AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 22. Jahrgang September 2005

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1 AMTSBLATT Nr. 22 Jahrgang September 2005 Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Stadt Mönchengladbach beabsichtigt, für die nachstehend bezeichneten Gebiete (siehe Abbildungen) folgende Bauleitpläne aufzustellen: 1. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Stadtbezirk Rheindahlen, Bereich südlich des Rennbahnweges und westlich der Straße Wolfsittard, Gemarkung Rheindahlen, Flur 2, Flurstück 3 (Teilfläche) 2. Bebauungsplan Nr. 659/II Stadtbezirk Hardt, zwischen dem Windmühlenweg und der Umgehungsbahn, südlich des Regenrückhaltebeckens 3. Bebauungsplan Nr. 658/IV Stadtbezirk Volksgarten, Gebiet zwischen der Adolf-Brochhaus-Straße und der Krefelder Straße, westlich Halfenspfad 4. Bebauungsplan Nr. 661/VII Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet südlich der Moses-Stern-Straße, zwischen dem Busbahnhof und der Limitenstraße Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße und Limitenstraße, südlich der Moses- Stern-Straße Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes R Nr in Textform südlich Konstantinstraße, zwischen der Friesenstraße und der Brüderstraße 171

2 7. 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes R Nr in Textform nördlich und nordwestlich des Friedensplatzes, zwischen der Konstantinstraße und der Straße Am Sternenfeld Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet westlich der Straße Heiligenpesch 9. Bebauungsplan Nr. 612/I Stadtbezirk Rheindahlen, Bereich westlich der Straße Heiligenpesch und nördlich Rennbahnweg Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Zu 1.: Eindeutige Festlegung des Bereiches, in dem die Zulässigkeit baulicher Nutzungen nach 34 ff BauGB zu beurteilen ist. Zu 2.: Arrondierung der bestehenden Wohnbebauung nach Nutzungsaufgabe des Regenrückhaltebeckens durch Festsetzung von u. a. reinem und allgemeinem Wohngebiet und dessen Erschließung. Zu 3.: Neuordnung des bisher als Gewerbefläche vorgesehenen Gebietes entsprechend der städtebaulichen Entwicklung in den Nachbarbereichen durch Festsetzung von innenstadtnahem Wohngebiet und dessen Erschließung. Zu 4.: Schaffung rechtsverbindlicher Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des Gebietes entsprechend den heutigen Erfordernissen, u.a. durch Festsetzung von Sondergebiet (SO) für ein SB-Warenhaus, Fläche für Mischgebiet (MI), öffentlichen Straßenverkehrsflächen und öffentlicher Grünfläche (Parkanlage). Zu 5.: Umwidmung von Kerngebiet, Wohnbauflächen und Grünflächen in Sondergebiet und von Wohnbauflächen und Grünflächen in Mischgebiet. Zu 6.: Lenkung der städtebaulichen Entwicklung i.s. des 6 (Mischgebiete) der Baunutzungsverordnung in der zurzeit gültigen Fassung durch Ausschluss von sich auf die vorhandene Nutzungsstruktur nachteilig auswirkende Vergnügungsstätten (Spielhallen, Betriebe mit Sexdarbietungen und Diskotheken) sowie Porno-Shops und Sex-Shops im zentralen Bereich von Giesenkirchen und 172

3 des in unmittelbarer Nähe liegenden Schulzentrums. Zu 7.: Lenkung der städtebaulichen Entwicklung i.s. des 6 (Mischgebiete) der Baunutzungsverordnung in der zurzeit gültigen Fassung durch Ausschluss von sich auf die vorhandene Nutzungsstruktur nachteilig auswirkende Vergnügungsstätten (Spielhallen, Betriebe mit Sexdarbietungen und Diskotheken) sowie Porno-Shops und Sex-Shops im zentralen Bereich von Giesenkirchen und des in unmittelbarer Nähe liegenden Schulzentrums. Zu 8.: Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf - Kindergarten - in Dorfgebiet. Zu 9.: Städtebauliche Arrondierung eines durch bauliche Umgebung geprägten Randbereiches in Heiligenpesch Am Mittwoch, dem findet um Uhr im Ratssaal des Rathauses Rheydt, Eingang E, eine Versammlung statt, in der die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet wird. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird der Öffentlichkeit in dieser Versammlung und danach vom bis zum im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3049a (Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB), Zimmer 3050 (Bebauungspläne Nr. 659/II, 658/IV und 661/VII sowie 171. Änderung des Flächennutzungsplanes), Zimmer 3041 (1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes R Nr sowie 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes R Nr. 3116), Zimmer 3042 (170. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 612/I), während der Dienststunden; und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, gegeben. Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund des 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818). Mönchengladbach, den

