Wahlprüfstein DIE LINKE

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1 Wahlprüfstein DIE LINKE DGB Bremen-Elbe-Weser Bahnhofsplatz Bremen Behindertenpolitik Seit langem beschäftigen wir, die IG Schwerbehinderte im DGB Region Bremen-Elbe- Weser, uns mit der Situation behinderter Menschen in der Arbeitswelt. Anlässlich der Bundestagswahl möchten wir Sie herzlichst bitten, uns folgende Fragen (siehe Anhang) zu beantworten, die wir als Wahlprüfsteine zu unserem Themenfeld erarbeitet haben. Wir glauben, dass Ihre Antworten auf unsere Fragen nicht nur für die 10 % der Bevölkerung wichtig und möglicherweise ausschlaggebend für die Wahl sind, die selbst behindert sind, sondern auch für ihre Angehörigen und Freunde. 1. WfbM (getrennte Werkstätten für behinderte Menschen) Bundesweit arbeiten fast behinderte Menschen in getrennten Werkstätten für behinderte Menschen - oft jahrzehntelang - weil sie keine anderen Perspektiven auf Arbeitsplätze haben. Dort verdienen sie im Land Bremen durchschnittlich 219 im Monat. In der Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 gültiges Recht ist, steht im Gegensatz dazu, dass behinderte Menschen das Recht auf die Möglichkeit (haben), den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. (Art. 27, 1). Getrennte Werkstätten für behinderte Menschen sind nicht inklusiv und von einem Monatslohn von 219 kann niemand leben. Außerdem werden die allgemein gültigen Arbeitnehmer_innenrechte für Werkstatt-Beschäftigte eingeschränkt. Grund ist, dass sie nicht als Arbeitnehmer_innen anerkannt werden, obwohl sie oft ihr ganzes Arbeitsleben lang jeden Tag, in der Regel 36,5 Stunden pro Woche, in der Werkstatt ihre Arbeit leisten. In Art. 27, Abs.1, c der Behindertenrechtskonvention steht im Gegensatz dazu, dass die Staaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können. Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die in der Behindertenrechtskonvention zugesicherten Rechte Werkstatt-Beschäftigten in Zukunft nicht mehr verwehrt werden? Beschäftigte in Werkstätten haben ein Recht auf ein reguläres Arbeitsverhältnis mit tariflicher Entlohnung. DIE LINKE fordert (Bundestagsdrucksache 17/9758), den arbeitnehmerähnlichen Status perspektivisch aufzuheben. Diese Menschen sollen ArbeitnehmerInnen bei Beibehaltung der erforderlichen Nachteilsausgleiche sein. Menschen mit Behinderung auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern sind tariflich nach dem Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu entlohnen. Werkstattbeschäftigten muss im Fall des Übergangs in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein unbefristetes Rückkehrrecht eingeräumt werden, das ihre besonderen Zugangsvoraussetzungen zu einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht

