Planung und Vergabe der Ladeinfrastrukturerweiterung und des Ladeinfrastrukturbetriebs im Land Berlin
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- Irmela Graf
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1 Planung und Vergabe der Ladeinfrastrukturerweiterung und des Ladeinfrastrukturbetriebs im Land Berlin Konzept des Vergabeverfahrens Und sie bewegt sich doch: Elektromobilität nimmt Fahrt auf Fachtagung am 2. Juni 2015 in Bonn Dr. Frithjof Reul Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin 1
2 Ausgangssituation für die Planung und Vergabe von Ladeinfrastruktur Planung und Steuerung konkurrierender Nutzungen des öffentlichen Raums zählt zu den zentralen Gestaltungsaufgaben einer Kommune. Ladeinfrastruktur erhöht die Nutzungskonkurrenz im öffentlichen Raum. Die bisherige, projekt- und von Unternehmensinteressen getriebene Errichtung von Ladeinfrastruktur hat sich bei der Markteinführung von Elektro- Pkw als Hemmnis herausgestellt. SenStadtUm sieht seine Aufgabe darin, Nutzungskonkurrenzen im öffentlichen Raum zu regeln, die Erweiterung des Ladeinfrastrukturangebot bedarfsorientiert (Standort, Anzahl, Technik) zu steuern, eine einheitliche Benutzeroberfläche der Ladeinfrastruktur zu schaffen. 2
3 Vergabe der Ladeinfrastrukturerweiterung und des betriebs Ziele des Vergabeverfahrens (10/2012 1/2015) und Umsetzung Dialogverfahren: Entwicklung aller techn. und vertraglichen Details gemeinsam mit den Bietern nachfragegerecht (Anzahl, Standort, Technik) => Standortkonzept geringster Zuschussbedarf der öffentlichen Hand => wettbewerbl. Vergabe Nachweis der Interoperabilität => Loszuschnitte, mehrere Betreiber barrierefrei für Kunden aller Mobilitätsdienstleister => eigenständige IT-Plattform zur Authentifizierung: stellt flächendeckenden Zugang zur LI unabhängig vom Betreiber sicher => kein Roaming und entsprechende Kosten, Reduktion des Datenaus- tauschs auf ein Minimum vielfältige Ladetechnologien und Technikoptionen Errichtungszeitraum 1: festgelegtes Standortkonzept (400 AC + 20 DC) Errichtungszeitraum 2: Zubau entsprechend Nachfrageentwicklung (bis zu max. 700 AC + max. 20 DC) 3
4 Vertrag über Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge Vertrag: Regelt z.b. Gestaltung der Ladeeinrichtungen, Vorgaben zur Errichtung und Betrieb, Vergütungs- und Haftungsfragen Anlagen: Technisches Leistungsverzeichnis: regelt techn. Anforderungen an LI Standortvorgaben (Suchräume für Errichtungszeitraum 1) Anforderungen an die Datenkommunikation: Rollenmodell und techn. Einzelheiten zur Authentifizierung mit Anwendungsfällen Zugangsverträge zwischen Betreiber der LI und Mobilitätsanbietern 4
5 Vergabeverfahren - Marktrollen Ladeinfrastruktur in der Praxis Verkehr Verkehr Kunde Mobilitätsanbieter Kunde Mobilitätsanbieter Kunde Betreiberübergreifende Authentifizierung an eigenen und fremden Ladepunkten z. B. mittels RFID-Karten. Übermittlung betreiberübergreifender Whitelists an Ladepunkte. Authentifizierungsdrehscheibe: zentrale IT-Plattform, die flächendeckenden Zugang zu allen Ladeeinricht. ermöglicht Mobilitätsanbieter Unabhängig davon, bei welchem Mobilitätsanbieter ein Kunde angemeldet ist, hat er mittels der Authentifizierungsdrehscheibe zu jedem Ladepunkt Zugang. 5
6 Weitere Informationen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Am Köllnischen Park 3 D Berlin Hermann Blümel 030/ hermann.bluemel@senstadtum.berlin.de Dr. Frithjof Reul 030/ frithjof.reul@senstadtum.berlin.de Weitere Informationen im Internet: z.b. Arbeitshilfe Infos zum Standortkonzept klare Vorgaben für Antragsteller zum Planungsund Genehmigungsprozess bezirksübergreifend harmonisiertes Vorgehen 6
7 Zusatzfolien: Bei Bedarf - weitere Ausführungen für die Diskussion 7
8 Planung der Ladeinfrastrukturstandorte Ausgangsfrage zum Standortkonzept Welche Nutzer haben den ersten Bedarf zum Laden im öffentl./halböffentl. Raum? Wo ist dieser Bedarf zu erwarten? Welche Verteilung der Ladepunkte* erzeugt Nachfrage und sichert diese? Anzahl der Ladepunkte*? Verteilung der Ladepunkte* zwischen dem öffentlichen und halböffentlichen Raum? These zur Nachfrage Nachfrage besteht zunächst nur durch E-Carsharing-Flotten, nicht durch private E-Pkw Annahme zur Nachfrageentwicklung? Geschäftsmodell? Zielvorstellungen der Anbieter von Carsharing-flex-Flotten auf Pkw in E-CS-Pkw Planungsansatz Standortkonzept für das Basisangebot wird auf den potenziellen Bedarf der Carsharing-flex-Flotten ausgerichtet. * Ladepunkt = Anschlussmöglichkeit für 1 Fahrzeug ( Steckdose ) 8