4 Der Oberbürgermeister In Vertretung H o r m e s Techn. Beigeordneter 174

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6 Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen, Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: I 159. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtbezirk Stadtmitte, Bereich zwischen Schürenweg, Bökelstraße, Eickener Höhe und der Straße Am Spielberg (siehe Abbildung) Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818): 1. den wirksamen Flächennutzungsplan für den im vorliegenden Entwurf bezeichneten Planbereich im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Schürenweg, Bökelstraße, Eickener Höhe und der Straße Am Spielberg, zu ändern (159. Änderung). Planungsziele: Umwidmung von Grünflächen - Sportplatz - in Wohnbauflächen. Städtebauliche Neuordnung des Gebietes nach Aufgabe der Nutzung Stadion Bökelberg und Schaffung eines neuen Wohngebietes entsprechend der umgebenden Nutzungen. 2. den vorliegenden Entwurf der 159. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zu diesem Bauleitplan liegen zudem die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus: - Entwässerungstechnische Stellungnahme der NVV AG vom Abbruch- und Entsorgungskonzept der LZ Umwelttechnik - Ing.- BeratungsGmbH, Viersen, vom Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. II Bebauungsplan Nr. 647III Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Schwogenstraße, Hohenzollernstraße und Neuhofstraße (siehe Abbildung) 176

7 Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 647/III mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zu diesem Bauleitplan liegen zudem die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus: - Entwässerungstechnische Stellungnahme der NVV AG vom Schalltechnisches Gutachten Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. III Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648/III (Deckblatt zum Durchführungsplan Nr. 107) Stadtbezirk Stadtmitte, Bereich nördlich der Franziskanerstraße und westlich der Bettrather Straße (siehe Abbildung) Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818): 1. die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfes Nr. 648/III (Deckblatt zum Durchführungsplan Nr. 107) mit der geänderten Begründung gemäß 4a Abs. 3 BauGB; 2. den Durchführungsplan Nr. 107 aufzuheben, soweit dieser durch das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 648/III (Deckblatt zum Durchführungsplan Nr. 107) betroffen wird. Zu diesem Bauleitplan liegen zudem die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus: - Entwässerungstechnische Stellungnahme der NVV AG vom Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. IV Bebauungsplan Nr. 651/IX (Deckblatt zum DP R Nr und zum BP R Nr C) südlich und östlich Nellessenweg, nördlich der Konstantinstraße (siehe Abbildung) 177

8 Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818): 1. einen Bebauungsplan mit Festsetzungen im Sinne des 30 BauGB für den im vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 651/IX bezeichneten Planbereich im südlich und östlich Nellessenweg, nördlich der Konstantinstraße, aufzustellen. Planungsziele: Städtebauliche Neuordnung und Anpassung der heutigen Bebauung auf dem Altenheimgrundstück an der Konstantinstraße für zukünftige Planungserfordernisse (Neubau Altenheim und Abriss des Altbaus) sowie planungsrechtliche Absicherung des östlich angrenzenden Baudenkmales Langmaar (ehemalige Fabrikantenvilla) gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach durch Festsetzung von Fläche für den Gemeinbedarf (sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen), Mischgebiet (MI), private Grünfläche, Wasserfläche sowie Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (Trafostation). 2. den Durchführungsplan R Nr und den Bebauungsplan R Nr C aufzuheben, soweit diese durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 651/IX betroffen werden. 3. den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 651/IX (Deckblatt zu DP R Nr und BP R Nr C) mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zu diesem Bauleitplan liegen zudem die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus: - Entwässerungstechnische Stellungnahme der NVV AG vom Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. V 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288/IX - in Textform - südwestlich der Konstantinstraße, zwischen der Brüderstraße und der Damaschkestraße (siehe Abbildung) Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) 178

