AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr,

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1 Nr. 4 AMTSBLATT der hrgang Februar 2006 gibt bekannt: Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet nördlich der Straße Sieben Gässchen, zwischen Schleestraße und Schmidt-Bleibtreu-Straße) vom 2. Februar 2006 Auf Grund der 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) - SGV. NRW , wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 1. Februar 2006 folgende Satzung erlassen: 1 (1)Im Stadtbezirk Odenkirchen, Gebiet nördlich der Straße Sieben Gässchen, zwischen Schleestraße und Schmidt- Bleibtreu-Straße, dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt. (2)Der als Bestandteil zu 1 gehörende Plan liegt montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis Uhr im Rathaus Rheydt, Zimmer 3050, zu jedermanns Einsicht offen. 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen im Amtsblatt der in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 15. März 2007 außer Kraft. Die Satzung tritt vor diesem Zeitpunkt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in 1 bezeichnete Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. sanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines hres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." Mönchengladbach, den 2. Februar 2006 Norbert Bude Oberbürgermeister Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich rund um das (ehemalige) Schauspielhaus von Lichthof bis C&A und der nördlich angrenzenden Grundstücke südlich der Yorkstraße in Mönchengladbach-Stadtmitte vom 2. Februar 2006 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) - SGV. NRW , in Verbindung mit 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Fassung der vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird gemäß Beschluss des Rates der vom 1. Februar 2006 folgende Satzung erlassen: 1 Besonderes Vorkaufsrecht Für die in 2 dieser Satzung bezeichneten Flächen steht der Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu. 2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Der Geltungsbereich dieser Satzung wird wie folgt begrenzt: im Osten beidseitig der Viersener Straße zwischen Hindenburgstraße und Stein- 23

2 metzstraße und entlang der Croonsallee, im Süden durch die Hindenburgstraße, im Westen durch den Lichthof und die Kleiststraße und im Norden durch die Yorkstraße. Im einzelnen sind folgende Flurstücke der Gemarkung Mönchengladbach erfasst: Flur Flurstücke , 190 (tlw.), 205 (tlw.) , 048, 049, 050, 054, 055, 057, 058, 068, 070, 071, 072, 086, 088, 089, 090, 092, 093, 095, 096, 097, 099, 100, 102, 103, 104, 108, 113, 114, 115, 124, 125, 126, 127, 132, 133, 135, 140, 141, 143, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 154, 155, 156, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 166, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 202 (2) Der Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. 3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen in Kraft. sanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die als Bestandteil zu 2 gehörende Karte liegt montags bis mittwochs von 7.45 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 7.45 Uhr bis Uhr sowie freitags von 7.45 Uhr bis Uhr im Rathaus Rheydt, Zimmer 2004, zu jedermanns Einsicht offen. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines hres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." Mönchengladbach, den 2. Februar 2006 Norbert Bude Oberbürgermeister Bebauungsplan wird rechtskräftig: Der Rat der hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Bebauungsplan Nr. 547/V "Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBL.I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818): 1. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 547/V (Deckblatt zum BP M Nr. 329) gemäß 10 BauGB als Satzung; 2. die vorliegende Begründung, die dem Bebauungsplan Nr. 547/V gemäß 9 (8) BauGB beigefügt wird; 3. die Aufhebung des Bebauungsplanes M Nr. 329, soweit er durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 547/V betroffen wird; 4. gemäß 46 Abs. 1 BauGB wird für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 547/V die Umlegung angeordnet." sanordnung Gemäß 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss des Rates hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Vom Tage der Veröffentlichung dieser ab, wird der Plan zusammen mit der Begründung im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, im Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3050, 24

