Erste Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag Samtgemeinde Gellersen

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1 Erste Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag Samtgemeinde Gellersen zur Vorlage im Samtgemeinderat und zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Eröffnungsbilanz Samtgemeinde Gellersen zum Komprimierte Darstellung zur Veröffentlichung der ersten Eröffnungsbilanz Detaillierte Darstellung der Bilanz Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Haushaltsreste Sonstige Vorbelastungen Sonderregelungen für die erste Eröffnungsbilanz Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( 55 GemHKVO) Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen Anhang zur Eröffnungsbilanz -14-2

3 1. Einführung Der Niedersächsische Landtag hat im November 2005 die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) für alle Kommunen in Niedersachsen beschlossen. Diese Regelungen sind spätestens bis zum Haushaltsjahr 2012 umzusetzen. Die Samtgemeinde Gellersen hat die erforderliche Umstellung ihres Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens auf das NKR zum vollzogen. Die Grundlage für diese Umstellung ist der aufgrund von Artikel 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften gefasste Samtgemeinderatsbeschluss. Für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Gellersen erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, hat der Samtgemeinderat eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen. Die Vorbereitungen zur Umstellung auf das NKR, insbesondere die Bewertung des Vermögens, erfolgten im Rahmen des Projektes Einführung des NKR. Die hier vorliegende erste Eröffnungsbilanz unterliegt noch der abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). Das RPA des Landkreises hat bereits im Vorwege die Bewertungsmethode der Samtgemeinde Gellersen geprüft. Außerdem wurden bereits einzelne Objekte im Vorwege geprüft. Für die Aufstellung dieser ersten Eröffnungsbilanz gelten insbesondere die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und die Gemeindehaushalts- und - kassenverordnung (GemHKVO). Neben den gesetzlichen Vorschriften orientiert sich die Umstellung auf das NKR in weiten Teilen an den Hinweisen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe Umsetzung Doppik (AG Doppik), einer Arbeitsgruppe aus Fachkräften verschiedener Verbände und Institutionen, die praxisnahe Hinweise und Empfehlungen zur Einführung des NKR erarbeitet hat. Die Bilanzsumme der ersten Eröffnungsbilanz, also das bilanzielle Vermögen der Samtgemeinde, beträgt rund 27,3 Mio.. Dabei fällt die Nettoposition (entspricht dem handelsrechtlichen Eigenkapital) mit ,85 gut aus, während das Fremdkapital (Schulden und Rückstellungen) zum Bilanzstichtag mit ,42 geringe Ausmaße hat. Eine bilanzielle Überschuldung liegt nicht vor. Die vorliegende Bilanz spiegelt die Vermögens- und Schuldensituation der Samtgemeinde Gellersen wider. In der letzten kameralen Jahresrechnung wurden Instrumente und Verfahrensweisen genutzt, die im neuen System des NKR teilweise keine Anwendung mehr finden. Bei der Überleitung dieser kameralen Eigenheiten in der Systematik des NKR wurde sich weitgehend an den Empfehlungen der AG Doppik orientiert. Die letzte kamerale Jahresrechnung wurde bereits durch das RPA geprüft. 3

4 2. Eröffnungsbilanz Samtgemeinde Gellersen zum Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem in 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO vorgeschriebenen Gliederungsschema. Auf die gem. 142 Abs. 1 Nr. 8 NGO durch Beschluss bis bestehende Option zur Vermögenstrennung in realisierbares Vermögen wurde verzichtet. 2.1 Komprimierte Darstellung zur Veröffentlichung der ersten Eröffnungsbilanz ( 54 Abs. 1 Satz 3 GemHKVO) Die Darstellung der ersten Eröffnungsbilanz erfolgt ohne Vorjahreswerte. Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Gellersen zum komprimierte Darstellung - AKTIVA 1. Immateriales Vermögen 2. Sachvermögen 3. Finanzvermögen 4. Liquide Mittel 5. Aktive Rechnungsabgrenzung Haushaltsjahr - Euro , , , , ,00 PASSIVA 1. Nettoposition 1.1. Basis-Reinvermögen 1.2. Rücklagen 1.3. Jahresergebnis 1.4. Sonderposten 2. Schulden Haushaltsjahr - Euro , , , , , Geldschulden ,83 davon Liquiditätskredite Geldschulden (ohne Liquiditätskredite) , Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.335, Transferverbindlichkeiten 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten ,46 3. Rückstellungen ,24 4. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme ,27 Bilanzsumme ,27 4

5 2.2 Detaillierte Darstellung der Bilanz ( 54 GemHKVO) Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO vorgeschriebenen Gliederungsschema. Es werden auch Posten abgebildet, bei denen keine Werte zu bilanzieren sind. Die Darstellung erfolgt in der Eröffnungsbilanz ohne Vorjahreswerte. Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Gellersen zum AKTIVA 1. Immaterielles Vermögen 1.1 Konzessionen 1.2 Lizenzen 1.3 Ähnliche Rechte 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und zuschüsse 1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand 1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen 2. Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2 Bebaute Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte 2.3 Infrastrukturvermögen 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 2.8 Vorräte 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3. Finanzvermögen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.4 Ausleihungen Haushaltsjahr - Euro , , , , , , , , , , ,28 150, , ,80 PASSIVA 1. Nettoposition 1.1 Basis-Reinvermögen Reinvermögen Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag) 1.2 Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Zweckgebundene Rücklagen Sonstige Rücklagen 1.3 Jahresergebnis Fehlbeträgen aus Vorjahren Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen: 1.4 Sonderposten Investitionszuweisungen und zuschüsse Beiträge und ähnliche Entgelte Gebührenausgleich Bewertungsausgleich Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten Sonstige Sonderposten Haushaltsjahr - Euro , , , ,23 0, , , , , , , Wertpapiere 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 3.7 Forderungen aus Transferleistungen 3.8 Privatrechtliche Forderungen 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände , , ,86 2. Schulden 2.1 Geldschulden Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Liquiditätskredite Sonstige Geldschulden 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften , , ,83 5