9 VI in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414): 1. den seit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 288/IX für den Bereich südwestlich der Konstantinstraße, zwischen der Brüderstraße und der Damaschkestraße, in Textform zu ändern. Planungsziele: Lenkung der städtebaulichen Entwicklung i.s. des 7 (Kerngebiete) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der zurzeit gültigen Fassung durch Ausschluss von sich auf die vorhandene Nutzungsstruktur nachteilig auswirkende Vergnügungsstätten (Spielhallen, Betriebe mit Sexdarbietungen und Diskotheken) sowie Porno-Shops und Sex-Shops im zentralen Bereich von Giesenkirchen und des in unmittelbarer Nähe liegenden Schulzentrums. 2. den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288/IX - in Textform - mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zu diesem Bauleitplan liegen zudem die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus: - Entwässerungstechnische Stellungnahme der NVV AG vom Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes R Nr C - in Textform - nordöstlich der Konstantinstraße, zwischen der Straße Am Sternenfeld und der Straße Am Alten Friedhof (siehe Abbildung) Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414): 1. den seit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan R Nr C für den Bereich im nordöstlich der Konstantinstraße, zwischen der Straße Am Sternenfeld und der Straße Am Alten Friedhof, in Textform zu ändern. sich auf die vorhandene Nutzungsstruktur nachteilig auswirkende Vergnügungsstätten (Spielhallen, Betriebe mit Sexdarbietungen und Diskotheken) sowie Porno- Shops und Sex-Shops im zentralen Bereich von Giesenkirchen und des in unmittelbarer Nähe liegenden Schulzentrums. 2. den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes R Nr C - in Textform - mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne werden mit den Begründungen in der Zeit vom bis einschließlich im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3041 (Bebauungsplan Nr. 651/IX, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288/IX - in Textform - sowie 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes R Nr C - in Textform -), Zimmer 3042 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648/III), Zimmer 3050 (Bebauungsplan Nr. 647/III) und Zimmer 3051 (159. Änderung des Flächennutzungsplanes), während der Dienststunden, und zwar Vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, Nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt bzw. gemäß 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann zu den Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bauleitpläne werden entgegenstehende Festsetzungen der für die vorgenannten Plangebiete bisher gültigen ortsbaurechtlichen Bestimmungen aufgehoben. Die entsprechenden Pläne liegen ebenfalls in den Zimmern 3041, 3042, 3050 und 3051 zur Einsicht aus. Mönchengladbach, den 7. September 2005 Bekanntmachung zur Bundestagswahl 2005 Am Donnerstag, dem 22. September 2005, 9.00 Uhr, findet im Rathaus Abtei, Zimmer 27, eine Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis Mönchengladbach - statt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: Feststellung des endgültigen Wahlergebnis und des im Bundestagswahlkreis 110 gewählten Vertreters. Mönchengladbach, den Norbet Bude Kreiswahlleiter Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Ort der Leistung: Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstr. 21, Mönchengladbach Art und Umfang der Leistung: Druck des Amtsblattes der Stadt Mönchengladbach Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: Kalenderjahre 2006 und 2007 Fachliche Auskunft erteilt: Frau Kannen, Tel / oder Frau Zimmermann, Tel / Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort bis beim Fachbereich Verwaltungsentwicklung und - service, Abt. Einkauf, zentrale Dienste, Weiherstr. 21, Mönchengladbach Mönchengladbach, Zimmer 10. Sie können auch unter Ruf-Nrn / oder / , unter der Fax-Nr / oder per unter gertrud.kannen@moenchengladbach.de oder petra.zimmermann@moenchengladbach.de angefordert werden. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstr. 21, Zimmer 14, Mönchengladbach Planungsziele: Lenkung der städtebaulichen Entwicklung i.s. des 6 (Mischgebiete) der Baunutzungsverordnung in der zurzeit gültigen Fassung durch Ausschluss von Norbert Bude Oberbürgermeister Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. 179

