GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zur städtebaulichen Planung. Am Russenweiher in Speyer. Stuttgarter Str. 13a Pforzheim

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1 Schalltechnisches Gutachten zur städtebaulichen Planung Objekt: Bebauungsplan Am Russenweiher in Speyer Auftraggeber: Pro Kommuna Kirn GmbH Stuttgarter Str. 13a Pforzheim Auftrags-Nr.: /25 Datum: Bearbeiter: B.Eng. Martin Gerlinger _ _Gutachten_25.doc Telefon ( ) Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Telefax ( ) für Akustik und Bauphysik mbh Messstelle für Geräusche nach BImSchG info@g-m-gmbh.de Werderstraße Schorndorf Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit Internet:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung Richtlinien und Vorschriften Unterlagen Richtwerte Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Berechnungsgrundlagen Ausgangsdaten für die Berechnung Straßenverkehrsdaten Gewerbelärm Berechnungsergebnisse Verkehrsgeräusche Gewerbelärm Schallschutzmaßnahmen Schallschutz nach DIN Zuordnung zu Lärmpegelbereichen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile Zusammenfassung /28-

3 1. Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Speyer erstellt den Bebauungsplan Am Russenweiher. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Teil der Stadt an der Winternheimer Straße und soll in erster Linie Wohnbebauung umfassen. Auf das Gebiet wirkt der Straßenverkehrslärm der Bundesstraße B 39 sowie der Erschließungsstraßen Winternheimer Straße und Am Germansberg ein. Weiterhin befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gebietes ein Gewerbebetrieb. Im Rahmen dieses Gutachtens werden die Immissionen dieser Schallquellen auf das Plangebiet ermittelt und mit den städtebaulichen Orientierungswerten der DIN verglichen. Die ermittelten Werte für den Gewerbebetrieb werden mit den Vorgaben der TA-Lärm verglichen. Abbildung 1: Lageplan (Quelle: Google Earth) B39 Winternheimer Straße (Oberer Abschnitt) Winternheimer Straße (Unterer Abschnitt) Plangebiet Gewerbebetrieb Neumann Blumenhaus Am Germansberg -3/28-

4 Abbildung 2: Bebauungsplan (Bebauungsvorschlag) /4/ Darstellung: - Grau: Bestehende Bebauung (wird erhalten) - Rot: Geplante Bebauung als Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser -4/28-

5 2. Richtlinien und Vorschriften Bei der Erstellung dieses Gutachtens fanden folgende Normen Anwendung: /A/ DIN "Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" vom Juli 2002 /B/ Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" /C/ RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Hrsg. Bundesminister für Verkehr /D/ Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Stand Dezember 2014 /E/ DIN ISO Akustik Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren vom Oktober 1999 /F/ DIN "Mittelung von Schallpegeln", Ausgabe Juni 1990 /G/ DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise" vom November 1989 /H/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Ausgabe 1998 /I/ Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Ausgabe, Ausgabe 2007 /J/ Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Ausgabe /28-

6 3. Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Bearbeitung herangezogen: /1/ Lageplan Bestand vom , ausgestellt durch Pro Kommuna /2/ Strukturkonzept Am Russenweiher Variante D, Stand: , ausgestellt durch Klaus Nachtrieb /3/ Auszüge aus VEP 2010, Lärmkartierung 2012, Verkehrsgutachten 2015, zur Verfügung gestellt durch das Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Speyer /4/ Bebauungsvorschlag zum Bebauungsplan Am Russenweiher, Stand: , ausgestellt durch BBP /5/ Verkehrsuntersuchung zu den Auswirkungen der geplanten Wohngebietsausweisungen in Speyer Süd /6/ Bebauungsplan Nr. 036 C Am Russenweiher, Neufassung I, Stand: 01/2017, ausgestellt durch BBP -6/28-

7 4. Richtwerte 4.1. Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN Im Beiblatt 1 zur DIN sind folgende schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung aufgeführt: Tabelle 1:Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach /B/ Gebietsbeschreibung Städtebauliche Orientierungswerte Tags db(a) Nachts Verkehr db(a) Nachts Gewerbe db(a) Allgemeine Wohngebiete (WA) Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Gemäß TA-Lärm sind für Gewerbebetriebe zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten: Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Gebietsbeschreibung Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Tags db(a) Nachts db(a) Allgemeine Wohngebiete (WA) /28-

