AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften"

Transkript

1 Nr. 25 AMTSBLATT der Jahrgang September 2007 gibt bekannt: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der am 4. November 2007 vom 13. September 2007 Auf Grund des 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. 516) -SGV. NRW und der 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274) -SGV. NRW 2060-, wird von der als örtliche Ordnungsbehörde durch Beschluss des Rates vom 12. September 2007 für die nachbezeichneten Stadtbezirke verordnet: 1 Verkaufsstellen dürfen in den Stadtbezirken Rheydt-West und Rheydt-Mitte am 4. November 2007 zwischen Uhr und Uhr geöffnet sein. 2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) geahndet werden. 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." den 13. September 2007 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der am 16. Dezember 2007 vom 13. September 2007 Auf Grund des 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. 516) -SGV. NRW und der 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274) -SGV. NRW 2060-, wird von der als örtliche Ordnungsbehörde durch Beschluss des Rates vom 12. September 2007 für die nachbezeichneten Stadtbezirke verordnet: 1 Verkaufsstellen dürfen in den Stadtbezirken Rheydt-West und Rheydt-Mitte am 16. Dezember 2007 zwischen Uhr und Uhr geöffnet sein. 2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) geahndet werden. 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder 193

2 d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." den 13. September 2007 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der am 2. Dezember 2007 vom 13. September 2007 Auf Grund des 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. 516) -SGV. NRW und der 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274) -SGV. NRW 2060-, wird von der als örtliche Ordnungsbehörde durch Beschluss des Rates vom 12. September 2007 für die nachbezeichneten Stadtbezirke verordnet: 1 Verkaufsstellen dürfen in den Stadtbezirken Stadtmitte und Volksgarten am 2. Dezember 2007 zwischen Uhr und Uhr geöffnet sein. 2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) geahndet werden. 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." den 13. September 2007 Der Rat der hat am 12. September 2007 beschlossen: Tarif des Städtischen Museums Abteiberg vom 13. September 2007 A. Eintrittspreise und Entgelte für Führungen 1. Einzelkarte (Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei) 5,00 EUR 2. Ermäßigte Einzelkarte (für Personen unter 18 Jahren, Schüler, Studenten und Auszubildende jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte sowie Personen aus förderungsfähigen Familien [Richtlinien der über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der vom 15. Dezember 2004] gegen Vorlage entsprechender Nachweise auf Verlangen) 3,00 EUR 3. Familienkarte (für Eltern mit Kindern) 10,00 EUR 4. Gruppenkarte je Person (für geschlossene Besuchergruppen ab mindestens 10 Personen) 3,00 EUR 5. Ermäßigte Gruppenkarte je Person (für geschlossene Besuchergruppen ab mindestens 10 Personen, die alle zu dem unter Nr. 2 genannten Personenkreis gehören) 2,00 EUR 6. Schulklassen aller Schularten, einschließlich Fachhochschule, die in Begleitung einer Lehrperson im Rahmen des Unterrichts ein Museum besuchen frei 7. Mitglieder des Museumsvereins, der Otto-von-Bylandt-Gesellschaft und der Krefelder Museumsvereine frei 8. Entgelt für eine Führung von einer Stunde bei Gruppen von nicht mehr als 25 Personen, nach Voranmeldung 50,00 EUR zzgl. Eintrittspreise in einer Fremdsprache 70,00 EUR zzgl. Eintrittspreise 9. Ermäßigtes Entgelt für eine Führung von einer Stunde bei Gruppen von nicht mehr als 25 Personen, die alle zu dem unter Nr. 2 genannten Personenkreis gehören, nach Voranmeldung 30,00 EUR zzgl. Eintrittspreise in einer Fremdsprache 40,00 EUR zzgl. Eintrittspreise 10. Führungen für Schulklassen inkl. Materialkosten für die Malklasse je Schüler (für geschlossene Gruppen ab mindestens 10 Personen) 2,00 EUR 11. Für Sonderausstellungen kann ein Entgelt bis zum dreifachen Satz der Entgelte nach Nrn. 1 bis 5 gefordert werden. B. Entgelte für Veranstaltungen 1. Für Vorträge und Filmvorführungen gelten die unter Abschnitt A festgesetzten Eintrittspreise. Diese können für besonders aufwändige Veranstaltungen durch die Museumsleitung auch höher festgesetzt werden; hierbei sollen sie das Fünffache des Mindestentgeltes nicht übersteigen. Als besonders aufwändig gelten Veranstaltungen, die - erhöhte Kosten, z.b. für Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Raummiete, Geräte und Personal oder - pädagogisch bedingt eine geringe Teilnehmerzahl erfordern. 2. Für Kurse und Arbeitsgemeinschaften (Malkurse, Werkkurse, kunsthistorische Arbeitsgemeinschaften) gelten die jeweils gültigen Sätze des "Tarifs der Volkshochschule der ". 3. Zusätzlich zu den Entgelten können die Kosten des benötigten Materials - auch als Pauschale - gefordert werden. C. Entgelte für die Vermietung von Räumen 1. Vortragssaal bis zu zwei Stunden 200,00 EUR jede weitere angefangene Zeitstunde 25,00 EUR Benutzung des Flügels 25,00 EUR zzgl. der Kosten für das Stimmen des Flügels 2. Bei einer Vermietung außerhalb der Öffnungszeiten kann zusätzlich zu den Entgelten eine Verwaltungs- und Personalkostenpauschale gefordert werden. 3. Sonstige Räumlichkeiten können in Abstimmung mit der Museumsleitung angemietet werden. Die Höhe der Miete wird im Einzelfall vorab durch die Museumsleitung festgelegt. D. Ausnahmen - Museumsleitung - kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesem Tarif zulassen. E. Schlussbestimmung Dieser Tarif tritt am 4. November

