Fallstudie: Kostenprüfung für einen Stromversorger. Case Study / Beispielprojekt. Case Study Anreizregulierung
|
|
- Sara Fuhrmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fallstudie: Kostenprüfung für einen Stromversorger Case Study / Beispielprojekt
2 Zusammenfassung Die folgende Präsentation soll einen Einblick in ein Kundenprojekt geben. Es ging um eine Kostenprüfung für einen Netzbetreiber, den die Bundesnetzagentur nach StromNEV für die zweite Regulierungsperiode ab 2014 prüfte. Ich zeige unternehmensneutral aufbereitet und exemplarisch auf, wie das Prüfungsprojekt intern vorbereitet wurde. Auch Erfahrungen aus anderen Prüfungsvorgängen in regulierten Wirtschaftsbereichen, wie z. B. aus dem Banken und dem Schienennetzbereich sind eingeflossen. Es soll damit gezeigt werden, wie moderne Projektmanagement-Verfahren auch in ganz konventionellen Bereichen ohne großen Aufwand umsetzbar sind und erhebliche Vorteile bringen. Ziel des Projekts war es, dem Bereich Regulierungsmanagement (bestehend aus Sachbearbeitern mit juristischem und betriebswirtschaftlichem Hintergrund) einen kompakten Handlungsrahmen für anstehende Projektaufgaben an Hand zu geben, ohne methodischen Overkill zu treiben. Alles sollte mit Bordmitteln (also Standard-Officeprodukten) und möglichst ohne zusätzliche Einarbeitung in PM zu verstehen und bewältigen sein. Ich beginne mit einem Überblick über die fachlichen Anforderungen, gehe anschließend auf den Auftrag ein, und zeige zum Schluß, wie die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und der gesamte Projektablauf nur auf Basis von Excel und Word-Dokumenten organisiert wurde. Zum Schluß ein nicht ganz ernst gemeintes Worst Case Szenario, das zum Glück nicht eingetreten ist, denn die Aufgabe wurde problemlos bewältigt.
3 Rahmenbedingungen Die erste Regulierungsperiode für Strombetreiber endete am , Zweite Regulierungsperiode läuf Dafür werden Kostendaten aus dem Basisjahr 2011 herangezogen, diese Kostenbasis 2011 (Bilanz / GuV) ist maßgebend für die BesRmmung der Erlöse ab 2014 und damit für den Unternehmenserfolg! BNetzA prüf erfahrungsgemäß extrem genau, hohe Anforderungen an Datenqualität und Qualität der Begründungen. Genaue Analysen seitens der Betreiber nörg. Es werden zudem Vergleichswerte aus 2010 und Vorjahren verlangt, sogar aus zurückliegenden Jahren (Anlagen- und Rückstellungsspiegel teilw. bis 2006) BNetzA veröffentlicht ihre Erhebungsbogen rund sechs Wochen vor dem Abgabetermin, es bleibt wenig Zeit, denn der späteste Abgabetermin bei BNetzA ist Korrekturen und Nachbesserungen kaum möglich. Erster Wurf muss sitzen.
4 Individuelle Ziele für jeden Netzbetreiber Extern (BNetzA) Die Kostendaten (Bilanz / GuV) für die kommende Regulierungsperiode zum sach- und fristgerecht einzureichen... Intern (Betreiber)... jedoch so, dass individuelle Inter- essen und Besonderheiten des Unter- nehmens oprmal gewahrt sind,... so, dass die individuelle Ausgangslage bei der BesRmmung der Erlösobergren- zen ab 2014 möglichst posirv ist,... und so, dass die Begründungen im Bericht für sie Bundesnetzagentur möglichst zielgenau und plausibel sind.
5 Zeitliches Ablaufschema einer Prüfung Zeitliche Vorgaben Kostenprüfung seitens BNetzA 2012 BNetzA: Konsultation zur Veröffentlichung der Erhebungsbögen Netzbetreiber: Sammeln von Kostendaten 2011 (inkl.vorjahre) Abgabe der Erhebungsbögen bis zum 30.Juni BNetzA: interne Prüfung / statist. Analysen BNetzA & Netzbetreiber: Verhandlung Kostenbasis für neue Erlösobergrenzen April April- Juni Juli- August September- Oktober
6 Welche Prüfungsschwerpunkte zu erwarten waren: Wie hoch sind Instandhaltungs- /Materialkosten? Welchen Umfang haben die Personalkosten? Wie viel Zinsen zahlt das Unternehmen auf Fremdkapital? Wie hoch ist (kalkulatorisch) die Eigenkapital- Verzinsung? Wie hoch ist das betriebliche Steueraugommen? Welchen Umfang haben sonsrge betriebliche Kosten? Welche kalkulatorischen Abschreibungen wurden veranschlagt? Welche kostenmindernden Erlöse und Erträge gibt es? Welche auffälligen KostenposiRonen ( d.h. > 5 % der Gesamtkosten) gibt es?