6 4. Liquide Mittel AKTIVA Haushaltsjahr - Euro ,83 PASSIVA 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Haushaltsjahr - Euro ,89 5. Aktive Rechnungsabgrenzung , Transferverbindlichkeiten Finanzausgleichsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen Soziale Leistungsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Steuerverbindlichkeiten Andere Transferverbindlichkeiten 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten Durchlaufende Posten Verrechnete Mehrwertsteuer Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer Sonstige durchlaufende Posten Abzuführende Gewerbesteuer Empfangene Anzahlungen Andere sonstige Verbindlichkeiten , , , , ,90 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 3.4 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge geschl. Abfalldeponien 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 3.6 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 3.7 Rückstellungen für drohende Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängige Gerichtsverfahren 3.8 Andere Rückstellungen , , , ,59 4. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme ,27 Bilanzsumme ,27 6

7 2.3 Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre ( 54 Abs. 5 GemHKVO) Unter der Bilanz sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind Haushaltsreste Haushaltsreste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss, die in der ersten Eröffnungsbilanz nicht als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen ausgewiesen werden: Haushaltsreste für Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt: ,59. Haushaltsreste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss, die in der ersten Eröffnungsbilanz nicht als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen ausgewiesen werden: Haushaltsreste für Investitionen: ,89. nachrichtlich: Es wurden keine Haushaltseinnahmereste für noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen gebildet Sonstige Vorbelastungen Zum Bilanzstichtag hat die Samtgemeinde Gellersen keine Bürgschaften übernommen. Gewährleistungsverträge oder Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, die die Haushaltsjahre 2010 belasten würden, lagen nicht vor. Im Zuge der Umsetzung des Konjunkturpaketes II des Bundes wurden in den Nachtragshaushaltsplan 2009 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ,00 aufgenommen, die für die anstehenden Maßnahmen des Konjunkturpakets 2 genutzt wurden. Entsprechende Aufträge wurden erteilt. 3. Sonderregelungen für die ersten Eröffnungsbilanz Der Gesetzgeber räumt den Kommunen hinsichtlich der Erfassung, Aktivierung und Bewertung von Vermögensgegenstände besondere Wahlrechte ein, die die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz erleichtern sollen. Die Samtgemeinde Gellersen hat davon wie folgt Gebrauch gemacht: - Auf die Erfassung und Bewertung beweglicher und abnutzbarer Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von unter Euro wurde verzichtet ( 60 Abs. 2 GemHKVO). - Die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen Vermögensgegenständen ist unterblieben ( 60 Abs. 3 GemHKVO). - Die Erstinventur erfolgte vor dem Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz ( 60 Abs. 4 GemHKVO). - Auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuwendungen wurde verzichtet ( 60 Abs. 5 GemHKVO). 7

8 - Ebenso wurde auf die Aktivierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis angefallen sind, verzichtet (Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts). - Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, kann nach 60 Abs. 6 GemHKVO auch mit einem Zeitwert angesetzt werden, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert, wenn die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwendig wäre. Entsprechend der Bewertungsrichtlinie der Samtgemeinde Gellersen wurde für die betreffenden Grundstücke der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Dieser Zeitwert, der um ungefähr 10 % höher liegt als Bodenrichtwert des Jahres 2000, entspricht dem Zeitwert zum Bilanzstichtag weitaus annähernder als der Bodenrichtwert des Jahres Hinsichtlich der Abschreibungsfristen von Gebäuden gelten nach den Richtlinien des MI grundsätzlich 90 Jahre als Abschreibungsfrist für Gebäude. Diese Frist wurde auch für die Gebäude berücksichtigt, die nach dem Sachwertverfahren bewertet wurden, obwohl die Wertermittlungsrichtlinien des Bundes vorsehen, dass Gebäude auch mit 80 Jahren abgeschrieben werden können. - Auf die Erfassung abgeschriebener Straßen wurde verzichtet. Eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz zur nachträglichen Ausübung von Wahlrechten oder Ermessensspielräumen ist nicht zulässig. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( 55 Abs. 2, Ziffer 1 und 2 GemHKVO) Ein zentrales Ziel der Bilanz ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes vollumfängliches Bild der Vermögens- und Schuldenlage zu vermitteln. Zu diesem Zweck wurden das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden erfasst und zum Stichtag bewertet. Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände mit ihrem jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungswert, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen anzusetzen. In allen Fällen, bei denen diese Werte für die erste Eröffnungsbilanz nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden können, gilt der auf den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- bzw. Herstellungswert. Schulden sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach sachgerechter Beurteilung notwendig ist. Grundsätzlich wurde bei der Samtgemeinde Gellersen zur Bewertung ihrer Vermögensgegenstände der jeweilige Anschaffungs- oder Herstellungswert herangezogen. Dabei wurde dem Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen gefolgt. Von zusätzlichen Bewertungsvereinfachungen wie die Bildung von Festwerten ( 46 Abs. 1 GemHKVO) oder Gruppen ( 46 Abs. 2 GemHKVO), wurde kein Gebrauch gemacht. Wegen fehlender Anschaffungswerte waren jedoch auch Ersatzbewertungen durchzuführen. So war insbesondere für einen Teil der Immobilien der Samtgemeinde Gellersen eine aufwendige Ersatzbewertung im Sachwertverfahren durchzuführen. Aber auch die Werte von Rückstellungen (Altersteilzeit, Überstunden und Urlaub) konnten nur mit Hilfe von Ersatzbewertungen ermittelt werden. Diese werden in dem folgenden Abschnitt - Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen unter den jeweiligen Bilanzposten dargestellt und kurz erläutert (kursiv). Ausführliche Dokumentationen durch durchgeführten Ersatzbewertungen und Berechnungen liegen vor. 8