3 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif des Städtischen Museums Abteiberg vom 4. Mai 2000 (Abl. MG S. 73), zuletzt geändert durch den Dritten Nachtrag vom 21. Dezember 2006 (Abl. MG S. 236), außer Kraft. sanordnung Der vorstehende Tarif wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel ergibt." den 13. September 2007 Satzung über die erste Verlängerung einer Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet nordöstlich der Vorster Straße, zwischen Nikolausstraße und Winkelner Straße) vom 13. September 2007 Auf Grund der 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) - SGV. NRW , wird gemäß Beschluss des Rates der vom 12. September 2007 folgende Satzung erlassen: 1 (1) Die Geltungsdauer der "Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet nordöstlich der Vorster Straße, zwischen Nikolausstraße und Winkelner Straße)" vom 15. Juni 2006 (Abl. MG S. 123), die sich auf den Teil im Stadtbezirk Hardt, Gebiet verlaufend entlang der Nordostseite der Vorster Straße von Haus-Nr. 498 bis 552 einschließlich Tomper Straße Haus-Nr. 2, Nikolausstraße entlang der rückwärtigen westlichen Grundstücksgrenze einschließlich des Grundstückes Haus- Nr. 5, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze in Richtung bis zum Rasselner Kirchweg, entlang der südlichen Grundstücksgrenze Winkelner Straße Haus-Nr. 4 und 6 bis zur Alexander-Scharff-Straße, Westseite der Alexander-Scharff-Straße Haus-Nr. 19 bis zur Nordgrenze des Grundstückes Vorster Straße Haus-Nr. 540, entlang der Nordostseite der Grundstücke Vorster Straße von der Alexander-Scharff-Straße bis zur Glockenstraße, entlang der Nordostgrenze des Grundstückes Glockenstraße Haus-Nr. 4 einschließlich des Grundstückes Haus Pauen Vorster Straße Haus-Nr. 498/500 erstreckt, wird über den 2. November 2007 hinaus verlängert. 2 Diese Satzung tritt am 2. November 2007 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 2. November 2008 außer Kraft. Die Satzung tritt vor diesem Zeitpunkt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in 1 bezeichnete Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. sanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." den 13. September 2007 Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet Waldnieler Straße, östlich Sternstraße) vom 13. September 2007 Auf Grund der 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) - SGV. NRW , wird gemäß Beschluss des Rates der vom 12. September 2007 folgende Satzung erlassen: 1 (1) Im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet verlaufend entlang der Nordseite der Waldnieler Straße vom Kreuzungsbereich Franz- Brandts-Allee/Waldnieler Straße Haus Nr. 46 bis Haus Nr. 54, im Kreuzungsbereich Waldnieler Straße/Sternstraße entlang der östlichen Seite der Sternstraße bis zum Kreuzungsbereich Sternstraße/Karmannsstraße, entlang der südlichen Seite der Karmannsstraße bis zum gegenüberliegenden Haus Nr. 78, entlang einer südlich verlaufenden Linie bis zum Schnittpunkt der Flurstücke 105 und 109, Flur 97, entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 109 und 114, Flur 97, bis zur Franz-Brandts-Allee, entlang der westlichen Straßenseite der Franz-Brandts-Allee bis zum Kreuzungspunkt Franz-Brandts-Allee/Waldnieler Straße, dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstükken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt. (2) Die Abgrenzung des Gebietes der Veränderungssperre ist in dem als Anlage beigefügten Plan festgelegt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen im Amtsblatt der in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 17. November 2008 außer Kraft. Die Satzung tritt vor diesem Zeitpunkt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in 1 bezeichnete Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. sanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der als 195