7 Struktur der Erhebungsbögen zur Kostenprüfung Umfangreiche Datenerhebung war gefordert. Es war bekannt, daß vorstrukturierte Erhebungsbögen voraussichtlich die folgenden Tabellen enthalten würden: 1. Überleitung GuV Überleitung GuV Überleitung Bilanz Überleitung Bilanz Rückstellungsspiegel Anlagenspiegel Kalk. EK- Verzinsung 8. Betriebsabrechnungsbogen 9. Kalk. Abschreibungen (bis 2011) 10. Netzdaten Konzessionsabgabe
8 Kostenprüfung: weitere Merkmale der Erhebungsbögen Es wurden auch umfangreiche Kostendaten verlangt, die teilweise bis ins Jahr 2005 zurück reichten, mindestens aber das Jahr 2010,... dazu einige Beispiele: - Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung - Bilanzdaten - Kostenrechnung - kalkulatorisches Eigenkapital - kalkulatorische Abschreibungen - Netzdaten - Rückstellungs- u. Anlagespiegel bis ins Jahr 2005 außerdem besonders auqereitete Daten wie - separat aufgeführte Nicht beeinflussbare Kosten (Freiwillige Selbstverpflichtungen) - separat auqereitete spezielle unternehmensindividuelle Kosten ( z.b. bei Übertragungsnetzbetreibern Offshore- Kosten)
9 Anforderungen an Struktur und Inhalt des vorzulegenden Berichts Teil I. Kosten- und Erlöslage des 2011 abgeschlossenen GeschäRsjahres Teil 2 Grundlagen und Ablauf der Kostenartenrechnung nach 4 ff. StromNEV 1. Kostenlage 2. KalkulaRon des Pachtzinses überlassener betriebsnotwendiger Anlagegüter 3. Darlegung der Kosten für Dienstleistungen Driter 4. Darlegung der Ertrags- und Erlöslage 5. Vereinbarungen mit auswirkungen auf die Kosten- und Erlöslage 6. Netzdaten 1. Erläuterungen zur Überleitungsrechnung der GuV (2009/2010) 2. Erläuterungen zur Überleitungsrechnung der Bilanzen (2009/2010) 3. Erläuterungen zum Anlagenspiegel 4. Erläuterungen zu den Rückstellungsspiegeln (2006 bis 2010) 5. SonsRge Erläuterungen Zitat aus den Prüfanforderungen (GasNEV): Es handelt sich dabei ausdrücklich um Mindestanforderungen, die um weitere aus der Sicht des Netzbetreibers für die Erstellung des Berichts nach 6 Abs. 2 ARegV i.v.m 28 GasNEV relevante Darstellungen im Sinne einer vollständigen Nachvollzihebarkeit ergänzt werden können.
10 Erste Erkenntnisse beim Übertragungsnetzbetreiber o o o o o o o Einsicht in Notwendigkeit frühzeirger Vorbereitung / Einsammeln bereits vorhandener Daten. Nutzung eigener Vorerfahrung aus der ersten Kostenprüfung und der aktuellen Kostenprüfungen im Gasbereich. Planung ausreichender Pufferzeiten gewünscht. RechtzeiRge Planung abteilungsübergreifender AbsRmmungen, Zu- und Zusammenarbeit soll vorbereitet werden. ProjektorienRerte Vorgehensweise mit Zwischenreviews. Zusätzlich: externe Unterstützung durch erfahrenen Projektleiter. Konsequente Nutzung der vorhandenen IT- Infrastruktur (vorhandenes Regulierungsmanagement- System). Quelle: eigene Projektunterlagen
11 Der Beginn: Wo stehen Sie? Kleiner Selbstcheck. Thema Checkpunkte Projektvorbereitung Laufen Ihre Vorbereitungen, Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf die anstehende Kostenprüfung schon seit 2010 / 2011? Haben Sie eine Projektplanung vorgenommen? Wissen alle betroffenen Unternehmensbereiche, was auf sie zukommt? Datenanalyse & Validierung Sind kaufmännische / analytische Vorprüfungen durch Controlling bzw. Regulierungsmanagement im Vorfeld möglich? Haben Sie Arbeitspakete mit Verantwortlichkeit bestimmt und strukturiert? Umsetzung Kostenbericht ( 28 StromNEV) Haben Sie nutzbare Vorerfahrungen aus Veröffentlichungen der BNetzA oder aus anderen Unternehmen (z.b. Gasversorger) analysiert? Wann startet Ihre Umsetzung? Sind Vorkehrungen für reibungslose abteilungsübergreifende Zusammenarbeit getroffen? Existiert eine Art Generalplan für die heiße Phase (nur 6 Wochen!) Finalisierung / Übermittlung Wurde entsprechende Urlaubssperren verhängt? Wurde für Datenprüfung u. rechtssichere Kommentare fachliche Unterstützung (Wirtschaftsprüfer, Rechtsabrteilung) zugesichert?
