Schalltechnische Untersuchung Änderung Neue Feuerwache in Freiburg

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1 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U T I K Projekt: 1736-t6-30. März 2017 Auftraggeber: tadt Freiburg tadtplanungsat Berliner Allee Freiburg Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH) Thoas Heinee M.Eng. Dipl.-Geogr. tefaniee Rahner B Ü R O T U T T G A R T chloßstraße tuttgart Tel: 0711 / Fax: 0711 / Messstelle nach 29 BIchG für Geräusche B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße Freiburg i. Br. Tel: 0761 / Fax: 0761 / B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee Dortund Tel: 0231 / Fax: 0231 / Eail: info@heine-jud.de THOMA HEINE Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region tuttgart ö.b.u.v. achverständiger für challiissionsschutz Durch die DAkk nach DIN EN IO/IEC akkreditiertes Prüflaboratoriu. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten tandorte und Prüfverfahren. AXEL JUD Dipl.-Geograph von der IHK Region tuttgart ö.b.u.v. achverständiger für challiissionen und challschutz i tädtebau

2 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Unterlagen Projektbezogene Unterlagen Gesetze, Noren und Regelwerke Beurteilungsgrundlagen Orientierungswerte der DIN Iissionsrichtwerte der TA Lär Gebietseinstufung und chutzbedürftigkeit Beschreibung der ituation und Lärschutzaßnahen Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel traßenverkehr - Verkehrskenndaten und Eissionsberechnung Eissionen der Feuerwache und des Rettungszentrus Vorbelastung pitzenpegelbetrachtung Ausbreitungsberechnungen Qualität der Prognose Ergebnisse und Beurteilung Gesatbetrieb Feuerwache/Rettungszentru und Einsätze Vergleich der Beurteilungspegel Bestand - Planung Fahrverkehr i öffentlichen traßenrau traßenverkehr Lärpegelbereiche nach DIN Zusaenfassung Anhang t

3 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Die Untersuchung enthält 32 Textseiten, 61 Anlagen und 3 Karten. Freiburg, den 30. März 2017 Dipl.-Ing. (FH) Thoas Heine M.Eng. Dipl.-Geogr. tefanie Rahner 1736-t

4 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 1 Aufgabenstellung Es ist die Änderung des Bebauungsplans Neue Feuerwache geplant. Die bestehende Feuerwache soll zu eine Rettungszentru erweitert werden. I Rahen des Bebauungsplanverfahrens sind die schalltechnischen Auswirkungen zu untersuchen und zu beurteilen. Hierbei wird die bestehende Feuerwache sowie die Zusatzbelastung durch das geplante Rettungszentru berücksichtigt. Die Grundlage der Untersuchung ist die Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär) 1 it de Verfahren detaillierte Prognose. Die TA Lär schreibt das Verfahren zur Erittlung der Beurteilungspegel sowie die Iissionsrichtwerte vor, die an der angrenzenden Bebauung einzuhalten sind. I Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o Erarbeiten eines Rechenodells auf der Basis von Literaturangaben und Angaben zur Auslastung; Bestiung der Abstrahlung aller relevanter challquellen, o Erittlung der Beurteilungspegel an der angrenzenden Bebauung, o Bestiung von Lärschutzaßnahen, o Erittlung der Lärpegelbereiche an der geplanten Bebauung nach DIN 4109, o Darstellung der ituation in For von Lärkarten, o Textfassung. 1 Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) 1736-t

