Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

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1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Kleine Anfrage des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Mobilität in Thüringen Die Kleine Anfrage 3281 vom 29. August 218 hat folgenden Wortlaut: Für Thüringen haben die ländlichen Räume eine große Bedeutung. Eine Entwicklung, die allein an der Entwicklung an den größeren Städten ausgerichtet ist, spiegelt die räumlichen Strukturen unseres Freistaats nach meiner Auffassung nicht wieder. Daneben führt das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung zu einer gesteigerten Nachfrage nach Mobilitätsangeboten jenseits des Individualverkehrs. Dies gilt sowohl für die städtischen Gebiete als auch insbesondere für den ländlichen Raum. Die öffentliche Hand kann im Sinne einer guten Daseinsvorsorge auf die räumliche Situation angepasste Mobilitätskonzepte anbieten, wobei die Unterschiede der Bedürfnisse in den städtischen Gebieten und dem ländlichen Raum entsprechend zu berücksichtigen sind. Solche Maßnahmen, die der Verbesserung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen dienen, sind von Bedeutung zum Erhalt der Dörfer und Städte in den ländlichen Regionen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum hat die Landesregierung seit dem Jahr 214 bisher ergriffen? 2. Wie wurden die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen durch die Landesregierung seit dem Jahr 214 einschließlich Infrastrukturmaßnahmen unterstützt? 3. Welche Finanzmittel in welcher Höhe wurden in die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs seit dem Jahr 214 investiert? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Oktober 218 (Eingang: 16. Oktober 218) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum ist eine Querschnittsaufgabe, der sich innerhalb der Landesregierung mehrere Ressorts widmen. Seit dem Jahr 214 wurde eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Folgende Maßnahmen sind dabei insbesondere von Bedeutung: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) widmet sich der Verknüpfung der Mobilität mit dem Tourismus, den Modellvorhaben im ländlichen Raum im Rahmen von LEADER, der Reali- Druck: Thüringer Landtag, 24. Oktober 218

2 Drucksache 6/6284 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode sierung von Vorhaben im Bereich der Regionalentwicklung sowie weiteren Modellvorhaben zur Sicherung der Versorgung und Mobilität. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen des Straßenpersonennahverkehrs (StPNV) bei der Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote durch die Gewährung von freiwilligen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen unterstützt. Die Ausgestaltung der Angebote des StPNV obliegt dabei den Aufgabenträgern, das heißt den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie der Stadt Nordhausen. Das TMIL fördert zudem landesbedeutsame Buslinien. Diese garantieren regelmäßige Verbindungen zwischen den Zentralen Orten ohne Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Durch den Abschluss von Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen werden vertaktete Angebote im SPNV zwischen und zu den Zentren bereitgestellt. Dies kommt insbesondere auch dem ländlichen Raum zugute. Im Einzelnen wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan für den SPNV für den Freistaat Thüringen verwiesen. Zudem fördert die Landesregierung Investitionen in den kommunalen Straßenbau. In diesem Zusammenhang ist auf die aktuelle Erstellung des Landesstraßenbedarfsplans hinzuweisen, mit dem die Ergebnisse optimierter Erhaltungs- und Neubaustrategien und deren Finanzierung dargestellt werden. Dies erfolgt mit einem zu erwartenden Gesamtinvestitionsvolumen von etwa einer Milliarde Euro bis zum Jahr 23. Zudem begleitet und fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) Vorhaben der Elektromobilität auch im ländlichen Raum. Zu 2. und 3.: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Aufgabenträger erhalten vom Land Finanzhilfen für die Bereitstellung bedarfsgerechter StPNV-Angebote. Ab Oktober 218 erhalten Aufgabenträger zudem eine Zuwendung für die Anerkennung des Azubi-Tickets Thüringen. Kommunen und Verkehrsunternehmen des StPNV erhalten Fördermittel für ÖPNV-Investitionsvorhaben; Verkehrsunternehmen erhalten zudem gesetzliche Ausgleichsleistungen für den Schüler- und Schwerbehindertenverkehr. Der SPNV wird im Rahmen der Verkehrsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen durch das Land bestellt und finanziert. Die Haushaltsansätze sowie die Ist-Zahlen der vergangenen Jahre sind in den Haushaltsplänen aufgeführt (vergleiche im aktuellen Doppelhaushalt 218/219 insbesondere die Titelgruppe 75 im Einzelplan 1 - als Anlage beigefügt). Im Rahmen der Nachhaltigen Mobilität wurden durch das TMUEN zudem Fördermittel für E-Bus-Konzepte und E-Bus-Beschaffungen bereitgestellt. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: eingesehen werden. 2

