"Eifelstraße", 5. Änderung

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1 Bebauungsplan der Innenentwicklung "Eifelstraße", 5. Änderung der Stadt Bad Breisig Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB, 2a Satz 2 Nr.1 BauGB Verbandsgemeinde Bad Breisig Stadt: Bad Breisig Gemarkung: Niederbreisig Flur: 21 Planfassung für die Verfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB Stand: Mai 2017 DR. SPRENGNETTER UND PARTNER GBR Dipl.-Ing. (FH) M. Faßbender Dipl.-Ing. A. Weber Brohltalstraße 10 Tel.: 02633/ info@sprengnetter-ingenieure.de Brohl-Lützing Fax: 02633/ Internet:

2 Begründung zum Bebauungsplan Seite I Eifelstraße, 5. Änderung, Stadt Bad Breisig Mai 2017 Stadt: Bad Breisig Gemarkung: Niederbreisig Flur: 21 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung Historie und Bestand Geltungsbereich des Bebauungsplans Bauleitplanerisches Verfahren Planerfordernis und Planungsanlass und Planinhalt Übereinstimmung mit den Zielen der Stadtentwicklung Darlegung der konkreten Änderungsinhalte Belange des Naturschutzes Natur und Umwelt Schutzgebietsausweisungen und artenschutzrechtliche Belange Wasserhaushalt und Boden Klima und Luft Landschaftsbild und Kulturgüter Fazit und Abwägung Auswirkungen der Planung Flächenbilanz Maßnahmen zur Verwirklichung Kostenschätzung...9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Plangebietes (Maßstab ca. 1:10.000)...1 Abbildung 2: Luftbild (Maßstab ca. 1:1.000)...2 Abbildung 3: Darstellung FNP Bad Breisig, (Maßstab 1:2000)...4 Abbildung 4: bisherige Darstellung nach B-Plan Eifelstraße : Freisichtfläche (ohne Maßstab)...5 Abbildung 5: Blick aus der Eifelstraße... Abbildung 6: Blick aus der Hubertusstraße... Abbildung 8: Container in der Eifelstraße... Abbildung 7: Einmündungsbereich... Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Verfahrensübersicht...3 Tabelle 2: Flächenbilanz...9

3 Begründung zum Bebauungsplan Seite 1 1 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung 1.1 Historie und Bestand Der Bebauungsplan Eifelstraße wurde 1999 aufgestellt. Seit dem wurde er in insgesamt 4 Änderungsverfahren überarbeitet. Das Gebiet ist fast komplett bebaut. 1.2 Geltungsbereich des Bebauungsplans Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 99/8, Flur 21, Gemarkung Niederbreisig und wird wie folgt umgrenzt: Im Norden, Süden und Osten durch öffentliche Verkehrsflächen und darüber hinaus durch Wohnbauflächen und im Westen durch Wohnbauflächen. Die Fläche des Plangebietes umfasst 0,02 ha. Abbildung 1: Lage des Plangebietes (Maßstab ca. 1:10.000) (Eigene Darstellung auf der Grundlage der TK 25 entnommen aus LANIS)

4 Begründung zum Bebauungsplan Seite 2 Abbildung 2: Luftbild (Maßstab ca. 1:1.000) (Eigene Darstellung auf der Grundlage der Luftbilder entnommen aus LANIS) 1.3 Bauleitplanerisches Verfahren Die 5. Änderung des Bebauungsplans Eifelstraße soll im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt werden. Hierzu müssen die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens erfüllt sein. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine bislang als Freisichtfläche festgesetzte Fläche mit einem öffentlichen Parkplatz überplant werden. Die Fläche, die sich im Eigentum der Stadt befindet, liegt im Einmündungsbereich der Hubertusstraße in die Eifelstraße und soll über diese öffentlichen Verkehrsflächen erschlossen werden. Mit der Planung wird dem Wunsch der Anlieger nach mehr Parkflächen in diesem Bereich Rechnung getragen und somit ein Infrastrukturvorhaben verwirklicht. Auch die in 13a Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BauGB angeführten weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Die Grundfläche umfasst weniger als qm und die Änderung verursacht keine erheblichen Umweltauswirkungen. Des Weiteren werden keine Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen ( 13 Abs. 1 Satz 4 BauGB). Die nächsten FFH Gebiete liegen ca. 2 km entfernt im Nordosten und im Südosten. (Teile vom FFH-Gebiet Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied ) Vogelschutzgebiete sind nicht betroffen. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) der e uropäischen Vogelschutzrichtlinie vor ( 13 Abs. 1 Satz 5 BauGB). Demnach kann nach 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