5 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen o Vorabzug Bebauungsplan it örtlichen Bauvorschriften 3. Änderung Neue Feuerwache Plan-Nr.: 6-1c, tadtplanungsat Freiburg i Breisgau, Maßstab 1:500, digital, tand o Auszug aus de Bebauungsplan Neue Feuerwache, Rechtskraft a o Lageplan it Erdgeschoss, tudie Rettungszentru Freiburg, Planungsgruppe Gestering Knipping de Vries, Maßstab 1:1.250, tand o challtechnische Untersuchung Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache, Plan - Nr. 6-1 c tadt Freiburg i. Br., Bericht Nr , Möhler + Partner Ingenieure AG, tand epteber 2011 o Angaben zu den Verkehrszahlen, tadt Freiburg, epteber 2015 o Angaben zu Feuerwehr-Übungsbetrieb, zur Auslastung des Rettungszentrus sowie zu Fahrzeug- und Einsatzaufkoen, tadt Freiburg, At für Brand- und Katastrophenschutz, tand und Gesetze, Noren und Regelwerke o 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Iissionsschutzgesetzes (Verkehrslärschutzverordnung BIchV) in der Fassung vo 12. Juni 1990, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18. Dezeber 2014 o Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) o Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zu chutz gegen Lär vo TA Lär - für Baden-Württeberg; Herausgeber: Ministeriu für Uwelt und Verkehr Baden-Württeberg, Juni 1999 o Richtlinien für den Lärschutz an traßen RL-90, der Bundesinister für Verkehr, Abteilung traßenbau, Ausgabe 1990 o Bayerische Parkplatzlärstudie, Epfehlungen zur Berechnung von challeissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Onibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, chriftenreihe des LfU Bayern, 2007 o Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und peditionen, Hessische Landesanstalt für Uwelt, 16. Mai 1995 o DIN challschutz i tädtebau, Juli t

6 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg o DIN Beiblatt 1 - challschutz i tädtebau, Mai 1987 o DIN IO Däpfung des challs bei der Ausbreitung i Freien, Teil 2: Allgeeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 o DIN challschutz i Hochbau, Noveber 1989 o DIN challschutz i Hochbau, Juli 2016 o VDI Eissionskennwerte von challquellen: port- und Freizeitanlagen, epteber t

7 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 3 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der schalltechnischen ituation werden folgende Regelwerke angewendet: o Die DIN wird in der Regel i Rahen von Bebauungsplanverfahren angewendet und gilt für alle Lärarten. o Die TA Lär 2 gilt für Anlagen i inne des BIchG. Die TA Lär ist i Bebauungsplanverfahren zwar nicht unittelbar bindend, es sollte jedoch i Rahen der Abwägung auf jeden Fall geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können, da i Betrieb gefordert ist, die Richtwerte an der angrenzenden Bebauung einzuhalten. Die Iissionsrichtwerte der TA Lär entsprechen weitestgehend den Orientierungswerten der DIN für Gewerbelär. Durch die Berücksichtigung von Zuschlägen (z.b. Ipulshaltigkeit) und die Betrachtung der lautesten Nachtstunde, liegen die Anforderungen der TA Lär über denen der DIN Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Iissionen wird deshalb die TA Lär angewendet. 3.1 Orientierungswerte der DIN Tabelle 1 - Orientierungswerte nach DIN (Auszug) Gebietsnutzung Orientierungswert in (A) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)* Gewerbe-, Kerngebiet / 50 Dorf- und Mischgebiet / 45 Besonderes Wohngebiet / 40 Allgeeines Wohngebiet / 40 Reines Wohngebiet / 35 * Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlär, der höhere für Verkehrslär. 1 DIN challschutz i tädtebau, Juli 2002, it Beiblatt 1, Mai Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) 1736-t

8 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Nach der DIN sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von challquellen (Verkehrs-, port-, Gewerbe- und Freizeitlär, etc.) jeweils für sich allein it den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich it der verschiedenartigen Geräuschzusaensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten i Rahen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch it anderen Belangen abzuwägen. 3.2 Iissionsrichtwerte der TA Lär Zur Beurteilung der challiissionen werden die Richtwerte der Technischen Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär) 1 herangezogen. Folgende Iissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Tabelle 2 - Iissionsrichtwerte der TA Lär, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Iissionsrichtwert in (A) tags (6 bis 22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete d) Allgeeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) Reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Es soll verieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert u ehr als 30 (A) und den Nachtrichtwert u ehr als 20 (A) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 00 bis 7 00 Uhr und bis Uhr, sonntags 6 00 bis 9 00 Uhr, bis Uhr und bis Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 (A) zu Mittelungspegel in der 1 Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) 1736-t