9 5. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen Die verbindliche Gliederung der Bilanz ergibt sich aus 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO. Im Folgenden wird bei den aufgeführten Positionen kurz erläutert, worum es sich hier im Wesentlichen handelt. So weit die bereits genannten Wahlrechte ausgeübt oder / und besondere Bewertungsverfahren angewendet wurden, ist dies ebenfalls unter den betroffenen Bilanzposten vermerkt. Alle Erläuterungen sind durch kursive Schrift gekennzeichnet. Aktiva Euro 1 Immaterielles Vermögen , Lizenzen ,42 Insbes. Softwarelizenzen 1.3 Ähnliche Rechte Baulasten und Durchleitungsrechte der Abwasserbeseitigung 1.064, Geleistete Investitionszuwendungen und -zuschüsse Für die Aktivierung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen wurde den Kommunen vom Gesetzgeber ein Wahlrecht eingeräumt. Auf die Aktivierung der Investitionszuwendungen und -zuschüsse wurde verzichtet. Ab sind alle Investitionszuwendungen zu aktivieren. 1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand Auf die Aktivierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens, bis angefallen sind, wurde verzichtet (Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts). 2 Sachvermögen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken Diverse Grün-, Wasser- und Gebäudefreiflächen. Bei der Bewertung der Grundstücke wurde den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe Inventurvereinfachung gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken Grundstücke: Bei der Bewertung der Grundstücke der bebauten Grundstücke wurde den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe Inventurvereinfachung gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt , ,52 Gebäude: Ein Großteil der Gebäude konnten mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- /Herstellungskosten bilanziert werden(u.a. Kindergärten, Schulkomplex Westergellersen, Gellersenhalle, Schulturnhallen Reppenstedt und Kirchgellersen, Wohnunterkunft Heiligenthal, die neueren Bauabschnitte der Grundschulen Reppenstedt und Kirchgellersen, Feuerwehrgerätehäuser 9

10 Reppenstedt, Kirchgellersen, Südergellersen und Westergellersen). Für die übrigen Gebäude (u. a. Rathaus, Feuerwehrgerätehaus Heiligenthal, die älteren Bauabschnitte der Grundschulen Reppenstedt und Kirchgellersen, Garagen der Feuerwehren, Betriebsgebäude des Bauhofes) standen keine tatsächlichen Anschaffungskosten zur Verfügung, so dass eine Erfassung und Bewertung im Rahmen des Sachwertverfahrens erfolgte. Grundlage für das Sachwertverfahren sind die Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrwerte von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien Wert 2006). Die so ermittelten Werte gelten als Anschaffungs- /Herstellungskosten zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz und sind Basis für die Abschreibungen der Gebäude. Die Abschreibung der Gebäude erfolgt über 90 Jahre. 2.3 Infrastrukturvermögen Hauptbestandteil des Infrastrukturvermögens sind die Abwasseranlagen (Kanäle). Die vorhandenen Anlagenachweise wurden überprüft und in die EöB übertragen. Bei der Bewertung der Grundstücke für das Infrastrukturvermögen wurde den empfohlenen Werten der vom MI gebildeten Arbeitsgruppe Inventurvereinfachung gefolgt. Für die betreffenden Grundstücke wurde grundsätzlich der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Für die Friedhofskapellen standen keine tatsächlichen Anschaffungs- /Herstellungskosten zur Verfügung, so dass eine Erfassung und Bewertung im Rahmen des Sachwertverfahrens erfolgte. Es wurden nur 2 alte Gemeindeverbindungswege aktiviert: Südergellersen Heiligenthal und Achterbusch. Der Gemeindeverbindungsweg Dachtmissen(Neubau) wurde mit Herstellungskosten zum neu aktiviert. Für den Bau der Gemeindeverbindungswege wurden die tatsächlichen Herstellungskosten herangezogen. Die Grundstücke der Strassenflächen liegen im Außenbereich und wurden mit 1,-- /m² aktiviert , Bauten auf fremden Grundstücken 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge Pumpanlagen der Abwasserkanäle, Feuerwehrfahrzeuge, Bauhoffahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere Musikanlagen, Büromobiliar, Zäune, Abfallbehälter, Bänke, Spielgeräte Schulen und Kitaen, GWG von 150,-- bis 1.000, , , Vorräte 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Krippe Reppenstedt, Sanierung Rathaus, Radweg Südergellersen- Heiligenthal, Wasser- und Waldlehrpfad ,58 3 Finanzvermögen , Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Anteilsrechte Genossenschaftsanteil Volksbank 3.2 Beteiligungen Anteil WBV 150, , Sondervermögen mit Sonderrechnung 10

11 3.4 Ausleihungen Interkommunale Gewährung eines Kassenkredits an die Gemeinde Kirchgellersen , Wertpapiere 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Gebühren für Friedhöfe Strassenreinigung, Abwasser und Kita-Entgelte Der Gesamtbetrag der gewährten Stundungen auf die Solleinnahmen beträgt 529,29-- (Kita-Entgelte). 3.7 Forderungen aus Transferleistungen , Privatrechtliche Forderungen , Sonstige Vermögensgegenstände Versorgungsrücklage ,86 4 Liquide Mittel ,83 Bargeld- und Guthabenbestand auf den Konten der Samtgemeinde 5 Aktive Rechnungsabgrenzung ,00 Aufwendungen für das Jahr 2010, die schon 2009 ausgezahlt wurden. Summe Aktiva ,27 11

