Antworten auf die. Fragen der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. 1) lnklusionspolitische Agenda

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1 Antworten auf die Fragen der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. 1) lnklusionspolitische Agenda Frage: Wie sieht Ihre inklusionspolitische Agenda aus? Antwort: Inklusion und umfassende Barrierefreiheit in sowie die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen sind Menschenrechte und diese dürfen aus linker Sicht nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Neben dem notwendigen Anspruch auf bedarfsgerechte Teilhabeleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen werden für eine inklusive Gesellschaft die Schaffung von inklusiven Angeboten sowie der Abbau und die Vermeidung von Barrieren in allen Lebensbereichen benötigt. Leider ist das beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht menschenrechtskonform im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet worden. Es gibt zwar einige Verbesserungen wie beispielsweise bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Angehörigen durch das eingeführte Budget für Arbeit oder die unabhängige Beratung. Das BTHG wurde aber mit vielen Kostenvorbehalten und Öffnungsklauseln zur Kosteneinsparung und damit Leistungskürzung für die Bundesländer und Kommunen verabschiedet. Damit werden weiterhin Einweisungen in Einrichtungen gegen den ausdrücklichen Willen von Menschen mit Behinderungen möglich sein. Dadurch werden das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen stark eingeschränkt. Dies wird auch beispielsweise an der Ermöglichung der gemeinschaftlichen Erbringung von Leistungen (Zwangspooling) deutlich. DIE LINKE hat im Bundestag und im Bundesrat das BTHG abgelehnt und einen eigenen Antrag - Das Teilhaberecht menschenrechtskonform gestalten (Bundestagsdrucksache 18/10014) in den Bundestag eingebracht, der leider abgelehnt wurde. Es wird mit dem BTHG kein Fahrplan für den Ausstieg aus der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen vorgelegt, geschweige denn die völlige Abschaffung dieser Anrechnungen für die Leistungsberechtigten vorgenommen. Dies ist weder modern noch menschenrechtlich hinnehmbar. Auch findet sich im BTHG keine Definition von Assistenz gemäß der UN-BRK und keine bedarfsgerechte und vollständig einkommens- sowie vermögensunabhängige

2 2 Gewährleistung der persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen (insb. im Ehrenamt und bei Freizeitaktivitäten). Der Behinderungsbegriff der UN-BRK wurde wie beim Behindertengleichstellungsgesetz falsch übernommen dies ist nicht akzeptabel. Die wichtige unabhängige Beratung wird zwar eingeführt, aber finanziell bis 2022 befristet und es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Beratung, geschweige denn auf eine barrierefreie Ausgestaltung dieser. Diese Fehler müssen umgehend behoben werden. DIE LINKE wird auch zukünftig die Überarbeitung des Teilhaberechts auf Grundlage der UN-BRK einfordern. DIE LINKE hat auf Bundesebene schon lange vor der Verabschiedung des BTHG in ihrem Antrag für ein BTHG (Bundestagsdrucksache 18/1949) die Gewährleistung der vollen und wirksamen Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen gefordert, gemäß der UN-BRK mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, ohne dass ihnen eine Lebensform zum Beispiel im Heim aufgezwungen wird. Dafür muss flächendeckend eine soziale, inklusiv ausgestaltete Infrastruktur und umfassende Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen sowie der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen festgeschrieben werden. Werden den Kommunen solche Aufgaben übertragen, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel auch durch den Bund bereitgestellt werden. Barrierefreier Wohnraum und inklusive Bildung Frage: Welche Maßnahmen streben Sie an, um barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie inklusive Bildung und die Entwicklung inklusiver Sozialräume vor Ort zu fördern? Antwort: Bildung: Menschen mit Behinderungen muss die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Dazu zählen beispielsweise die Teilhabe an allen Bildungsetappen (Kindertagesstätte, Schule, Ausbildung, Fach-/Hoch-/Volksschule usw.) und die Teilhabe am Arbeitsleben (s. u.). Mit der Unterzeichnung der UN-BRK steht auch die Bundesrepublik vor der Aufgabe, das Bildungssystem inklusiv umzugestalten. Dabei gibt es auch im Schul- und Hochschulbereich erheblichen Nachholbedarf. Inklusive Bildung erfordert nicht nur gut vorbereitete Lehrkräfte und andere pädagogische und therapeutische Fachkräfte, sondern teilweise auch andere Lehr- und Lernmittel, eine andere technische und räumliche Ausstattung der Schulen und Hochschulen und des Schul-/Hochschulumfeldes und selbstverständlich auch Gebäude mit Arbeits- und Lernbedingungen, mit denen man die neuen Herausforderungen gut meistern kann. Im Bereich Bildung erfordert es eine grundlegend neue Lehr- und Lernkultur, die alle Lernenden in ihrer Individualität respektiert und wertschätzt, die die Fähigkeiten jeder und jedes Einzelnen erkennt und fördert und zum bestmöglichen Lernerfolg führt. Dazu bedarf es zusätzlicher Ressourcen, wie ausreichenden und barrierefreien Raum, die Ausstattung mit Lehr-, Lern- und Hilfsmitteln, mehr gut ausgebildetes Personal und pädagogische wie therapeutische