9 Eckpunkte während der Vertragslaufzeit (regulär 5,5 Jahre) Errichtungszeitraum 1 angebotsorieniert auf der Grundlage des Standortkonzepts (21 Monate) Errichtungszeitraum 2 Erweiterung entsprechend der Nachfrageentwicklung Verlängerungsoption Vertragsbeginn Reguläres Vertragsende
10 Planung der Ladeinfrastrukturstandorte Suchräume (Ladepunkte) Suchräume Ergebnis: 338 Ladepunkte* sollen in den ermittelten 200 Suchräumen errichtet werden, um den berechneten Bedarf abzudecken * Ladepunkt = Anschlussmöglichkeit für 1 Pkw Auf Basis von Modellen und Simulationen entstand ein bedarfsorientiertes Standortkonzept 10
11 Planung der Ladeinfrastrukturstandorte Standortsuche Kriterien: Verkehrsaspekte, Intermodalität (Verkehrssicherheit, Nähe zu ÖV-Haltestellen, min. 2 Stellplätze, Erreich- & Sichtbarkeit,.) Konkurrierende Verkehrsbedürfnisse (Fußgänger, Radfahrer,.) Bauseitige Voraussetzungen (Bäume/Wurzeln, technische Installationen, ) Kosten und Kapazität netzseitiger Anschluss Bewertung bei gemeinsamen Ortsterminen von Verkehrsplanern, Netzbetreiber, LI-Betreiber, 11
12 Angemessene und marktübliche Entgelte Was darf ein Betreiber von einem Mobilitätsanbieter an Gebühren verlangen? SenStadtUm hat folgende Entgelte als angemessen und marktüblich festgelegt, jeweils in EUR pro Stunde, gerundet und brutto (abgerechnet wird in Cent pro Viertelstunde): Ladetechnik Wechselstrom Gleichstrom Zeitraum und Standort einphasig bis 4,6 kw dreiphasig 11 kw 20 kw 50 kw Hotspot 3,10 6,40 12,40 25,50 8:00 22:00 sonstiger Standort 2,40 6, Hotspot 2,40 6,00 12,40 25,50 22:00 8:00 sonstiger Standort 2,10 5, Jeder Ladepunkt mit Gleichstrom-Schellladen ist ein Hotspot. Der Betreiber kann bis zu 20% der Wechselstrom-Ladepunkte als Hotspot kategorisieren. 12
13 Regelungsbedarf Stromqualität: Grünstrom gemäß Herkunftsnachweisregister Technischer Standard und Ladetechnologien Wechselstrom- (AC- ein und/oder dreiphasig), Gleichstromladen (DC) Steckertypen für Gleichstromladen (CCS und/oder CHAdeMO) Vergütung: Diskriminierungsfreie Abrechnung nach Ladedauer Mobilitätsanbieter an Betreiber der Ladeeinrichtung Nutzer E-Fahrzeug an Mobilitätsanbieter Endschaft Erwerb Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum Sicherung des weiteren Betriebs, insb. Software Sonderfall Beleuchtungsinfrastruktur Eigentümer Land, technische Besonderheiten (Beleuchtungsnetz im Ostteil der Stadt), Verzahnung des Ladeinfrastrukturbetriebs mit bestehenden Verträgen für die Straßenbeleuchtung, Prozessvariation, Strombezugsverträgen, 13
14 Vergabeverfahren - Marktrollen Ladeinfrastruktur - Definitionen Verkehr Verkehr 14
15 Vergabeverfahren - Marktrollen Ladeinfrastruktur 15
16 Verkehr Verkehr Sonderfall Laternenladen technische Eignung der Masten 2576 Grundgesamtheit von werden der 1056von 166 Laternen sind Beleuchtungsmasten mit Strom Beleuchtungsmasten mindestens zweiim Phasen wurden an Laborgebiet 525 öffentliche von 3101 Friedenau : mit Gaserrichtet das nach dem Jahr Netz 2000 betriebene 2935 angeschlossen von Beleuchtungsmasten 1520Beleuchtungsmasten von 3101 Laternen wurden sind nur dem vor mit einer JahrPhase 2000 errichtet an das und öffentliche können daher Netznicht angeschlossen für das Laden und können genutzt daher werden nicht zum (Korrosion, Laden genutzt Standsicherheit, werden.) (Straßenbeleuchtung hat Priorität). 16
17 Verkehr Verkehr Sonderfall Laternenladen technische und verkehrliche Eignung der Masten 85 von 178 Grundgesamtheit 0 von 178 untersuchten der sind 16 Laternen, 11 von 178 stellten hinsichtlich Beleuchtungsmasten der verkehrlichen sind mit mindestens zwei Phasen Beleuchtungsmasten wurden sind aus verkehrlicher Sicht Eignung sowohl technisch (insbesondere als auch an das öffentliche Netz nach dem Jahr 2000 errichtet geeignet verkehrlich für den Einbau angeschlossen Verkehrssicherheit) 167 von 178 untersuchten von Ladeinfrastruktur wurden Beleuchtungsmasten Beleuchtungsmasten: geeignet 178 vor dem Jahr 2000 errichtet die 85sind verkehrlich und daher aus geeigneten und technischermasten Sicht für das deren LadenNetzanschluss nicht geeignet müssen alle erneuert werden, um sie zum Laden zu nutzen 17
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