8 5. Berechnungsgrundlagen Zur Beurteilung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm bestehender Straßen ist bei der städtebaulichen Planung von projektierten Wohngebieten die DIN /A/ anzuwenden. Für detaillierte Ermittlungen soll die RLS 90 /C/ herangezogen werden. Daher werden die Berechnungen nach der RLS 90 durchgeführt, dort sind die hier angewandten Berechnungsverfahren für den Straßenverkehrslärm beschrieben. Aus den Angaben zum Verkehrsaufkommen, zu der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zur Steigung, zum LKW-Anteil und zur Art der Straßenoberfläche wird der Emissionspegel L me ermittelt. Zur Beurteilung des Gewerbelärms wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Ausgabe 1998 herangezogen. Diese berücksichtigt die nach Angaben der Betreiber vorhandenen Lärmquellen auf den Grundstücken der Betriebe. Aus den ermittelten Emissionen wird über die Abstandsabnahme des Schalls unter Berücksichtigung der Korrekturen für Bodendämpfung, für Abschirmung (auch durch die Geländeformation) und für die Schalldämpfung durch Bebauung oder Bewuchs der jeweilige Immissionspegel an den Immissionsorten ermittelt. Es ergibt sich hieraus die Geräuschbelastung der Immissionsorte durch den Verkehrslärm der beschriebenen Straßen und dem Gewerbelärm der umliegenden Betriebe. Die Berechnung wurde in einem Immissionsortraster durchgeführt, d.h. über das zu beurteilende Gebiet wurde ein Raster von Immissionsorten gelegt, die in x- und y-richtung einen bestimmten Abstand voneinander aufweisen. Zwischen diesen Rasterpunkten werden die Geräuschimmissionen interpoliert. -8/28-

9 6. Ausgangsdaten für die Berechnung Es ist die Lärmbelastung durch den Verkehrslärm der Straßen und der Gewerbelärm der umliegenden Betriebe auf das Planungsgebiet zu ermitteln Straßenverkehrsdaten Grundlage zur Ermittlung der Emission sind üblicherweise Angaben zum Verkehrsaufkommen DTV (durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen). Hieraus wird nach den Vorgaben der RLS 90 bzw. DIN die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke M jeweils getrennt für Tag und Nacht ermittelt. Ebenfalls der DIN wird der zugrunde zu legende LKW-Anteil p entsprechend der Straßengattung entnommen (falls keine detaillierten Angaben vorliegen). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Steigung der Straße sowie die Art der Straßenoberfläche werden in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt. Die Verkehrsdaten der B 39 sowie der Erschließungsstraßen Winternheimer Straße und Am Germansberg wurden den Auszügen aus den verschiedenen voraus gegangenen Verkehrsuntersuchungen /3/ entnommen (Stand 2010). Hier wurde der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) in KFZ/24h angegeben. -9/28-

10 Die Ausgangsdaten für die Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet: Tabelle 1 Ausgangsdaten für die Berechnung der Geräuschemissionen der zu beurteilenden Straßen Straße DTV p M v max Stei- L Stg L Stro [KFZ/24 h] tags/nachts tags/nachts [km/h] gung [db] [db] [%] [Kfz/h] [%] B /9 1467/ < (Bundesstraße) Winternheimer Straße /2 348/64 30 < Oberer Abschnitt (Gemeindestraße) Winternheimer Straße /2 87/16 30 < Unterer Abschnitt (Gemeindestraße) -10/28-

11 Am Germansberg (Gemeindestraße) /3 174/32 30 < Hierin bedeuten: DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in KFZ/24 h nach /3/ p LKW-Anteil in % nach /3/ v zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h nach /3/ M Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke (nach RLS 90 aufgeteilt) L Stg Korrektur für unterschiedliche Steigung (vor Ort aufgenommen) Korrektur für Straßenoberfläche (vor Ort aufgenommen) L Stro Weiterhin wurde die vorhandene Lärmschutzwand an der B39 in der Berechnung berücksichtigt (Höhe ca. 2 m über Straßenoberfläche). Abbildung 3: Lärmschutzwand B39-11/28-