12 Passiva Euro 1 Nettoposition ,85 Die Nettoposition entspricht dem kaufmännischem Eigenkapital nach dem Handelsgesetzbuch. Sie ergibt sich aus der Bilanzsumme der Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten (Schulden, Rückstellungen und Passive Rechnungsabgrenzung) 1.1 Basis-Reinvermögen ,61 Das Basis-Reinvermögen besteht aus dem Reinvermögen und einem etwaigen Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Jahresabschluss als Minusbetrag. Reinvermögen ,61 Das Reinvermögen ist die um Rücklagen, Jahresergebnis und Sonderposten geminderte Differenz zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten (einschl. Rechnungsabgrenzung) Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag Letzter Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Jahresabschluss 2009, bereinigt um die Haushaltsausgabereste. 1.2 Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Übertragung der kameralen Rücklage des letzten kameralen Jahresabschlusses 2009 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Bewertungsrücklage Zweckgebundene Rücklagen 0, ,23 Grabpflegeverträge Sonstige Rücklagen 1.3 Jahresergebnis Fehlbeträge aus Vorjahren Ein erstmaliges Jahresergebnis liegt erst nach dem ersten doppischen Jahresabschluss des Jahres 2010 vor. Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen Haushaltsreste für Aufwendungen , Sonderposten ,01 Investitionszuweisungen und zuschüsse ,83 Schlüsselzuweisungen für Investitionen. Zuweisungen für Baumaßnahmen von Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten und Feuerwehrgerätehäusern. Für die Ermittlung der erhaltenen Investitionszuweisungen wurden die Ergebnisse der Jahresrechnungen zugrunde gelegt. Beiträge und ähnliche Entgelte ,39 Insbesondere Beiträge und Zuweisungen für Abwasseranlagen Gebührenausgleich ,17 Abwassergebühren Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten Sonstige Sonderposten Fiktive Beiträge für Abwasseranlagen ,62 2 Schulden , Geldschulden ,83 Darlehen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,83 Liquiditätskredite 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 12

13 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.335, Transferverbindlichkeiten 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten ,46 Bestände durchlaufender Gelder (Verwahrgelder) 3 Rückstellungen , Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Hier werden die Versorgungsansprüche der Beamten der Samtgemeinde (Aktive und Versorgungsempfänger) abgebildet. Die Mitgliedschaften der Nds. Versorgungskasse (NVK) dient lediglich der Abwicklung der Versorgungsleistungen. Die Versorgungsansprüche der Beamten bestehen aber trotz Zwischenschaltung der Versorgungskasse gegenüber dem Dienstherrn Samtgemeinde Gellersen. Die Höhe der Pensionsrückstellungen werden mit Hilfe versicherungsthematischer Bewertungsverfahren von der NVK jährlich ermittelt und den Kommunen mitgeteilt ,00 Beihilferückstellungen: , Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Es wurden Rückstellungen für Altersteilzeit (ATZ) gebildet. Die für diese unterschiedlichen Rückstellungsarten aufwendigen und äußerst unterschiedlichen Berechnungsverfahren ermittelten Bilanzwerte bilden die Grundlage für künftige Zuführungen bzw. Entnahmen aus diesen Rückstellungen. Zum Bilanzstichtag der 1. Eröffnungsbilanz war nur 1 Mitarbeiter mit einer Vereinbarung zur Altersteilzeit zu berücksichtigen. Es wurden Rückstellungen für Überstunden und nicht in Anspruch genommenen Urlaub gebildet: , , Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen wurden entsprechend der Empfehlung der AG Doppik in der Eröffnungsbilanz nicht gebildet. 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 3.8 Andere Rückstellungen Haushaltsausgabereste des Vorjahres für Aufwendungen; Haushaltsausgabereste kameraler Verwaltungshaushalt ,59 4 Passive Rechnungsabgrenzung Erträge, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind aber anderen Haushaltsjahren zuzuordnen sind ,59 Summe Passiva ,27 Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bilanz wird festgestellt. Reppenstedt, den Röttgers Samtgemeindebürgermeister 13

14 6. Anhang zur Eröffnungsbilanz 6.1. Angaben und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde unter Anwendung des 124 Abs. 4 NKomVG und des 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO sowie der dazu durch Runderlass ergangenen Ausführungsbestimmungen aufgestellt und gegliedert. Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) stellte ein auf die Verhältnisse und Anforderungen der Kommunen angepasstes System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Berücksichtigung bestimmter internationaler Methoden nach IAS / IFRS dar. Bei dessen konzeptioneller Erarbeitung wurde auf die kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungsregelungen als Referenzmodell Bezug genommen. In den Fällen, in denen das neue kommunale Haushaltsrecht keine konkreten Regelungen oder nicht hinreichend konkretisiert wurde, fanden die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Anwendung. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte in Euro. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Nach 55 GemHKVO müssen verschiedene Angaben und Erläuterungen im Anhang zur Eröffnungsbilanz beschrieben werden. Ziel dieser Erläuterungen ist es, alle Umstände darzustellen, die einen Einfluss auf das Vermögen der Samtgemeinde Gellersen haben. Nachfolgend werden die verschiedenen besonderen Angaben und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Gellersen in der vorgeschriebenen Art dargestellt Besondere Umstände zur Darstellung in der Eröffnungsbilanz Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind der Verwaltung keine besonderen Umstände bekannt geworden, die dazu führen, dass die Eröffnungsbilanz nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde gemäß der GemHKVO vermittelt Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung Die Ermittlung der Vermögenswerte wurde nach den Bewertungsgrundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts durchgeführt. Vom Grundsatz der Einzelbewertung nach 44 Abs. 1 GemHKVO wurde grundsätzlich nicht abgewichen. Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden nicht verändert. 14