3 zu jedermanns Einsicht, während der Dienststunden; und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, bereitgehalten. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis gemäß 44 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818) auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB: "(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt." "(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei hren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird." Hinweis gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818) auf 215 Abs. 1 BauGB: "(1) Unbeachtlich (für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes und der Satzungen nach BauGB) sind 1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines hres, in den Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben hren seit des Flächennutzungsplanes oder der Satzung (Bebauungsplan) schriftlich gegenüber der Gemeinde (Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen." Hinweis gemäß 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498): "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines hres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." Mit dieser tritt der Bebauungsplan Nr. 547/V gemäß 10 BauGB in Kraft. Mönchengladbach, den 7. Februar 2006 Norbert Bude Oberbürgermeister Bebauungspläne werden rechtskräftig: Der Rat der hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: I. Bebauungsplan Nr. 602/III Stadtbezirk Stadtmitte, nördlich der Badenstraße, östlich der Eickener Straße (siehe Abbildung) " Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBL. I S. 1818); 1. Den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 602/III (Deckblatt zum BP M Nr. 167) gemäß 10 BauGB als Satzung; 2. die Übernahme der vorliegenden Begründung vom , die gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 602/III beigefügt wird." II. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 228 (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk Neuwerk, Gebiet nordwestlich der Straße Bockersend, zwischen Piepersweg und der Straße Am Schwarzbach (siehe Abbildung) "Der Rat der Stadt beschließt: 1. Den Bebauungsplan Nr. 228 im vereinfachten Verfahren gemäß 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818), für das Gebiet im Stadtbezirk Neuwerk nordwestlich der Straße Bockersend, zwischen Piepersweg und der Straße Am Schwarzbach, zu ändern; 2. die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 228 gemäß 10 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu." sanordnung Gemäß 10 Abs. 3 BauGB werden die Beschlüsse des Rates hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Vom Tage der Veröffentlichung dieser ab, werden die Pläne zusammen mit den Begründungen im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, im Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3050 zu jedermanns Einsicht, während der Dienststunden; und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, bereitgehalten. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis gemäß 44 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818) auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB: "(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt." "(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei hren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird." 25

4 Hinweis gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl.I S.2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818) auf 215 Abs. 1 BauGB: "(1) Unbeachtlich (für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes und der Satzungen nach BauGB) sind 1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines hres, in den Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben hren seit des Flächennutzungsplanes oder der Satzung (Bebauungsplan) schriftlich gegenüber der Gemeinde (Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen." Hinweis gemäß 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498): "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines hres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." Mit dieser treten der Bebauungsplan Nr. 602/III sowie die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 228 gemäß 10 BauGB in Kraft. Mönchengladbach, den 7. Februar 2006 Norbert Bude Oberbürgermeister 26

5 Änderung des Flächennutzungsplanes der I 161. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet östlich der Eickener Straße und nördlich der Badenstraße Die hat die am vom Rat der aufgrund der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818), beschlossene 161. Änderung des Flächennutzungsplanes der, die sich auf einen Bereich im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet östlich der Eickener Straße und nördlich der Badenstraße bezieht, wie folgt genehmigt: " G e n e h m i g u n g Gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der am beschlossene 161. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtbezirk Stadtmitte im Bereich östlich der Eickener Straße und nördlich der Badenstraße. Düsseldorf, den 29. Dezember 2005 Az.: (Mönchengladbach 161.Ä.) 05 Im Auftrag L. S. gez. Fredebölling" II 163. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadtbezirk Neuwerk, Gebiet zwischen Loosenweg und Borsigstraße, nördlich der Siedlung Engelbleck Die hat die am vom Rat der aufgrund der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818), beschlossene 163. Änderung des Flächennutzungsplanes der, die sich auf einen Bereich im Stadtbezirk Neuwerk, Gebiet zwischen Loosenweg und Borsigstraße, nördlich der Siedlung Engelbleck bezieht, wie folgt genehmigt: " G e n e h m i g u n g Gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der am beschlossene 163. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtbezirk 27

