Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15. Technische/Naturwissenschaftliche Funktionen
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- Imke Arnold
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1 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 Anlage 3 Technische/Naturwissenschaftliche Funktionen Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung TNSB TNSB1 Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 1/3 Ausführung von öfters wechselnden, gleichartigen Aufgaben innerhalb eines Aufgabenbereichs bzw. Sachbereichs, wofür Verständnis für die Ablauflogik und das Erkennen der Prioritäten erforderlich ist. Die Ausführungen erfordern öfters Anpassungen und Optimierungen innerhalb des eigenen Arbeitsbereichs. Diese werden eigenständig vorgenommen und haben keine Folgen für nachgelagerte Stellen. Die grob erteilten Aufträge erfordern die Ausführung verschiedener Tätigkeiten, eventuell nach mehrstufigem Arbeitsplan oder nach eingespielter/eingeübter Routine, was eigene Festlegungen in Details erfordert. Bekannte Aufgaben werden mehrheitlich selbstständig ausgeführt. Bei neuen Aufgaben wird Unterstützung geboten. Fallweise Überprüfung der Ausführungen. üblicherweise gegenseitige kollegiale beratende Absprachen. Dabei geht es neben Einzelkontakten auch um Kontakte mit Parteien oder externen Ansprechpartnern. Fachliche Routineauskünfte. dreijährigen Lehre mit Stellenorientierung oder den Abschluss einer berufsbildenden Schule (für wirtschaftliche Berufe, HASCH). Sowie praktische Erfahrung bis zu sechs Monaten. 25,00 15,00 5,40 5,40 6,00 4,40 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 21,20 6 Monate
2 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNSB2 Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 2/3 Vielseitiger Einsatz in mehreren Sachbereichen oder umfassender Einsatz in einem gut überschaubaren, klar abgegrenzten Fachbereich mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen erkannt werden. Die Ausführungen erfordern immer wieder die Planung von Abläufen nach Richtlinien, Schemata, Gewohnheit oder Erfahrung. Dies hat kurzfristige Auswirkungen auf benachbarte Stellen, Parteien oder externe Ansprechpartner. Die grob erteilten Aufträge erfordern die Ausführung verschiedener Tätigkeiten, eventuell nach mehrstufigem Arbeitsplan oder nach eingespielter/eingeübter Routine, was eigene Festlegungen in Details erfordert. Bekannte Aufgaben werden mehrheitlich selbstständig ausgeführt. Bei neuen Aufgaben wird Unterstützung geboten. Fallweise Überprüfung der Ausführungen. üblicherweise gegenseitige kollegiale beratende Absprachen. Dabei geht es neben Einzelkontakten auch um Kontakte mit Parteien oder externen Ansprechpartnern. Fachliche Routineauskünfte. dreijährigen Lehre mit Stellenorientierung oder den Abschluss einer berufsbildenden Schule (für wirtschaftliche Berufe, HASCH). Sowie praktische Erfahrung von etwa einem Jahr. Körperliche Beanspruchung (4 %) Art der Beanspruchung (60 %) Der anstrengende Teil der Ausführungen erfordert im Wesentlichen Hand- und Armarbeit im Stehen/Gehen. Dauer der Beanspruchung (40 %) Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich in der Regel bis zu ca. 70 % der Arbeitszeit. oder Umgebungseinflüsse (4 %) Art, Anzahl und Intensität der Einflüsse (60 %) Die Ausführungen werden behindert durch einen Umgebungseinfluss mittlerer Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr). Dauer der Einflüsse (40 %) Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich in der Regel bis zu ca. 70 % der Arbeitszeit. 25,00 20,00 20,00 8,10 5,40 6,00 5,30 1,44 1,44 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 26,24 1 Jahr
3 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNSB3 Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 3/3 Vielseitiger Einsatz in mehreren Sachbereichen oder umfassender Einsatz in einem gut überschaubaren, klar abgegrenzten Fachbereich mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen erkannt werden. Die Ausführungen erfordern immer wieder die Planung von Abläufen nach Richtlinien, Schemata, Gewohnheit oder Erfahrung. Dies hat kurzfristige Auswirkungen auf benachbarte Stellen, Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung mehrerer im Ablauf logisch zusammenhängender Aufgaben nach Ausführungsbestimmungen oder sonstigen Vorgaben (Gesetzen, Richtlinien, Erlässen, Arbeitsanweisungen), was Ermessensentscheidungen im bekannten Lösungsspektrum erfordert. Bekannte Aufgaben werden mehrheitlich selbständig ausgeführt. Bei neuen Aufgaben wird Unterstützung geboten. Fallweise Überprüfung der Ausführungen. üblicherweise gegenseitige kollegiale beratende Absprachen. Dabei geht es neben Einzelkontakten auch um Kontakte mit Parteien oder externen Ansprechpartnern. Fachliche Routineauskünfte. mehr als dreijährigen Lehre mit Stellenorientierung. Sowie praktische Erfahrung von etwa einem Jahr. Umgebungseinflüsse (4 %) Art, Anzahl und Intensität der Einflüsse (60 %) Die Ausführungen werden behindert durch einen Umgebungseinfluss mittlerer Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr). Dauer der Einflüsse (40 %) Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich in der Regel bis zu ca. 70 % der Arbeitszeit. 