Rechtsfragen beim Sourcing in Hong Kong und Greater China Austrian Hong Kong Society, Wien, 24. März 2009
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- Berndt Maurer
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1 Rechtsfragen beim Sourcing in Hong Kong und Greater China Austrian Hong Kong Society, Wien, 24. März 2009 Dr. Ulrike Glück CMS Hasche Sigle Shanghai Room , Plaza 66 Tower 2 Tel: 0086-(0) Nanjing Road West Fax: 0086-(0) Shanghai ulrike.glueck@cms-hs.com
2 Überblick Sourcing via Hong Kong Besonderheiten bei Import- und Exportverträgen in China Rechtsdurchsetzung in China Sourcing vor Ort - Wahl der richtigen Investitionsform Schutz vor Produktfälschungen Copyright CMS Hasche Sigle Slide 2
3 Sourcing via Hong Kong Achtung: Hong Kong ist zwar politisch Teil der VR China, hat aber völlig separates eigenständiges Rechtssystem Ein Hong Konger Unternehmen gilt nach chinesischem Recht als ausländisches Unternehmen Bezug von Waren über Hong Konger Zwischenhändler Vorteil: Hong Kong hat transparenteres Rechtssystem, ggf. leichtere Durchsetzung von Forderungen Nachteil: Produktion erfolgt meistens in China, kein direkter Zugriff auf Lieferanten Copyright CMS Hasche Sigle Slide 3
4 Besonderheiten bei Import- und Exportverträgen in China Direkte Vertragsbeziehungen zwischen ausländischen und chinesischen Vertragspartnern setzen Außenhandelsrechte ( Foreign Trade Rights ) voraus Rechtsfolge bei Vertragsschluß mit einem Vertragspartner ohne Außenhandelsrechte: Nichtigkeit des Vertrages Copyright CMS Hasche Sigle Slide 4
5 Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung Außenhandelsrechte für Export selbst hergestellter Produkte und für Import von selbst benötigten Rohstoffen und Anlagegütern Seit Ende 2004 kann der Unternehmensgegenstand auch auf Einzelhandel, Großhandel und Handelsvertretung erweitert werden Copyright CMS Hasche Sigle Slide 5
6 Chinesische Unternehmen Außenhandelsrechte nur durch spezielle Verleihung Früher: strenge Anforderungen an Verleihung, nur Verleihung an Staatsunternehmen Heute: nur noch Registrierung erforderlich, auch Verleihung an Einzelpersonen Wenn chinesischer Vertragspartner keine Außenhandelsrechte hat, muß Import-Export-Agent eingeschaltet werden Copyright CMS Hasche Sigle Slide 6
7 Rechtliche und finanzielle Überprüfung des chinesischen Geschäftspartners Rechtliche Überprüfung ggf. durch Einsichtnahme in das Register der Registrierungsbehörde (lokale Administration for Industry and Commerce) Bonitätsprüfung, z.b. durch Atradius Credit Information Consulting (Shanghai) Co., Ltd., Dun & Bradstreet, Sinotrust, etc. Copyright CMS Hasche Sigle Slide 7
8 Vertragsgestaltung Rechtsgrundlagen UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ( UN- Kaufrecht ): sowohl Österreich als auch die VR China sind Vertragsstaaten, aber nicht Hong Kong PRC Contract Law Rechtswahl: Wenn ein Vertragspartner Ausländer ist, ist das auf den Vertrag anwendbare Recht nach chinesischem Recht grundsätzlich frei wählbar Vertragsabschluß: grundsätzlich schriftlich. Nach chinesischem Recht hat Stempel die gleiche Rechtswirkung wie Unterschrift Achtung: Unterschriftsberechtigung des Unterzeichnenden ggf. prüfen Copyright CMS Hasche Sigle Slide 8
9 Einzelheiten der Vertragsgestaltung Mindestinhalt eines Vertrages Vertragspartner Bezeichnung der Ware, Spezifizierungen, Quantität, Qualität Verschiffung, Verpackungs- und Lieferbedingungen, Versicherung Zahlungsbedingungen Gewährleistung und Haftung auf Vertrag anwendbares Recht und Streitbeilegungsklausel Copyright CMS Hasche Sigle Slide 9