15 Angaben zu den Sonderposten und Rückstellungen Zu den o. g. Positionen werden weitere Erläuterungen als Einzelerläuterung zur jeweiligen Bilanzposition unter den Ziffern und 6.7 ab Seite 24 gegeben Abweichungen von den Landesvorgaben bei der Abschreibung Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von der linearen Abschreibung ( 47 Abs. 1 Satz 3 GemHKVO) grundsätzlich nicht abgewichen. Es wurde ebenfalls grundsätzlich nicht von der Abschreibungstabelle des Landes Niedersachsen bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen abgewichen. Soweit in Einzelfällen eine abweichende Nutzungsdauer zu Grunde gelegt wurde, basieren diese grundsätzlich auf den Hinweisen der Arbeitsgruppen Inventurvereinfachung und Umsetzung Doppik zu Fragen der Inventur und der Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz. Die laufende Anlagenbuchhaltung wurde zum in der Samtgemeinde Gellersen eingeführt. Alle bis dahin erfassten Anlagegüter der Gebührenhaushalte wurden bis zu diesem Zeitpunkt jährlich nachträglich abgeschrieben. Erhaltene Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge wurden dementsprechend stets abschreibungsparallel aufgelöst. Pauschale Zuwendungen wie Schlüsselzuweisungen wurden, wie von der AG Doppik empfohlen, über 30 Jahre aufgelöst. Entsprechende Unterlagen wie Verwendungsnachweise, Kassenbelege oder Sachkontoauszüge liegen vor Weitere Angaben Neben diesen übergreifenden Erläuterungen sind weitere Angaben zu den einzelnen Bilanzposten darzustellen, soweit sie nach Vorschriften des NKomVG oder der GemHKVO für den Anhang vorgesehen sind. Die weiteren Angaben zur Eröffnungsbilanz wurden bei den jeweiligen Einzelerläuterungen in der Langfassung der Erläuterungen unter Ziffer 6.3 ff der Dokumentation vorgenommen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Eröffnungsbilanz Für die Samtgemeinde Gellersen gelten die Grundsätze der Vermögensbewertung nach dem kommunalen Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen ( 124 Abs. 4 NKomVG / 42 ff. GemHKVO). Das Sachanlagevermögen ist nach Maßgabe des 44 und des 45 GemHKVO mit den Anschaffungs- und Herstellungswerten (AHK) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) vorsichtig zu bewerten. Diese Bewertungsmethode wurde vorrangig bei den Anlagegütern der Samtgemeinde Gellersen angewandt. Soweit die Anschaffungs- und Herstellungswerte nicht mehr bekannt waren bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnten, wurden entsprechend zulässige Ersatzwert ermittelt (z. B. Bodenrichtwertverfahren für Grundstücke, Sachwertverfahren für Gebäude). 15

16 Es wurde eine lineare Abschreibung berücksichtigt. Die verbleibende Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag wurde unter Zugrundelegung der zulässigen Nutzungsdauern nach 47 Abs. 2 GemHKVO ermittelt. In einigen Fällen wurden dazu die ergänzenden Regelungen der Arbeitsgruppe Doppik herangezogen. Für die Ermittlung der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde gilt zunächst die Grundsatzbestimmung des 128 NKomVG, wonach die Eröffnungsbilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Samtgemeinde Gellersen vermitteln soll. Die Ermittlung der Wertansätze erfolgte unter Beachtung der Vorgaben der 34 Abs. 2, 37 Abs. 1 GemHKVO und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Einzelerläuterungen zum Anlagevermögen Nach 55 Abs. 1 GemHKVO müssen im Anhang Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz aufgenommen werden, die zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind. Das Anlagevermögen wird im Anlagenspiegel in der Anlage 2 zum Anhang der Eröffnungsbilanz nach der Struktur der Kontenklasse weiter unterteilt. In den nachfolgenden Einzelerläuterungen wurden die wesentlichen Besonderheiten zur Eröffnungsbilanz dargestellt Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert: ,19 EUR Bilanzposition: Nach 266 des Handelsgesetzbuches (HGB) gehören zu den immateriellen Vermögensgegenständen die konkret erfassbaren Rechte und Werte, u.a. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente oder Urheberrechte), vergleichbare Ansprüche (z. B. Nutzungsrechte oder ungeschützte Erfindungen), Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie Software. Bilanzposition: 1.2 Bilanzwert: ,42 EUR Die Bilanzposition Lizenzen beinhaltet die Softwarelizenzen der im Rathaus eingesetzten Software. 16

17 Bilanzposition: 1.3 Bilanzwert: 1.064,77 EUR Die Bilanzposition ähnliche Rechte umfasst den bilanziellen Wert der eingetragenen Durchleitungsrechte bzw. Baulasten der Abwasserbeseitigungsanlagen. Bilanzposition: 1.4 Bilanzwert: 0,00 EUR Gemäß Art. 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts dürfen die Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens bis bei uns angefallen sind, als Investitionen im Sinne von 92 Abs. 1 NGO angesehen werden. Der Umstellungsaufwand darf in der ersten Eröffnungsbilanz aktiviert werden. Als Nutzungsdauer gilt ein Zeitraum von längstens 15 Jahren. Auf das eingeräumte Wahlrecht der Aufnahme des Umstellungsaufwands wurde verzichtet. Der Wertansatz bei den immateriellen Vermögensgegenständen beinhaltet u.a. die geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter. Für die Aktivierung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen wurde den Kommunen vom Gesetzgeber ein Wahlrecht ( 60 Abs. 5 GemHKVO) eingeräumt. Auf die Aktivierung der Investitionszuwendungen und -zuschüsse wurde verzichtet. Insofern entstehen für frühere Investitionszuweisungen künftig keine Abschreibungen. Ab sind alle Investitionszuwendungen zu aktivieren Gesamtwert unbewegliche Sachanlagen Bilanzwert: ,32 EUR Bilanzposition: Unter Beachtung der Bewertungsgrundsätze wurden die Werte der Grundstücke und Gebäude wie nachfolgend dargestellt ermittelt Unbebaute Grundstücke Bilanzwert: ,63 EUR Bilanzposition: 2.1 Die Bewertung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte der Samtgemeinde Gellersen wurde bei Anschaffungen ab dem Jahr 2000 grundsätzlich mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Im Übrigen erfolgte die Bewertung der unbebauten Grundstücke gem. 60 GemHKVO nach dem Bodenrichtwertverfahren. Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, kann nach 60 Abs. 6 GemHKVO auch mit einem Zeitwert angesetzt werden, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert, wenn die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwendig wäre. Entsprechend der Bewertungsrichtlinien der Samtgemeinde Gellersen wurde für die betreffenden Grundstücke der Bodenrichtwert des Jahres 2006 zu Grunde gelegt. Dieser Zeitwert, der um ungefähr 10 % höher liegt als 17