9 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste tunde zwischen und 6 00 Uhr aßgeblich. Die Richtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe geeinsa, d.h. die Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe uss berücksichtigt werden. Nach Abs der TA Lär gilt als Irrelevanz-Kriteriu für die Berücksichtigung der Vorbelastung eine Unterschreitung des Richtwerts u 6 (A) durch den Beurteilungspegel der Anlage. Verkehrsgeräusche In Anlehnung an die TA Lär 1 wird der An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ebenfalls betrachtet. Lärschutzaßnahen organisatorischer Art sind hiernach vorzusehen, wenn in der Gebietskategorie c) bis f) der TA Lär: o der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche u 3 (A) erhöht wird o keine Verischung it de übrigen Verkehr erfolgt ist und o die Grenzwerte der 16. BIchV 2 erstals oder weitergehend überschritten sind Die Bedingungen gelten kuulativ, das heißt, nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sind organisatorische Lärschutzaßnahen zu ergreifen 3. Tabelle 3 - Iissionsgrenzwerte der 16. BIchV Gebietsnutzung Iissionsgrenzwert in (A) tags 6-22 Uhr nachts 22-6 Uhr Krankenhäuser, chulen, Kurheie und Altenheie Wohngebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) Verordnung zur Durchführung des Bundes-Iissionsschutzgesetzes (Verkehrslärschutzverordnung BIchV) in der Fassung vo 12. Juni 1990, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18. Dezeber Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zu chutz gegen Lär vo TA Lär - für Baden-Württeberg; Herausgeber: Ministeriu für Uwelt und Verkehr Baden-Württeberg, Juni t

10 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 3.3 Gebietseinstufung und chutzbedürftigkeit Die chutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Für die nördlich an die Feuerwache angrenzende Bebauung wird von der chutzbedürftigkeit eines allgeeinen Wohngebiets (WA) bzw. eines Mischgebiets (MI) ausgegangen 1. Weiter nordwestlich befindet sich reines Wohngebiet (WR). Für die südlich des Bebauungsplangebietes gelegenen Kleingärten wird tagsüber die chutzbedürftigkeit eines Mischgebietes zugrunde gelegt. Abbildung 1 - chutzbedürftigkeit 1 WR WA MI KiTa Feuerwache / geplantes Rettungszentru Kleingärten Westlich des Plangebietes befindet sich das chulgelände der taudinger chule. I Rahen des vorgesehenen Ausbaus ist eine Kindertagesstätte geplant. Hierfür wird ein, de Gelände der Feuerwehr a nächsten gelegener, Iissionsort auf de chulgelände (i Bereich der Grundstücksgrenze) berücksichtigt. Weder die DIN 18005, noch die TA Lär, enthalten Orientierungs- bzw. Iissionsrichtwerte für Kindertagesstätten. Ersatzweise wird die 1 Auszug aus de Bebauungsplan Neue Feuerwache, Rechtskraft a t

11 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg chutzbedürftigkeit eines allgeeinen Wohngebietes herangezogen; dieser Ansatz liegt für die Beurteilung der ituation auf der sicheren eite t