6 Neuwerk im Bereich zwischen Loosenweg, Borsigstraße und ehemaliger Bahntrasse. Düsseldorf, den 29. Dezember 2005 Az.: (Mönchengladbach 163. Ä.)05 Im Auftrag gez. Fredebölling" L. S. sanordnung Die 161. und 163. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Begründungen werden vom Tage der Veröffentlichung dieser ab zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3052, während der Dienststunden, und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, bereitgehalten. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBL. I S. 1818), auf 215 Abs. 1 BauGB: "(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei hren seit des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind." Hinweis gemäß 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 498): "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines hres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und daher die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser werden die 161. und 163. Änderung des Flächennutzungsplanes der gemäß 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Mönchengladbach, den 7. Februar 2006 Norbert Bude Oberbürgermeister des Beschlusses über die Entlastung zur hresrechnung 2004 Der Rat der hat am 01. Februar 2006 gemäß 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen zur hresrechnung 2004 folgende Beschlüsse gefasst: 1. "Der Rat beschließt die hresrechnung 2004 gemäß 96 Absatz 1 Satz 1 GO." 2. "Der Rat erteilt dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2004 vorbehaltlos Entlastung gemäß 96 Absatz 1 Satz 4 GO." Die hresrechnung 2004 weist u. a. folgende Ergebnisse aus: 1. Bereinigte Solleinnahmen 1.1 Verwaltungshaushalt ,38 EUR 1.2 Vermögenshaushalt ,05 EUR Insgesamt ,43 EUR 2. Bereinigte Sollausgaben 2.1 Verwaltungshaushalt ,72 EUR 2.2 Vermögenshaushalt ,05 EUR Insgesamt ,77 EUR 3. Soll-Fehlbetrag (Verwaltungshaushalt) ,34 EUR 4. Haushaltseinnahmereste (Vermögenshaushalt) ,31 EUR 5. Haushaltsausgabereste 5.1 Verwaltungshaushalt ,74 EUR 5.2 Vermögenshaushalt ,33 EUR Insgesamt ,07 EUR Die hresrechnung, der Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht zur hresrechnung 2004 (allgemeiner Berichtsband) liegen in der Zeit vom im Rechnungsprüfungsamt, Verwaltungsgebäude Wilhelm-Strauß-Str. 49, Mönchengladbach, Zimmer 34, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Mönchengladbach, den 03. Februar 2006 Norbert Bude Oberbürgermeister des Wahlleiters der über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Rheindahlen. Frau Hedwig Klipphahn, Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Rheindahlen, hat am auf ihr Mandat zum verzichtet. Als nächster Bewerber aus dem Listenvorschlag der FDP rückt Herr Achim Wyen Geburtsjahr 1964 Geburtsort Mönchengladbach Wohnort Mönchengladbach in die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Rheindahlen nach. Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats vom Zeitpunkt der Veröffentlichung ab Einspruch beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Statistik und Wahlen, Harmoniestraße 25 (Sparkasse), Zimmer 420, eingereicht werden. Mönchengladbach, den Norbert Bude Kreiswahlleiter 28

7 An der Rheydter Höhe (Gemarkung Rheydt, Flur 93, Flurstücke 217, 228, 234 und 328) von Hammersenstraße bis Haus- Nr. 20 in südwestlicher Richtung und ab dort bis Haus-Nr. 21 ringförmig verlaufend einschl. Stichwege zu den Häusern Nrn. 34 bis 36, 50 bis 54, 56 bis 60 und 62 bis 72 Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Verkehrsberuhigter Bereich Keine Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 An der Spinnerei (Gemarkung Rheydt, Flur 93) 1. Straße verlaufend von Dahlener Straße bis An der Rheydter Höhe einschl. Stichstraße zwischen den Flurstücken 320 und 322 (Flurstücke 166 tlw., 321 und 329) 2. Fuß- und Radweg zur Dahlener Straße verlaufend entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 323 (Flurstück 324) Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Anliegerstraße/verkehrsberuhigter Bereich/ Fuß- und Radweg Zu 1.: Keine. Zu 2.: Die Widmung wird auf die Benutzungsarten Fußgänger- und Radverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Broichmühlenweg (Gemarkung Neuwerk, Flur 7, Flurstücke 103 tlw. und 673) Stichstraße verlaufend von der Straße Broichmühlenweg - nordöstliche Grenze des Flurstücks in südwestlicher Richtung bis Wendehammer Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Verkehrsberuhigter Bereich Keine Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Hammersenstraße (Gemarkung Rheydt, Flur 93, Flurstücke 318 und 327) Straße verlaufend von An der Spinnerei bis Haus-Nr. 48 bzw. Haus-Nrn. 60 bis 66 einschl. Stichstraße von Haus-Nrn. 4 bis 12 Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Verkehrsberuhigter Bereich Keine Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Inge- 29