35,00 20,00 8,10 6,75 6,00 6,70 1,44 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 28,99 1 Jahr
4 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung TNSSB TNSSB1 Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 1/3 Vielseitiger Einsatz in mehreren Sachbereichen oder umfassender Einsatz in einem gut überschaubaren, klar abgegrenzten Fachbereich mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen erkannt werden. Die Ausführungen erfordern öfters Anpassungen und Optimierungen innerhalb des eigenen Arbeitsbereichs. Diese werden eigenständig vorgenommen und haben keine Folgen für nachgelagerte Stellen. Bearbeitung mehrerer im Ablauf logisch zusammenhängender Aufgaben nach Ausführungsbestimmungen oder sonstigen Vorgaben (Gesetzen, Richtlinien, Erlässen, Arbeitsanweisungen), was Ermessensentscheidungen im bekannten Lösungsspektrum erfordert. Weitgehend selbstständige Bearbeitung der zugeteilten Aufgaben. In der Regel Selbstüberprüfung der Ausführungen. Das erfordert auch eigenständige Entscheidungen. üblicherweise beratende Absprachen und Stellungnahme mit übergeordneten Ebenen, Parteien oder externen Ansprechpartnern (Verbände, Behörden). Dabei geht es um Kontakte mit internen oder externen Ansprechpartnern, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. mehr als dreijährigen Lehre mit Stellenorientierung - mit Zusatzausbildung. Sowie praktische Erfahrung von etwa einem Jahr. 40,00 6,75 8,10 8,40 7,40 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 30,65 1 Jahr
5 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNSSB2 Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 2/3 Vielseitiger Einsatz in mehreren Sachbereichen oder umfassender Einsatz in einem gut überschaubaren, klar abgegrenzten Fachbereich mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen erkannt werden. Die Ausführungen erfordern immer wieder die Planung von Abläufen nach Richtlinien, Schemata, Gewohnheit oder Erfahrung. Dies hat kurzfristige Auswirkungen auf benachbarte Stellen, Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung mehrerer im Ablauf logisch zusammenhängender Aufgaben nach Ausführungsbestimmungen oder sonstigen Vorgaben (Gesetzen, Richtlinien, Erlässen, Arbeitsanweisungen), was Ermessensentscheidungen im bekannten Lösungsspektrum erfordert. üblicherweise beratende Absprachen und Stellungnahme mit übergeordneten Ebenen, Parteien oder externen Ansprechpartnern (Verbände, Behörden). Dabei geht es um Kontakte mit internen oder externen Ansprechpartnern, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. mehr als dreijährigen Lehre mit Stellenorientierung - mit Zusatzausbildung. 40,00 8,10 9,45 8,40 8,30 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 34,25
6 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNSSB3 Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 3/3 Vielseitiger Einsatz in mehreren Sachbereichen oder umfassender Einsatz in einem gut überschaubaren, klar abgegrenzten Fachbereich mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen erkannt werden. Die Ausführungen erfordern immer wieder die Planung von Abläufen nach Richtlinien, Schemata, Gewohnheit oder Erfahrung. Dies hat kurzfristige Auswirkungen auf benachbarte Stellen, Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung mehrerer im Ablauf logisch zusammenhängender Aufgaben nach Ausführungsbestimmungen oder sonstigen Vorgaben (Gesetzen, Richtlinien, Erlässen, Arbeitsanweisungen), was Ermessensentscheidungen im bekannten Lösungsspektrum erfordert. üblicherweise beratende Absprachen und Stellungnahme mit übergeordneten Ebenen, Parteien oder externen Ansprechpartnern (Verbände, Behörden). Dabei geht es um Kontakte mit internen oder externen Ansprechpartnern, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. mehr als dreijährigen Lehre mit Stellenorientierung - mit Zusatzausbildung. Fachliche Überprüfung von Arbeitsresultaten von Teams oder Gruppen. Kontrolle von Arbeitsabläufen. Das erfordert auch Information und Unterweisung von KollegInnen. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen klar definierten Aufgabenbereich und/oder Ablauf. 40,00 15,00 15,00 8,10 9,45 8,40 8,30 2,40 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 36,65