12 Zeitplanung und heiße Phase Vor- planung Datenanalyse Datenau_e- reitung Befüllung/ Kommentar - Projektplanung auf Basis Excel / Checklisten - Vorgezogene Analysen: Aufbereitung von Daten bis 2010, - Beschaffen von Beistellungen - - sofort nach Vorliegen Jahresabschluss 2011: Datenaufbereitung Okt-Dez (voraussichtl.) heiße Phase Quelle: eigene Projektunterlagen
13 Beispiel für Strukturierung von Aufgabenpaketen (Realisierung in Excel)
14 Beispiel für Strukturierung von Aufgabenpaketen (Gant Diagramm realisiert in Excel)
15 Checklistenbasiertes Vorgehen (Beispiel- Checkliste, Word)
16 Welche Zuarbeiten benöbgen wir? (Beispiel für Checkliste für Zulieferungen aus Fachabteilungen, Basis: Word)
17 Zu guter Letzt Worst Case Szenario Quelle: Kai Felmy /FAZ Der Worst Case ist übrigens nie eingetreten. O- Ton der Abteilungsleiterin: So gut waren wir noch nie auf eine Kostenprüfung vorbereitet.
Hartmann & Wiegler. Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere
Netzbetreiberinfo: Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere 2011 Verbraucherpreisindex 2011 Pauschalierter Investitionszuschlag Gas für 2013 Datenerhebung Kostenprüfung Strom Umlaufrendite festverzinslicher
MehrUmlaufrenditen. Verbraucherpreisindex (VPI)
Hartmann & Wiegler Consulting GmbH Sportplatzstraße 106 98617 Belrieth T + 49 (0) 3693 88 19 52 F + 49 (0) 3693 88 55 97 info@myhwc.de www.myhwc.de 07. März 2016 Netzbetreiberinfo: Konsultation zur Kostenprüfung
MehrHinweise der Landesregulierungsbehörde Nordrhein- Westfalen für die in ihre Zuständigkeit fallenden Betreiber von Gasverteilernetzen
- als Landesregulierungsbehörde - Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Betreiber von Gasverteilernetzen mit Sitz in
MehrUmlaufrendite. Zinssatz Eigenkapital > 40% Verbraucherpreisindex (VPI)
Hartmann & Wiegler Consulting GmbH Sportplatzstraße 106 98617 Belrieth T + 49 (0) 3693 88 19 52 F + 49 (0) 3693 88 55 97 info@myhwc.de www.myhwc.de 02. März 2017 Netzbetreiberinfo: Konsultation zur Kostenprüfung
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang Anlage K1 zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung
MehrÜberleitung der Gesamtkosten zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gem. 11 Abs. 2 ARegV
1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 A B C D E F G H I J K L M Unternehmen AZ Betriebsnummer Netznummer Zeile Position Kostenarten 11 12 13 I. 1 1.1.
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Absatz 1 Satz 2 ARegV in Verbindung mit 28 StromNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Absatz 1 Satz 2 ARegV in Verbindung mit 28 StromNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang Anlage 1 zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung
MehrBeschlusskammer 8 BK
Bundesnetzagentur Beschlusskammer 8 BK8-12-001 BESCHLUSS ln dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28, 29,
MehrFestlegung Datenabfrage Effizienzvergleich Strom
Hartmann & Wiegler Consulting GmbH Sportplatzstraße 106 98617 Belrieth T + 49 (0) 3693 88 19 52 F + 49 (0) 3693 88 55 97 info@myhwc.de www.myhwc.de 29. April 2017 Netzbetreiberinfo: Festlegung zur Kostenprüfung
MehrSTELLUNGNAHME. im Konsultationsverfahren zum Entwurf einer
STELLUNGNAHME im Konsultationsverfahren zum Entwurf einer - Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
MehrGrundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens
Vorlesung BWL 2 Sommersemester 2016 Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens Teil 0: Gliederung Prof. Dr. Wolfgang Berens insb. Controlling 1 Zweckorientierung der Rechnungssysteme 1.1 Untergliederung
MehrUnterlagen zum Workshop - AG 5 Kosten und Erlöse
Unterlagen zum Workshop - AG 5 Kosten und Erlöse Workshop zum Evaluierungsbericht Bonn, 19.03.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Vorstellung und Diskussion der Leitfragen Determinanten der EOG-Entwicklung
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang.