8 nieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Hanns-Martin-Schleyer-Straße (Gemarkung Odenkirchen, Flur 22, Flurstücke 335, 336, 339 und 343) Verbindungsstraße zur L 39 verlaufend von der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Haus- Nr. 45 in südwestlicher Richtung Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Haupterschließungsstraße Keine Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Loosenweg (Gemarkung Neuwerk, Flur 22, Flurstück 676) Stichstraße zu Haus-Nr. 252 a Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Verkehrsberuhigter Bereich Keine Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Manderscheider Straße (Gemarkung Odenkirchen, Flur 9, Flurstück 1356) Stichstraße von Manderscheider Straße - Haus-Nr bis zur westlichen Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 20 einschl. Abzweigung vor Haus-Nr. 18 in östlicher Richtung Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Verkehrsberuhigter Bereich Keine Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Merowingerstraße (Gemarkung Rheydt) 1. Straße verlaufend von Schlossstraße bis Salierstraße (Flur 49, Flurstück 452) 2. Stichstraße verlaufend von Haus-Nr. 2 in nordöstlicher Richtung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstücks 193 (Flur 49, Flurstück 451 und Flur 50, Flurstükke 184 tlw.) 3. Verbindungsweg verlaufend von der südwestlichen Grenze des Flurstücks 193 in nordöstlicher Richtung bis Heppendorfstraße (Flur 50, Flurstück 184 tlw.) 4. Straße verlaufend von der südöstlichen Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 24 in nordwestlicher Richtung bis Salierstraße (Flur 49, Flurstück 365) 5. Stichstraße verlaufend von der Merowingerstraße - nordöstliche Grenze des Flurstücks in südlicher Richtung bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 15 (Flur 49, Flurstück 612) Baube- 30

9 trieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Haupterschließungsstraße/Anliegerstraße/verkehrsberuhigter Bereich/Fuß- und Radweg Zu 1., 2., 4. und 5.: Keine. Zu 3.: Die Widmung wird auf die Benutzungsarten Fußgänger- und Radverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Sibilla-Deußen-Straße (Gemarkung Neuwerk, Flur 33, Flurstück 927 tlw.) 1. Straße verlaufend von Hackesstraße in südwestlicher Richtung bis Ausbauende in Höhe der südwestl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 23 einschl. Stichstraße von Haus-Nrn. 52 bis Fußweg zur Nelkenstraße verlaufend entlang der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 68 Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. Verkehrsberuhigter Bereich/Fußweg Zu 1.: Keine. Zu 2.: Die Widmung wird auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch Oberbürgermeister der, Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Mönchengladbach, Mönchengladbach, den 30. nuar 2006 Die - Fachbereich für Verwaltungsentwicklung und -service, Abtlg. IuK-Service, Mönchengladbach, Ort der Leistung: Fachbereich für Verwaltungsentwicklung und -service, Abtlg. IuK-Service, Voltastr. 2, Mönchengladbach Lieferung von Laserdruckerzubehör für Brother Drucker lt. Leistungsverzeichnis Angebote sind möglich für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose Die Lieferung des Zubehörs erfolgt durch Abrufe nach vorgegebenen Terminen Fachbereich für Verwaltungsentwicklung und -service, Abtlg. IuK-Service, Frau Eckers, Voltastr. 2, Mönchengladbach, Telefon: / , Fax: / einzusehen ab sofort bis beim Fachbereich für Verwaltungsentwicklung und -service, Abtlg. IuK-Service, Voltastr. 2, Mönchengladbach, Gebäude 5, Zimmer 1, Telefon: / , Fax: / , , Uhr Fachbereich für Verwaltungsentwicklung und -Service, Abt.Einkauf und zentrale Dienste, Weiherstr. 21, Mönchengladbach, Zimmer 14 Sicherheitsleistung: entfällt Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). - Fachbereich für Verwaltungsentwicklung und -service, Abtlg. IuK-Service - Die - Fachbereich Schule und Sport- -, Mönchengladbach, Ort der Leistung: Sportanlagen der Lieferung von zwei Stadionmähern ab Auftragserteilung nach Absprache Frau Brass, Tel.: einzusehen ab bis beim Fachbereich Schule und Sport, Voltastr. 2, Mönchengladbach, Zimmer 28, Erdgeschoss. Ruf-Nr Fax-Nr Susanne.Brass@moenchengladbach.de 31

