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1 Vorhaben: Aufbau von Mobilitätsstationen in der Kiel Region Leistung: Werkplanung, Herstellung und Montage von Ausstattungselementen Leistungsbeschreibung Auftraggeber: KielRegion GmbH Neufeldtstraße Kiel

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Mobilitätsstationen Gestaltungsvorgaben Art und Umfang der auszuführenden Leistungen Projektpartner Vorarbeiten der Kommunen Planunterlagen Abstimmung Angaben zu den Baustellen Lage der Baustellen Zugänge, Zufahrten Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Lager- und Arbeitsplätze Verkehrssicherung Angaben zur Werkplanung / Bauausführung Grundlagen Einzukalkulierende Nebenleistungen Ingenieurtechnische Leistungen Stoffe und Bauteile Los-spezifische Anforderungen an Material und Ausführung Montage und Inbetriebnahme Abnahme Gewährleistung Aufmaß und Abrechnung Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Weitere vertragliche Bedingungen Termine... 11

3 1. Vorbemerkungen 1.1 Mobilitätsstationen Durch Mobilitätsstationen werden Angebote des Öffentlichen Verkehrs (Bus, Bahn, Fähre, Taxi, Fernbus), des Radverkehrs (z. B. Fahrradabstellanlagen, Fahrradluftpumpe) und des Pkw-Verkehrs (z. B. Park & Ride, Carsharing, Ladestationen für Elektrofahrzeuge) lokal gebündelt und verknüpft. Zudem ermöglichen Mobilitätsstationen die Integration innovativer Mobilitätsangebote (z. B. Mitfahrbänke, Bikesharing, Lastenradverleih). Neben den Mobilitätsangeboten selbst sind die Gestaltung, Aufenthaltsfunktion, Information und der Service weitere wichtige Elemente der Mobilitätsstationen. So kann eine Integration von Nahversorgung und Begegnung/Freizeit neue städtebauliche Impulse setzen. Durch die Einrichtung von Mobilitätsstationen wird eine neue Qualität von Verknüpfungspunkten geschaffen und somit die Inter- und Multimodalität gefördert. Zielsetzung ist, dass in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön und der Landeshauptstadt Kiel perspektivisch Mobilitätsstationen flächendeckend aufgebaut werden. Über die Ausschreibung sollen die Elemente für die ersten Pilotstationen beschafft werden. Über die Herstellung der ersten Module sollen auch geeignete Anbieter identifiziert werden, die für die regionale Ausweitung herangezogen werden können. 1.2 Gestaltungsvorgaben Im Zuge des Projektes Gestaltung von Mobilitätsstationen für die KielRegion wurden auf Basis eines moderierten Abstimmungsprozesses mit relevanten Akteuren gemeinsame Gestaltungsgrundlagen für Mobilitätsstationen in der KielRegion erarbeitet. Folgende Ziele sollen dadurch erreicht werden: - Steigerung der Sichtbarkeit von Mobilitätsangeboten in der KielRegion, - Regionaler Wiedererkennungswert von Mobilitätsstationen und - Kostenreduzierung bei der Planung und Errichtung von Mobilitätsstationen für die einzelnen Kommunen. Die Gestaltungsvorgaben sind bindend. Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich. Das Produktdesign für die einzelnen Ausstattungselemente ist urheberrechtlich geschützt. 1.3 Art und Umfang der auszuführenden Leistungen Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Werkplanung, Herstellung und Montage von verschiedenen Ausstattungselementen zum Aufbau erster Mobilitätsstationen in der KielRegion: Los 1: - 11 Bänke - 8 Hinweisschilder, mit und ohne Fahrtwunschanzeige Los 2: - 36 Fahrradbügel, 2 Produktbügel Los 3: - 1 Stele, klein - 4 Stelen, groß