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang Anlage Bericht zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für
MehrMögliche Auswirkungen der neuen handelsrechtlichen Vorschriften über die Bildung von Rückstellungen auf die Kalkulation von Netzentgelten
Mögliche Auswirkungen der neuen handelsrechtlichen Vorschriften über die Bildung von Rückstellungen auf die Kalkulation von Netzentgelten Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, WP, StB Jörg Huse, ACCO GmbH
Mehra) Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer. 3
Übungsaufgaben Aufgabe 1 Entscheiden Sie, ob folgende Sachverhalte aus 1) der Bilanz 2) der Gewinn- und Verlustrechnung 3) dem Anhang der Bilanz und GuV-Rechnung 4) dem Lagebericht 5) einer anderen Informationsquelle
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Absatz 1 Satz 2 ARegV in Verbindung mit 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang.
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Absatz 1 Satz 2 ARegV in Verbindung mit 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang Anlage 1 zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung
MehrRegulierungskammer des Freistaates Bayern Bayerische Landesregulierungsbehörde
Regulierungskammer des Freistaates Bayern Bayerische Landesregulierungsbehörde Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang zur
MehrWIRTSCHAFTLICHERE ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN DURCH NEUE STEUERUNGSMODELLE
A 2003/3389 Andreas Bös! WIRTSCHAFTLICHERE ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN DURCH NEUE STEUERUNGSMODELLE Umsetzungsprobleme und Lösungsansätze AKADEMISCHER VERLAG MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrBeschluss. hat die Regulierungskammer für das Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 17, Saarbrücken durch
Beschluss Aktenzeichen: In dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i. V. m. 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und 28 GasNEV wegen
MehrManagement von Energienetzen. oder. Hat betriebswirtschaftlich den größten Nutzen, wer volkswirtschaftlich sinnvoll handelt?
Management von Energienetzen oder Hat betriebswirtschaftlich den größten Nutzen, wer volkswirtschaftlich sinnvoll handelt? Der freie Markt nach Adam Smith Das eigennützige Streben der Menschen und Unternehmen
MehrManagement von Energienetzen. 12. Juni, Paderborn
Management von Energienetzen Utility Solutions 2012 12. Juni, Paderborn 2 Kennzahlen der Creos Deutschland GmbH Sitz in Saarbrücken, Jahresumsatz ca. 70 Mio. Euro, 100 MA Hochdrucknetz: ca. 1.700 km Ausgespeiste
MehrDie Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze und des Kapitalkostenabzugs sowie des Kapitalkostenaufschlags
Die Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze und des Kapitalkostenabzugs sowie des Kapitalkostenaufschlags Jean-Marc Behringer, Referatsleiter 602 Workshop - Die neue AnreizregulierungsVO Berlin,
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang.
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang Anlage Bericht zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für
MehrBeschluss. In dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV,
Regulierungskammer Hessen HESSEN Geschäftszeichen RK III 3-A 075-S-20-1 Beschluss In dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und 6 Abs.
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Absatz 1 Satz 2 ARegV in Verbindung mit 28 GasNEV vorzulegenden Bericht samt Anhang.
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Absatz 1 Satz 2 ARegV in Verbindung mit 28 GasNEV vorzulegenden Bericht samt Anhang Anlage 1 zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung
MehrKommunales Rechnungswesen
Klaus Homann Kommunales Rechnungswesen Buchführung, Kostenrechnung und Wirtschaftlichkeitsrechnung in Kommunalverwaltungen 2., überarbeitete und erweiterte Auflage Verlag Gerhard Homann Schwede 1991 Inhaltsverzeichnis
MehrRundmail der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB NRW) zu folgenden Themen:
Rundmail der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB NRW) zu folgenden Themen: (1) Netzentgelte 2017; Veröffentlichung zum 15.10.2016 gemäß 20 EnWG (1a) Erlösobergrenzen 2017 für Strom und
MehrHinweise. zum Verfahren zur. Anpassung der Erlösobergrenze Gas aufgrund eines. Antrags des Netzbetreibers nach Maßgabe des 5 ARegV (Regulierungskonto)
Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Erlösobergrenze Gas aufgrund eines Antrags des Netzbetreibers nach Maßgabe des 5 ARegV (Regulierungskonto) Stand: Juni 2017 1. Einleitung Nach der ARegV-Novellierung,
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen. Luise-Ullrich-Straße 14.
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2017 micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen Luise-Ullrich-Straße 14 80636 München Finanzamt: München(143) Körpersch./Pers. Steuer-Nr: 143/101/22263
MehrAbgrenzungsrechnung. Grundlagen Kosten und Leistungsrechnung. Das betriebliche Rechnungswesen INHALT
Grundlagen und Leistungsrechnung INHALT Das betriebliche Rechnungswesen 1. Teil: Grundbegriffe im REWE... 3 Teilgebiete und Aufgaben... 3 und... 3 2. Teil: und Begriffe... 4 Die en ohne kalkulatorische...