3 3 Unterstützungssysteme. Die individuelle Förderung muss den Lernenden folgen, nicht umgekehrt. Das aufwändige Antragssystem muss entbürokratisiert und rechtlich zusammengeführt werden. Für Hochschule, Schule, Hort und außerschulische Bildungsangebote dürfen keine unterschiedlichen Standards und Rechtsansprüche gelten. Was für einen Lernort gewährt wurde, muss auch für die anderen in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Bildung ist zwar Ländersache, aber die Umsetzung inklusiver Bildung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Auch im Bereich der Umsetzung von inklusiver Bildung muss die Kooperation zwischen Bund und Ländern darum ausgebaut und das Kooperationsverbot in der Bildung komplett aufgehoben werden. Darüber hinaus muss dafür Sorge getragen werden, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Bereichen inklusiv ausgerichtet ist. Wohnen: Die Schaffung von barrierefreiem, uneingeschränkt nutz- und bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen mit Behinderungen ist für DIE LINKE ein sehr wichtiges Anliegen. DIE LINKE fordert, diskriminierungsfreies Wohnen als Menschenrecht im Grundgesetz zu verankern. Für die praktische Realisierung müssen politische Maßnahmen ergriffen werden, die ein weiteres Ansteigen der Mieten auf Grund starker Nachfrage unterbinden. Wir wollen einen Neustart für einen sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau mit barrierefreien Angeboten, deren Umsetzung in einem Bund-Länder-Konzept verbindlich zu vereinbaren ist. DIE LINKE fordert 5 Milliarden Euro jährlich, die über das Jahr 2019 hinaus den Neubau und den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen im Jahr finanzieren, zweckgebunden, dauerhaft und vorrangig durch kommunale und gemeinnützige Träger. Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung, das muss in Zukunft gelten. 2) Wahlrechtsausschlüsse Frage: Werden Sie sich für die Streichung des Wahlrechtsausschlusses nach 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz einsetzen? Antwort: Ja: DIE LINKE unterstützt die Forderung nach umfassender politischer Teilhabe sowie Selbstbestimmung und fordert gemäß Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) der UN-Behindertenrechtskonvention, dass Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte garantiert werden müssen sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen. Daher lehnt DIE LINKE die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Beeinträchtigungen ab. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat bereits in der 17. Wahlperiode mit einem Änderungsantrag die Streichung von 13 Nummer 2 und 3 Bundeswahlgesetz gefordert (siehe Beschlussempfehlung zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Bundestagsdrucksache 17/12417) und entsprechende Änderungen auch für europäische Wahlen gefordert, damit auch Menschen ein Wahlrecht haben, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde und die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