10 , Uhr Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstr. 21, Mönchengladbach, Zi. 14 Sicherheitsleistung: keine Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). -Fachbereich Schule und Sport- Die - Fachbereich Schule und Sport -, Mönchengladbach, Lieferung und Montage von Schulwandtafeln und Projektionsflächen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fremdund Eigenprodukten -hresbedarfe 2006 und Ort der Leistung: alle Schulen der Teilung in Lose: sofort, nach Auftragsklärung , Uhr, FB Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstr. 21, Zi. 14, Mönchengladbach Sicherheitsleistung: einzusehen ab sofort bis beim Fachbereich Schule und Sport, Abt. Schulbetrieb, Voltastr. 2, (Verw. gebäude 1), Zimmer 211, Mönchengladbach. Ruf-Nr Fax-Nr Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Herr Meyer - Fachbereich Schule und Sport- Die - Fachbereich Schule und Sport- -, Mönchengladbach, Ort der Leistung: Sportanlagen der Lieferung eines Großflächenmähers ab Auftragserteilung nach Absprache Frau Brass, Tel.: einzusehen ab bis beim Fachbereich Schule und Sport, Voltastr. 2, Mönchengladbach, Zimmer 28, Erdgeschoss. Ruf-Nr Fax-Nr Susanne.Brass@moenchengladbach.de , Uhr Fachbereich Verwaltungsentwicklung und - service, Weiherstr. 21, Mönchengladbach, Zi. 14 Sicherheitsleistung: keine Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). -Fachbereich Schule und Sport- Die - Fachbereich Schule und Sport, Abteilung Sport -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Sportpauschale 2005; Bez.-Sportanlage Wickrath Sanierung Rasenspielfeld "Bez.-Sportanlage Wickrath, hnstraße = Angebotsbestandteil; Baubeginn: Mai 06 Herr Gerhard, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). 32

11 Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 hre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - Fachbereich Schule und Sport - Die - Fachbereich Weiterbildung und Musik -, Mönchengladbach, Satz, Druck und Auslieferung der Programmhefte der Volkshochschule der Stadt Mönchengladbach für die Semester: 2/2006, 1/2007, 2/2007, 1/2008 Ort der Leistung: 38 Anlieferungsstellen innerhalb des Stadtgebietes Mönchengladbach Lose: Semester 2/2006: Semester 1/2007: Dezember 2006 Semester 2/2007: Juni 2007 Semester 1/2008: Dezember 2007 Frau Gnaß, Tel / einzusehen ab sofort bis bei der Volkshochschule der, Lüpertzender Straße 85, Zimmer 6. Ruf-Nr / , Fax-Nr / Elisabeth.Gnass@moenchengladbach.de Uhr Fachbereich Verwaltungsentwicklung und - service, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Zimmer 14 Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Die Erteilung des Auftrages kann auch von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). - Fachbereich Weiterbildung und Musik - Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Grundschule Morr Metallbau- und Verglasungsarbeiten Herr Heller, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 hre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Metallverarbeitendes Handwerk - Baubetrieb - 33

12 Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Feuerwache III, Stockholtweg, Führungsund Lagezentrum Raumlufttechnik ab Herr Dickhöfer, Telefon: 02161/ Ing. Büro Hoppe & Spieker, Tel.: 02161/ und 0221/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk - Baubetrieb - Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Feuerwache III, Stockholtweg, Führungsund Lagezentrum Kältetechnik ab Herr Dickhöfer, Telefon: 02161/ Ing. Büro Hoppe & Spieker, Tel.: 02161/ und 0221/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Wärme-, Kälte- und Schallschutztechnische Gewerbe - Baubetrieb - Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Grundschule Morr 20 in Mönchengladbach Liefern und einbauen von Lamellen-Sonnenschutzanlagen 34