2 beeinträchtigt. Die Werkstätten bleiben wichtig für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Sie sind mittelfristig als Integrationsbetriebe mit sozialen Dienstleistungsangeboten weiterzuentwickeln. 2. Integrationsbetriebe Wie stehen Sie zu Integrationsbetrieben nach SGB IX, in denen % der Beschäftigten schwerbehindert sind und im Unterschied zur Arbeit in getrennten Werkstätten für behinderte Menschen einen normalen Tariflohn erhalten? Was wollen Sie gegebenenfalls für einen in Zukunft verstärkten Aufbau von Integrationsbetrieben tun? DIE LINKE will Integrationsunternehmen und Integrationsabteilungen ausbauen und fordert (Bundestagsdrucksache 17/9758): Diese sind durch Investitionsförderungen und bevorzugte Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei Ausschreibungen sowie durch zusätzliche Steuerentlastungen in der Gründungsphase zu stärken. Auch ist ein Anreizsystem, um die Mindestbeschäftigungsquote in Integrationsunternehmen und -betrieben in Höhe von 25 Prozent zu überbieten, zu entwickeln und langfristig zu prüfen, ob die Quote angehoben werden kann. Eine Mindestquote für die Auftragsvergabe von Bundesbehörden an Integrationsunternehmen und -betriebe ist festzulegen. Entsprechend ist 141 SGB IX zu präzisieren und eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Ebenfalls sind besondere Förderungen für Integrationsunternehmen und -betriebe zur Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu entwickeln. 3. Höhere Ausgleichsabgabe oder andere Maßnahmen zur Umsetzung des Art. 27 der Behindertenrechtskonvention Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, eine Mindestquote von 5 % schwerbehinderten Menschen in ihrer Belegschaft zu erfüllen. Tun sie dies nicht, müssen sie allerdings lediglich eine Ausgleichsabgabe zahlen, die so niedrig angesetzt ist, dass sie von Betrieben nicht als ernsthafter Anreiz wahrgenommen wird. Die mangelnde Anreizwirkung der Ausgleichsabgabe können Sie unter anderem an der Bremer Studie Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt 1 aus dem Jahr 2011 ablesen. Aus unserer Sicht, der IG Schwerbehinderte im DGB Region Bremen-Elbe-Weser, müsste die Ausgleichsabgabe auf die Hälfte eines durchschnittlichen Arbeitgeber-Brutto-Lohns des Betriebes angehoben werden, um einen ernsthaften Anreiz für die Einstellung behinderter Beschäftigter darzustellen. Viele behinderte Menschen sind genauso leistungsfähig wir nichtbehinderte. Es gibt jedoch auch behinderte Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder der gesellschaftlichen Einschränkungen auch mit Nutzung von Hilfsmitteln nur eine eingeschränkte Arbeitsleistung erbringen können. Mit einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf die Hälfte eines Arbeitgeber-Brutto- Lohnes könnten Arbeitgeber ermutigt werden, auch stärker eingeschränkte Menschen einzustellen, da mögliche Nachteile ausgeglichen würden. Wenn eine bestimmte schwerbehinderte Person tatsächlich nur die Hälfte einer durchschnittlichen Arbeitsleistung bringen könnte, wäre es dem Betrieb immer noch möglich, sie einzustellen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen. Nicht nur besonders leistungsstarke und nicht-sichtbar behinderte Menschen, sondern alle behinderten Menschen haben laut der BRK das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können. Außerdem würde unserer Ansicht nach eine wesentlich höhere Ausgleichsabgabe verdeutlichen, dass

3 die Einstellung von 5% schwerbehinderten Beschäftigten keine freiwillige und besonders soziale Entscheidung ist, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Dieses Recht kann man nicht genauso gut durch eine kleine, im Verhältnis zu den Ausgaben für einen Arbeitsplatz aus der Portokasse zu zahlende Abgabe ersetzen. Zum Vergleich: Bei Bus und Bahn wird die Strafe für ein Fahren ohne Fahrschein auch nicht so niedrig angesetzt, dass sie billiger ist, als der Kauf eines Fahrscheins. In der Bremer Studie (1 Fietz, Brigitte; Gebauer, Günter; Hammer, Gerlinde; Bremen, Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Einstellungsgründe und Einstellungshemmnisse, Akzeptanz der Instrumente zur Integration. Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung in Unternehmen des Landes Bremen.) wurde herausgearbeitet, dass Arbeitgeber sich neben negativen Vorurteilen über die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen aufgrund von wirtschaftlichen Berechnungen für oder gegen behinderte Beschäftigte entscheiden. Wenn die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht würde, würden diese Berechnungen wesentlich öfter zugunsten behinderter Beschäftigter ausfallen. Für den Staat würde es hierdurch zu deutlichen Einsparungen kommen. Durch die Erfüllung der schon jetzt vorgeschriebenen Mindestquote von 5 % schwerbehinderten Beschäftigten könnten die Betriebe Kosten durch die erhöhte Ausgleichabgabe einfach vermeiden, sodass es zu keinen besonderen Belastungen von Betrieben käme. Wir sehen in einer deutlichen Erhöhung der Ausgleichsabgabe eine von mehreren guten Möglichkeiten, auf die Umsetzung von Art. 27 der Behindertenrechtskonvention hinzuwirken. Falls Sie sich nicht für eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe aussprechen, auf welchen anderen Wegen wollen Sie sicherstellen, dass behinderte Menschen die Möglichkeit (haben), den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird (Art. 27, Abs. 1)? DIE LINKE unterstützt die Forderung nach Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Im Antrag Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung (Bundestagsdrucksache 17/9758) fordert DIE LINKE: Die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich; langfristige und bedarfsgerechte Förderprogramme zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen; die Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent sowie die spürbare Anhebung der Ausgleichsabgabe; die Änderung der Arbeitsstättenverordnung zur Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumwelt; den Ausbau von Integrationsfirmen und Abteilungen; die Verbesserung von Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit; das Recht auf reguläre Arbeitsverhältnisse und eine tarifliche Entlohnung für Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie Mitbestimmungsrechte für deren Werkstatträte und Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen. 4. Teilhabegesetz Neben unserer allgemeinen Unterstützung des Teilhabegesetz-Entwurfs, liegt uns als IG Schwerbehinderte im DGB Region Bremen-Elbe-Weser besonders das Budget für Arbeit am Herzen, sowie die Forderung, dass lebensnotwendige Assistenzleistungen und andere Nachteilsausgleiche in Zukunft vermögens- und einkommensunabhängig gewährt werden. Wenn Menschen mit höherem Assistenzbedarf es schaffen, eine hoch qualifizierte Arbeitsstelle zu finden, sollen sie auch die