7 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung TNFB TNFB1 Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 1/4 Vielseitiger Einsatz in mehreren Sachbereichen oder umfassender Einsatz in einem gut überschaubaren, klar abgegrenzten Fachbereich mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen erkannt werden. Die eigenen Planungs- und Einteilungsaktivitäten sind auf individuelle, wechselnde Situationen auszurichten. Daraus entstehen erhebliche kurz- bis mittelfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Effizienz des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung eines umfassenden Aufgabenbereichs mit mehreren verschiedenen Schwerpunkten (z.b. fachliche und administrative) nach groben Richtlinien oder Rahmenvorgaben. Das erfordert Ausarbeitung neuer Lösungen, abgeleitet aus bekannten, erprobten Fällen. üblicherweise beratende Absprachen und Stellungnahme mit übergeordneten Ebenen, Parteien oder externen Ansprechpartnern (Verbände, Behörden). Dabei geht es um Kontakte mit internen oder externen Ansprechpartnern, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. berufsbildenden höheren Schule oder einer allgemeinen Matura bzw. Meisterprüfung mit Zusatzausbildung. Erteilen von Aufträgen im Team, Fortschritts- und Ergebniskontrolle. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen klar definierten Aufgabenbereich und/oder Ablauf. 15,00 9,45 10,80 8,40 11,10 3,84 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 43,59
8 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNFB2 Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 2/4 Vielseitiger Einsatz in mehreren Sachbereichen oder umfassender Einsatz in einem gut überschaubaren, klar abgegrenzten Fachbereich mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen erkannt werden. Die eigenen Planungs- und Einteilungsaktivitäten sind auf individuelle, wechselnde Situationen auszurichten. Daraus entstehen erhebliche kurz- bis mittelfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Effizienz des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung eines umfassenden Aufgabenbereichs mit mehreren verschiedenen Schwerpunkten (z.b. fachliche und administrative) nach groben Richtlinien oder Rahmenvorgaben. Das erfordert Ausarbeitung neuer Lösungen, abgeleitet aus bekannten, erprobten Fällen. üblicherweise beratende Absprachen und Stellungnahme mit übergeordneten Ebenen, Parteien oder externen Ansprechpartnern (Verbände, Behörden). Dabei geht es um Kontakte mit internen oder externen Ansprechpartnern, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. berufsbildenden höheren Schule oder einer allgemeinen Matura bzw. Meisterprüfung mit Zusatzausbildung. Erteilen von Aufträgen im Team, Fortschritts- und Ergebniskontrolle. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen klar definierten Aufgabenbereich und/oder Ablauf. Umgebungseinflüsse (4 %) Art, Anzahl und Intensität der Einflüsse (60 %) Die Ausführungen werden behindert durch einen Umgebungseinfluss mittlerer Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr). Dauer der Einflüsse (40 %) Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich in der Regel bis zu ca. 70 % der Arbeitszeit. 15,00 20,00 9,45 10,80 8,40 11,10 3,84 1,44 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 45,03
9 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNFB3 Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 3/4 Bearbeitung eines vernetzten Fachbereichs mit mehreren Aufgabenschwerpunkten, z.b. fachlich und administrativ. Die eigenen Planungs- und Einteilungsaktivitäten sind auf individuelle, wechselnde Situationen auszurichten. Daraus entstehen erhebliche kurz- bis mittelfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Effizienz des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung eines umfassenden Aufgabenbereichs mit mehreren verschiedenen Schwerpunkten (z.b. fachliche und administrative) nach groben Richtlinien oder Rahmenvorgaben. Das erfordert Ausarbeitung neuer Lösungen, abgeleitet aus bekannten, erprobten Fällen. Gefordert sind Problemlösungen. Die Aufgabenstellungen sind thematisch auf den eigenen Fachbereich begrenzt. Dabei geht es um Kontakte mit breiten Gruppen, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. berufsbildenden höheren Schule oder einer allgemeinen Matura bzw. Meisterprüfung mit Zusatzausbildung. Erteilen von Aufträgen im Team, Fortschritts- und Ergebniskontrolle. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen Sachbereich, der mehrere verschiedene Aufgaben und Abläufe in fachtechnischer und organisatorischer Hinsicht umfasst. 10,80 10,80 11,20 11,10 4,80 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 48,70