4 4 Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Für die Streichung dieser Wahlrechtsausschlüsse hat sich DIE LINKE auch in der 18. Wahlperiode eingesetzt. DIE LINKE wurde mit Pressemitteilungen und kritischen Fragen an die Bundesregierung wie beispielsweise mit einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/386) aktiv. Die Forderung nach Streichung der diskriminierenden und menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüssen hat DIE LINKE zusammen mit den Grünen in einem gemeinsamen Gesetzentwurf vom (Bundestagsdrucksache 18/12547) erneut aufgegriffen und einige Monate vor der Bundestagswahl in den Bundestag eingebracht. Das parlamentarische Verfahren wird zeigen, ob einige Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ihren in den letzten Wochen geäußerten Worten auch Taten folgen lassen und dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Darüber hinaus tritt DIE LINKE aktiv für die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in politischen Zusammenschlüssen ein. DIE LINKE setzt sich auch für bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in allen Lebenslagen ein und sieht darin eine wichtige Voraussetzung, dass auch in ehrenamtlichen Wahlfunktionen und Mandaten Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen aktiv werden können. Für barrierefreie Wahllokale, Wahlveranstaltungen und Wahlmaterialien setzt sich DIE LINKE vernehmlich ein und setzt diese Anforderungen zunehmend auch in ihren eigenen Zusammenhängen um. 3) Pflege Frage: Werden Sie sich für die Aufhebung der Sonderregelung des 43a SGB XI und damit für die Gleichbehandlung der Menschen mit Behinderung durch die Pflegeversicherung einsetzen? Antwort: DIE LINKE setzt sich, wie die Lebenshilfe und andere Sozialverbände und Interessenvertretungen, seit Jahren dafür ein, die Sonderregelung des 43a SGB XI zu reformieren, da er insbesondere Menschen mit Behinderungen und gleichzeitig hohem Pflegebedarf benachteiligt. (siehe ). Zuletzt wiederholte die Bundestagsfraktion diese Forderung in der Debatte zum Pflegestärkungsgesetz III ( ) und zum Bundesteilhabegesetz. Konsequent setzen wir uns dafür ein, dass die Leistungen der Pflegeversicherung und die der Eingliederungshilfe vollumfänglich und gleichrangig nebeneinander gewährt werden, da beide Leistungsarten verschiedene Ziele verfolgen. Auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sichert aus Sicht der LINKE keine teilhabeorientierte Pflege. Den im PSG III implizierten Vorrang der Pflegeleistungen vor Leistungen der Eingliederungshilfe hat die LINKE deshalb ebenso abgelehnt wie eine Ausdehnung der pauschalen Abgeltung von Pflegeleistungen auf ambulant betreute Wohnformen. Denn so entsteht die Gefahr, dass ein wesentlich höherer Anteil von Menschen mit

5 5 Behinderung und Pflegebedarf in stationäre Pflegeeinrichtungen gedrängt werden kann. Wir werden uns weiterhin für eine Beseitigung dieser Diskriminierung einsetzen und befürworten eine kurzfristige Lösung. 4) Kinder- und Jugendhilfe Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Recht der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungssystem weiterentwickelt wird? Antwort: DIE LINKE fordert, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen inklusiv auszurichten. Die Verantwortlichkeit für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen ist bei der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII mit Rechtsanspruchscharakter anzusiedeln (große Lösung). Es ist dann auf den im SGB IX festzuschreibenden Anspruch auf bedarfsgerechte sowie vollständig einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen wie beispielsweise persönliche Assistenz und Hilfsmittel zu verweisen (Antrag Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen - Bundestagsdrucksache 18/1949). Die einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabeleistungen des neu zu formierenden SGB IX würden damit aus unserer Sicht auch für alle Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen gelten, werden aber von der Kinder- und Jugendhilfe erbracht. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für diese Aufgabe finanziell, personell und strukturell entsprechend auszustatten. Leider wurde dies mit dem beschlossenen BTHG und wird dies mit der geplanten SGB VIII-Novelle nicht umgesetzt. DIE LINKE wird sich auch zukünftig für die Realisierung der Großen Lösung einsetzen. Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Frage: Welche Regelungen wollen Sie treffen, damit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe künftig auch für die Leistungen zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zuständig wird? Antwort: siehe Frage 5 5) Arbeit von Menschen mit geistiger Behinderung Frage: Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, damit künftig Menschen mit Behinderung von ihrem Entgelt der WfbM leben können? Antwort: Die Anhebungen der Grenzen für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Teilhabeleistungen durch das BTHG sind zwar zu begrüßen, reichen aber nicht aus. So auch bei