3 - 6-1 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 E E 11 3 E 1 1 ES Summe 15 Erläuterungen zu den Änderungen in der Stellenübersicht: Bes. Gr. Zu- Ab- Um- Um- Hebungen Senkungen Umbe- Entg Gr. gänge gänge setzungen wandlungen nennungen Zu- Ab- Zu- Ab- Zu- Ab- Zu- Abgang gang gang gang gang gang gang gang Veränderungen in 219 E14 1 E 11 3 E1 1 EB 1 Summen Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte Sachaufwand während der Aus- und Fortbildung Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben Reisekosten für Aus- und Fortbildung, Dienstreisen Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Veröffentlichungen Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen Mitgliedsbeiträge Versicherungen Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Nachrichtlich: Summe TGr. 74 TGr. 75 Ausgaben für Zuschüsse im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes Mehrausgaben dürfen in Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel geleistet werden. Minderausgaben in Höhe von 1 Millionen Euro dürfen für Mehrausgaben in Kapitel 1 7 Titel eingesetzt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen der A TG 75 sind gegenseitig deckungsfähig.

4 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 Die Mittel sind übertragbar. Einnahmen aufgrund von Rückzahlungen sowie Zinsen aus Bewilligungen früherer Haushaltsjahre dürfen von den Ausgaben abgesetzt werden. Gemäß 35 Abs. 2 ThürLHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Die dem Land nach dem Regionalisierungsgesetz zustehenden Mittel sind zweckgebunden für den ÖPNV zu verwenden. Mit ihnen sind insbe ọndere die Planung, Organisierung und Bestellung des SPNV sowie die SPNV-Ersatzleistungen und die Investitionen im OPNV zu finanzieren. Weiterhin können diese Mittel eingesetzt werden: - für eine bedarfsgerechte Verkehrsbedie11ụng im ÖPNV gemäß 8 Abs. 2 ThürÖPNVG, - für die kooperative Zusammenarbeit im. OPNV, - für Studien zur Weiterentwicklung des ÖPNV sowie - für Ausgleichszahlungen nach 45a PBefG Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen im Rahmen der Regionalisierungsmittel Betrag: bis zu bis zu bis zu 222 ff bis zu Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 HH - Jahre in Anspruch gen. VE Durch die 218 Durch die 219 Gesamtbelastung ff. Summen Aus dem Ansatz werden Planungen, Untersuchungen, Analysen, Marketingmaßnahmen sowie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen für den ÖPNV finanziert Zuweisungen für laufende Zwecke an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen der Regionalisierungsmittel

5 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 Ist 216 Ansatz 217 Ansatz 218 Ansatz 219 Untertitel Zuweisung 1 Gesamt ohne UT Finanzhilfe für bedarfsgerechte StPNV-Angebote 2 Finanzhilfe für landesbedeutsames Busnetz und den Linienverkehr auf Binnengewässern Summe Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr in Thüringen (StPNV-Finanzierungsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung Erstattung Sonstige im Inland Minderausgaben dürfen für Ausgaben bei ATG 74 verwendet werden Betrag: bis zu bis zu bis zu 222 ff bis zu Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 HH - Jahre in Anspruch gen. VE Durch die 218 Durch die 219 Gesamtbelastung ff. Summen

6 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 Ist 216 Ansatz 217 Ansatz 218 Ansatz 219 Untertitel Zuweisung Gesamt ohne UT NVS GmbH Verkehrsverbünde Summe Zu UT 1.: Auf der Grundlage des jeweils gültigen Geschäftsbesorgungsvertrages erbringt die NVS GmbH Leistungen für den Freistaat Thüringen. Zu UT 2: Auf der Grundlage eines zu erstellenden Geschäftsbesorgungsvertrages soll die VMT GmbH künftig Dienstleistungen für kooperative Zwecke im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit dem Freistaat Thüringen erbringen Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen Betrag: bis ZU bis zu bis zu ff bis zu Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 Durch die 218 HH - Jahre in Anspruch gen. VE Durch die 219 Gesamtbelastung ff Summen

7 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 Finanzierung des Verkehrsangebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie SPNV-Ersatzleistungen auf Basis von Verkehrsverträgen des TMIL mit den jeweiligen Unternehmen bzw. Aufgabenträgern. Angebotserweiterungen basieren auf der Grundlage des Nahverkehrsplans. Steigerungen der Ansätze beruhen insbesondere auf Kostensteigerungen (z. B. Personal, Energie, Infrastruktur) bzw. der in den Verkehrsverträgen vereinbarten Dynamisierungsregelungen und Leistungsausweitungen gemäß Nahverkehrsplan des Landes (insbes. Expresslinien). Die Mittel sind auch vorgesehen für die Absicherung von Zugverbindungen zwischen Orten und Haltepunkten im ländlichen Raum. Grundlage für die Finanzierung sind die entsprechenden Verkehrsverträge: 1: DB Regio AG (Überleitungsvertrag, E-Netz Franken, Mitteldeutsches S-Bahn Netz, Dieselnetz Nordthüringen und Dieselnetz Niedersachsen Südost) 2: Harzer Schmalspurbahn (HSB) 3: Erfurter Bahn (Kissinger Stern, Dieselnetz Ostthüringen, Linie Sömmerda-Buttstädt, Linie Erfurt - Ilmenau - Rennsteig und Linie Zeulenroda-Hof) 4: Südthüringen Bahn GmbH 5: DB RegioNetz Verkehrs GmbH, (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) 6: cantus Verkehrsgesellschaft mbh (NVV) 7: Tarifausgleich für Mitte-Deutschland-Verbindung 8: Vogtlandbahn GmbH 12: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (E-Netz Saale-Thüringen-Südharz und Dieselnetz Sachsen-Anhalt) 14: DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Erzgebirgsbahn) Verpflichtungsermächtigungen wurden für abzuschließende Verkehrsverträge ausgebracht: VE 218: Harzer Schmalspurbahn (HSB), RB Gößnitz-Glauchau, Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn, Neigetechniknetz VE 219: E-Netz Franken, Dieselnetz Ostthüringen Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Betrag: bis zu bis zu bis zu ff bis zu