12 6.2. Gewerbelärm In direkter Nachbarschaft zu dem geplanten Bebauungsplangebiet befindet sich der Gewerbebetrieb Blumenhaus Neumann. Auf Grundlage der Angaben des Betreibers wurden die Lärmquellen auf dem Grundstück nachgebildet und daraus die Immissionen auf das Plangebiet berechnet. Gemäß Betreiber ist von folgenden Tätigkeiten auszugehen ( vom ): Wir sind ein landwirtschaftlicher Betrieb und produzieren saisonale Topfpflanzen die wir im eigenen Geschäft und auf dem Blumengroßmarkt Mannheim verkaufen. Wir beschäftigen insgesamt 10 Arbeitskräfte in Voll- und Teilzeit, sowie saisonal. Unsere Betriebszeiten sind Montag Freitag 8:00 18:00 Uhr, Samstag 8:00 13:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 10:00-12:00 Uhr. Es befinden sich 10 Kundenparkplätze auf unserem Grundstück. Das Kundenaufkommen ist saisonal unterschiedlich zwischen 35 und 200 Kunden am Tag. Die einzigen Maschinen die man von außerhalb wahrnimmt sind unsere Fahrzeuge: 2 PKW, 1 Transporter 2,8 to, 1 LKW 7,5 to. Lieferverkehr findet jeden Mittwoch und Sonntag zwischen 20:00 und 22:00 Uhr per LKW statt (Schnittblumen). Im Februar und März gibt es insgesamt 4 5 Anlieferungen von Jungpflanzen (wochentags Tagsüber) Im Jahr werden wir 4 5 mal per Sattelzug mit Erde beliefert (wochentags Tagsüber) Zwischen Sept. und Dez. werden wir ca. 12 mal per Sattelzug mit Pflanzenzwiebeln beliefert (wochentags Tagsüber). Die Anlieferungsdauer beträgt im längsten Fall ca. 1 Stunde im kürzesten 15 Minuten. Das gesamte Verkehrsaufkommen findet in der Winternheimer Str. statt, wobei keinerlei Verkehrsbehinderungen entstehen. -12/28-

13 Die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände wurden daher wie folgt in Ansatz gebracht: Parkplätze: Es wurde von 10 Parkplätzen und der maximalen Auslastung von 200 Kunden pro Tag ausgegangen. Bei einer Öffnungszeit von 10 Stunden (werktags) ergibt sich Folgendes: Kunden auf 10 Stellplätzen ergibt 20 Kunden pro Stellplatz. 2 Fahrzeugbewegungen je Kunde ergibt 40 Bewegungen je Stellplatz. - Öffnungszeit des Parkplatzes: 10 h. Daraus ergeben sich 4 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Diese wurden auf dem Parkplatz im Betriebshof zwischen dem Gebäude und der Winternheimer Straße in Ansatz gebracht. LKW-Verkehr: Bei dieser Berechnung wurde im Sinne einer Maximalwertabschätzung davon ausgegangen, dass die Anlieferung von Jungpflanzen, das Beliefern von Erde und der Lieferverkehr von Schnittblumen innerhalb eines Tages stattfinden. Daher wurde für den Tagzeitraum mit 3 LKWs gerechnet, die den Hof befahren, entladen werden und danach das Gelände verlassen. Es wurde weiterhin davon ausgegangen, dass Schnittblumen und Jungpflanzen auf Rollcontainern und die Erde mittels Paletten angeliefert wird. Die Entladung geschieht über die Ladebordwand mittels Rollcontainer bzw. Palettenhubwagen. Bei einer maximalen Anlieferungsdauer von 1 h pro LKW ergeben sich damit 3 h pro Tag für die Entladung der LKW. Zudem wurde von ca. 30 Paletten bzw. Rollcontainern pro LKW ausgegangen, d.h. 60 Vorgänge pro LKW (Ein- und Ausladen der Paletten/Rollcontainer). Alle Vorgänge finden im Tagzeitraum (zwischen 6.00 Uhr und Uhr statt). Nach Angaben des Betreibers finden keine Vorgänge in der Nacht (zwischen Uhr und 6.00 Uhr) statt. Aus diesem Grund wurde hier nur der Tagzeitraum betrachtet. Die Anlieferung der Schnittblumen findet im Bereich der Ruhezeit (zwischen Uhr und Uhr) statt, dies wurde in der Berechnung berücksichtigt. -13/28-