10 Bezeichnung der Ware UN-Kaufrecht: Qualität, Menge, Gewicht, Spezifikation und Verpackung der Ware muß vertraglicher Vereinbarung entsprechen ggf. zusätzliche Kriterien, z.b. Sicherheitsanforderungen, etc. vereinbaren Lieferbedingungen In der Regel INCOTERMS, z.b. FOB (Free on Board), CIF (Cost, Insurance and Freight Port of Destination) Anforderungen an Verpackung Versicherung entsprechend INCOTERMS oder Zusatzregelungen Copyright CMS Hasche Sigle Slide 10
11 Zahlungsbedingungen Vorkasse, Anzahlung (10% - 30% des Vertragswertes) Zahlung bei Lieferung oder gegen Vorlage bestimmter Dokumente Akkreditiv Gewährleistung UN-Kaufrecht: 2 Jahre ab Lieferung PRC Contract Law: 2 Jahre ab Lieferung abweichende vertragliche Regelungen sind zulässig, z.b. Verkürzung oder Verlängerung der Gewährleistungsfrist Copyright CMS Hasche Sigle Slide 11
12 Rechtsdurchsetzung Ausländische Gerichte Ausländische Schiedsgerichte Chinesische Schiedsgerichte Chinesische Gerichte Copyright CMS Hasche Sigle Slide 12
13 Verfahren vor österreichischen Gerichten Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes ist aus Sicht des chinesischen Rechts zulässig, wenn ein Vertragspartner Ausländer ist in der Praxis gegenüber chinesischen Vertragspartnern jedoch nicht empfehlenswert, da Vollstreckung nicht gesichert Vollstreckung scheitert meistens an fehlender Reziprozität Ausnahme: chinesischer Beklagter hat Vermögen im Ausland Copyright CMS Hasche Sigle Slide 13
14 Schiedsverfahren Chinesische Schiedsgerichte lokale Schiedsgerichte China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) Internationale Schiedsgerichte, z.b. Hong Kong International Arbitration Centre Voraussetzung: wirksame Schiedsvereinbarung Copyright CMS Hasche Sigle Slide 14
15 Vollstreckung von Schiedsurteilen Schiedsurteile chinesischer Schiedsgerichte Vollstreckung durch chinesische Gerichte wie Vollstreckung von chinesischen Gerichtsurteilen VR China und Österreich sind Vertragsstaaten des UN Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsurteilen Schiedsurteile von Schiedsgerichten mit Sitz in anderen Vertragsstaaten können in China vollstreckt werden Vollstreckung setzt aber einen Antrag beim zuständigen chinesischem Gericht voraus UN Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsurteilen gilt auch für Hong Kong Copyright CMS Hasche Sigle Slide 15
16 Verfahren vor chinesischen Gerichten Unterscheidung zwischen örtlicher und sachlicher Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit bestimmt sich nach Streitwert Örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Beklagten oder dem Erfüllungsort des Vertrages Instanzen: Basic People s Court Intermediate People s Court Higher People s Court Supreme People s Court Einstweilige Verfügungen möglich Copyright CMS Hasche Sigle Slide 16
17 Sourcing vor Ort Wahl der richtigen Investitionsform Handelsgesellschaft in Hong Kong Repräsentanzbüro in China Handelsgesellschaft in China Sourcing durch chinesische Produktions-Tochtergesellschaft Copyright CMS Hasche Sigle Slide 17
18 Handelsgesellschaft in Hong Kong Einfaches Gründungsverfahren Geringes Mindeststammkapital Achtung: bei Handel mit China gelten die gleichen Voraussetzungen wie für andere ausländische Handelsgesellschaften Copyright CMS Hasche Sigle Slide 18
