitige Pensionierung Umwandlungssätze (UWS) BLVK mit technischem Zins 3% Alter UWS 4.82% 4.91% 5.01% 5.11% 5.22% 5.33% 5.45% Beispiel Pensionierung Rücktrittsalter 59 Sparguthaben x UWS = Rente/Jahr Rente/Monat CHF % CHF CHF Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung mit dem Konto «Auskauf vorzeitiger Altersrücktritt» möglich 43
44 Bild 10: Pensionierung (4) Aufgeschobene Pensionierung Umwandlungssätze (UWS) BLVK Alter UWS 5.72% 5.87% 6.02% 6.19% 6.37% Beispiel Pensionierung Rücktrittsalter 67 Sparguthaben x UWS = Rente/Jahr Rente/Monat CHF % CH CHF
45 Bild 10: Pensionierung (5) Überbrückungsrente Bei vorzeitiger Pensionierung zwischen 58 und 64 J 11 Mt (Mann) und 63 J 11 Mt (Frau) - Vorfinanzierung oder lebenslängliche Rentenkürzung Überbrückungsrente als Ersatz für AHV-Rente Finanzierung: Zusatzkonto oder Rentenkürzung AHV-Rente Pensionskassenrente Pensionskassenrente Altersrente 58 64/11 Altersrente ab 65 bzw. 63/11 45
46 Bild 11: Tod Vreni Guggisberg segnet das Zeitliche 46
47 Bild 11: Tod (1) Ehegattenrente Voraussetzungen beim Tod Versicherte/Rentenbezüger Unterhalt für eines oder mehrere Kinder, oder Älter als 45 Jahre und Ehedauer mindestens 5 Jahre Rentenhöhe 60% der versicherten oder laufenden Invaliden/Altersrente Kürzung, falls überlebender Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger Falls kein Anspruch auf Ehegattenrente einmalige Abfindung in Höhe von 3 Ehegatten-Jahresrenten 47
48 Bild 11: Tod (2) Lebenspartnerrente - Voraussetzungen Voraussetzungen beim Tod Versicherte/Rentenbezüger Anspruchsberechtigt gemäss Lebenspartnervertrag der BLVK Keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente (anderer Vorsorgefall) Lebenspartnerschaft vor Alter 60 der versicherten Person eingegangen Nicht verheiratet, älter als 45 Lebenspartnerschaft mindestens 5 Jahre oder gemeinsames Kind Rentenhöhe 60% der versicherten oder laufenden Invaliden/Altersrente Kürzung, falls überlebender Partner mehr als 15 Jahre jünger Achtung: Anspruch wird erst im Todesfall geprüft! 48
49 Bild 11: Tod (3) Todesfallkapital Anspruch im Todesfall, wenn kein Anspruch auf Ehegattenrente Ehegatte oder Lebenspartner Unterstützte natürliche Personen Unterhaltspflichtige Person von gemeinsamen Kindern Kinder Begünstigtenerklärung (zu Lebzeiten) möglich innerhalb der Anspruchsgruppe, aber ohne Änderung der Rangordnung Höhe des Todesfallkapitals Vorhandenes Sparguthaben./. Leistungen, die durch den Todesfall ausgelöst wurden (z.b. dreifache Jahres-Ehegattenrente) 49
50 Übergangsbestimmungen Brücke zum StVR 50
51 5. Übergangsbestimmungen (1) Standard-Vorsorgereglement Art Leistungen Individuelle Übergangseinlage Laufende Renten am Alterskinderrenten am Arbeitsunfähigkeit vor , IV-Rente nach Unbezahlter Urlaub am StVR BLVK Gewährleistung der Altersrente, gilt auch bei Sonderrenten am Unbezahltem Urlaub am Weiterversicherung am Auswirkung auf laufende Renten nur bei IV- Rentenrevision Keine Auswirkung Berechnung nach StVR mit Garantie während drei Jahren, falls IV-Rente oder Hinterlassenenleistung kleiner ausfällt Ab nur noch Risikoversicherung 51
52 5. Übergangsbestimmungen (2) Standard-Vorsorgereglement Art Leistungen Bestehende Versicherungen gemäss Art. 60 BLVK-VR Weiterversicherung nach Alter 58 Toleranzregelung Individuelles Sparkonto StVR BLVK Weiterversicherung, sofern 58. Altersjahr vollendet. Spar-, Risiko- und Finanzierungsbeiträge AN und AG zulasten versicherter Person Weiterversicherung gemäss StVR Beibehaltung vers. Lohn bei Reduktion Beschäftigungsgrad bis12,5% Keine Weiterführung, Gutschrift auf persönlichem Basis-Sparguthaben Falls Überweisung auf Freizügigkeitskonto gewünscht, bis an BLVK melden 52
53 5. Übergangsbestimmungen (3) Standard-Vorsorgereglement Art Leistungen Konto Auskauf vorzeitiger Altersrücktritt Konto Einkauf Überbrückungsrente Offene Beiträge (ordentliche, Verdiensterhöhung, unbez. Urlaub) Offene Einkaufssummen StVR BLVK Gutschrift auf Konto «Vorzeitiger Altersrücktritt» Gutschrift auf Konto «Einkauf Überbrückungsrente» Berechnung Austrittsleistung und Übergangseinlage inkl. offene Beiträge, Reduktion in Basissparguthaben Amortisation gemäss Vereinbarung, Berechnung Austrittsleistung und Übergangseinlage inkl. Einkaufssumme 53
54 Termine (1) Meldung an BLVK Sparbeiträge gemäss Minus- oder Plusplan Wunsch nach Minus- oder Plusplan bis Individuelles Sparkonto Formular Überweisung auf Freizügigkeitskonto bis Lebenspartnervertrag Lebenspartnerschaft mit Vertrag bis Begünstigtenerklärung (Todesfallkapital) Änderung der Begünstigtenordnung bis Formulare auf 54
55 Termine (2) Kommunikationsmassnahmen Versand Info-Broschüre zum Standard-Vorsorgereglement (StVR) im Oktober 2014 Versand Standard-Vorsorgereglement (StVR) mit nexus im November 2014 Persönliche Ansprechperson auf uns Simulation Vergleichsrechnung auf Link berufliche Vorsorge allgemein: Präsentation Informationsveranstaltung auf Vergleich Reglemente bezüglich Finanzierung und Leistungen auf 55
56 Herzlichen Dank! 56
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