4 Los 4: - 1 Fahrradunterstand, mit Beleuchtung - 1 Personenunterstand, mit Vitrine und Beleuchtung Los 5: - 2 Fahrradabstellanlagen, für 16 Fahrräder, mit Beleuchtung und Schließsystem - 2 Lastenradabstellanlagen, für 4 Lastenräder, mit Beleuchtung und Schließsystem Das Angebot muss die komplette betriebsbereite Erstellung der Ausstattungselemente inkl. Werkplanung, Inbetriebnahme, Probebetrieb usw. beinhalten. Die Leistungen werden losweise vergeben. 1.4 Projektpartner Die Federführung für das Projekt Mobilitätsstationen für die KielRegion liegt bei der KielRegion GmbH. Sie ist Auftraggeber (AG) und somit Vertragspartner. Die KielRegion GmbH ist ein gemeinsames kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Kiel und von den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön. Neben der KielRegion GmbH können verschiedene Kommunen im Einzugsbereich der KielRegion (z. B. Landeshauptstadt Kiel, Stadt Preetz, Gemeinde Hamdorf, Gemeinde Schönberg) auf diesen Vertrag zugreifen und als jeweiliger Bauherr Teilleistungen abrufen. Der Abruf der einzelnen Ausstattungselemente erfolgt über die KielRegion GmbH. Die Abrechnung der Teilleistungen erfolgt direkt mit der Kommune bzw. der KielRegion GmbH, je nachdem, wer der jeweilige Bauherr ist. 2. Vorarbeiten der Kommunen Die zur betriebsbereiten Errichtung der Ausstattungselemente erforderlichen Vorarbeiten am jeweiligen Aufstellungsort erfolgen durch die zuständige Kommune bzw. durch von ihr beauftragte Unternehmen. Hierzu zählen insbesondere die Erd-, Fundament- und Oberflächenarbeiten. 2.1 Planunterlagen Hierfür erforderliche Pläne und Vorgaben werden vom AN zusammengestellt und dem jeweiligen Bauherrn (Kommune) frühzeitig übergeben. Gleiches gilt für die erforderlichen Elektroanschlüsse und Datenleitungen. Die Pläne des AN müssen neben den Angaben zur Lage der Anschlüsse die benötigte Anschlussleistung sowie sonstige elektrotechnische Spezifikationen für das jeweilige Ausstattungselement beinhalten. 2.2 Abstimmung Für die Durchführung der Vorarbeiten ist für jede durchzuführende Baumaßnahme eine Abstimmung mit dem jeweiligen Bauherrn (Kommune) erforderlich. Der hierdurch entstehende Aufwand wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die anzubietenden Leistungen einzukalkulieren. Der AN verpflichtet sich, mit anderen am Bau beteiligten Unternehmen konstruktiv zum Vorteil des jeweiligen Bauherrn zusammenzuarbeiten. Organisatorische Absprachen sind unter Einbeziehung der örtlichen Bauüberwachung vorzunehmen.

5 3. Angaben zu den Baustellen 3.1 Lage der Baustellen Die Montageorte befinden sich an verschiedenen Standorten in der KielRegion. Mit dieser Ausschreibung sollen zunächst Standorte in Kiel und Hamdorf realisiert werden. 3.2 Zugänge, Zufahrten Eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist an den jeweiligen Standorten über die unmittelbar angrenzenden Straßen gegeben. Die für die Baumaßnahme unmittelbar benötigten Flächen werden von der jeweiligen Kommune zur Verfügung gestellt. 3.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Der Auftragnehmer hat alle für die Bauausführung notwendigen Anschlüsse (z. B. Baustrom) selbst zu beschaffen. Eventuell notwendige Genehmigungen in diesem Zusammenhang hat der AN bei den Versorgungsträgern einzuholen. Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 3.4 Lager- und Arbeitsplätze Dem AN steht für Lager- und Arbeitsplätze der Bereich des Baufeldes zur Verfügung. Der genaue Platzbedarf und eventuell zusätzlich benötigte Flächen sind mit den jeweiligen Kommunen direkt abzustimmen. Stamm- und Wurzelbereiche der im Nahbereich der benutzten Flächen stehenden Bäume sind zu schützen und dürfen für die Lagerung von Baustoffen etc. nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie zum Schutz von Bäumen (RAS-LP 4) zu beachten. 3.5 Verkehrssicherung Die für die Durchführung der hier ausgeschriebenen Bau- und Montagearbeiten erforderlich werdenden Verkehrsraumeinschränkungen bzw. Vollsperrungen (soweit sie über das durch die parallel laufenden Bauarbeiten bedingte Maß hinaus gehen) sowie die dazu benötigte Verkehrsrechtliche Anordnung sind in Verantwortung des Bieters gesondert zu beantragen ( 45 Abs. 6 der StVO) bzw. einzuholen. Sämtliche aus Vorbereitung und Realisierung dieser Absperrmaßnahmen resultierenden Aufwendungen, einschließlich Kosten und Gebühren, sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 4. Angaben zur Werkplanung / Bauausführung 4.1 Grundlagen Grundlagen für die Angebotsstellung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung der Arbeiten sind:

6 die VOB die technischen Vorschriften für Bauleistungen DIN- und DIN EN-Normen VDE-Vorschriften die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft die Unfallverhütungsvorschriften die Arbeitsstättenrichtlinie sowie ergänzend die Bestimmungen des BGB für den Werkvertrag ( 631 ff) Es gilt jeweils die neueste Fassung. Sofern die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis von den Bestimmungen der VOB und den sonstigen Vorschriften abweichen, gilt der Wortlaut der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses. 4.2 Einzukalkulierende Nebenleistungen Die Kosten und Aufwendungen für Anlieferung (Fracht) vom Produktionsort zum Aufstellort sowie die Montage vor Ort sind in das Angebot einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Dabei ist zu beachten, dass sich die Montageorte im Kreis Rendsburg- Eckernförde, Kreis Plön sowie des Landeshauptstadt Kiel befinden. Nach Fertigstellung der Anlagen an einem Standort, spätestens mit Einreichung der Schlussrechnung, ist der jeweiligen Kommune eine systematisch geordnete Dokumentation in 2- facher Ausfertigung zu übergeben. Diese enthält mindestens die folgenden Unterlagen: - Bestandspläne (Lagepläne und Schnitte im Maßstab der Ausführungsunterlage) - Eignungsprüfung und Liefernachweise aller eingebauten Materialien - Tragwerksplanung - Fundamentpläne - Elektrotechnische Unterlagen - Erläuterungen/Bedienungsanleitungen zum Schließsystem der Fahrradabstell-, Lastenradabstellanlage, soweit am jeweiligen Standort vorhanden. Die Aufwendungen für die Dokumentation sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4.3 Ingenieurtechnische Leistungen Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist für jedes Los das Erstellen einer ausführungsreifen Werkplanung nach Planungsvorgaben des Auftraggebers. Dies beinhaltet die Anfertigung von Ausführungszeichnungen für sämtliche Details des Stahlbaus, Dachanschlüsse, Rinnenkästen, Verblechungen und sonstiger Schnittstellen im Maßstab 1:5 bis 1:2, sowie Schal- und Bewehrungspläne der Fundamente. Alle Ausführungspläne sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber freigeben zu lassen. Darüber hinaus beinhaltet die ausgeschriebene Leistung das Erstellen einer Tragwerksplanung. Die entsprechend dem Standort der auszuführenden Baumaßnahmen zugrunde gelegten Werte in Bezug auf Schnee- und Windlast sind bei der statischen Berechnung und Dimensionierung der Tragkonstruktion zu berücksichtigen. Dem AG ist eine prüffähige Statik zu übergeben.