MehrAktuelle Entscheidungen zur Entgeltregulierung vor dem Energiekartellsenat des OLG Düsseldorf
Workshop zur Entgeltregulierung am 03.05.2016 Aktuelle Entscheidungen zur Entgeltregulierung vor dem Energiekartellsenat des OLG VRiOLG Wiegand Laubenstein B. v. 23.09.2015 -VI-3 Kart 113/13 (V)- Enercity
MehrXING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016
XING News GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August 2016-31. Dezember 2016 17.08.2016-31.12.2016 EUR 1. Rohergebnis 770.063,07 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter
MehrBeschlusskammer 8 - für die Landesregulierungsbehörde BK
1 Bundesnetzagentur Beschlusskammer 8 - für die Landesregulierungsbehörde BK8-12-006 BESCHLUSS ln dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV
MehrNeueste Entwicklungen in der Regulierung
Neueste Entwicklungen in der Regulierung Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur 11. Regulierungskonferenz des AK RegTP 2017 Berlin, 16.05.2017 www.bundesnetzagentur.de Neue Rahmenbedingungen
MehrGrundlagen der Projektentwicklung. - Eine Einführung -
Grundlagen der Projektentwicklung - Eine Einführung - Womit beschäftigen wir uns? Was ist ein Projekt und was bedeutet Projektmanagement? Die einzelnen Projektphasen Zielformulierung und Umfeldanalyse
MehrVBEW// Energie. Wasser. Leben.
VBEW// Energie. Wasser. Leben. An die Unternehmen der Energiewirtschaft - Geschäfts- und Werkleitung - Unternehmenssteuerung - Planung/Controlling - Netzwirtschaft München, 26.06.2016 200.2316-fi/im Tel.
MehrJahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der DeltiTrade GmbH, Hannover DeltiTrade GmbH, Hannover Handelsbilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 A.
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang Anlage K1 zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang
Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang Anlage K1 zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung
MehrGRUNDLAGEN DER NETZENTGELTKALKULATION STROM
Dmytro Tolokonov - stock.adobe.com 21. August 2018 in Hannover 25. September 2018 in Leipzig GRUNDLAGEN DER NETZENTGELTKALKULATION STROM Rechtssichere Berechnung anschaulich und verständlich erklärt! Unser
MehrDer unternehmensinterne Businessplan
Der unternehmensinterne Businessplan Neue Geschäftsmöglichkeiten entdecken, präsentieren, durchsetzen. von Stephan A Paxmann, Gerhard Fuchs 1. Auflage campus Frankfurt am Main 2005 Verlag C.H. Beck im
MehrSchönen guten Tag und herzlichen Dank für die Einladung. Zu Beginn: Was sind Ihre Erwartungen an diesen Vortrag?
Schönen guten Tag und herzlichen Dank für die Einladung. Zu Beginn: Was sind Ihre Erwartungen an diesen Vortrag? Ziel: Wir wollen ein ernstes Thema etwas unterhaltsam angehen. IT / EDV Bermuda Dreieck
Mehr1. Entsorgungskosten. Umwelt Wirtschaft Arbeit Wissenschaft
1. Entsorgungskosten Unter Entsorgungskosten (Kategorie 1) werden Kosten für die Verwertung und Entsorgung von Ausschüssen, Abfällen, Abwasser und Emissionen verstanden Emissionen in die Luft verursachen
MehrDefinitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen. Anlage 2
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM Definitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen Anlage 2 zur Festlegung der Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen
MehrOrt/Datum. Beurteilungsbogen Diplomarbeit - Erstellen eines Businessplans. Höhere Fachprüfung für Coiffeusen/Coiffeure eidg.
sbogen - 1.1 Diplomarbeit - Erstellen eines Businessplans Vorname und Name Kandidaten Nr. Ort/Datum A. Elemente des Businessplans erreichte mögliche Leitfrage 1: Executiv Summary 3 Leitfrage 2: Unternehmen
MehrBeschluss. In dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 und 11 und 4 Abs. 2 ARegV
Bundesnetzagentur für die Landesregulierungsbehörde Aktenzeichen: BK9-16/8090V Beschluss In dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 und 11 und 4 Abs. 2 ARegV wegen Festlegung
MehrB E S C H L U S S. für die Landesregulierungsbehörde Beschlusskammer 4 BK9-15/605-3
für die Landesregulierungsbehörde Beschlusskammer 4 BK9-15/605-3 B E S C H L U S S In dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und 6 Abs. 1
MehrDüsseldorf, 11. Mai 2015
Herrn Thomas Freiherr von Fritsch Leiter des Referats Landesregulierungsbehörde Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Düsseldorf, 11. Mai 2015
MehrBewertung und stille Reserven bewer- ten; Bewertung Schlussbilanz (richtige Bewertung) Gewinn Schlussbilanz (Überbewertung)
