FAQ Vorsorgestiftung des VSV

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1 FAQ Vorsorgestiftung des VSV Ab wann besteht BVG-Versicherungspflicht? Versicherungspflicht besteht: - ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr und - wenn das Jahressalär die BVG-Eintrittsschwelle übersteigt (Aktuell 2011 = CHF 20'880) und - der Arbeitsvertrag nicht auf eine Dauer von 3 Monaten oder weniger beschränkt wird. Bis Alter 25 (1. Januar nach dem vollendeten 24. Altersjahr) sind nur die Risikoleistungen versichert. Ab Alter 25 sind zusätzlich Sparbeiträge für die Altersvorsorge zu leisten. Was versteht man unter "versicherter Jahreslohn"? Der versicherte Jahreslohn nach BVG entspricht dem AHV-Jahreslohn, vermindert um CHF 24'360.00* (Koordinationsabzug). Er wird auch "koordinierter Lohn" genannt. Er beträgt aber: im Minimum CHF 3'480.00* im Maximum CHF 59'160.00* *Stand: Da das BVG lediglich Minimalvorschriften aufstellt, kann der versicherte Lohn im Vorsorgeplan auch abweichend definiert sein, sofern er mindestens die Höhe nach BVG erreicht. Wie berechnen sich die Jahresbeiträge? Die Beiträge setzen sich zusammen aus einem Sparbeitrag (Altersgutschrift), den Risikobeiträgen (für die Invaliden, Ehegatten- und Kinderrenten) sowie den Verwaltungskosten. Basis für die Bestimmung der Beiträge sind der versicherte Lohn, der Vorsorgeplan und das Alter der versicherten Person. Wie sicher sind meine Altersguthaben bei der Vorsorgestiftung des VSV? Die Vorsorgestiftung des VSV hat sämtliche Risiken (Invalidität, Tod und Alter) bei der AXA Leben AG versichert. Der Mindestzinssatz gemäss BVG ist garantiert und die Stiftung kann nicht in eine Unterdeckung "fallen". 1/5

2 Wie hoch ist der Deckungsgrad der Vorsorgestiftung des VSV? Gemäss Jahresrechnung 2009 beträgt der Deckungsgrad der Vorsorgestiftung des VSV aktuell %. Eine Unterdeckung ist wegen der Versicherung bei der AXA Leben AG faktisch nicht möglich. Der Stiftungsrat ist verpflichtet die anfallenden Überschüsse aus dem Versicherungsvertrag und den Anlagen an die Versicherten in Form von höheren Verzinsungen der Altersguthaben weiterzugeben. Was ist ein Einkauf von Beitragsjahren? Mit einem Einkauf von Beitragsjahren wird das Altersguthaben erhöht. Der Einkauf kompensiert Vorsorgelücken aus der Vergangenheit. Der Einkaufsbetrag wird von der Vorsorgestiftung des VSV ermittelt ist steuerlich absetzbar. Kann man seinen Lebenspartner begünstigen? Gemäss geltendem Reglement (gültig ab ), Zweiter Teil: Allgemeine Bestimmungen. Anspruch auf die Rente für den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner hat der Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft, sofern beide Lebenspartner vor dem Tod der versicherten Person unverheiratet und nicht als Partner einer eingetragenen Partnerschaft registriert waren sowie nicht miteinander verwandt waren und im Zeitpunkt des Todes der versicherten Person a) der überlebende Partner für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer unterstützungspflichtiger Kinder aufkommen muss oder b) die versicherte Person während der letzten 5 Jahre bis zum Tode mindestens die Hälfte der Kosten des gemeinsamen Haushaltes getragen hat und der überlebende Partner für den Unterhalt eines oder mehrerer nicht gemeinsamer unterstützungspflichtiger Kinder aufkommen muss oder c) die versicherte Person während der letzten 10 Jahre bis zum Tode mindestens die Hälfte der Kosten des gemeinsamen Haushaltes getragen hat und der überlebende Lebenspartner das 45. Altersjahr zurückgelegt hat. Hat die Partnerschaft mindestens 5 Jahre gedauert, erfüllt jedoch der überlebende Lebenspartner die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rente für den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner nicht, hat er Anspruch auf eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahresrenten. Das Vorliegen einer anspruchsbegründenden Lebenspartnerschaft ist mittels einer schriftlichen, von beiden Lebenspartnern unterzeichneten Bestätigung festzuhalten und der Durchführungsstelle zu melden. 2/5