4 Bestandteil zu 1 Abs. 2 gehörende Plan liegt montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis Uhr im Rathaus Rheydt, Zimmer 3050, zu jedermanns Einsicht offen. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." den 13. September 2007 Achtunddreißigster Nachtrag zur Satzung der über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) vom 13. September 2007 Auf Grund der 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) - SGV. NRW , und der 51 Abs. 2 Satz 2, 51 a Abs. 3 Satz 1 und 161 a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung der vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 463) - SGV. NRW. 77 -, wird gemäß Beschluss des Rates der vom 12. September 2007 folgender Achtunddreißigster Nachtrag zur Satzung der über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) vom 25. April 1984 (Abl. MG S. 169), zuletzt geändert durch den Siebenunddreißigsten Nachtrag vom 29. März 2007 (Abl. MG S. 63), erlassen: Artikel 1 Der Anhang zu 3 Abs. 5 wird um den folgenden Anhang ergänzt: "Anhang 58 zu 3 Abs. 5 der Entwässerungssatzung - Viersener Straße/Franziskushaus - Grob umschrieben erstreckt sich der Anhang 58 auf das Gebiet zwischen Viersener Straße, Sittardsweg und Stadtgrenze. Die parzellenscharfe Ausweisung des vorbezeichneten Gebietes ergibt sich aus dem zu diesem Anhang 58 zugehörigen Plan zu 3 Abs. 5 der Entwässerungssatzung. Das Gebiet liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 670/III. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser ist über Mulden, Rohrrigolen, Mulden mit darunter liegenden Rigolen oder Versickerungsanlagen mit belebter Bodenzone zu versickern." Artikel 2 Dieser Nachtrag tritt am Tage nach der öffentlichen in Kraft. sanordnung Der vorstehende Nachtrag wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der als Bestandteil zu 3 Abs. 5 der Entwässerungssatzung gehörende Plan, und zwar - Anhang 58 - Viersener Straße/Franziskushaus - liegt montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis Uhr im Rathaus Rheydt, Zimmer 3038, zu jedermanns Einsicht offen. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." den 13. September 2007 Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2008 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2008 liegt gem. 79 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) a.f. in Verbindung mit 80 GO n.f. zur Einsichtnahme von Montag, dem bis Montag, dem während der allgemeinen Dienstzeit öffentlich aus in der Kämmerei, Altstadt-Galerie, Sandradstr. 3, 2. Obergeschoss, Zimmer 111, sowie in den nachstehend bezeichneten Bezirksverwaltungsstellen: Bezirksverwaltungsstelle West - Rheindahlen, Plektrudisstraße 25/27, 1. Obergeschoss, Zimmer 13, Bezirksverwaltungsstelle West - Hardt, Vorster Straße 443, 1. Obergeschoss, Zimmer 101, Bezirksverwaltungsstelle Nord - Stadtmitte und Volksgarten, Fliethstr , 1. Obergeschoss, Zimmer 143, Bezirksverwaltungsstelle Nord - Neuwerk Liebfrauenstraße 52, 1. Obergeschoss, Zimmer 17, Bezirksverwaltungsstelle Ost - Rheydt-Mitte und Rheydt-West, Rathaus Rheydt, Eingang F, Erdgeschoss, Zimmer 46, Bezirksverwaltungsstelle Ost - Giesenkirchen, Konstantinplatz 19, Erdgeschoss, Zimmer 3, Bezirksverwaltungsstelle Süd - Odenkirchen, Wingertsplatz 1, 2. Obergeschoss, Zimmer 23, 196

5 Bezirksverwaltungsstelle Süd - Wickrath, Klosterstraße 8, 1. Obergeschoss, Zimmer 11. Einwohner und Abgabepflichtige können nach 79 (3) Satz 2 GO a.f. und 80 (3) Satz 2 GO n.f. innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung gegen den Entwurf Einwendungen erheben. Sie sollten schriftlich abgefasst und an den, Kämmerei, adressiert werden. den gez. Kuckels K u c k e l s Stadtdirektor und -kämmerer Bebauungspläne werden rechtskräftig: Der Rat der hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: I 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 650/III - in Textform - im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet südöstlich der Straße Schürenweg und südwestlich der Stichstraße Schürenweg (siehe Abbildung) II "Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316): 1. die 1. Änderung eines Teilbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 650/III - in Textform - gemäß 10 BauGB als Satzung; 2. die Übernahme der vorliegenden Begründung, die gemäß 9 Absatz 8 BauGB der 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 650/III - in Textform - beigefügt wird." Bebauungsplan Nr. 670/III Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet östlich der Viersener Straße, nördlich Sittardsweg (siehe Abbildung) "Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316): 1. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB: Gemäß 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB: Die Anregungen und die durchgeführte Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen- und untereinander gemäß 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB nach der beigefügten Anlage zu prüfen. In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen ein. 3. Den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 670/III (Deckblatt zum Fluchtlinienplan M Nr. 104 ) im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB zu ergänzen; 4. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 670/III (Deckblatt zum Fluchtlinienplan M Nr. 104 ) gemäß 10 BauGB als Satzung; 5. die vorliegende Begründung, die gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 670/III (Deckblatt zum Fluchtlinienplan M Nr. 104) beigefügt wird; 6. die Aufhebung des Fluchtlinienplans M Nr. 104, soweit er durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 670/III betroffen wird." sanordnung Gemäß 10 Abs. 3 BauGB werden die Beschlüsse des Rates hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Vom Tage der Veröffentlichung dieser ab werden die Pläne zusammen mit den Begründungen im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 650/III - in Textform - 197