14 Abbildung 4: Lageplan "Blumenhaus Neumann" Winternheimer Straße Parkplatz Blumenhaus LKW Fahrtstrecke Verladung LKW Es wurden folgende Quellen in Ansatz gebracht: Lärmquelle Schalleistungspegel L WA in Einwirkzeit Quelle db(a) Parkplatz 79,5 10 h (Tag) Parkplatzlärmstudie /I/ LKW-Fahrtstrecke 82,1 (Tag) / 79,1 (Ruhezeit) 2 h (Tag) / 1 h (Ruhezeit) Technischer Bericht /J/ Verladung Roll- 95,8 (Tag / Ruhezeit) 1 h (Tag) / Technischer Bericht /J/ container 1 h (Ruhezeit) Verladung Paletten 102,8 1 h (Tag) Technischer Bericht /J/ -14/28-

15 7. Berechnungsergebnisse 7.1. Verkehrsgeräusche Nachfolgend sind die Ergebnisse der Berechnungen für den Straßenverkehr in Form von Rasterlärmkarten dargestellt. Es wurden alle Straßen, die in Abschnitt 6.1 beschrieben sind, in Ansatz gebracht. Zu Grunde gelegt wurden die Angaben aus Tabelle 1 sowie die darunter beschriebene Lärmschutzwand der B39 Gemäß RLS-90 sind die Immissionsorte auf Höhe der Geschossdecke (0,2 m über Fensteroberkante) anzuordnen. Gemäß Strukturkonzept /2/ handelt es sich zum größten Teil um 3 geschossige Wohnbauten, lediglich im nördlichen Bereich an der Straße Am Germansberg ist ein Streifen mit 4- geschossigen Mehrfamilienhäusern geplant. Nachfolgend werden Rasterlärmkarten der obersten Geschossdecke (8,10 m bei Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser bzw. 10,90 m bei Mehrfamilienhäusern) dargestellt. Im Anhang befinden sich Rasterlärmkarten der übrigen Geschossdecken (bei einer üblichen lichten Raumhöhe von 2,50 m und einer Deckenstärke von 0,30 m). Die mit Bestand gekennzeichneten Gebäude wurden mit der vor Ort aufgenommenen Höhe in der Berechnung berücksichtigt. Weiterhin wurden die außerhalb des Plangebiets gelegenen Gebäude in der Nachbarschaft berücksichtigt. Die geplanten Gebäude wurden nicht berücksichtigt. -15/28-

16 Tags: Abbildung 5: Rasterlärmkarte tags in einer Höhe von h = 8,1 m (entspricht 3.OG bzw. DG) Die Orientierungswerte der DIN für allgemeines Wohngebiet (WA) werden in Teilen des Plangebiets überschritten. Die in orange und rot dargestellten Flächen stellen eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN dar. -16/28-

17 Abbildung 6: Rasterlärmkarte tags in einer Höhe von h = 10,9 m (entspricht 4.OG) Für die Mehrfamilienhäuser ergeben sich, wie hier dargestellt, keine nennenswerten Abweichungen. -17/28-

18 Nachts: Abbildung 7: Rasterlärmkarte nachts in einer Höhe von h = 8,1 m (entspricht 3.OG bzw. DG) Die Orientierungswerte der DIN für allgemeines Wohngebiet (WA) werden in Teilen des Plangebiets überschritten. Die in gelb und grau dargestellten Flächen stellen eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN dar. -18/28-

19 Abbildung 8: Rasterlärmkarte nachts in einer Höhe von h = 10,9 m (entspricht 4.OG) Für die Mehrfamilienhäuser ergeben sich, wie hier dargestellt, keine nennenswerten Abweichungen. -19/28-