5 Begründung zum Bebauungsplan Seite 3 Bedingt durch die Anwendbarkeit des 13a BauGB gelten die Vorschriften des 13 Abs. 2 und 3 BauGB, so dass von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB bzw. der Erstellung eines Umweltberichtes nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann. Ferner ist 4c BauGB nicht anzuwenden. Der Rat der Stadt Bad Breisig hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung gefasst. Mit diesem Beschluss kann das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Bei der Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gleichzeitig nach 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens gegeben. Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Bebauungsplanänderung zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig. Tabelle 1: Verfahrensübersicht Verfahrensschritt Datum Aufstellungsbeschluss Billigung des Entwurfs Offenlagebeschluss Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB Bekanntmachung der Offenlage des Bebauungsplans Offenlage des Bebauungsplans nach 3 Abs. 2 BauGB Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und aus der Öffentlichkeit Satzungsbeschluss 1.4 Planerfordernis und Planungsanlass und Planinhalt Der Rat der Stadt Bad Breisig hat in seiner Sitzung am beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Eifelstraße durchzuführen. Anlass und Inhalt der Änderung ist die Notwendigkeit der Schaffung von zusätzlichen Parkflächen im Bereich der Eifelstraße und der Hubertusstraße. Im unteren Teil der Hubertusstraße sind durch im Straßenbereich vorhandene Parkplätze die Einfahrtsituationen auf die Grundstücke beengt. Die Anlieger der Hubertusstraße sind mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, die Situation vor Ort zu entschärfen. Durch die Schaffung neuer Parkflächen kann dem Wunsch der Anlieger Rechnung getragen werden. Dazu soll eine Freisichtfläche an der Ecke Hubertusstraße/Eifelstraße als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz festgesetzt werden. Es wird folglich ein Vorhaben der Infrastruktur verwirklicht. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist Baurecht erforderlich. Das Baurecht soll über die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans geschaffen werden.

6 Begründung zum Bebauungsplan Seite Übereinstimmung mit den Zielen der Stadtentwicklung Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Breisig ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Abbildung 3: Darstellung FNP Bad Breisig, (Maßstab 1:2000) (Eigene Darstellung auf der Grundlage des FNP der Stadt Bad Breisig) Die Festsetzung in der 5. Änderung des Bebauungsplans sieht eine öffentliche Verkehrsfläche vor. Die Anlage von Verkehrsflächen ist innerhalb von Wohnbauflächen grundsätzlich möglich. Eine gesonderte Darstellung erfolgt meist insbesondere nur bei überörtlichen Verkehrsflächen. Damit kann die Festsetzungen der vorliegenden 5. Änderung des Bebauungsplanes Eifelstraße als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.

7 Begründung zum Bebauungsplan Seite 5 2 Darlegung der konkreten Änderungsinhalte Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Eifelstraße ist die Änderungsfläche als Freisichtfläche festgesetzt. Abbildung 4: bisherige Darstellung nach B-Plan Eifelstraße : Freisichtfläche (ohne Maßstab) Die Fläche wird zurzeit als Standort für Baucontainer, Lagerfläche von Baumaterial für den Ausbau der Hubertusstraße, als Standort für Sammelcontainer und als Parkplatz genutzt. Die im Luftbild noch zu erkennende Grünfläche und der Baumbewuchs sind nicht mehr vorhanden. Durch die an der Eifelstraße aufgestellten Sammelcontainer für Glas und Kleidung wird die freie Einsicht in die Hubertusstraße verhindert bzw. beeinträchtigt eine Blickbeziehung stark. Der Einmündungsbereich ist jedoch so gestaltet, das eine Gefährdung durch die fehlende Freisichtfläche nicht vorliegt. Die Umnutzung der Freisichtfläche in eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz entspricht dem Bedarf an Stellplätzen und der tatsächlichen Nutzung. Insofern ist die Änderung des Bebauungsplanes unumgänglich. Die Nutzung des Plangebietes als Verkehrsfläche obliegt keiner Festsetzung durch Art oder Maß einer baulichen Nutzung. Alle übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

8 Begründung zum Bebauungsplan Seite 6 Situation vor Ort: Abbildung 6: Blick aus der Hubertusstraße Abbildung 5: Blick aus der Eifelstraße Abbildung 8: Einmündungsbereich Abbildung 7: Container in der Eifelstraße 3 Belange des Naturschutzes Die 5. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Bad Breisig Eifelstraße soll im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB durchgeführt werden. Gem. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Dennoch sind alle relevanten Umweltbelange beachtlich und im Verfahren in eine sachgerechte Abwägung einzustellen. Hierzu werden die folgenden Schutzgüter beurteilt. Das Plangebiet mit einer Flächengröße von etwa 224 m² befindet sich innerhalb eines Wohngebietes, das ca. 500 m westlich vom Ortskern von Bad Breisig gelegen ist. Es umfasst ein Grundstück, das zum größten Teil von den öffentlichen Verkehrsflächen der Eifelstraße und der Hubertusstraße umschlossen ist. Lediglich mit der östlichen Grenze schließt es an ein, mit einem Wohnhaus bebauten, Grundstück an. Es liegt auf einer Geländehöhe von ca. 82,5 m ü. NHN und weist ein leichtes Gefälle auf. Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes Das Plangebiet befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eifelstraße. Der Ursprungsbebauungsplan stammt aus dem Jahre 1999 und wurde seitdem in vier