3 Kann ich anstelle der Rente mein Altersguthaben als Kapital beziehen? Ja, die versicherte Person kann falls sie im Zeitpunkt der Erklärung voll arbeitsfähig ist anstelle der Altersrente die Altersleistung ganz oder teilweise als Kapital beziehen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist bis drei Monate vor Fälligkeit der Altersleistung mit Beilage eines Zivilstandsnachweises abzugeben. Ehegatten haben die schriftliche Erklärung mit zu unterzeichnen. Kann ich meinen Bonus auch versichern lassen? Ja! Es ist ein neuer Vorsorgeplan in Kraft gesetzt worden, der es erlaubt variable Lohnteile (Boni, einmalige Provisionen etc.) zu versichern. Voraussetzung ist ein bei der Vorsorgestiftung des VSV versicherter Fixlohn von min. CHF 126'000 pro Jahr. Was passiert bei einem Stellenwechsel mit meinen Vorsorgegeldern? Bei einem Stellenwechsel und einem damit verbundenen Wechsel der Vorsorge-Einrichtung muss die gesamte Freizügigkeitsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden. Tritt die versicherte Person nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so muss der Vorsorgeschutz in Form einer Freizügigkeitspolice oder eines Freizügigkeitskontos aufrecht erhalten werden. Erhält die Vorsorgeeinrichtung keine diesbezügliche Mitteilung, so muss sie die Freizügigkeitsleistung samt Zinsen spätestens nach zwei Jahren an die Auffangeinrichtung überweisen, die für die versicherte Person eine Freizügigkeitspolice ausfertigt. Wie und wann kann ich meine Freizügigkeitsgelder beziehen? Bei vorzeitiger oder ordentlicher Pensionierung (siehe "Altersguthaben als Kapital beziehen") kann die Freizügigkeitsleistung bezogen werden. Voraussetzungen für einen vorzeitigen Bezug der Freizügigkeitsleistungen sind: - endgültiges Verlassen des Wirtschaftsraums Schweiz-Liechtenstein (Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle); eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung im Umfang des BVG- Altersguthabens ist jedoch nicht möglich, wenn die anspruchsberechtigte Person, ab dem 1. Juni 2007, nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder nach den isländischen oder norwegischen Rechtsvorschriften weiterhin für die Risiken Alter, Tod und Invalidität obligatorische versichert - wenn sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt (Bestätigung der zuständigen AHV- Ausgleichskasse) und der obligatorischen Vorsorge nicht mehr untersteht; - wenn die Freizügigkeitsleistung weniger als ihr Jahresbeitrag beträgt. 3/5

4 Können Vorsorgegelder für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden? Ja. Gelder aus der beruflichen Vorsorge können für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums verwendet werden. Im einzelnen heisst das: für den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum, z.b. Allein-, Mit- oder Stockwerkeigentum; für das Eigentum der versicherten Person mit ihrem Ehegatten zu gesamter Hand für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen für den Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnlichen Beteiligungen. Die Gelder können nicht verwendet werden: für Ferienwohnungen und Zweitwohnungen Möglich ist ein Vorbezug von Vorsorgegeldern oder deren Verpfändung. Über die genauen Modalitäten gibt Ihnen die Durchführungsstelle gerne Auskunft. Was passiert mit den Vorsorgegeldern bei Ehescheidung? Bei Ehescheidung kann das Gericht bestimmen, dass ein Teil der während der Ehe erworbenen Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehegatten/der geschiedenen Ehegattin übertragen wird. Derjenige Ehegatte, dessen Vorsorgeschutz durch die Übertragung geschmälert wird, hat die Möglichkeit, den Vorsorgeschutz nachträglich wiederherzustellen (Einkauf in die berufliche Vorsorge). Kann ich als Selbständigerwerbender mit Einzelfirma bei der Vorsorgestiftung des VSV versichert werden? Sofern der Selbständigerwerbende Mitglied des VSV ist oder einen branchenverwandten regulierten Beruf ausübt oder Anwalt ist oder eine Treuhandgesellschaft betreibt, kann er sich auch als Einzelperson der Vorsorgestiftung des VSV anschliessen. Wenden Sie sich an die Durchführungsstelle und lassen Sie sich beraten! Gilt mein Vorsorgeschutz auch während einem unbezahlten Urlaub? Die Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes im Bereich der beruflichen Vorsorge ist grundsätzlich möglich, wenn eine versicherte Person unbezahlten Urlaub nimmt (Mindestdauer 1 Monat). Es bestehen folgende Möglichkeiten: Variante 1: Beibehaltung aller Vorsorgeleistungen (in diesem Fall läuft die Versicherung weiter; es sind die gesamten Beiträge zu bezahlen) Variante 2: Voller Vorsorgeschutz im Todes- und Invaliditätsfall, aber Unterbruch im Sparprozess. In diesem Fall wird nur die Risikoversicherung weitergeführt, der Sparprozess jedoch unterbrochen. 4/5

5 Was ist zu tun? Vor Antritt des unbezahlten Urlaubs ist der Vorsorgestiftung mit dem Formular Meldung von Änderungen der unbezahlte Urlaub mitzuteilen, einschliesslich der Mitteilung, wie die Aufteilung der Beträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt wird. 5/5

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

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