WIR SCHÜTZEN IHRE RECHTE. bundesweit engagiert von Anfang an
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- Benedikt Falk
- vor 8 Jahren
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1 WIR SCHÜTZEN IHRE RECHTE. bundesweit engagiert von Anfang an
2 BERATUNG Bundesweit - engagiert - von Anfang an 2
3 BERATUNG Jedes Mandat beginnt mit qualifizierter Beratung. Sie ist daher der erste Schritt unserer Arbeit für den Mandanten. Gemeinsam mit ihm analysieren wir auf Basis der Rechtslage und aktueller Urteile sein rechtliches Problem, die Chancen bei einem möglichen Rechtsstreit oder Wege zu mehr Rechtssicherheit. Gute Beratung ist das Fundament anwaltlicher Arbeit. 3
4 SERVICE Beratung - Schulungen - Webinare 4
5 SERVICE Internetrecht, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und allgemeines Persönlichkeitsrecht: Zahlreiche Gesetze definieren ebenso zahlreiche Regeln, an die Sie und Ihre Mitarbeiter sich halten sollten, wenn sie sich an die breite Öffentlichkeit oder eingegrenzte Gruppen wenden. Deshalb schulen wir praxisnah für ein rechtssicheres Auftreten in EDV, Internet, neuen Medien, Kunst, Social Media, Film, Design, Marketing und/oder Presse. Wir übersetzen dabei Juristendeutsch in eine für Laien verständliche Sprache und lassen Informationen zu neuesten Urteilen in die Schulung einfließen. So sorgen wir bei Ihren Mitarbeitern für einen einheitlichen Wissensstand, der Sie nicht selten vor möglicherweise teuren Abmahnungen schützt. Denn es gilt: Prävention ist vielfach günstiger, als aus (teurer) Erfahrung lernen. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. 5
6 VORTRÄGE Wissen ist die Grundlage eines bedachten Handelns. Wir geben unser Wissen aus langjähriger Anwaltstätigkeit deshalb gerne in Vorträgen an juristische Laien und angehende Juristen in Verbänden, Organisationen und Betrieben weiter. Als Gastdozenten arbeiten wir auch in Universitäten oder Hochschulen. Dabei stellen wir uns auf die jeweilige Zuhörerschaft ein, vermitteln ihr das juristische Wissen, das ihr wichtig ist, in einer Sprache, die sie versteht. Falls Sie wünschen, dass wir auch für Sie Vorträge halten, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. 6
7 SCHULUNGEN UND WEBINARE Bisweilen ist es schwierig oder sogar unmöglich, Menschen für Seminare und Schulungen zur selben Zeit an denselben Ort zu bringen. Unsere Webinare bieten für solche Fälle eine gute und kostengünstige Lösung. Sie benötigen zur Teilnahme nicht mehr als einen Internetanschluss und einen internetfähigen PC. Online vermitteln wir Wissen zu allen Rechtsthemen, zu denen wir auch Präsenzvorträge anbieten. Zwischenfragen sind dabei jederzeit über interaktive Elemente möglich. 7
8 WETTBEWERBSSCHUTZ Testkäufe - Überwachung - Training 8
9 WETTBEWERBSSCHUTZ Kein Alkohol an Jugendliche ist nur eine der vielen Schutzvorschriften, die Händler im Umgang mit ihren Kunden berücksichtigen müssen. Wer solche Vorschriften missachtet, riskiert eine Abmahnung, die - abhängig von der Größe des Unternehmens - mehrere Tausend Euro kosten kann. Um dem vorzubeugen, prüfen wir anhand von Testkäufen, wie sehr sich Ihre Mitarbeiter beim Verkauf im Rahmen gesetzlicher Vorschriften bewegen. Gemeinsam mit Ihnen werten wir anschließend die Ergebnisse der Testkäufe aus und zeigen auf, wo eventuell wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt wurden. Abschließend schulen wir Ihr Personal vor Ort, um so künftig für einen rechtssicheren Verkauf zu sorgen. Im Einzelnen: prüfen wir für unsere Mandanten deren wettbewerbsrechtliche Pflichten, kontrollieren die Umsetzung, indem wir Testkäufe durchführen, bewerten die Ergebnisse der Testkäufe unter rechtlichen Aspekten, beraten unsere Mandanten, wie Verletzungen in Zukunft vermieden werden, und schulen ihr Personal vor Ort. So können wir im Rahmen der Prävention aktiv für unsere Mandanten wettbewerbsrechtliche Sicherheit in diesen Bereichen bieten. Denn nur durch präventive wettbewerbsrechtliche Beratung können teure und existenzgefährdende Prozesse vermieden werden. 9
10 UNSERE TÄTIGKEITSGEBIETE Umfassende Beratung von Anfang an 10
11 RECHTSGEBIETE Aufgrund unseres interdisziplinären Zusammenschlusses ist es uns möglich, die für Firmen wichtigsten Rechtsgebiete zu vereinen und zu beraten. 11