52.02 Schlussbilanz (Überbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat Übrige Aktienkapital Gesetzliche Gewinnreserve Gewinn Schlussbilanz (Unterbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat
MehrInhalte: Abgrenzungsrechnung, Kalkulatorische Kosten, Kostenrechnerische Korrekturen, Kostenartenrechnung,
1 REWE ÜBUNG 7 REWE II Inhalte: Abgrenzungsrechnung, Kalkulatorische Kosten, Kostenrechnerische Korrekturen, Kostenartenrechnung, Break even Point, Preisuntergrenzen Bisher: Rewe I Finanzbuchhaltung (FB)
MehrSteuerberater- und Treuhandbüro Michele Romerio Finanzexperte und Wirtschaftsprüfer mit eidgenössischer Zulassung
Steuerberater- und Treuhandbüro Michele Romerio Finanzexperte und Wirtschaftsprüfer mit eidgenössischer Zulassung Bericht der Revisionsstelle An das Plenum der ASSOCIAZIONE ACTIONAID SWITZERLAND 6900 LUGANO
MehrWirtschaftlichkeitskonzept Teil 1
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Kurzbeschreibung) Antragsteller (Name, Vorname) Name des Unternehmens Wirtschaftlichkeitskonzept Teil 1 1. Kurzbeschreibung des Unternehmens 2. Konkurrenzsituation,
MehrHinweise zur Anfertigung der Projektarbeiten. Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Bank
Hinweise zur Anfertigung der Projektarbeiten Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Bank Stand: Januar 2013 2 Inhalt 1. Formaler Rahmen und Ziel 2. Thema 3. Gestaltung und Umfang 4. Zeitlicher Ablauf und
MehrHERZLICH WILLKOMMEN ABLAUF EINHEIT Organisatorisches Betriebsüberleitungsbogen (BÜB) (Band 2 S )
HERZLICH WILLKOMMEN ABLAUF EINHEIT 27.02.2018 Organisatorisches Betriebsüberleitungsbogen (BÜB) (Band 2 S. 147 170) 1 ORGANISATORISCHES BETRIEBSÜBERLEITUNGSBOGEN (BÜB) 2 VOLLKOSTENRECHNUNG AUFBAU KOSTENSTELLENRECHNUNG
MehrDer Jahresabschluss 2013 für Versorgungsunternehmen
Der Jahresabschluss 2013 für Versorgungsunternehmen Hinweise zum Jahresabschluss 2013 unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Entwicklungen im Handelsrecht, Steuerrecht und Energiewirtschaftsrecht
MehrSebastian Piech
Sebastian Piech E-mail: sebastian_piech@yahoo.de Studentischer Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Institut für Energietechnik der TU Berlin Fachgebiet Energiesysteme
MehrDefinitionen der Daten. gemäß "Leitfaden für betriebswirtschaftliche. Kennzahlen von kommunalen Aufgabenträgern der. Siedlungswasserwirtschaft"
en der Daten gemäß "Leitfaden für betriebswirtschaftliche Kennzahlen von kommunalen Aufgabenträgern der Siedlungswasserwirtschaft" Stand: 16.10.2017 Herausgeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg
MehrERFAHRUNGSBERICHT: PRÜFUNG NACH 8A (3) BSIG AUS PRÜFER- UND KRANKENHAUSSICHT
ERFAHRUNGSBERICHT: PRÜFUNG NACH 8A (3) BSIG AUS PRÜFER- UND KRANKENHAUSSICHT KritisV-Eindrücke eines Betreibers und einer prüfenden Stelle Randolf Skerka & Ralf Plomann Ralf Plomann IT-Leiter Katholisches
MehrE-Bilanz in Lexware buchhalter: Überleitungsrechnung
E-Bilanz in Lexware buchhalter: Überleitungsrechnung Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Voraussetzungen... 2 2.1 Bilanzierungsstandard wählen...2 2.2 Kontenzuordnung für die Überleitungsrechnung...2 2.3 Summenpositionen
MehrHerrn Helmut Fuß Vorsitzender der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur Tulpenfeld Bonn. Düsseldorf, 11. Mai 2015
Herrn Helmut Fuß Vorsitzender der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4 53113 Bonn Düsseldorf, 11. Mai 2015 524/617 Festlegung hinsichtlich Vorgaben zum Tätigkeitsabschluss für die Gasfernleitung
MehrElmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013
Elmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA 31.12.2012 PASSIVA 31.12.2012 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrLink auf vereinfachtes Entgeltmodell Angewendete Parameter im vereinfachten Entgeltmodell (simplified Model)
Anlage 2: Transparenzpflichten des Art. 30 NC TAR NC TAR Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 30 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März zur Festlegung eines Netzkodex
MehrHinweise der Landesregulierungsbehörde zum Wechsel des Strom- und Gasnetzbetreibers
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG Landesregulierungsbehörde Energie Hinweise der Landesregulierungsbehörde zum Wechsel des Strom- und Gasnetzbetreibers In den nächsten
MehrVertreterseminar am 21. September Was kann man aus unserem Geschäftsbericht herauslesen?