4 Möglichkeit haben, für die für andere Erwerbstätige üblichen Anschaffungen und Sicherheiten anzusparen. Mit der aktuellen Vermögensobergrenze von ist das nicht möglich. Auch assistenzabhängige Berufstätige sollten manchmal in einen (mit Assistenz viel teureren) Urlaub fahren können, ihren behindertengerecht umgebauten Pkw reparieren lassen oder im Notfall ersetzen und etwas Sicherheit fürs Alter ansparen können. Wer aus Liebe einen seit langem auf Assistenz angewiesenen Menschen heiratet, sollte nicht mit der Hochzeit für die gesamte Assistenz verantwortlich gemacht werden. Mehr Informationen: Zur Vermögens- und Einkommensabhängigkeit von Assistenzleistungen: nachrichten.org/de/1/nachrichten/26620/leben-ohne-netz-unddoppelten- Boden.htm/?search=Nancy%20Poser erechtigung-von-behinderten gleiches-einkommen-auchf%c3%bcr-menschen-mit-behinderungen- 2600?utm_source=action_alert&utm_medium= &utm_campaign=30122&alert_id=PNYdmUbbR v_ssivomdbuk Zum Teilhabegesetz-Entwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen: _und_institutionen/forum_behinderter_juristinnen_und_juristen/gesetz_zur_sozialen_teilhabe_m ai_2013.pdf Wie stehen Sie zum Entwurf des Teilhabegesetzes des Forums behinderter Juristinnen und Juristen? DIE LINKE unterstützt diesen Entwurf und hat diesbezüglich bereits eigene Vorschläge vorgelegt und fordert in Ihrem Antrag für ein Teilhabesicherungsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/7889) inklusive Strukturen, umfassende Barrierefreiheit und einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen, um Menschen mit Behinderungen gemäß der UN- Behindertenrechtskonvention die volle Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben zu garantieren. Die zentrale Forderung in diesem Zusammenhang lautet, den Anspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und - phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich festzuschreiben. Teilhabeleistungen sollten sich aus einer Pauschale und/oder Personal- und Sachkosten (z.b. Hilfsmittel) zusammensetzen. Die Teilhabeleistungen sind so zu bemessen, dass die Assistenzkräfte faire, gute und gesunde Arbeitsbedingungen vorfinden und tarifliche Entlohnung und Eingruppierung garantiert wird. Um Lohndumping zu verhindern, ist als Untergrenze ein Mindestlohn festzusetzen. Ein Berufsbild Assistenz ist zu entwickeln und es sind Weiter- beziehungsweise Fortbildungen nach bundesweit einheitlichen Standards zu ermöglichen. Die gesetzliche Verankerung der Regelungen des Teilhabesicherungsgesetzes sollte im SGB IX erfolgen. Die Normen zur Eingliederungshilfe sind dazu aus dem SGB XII herauszulösen, den modernen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen und ins SGB IX zu überführen. Das Teilhabesicherungsgesetz soll durch die Versorgungsämter oder neu zu schaffende Teilhabeämter ausgeführt werden. Diese sollen die Ansprüche und Bedarfe nach bundesweit einheitlichen Kriterien feststellen sowie die Leistungen aus einer Hand gewähren. Eine reibungslose und personenorientierte Leistungserbringung bedarf einer flächendeckenden,