18 der Bodenrichtwert des Jahres 2000, entspricht dem Zeitwert des Jahres 2009, zu dem die Eröffnungsbilanz erstellt wird, weit aus annähernder als der Bodenrichtwert des Jahres Unbebaute Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Soweit Grundstücke unentgeltlich an die Samtgemeinde Gellersen übertragen wurden, wurde die Wertermittlung grundsätzlich anhand der Wertangaben in den Grundstücksübertragungsverträgen vorgenommen, ggf. wurde auch für diese Grundstücke die Wertermittlung nach dem Bodenrichtwertverfahren durchgeführt Bebaute Grundstücke Bilanzwert: ,52 EUR Bilanzposition: 2.2 Für die Wertermittlung der bebauten Grundstücke konnte teilweise auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten zurückgegriffen werden. Im Übrigen wurde auch hier das Bodenrichtwertverfahren angewandt. Soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten, wurden diese berücksichtigt. Im Übrigen wurden Ersatzwerte mittels Sachwertverfahren ermittelt. Hinsichtlich der Abschreibungsfristen von Gebäuden gelten nach den Richtlinien des MI grundsätzlich 90 Jahre als Abschreibungsfrist für Gebäude. Soweit Gebäude der Samtgemeinde Gellersen nicht nach Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden sondern nach dem Sachwertverfahren, ist das RPA der Auffassung, dass hier die Wertermittlungsrichtlinien des Bundes zu Grunde gelegt werden können und Gebäude danach max. mit 80 Jahren abgeschrieben werden können. Nach Rückfrage beim Nds. Studieninstitut, Prof. Horstmann, geht dieser jedoch davon aus, dass hier die Vorschrift des MI mit der Abschreibungsfrist von 90 Jahren maßgebend ist. Dieser Auffassung schließt sich die Samtgemeinde und die Samtgemeinde Gellersen an. Im Ergebnis werden also Gebäude, die im Sachwertverfahren bewertet wurden, mit 90 Jahren abgeschrieben. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden mit Wohnbauten ,34 EUR Grund und Boden ,37 EUR Wohnunterkunft Heiligenthal ,97 EUR 18

19 2.2.2 Gebäude und Aufbauten bei sozialen Einrichtungen ,19 EUR Kindergarten Kirchgellersen, Grundstück ,00 EUR Kindergarten Kirchgellersen, Gebäude u.a ,01 EUR Kindergarten Reppenstedt, Grundstück ,00 EUR Kindergarten Reppenstedt, Gebäude u. a ,84 EUR Kindergarten Südergellersen, Grundstück ,00 EUR Kindergarten Südergellersen, Gebäude u. a ,25 EUR Kindergarten Westergellersen, Grundstück ,00 EUR Kindergarten Westergellersen, Gebäude u. a ,54 EUR Kinderkrippe Reppenstedt, Grundstück ,55 EUR Grund und Boden mit Schulen ,34 EUR Grundschule Kirchgellersen, Grundstück Grundschule Kirchgellersen, Gebäude u. a. Grundschule Reppenstedt, Grundstück Grundschule Reppenstedt, Gebäude u. a. Grundschule Westergellersen, Grundstück Grundschule Westergellersen, Gebäude u. a ,00 EUR ,27 EUR ,50 EUR ,04 EUR ,60 EUR ,93 EUR Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen ,79 EUR Gellersenhalle, Grundstück Gellersenhalle, Gebäude u. a. Turnhalle Kirchgellersen, Gebäude u. a. Turnhalle Reppenstedt, Gebäude u.a. Mehrzweckhalle Westergellersen, Gebäude u. a ,00 EUR ,93 EUR ,63 EUR ,15 EUR ,08 EUR Grund und Boden für Brandschutz ,00 EUR Feuerwehr Heiligenthal, Grundstück Feuerwehr, Kirchgellersen, Grundstück Feuerwehr Reppenstedt, Grundstück Feuerwehr Südergellersen, Grundstück Feuerwehr Westergellersen, Grundstück ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Gebäude und Aufbauten für Brandschutz ,97 EUR Feuerwehr Heiligenthal, Gebäude u. a. Feuerwehr Kirchgellersen, Gebäude u. a. Feuerwehr Reppenstedt, Gebäude u.a. Feuerwehr Südergellersen, Gebäude u. a ,24 EUR ,24 EUR ,22 EUR ,46 EUR 19

20 Feuerwehr Westergellersen, Gebäude u.a ,81 EUR Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ,89 EUR Bauhof, Kirchgellersen, Grundstück Bauhof, Reppenstedt, Grundstück Rathaus, Grundstück Bauhof, Kirchgellersen, Gebäude u.a. Bauhof, Reppenstedt, Gebäude u. a. Rathaus, Gebäude u. a ,00 EUR ,00 EUR ,50 EUR 8.025,60 EUR ,74 EUR ,05 EUR Infrastrukturvermögen Bilanzwert: ,17 EUR Bilanzposition: 2.3 Das Infrastrukturvermögen der Samtgemeinde Gellersen besteht im Wesentlichen aus dem Grund und Boden und den Bauten des Infrastrukturvermögens (Abwasseranlagen, Samtgemeindeverbindungswege, Wirtschaftswege). Bei der Bewertung des Grund und Bodens wurde bei Anschaffungen ab 2000 grundsätzlich der Anschaffungspreis zu Grunde gelegt. Im Übrigen wurde der Grund und Boden innerhalb der Ortslage mit 25% des Bodenrichtwertes (Grünflächen: 30%) für Bauland bewertet. Im Außenbereich wurde grundsätzlich 1,00 Euro als Bodenrichtwert, für Gewässer 50 cent und für Ödland 10 cent herangezogen. Die Straßen der Samtgemeinde Gellersen (Samtgemeindeverbindungswege) sind zum Teil durch die Samtgemeinde selbst errichtet, zum Teil aber auch durch unentgeltliche Übertragung ins Eigentum der Samtgemeinde gelangt. Zur Wertermittlung wurden Rechnungen herangezogen, soweit vorhanden. Da gem. Abschreibungstabelle Niedersachsen für den überwiegenden Teil des Straßenbestandes (Ausbauweise) eine Nutzungsdauer von 25 Jahren vorgesehen ist und vor dieser Zeit durchgeführte Maßnahmen somit im Wesentlichen bereits vollständig abgeschrieben sind - wurde auf die Aufnahme älterer Straßenbaumaßnahmen verzichtet. Teilweise konnten auch Zuwendungsbescheide, aus denen die Kosten einzelner Maßnahmen hervorgingen, genutzt werden. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,51 EUR Grund und Boden für Abwasseranlagen 1.049,09 EUR Gebäude und Aufbauten für Abwasseranlagen ,79 EUR Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen ,85 EUR 20