6 Zimmer 3052 Bebauungsplan Nr. 670/III zu jedermanns Einsicht, während der Dienststunden; und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, bereitgehalten. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis gemäß 44 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316) auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB: "(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt." "(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird." Hinweis gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316) auf 215 Abs. 1 BauGB: "(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind." Hinweis gemäß 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498): "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." Mit dieser treten die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 650/III - in Textform - und der Bebauungsplan Nr. 670/III gemäß 10 BauGB in Kraft. den Bieseler Feld (Gemarkung Giesenkirchen, Flur 23) verlaufend von der Straße Biesel - Haus- Nrn. 7 bzw. 23 a - in nordwestlicher Richtung bis zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 268 einschl. der in nordöstlicher Richtung abzweigenden Stichstraße bis Haus-Nr (Flurstücke 256 tlw. und 258) Baubetrieb, 198

7 Anliegerstraße/verkehrsberuhigter Bereich Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Dortansstraße (Gemarkung Rheindahlen, Flur 26) verlaufend von Vogtsgarten bis Hohe Straße (Flurstück 1344) Baubetrieb, Anliegerstraße Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Dünner Straße (Gemarkung Neuwerk, Flur 22) von der Dünner Straße östlich des Grundstücks Haus-Nr. 178 in südlicher Richtung abzweigende, bis zum Grundstück Haus- Nr südöstliche Grundstücksgrenze - verlaufende Stichstraße (Flurstück 697) Baubetrieb, Anliegerstraße Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Eberhardstraße (Gemarkung Giesenkirchen, Flur 34) von Haus-Nr. 2 b bis Uhlandstraße (Flurstück 269 tlw.) Baubetrieb, Haupterschließungsstraße Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Erfurter Straße (Gemarkung Mönchengladbach-Land, Flur 115) 1. Straße verlaufend von Eisenacher Straße in nordöstlicher Richtung bis Haus- Nrn

8 (Flurstücke 285 und 305) 2. Fuß- und Radweg verlaufend von der südwestlichen Grenze des Grundstücks Haus-Nrn in nordöstlicher bzw. nordwestlicher Richtung bis Monschauer Straße (Flurstück 303) Baubetrieb, Anliegerstraße/Fuß- und Radweg Zu 1.:. Zu 2.: Die Widmung wird auf die Benutzungsarten Fußgänger- und Radverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Grasfreed (Gemarkung Flur 52) 1. Straße verlaufend von den westlichen Grenzen der Flurstücke 412 und 460 in östlicher bzw. nördlicher Richtung bis Hardterbroicher Straße einschl. Stichstraßen von Haus-Nrn. 50 bis 62, 64 bis 72 und 78 bis 96 (Flurstück 451) 2. Fußweg von Haus-Nrn. 32 bis 48 (Flurstück 452) Baubetrieb, Anliegerstraße/verkehrsberuhigter Bereich/Fußweg Zu 1.:. Zu 2.: Die Widmung wird auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Im Bongert (Gemarkung Wickrath, Flur 32) Wohnweg verlaufend von der Straße Grüner Weg in nördlicher Richtung bis zur nördlichen Grenze des Grundstücks Haus- Nr. 11 (Flurstück 280) Baubetrieb, Wohnweg Die Widmung wird auf die Benutzungsarten Fußgänger- und Radverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Kammgarnstraße (Gemarkung Flur 52) 1. Straße verlaufend von den östlichen Grenzen der Grundstücke Haus-Nrn. 2 und 3 bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Grasfreed 25 (Flurstück 463) 2. Verbindungsweg verlaufend von der Kammgarnstraße - Haus-Nrn. 14 und 18 - in nördlicher Richtung bis Hardterbroicher Straße (Flurstück 370) Baubetrieb, Verkehrsberuhigter Bereich/Fuß- und Radweg Zu 1.:. Zu 2.: Die Widmung wird auf die Benutzungsarten Fußgänger- und Radverkehr beschränkt. Monats nach Wider- 200