7 Die Werkplanung ist während des Erstellungsprozesses permanent mit dem AG und dem beauftragten Designer abzustimmen. Darüber hinaus wird ein Abstimmungstermine in Kiel stattfinden. Die Aufwendungen für Teilnahme sowie Vor- und Nachbereitung dieser Abstimmungstermine sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4.4 Stoffe und Bauteile Alle Materialien sind entsprechend den in Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Qualitäten und Anforderungen beziehungsweise Sorten anzubieten. Alle verwendeten Teile sind entsprechend der gültigen EN- und DIN-Normen auszuwählen. Für Befestigungsmittel sind ausschließlich Edelstahl und andere rostfreie Werkstoffe zu verwenden. Alle Stahlteile sind feuerverzinkt und zusätzlich pulverbeschichtet in RAL-Farbe gemäß Leistungsverzeichnis auszubilden. Anzubieten ist die gebrauchsfertige Lieferung und Montage der Ausstattungselemente gemäß Leistungsverzeichnis. Kleinmaterialien wie Zusatzwerkstoffe, Schrauben, Anker, Dichtungen, Dübel und dergleichen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4.5 Los-spezifische Anforderungen an Material und Ausführung Das Angebot muss alle Leistungen enthalten, die für die schlüsselfertige Erstellung der Ausstattungselemente erforderlich sind, auch wenn diese Leistungen im Ausschreibungstext nicht ausdrücklich erwähnt sind. LOS 1 Sitzbänke und Hinweisschilder Das Holz für die Sitzbank muss nach dem Standard der FSC-Zertifizierung ausgewählt sein, Hölzer für Sitz- und Rückenflächen müssen astfrei sein. Das Holz ist gemäß Farbangaben zu lasieren. Bei der Beklebung der Hinweisschilder ist der AN verpflichtet, ein witterungsbeständiges Material zu verwenden, das dauerhaft klebt und nicht ausbleicht. Die Oberflächen sollen einen Schutz gegen Verschmutzungen und Graffiti erhalten. Druckdaten werden als Vektordatei vom Planer zur Verfügung gestellt. Der Fahrtwunschanzeiger ist so auszuführen, dass eine gleichmäßige und dauerhafte Klemmung, aber auch ein einfaches Bewegen der einzelnen Tafeln möglich ist. Der AN muss dem AG hierzu eine technische Lösung in Form eines Musters/Prototypen zur Freigabe vorlegen. Für die Montage der Hinweisschilder und Sitzbänke muss der AN dem AG einen Plan übergeben, der die Anordnung und Dimensionierung der Fundamente/Aufnahmen enthält. LOS 2 Fahrrad- und Produktbügel Bei der Beklebung der Produkthinweise (z. B. rad, carsharing ) ist der AN verpflichtet, ein witterungsbeständiges Material zu verwenden, das dauerhaft klebt und nicht ausbleicht. Die Oberflächen sollen einen Schutz gegen Verschmutzungen und Graffiti erhalten. Druckdaten werden als Vektordatei vom Planer zur Verfügung gestellt.

8 Der Einbau der Bügel erfolgt durch den Bauherrn (Kommune) bzw. beauftragte Dritte. LOS 3 Stelen Bei der Beklebung mit grafischen Symbolen, Logos und Schriftzügen ist der AN verpflichtet, ein witterungsbeständiges Material zu verwenden, das dauerhaft klebt und nicht ausbleicht. Die Oberflächen sollen einen Schutz gegen Verschmutzungen und Graffiti erhalten. Druckdaten werden als Vektordatei vom Planer zur Verfügung gestellt. Die Vitrine bei Stele TYP B ist flächenbündig einzubauen. Es ist eine Vitrine mit Schloss in witterungsbeständiger Bauweise zu verwenden. Die Beleuchtung bei Stele TYP B ist so auszuführen, dass die Glasfläche möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet wird und keine Leuchtstreifen oder starke Leuchtpunkte zu erkennen sind. Elektrische Leitungen sollen verdeckt geführt werden. Die Glasfläche bei Stele TYP B ist aus bruchsicherem Glas auszuführen. Die Glasfläche kann vollflächig bedruckt, oder beklebt werden (das Logo ist auszusparen). Es ist vom AN ein Muster mit Beleuchtung anzufertigen und vom AG freigeben zu lassen. Für die Montage der Stelen muss der AN dem AG einen Plan übergeben, der die Dimensionierung der Fundamente sowie die Positionen der Elektrozuleitung enthält. LOS 4 Fahrrad-/Personenunterstände Die Dächer werden mit Trapezblechen eingedeckt. Über die vom Hersteller einzuplanende Dachneigung wird das Regenwasser im rückwärtigen Bereich über verdeckte Fallrohre nach unten- und über Wasserspeier oberirdisch abgeführt. Die Dachuntersichten werden mit Blechpanelen verkleidet. Es ist auf ein umlaufend gleichmäßiges Fugenbild zu achten. Die Lichtleiste (LED Streifen) in der Dachuntersicht ist bündig einzubauen und optional anzubieten. Elektrische Leitungen sollen verdeckt geführt werden. Für die Glaseinhausung ist Einscheibensicherheitsglas zu verwenden. Die Gläser werden unsichtbar verschraubt/geklemmt. Der Schaukasten beim Personenunterstand ist an die Glasfläche fest montiert und optional anzubieten. Für die Beklebung der grafischen Symbole, Logos und Kenntlichmachung der Barrierefreiheit ist der AN verpflichtet, ein witterungsbeständiges Material zu verwenden, das dauerhaft klebt und nicht ausbleicht. Druckdaten werden als Vektordatei vom Planer zur Verfügung gestellt. Es ist ein Abdeckblech über die tragende Bügel-Rahmenkonstruktion vorzusehen, um die Glasbefestigung zu verdecken und einen markanten Kantenradius zu erreichen (z.b. 2 mm Blech). Für die Montage der Unterstände muss der AN dem AG einen Plan übergeben, der die Anordnung und Dimensionierung der Fundamente sowie die Positionen der Elektrozuleitung enthält.