21 2.3.5 Strom- und Wasserleitungen ,48 EUR Grund und Boden Friedhöfe ,16 EUR Friedhof Heiligenthal, Grundstück Friedhof Reppenstedt Alt, Grundstück Friedhof Reppenstedt Neu, Grundstück Friedhof Südergellersen, Grundstück Friedhof Westergellersen, Grundstück ,60 EUR ,20 EUR ,76 EUR ,00 EUR ,60 EUR Gebäude und Aufbauten Friedhöfe ,29 EUR Friedhofskapelle Kirchgellersen, Gebäude u. a. Friedhofskapelle Reppenstedt, Gebäude u. a. Friedhofskapelle Südergellersen, Gebäude u. a. Friedhofskapelle Westergellersen, Gebäude u. a. Friedhof Reppenstedt Neu, Container ,32 EUR ,74 EUR 9.099,15 EUR ,66 EUR ,42 EUR Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Bilanzwert: 0,00 EUR Bilanzposition: 2.5 Die Samtgemeinde Gellersen hat in der Vergangenheit keine Kunst- und Kulturgegenstände erworben Gesamtwert bewegliche Sachanlagen Bilanzwert: ,07 EUR Bilanzposition: 2.6 bis 2.7 Die beweglichen Vermögensgegenstände, sowie die Maschinen und technischen Anlagen wurden im Rahmen einer Inventur erfasst. Für die anschließende Wertermittlung wurden grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt und entsprechend fortgeschrieben. Soweit keine Werte aus den vorhandenen Rechnungsbelegen festzustellen waren, wurde im Einzelfall über den Ansatz eines Ersatzwertes entschieden. Ggf. wurden die Ausnahmeregelungen für die erste Eröffnungsbilanz gem. 60 Abs. 2 und Abs. 3 GemHKVO berücksichtigt. Auf die Bewertung beweglicher Vermögensgegenstände unter 5.000,-- wurde entsprechend den Empfehlungen der AG Doppik verzichtet. 21

22 2.6.1 Fahrzeuge ,05 EUR Bauhof Feuerwehr Abwasser 8.381,86 EUR ,79 EUR 5.643,40 EUR Maschinen und technische Anlagen ,90 EUR Pump- und Klärwerke, Abwasser Feuerwehr Rathaus Sonstige ,17 EUR 8.316,27 EUR 9.606,26 EUR 7.791,20 EUR Betriebsvorrichtungen 3.865,96 EUR Dies ist der Restwert der Klimaanlage im EDV-Raum des Rathauses Betriebs- und Geschäftsausstattung ,38 EUR Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) zählen alle Vermögensgegenstände, die ausschließlich von der Kommune zur Erstellung ihrer Leistungen genutzt werden, wie es das Sachanlagevermögen fordert. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist materieller Art und beweglich. Diese Position umfasst zahlreiche Anschaffungen, wie z.b. Spielgeräte, Gartenhäuschen, Zäune, Orgeln (Friedhöfe), Sportgeräte oder Büromobiliar Sammelposten für bewegl. Vermögensgegenstände über 150,-- bis 1.000, ,78 EUR Hierzu zählen diverse Kleinanschaffungen Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bilanzwert: ,58 EUR Bilanzposition: 2.9 Unter dieser Position werden die zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen dargestellt. Dies sind im Einzelnen: 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,58 EUR Krippe Reppenstedt ,80 EUR Sanierung Rathaus ,21 EUR Radweg Südergellersen-Heiligenthal ,00 EUR Wasserlehrpfad ,45 EUR Waldlehrpfad für Reiter ,12 EUR 22

23 6.4. Einzelerläuterungen zum Finanzvermögen Finanzanlagen Bilanzwert: 150,00 EUR Bilanzposition: 3.1 Die Samtgemeinde Gellersen hält einen Genossenschaftsanteil an der Volksbank Lüneburg. Der Bilanzwert entspricht dem Wert der Beteiligung per Beteiligungen Bilanzwert: ,81 EUR Bilanzposition: 3.2 Die Samtgemeinde Gellersen ist neben den Samtgemeinden Ilmenau und Ostheide Mitglied im Wasser- und Bodenverband Wasserbeschaffungsverband Lüneburg-Süd. In der Satzung des WBV ist keine Regelung über eine Vermögensaufteilung im Falle der Auflösung enthalten. Der Wert der Beteiligung am WBV wurde daher anhand der Höhe des Eigenkapitals des WBV zum ermittelt ( ,96 ). Entsprechend des Anteils an der Gesamteinwohnerzahl der 3 Gemeinden wurde der Anteil der Samtgemeinde Gellersen ermittelt Ausleihungen Bilanzwert: ,80 EUR Bilanzposition: 3.4 Im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung mit den Mitgliedsgemeinden werden zunächst gegenseitig zinslose Kassenkredite gewährt, bevor der Kapitalmarkt in Anspruch genommen wird. Die Samtgemeinde Gellersen hat am Bilanzstichtag der Gemeinde Kirchgellersen einen Kassenkredit gewährt Forderungen der Samtgemeinde Gellersen Bilanzwert: ,81EUR Bilanzposition: Als Forderungen bezeichnet man in der Bilanz jene Gelder, die die bilanzierende Kommune noch bekommen soll bzw. auf die sie noch Anspruch hat. Forderungen werden entsprechend des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses, welches auch Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit einer Forderung hat, nach öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und Forderungen aus Transferleistungen differenziert. Die Forderungen der Samtgemeinde Gellersen wurden grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen der Samtgemeinde Gellersen wurden alle Daten aus dem kameralen Buchführungssystem (Kasseneinnahmereste aus 2009) in die Eröffnungsbilanz übernommen. 23