19 Repräsentanzbüro in China Schafft wesentliche Voraussetzungen für die Errichtung einer dauerhaften geschäftlichen Präsenz in China Ermöglicht z.b. - Anmietung von Geschäftsräumen - Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen für ausländische Mitarbeiter, - Mittelbare Beschäftigung chinesischer Mitarbeiter Keine rechtlich selbständige Einheit Nach gesetzlichen Vorschriften nur Liaisonaktivitäten erlaubt Operative Geschäftstätigkeit nicht erlaubt, in der Praxis aber geduldet Reine Liaisontätigkeit ist steuerfrei, bei operativer Geschäftstätigkeit wird Körperschaftsteuer und Business Tax erhoben Da geringer Kapitalaufwand, gut für Markteinstieg geeignet Copyright CMS Hasche Sigle Slide 19
20 Handelgesellschaft in China Seit 16. April 2004: Administration Rules on Foreign Investment in the Commercial Sector Gründung von Handelsgesellschaften ist auch außerhalb von Freihandelszonen möglich Vorteile einer Handelsgesellschaft gegenüber Repräsentanzbüro Zahlung/Rechnungstellung in RMB Direkte Involvierung in Einkauf/Vertrieb Eigenes Warenlager Erbringung und Abrechnung von After-Sales Services Copyright CMS Hasche Sigle Slide 20
21 Großhandelsunternehmen Zulässiger Unternehmensgegenstand: Import, Export, Beschaffung, Handelsvertretung und Großhandel Gründung als WFOE zulässig Mindeststammkapital: RMB Laufzeit maximal 30 Jahre, Ausnahme in Zentral- und Westchina: 40 Jahre Achtung: Großhandel mit einigen Produkten ist noch nicht freigegeben, z.b. Pestizide, Salz- und Tabak oder unterliegt besonderen Anforderungen, z.b. Bücher und Zeitschriften, Fahrzeuge Copyright CMS Hasche Sigle Slide 21
22 Zuständige Genehmigungs- und Registrierungsbehörden Genehmigung durch Handelsbehörde auf Provinzebene Registrierung bei lokaler Administration for Industry and Commerce Copyright CMS Hasche Sigle Slide 22
23 Sourcing durch chinesische Produktions-Tochtergesellschaft Unternehmensgegenstand kann auf Einzelhandel, Großhandel und Handelsvertretung ausgedehnt werden Umsatz aus Handelstätigkeit mit zugekauften Produkten sollte 50% des Gesamtumsatzes nicht übersteigen; sonst bei vor März 2007 gegründeten Gesellschaften Verlust der noch nicht genutzten Körperschaftsteuerferien Copyright CMS Hasche Sigle Slide 23
24 Technologieschutz bei Auftragsproduktion Vor Übertragung oder Lizenzierung von Know-How: vertragliche Regelung treffen Devisenkontrolle: Überweisung von Lizenzgebühren ins Ausland nur möglich, wenn Lizenzverträge ordnungsgemäß registriert werden Vertragsstrafen Copyright CMS Hasche Sigle Slide 24
25 Schutz vor Produktfälschungen Präventiv: umfassende Registrierung gewerblicher Schutzrechte Bei Schutzrechtsverletzungen: Wahl effektiver Strategien zur Durchsetzung der Schutzrechte Copyright CMS Hasche Sigle Slide 25
26 Arten gewerblicher Schutzrechte Marken Geschmacksmuster Gebrauchsmuster Patente für Erfindungen Urheberrechte Copyright CMS Hasche Sigle Slide 26
27 Schutzmaßnahmen gegen Produktkopien Mahnschreiben Einleitung behördlicher Maßnahmen Gerichtsverfahren Strafrechtliche Verfolgung Anzeige beim Quality and Technical Supervision Bureau Unterbindung von Importen und Exporten durch Registrierung bei den chinesischen Zollbehörden Copyright CMS Hasche Sigle Slide 27
28 Kontakt Dr. Ulrike Glück CMS Hasche Sigle Shanghai Room , Plaza 66 Tower Nanjing Road West Shanghai VR China Tel: 0086-(0) Fax: 0086-(0) ulrike.glueck@cms-hs.com Copyright CMS Hasche Sigle Slide 28
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