9 spruch der, Rathaus Rheydt, Voosen (Gemarkung Rheindahlen, Flur 54) 1. Stichstraße verlaufend von der Straße Voosen - Haus-Nr. 5 - in westlicher Richtung bis zur östlichen Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 21 (Flurstück 295) 2. Wohnweg verlaufend von der östlichen Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 21 in westlicher Richtung bis Haus Nr. 15 (Flurstück 280) Baubetrieb, Anliegerstraße/Wohnweg Zu 1.:. Zu 2.: Die Widmung wird auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Weiersweg (Gemarkung Neuwerk) verlaufend von Myllendonker Straße in westlicher Richtung bis zur westlichen Grenze des Grundstückes Haus-Nr. 10 einschl. Stichstraße von Haus-Nrn. 1 bis 15 (Flur 17, Flurstück 364 tlw. sowie Flur 55, Flurstück 337) Baubetrieb, Anliegerstraße Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Willy-Beines-Straße (Gemarkung Rheydt, Flur 15) verlaufend von Trierer Straße bis Schrieversberg (Flurstück 299) Baubetrieb, Verkehrsberuhigter Bereich Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Wolfshütte (Gemarkung Giesenkirchen, Flur 23) verlaufend von der Straße Zum Gestüt bis Haus-Nr nordöstliche Grundstücksgrenze - einschl. Abzweigung in südöstlicher Richtung von Haus-Nr. 10 bis zur Straße Biesel (Flurstück 283) Baube- 201

10 trieb, Verkehrsberuhigter Bereich Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Zingsheimer Straße (Gemarkung Rheydt, Flur 67) 1. Straße verlaufend von der westlichen Grenze des Grundstücks Haus Nr. 9 bis zur Oberheydener Straße - Haus Nr. 5 - (Flurstück 479 tlw.) 2. Fußweg verlaufend von den westlichen Grenzen der Flurstücke 222 und 422 in nordöstlicher Richtung bis Odenkirchener Straße (Flurstück 479 tlw.) Baubetrieb, Verkehrsberuhigter Bereich/Fußweg Zu 1.:. Zu 2.: Die Widmung wird auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr beschränkt. Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Zum Gestüt (Gemarkung Giesenkirchen, Flur 23) verlaufend von der Straße Biesel - Haus- Nrn. 45 bzw in nordwestlicher Richtung bis Wolfshütte einschl. der in südlicher Richtung abzweigenden Stichstraße bis Haus-Nr südwestliche Grundstücksgrenze - (Flurstück 275) Baubetrieb, Verkehrsberuhigter Bereich Monats nach Widerspruch der, Rathaus Rheydt, Öffentliche Ausschreibung Die - Fachbereich Weiterbildung und Musik -, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Satz, Druck und Auslieferung der Programmhefte der Volkshochschule der Stadt Mönchengladbach für die Semester: 2/2008, 1/2009, 2/2009, 1/2010 Ort der Leistung: 38 Anlieferungsstellen innerhalb des Stadtgebietes Mönchengladbach Lose: Nein Ausführungsfrist: Semester 2/2008: Semester 1/2009: Dezember 2008 Semester 2/2009: Juni 2009 Semester 1/2010: Dezember 2009 Fachliche Auskunft erteilt: Frau Gnaß, Tel / Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort bis bei der Volkshochschule der, Lüpertzender Straße 85, Zimmer 6. Sie können auch unter Ruf-Nr / Fax-Nr / Elisabeth.Gnass@moenchengladbach.de angefordert werden. Ablauf der Angebotsfrist: Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Fachbereich Verwaltungsentwicklung und - service, Weiherstraße 21, Zimmer 14 Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages kann auch von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: des Finanzamtes der Krankenkasse der Berufsgenossenschaft - gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK 202

11 Zuschlags- und Bindefrist: Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). - Fachbereich Weiterbildung und Musik - Öffentliche Ausschreibung Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Grundschule Neuwerker Str. 35 / Zeppelinstr. Art und Umfang der Leistung: Erneuerung einer Heizkesselanlage Ern. des Heizkessel 285 KW; Regelorgane und Pumpen Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: 3 Wochen Fachliche Auskunft erteilt: Herr Gluth, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder E- Mail). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht: des Finanzamtes der Krankenkasse der Berufsgenossenschaft - gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf - Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Gesamtschule Espenstr. 21, Turnhalle Art und Umfang der Leistung: Dachdeckerarbeiten, Flachdachsanierung 1400 qm Flachdachabdichtung, 290 m Dachrand Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: Fachliche Auskunft erteilt: Herr Heller, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder E- Mail). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht: des Finanzamtes der Krankenkasse der Berufsgenossenschaft - gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf - Baubetrieb - 203