12 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 4 Beschreibung der ituation und Lärschutzaßnahen Es ist die Änderung des Bebauungsplans Neue Feuerwache in Freiburg geplant. Das direkt an die Eschholzstraße angrenzende Bebauungsplangebiet soll als Geeinbedarfsfläche festgesetzt und die bestehende Hauptfeuerwache zu eine Rettungszentru erweitert werden. Der Gebäudebestand wird durch den Neubau einer Abstell- und Lagerhalle i nördlichen Bereich sowie eine Gebäudeverlängerung einschließlich eines neuen Übungsturs an der taudinger traße erweitert. Das Rettungszentru soll zukünftig, neben der Feuerwehr, auch durch weitere Organisationen bzw. Gruppen (Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Bergwacht chwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Rettungstaucher Pinguine, Veterinärzug Freiburg) genutzt werden. Das Rettungszentru bietet Platz für bis zu 300 weitere Einsatzkräfte. Neben theoretischen Ausbildungseinheiten i Inneren der Gebäude sind praktische Übungen i Freien (Übungshof, s. Abbildung 2) vorgesehen. Abbildung 2 - Lageplan 1 Abstell-/Lagerhalle Lärschutzwände Eschholzstraße Übungshof Zwischenhof Vorplatz Parkplatz Übungstur (neu) Gebäudeverlängerung Bei Großteil der Übungen der genannten Gruppen des Rettungszentrus finden, bis auf vereinzelte Fahrzeugbewegungen, keine bzw. nur vereinzelte lärintensive Tätigkeiten statt (z.b. Einsatz von Notstroaggregaten oder Zeltgebläsen). Die Übungen der Feuerwehr stellen degegenüber den schalltechnisch ungünstigeren Fall dar. Ein gleichzeitiger Übungsbetrieb von Feuerwehr und einer Gruppe des Rettungszentrus ist nicht öglich, da die Übun- 1 Lageplan it Erdgeschoss, tudie Rettungszentru Freiburg, Planungsgruppe Gestering Knipping de Vries, Maßstab 1:1.250, tand t

13 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg gen a gleichen Ort stattfinden. Für die Berechnungen wurde ein ganztägiger Übungsbetrieb der Feuerwehr zugrunde gelegt, dies stellt die axial ögliche Auslastung der Anlage dar. Zusaenfassung der berücksichtigten challquellen Neben de Übungs- und sonstigen Betrieb der Feuerwache sowie des Rettungszentrus werden auch die Einsätze der Feuerwehr betrachtet sowie die durch den traßenverkehr auftretenden Beurteilungspegel dargestellt. Folgende challquellen sind für die schalltechnische Beurteilung von Bedeutung (s. auch Kapitel 5.2): o Übungsbetrieb: 8 Übungseinheiten (ÜE) à 1,5 td. sowie eine Drehleiterübung à 0,5 td. pro Tag. Bei den Übungseinheiten treten folgende Geräusche auf: in allen ÜE: Lkw- und Kounikationsgeräusche in 8 ÜE: Geräusche durch Absperren, Binden und Reinigen in 7 ÜE: Geräusche durch Feuerlöschkreiselpupen, Löschwasserübungen und chlagen von Metall auf Asphalt in 4 ÜE: Hydraulikotoren und Kopressoren in jeweils 1 ÜE: Container-Aufnehen/Absetzen, troerzeuger, Motorkettensäge und Motortrennschleifer o weitere Tätigkeiten: Überprüfung der Drehleiter, Rangiertätigkeiten zur Fahrzeugreinigung sowie Kounikationsgeräusche o Park-Verkehr o Feuerwehreinsätze (Lkw-Ein-/Ausfahrten, Rangieren) o traßenverkehr (Eschholzstraße) Lärschutzaßnahen Folgende Lärschutzaßnahen werden vorgesehen. ie wurden bei den Berechnungen bereits berücksichtigt: o Der Übungsbetrieb findet ausschließlich werktags zwischen 7 00 Uhr und axial Uhr statt. o Eine Lärschutzwand a Rand des Übungshofes in Richtung des allgeeinen Wohngebietes (Höhe 3, Länge rund 40 ; s. Abbildung 2). o Eine Lärschutzwand a Rand des Zwischenhofes (Höhe 10, Länge rund 35 ; s. Abbildung 2). Alternativ kann ein Gebäuderiegel it gleicher Höhe vorgesehen werden. o Die Höhe der geplanten Abstell-/Lagerhalle (s. Abbildung 2) beträgt entlang der üdfassade indestens 8, t