13 Herr Heller, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 hre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Metallverarbeitendes Handwerk - Baubetrieb - Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Grundschule Morr 20 in Mönchengladbach Dachdeckerarbeiten, Fassadenverkleidung Herr Heller, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 hre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Dachdecker-Handwerk - Baubetrieb - Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Feuerwache III, Stockholtweg, Führungsund Lagezentrum MSR-Technik einschl. Schaltschränke ab Herr Dickhöfer, Telefon: 02161/ Ing. Büro Hoppe & Spieker, Tel.: 02161/ und 0221/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de 35

14 Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 11,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Elektrohandwerk - Baubetrieb - Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßenmanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Brückenbauwerk Viersener Straße Erneuerung von Fahrbahnübergängen 36 Herr Diefenbacher, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 hre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal - weitere Eignungsnachweise gemäß LV Nebenangebote werden zugelassen: Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe - Baubetrieb - der Änderung der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Die hat die in der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2005 bzw. 09. Dezember 2005 beschlossenen Änderungen der Zweckverbandssatzung gemäß 20 Absatz 4 i. V. m. 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Ausgabe Nr. 52 vom 29. Dezember 2005) bekannt gemacht. Auf diese wird hiermit gemäß 11 Absatz 1 Satz 2 GkG 36

15 Amt für Agrarordnung Mönchengladbach Croonsallee Mönchengladbach, den Flurbereinigung Gustorf Az.: Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Mit Beschluss vom 01. Dezember 1982 wurde die Flurbereinigung Gustorf angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt. Dieser Beschluss wurde mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nach 14 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) öffentlich bekannt gemacht. Mit dem 1. Änderungsbeschluss vom , 3. Änderungsbeschluss vom , 4. Änderungsbeschluss vom , 5. Änderungsbeschluss vom , 6. Änderungsbeschluss vom , 7. Änderungsbeschluss vom , 9. Änderungsbeschluss vom , 10. Änderungsbeschluss vom , 11. Änderungsbeschluss vom , 12. Änderungsbeschluss vom , 13. Änderungsbeschluss vom , 15. Änderungsbeschluss vom und 16. Änderungsbeschluss vom wurden Grundstücke zur Flurbereinigung Gustorf zugezogen ( 8 FlurbG). Für die vorgenannten Änderungsbeschlüsse ist eine öffentliche unterblieben und damit auch die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte für die mit den Änderungsbeschlüssen zugezogenen Grundstücke. Zugezogen wurden folgende Grundstücke: Regierungsbezirk Düsseldorf Gemarkung Wanlo Flur 26 Flurstück 4. Für die mit dem 2. Änderungsbeschluss vom zugezogenen Grundstükke ist in der Flurbereinigung Elsbachtal (Az.: 16966) mit der öffentlichen auch die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte ergebnislos erfolgt. Für die mit dem 8. Änderungsbeschluss vom und 14. Änderungsbeschluss vom zugezogenen Grundstücke ist in der Flurbereinigung Königshovener Höhe (Az.: 16967) mit der öffentlichen auch die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte ergebnislos erfolgt. Die Beteiligten werden mit dieser öffentlichen aufgefordert, Rechte an den oben genannten Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung an der Flurbereinigung berechtigen, nach 14 Abs. 1 FlurbG, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher dieser Aufforderung bei dem Amt für Agrarordnung Croonsallee Mönchengladbach schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z.b. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstükken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. Gezeichnet Huber 37