12 INTERNETRECHT Viele Gesetze markieren den Rahmen des Zulässigen im Internet. Wer den Rahmen verlässt, riskiert eine Abmahnung. Wir werden deshalb bereits im Vorfeld präventiv tätig und vertreten zugleich Mandanten, die wegen im Internet verletzter Rechte verklagt werden oder deren eigene Rechte online verletzt wurden. Unsere Arbeit umfasst dabei unter anderem: Domain-Registrierung, Domainnutzung, Domainhandel Handel und E-Commerce, Gewährleistung, allgemeine Haftungsgrundsätze, Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telemedien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Werbung Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet Datenschutzrecht und die damit verbundenen Beratungspflichten Urheberrecht, Verwertungsrechte, Rechteübertragung, Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ( Filesharing-Abmahnungen ) u.v.m. 12
13 URHEBERRECHT Wann zählt etwas zum sog. geistigen Eigentum oder Immaterialgüterrecht eines Menschen? Und wann und in welchem Umfang darf jemand dieses Eigentum für sich nutzen? Solche Fragen berühren das Urheberrecht in Deutschland. Dabei werden Menschen bisweilen zu Unrecht wegen eines verletzten Urheberrechts abgemahnt oder verklagt. Andererseits verlieren Fotografen, Designer, Künstler, Schriftsteller, Mediengestalter und Programmierer durch ungenehmigte Veröffentlichung ihrer Werke mitunter viel Geld. Wir vertreten die einen wie die anderen, etwa bei: Rechtsübertragungen bzw. Erstellung von Lizenzverträgen aktiven Abmahnungen als auch Abmahnungsabwehr Beratung bezüglich des Schutzes Ihrer Werke Überprüfung von Lizenzrechten Schützen, was schützenswert ist. Abwehren, was überzogen ist! 13
14 MEDIENRECHT Medien dürfen vielleicht Vieles, aber nicht Alles. Bei ihnen kollidieren bisweilen Rechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung mit anderen wie dem Persönlichkeitsrecht. Ebenfalls definieren hier vielfältige Rechtsnormen, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Wir vertreten und beraten Medien ebenso wie diejenigen, die ihre Rechte durch Medien verletzt sehen. Unsere Tätigkeit umfasst etwa: Schutz der Meinungsäußerung aber auch Abwehr von unerlaubter Schmähkritik, Verleumdung und falschen Behauptungen Daten- und Jugendschutz Schutz geistigen Eigentums Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte Schutz des allgemeines Persönlichkeitsrechts Recht am eigenen Bild und eigenem Namen Überprüfung von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Artikeln etc. 14
15 MARKENRECHT Bereits ein typisches Produktdesign kann durch das Markenrecht einem bestimmten Produkt zugeordnet sein. Seine Nutzung ist dann stark reglementiert. Marken sind geschützte Zeichen, durch die sich Waren und/oder Dienstleistungen von der Konkurrenz unterscheiden. Solche Zeichen können unter anderem Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Klänge sein. Zum Beispiel auch Ihr Firmenlogo! Wir unterstützen Menschen dabei, ihre Marken zu schützen, und andere Menschen, die Marken anmelden oder aber unberechtigte Abmahnungen wegen verletzten Markenrechten abwehren möchten. Wir werden aktiv bei: Markenanmeldungen Prüfung bestehender Marken Beratung bezüglich Ihrer eigenen Marke(n) Abwehr von rechtsmißbräuchlichen Markenanmeldungen aktiven Abmahnungen als auch Abmahnungsabwehr im Markenrecht Überprüfung von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Artikeln etc. 15
16 WETTBEWERBSRECHT Fairness sollte auch auf hart umkämpften Märkten oberstes Gebot sein. Was Fairness ist, bestimmt unter anderem das Wettbewerbsrecht. Die Grenzen zum unlauteren Wettbewerb sind jedoch in Bereichen wie Social Media, Onlinehandel, Marketing und Akquisition bisweilen eng definiert: Sowohl im Verhältnis zwischen verschiedenen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Wir vertreten Unternehmer bei unlauterem Wettbewerb der Konkurrenz sowie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Abmahnungen. Daneben arbeiten wir präventiv für Unternehmen, damit sie sich sicher im Rahmen des Wettbewerbsrechts bewegen. Im Einzelnen bieten wir beispielsweise an: Präventionsberatung im Wettbewerbsrecht Abwehr von Abmahnungen und gerichtliche Vertretung Aktive Abmahnung von Verletzern und gerichtliche Vertretung Externe Rechtsabteilung für Einzelunternehmer und mittelständische Firmen Schutz des allgemeines Persönlichkeitsrechts Recht am eigenen Bild und eigenem Namen Überprüfung von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Artikeln etc. 16