10 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage, Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Amt für öffentliche Ordnung Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Lieferung des Jahresbedarfs an Plaketten für das Jahr 2006 für die Zulassungsbehörde Mönchengladbach Ort der Leistung: Amt für öffentliche Ordnung, Mönchengladbach Teilung in Lose: nein Ausführungsfrist: ab 50. Kalenderwoche 2005 Ablauf der Angebotsfrist: Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Stadt Mönchengladbach Fachbereich 12 Zimmer 9 Weiherstr Mönchengladbach Zuschlags- und Bindefrist: Sicherheitsleistung: - Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab bis beim Amt für öffentliche Ordnung, Rheinstraße 70, Mönchengladbach, Zimmer 15, Frau Tetzlaff. Sie können auch unter der Tel.-Nr / oder FAX-Nr / angefordert werden. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Frau Tetzlaff, Tel.- Nr / Der Oberbürgermeister Amt für öffentliche Ordnung Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Pavillonersatzbau Kath. Grundschule Annaschule, Annakirchstraße 56 Art und Umfang der Leistung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: Oktober 2005 Fachliche Auskunft erteilt: Herr Kopelke, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 7,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht: gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK Auszug aus dem Gewerbezentralregister Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre Referenzobjekte jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - 180

11 Der Umlegungsausschuss gibt bekannt: UMLEGUNGSAUSSCHUSS DER STADT MÖNCHENGLADBACH B E K A N N T M A C H U N G Umlegung nach dem Baugesetzbuch Umlegungsverfahren Hansastraße, Teilbereich 1 Der Umlegungsausschuss der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 22. August 2005 gemäß 66 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414) - in der zur Zeit geltenden Fassung - nach Eröterung mit den Eigentümern den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet Hansastraße, Teilbereich 1 durch Beschluss aufgestellt. Das Umlegungsgebiet Hansastraße, Teilbereich 1 liegt im Stadtbezirk Neuwerk im Bereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne 437/V, 1. Änderung 437/V und 438/V und ist in der Karte, die dieser Bekanntmachung beigefügt ist, kenntlich gemacht. Aus dem Umlegungsplan geht der in Aussicht genomme Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen hervor, welche die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Der Umlegungsplan kann während der Öffungszeiten Montags - Freitrags 8.30 Uhr Uhr, Montags - Mittwochs Uhr Uhr und Donnerstags Uhr Uhr bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Fachbereich Vermessung und Kataster, Rathaus Rheydt, Eingang G, 2. Obergeschoss, Zimmer 2013, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Den Beteiligten ist ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Dieser Beschluss kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachung durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Der Antrag ist bei dem Umlegungsausschuss, Rathaus Abtei, Mönchengladbach, einzureichen. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Düsseldorf - Kammer für Baulandsachen -. Für das gerichtliche Verfahren vor dem Landgericht müssen Sie sich eines dort zugelassenen Rechtsanwaltes bedienen. Mönchengladbach, den 22. August 2005 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Petrauschke Petrauschke Kreisdirektor UMLEGUNGSAUSSCHUSS DER STADT MÖNCHENGLADBACH B E K A N N T M A C H U N G Umlegung nach dem Baugesetzbuch Umlegungsverfahren Wetschewell U 124 Es wird hiermit gemäß 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) - in der zur Zeit geltenden Fassung - bekanntgemacht, dass der Umlegungsausschuss der Stadt Mönchengladbach für die Grundstücke Gemarkung Odenkirchen, Flur 26, Flurstücke 409, 731, 732, 733, 734, 735, 736, 737 und 738 in seiner Sitzung am im Einvernehmen mit den Beteiligten einen Beschluss gemäß