12 Öffentliche Ausschreibung Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Grundschule Wickrath, Kreuzherrenstraße Art und Umfang der Leistung: Erneuerung einer Heizkesselanlage Ern. des Heizkessel 285 KW; Regelorgane und Pumpen Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: 3 Wochen Fachliche Auskunft erteilt: Herr Gluth, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder E- Mail). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht: des Finanzamtes der Krankenkasse der Berufsgenossenschaft - gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf - Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Brandschutzmaßnahme in Schloss Rheydt, Vorburg Art und Umfang der Leistung: Metallbauarbeiten, T30 - RS Stahlglastüren Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: Nov. / Dez Fachliche Auskunft erteilt: Herr Meuffels, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder E- Mail). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht: des Finanzamtes der Krankenkasse der Berufsgenossenschaft - gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf - Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau -, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Gehwegsanierung Eickener Straße mit Buscap 204

13 Art und Umfang der Leistung: Straßenbauarbeiten Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: 35 AT Fachliche Auskunft erteilt: Herr Lauterbach, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / Fax-Nr / angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 6,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder E- Mail). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht: des Finanzamtes der Krankenkasse der Berufsgenossenschaft - gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf - Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau -, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Kreisverkehr Erkelenzer Str. / L370 Art und Umfang der Leistung: Straßenbauarbeiten Vorh. Straßenfläche rekultivieren 1.100,00 m 2 Bodenaushub 1.100,00 m 3 Fremdboden liefern, einbauen 2.800,00 m 3 Aufbruch bituminöser Oberflächen 2.950,00 m 2 Planum 4.800,00 m 2 Frostschutzkies 950,00 m 3 Bit. Tragschicht 2.900,00 m 2 Asphaltdeckschicht 3.500,00 m 2 Bordsteine 250,00 m Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: 80 AT Fachliche Auskunft erteilt: Herr Apsel, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / Fax-Nr / Petra.Munsch@moenchengladbach.de angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 13,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder E- Mail). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 3 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht: des Finanzamtes der Krankenkasse der Berufsgenossenschaft - gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK - Auszug aus dem Gewerbezentralregister Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf - Baubetrieb - Öffentliche des Jahresabschlusses 2006 Die Hauptversammlung der "Gemeinnützigen Kreisbau AG" hat am 31. August 2007 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt beschlossen: Der Bilanzgewinn in Höhe von ,47 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende ,00 Einstellung in "Andere Gewinnrücklagen" 668,47 Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 08. Oktober bis 12. Oktober 2007 im Verwaltungsgebäude Nellessenweg 10 zur Einsichtnahme aus. Der mit der gesetzlichen Prüfung beauftragte Verband der Wohnungswirtschaft 205

14 Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service Weiherstraße Mönchengladbach Postvertriebsstück Entgelt bezahlt 2757 ISSN "Amtsblatt der " - Herausgeber: - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Telefon ( ) oder Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und Letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Rautenberg Media & Print Verlag KG, Troisdorf. Rheinland Westfalen e. V., Düsseldorf hat am 12. Juli 2007 den nachstehenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeinnützigen Kreisbau Aktiengesellschaft, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungengeführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar." 10. September 2007 Wolf ppa. Meisen 206

AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: gemäß 13 BauGB. - Stadtbezirk Hardt, Bereich zwischen St. Nikolaus Kirche, Alexander-Scharff-

AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: gemäß 13 BauGB. - Stadtbezirk Hardt, Bereich zwischen St. Nikolaus Kirche, Alexander-Scharff- Nr. 30 AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Jahrgang 33 30. November 2007 Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Bebauungspläne werden rechtskräftig: Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 03/2014 24. Jahrgang 21. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 5 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Feststellung

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 158 2013 Verkündet am 28. Februar 2013 Nr. 45 Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2011 Gemäß 6 Absatz 3 des

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 951 2016 Verkündet am 28. Oktober 2016 Nr. 225 Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2015 Gemäß 6 Absatz 3

Mehr

RATIONAL Aktiengesellschaft

RATIONAL Aktiengesellschaft RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht BESTÄTIGUNGSVERMERK Franconofurt AG Frankfurt am Main KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I Allgemeine Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht BESTÄTIGUNGSVERMERK KBA-METRONIC GmbH Veitshöchheim KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der

Mehr

Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 01/2019 29. Jahrgang 25. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Feststellung des Jahresabschlusses

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich Nachtigall an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

Nr. 04 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 04 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen - 1 - Nr. 04 Stadt Grevenbroich 03.02.2018 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Betr.: Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet Gasthausbusch

Mehr

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 20/2008 vom 8. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter   Nr. 20/2008 vom 8. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: STADT VELBERT Nr. 20/2008 vom 8. September 2008 16. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 412 Hospital-/Löher

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 12. Jahrgang 12. Juli 2018 Nummer 25 Inhaltsverzeichnis Seite 94. Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "südlich Olof-Palme-Straße"...