20 7.2. Gewerbelärm Nachfolgend sind die Ergebnisse der Berechnungen für den Gewerbebetrieb Blumenhaus Neumann in Form einer Rasterlärmkarte dargestellt. Gemäß TA-Lärm sind die Immissionsorte mittig vor geöffneten Fenstern von Aufenthaltsräumen anzuordnen. Gemäß Strukturkonzept /2/ handelt es sich zum größten Teil um 3 geschossige Wohnbauten, lediglich im nördlichen Bereich an der Straße Am Germansberg ist ein Streifen mit 4- geschossigen Mehrfamilienhäusern geplant. Nachfolgend werden Rasterlärmkarten der obersten Geschosse (7,25 m bei Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser bzw. 10,05 m bei Mehrfamilienhäusern) dargestellt. Es wurde von einer Brüstungshöhe von 1 m und einer üblichen lichten Raumhöhe von 2,50 m sowie einer Deckenstärke von 0,3 m ausgegangen. Da sich durch den Gewerbelärm keine Überschreitungen der DIN bzw. der TA-Lärm ergeben, wurde auf die Darstellung der restlichen Geschosse verzichtet. Weiterhin wurde auf die Darstellung im Nachtzeitraum verzichtet, da nachts keine Tätigkeiten im Gewerbebetrieb in Ansatz gebracht wurden. Die mit Bestand gekennzeichneten Gebäude wurden mit der vor Ort aufgenommenen Höhe in der Berechnung berücksichtigt. Weiterhin wurden die außerhalb des Plangebiets gelegenen Gebäude in der Nachbarschaft berücksichtigt. Die geplanten Gebäude wurden nicht berücksichtigt. -20/28-

21 Abbildung 9: Rasterlärmkarte tags in einer Höhe von h = 7,25 m Bericht Nr /25 Die Orientierungswerte der DIN sowie die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm werden im gesamten Plangebiet eingehalten. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser liegen die Pegel unterhalb von 30 db(a), daher wurde auf eine getrennte Darstellung dieser Bereiche bei einer Rasterhöhe von 10,05 m verzichtet. -21/28-

22 8. Schallschutzmaßnahmen Da die Orientierungswerte der DIN in Teilen des Plangebietes überschritten werden, sollten mögliche Schallschutzmaßnahmen überprüft werden. An der B39 befindet sich bereits eine Lärmschutzwand, d.h. aktive Schallschutzmaßnahmen sind bereits vorhanden. Aktive Schallschutzmaßnahmen an den Straßen Am Germansberg und Winternheimer Straße sind auf Grund der Nähe zur geplanten Bebauung nicht wirksam. Daher gilt es im weiteren Verlauf der Planung passive Schallschutzmaßnahmen an den geplanten Gebäuden zu prüfen. Dies bedeutet eine Auslegung der Außenfassade und der zugehörigen Fenster gemäß DIN 4109 zum Schallschutz gegen Außenlärm. Dies wird üblicherweise im Baugenehmigungsverfahren erfolgen, da zur Auslegung die Grundrisse und Ansichten der geplanten Gebäude notwendig sind. Weiterhin sollte gemäß DIN beachtet werden: Bei Gebäuden, die einseitig durch Verkehrsgeräusche belastet sind, können schutzbedürftige Räume und Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen) häufig dadurch ausreichend geschützt werden, dass sie auf der lärmabgewandten Seite angeordnet werden. Bei zu hohen Pegeln vor der Fassade können wenigstens die Innenräume durch schalldämmende Außenbauteile, in der Regel Fassaden und Fenster (siehe DIN 4109), geschützt werden. Für die ausreichende Belüftung auch bei geschlossenen Fenstern müssen gegebenenfalls schalldämmende Lüftungseinrichtungen eingebaut werden. -22/28-

23 Als Festsetzung für die textliche Fassung des Bebauungsplans schlagen wir Folgendes vor: In Teilbereichen des Planungsgebietes werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm des Beiblattes 1 der DIN (Ausgabe Mai 1987) überschritten. Diese Bereiche sind in den Lärmkarten in den Abbildungen 5-8 bzw. in der Anlage dargestellt. Bei der Errichtung von neuen Gebäuden innerhalb des Bebauungsplangebietes, die dem Wohnen oder dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, müssen die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989) eingehalten werden. Die Festlegung der konkreten passiven Schallschutzmaßnahmen geschieht im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Dies geschieht auf Grundlage der Lärmpegelbereiche, die in Abbildung 10 dargestellt und in die Planzeichnung (zeichnerischer Teil) übernommen werden. Für die Lärmpegelbereiche I und II sind keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich, die Anforderungen werden in diesen Bereichen mit üblichen Konstruktionen erreicht. -23/28-