9 LOS 5 Fahrrad-/Lastenrad-Abstellanlagen Die Dächer werden mit Trapezblechen eingedeckt. Über die vom Hersteller einzuplanende Dachneigung wird das Regenwasser im rückwärtigen Bereich über verdeckte Fallrohre nach unten- und über Wasserspeier oberirdisch abgeführt. Dachuntersichten werden nur im äußeren Vordachbereich mit Blechpanelen verkleidet. Es ist auf ein umlaufend gleichmäßiges Fugenbild zu achten. Im Anlageninnenraum ist eine LED Deckenbeleuchtung, pro Segment/pro Torbereich vorzusehen, welche über den Torschließmechanismus oder Bewegungsmelder gesteuert wird. Die Lichtleiste (LED-Streifen) in der Dachuntersicht ist bündig einzubauen und optional anzubieten. Elektrische Leitungen sollen verdeckt geführt werden. Die tragende Rahmenkonstruktion (gekantetes Profil) wird von innen mit einem Abdeckblech verkleidet. Die Fahrrad-/Lastenradsymbole sind auf das Lochblech als Siebdruck aufzulackieren. Für die Montage der Abstellanlagen muss der AN dem AG einen Plan übergeben, der die Anordnung und Dimensionierung der Fundamente sowie die Positionen der Elektrozuleitung enthält. Doppelstock-Fahrradparksysteme Es ist ein System mit robuster korrosionsgeschützter und langlebiger Stahlkonstruktion für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich anzubieten. Ein geringer Kraftaufwand zum Einstellen von Fahrrädern bzw. eine günstige Hebelwirkung in die obere Ebene durch den Einsatz einer robusten Hebehilfe ist zwingend zu gewährleisten. Das System soll einen jederzeit flexibel einstellbaren Radabstand aufweisen. Es ist ein Radabstand von 500 mm (Hoch-/Tiefeinstellung) einzuplanen. Für die kombinierte Nutzung von Fahrrädern (oben) und Lastenräder (unten) ist eine entsprechende Anpassung vorzunehmen (gemäß Zeichnung) und ein funktionales System vorzuschlagen. Zugangstüren / Schiebetore / Schließsystem Das mechatronische Zugangskontrollsystem kann ein RFID-Schließmechanismus sein andere Systeme sind zugelassen. Die Entscheidung über das System wird vom Auftraggeber nach Bewertung getroffen. Türen und Tore sind selbstschließend und abschließbar. Schloss und Beschläge sind in Edelstahl auszuführen. Die Türen und Tore müssen mechanisch von innen zu öffnen sein, dürfen aber nicht durch hineingreifen oder mit Hilfsmittel wie Draht oder Ähnliches zu öffnen sein. Die Nutzer-Schnittstelle (Display + Tastatur) des Schließsystems wird in das linke seitliche Profil eingebaut. Mindestanforderung an das Userinterface ist ein Display mit Tastenfeld (Pin-Code).