6 6 den leichten Verbesserungen beim Werkstattentgelt und den Anrechnungsbedingungen für Werkstattbeschäftigte. Auch fehlen im BTHG wirksame systematische Schritte in Richtung Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. DIE LINKE möchte die Werkstätten schrittweise umgestalten: Beschäftigte in WfbM haben aus unserer Sicht ein Recht auf ein reguläres Arbeitsverhältnis mit tariflicher Entlohnung. DIE LINKE fordert, den arbeitnehmerähnlichen Status perspektivisch aufzuheben. Diese Menschen sollen ArbeitnehmerInnen bei Beibehaltung der erforderlichen Nachteilsausgleiche sein. Menschen mit Behinderung auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern sind tariflich nach dem Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu entlohnen. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5227). DIE LINKE unterstützt die Forderung nach Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Die Unterscheidung zwischen werkstattfähigen und nicht werkstattfähigen Menschen ist aufzuheben. Damit entfällt auch die Zugangsbedingung in eine WfbM: das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung. Die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollte stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Dafür sind den Beschäftigten bedarfsgerechte und langfristige Förderungen und Unterstützungsangebote bereitzustellen. Zugang zu beruflicher Bildung und Arbeit für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Frage: Was wollen Sie tun, damit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht dauerhaft der Zugang zu beruflicher Bildung und Arbeit verwehrt bleibt? Antwort: DIE LINKE fordert die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich; die Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent sowie die Anhebung der Ausgleichsabgabe; die Änderung der Arbeitsstättenverordnung zur Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumwelt; den Ausbau von Inklusionsunternehmen/-abteilungen) und die Verbesserung von Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Bevor Menschen mit Behinderungen von den Institutionen der Bundesagentur für Arbeit an WfbM verwiesen werden, ist verpflichtend zu prüfen, ob sie nicht mit den entsprechend ausgeweiteten begleitenden Förderungen und Unterstützungsangeboten in Inklusionsunternehmen/-abteilungen/-projekten beschäftigt werden können. An diesem Verfahren sollten auch die von den betroffenen Menschen gewünschten Organisationen/Verbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt und angehört werden. Bevor die Betroffenen ihre Entscheidung selbstbestimmt treffen, ist ihnen eine unabhängige Beratung anzubieten. DIE LINKE fordert auch, den personenzentrierten Ansatz als Instrument ohne Kostenvorbehalt auszugestalten. Dafür sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsgerecht auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, am Lebenslagenansatz orientierten Bedarfsfeststellungsverfahrens auszugestalten. Für Verlässlichkeit und Planbarkeit sind Förderungen trägerübergreifend und langfristig zu