16 Ein besonderer Willkommensgruß für alle Neubürger Ein Gutscheinheft lädt ein, die neue Heimatstadt näher kennen zu lernen Michael Thivessen und seine Frau Sisko staunten nicht schlecht, als sie jetzt bei ihrer Anmeldung in der Bürgerservicestelle in der Fliethstraße vom Ersten Bürger der Stadt persönlich herzlich begrüßt wurden. Das Ehepaar, das seinen Wohnsitz von Köln nach Mönchengladbach wechselte, waren die ersten Neubürger, die in den Genuss eines neuen Begrüßungspakets gekommen sind, das alle Neubürger ab sofort bei ihrer Anmeldung in den Meldestellen erhalten. Oberbürgermeister Norbert Bude gab heute zusammen mit dem für den Bürgerservice zuständigen Beigeordneten, Peter Holzenleuchter, den Startschuss für den neuen Service. Das Begrüßungspaket enthält nicht nur ein persönliches Anschreiben von Oberbürgermeister Norbert Bude, sondern auch einen übersichtlichen Stadtplan, eine zum Einleben in der neuen Stadt hilfreiche Broschüre MG kurz und knapp, die von der Marketing Gesellschaft erstellt wurde sowie ein Gutscheinheft für die komplette Familie. Egal ob Sie als Single oder mit Ihrer Familie zugezogen sind, jede Person stellt eine Bereicherung für die Stadt Mönchengladbach als Gemeinwesen dar. Ich möchte, dass sich alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität oder Glaubensrichtung in Mönchengladbach sicher, respektiert und willkommen fühlen, heißt es in dem Anschreiben, das in acht Sprachen vorliegt, unter anderem in tschechisch und polnisch, in arabisch, niederländisch und griechisch. Um den Neubürgern im vergangenen hr zählte die Stadt insgesamt die Besonderheiten der Vitusstadt schmackhaft zu machen, liegt dem Schreiben als Willkommensgeste das Gutscheinheft bei, das durch die Unterstützung der NVV AG, der Stadtsparkasse Mönchengladbach und der Marketing Gesellschaft Mönchengladbach (MGMG) möglich gemacht wurde. Darin findet der Neubürger Gutscheine für den kostenlosen Besuch einer Schauspielaufführung, einen Schnupperausweis für die Stadtbibliothek über die Dauer von sechs Monaten, einen Gutschein mit ermäßigtem Eintritt für ein Frei- oder Hallenbad, einen kostenlosen Besuch im Museum Abteiberg und Musuem Schloss Rheydt, einen Gutschein auf einen Kurs nach Wahl mit 20 Euro Ermäßigung bei der Volkshochschule Mönchengladbach, ein MöBus-Schnupper-Abo mit 18 Prozent Sparvorteil sowie einen Gutschein über den kostenlosen Besuch eines Meisterkonzertes in der Kaiser-Friedrich-Halle. Ebenso gibt es einen Gutschein für den Besuch des Tiergarten Odenkirchen. Wer wissen möchte, was in seiner neuen Heimatstadt los ist, kann die Probeabos der Rheinischen Post und der Westdeutschen Zeitung nutzen. Mein Ziel ist es, den Wohnort ein Stück näher zu bringen und auf die Angebote der hinzuweisen, betont Oberbürgermeister Norbert Bude, der sein Bürgerbüro und den Bürgerservice mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt hatte. Anmeldeergebnis der Gesamtschulen An den fünf Mönchengladbacher Gesamtschulen sind in der Zeit vom 28. nuar bis 1. Februar insgesamt Kinder für das nächste Schuljahr angemeldet worden (Vorjahr: 1149 Anmeldungen). Aufgrund der Raumsituation können an den Gesamtschulen für das kommende Schuljahr maximal 623 Kinder aufgenommen werden. Bis zum 15. Februar erhalten alle Eltern, die sich für eine der fünf Gesamtschulen entschieden haben, einen Bescheid über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes. Die Anmeldefrist für die übrigen weiterführenden Schulen (Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien) beginnt am 3. März. Die Ergebnisse und Vorjahreswerte im einzelnen: Hardt: 282 Anmeldungen (Vorjahr: 296), 120 Aufnahmen Neuwerk: 179 Anmeldungen (Vorjahr: 158), 120 Aufnahmen Volksgarten: 230 Anmeldungen (Vorjahr: 220), 113 Aufnahmen Espenstraße: 166 Anmeldungen (Vorjahr 178), 150 Aufnahmen Rheydt-Mülfort: 274 Anmeldungen (Vorjahr 297), 120 Aufnahmen. Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service Weiherstraße Mönchengladbach Postvertriebsstück Entgelt bezahlt 2757 ISSN "Amtsblatt der " - Herausgeber: - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Telefon ( ) oder Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und Letzten eines Monats. Der hresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des hres möglich. - Druck: Rautenberg Media & Print Verlag KG, Troisdorf.

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