10 Zudem muss der Zugang muss per App oder Codekarte ermöglicht werden. Das Schließsystem muss eine Schnittstelle zum landesweiten Buchungsportal der Nah.SH aufweisen. Das Buchungsportal ist die Schnittstelle für den Nutzer. Reservierungsvorgänge müssen über das Buchungsportal getätigt werden können. Der AN hat mit seinem System für den späteren Nutzer einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Änderung vom : Das mechatronische Zugangskontrollsystem kann ein RFID-Schließmechanismus sein andere Systeme sind zugelassen. Die Entscheidung über das System wird vom Auftraggeber nach Bewertung getroffen. Türen und Tore sind selbstschließend und abschließbar. Schloss und Beschläge sind in Edelstahl auszuführen. Die Türen und Tore müssen mechanisch von innen zu öffnen sein, dürfen aber nicht durch hineingreifen oder mit Hilfsmittel wie Draht oder Ähnliches zu öffnen sein. Die Nutzer-Schnittstelle (Display, Tastatur, o.ä.) des Schließsystems wird in das linke seitliche Profil eingebaut. Mindestanforderung an das Userinterface ist ein Tastenfeld (Pin-Code). Eine Online-Buchung für Nutzer soll ermöglicht werden. 4.6 Montage und Inbetriebnahme Alle Ausstattungselemente sind betriebsfertig zu montieren und sofern nötig an die vorhandenen Stromkabel anzuschließen. Die Betriebsbereitschaft ist bei Abnahme nachzuweisen. 4.7 Abnahme Für die Abnahme der erbrachten Leistungen gilt 12 VOB/B. 4.8 Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt nach 634 ff BGB fünf Jahre ab der mängelfreien Abnahme. Der Auftragnehmer haftet allein für die ordnungsgemäße Ausführung. Die Gewährleistung des Auftragnehmers wird nicht gemindert durch die örtliche Bauaufsicht. Die örtliche Bauaufsicht hat lediglich die Güte und sachgemäße Durchführung der Leistungen zu überwachen und kann alle hierzu geeignet erscheinenden Anordnungen treffen. Für alle Arbeitsausführungen, die vertragswidrig sind oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft nicht entsprechen, bleibt der Auftragnehmer haftbar. Er kann sich nicht dadurch entlasten, dass bei einer Kontrolle durch die Vertreter des jeweiligen Bauherrn ein Verstoß gegen die Vorschriften nicht festgestellt wurde. 4.9 Aufmaß und Abrechnung Die Leistungen werden nach Aufmaß und Nachweis abgerechnet und vergütet.

11 Abschlagszahlungen sind nicht möglich. Die Schlussrechnungen sind nach Bauvollendung in zweifacher Ausfertigung dem jeweiligen Bauherrn (Kommune) vorzulegen. Der Schlussrechnung sind Aufmaße, Massenermittlungen, Lieferscheine und Zeichnungen mit allen für die Abrechnung erforderlichen Maßen bzw. Angaben über Anzahl, Art und Ort der Leistungen und Einbauten beizufügen Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Der AN erhält nach Auftragserteilung Lagepläne der einzelnen Standorte im Maßstab 1:250. Angaben zum Baugrund werden durch die jeweiligen Kommunen bereitgestellt. Eine ggf. notwendige Baugenehmigung wird ebenfalls durch die jeweilige Kommune beantragt. Weitere Unterlagen werden dem AN nicht zur Verfügung gestellt. Sämtliche sonstigen benötigten Angaben und Unterlagen sind vom AN in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu beschaffen Weitere vertragliche Bedingungen Die Überwachung der Bauarbeiten obliegt der jeweiligen Kommune, vertreten durch die örtliche Bauaufsicht. Mündliche Vereinbarungen und Aufträge bedürfen in jedem Einzelfall, um rechtsverbindlich zu sein, der schriftlichen Bestätigung. Der AN hat vor Beginn der Arbeiten seiner vollen Prüfungs- und schriftlichen Anzeigepflicht im Sinne von 4 Nr. 3 VOB/B zu genügen und wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass sich diese Verpflichtung auch auf die vorgesehene Bauweise und die konstruktiven Einzelheiten erstreckt. 5. Termine Es sind folgende Termine verbindlich festgelegt: Submission: Bindefrist: Beginn Ausführungsfrist: Erstellung Planunterlagen und Tragwerksplanung bis: Herstellung und Besichtigung Musteranlagen bis: Übergabe der ersten weiteren Anlagen bis: Ende der Ausführungsfrist: Die exakten Montagetermine der einzelnen Ausstattungselemente sind entsprechend dem Fortschritt der vorbereitenden Arbeiten vor Ort mit der jeweiligen Kommune und der KielRegion GmbH direkt abzustimmen.

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