12 Baugesetzbuch gefasst hat, durch den die Eigentumsverhältnisse und sonstigen dinglichen Rechte an den Grundstücken vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt werden. Der Beschluss ist mit seiner Zustellung an die Beteiligten am unanfechtbar geworden. Mönchengladbach, den Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Petrauschke Kreisdirektor 148 Schulen und Gebäude des Jugendamtes auf PCB-Belastung untersucht In sechs Schulen sind Sanierungen bereits beendet/ weitere Sanierungen folgen Einen Abschlussbericht zur Sanierung von Schulgebäuden und Jugendeinrichtungen legte die Arbeitsgruppe Innenraumschadstoffuntersuchungen jetzt den Bezirksvertretungen und Ausschüssen vor. Erkenntnisse von PCB-Belastungen, Anstrichstoffen und Dichtungsmaterialien in einigen Schulobjekten im Jahre 2002 haben die Verwaltung dazu veranlasst, alle Gebäude schrittweise auf diverse Innenraumschadstoffe wie PCB, Mineralfasererzeugnisse und Bauschäden durch Feuchteeinwirkung zu untersuchuchen und die Objekte, falls relevante Schadstoffbelastungen vorliegen, auch zu sanieren. Das städtische Gebäudemanagement erteilte in den letzten drei Jahren entsprechende Untersuchungsaufträge an unabhängige Gutachterbüros in Höhe von Euro. Die Berichte der Gutachter hat die Arbeitsgruppe Innenraumschadstoffe, eine fachübergreifender Zusammenschluss innerhalb der Verwaltung unter der Federführung des Fachbereiches Umweltschutz und Entsorgung, beurteilt und objektbezogen den jeweiligen Bedarfsträgern eine Abschlussbewertung übergeben. Daraus abgeleitet werden im Gebäudemanagement des Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb objektbezogen die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Erste PCB-Sanierungen wurden bereits im Jahr 2003 durchgeführt. Inzwischen sind 148 Schulobjekte und die Objekte des Jugendamtes abschließend gutachterlich bewertet. Der nun vorliegende Bericht der Arbeitsgruppe Innenraumschadstoffe hat die Ergebnisse inhaltlich und objektbezogen in übersichtlicher Form zusammengefasst. In sechs Schulen wurden inzwischen die PCB-Sanierungen erfolgreich abgeschlossen: Sonderschule Heidegrund, Sonderschule Myllendonker Straße, Hauptschule Voigtshofer Allee, Gesamtschule Hardt (Altbau), Grundschule Hardt sowie Grundschule Engelsholt, die Ende Oktober fertiggestellt wird. Auf dem Programm für weitere PCB-Sanierungen stehen in den nächsten Jahren die Grundschulen Rheindahlen Geusenstraße in 2006 und die Auslagerung des Gebäudes Geusenstraße 27 in 2007 sowie die Realschule Karl Fegers Straße, ebenfalls in Im Jahre 2008 stehen schließlich die Sanierungen der Sporthalle im Schulzentrum Üdding und die kleine Sporthalle im Schulzentrum Neuwerk an. Die Untersuchungen weiterer städtischer Gebäude, wie Verwaltungsgebäude und Sporthallen werden ab Herbst 2005 vorgenommen. Weitere Untersuchungen im nächsten Jahr sollen Aufschluss darüber geben, wie die Raumluftbelastung der bereits in einem ersten Schritt 1996 sanierten Katholischen Hauptschule Neuwerk unter den Zielwert von 300 Nannogramm pro Kubikmeter Raumluft gesenkt werden kann. Ähnliche Untersuchungen zur Minderung von PCB-Belastungen lässt die Stadt derzeit in den beiden Obkekten des Jugendamtes, der Sozialpädagogischen Bildungsstätte Gathersweg in Neuwerk und dem Kindergarten Saasfelder Weg in Rheindahlen durchführen. Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service Weiherstraße Mönchengladbach Postvertriebsstück Entgelt bezahlt G 2757 ISSN Amtsblatt - Herausgeber: Der Oberbürgermeister - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Telefon ( ) oder Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und am Letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier GmbH, Mönchengladbach.

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