10 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNFB4 Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 4/4 Bearbeitung eines vernetzten Fachbereichs mit mehreren Aufgabenschwerpunkten, z.b. fachlich und administrativ. Die eigenen Planungs- und Einteilungsaktivitäten sind auf individuelle, wechselnde Situationen auszurichten. Daraus entstehen erhebliche kurz- bis mittelfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Effizienz des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung eines umfassenden Aufgabenbereichs mit mehreren verschiedenen Schwerpunkten (z.b. fachliche und administrative) nach groben Richtlinien oder Rahmenvorgaben. Das erfordert Ausarbeitung neuer Lösungen, abgeleitet aus bekannten, erprobten Fällen. Gefordert sind Problemlösungen. Die Aufgabenstellungen sind thematisch auf den eigenen Fachbereich begrenzt. Dabei geht es um Kontakte mit breiten Gruppen, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. berufsbildenden höheren Schule oder einer allgemeinen Matura bzw. Meisterprüfung mit Zusatzausbildung. Fachliche Führung über klassische Team- oder Bereichsgrenzen hinweg. Planung, Auftragserteilung, Kontrolle und Resultatabnahme. Koordinationsaufgaben. Durchsetzung von Vorhaben, Richtlinien. Prozessverantwortung im zugeteilten Fachbereich. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen klar definierten Fachbereich mit vertrauten Technologien und Systemen. 10,80 10,80 11,20 11,10 7,20 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 51,10
11 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Experten TNEX TNEX1 Technische/Naturwissenschaftliche Experten 1/5 Bearbeitung eines vernetzten Fachbereichs mit mehreren Aufgabenschwerpunkten, z.b. fachlich und administrativ. Die eigenen Aktivitäten haben innovativen, konzeptionellen Charakter und damit erhebliche mittel- und längerfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Leistung des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung anspruchsvoller Aufträge nach konkreten Zielen mit breitem Handlungsspielraum auch in der Wahl der Mittel. Gefordert sind Problemlösungen. Die Aufgabenstellungen sind thematisch auf den eigenen Fachbereich begrenzt. Dabei geht es um Kontakte mit breiten Gruppen, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. Fachhochschule oder einer höheren Schule mit Zusatzausbildung. Fachliche Führung über klassische Team- oder Bereichsgrenzen hinweg. Planung, Auftragserteilung, Kontrolle und Resultatabnahme. Koordinationsaufgaben. Durchsetzung von Vorhaben, Richtlinien. Prozessverantwortung im zugeteilten Fachbereich. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen Sachbereich, der mehrere verschiedene Aufgaben und Abläufe in fachtechnischer und organisatorischer Hinsicht umfasst. 75,00 12,60 12,60 11,20 13,20 6,24 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 55,84
12 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNEX2 Technische/Naturwissenschaftliche Experten 2/5 Bearbeitung eines vernetzten Fachbereichs mit mehreren Aufgabenschwerpunkten, z.b. fachlich und administrativ. Die eigenen Aktivitäten haben innovativen, konzeptionellen Charakter und damit erhebliche mittel- und längerfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Leistung des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung anspruchsvoller Aufträge nach konkreten Zielen mit breitem Handlungsspielraum auch in der Wahl der Mittel. Gefordert sind Problemlösungen. Die Aufgabenstellungen sind thematisch auf den eigenen Fachbereich begrenzt. Dabei geht es um Kontakte mit breiten Gruppen, wobei individuelle Erörterungen oder Abklärungen vorzunehmen sind und Bericht zu erstatten ist. Universität / Hochschule oder einer Fachhochschule mit Zusatzausbildung. Fachliche Führung über klassische Team- oder Bereichsgrenzen hinweg. Planung, Auftragserteilung, Kontrolle und Resultatabnahme. Koordinationsaufgaben. Durchsetzung von Vorhaben, Richtlinien. Prozessverantwortung im zugeteilten Fachbereich. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen Sachbereich, der mehrere verschiedene Aufgaben und Abläufe in fachtechnischer und organisatorischer Hinsicht umfasst. 90,00 12,60 12,60 11,20 15,30 6,24 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 57,94