8 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 Durch die 218 Durch die 219 Gesamtbelastung HH - Jahre in Anspruch gen. VE ff. Summen Ist 216 Ansatz 217 Ansatz 218 Ansatz 219 Untertitel Zuweisung 1 Kooperationsförderung Zusch. zu Beförderungsentgelten im ÖPNV gern. 45a PBefG Summe Zu UT 1: Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen" in der jeweils gültigen Fassung. Die Finanzierung der vertraglich vereinbarten Ausgleichsleistungen für Tarifverbünde soll ab 218 geändert werden. Die Ausgleichszahlungen (Verbünde) sind bei Titel und der Aufwandsersatz an die Verbundgesellschaften bei Titel UT 2 etatisiert. Zu UT 2: Gemäß 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 199 (BGBI. 1 S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 2. Juli 217 (BGBI. 1 S. 288), muss das Land den Unternehmen für die Beförderung der Schüler und Auszubildenden auf ermäßigte Zeitfahrausweise einen finanziellen Ausgleich zahlen. Als Ausgleich sind 5 v.h. des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ertrag aus dem Ausbildungsverkehr und dem Produkt von Sollkostensatz und Personenkilometern zu zahlen. Grundlage hierfür bildet die Thüringer Verordnung über die Festlegung von Kostensätzen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonennahverkehr in der jeweils gültigen Fassung Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Regionalisierungsmittel Betrag: bis zu bis zu bis zu ff bis zu

9 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Ang,aben in Ansatz 219 Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 Durch die 218 Durch die 219 Gesamtbelastung HH - Jahre in Anspruch gen. VE ff. Summen Die Mittel sind für Investitionsmaßnahmen gemäß ÖPNV-lnvestitionsprogramm vorgesehen. Die Förderung erfolgt gern. ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen im Rahmen der Regionalisierungsmittel Betrag: bis zu bis zu bis zu ff bis zu Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 HH - Jahre in Anspruch gen. VE Durch die 218 Durch die 219 Gesamtbelastung ff. Summen

10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 Ist 216 Ansatz 217 Ansatz 218 Ansatz 219 Untertitel Zuweisung 5. 1 Gesamt ohne UT Investitionen gern ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie 2 Finanzierung Planungsphase 1-4 der Elektrifizierung MDV Summe Zu UT 1.: Die Mittel sind für Investitionsmaßnahmen gemäß ÖPNV-lnvestitionsprogramm vorgesehen. Die Förderung erfolgt gemäß ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Zu UT 2.: Die Mittel sollen für die Finanzierung der Grundlagen- und Vorplanung sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Planungsphase 1-4) der Elektrifizierung des Abschnitts Weimar-Gößnitz/Lehndorf der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) eingesetzt werden Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen im 9. Rahmen der Regionalisierungsmittel Betrag: bis zu bis zu 221 bis zu 222 ff bis zu Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 HH - Jahre in Anspruch gen. VE Durch die 218 Durch die 219 Gesamtbelastung ff. Summen Die Mittel sind für Investitionsmaßnahmen gemäß ÖPNV-lnvestitionsprogramm bestimmt. Die Förderung erfolgt gemäß ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Rahmen der Regionalisierungsmittel

11 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz Betrag: bis zu bis ZU 221 bis zu 222 ff bis zu Beiast. d. Durch die bis 216 Durch die 217 HH - Jahre in Anspruch gen. VE Durch die 218 Durch die 219 Gesamtbelastung ff. Summen Aus dem Ansatz sollen Investitionsmaßnahmen an Bahnhöfen in Thüringen gefördert werden Zuführung an die zweckgebundene Rücklage (Regionalisierungsmittel) Zuführung von zeitweilig nicht benötigten Mitteln. Nachrichtlich: Summe TGr

12 -69-1 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1 2 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 217 Ist Ansatz Angaben in Ansatz 219 Abschluss Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 4: Personalausgaben HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgabe Überschuss (+) I Zuschuss (-)

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