17 BAURECHT Was gebaut wird, sollte solide sein und auf Basis geltender Normen gebaut werden. Und es sollte auch nur dort gebaut werden, wo gebaut werden darf. Solche Grundsätze gelten sowohl beim privaten Baurecht als auch beim öffentlichen Baurecht. Wir sind in beiden Bereichen tätig. Private Bauherren vertreten wir zum Beispiel bei Ansprüchen gegenüber Vertragspartnern, wenn es um Werkvertrags- und Architektenrecht geht. Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Projektentwickler und Gemeinden bei Fragen rund um die allgemeine Rechtmäßigkeit von Bauvorhaben, öffentlich-rechtliche Normen sowie das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Immer stärker greift bei Bauprojekten aber auch das Umweltrecht, zu dem Immissionsschutz- und Naturschutzrecht gehören. Wir werden deshalb im Baurecht für Sie beispielsweise tätig bei der: Erstellung und Überprüfung sämtlicher Verträge im Rahmen eines Bauvorhabens Beratung bei Baumängeln und deren außergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Bescheide, deren Umsetzung bzw. Abwehr, insbesondere von Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen, Abrißverfügungen Errichtung von Anlagen gem. Bundesimmissionsschutzgesetz (Windenergieanlagen) 17
18 POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT Polizei und andere Ordnungsbehörden sind wichtige Organe eines Staates. Aber auch ihre Maßnahmen können bisweilen Rechte wie etwa die Grundrechte von Bürgern verletzen. Aufgaben und Befugnisse der Behörden werden im Polizei- und Ordnungsrecht geregelt. Sprengen Maßnahmen den gesetzlich definierten Rahmen, werden wir für unsere Mandanten tätig, etwa bei der: Abwehr von belastenden Maßnahmen durch die Polizei, Bau-, Gewerbeämtern und anderen Ordnungsbehörden Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber diesen Behörden Überprüfung der behördlichen Bescheide, Verfügungen bzw. deren Abwehr 18
19 VERWALTUNGSRECHT Wenn staatliche Behörden Abgaben von Bürgern fordern oder ihnen Genehmigungen verweigern, ist das Verwaltungsrecht die Basis ihres Handelns. Das bedeutet nicht, dass die Behörden dieses Recht niemals fehlerhaft interpretieren. Im Zweifelsfall sollte man sich eine Rechtsauskunft einholen und gegebenenfalls auch klagen. Wir beraten Sie hier unter anderem in den Bereichen des: Öffentlichen Baurechts Abgabenrechts (Gebührenbescheide von Gemeinden, Verbänden usw.) Verkehrsrechts Schul- und Hochschulrechts (u.a. Nichtversetzung, Aufnahmeverfahren an Schulen, Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern; Studienplatzvergabe) Beamtenrechts (u.a. Disziplinarmaßnahmen, Beurteilungen, Beförderungen Umweltrechts (Immissionsschutz-, Natur- und Tierschutzrecht 19
20 ALLGEMEINES VERTRAGS- & ZIVILRECHT Im Rahmen des allgemeinen Vertragsrechts erstellen, überprüfen, beraten und gestalten wir für Sie Verträge in zivilrechtlicher Hinsicht. Z.B. werden wir für Sie tätig im Rahmen von Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedigungen Beratung bei Vertragsgestaltungen Überprüfung von Verträgen 20
21 PRO BONO Wir bewundern die engagierte Arbeit von Menschen in sozialen und gemeinnützigen Vereinen und Organisationen. Sie ist ein wertvoller Beitrag für eine bessere und menschlichere Gesellschaft, ein Beitrag, der oftmals auf Spenden und Förderungen angewiesen ist und finanziell auf wackeligen Beinen steht. Wir möchten diese Arbeit unterstützen, indem wir solchen Organisationen, Vereinen und Verbänden eine kostenlose (pro bono) qualifizierte Rechtsberatung anbieten. Das ist unser Beitrag für ein Engagement, ohne das unsere Welt erheblich ärmer wäre. 21
22 EXISTENZGRÜNDERBERATUNG Von Anfang an gut beraten 22
23 EXISTENZGRÜNDERBERATUNG Starten Sie Ihr neues Unternehmen auf sicherem Boden. Wir selbst bieten dafür eine individuelle Beratung in allen für ein Start-up relevanten Rechtsbereichen sowie zu Fördermitteln. Die Gründerberatung kann aber weit darüber hinausgehen. Mit unseren Leistungen sind wir Teil eines Netzwerks, in dem wir die enge Zusammenarbeit mit professionellen Designern, Administratoren, Programmierern, Textern und Fotografen pflegen. Dadurch werden komplette Beratungspakete möglich, die auch den Aufbau einer effizienten IT-Infrastruktur sowie einer Corporate Identity und andere Leistungen beinhalten können. Die Finanzierung dieser Beratungspakete durch Fördermittel ist möglich. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an. 23
24 KÖNIGSWINTER STRASSE10 D KÖLN - DEUTSCHLAND T: +49 (0) E: INFO@NEUBAUER-LAW.DE I:
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