Vertreterseminar am 21. September 2015 Was kann man aus unserem Geschäftsbericht herauslesen? 1 Was ist eigentlich ein Jahresabschluss? Er muss einmal im Jahr erstellt werden (gesetzliche Basis ist das
MehrDefinitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen
Definitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen Anlage K2 zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.s.d.
MehrZwischenergebnisse zum Thema "Investitionsverhalten"
Zwischenergebnisse zum Thema "Investitionsverhalten" Gregor Glasmacher / Melanie Madest 3. Workshop zur Evaluierung der ARegV Bonn, 11.06.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Untersuchungsgegenstände
MehrELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012
ELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA 31.12.2011 PASSIVA 31.12.2011 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrInhaltsverzeichnis. Geleitwort zur zweiten Auflage 10. Vorwort zur zweiten Auflage 13. Geleitwort zur ersten Auflage 16. Vorwort zur ersten Auflage 20
Geleitwort zur zweiten Auflage 10 Vorwort zur zweiten Auflage 13 Geleitwort zur ersten Auflage 16 Vorwort zur ersten Auflage 20 A Notwendigkeit zur Internationalen Rechnungslegung 22 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
MehrKosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung für Ingenieure
Arno Alex. Voegele Lutz Sommer Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung für Ingenieure Kostenmanagement im Engineering Mit 124 Bildern und 166 Tabellen und einer CD-ROM HANSER Inhalt 1 Betriebliches Rechnungswesen
MehrBechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm
Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva Passiva EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Sachanlagen
MehrBWA-Übersicht / Konsolidierung Auswertung zum
BWA-Übersicht / Konsolidierung Finanzbuchhaltung Kosten 01.2014 01.2014 01.2013 01.2014 01.2013 65030 65071 65072 Konso Gesamtleistung 883.256 883.256 Kosten 525.886 523.927 Personalaufwand 68.744 253.054
MehrAnforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang Anlage Bericht zur Festlegung
MehrTitel: Konzipierung eines Kennzahlensystems sowie einer Kostenrechnung zur Steuerung eines KMU. MATH Semesterarbeit Forschungsbericht Anderes
Abstract Titel: Konzipierung eines Kennzahlensystems sowie einer Kostenrechnung zur Steuerung eines KMU Kurzzusammenfassung: Weil einem KMU aus der Energieversorgungsbranche eine detaillierte Übersicht
MehrB e r i c h t. Deckungsbeitragsrechnung
PROF. DR. PETER KNIEF, Wirtschaftsprüfer, Köln B e r i c h t über eine auf das Gesamtunternehmen bezogene Deckungsbeitragsrechnung aufgrund der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2008 der Indiv. BWA
MehrAktuelle Rechtsprechung zur schlanken Netzgesellschaft
Gersemann & Kollegen Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Rechtsanwälte Dieter Gersemann Janis Gersemann Gregor Czernek LL.M. Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Tel.: 0761 / 7 03 18-0 Fax: 0761 / 7 03 18-19
MehrTransparenzdefizite der Netzregulierung
Transparenzdefizite der Netzregulierung Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen Vorstellung einer Studie im Auftrag von Agora Energiewende Berlin, 22.6.2015 Inhalt und Ziele der Studie Bedeutung einer Transparenz
MehrElmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014
Elmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA 31.12.2013 PASSIVA 31.12.2013 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrLt. Verteiler. Per Postzustellungsurkunde. Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Landesregulierungsbehörde Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Ihr/e Ansprechpartner/-in: Kerstin Meißner Lt. Verteiler Per Postzustellungsurkunde
MehrBilanzbasierte Unternehmensanalyse. Rating, Risikotragfähigkeit, Unternehmenswert. Stärken und Schwächen schnell erkennen
Gestiegene Anforderungen in der Unternehmensfinanzierung Bilanzbasierte Unternehmensanalyse Rating, Risikotragfähigkeit, Unternehmenswert Stärken und Schwächen schnell erkennen Risikoadjustierte Sicht
MehrDGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse GmbH Hamburg. Bilanz zum 31. Dezember 2015
Anlage 1 DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse GmbH Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA PASSIVA 31. Dezember 2015 31. Dezember 2014 31. Dezember 2015 31. Dezember 2014 A. Anlagevermögen A.