7 7 gewähren, auch in Form von dauerhaften Lohn-, Gehalts- sowie Mobilitätszuschüssen. Das eingeführte Budget für Arbeit ist als Leistungsanspruch bedarfsgerecht auszugestalten. Dieses darf nicht von den Ländern unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Übergangswege in reguläre Beschäftigung wie der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor und die Unterstützte Beschäftigung sind zu erweitern, beispielsweise durch dauerhafte Berufsbegleitung, und aus Bundesmitteln langfristig zu sichern. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten auch für Arbeitsverhältnisse unter 15 Wochenstunden bedarfsgerecht gewährt werden, wenn Betroffene aufgrund ihrer Behinderungen nicht länger beschäftigt werden können. Werkstattbeschäftigten muss im Fall des Übergangs in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein unbefristetes Rückkehrrecht eingeräumt werden, das ihre besonderen Zugangsvoraussetzungen zu einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht beeinträchtigt und sie unter denselben Bedingungen ohne erneutes Antragsverfahren wie zuvor aufnimmt. 6) Menschen mit Unterstützungsbedarf im Krankenhaus Frage: Was streben Sie an, damit künftig Menschen mit Behinderung, die auf eine Unterstützung im Alltag angewiesen sind, diese auch ins Krankenhaus mitnehmen können? Antwort: Eine Gesundheitsversorgung für alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen muss zum Ziel eine adäquate sowie diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung haben, so schreibt es auch die rechtsverbindliche UN-BRK in Artikel 25 vor. Dafür müssen aus Sicht der LINKEN Maßnahmen entwickelt werden, die barrierefreie und gemeindenahe Versorgungsangebote ermöglichen, darunter auch barrierefreie Arztpraxen und Krankenhäuser. Zur Barrierefreiheit zählt nicht nur die räumliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit, sondern beispielsweise auch barrierefreie Kommunikationsformen wie Leichte Sprache oder Gebärdendolmetschung. Entsprechend sind für alle Menschen Informationsmaterialien und Dokumente verständlich und zugänglich zu gestalten. Alle Menschen mit Assistenzbedarf müssen ihre Assistenzkräfte, so fordert es DIE LINKE, auch im Falle eines Aufenthaltes im Krankenhaus, in einer Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung sowie im Hospiz mitnehmen dürfen. Dafür müssen eindeutige und bedarfsgerechte Regelungen geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nicht auf lebensnotwendige Unterstützungsleistungen verzichten müssen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenz nicht nach dem Arbeitgebermodell organisieren, besteht hier erheblicher Handlungsbedarf. Leider wurde auch im Rahmen der Erarbeitung und Verabschiedung des BTHG die Chance verpasst, diese wichtigen Regelungen festzuschreiben.

8 8 7) Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen Frage: Was wollen Sie tun, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung in Gemeinschaftswohnformen ausreichende Leistungen zur Existenzsicherung erhalten? Antwort: Die LINKE sagt: Hartz IV war vor allem ein massiver sozialer Einschnitt mit weitreichenden Folgen für die Struktur des Sozialstaats (Fürsorge als dominantes Prinzip zur Sicherung gegen Erwerbslosigkeit) und die Betroffenen. Der soziale Absturz in die Armut ist mit Hartz IV gewollt und vorprogrammiert. Die Vermittlungskapazitäten und -erfolge der öffentlichen Arbeitsverwaltung sind auf der anderen Seite nicht verbessert worden obwohl die Anreize drastisch erhöht wurden und die Sanktionsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet wurden. Die LINKE setzt sich für eine Individualisierung der Leistungsansprüche bei einer korrekten Ermittlung der Regelbedarfe ein. Dies schließt ein, dass wir die Institution der Bedarfsgemeinschaft auch für Menschen mit Behinderung in Gemeinschaftswohnformen strikt ablehnen. Auch für Menschen mit Behinderung, die nicht oder nur teilweise am Erwerbsleben teilnehmen können, fordern wir eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder Hartz IV zu ersetzen durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung von Euro. Der Regelsatz muss kurzfristig auf 560 Euro erhöht werden zuzüglich angemessener Kosten der Unterkunft. 8) Barrierefreiheit und Nicht-Diskriminierung Frage: Welche gesetzlichen Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um Barrierefreiheit auch im privaten Sektor (Gaststätten, Mobilität, Kultur- und Freizeitangebote u. V. m.) zu befördern? Antwort: Menschen mit Beeinträchtigungen werden an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger Barrieren behindert. Dabei geht es um bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren und vor allem um die Barrieren in den Köpfen. Die Beseitigung von Diskriminierungen und Barrieren aller Art ist eine der zentralen Forderungen der seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen dabei Artikel 2, 3, 4 und 9 der UN-BRK. Es geht hierbei um die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung sind dafür eine Grundvoraussetzung. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundestag hat die Linksfraktion in ihrem Antrag Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten (Bundestagsdrucksache 18/7874) eine umfassende Überarbeitung insbesondere des BGG, aber auch damit verknüpfend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. Neben vielen weiteren Punkten wird darin auch die verbindliche Einbeziehung der Privatwirtschaft aufgeführt. Leider wurden unsere Vorschläge von der Koalition aus CDU/CSU und SPD abgelehnt.