24 Im Einzelnen setzt sich diese Position wie folgt zusammen: Forderungen in EUR in EUR Öffentlich rechtliche Forderungen lt. Summen- und Saldenliste davon: öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Kommunale Steuern u. übrige öffentlich-rechtliche Forderungen , , ,43 Forderungen aus Transferleistungen (Einheitskasse) 0,00 Sonstige privatrechtliche Forderungen lt. Summen- und Saldenliste davon: Forderungen aus privatrechtlichen Dienstleistungen Übrige privatrechtliche Forderungen , ,38 Gesamtsumme: , Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert: ,86 EUR Der Stand der Versorgungsrücklage für aktive Beamte (12.723,06 ) und passive (11.851,80 ) Beamte (Ausgeschiedene) wird dargestellt Liquide Mittel Bilanzwert: ,83 EUR Die liquiden Mittel der Samtgemeinde Gellersen werden unter der Bilanzposition 4 Liquide Mittel abgebildet Einzelerläuterungen zur aktiven Rechnungsabgrenzung Bilanzwert: ,00 EUR Bilanzposition: 5 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) stellen keine Vermögensgegenstände oder Schulden dar, sondern sind Verrechnungsposten. Sie dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung, indem sie zwei Geschäftsjahre so gegeneinander abgrenzen, dass jedem Geschäftsjahr die Aufwendungen und Erträge zugerechnet werden, welche durch das jeweilige Geschäftsjahr verursacht worden sind. Schwierigkeiten ergeben sich bei einem Übergang von einer kameralen zu einer doppischen Haushaltsrechnung, da in der doppelten Buchhaltung Auszahlungen nicht grundsätzlich auch Aufwendungen sind. Aktive Rechnungsabgrenzungen sind grundsätzlich nach 49 Abs. 1 GemHKVO zu bilden. Im Rahmen der Umstellung der Buchführung und der Erstellung der Eröffnungsbilanz dürfen Buchungen durch die Bildung von ARAP nicht zugleich im letzten kameralen Jahresabschluss und zusätzlich im 24

25 ersten doppischen Haushaltsjahr aufwandswirksam gebucht werden, da sie ansonsten doppelt ergebniswirksam berücksichtigt werden. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde daher Priorität auf den periodengerechten Ausweis der Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres 2010 gelegt. Im Haushalt der Samtgemeinde Gellersen konnten keine Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die für die Eröffnungsbilanz relevant sind, ermittelt werden Einzelerläuterungen zur Nettoposition Nettoposition Bilanzwert: ,85 EUR Bilanzpositionen: Unter Nettoposition wird in der kommunalen Bilanz die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva zzgl. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) einerseits und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen zzgl. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten) andererseits verstanden. Bei der kommunalen Eröffnungsbilanz ergibt sich die Nettoposition erstmals als Differenzgröße: Vermögen (Aktiva einschl. aktiver Rechnungsabgrenzung) - Schulden (Geldschulden + Verbindlichkeiten) - Rückstellungen - Passive Rechnungsabgrenzung = Nettopositionen ( Eigenkapital ) Basis-Reinvermögen Bilanzwert: ,61 EUR Das Basis-Reinvermögen der Samtgemeinde Gellersen ergibt sich ebenfalls als Differenzgröße. Nettopositionen - Rücklagen - Sonderposten + Sollfehlbetrag (negativer Betrag) = Basis-Reinvermögen Rücklagen Bilanzwert: ,23 EUR Bilanzposition: 1.2 Eine kamerale Rücklage des Jahresabschlusses 2009, die in die Eröffnungsbilanz hätte überführt werden können, war nach Gegenrechnung der Schulden nicht vorhanden. Lediglich zweckgebundene Rücklagen aus dem vor Jahren aufgelösten Jugendparlament (392,33 ) und aus Grabpflegeverträgen (48.396,90 ) sind zu berücksichtigen. 25

26 Sonderposten Samtgemeinde Gellersen, Eröffnungsbilanz zum Bilanzwert: ,01 EUR Bilanzposition: 1.4 In der Bilanz von Kommunen sind neben dem Eigen- und Fremdkapital besondere Geschäftsvorfälle als Sonderposten in der Bilanz darzustellen. Zu ihnen gehört unter anderem auch die Finanzierung von Investitionen oder die Anschaffung von werthaltigen Vermögensgegenständen. Um Zuwendungen bilanziell abbilden zu können, werden Sonderposten gebildet. Im Falle von erhaltenen Zuwendungen ist der Sonderposten auf der Passivseite als Gegenposition zu dem Vermögensgegenstand abzubilden, der mit Hilfe der Zuwendung finanziert wurde. Die Bildung der Sonderposten steht somit im Zusammenhang mit den vereinnahmten Mitteln, die der Gemeinde einerseits unbefristet zur Verfügung stehen, andererseits jedoch auch mit bestimmten Verpflichtungen oder Beschränkungen verbunden sind. Damit haben Sonderposten sowohl Eigenkapital- als auch Verpflichtungscharakter und werden in der kommunalen Bilanz zwischen der Nettoposition und den Rückstellungen ausgewiesen. Die Samtgemeinde Gellersen hat folgende Sonderposten auszuweisen: Investitionszuweisungen und -zuschüsse Zuschüsse UAB 6300 / 7800 vom Land (z. B. für Gebäude/ Strassenbau/ Schlüsselzuweisungen) von Gemeinden / Gemeindeverb. (z. B. für Gebäude/ Strassenbau) von Zweckverbänden( Wasserlehrpfad) von sonst. öffentl. Bereich( Rasentraktor/Laubsauger Friedhöfe) von priv. Unternehmen (z. B. Erschließung, unentgeltliche Übertragung, Kostenbeteiligung Ausbaukosten u. a.) von übrigen Bereichen (aus Spenden) ,22 EUR ,25 EUR ,37 EUR 5.000,00 EUR 1.990,22 EUR ,57 EUR ,20 EUR Beiträge und ähnliche Entgelte Beiträge(Abwasser) ,39 EUR Gebührenausgleich Gebührenausgleich Abwasser ,17 EUR Sonstige Sonderposten Fiktive Beiträge Abwasser ,62 EUR 26

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