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches sblatt der Gemeinde Bestwig 41. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 18.08.2015 Nummer 4 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 07 DATUM : 03.04.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXXII.

Mehr

KAMENER BEKANNTMACHUNGEN

KAMENER BEKANNTMACHUNGEN KAMENER BEKANNTMACHUNGEN 23/2018 Amtsblatt der Stadt Kamen 12.10.2018 Inhaltsübersicht Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung 1-2 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachung der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 195 Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Nr. 144, Gebiet Niederberg

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 56 Erscheinungstag 25.07.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Drosselweg 117-118 42 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

Amtliches Kreisblatt

Amtliches Kreisblatt Amtliches Kreisblatt Amtsblatt für den Kreis Herford Herford, 07.01.2014, Nr. 01/2014 Inhalt Bekanntmachungen der Kommunalbetriebe Bünde - AöR 001 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Mehr

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 18. Jahrgang Juli 2008

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 18. Jahrgang Juli 2008 Nr. 18 AMTSBLATT der gibt bekannt: Jahrgang 34 31. Juli 2008 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die beabsichtigt, für die nachstehend bezeichneten Gebiete (siehe Abbildungen) Bauleitpläne

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 39 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 45. Jahrgang Donnerstag, 7. April 2016 Nummer 5 Inhalt Seite I. Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Landschaftsverband Westfalen-Lippe Jahresabschlüsse 2006 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bekanntmachung des Landschaftsverbandes

Mehr

AMTLICHES KREISBLATT

AMTLICHES KREISBLATT AMTLICHES KREISBLATT Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke Minden, den 18. April 2018 Jahrgang 2018, Nr. 10 Sonderausgabe I n h a l t Seite A. Bekanntmachungen des Kreises Minden- Lübbecke 100 Erscheinungstermine

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 8. Oktober 2008 Nummer 16 Versteigerung von Fundgegenständen Am Donnerstag, dem 16.10.2008, findet um 17.00 Uhr im Foyer des Rathauses

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 18/2017 vom 19. Juli 2017 Inhaltsverzeichnis: Satzung vom 10.07.2017 zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hattingen

Amtsblatt der Stadt Hattingen Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 1 vom 11.01.2016 16. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2-3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Ausschreibungen, Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom 12.10.2002 an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom 14.08.2004 an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen (Wegnerstraße

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse zum , und der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse zum , und der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse zum 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 der Gemeinde Odenthal Gemäß 96 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 8. Jahrgang 25. Juli 2014 Nummer 21 Inhaltsverzeichnis Seite 74. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), hier: Jahresabschluss

Mehr

Stadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss -

Stadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss - Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 14/2016 vom 29. September 2016

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 14/2016 vom 29. September 2016 AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 14/2016 vom 29. September 2016 Inhalt: 1. Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Kamp-Lintfort für das Haushaltsjahr 2017 Seite 2 2. Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 16/2006. Schleswig, 04. Dezember Erhältlich im Rathaus Schleswig, Zimmer 19

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 16/2006. Schleswig, 04. Dezember Erhältlich im Rathaus Schleswig, Zimmer 19 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 16/2006 Schleswig, 04. Dezember 2006 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 12/2018 28. Jahrgang 15. Juni 2018 Inhaltsverzeichnis 22 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über den Beschluss

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 10. Jahrgang 21.06.2018 Nr. 16/ S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Marktplatz" in der Gemarkung Büren - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB 2. Erlass

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom

Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom 24.01.2018 Inhaltsverzeichnis: 1. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees zur Änderung einer öffentlichen Grünfläche Friedhof in Sondergebiet Krematorium im

Mehr

Ortsübliche Bekanntgabe

Ortsübliche Bekanntgabe Zweckverband der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Startseite > Service > Jahresabschluss Jahresabschluss 2013 Ortsübliche Bekanntgabe zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Zweckverbandes

Mehr

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 06.02.2018 Nummer: 7 Inhaltsverzeichnis Seite/n 16. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 29 17. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hürth 30 18. Beschluss

Mehr

Nr. 6 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 6 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6 Stadt Grevenbroich 01.04.2017 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Betr.: Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet 8 Einzelhandel

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 25/2014 vom 15.10.2014 Inhaltsverzeichnis: Satzung der Stadt Sankt Augustin über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes

Mehr

Amtsblatt Nr. 08/2018 ausgegeben am:

Amtsblatt Nr. 08/2018 ausgegeben am: Amtsblatt Nr. 08/2018 ausgegeben am: 23.04.2018 Nr. Gegenstand Seite 1. Ratssitzung der Stadt Lünen am 03.05.2018 Hier: Tagesordnung Nr. 2/2018 2. Bebauungsplan Lünen Nr. 220 Bergkampstraße hier: Satzungsbeschluss

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 43. Jahrgang Nummer 19 27.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 93/2017 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück zum 31.12.2016 94/2017

Mehr

Ausgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede,

Ausgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 15. Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede, 04.09.2018 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Jahresabschluss der Verwertungszentrum Nordharz GmbH

Jahresabschluss der Verwertungszentrum Nordharz GmbH Jahresabschluss der Verwertungszentrum Nordharz GmbH 1. Bestätigungsvermerk der Alff-Eickhoff Unternehmensberatung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 1. Jahrgang Dinslaken, 25. November 2008 Nr. 2 S. 1-7 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Nr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen - 1 - Nr. 06 Stadt Grevenbroich 21.02.2018 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Gu 37 Sondergebiet Einzelhandel Zur Wassermühle

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.3/2014 vom 31. Januar 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Durchführung eines Bürgerentscheides 3 Bebauungsplan Nr. 653 Westliche Sontumer Straße - als Satzung 6 Öffentliche

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Behörden und sonstigen Träger

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Behörden und sonstigen Träger Nr. 18 AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Jahrgang 37 31. Juli 2011 Bebauungspläne werden rechtskräftig: Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 695 / N Der Rat der Stadt Mönchengladbach

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter  Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.9/2014 vom 1. April 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 605.01 Heiligenhauser Straße / Jahnstraße vom 31.03.2014 5 Bebauungsplan

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) Amtsblatt Nr. 11/2003 der Gemeinde Nordwalde vom 01.08.2003 Seite 1 03 S A T Z U N G über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) vom 31. Juli 2003 Gemäß den 10 und

Mehr

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim AMTSBLATT Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 139 Bekanntmachung 2-3 der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr,

AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, Nr. 4 AMTSBLATT der hrgang 32 15. Februar 2006 gibt bekannt: Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet nördlich der Straße Sieben Gässchen, zwischen Schleestraße und Schmidt-Bleibtreu-Straße)

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der VR Equitypartner Beteiligungskapital

Mehr

2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum

2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 11/2007 vom 19. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter   Nr. 11/2007 vom 19. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: STADT VELBERT Nr. 11/2007 vom 19. April 2007 15. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) en 2 Einladung zur Ratssitzung am 24. April 2007 4 Jahresabschluss der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 15/2013 Freitag, 25.10.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 51 Bekanntmachung der gemäß 46 Absatz 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss

Mehr

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt: 03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.

Mehr

Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017

Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017 Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017 A k t i v a 31.12.2017 31.12.2016 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 23 Jahrgang 56 Erscheinungstag 23.10.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 56 Bekanntmachung der Einladung und Tagesordnung zur 28. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 31.10.2018

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt:

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 3 AMTSBLATT der gibt bekannt: Jahrgang 34 15. Februar 2008 Ahren (Gemarkung Giesenkirchen, Flur 34) 1. Stichstraße verlaufend von Haus-Nr. 93 - westl. Grundstücksgrenze - in nordöstl. Richtung bis

Mehr

Your Drinks AG, Berlin. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Your Drinks AG, Berlin. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Your Drinks AG, Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bilanz zum 31.12.2013 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 Anhang

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 07. Mai 2008 Nummer 07 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling Auf Grund von 7 Abs. 3 S. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 S. 2 Buchst.

Mehr

Nr. 28 vom

Nr. 28 vom Amtsblatt Nr. 28 vom 23.12.2016 1./ Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Haan Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 188 Südliche Robert-Koch Straße II als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 8. Jahrgang Dinslaken, 16.10.2015 Nr. 19 S. 1-18 Inhaltsverzeichnis Änderung zur Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

AMTSBLATT. Schweinfurt, den Nummer 15

AMTSBLATT. Schweinfurt, den Nummer 15 AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 15.12.2016

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 25.01.2012 Nr. 2 S. 1-10 Inhaltsverzeichnis 100. Flächennutzungsplanänderung Bereich östlich B 8 / nördlich Stadtgrenze Duisburg)

Mehr

32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5

32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5 32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5 Inhalt Seite Satzung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke in der, Gemarkung Geitelde, Bereich Bahnhof Beddingen...

Mehr

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.

Mehr

77 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Beschluss zur Ergänzung der städtebaulichen Zielsetzungen -

77 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Beschluss zur Ergänzung der städtebaulichen Zielsetzungen - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 33 DATUM : 20.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 77 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Beschluss

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 2/2012 31.01.2012 17. Jahrgang INHALT Seite 6/2012 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 11 und über die

Mehr