9 Begründung zum Bebauungsplan Seite 7 Änderungsverfahren überarbeitet. In dem rechtsgültigen Bebauungsplan wurde das Plangebiet als Freisichtfläche festgesetzt. 3.1 Natur und Umwelt Die 5. Änderung umfasst 224 m². Für die Herstellung des Parkplatzes wird eine Fläche von 224 m² versiegelt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Bebauungsplanänderung zu erwarten sind, gelten bei dem Verfahren nach 13a BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig. 3.2 Schutzgebietsausweisungen und artenschutzrechtliche Belange Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Rhein Ahr Eifel. Da es sich allerdings um eine Änderung eines Bebauungsplans handelt, bedarf es keiner gesonderten Genehmigung; im Erstaufstellungsverfahren wurde die zuständige Naturschutzbehörde (seinerzeit noch Landespflegegebehörde) beteiligt. Teile des FFH-Gebiet Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied (FFH ) liegen ca. 2 km entfernt im Nordosten und im Südosten. Vogelschutzgebiete sind nicht betroffen. Von räumlich funktionalen Wechselbeziehungen ist nicht auszugehen. Es sind keine Auswirkungen auf die FFH-Gebiete durch die vorliegende Planung zu erwarten. 44 BNatSchG verbietet wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen, zu zerstören oder erheblich zu stören, wenn der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art dadurch verschlechtert wird. Es liegen keine Hinweise auf die Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange und keine Gehölzbestände vor. Im Plangebiet liegen keine Biotoptypen gem. 30 BNatSchG oder sonstigen kartierte Biotoptypen vor. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nicht als Lebensraum für besonders geschützte Arten anzusehen. Es liegen keine Tatbestände vor, die unter die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes oder von EU-Richtlinien fallen, wodurch die 5. Änderung des Bebauungsplans mit artenschutzrechtlichen Belangen vereinbar ist. 3.3 Wasserhaushalt und Boden Das Plangebiet liegt südlich des Frankenbaches, einem Gewässer 3. Ordnung. Von dem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsbereich ist das Plangebiet nicht betroffen. Das Trinkwasserschutzgebiet mit RVO Goldene Meile, Sinzig, Zone IIIS liegt in einer Entfernung von 300 m im Norden. Das Trinkwasserschutzgebiet mit RVO Goldene Meile, Sinzig, Zone IIIB liegt in einer Entfernung von 400 m im Osten. Mineral-oder Heilquellen sind nicht betroffen. Durch die 5. Änderung des Bebauungsplans wird gegenüber der zulässigen max. überbaubaren Grundfläche seit 1999 eine zusätzliche Fläche von 224 m² versiegelt, so dass sich die Änderung auf den Wasserhaushalt und den Boden auswirkt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Bebauungsplanänderung zu erwarten sind, gelten bei dem Verfahren nach 13a BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig.

10 Begründung zum Bebauungsplan Seite Klima und Luft Die 5. Änderung bewirkt eine geringfügige Mehrversiegelung, die sich aber nicht negativ auf die Schutzgüter Klima und Luft auswirkt. 3.5 Landschaftsbild und Kulturgüter Nach den Darstellungen des Landschaftsinformationssystems Rheinland Pfalz befindet sich das Plangebiet innerhalb des Landschaftraumes Brohl Sinziger Terassenflur. Die Terrassenflur über dem Taleinschnitt des Rheins ist von zahlreichen Vulkankuppen durchsetzt. Mehrere Bachläufe, die nach Norden zur Ahr oder nach Osten zum Rhein entwässern, durchziehen das Plateau. Die Änderung wird sich aufgrund der Vorprägung der Umgebung nicht auf die das Landschaftsbild auswirken und steht der 5. Änderung des Bebauungsplans nicht entgegen. Ein Denkmal der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz liegt mit einem Wegekreuz 200 m östlich an der Einmündung Eifelstraße/Miebachstraße. Der Erholungswert der Landschaft wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt. 3.6 Fazit und Abwägung Insgesamt betrachtet wirkt sich die 5. Änderung auf die Schutzgüter Boden und Wasser aus. Eine Mehrversiegelung bzw. eine erhöhter Eingriff, als der nach vorhandenem Baurecht zulässige, wird ermöglicht. Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Bebauungsplanänderung zu erwarten sind, gelten bei dem Verfahren nach 13a BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig. Die 5. Änderung schafft Baurecht, das dem Bedarf an zusätzlicher Parkfläche in dem Baugebiet und der derzeitigen Nutzung entspricht.

11 Begründung zum Bebauungsplan Seite 9 4 Auswirkungen der Planung 4.1 Flächenbilanz Tabelle 2: Flächenbilanz Flächenbezeichnung m² Geltungsbereich 224 m² Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Parkfläche 224 m² 4.2 Maßnahmen zur Verwirklichung Soziale Maßnahmen sind nicht notwendig. Eine Bodenordnung wird im Anschluss an das Verfahren auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht durchgeführt werden müssen, da die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde stehen. 4.3 Kostenschätzung Der Ortsgemeinde werden durch die vorliegende Planung Erschließungs-und Planungskosten entstehen. ausgefertigt: Bad Breisig, den (Gabriele Hermann-Lersch) Stadtbürgermeisterin

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