MehrKick-Off Meeting Grevesmühlen, Gefördert durch das Ministerium für Inneres und Sport
Vorhaben NWM.online (Serviceorientierte und transparente E-Government-Strategie des Landkreises Nordwestmecklenburg für Wirtschaftsförderung, Bürger und Unternehmen) Kick-Off Meeting Grevesmühlen, 08.11.2016
MehrKompetenz-Netzwerk für Unternehmenssanierung nach der neuen InsO
Kompetenz-Netzwerk für Unternehmenssanierung nach der neuen InsO Rahmen und Aufgaben für eine ergebnisorientierte Kooperation Inhaltsstruktur A. Rahmen der Kooperation 1. Ziele der Kooperation 2. Vorgehensweise
MehrDas Rechnungswesen der Unternehmung (Accounting 1) Ueberleitung Swiss Gaap OR, Swiss Gaap FER
Das Rechnungswesen der Unternehmung (Accounting 1) Ueberleitung Swiss Gaap OR, Swiss Gaap FER Prof. Ernst Bruderer bde@zhwin.ch Building Competence. Crossing Borders. Überleitung eines Jahresabschlusses
MehrE-Bilanz in Lexware buchhaltung: Überleitungsrechnung
E-Bilanz in Lexware buchhaltung: Überleitungsrechnung Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Voraussetzungen... 2 2.1 Bilanzierungsstandard wählen...2 2.2 Kontenzuordnung für die Überleitungsrechnung...2 2.3 Summenpositionen
MehrTestatsexemplar. Nordex Energy GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Nordex Energy GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrBeschlussvorlage. Betrifft: Jahresabschluss 2008 und Lagebericht 2008 des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf
Beschlussvorlage Betrifft: Jahresabschluss 2008 und Lagebericht 2008 des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss
MehrTestatsexemplar. Nordex Energy GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Nordex Energy GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrBewertung und stille Reserven bewer- ten; Bewertung Schlussbilanz (richtige Bewertung) Gewinn Schlussbilanz (Überbewertung)
52.02 Schlussbilanz (Überbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat Übrige Aktienkapital Gesetzliche Gewinnreserve Gewinn Schlussbilanz (Unterbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat
MehrErläuterungen und Hinweise Münster, 28. Oktober 2016
Fragebogen zur Datenerhebung 2016: Kostenentwicklung Schadensteuerungsbetriebe Erläuterungen und Hinweise Münster, 28. Oktober 2016 Daten aus dem externen Rechnungswesen (Jahresabschluss mit Bilanz und
MehrStart-up-Phase
Start-up-Phase 01.12.2016 Gut vorbereitete Start-up-Phase, der Garant für eine qualitativ hochwertige und nachhaltige FM-Dienstleistung Zusammenstellung des Start-up-Teams aus Experten und späteren operativen
MehrFallbeispiel: Alexander Herbst: Bilanzanalyse (03. Mai 2010) Folie 2
Fallbeispiel: Alexander.Herbst@aau.at Alexander Herbst: Bilanzanalyse (03. Mai 2010) Folie 2 Folie 2 / 25022008 / JG 2006 / 4. Semester / SS 2008; Version 1.0 FHProf. Dipl.Ing. Werner Fritz; Foliensatz
MehrKostenprüfung Strom Optimierung der Kostenerhebung für die 3. Regulierungsperiode. Fachtag. Leipzig 03. Mai Medienpartner.
Fachtag Kostenprüfung Strom Optimierung der Kostenerhebung für die 3. Regulierungsperiode Leipzig 03. Mai 2017 Sponsoren Medienpartner Sehr geehrte Damen und Herren, dank seiner stabilen Erträge hat das
MehrEinspeisemanagement und Ausgleichsenergiekosten wer soll das bezahlen? Kommentar von Dr. Florian Valentin
Einspeisemanagement und Ausgleichsenergiekosten wer soll das bezahlen? Kommentar von Dr. Florian Valentin Würzburg, 10. Oktober 2016 Herausforderungen für Direktvermarkter und Anlagenbetreiber Maßnahme
MehrBerufsbegleitendes Studium zur Externenprüfung als Bachelor B.A.
Modulbezeichnung III.2 Investitions- und Finanzierungsprozesse/ Bilanzierung 1/ Internes Rechnungswesen 1 Modulverantwortliche/r: Modulart: Pflichtfach 5 18 Prüfungsleistungen Art: K 90 Lernziele Ziel
MehrBilanz zum 31. Dezember 2014
Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktivseite 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
MehrBILANZ. ecovision Solarfonds GmbH & Co. KG Stuttgarter Schulen Freiburg. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen. C. Verbindlichkeiten 7.
BILANZ Freiburg zum AKTIVA 31. Dezember 2011 PASSIVA A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 587.584,50 653.401,66 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
MehrDatenerfassungsbogen Veröffentlichungspflichten & Energiefluss Strom* 3.Korrektur
EVU-Assist Version V4. Datenerfassungsbogen Veröffentlichungspflichten & Energiefluss Strom* 3.Korrektur *Dieser Fragebogen dient der Erhebung diverser Daten aus dem Bereich der Elektrizitätsverteilung,
Mehr- Entwurf einer neuen Anreizregulierungsverordnung -
RECHTSANWÄLTE - RECHT AKTUELL - Kurzinfo zum Energierecht Nr. 56 / 28. April 2016 - Entwurf einer neuen Anreizregulierungsverordnung - Unter dem 19. April 2016 legte das Bundesministerium für Wirtschaft
Mehr