24 9. Schallschutz nach DIN 4109 In der DIN 4109 sind die baurechtlich verbindlichen Anforderungen an den baulichen Schallschutz dargestellt, die bei einer entsprechenden Außenlärmeinwirkung dem Schutz der Bewohner der Gebäude dienen Zuordnung zu Lärmpegelbereichen Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 setzt sich aus den Anteilen von Straßen und Gewerbelärm zusammen. Für den Straßenverkehrslärm ist ein Zuschlag von 3 db(a) zum rechnerisch ermittelten Außenlärmpegel zu addieren. Gemäß DIN 4109 ist für den Gewerbelärm der Immissionsrichtwert gemäß TA-Lärm zu verwenden. Für ein allgemeines Wohngebiet beträgt dieser 55 db(a) tags. Zur Bestimmung der Lärmpegelbereiche wurde eine Rasterlärmkarte für das Bebauungsplangebiet berechnet. Die Höhe der Immissionsorte wurde auf 5,30 m (1.OG) festgelegt. -24/28-

25 Abbildung 10: Lärmpegelbereiche in einer Höhe von h = 5,3 m LPB III LPB II LPB I -25/28-

26 9.2. Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile In Tabelle 2 sind Anforderungen nach DIN 4109 an das resultierende Schalldämm-Maß der Fassaden erf. R' w,res. dargestellt. Im Plangebiet liegen die Gebäude in den Lärmpegelbereichen I bis III. Tabelle 2 Anforderung nach DIN 4109 an das resultierende Schalldämm-Maß Zeile Lärmpegelbereich LPB Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 in db(a) erf. R' w,res für Aufenthalträume in Wohnungen in db Farbe in der Rasterlärmkarte 1 I bis grau 2 II 56 bis orange 3 III 61 bis rot 4 IV 66 bis braun 5 V 71 bis violett 6 VI 76 bis hellblau 7 VII > 80 - dunkelblau Für LPB I und II ergibt sich damit ein erf. R' w,res 30 db. Für LPB III ergibt sich ein erf. R' w,res 35 db Diese Anforderungswerte müssen ggf. nach folgender Vorgabe korrigiert werden: Tabelle 3 Korrekturwert für die Anforderung S (W+F) /S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur in db /28-

27 Hierin bedeuten: S (W+F) S G : Wand- plus Fensterfläche; hiermit ist die schallübertragende Außenbauteilfläche gemeint, d.h. bei Dachgeschossen auch die Dachfläche Grundfläche des betreffenden Raumes S (W+F) /S G Verhältnis Wand- plus Fensterfläche zu Grundfläche des Raumes Der Korrekturwert wird raumweise ermittelt aus dem Verhältnis S (W+F) /S G und zu der Anforderung aus Tabelle 2 hinzu addiert. Hieraus ergibt sich die letztendliche Anforderung nach DIN 4109 an den Schallschutz des Außenbauteils. -27/28-

28 10. Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten zur städtebaulichen Planung werden die Geräuschimmissionen der B39, der Winternheimer Straße und der Straße Am Germansberg sowie des Gewerbebetriebs Blumenhaus Neumann auf das Plangebiet Am Russenweiher in Speyer prognostiziert. Die Berechnung hat ergeben, dass die städtebaulichen Orientierungswerte für Gewerbelärm an den geplanten Gebäuden im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans eingehalten werden. Die städtebaulichen Orientierungswerte für den Straßenverkehrslärm sind in Teilen des Plangebietes überschritten. Die Überprüfung von Maßnahmen zum Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109 ist im Zuge der Baugenehmigungsverfahren für die einzelnen Gebäude durchzuführen. M. Gerlinger H. Gerlinger Dieser Bericht umfasst 28 Seiten und 1 Anlage. -28/28-

29 Anlage 1:Rasterlärmkarten Verkehrslärm : Abbildung 1: Rasterlärmkarte tags in einer Höhe von h = 2,50 m

30 Abbildung 2: Rasterlärmkarte nachts in einer Höhe von h = 2,50 m

31 Abbildung 3: Rasterlärmkarte tags in einer Höhe von h = 5,3 m

32 Abbildung 4: Rasterlärmkarte nachts in einer Höhe von h = 5,3 m

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