9 9 Das gilt auch für eine Minimalverbesserung als Kompromissvorschlag, den das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) ausgearbeitet und den die Linksfraktion in den Bundestag als Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/8433) zur Dritten Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts eingebracht hat. Darin forderte DIE LINKE, in das Gesetz angemessene, wirksame und verbindliche Regelungen aufzunehmen, mit denen gewährleistet ist, dass auch im neuen BGG und im weiterzuentwickelnden AGG die Verpflichtung zur Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sowie die Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligungsverbot festgeschrieben werden. Leider wurden auch diese wichtigen Minimalverbesserungen von CDU/CSU und SPD abgelehnt. DIE LINKE wird sich auch zukünftig für den Abbau von Diskriminierungen sowie die Vermeidung und Beseitigung von vielfältigen, bestehenden Barrieren einsetzen. Das AGG ist im Sinne der UN-BRK zu überarbeiten und ein Verbandsklagerecht ist umgehend festzuschreiben. Als Sofortmaßnahme sind die Errichtung neuer Barrieren in der gesamten öffentlichen Infrastruktur, im öffentlichen Personenverkehr sowie im Wohnungsbau zu vermeiden und spürbare Sanktionen bei Zuwiderhandlungen zu verhängen. Parallel zur Barrierenvermeidung ist die Beseitigung bestehender Barrieren in all diesen Bereichen energisch voranzutreiben. Hierfür sind sowohl gesetzgeberische Maßnahmen als auch Investitionsprogramme, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und sonstige geeignete Aktivitäten erforderlich. Dafür will DIE LINKE ein Investitionsprogramm von jährlich einer Milliarde Euro auf einen Zeitraum von fünf Jahren auflegen. Das universelle Design (Artikel 2 UN- Behindertenrechtskonvention) sollte zum gestalterischen Grundprinzip in allen Lebensbereichen gemacht werden. Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen dürfen nur in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört. 9) Beteiligung von Menschen mit Behinderung: Nichts über uns ohne uns! Frage: Inwieweit werden Sie die Partizipation von Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an Gesetzgebung - Vorbereitung, Beratung und Evaluation - sicherstellen? Antwort: DIE LINKE unterstützt die Forderung nach Förderung der politischen Teilhabe sowie Selbstbestimmung und fordert gemäß Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) der UN-Behindertenrechtskonvention, dass Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte garantiert werden müssen sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen. Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik! Alle Menschen, egal mit Behinderung oder ohne, haben das Recht sich frei zu entfalten. Wir fordern, Menschen mit Behinderungen als

10 10 Expertinnen und Experten in eigener Sache stets bei allen Planungen und politischen Entscheidungsprozessen miteinzubeziehen. Die Belange von Personengruppen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Menschen mit schwersten mehrfachen Behinderungen oder Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund sind dabei besonders zu berücksichtigen. Oft wird die wichtige Arbeit in den Selbstvertretungsorganisationen und Vereinen von Menschen mit Behinderungen ehrenamtlich bewältigt. Damit die Partizipation auch wirksam wahrgenommen werden kann, werden bedarfsgerechte Teilhabeleistungen auch für das Ehrenamt benötigt. Dies leistet das BTHG leider nicht. DIE LINKE fordert daher bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen wie beispielsweise persönliche Assistenz in allen Lebenslagen ein und sieht darin eine wichtige Voraussetzung, dass auch Menschen mit Behinderungen ihr Ehrenamt gleichberechtigt mit anderen und diskriminierungsfrei ausüben können. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen, Vereinen und Verbänden bei der Erarbeitung von parlamentarischen Initiativen im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der UN-BRK ist für DIE LINKE praktizierte Selbstverständlichkeit. Mit zahlreichen Anfragen fordert DIE LINKE immer wieder die Bundesregierung auf, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aktiv in die Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen einzubeziehen. Die Partei und die Fraktionen DIE LINKE verbessern ihre Angebote, um Veranstaltungen, Publikationen, Internetseiten und eigene Räumlichkeiten barrierefrei anzubieten.

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