13 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNEX3 Technische/Naturwissenschaftliche Experten 3/5 Bearbeitung eines vernetzten Fachbereichs mit mehreren Aufgabenschwerpunkten, z.b. fachlich und administrativ. Die eigenen Aktivitäten haben innovativen, konzeptionellen Charakter und damit erhebliche mittel- und längerfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Leistung des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung anspruchsvoller Aufträge nach konkreten Zielen mit breitem Handlungsspielraum auch in der Wahl der Mittel. Laufend fachliche Betreuung und Beratung von MitarbeiterInnen oder Organisationsbereichen bzw. von Parteien oder externen Ansprechpartnern (Behörden, Verbände, etc.) im eigenen angestammten Fachgebiet. Gefordert sind Problemlösungen. Die Aufgabenstellungen sind thematisch auf den eigenen Fachbereich begrenzt. Vertretung der Landesinteressen in Parteienverfahren im Rahmen des eigenen Fachbereichs. Verhandlungsführung. Universität / Hochschule oder einer Fachhochschule mit Zusatzausbildung. Fachliche Führung über klassische Team- oder Bereichsgrenzen hinweg. Planung, Auftragserteilung, Kontrolle und Resultatabnahme. Koordinationsaufgaben. Durchsetzung von Vorhaben, Richtlinien. Prozessverantwortung im zugeteilten Fachbereich. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen klar definierten Fachbereich mit vertrauten Technologien und Systemen. 90,00 12,60 14,40 12,80 15,30 7,20 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 62,30
14 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNEX4 Technische/Naturwissenschaftliche Experten 4/5 Bearbeitung eines vernetzten Fachbereichs mit mehreren Aufgabenschwerpunkten, z.b. fachlich und administrativ. Die eigenen Aktivitäten haben innovativen, konzeptionellen Charakter und damit erhebliche mittel- und längerfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Leistung des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung anspruchsvoller Aufträge nach konkreten Zielen mit breitem Handlungsspielraum auch in der Wahl der Mittel. Laufend fachliche Betreuung und Beratung von MitarbeiterInnen oder Organisationsbereichen bzw. von Parteien oder externen Ansprechpartnern (Behörden, Verbände, etc.) im eigenen angestammten Fachgebiet. Gefordert sind Problemlösungen. Die Aufgabenstellungen sind thematisch auf den eigenen Fachbereich begrenzt. Vertretung der Landesinteressen in Parteienverfahren im Rahmen des eigenen Fachbereichs. Verhandlungsführung. Universität / Hochschule oder einer Fachhochschule mit Zusatzausbildung. Sowie praktische Erfahrung von etwa drei Jahren. Fachliche Führung in konfliktträchtigen Belangen über klassische Team- oder Bereichsgrenzen hinweg. Koordination von Bereichen mit divergierenden Zielsetzungen. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen komplexen, vernetzten Fachbereich mit vertrauten Technologien und Systemen. 90,00 12,60 14,40 12,80 16,20 9,60 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 65,60 3 Jahre
15 Tir. LGBl. - Kundgemacht am 25. November Nr von 15 TNEX5 Technische/Naturwissenschaftliche Experten 5/5 Umfassende flächendeckende Bearbeitung mehrerer anspruchsvoller Fachbereiche - in der Regel mit genereller Wirkung bis zu externen Leistungsempfängern. Erfordert wichtige fachbereichsübergreifende Aktivitäten. Die eigenen Aktivitäten haben innovativen, konzeptionellen Charakter und damit erhebliche mittel- und längerfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Leistung des eigenen Organisationsbereichs und anderer Stellen der Landesverwaltung, auf Parteien oder externe Ansprechpartner. Bearbeitung anspruchsvoller Aufträge nach konkreten Zielen mit breitem Handlungsspielraum auch in der Wahl der Mittel. Laufend fachliche Betreuung und Beratung von MitarbeiterInnen oder Organisationsbereichen bzw. von Parteien oder externen Ansprechpartnern (Behörden, Verbände, etc.) im eigenen angestammten Fachgebiet. Gefordert sind Problemlösungen. Die Aufgabenstellungen sind thematisch auf den eigenen Fachbereich begrenzt. Vertretung der Landesinteressen in Parteienverfahren im Rahmen des eigenen Fachbereichs. Verhandlungsführung. Zur Erfüllung der Anforderungen braucht es üblicherweise einen Universitäts- oder Hochschulabschluss mit Zusatzausbildung. Sowie praktische Erfahrung von etwa drei Jahren. Fachliche Führung in konfliktträchtigen Belangen über klassische Team- oder Bereichsgrenzen hinweg. Koordination von Bereichen mit divergierenden Zielsetzungen. Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen komplexen, vernetzten Fachbereich mit vertrauten Technologien und Systemen. 100,00 14,40 14,40 12,80 17,60 9,60 Stellenwert ( 39 Abs. 4 LBedG) 68,80 3 Jahre
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