5 sozial und inklusiv ausgestalteten Infrastruktur. Bestehende Strukturen und Leistungen werden in diesem Sinne weiter ausgebaut. Eine beitragsfreie, unabhängige und wohnortnahe Beratung muss Teil des Anspruchs sein. 5. Geschlechtergerechtigkeit Heute ist bekanntermaßen in verschiedenen Bereichen ein ungleicher Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen zwischen Männer und Frauen mit Behinderungen zu beobachten. Wie wollen sie erreichen, dass Maßnahmen für berufliche Teilhabe behinderter Menschen Frauen und Männern in Zukunft gleichermaßen zugutekommen? DIE LINKE unterstützt die Forderung nach Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Dazu bedarf es nicht weiterer Pilotprojekte sondern eines Paradigmenwechsels. Im Antrag Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung (Bundestagsdrucksache 17/9758) fordert DIE LINKE deshalb: Die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich; langfristige und bedarfsgerechte Förderprogramme zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen; die sofortige Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent sowie eine spürbare Anhebung der Ausgleichsabgabe; die Änderung der Arbeitsstättenverordnung zur Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumwelt; den Ausbau von Integrationsfirmen und - abteilungen; die Verbesserung von Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, das Recht auf reguläre Arbeitsverhältnisse und eine tarifliche Entlohnung für Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie Mitbestimmungsrechte für deren Werkstatträte und die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen. DIE LINKE sieht den Bund in der Pflicht, energische Schritte in diese Richtung einzuleiten und diese sowohl rechtlich als auch finanziell im Haushalt abzusichern. DIE LINKE wendet sich entschieden gegen die Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderung. Wir fordern seit langem nicht nur Lohngleichheit, sondern auch gleiche Zugangsbedingungen zu Jobs und sozialen Leistungen. Sachgrundlose Befristungen und das in vielen Ämtern noch vorherrschende "Ernährermodell" diskriminieren besonders Frauen. Deshalb tritt DIE LINKE für wirksamere Formen der Selbstvertretung von Frauen ein. Wir unterstützen zum Beispiel die Forderung, das Projekt "Frauenbeauftragte in Werkstätten" bundesweit weiterzuführen und auch auf Integrationsbetriebe auszuweiten. Dazu müssen finanzielle Mittel und rechtliche Grundlagen geschaffen werden (Werkstättenmitwirkungverordnung, Heimmitwirkungsverordnung, SGB IX). DIE LINKE fordert darüber hinaus eine wissenschaftlich fundierte Datenerhebung für die besonderen Lebenslagen von Frauen mit Behinderung im Rahmen der Sozialberichterstattung, insbesondere für den Teilhabebericht der Bundesregierung. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wären auch Quotenregelungen zu diskutieren. Arbeitszeitmodelle müssen auch unter Mitwirkung von Frauen und Männern mit Behinderungen gestaltet werden. 6. Soziale Gerechtigkeit Arbeit ist nicht das ganze Leben mit welchen Maßnahmen wollen Sie Diskriminierung und Benachteiligung behinderter Menschen in anderen Lebensbereichen entgegen treten und auf eine Chancengleichheit und volle

6 gesellschaftliche Teilhabechancen für behinderte Frauen und Männer hinarbeiten? Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzt sich DIE LINKE für eine schrittweise Reduzierung von Sonderwelten ein, um ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Deshalb fordert DIE LINKE inklusive Strukturen, ausreichend barrierefreie Wohnungen, die Umsetzung des Prinzips Design für alle in der Planung von Sozialräumen und bezahlbare barrierefreie Mobilität im öffentlichen Nahverkehr. Für wirksame Schritte in diese Richtung fordert DIE LINKE ein Sonderinvestitionsprogramm: Bestehende bauliche und kommunikative Barrieren müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen beseitigt werden. Hierfür will DIE LINKE gesetzliche Regelungen verbindlich festschreiben und ein Sonderinvestitionsprogramm von jährlich einer Milliarde Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren auflegen. Öffentliche Investitionen und Fördergelder sollen zukünftig an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden. Als Sofortmaßnahme sind die Errichtung neuer Barrieren in der gesamten öffentlichen Infrastruktur, im öffentlichen Personenverkehr sowie im Wohnungsbau zu vermeiden und spürbare Sanktionen bei Zuwiderhandlungen zu verhängen. Auch ist ein umfassendes Antidiskriminierungsverbot gesetzlich festzuschreiben. Zusätzlich muss der Anspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige sowie bedarfsgerechte Teilhabeleistungen insbesondere auf persönliche Assistenz - garantiert werden, um die volle Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben von Frauen und Männern mit Behinderungen zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die persönliche Assistenz auch für Freizeit- und Ehrenamtsaktivitäten gezahlt werden muss.

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