14 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 5 Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel 5.1 traßenverkehr - Verkehrskenndaten und Eissionsberechnung Die Verkehrszahlen der Eschholzstraße, die den Berechnungen zugrunde liegen, entstaen den Angaben der tadt Freiburg 1. I Einzelnen wurden folgende Verkehrskennwerte angesetzt (siehe Tabelle 4): Tabelle 4 - Verkehrsbelastung traße DTV* Kfz/24 td. V-Anteil** tags/nachts % Geschwindigkeit Pkw / Lkw k/h Eschholzstraße ,5 / 1,2 50 / 50 * Durchschnittlicher täglicher Verkehr ** chwerverkehrs-anteil Fahrbahnbelag Die traßenoberfläche geht it eine Korrekturwert von ± 0 (A) in die Berechnungen ein. teigung und Gefälle Es treten in keine Bereich teigungen 5%, so dass geäß RL-90 keine Zuschläge zu vergeben sind. Mehrfachreflexionen Ein Zuschlag für Mehrfachreflexionen geäß RL-90 wurde nicht vergeben, da die erforderlichen Kriterien für die Vergabe nicht erfüllt werden. ignalanlagen I relevanten Abschnitt sind keine ignalanlagen vorhanden. Deentsprechend wurde kein Zuschlag geäß RL-90 für ignalzeichen vergeben. 1 Angaben zu den Verkehrszahlen, tadt Freiburg, vo t

15 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Eissionsberechnung Der aßgebende Wert für den chall a Iissionsort ist der Beurteilungspegel. Die Beurteilungspegel wurden getrennt für den Tag (von 6 00 bis Uhr), und die Nacht (von bis 6 00 Uhr) berechnet. Zur Berechnung der challeission nach den RL-90 werden bei einer ehrstreifigen traße Linienschallquellen in 0,5 Höhe über den Mitten der beiden äußersten Fahrstreifen angenoen. Bei einstreifigen traßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. In die Berechnung des Eissionspegels bei traßenverkehrslär gehen ein: o die aßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, erittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV), o die Lkw-Anteile (>2,8 t) für Tag und Nacht, o die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw, o die teigung und das Gefälle der traße, o ein Korrekturwert für die Bauweise der traßenoberfläche. Tabelle 5 - Eissionsberechnung traße Eissionspegel L E in (A) tags nachts Eschholzstraße 64,1 54, t

16 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 5.2 Eissionen der Feuerwache und des Rettungszentrus Die Beurteilungspegel wurden nach de in der TA Lär 1 beschriebenen Verfahren detaillierte Prognose erittelt. Zur Bestiung der künftigen ituation wurde ein Rechenodell auf der Grundlage von Betreiber- und Literaturangaben sowie eigenen Messungen erarbeitet. Ergänzend wurden Messdaten der Möhler + Partner Ingenieure AG 2 herangezogen. Die Iissionspegel der einzelnen Geräusche wurden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuscherkale (Ton- und Ipulshaltigkeit) zu Beurteilungspegel zusaengefasst. Die Beurteilungspegel werden nach de Verfahren der TA Lär nach folgender Gleichung bestit: L r Mit: T r T j N N 1 = 10 lg Tj 10 Tr j= 1 0,1 ( L C + K + K + K ) Aeq,j et T,j I, j R,j (A) Beurteilungszeitrau, 16 tunden tags und 1 tunde nachts ( lauteste Nachtstunde ) Teilzeit j Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j C et K T,j K I,j K R,j eteorologische Korrektur Zuschlag für Ton- und Inforationshaltigkeit Zuschlag für Ipulshaltigkeit Zuschlag für Tageszeiten it erhöhter Epfindlichkeit 1 Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) 2 challtechnische Untersuchung Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache, Plan - Nr. 6-1 c tadt Freiburg i. Br., Bericht Nr , Möhler + Partner Ingenieure AG, tand epteber t

17 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg challpegelessungen I Rahen einer Ortsbesichtigung a sowie a wurden challpegelessungen i Hofbereich der Feuerwache durchgeführt. Für die Messungen wurden challpegelessgeräte der Fa. Norsonic-Tippkeper GbH Typ 116 bzw. Typ 140 verwendet Übungsbetrieb Die für den Übungsbetrieb aßgeblichen Quellen und Einwirkzeiten wurden i Wesentlichen vo Betreiber itgeteilt und durch eigene Messungen sowie Messdaten der Möhler + Partner Ingenieure AG 1 ergänzt. Als Maxialfall wurde den Berechnungen ein Tag it 8 Übungseinheiten (ÜE) à 1,5 tunden (davon 1 ÜE zwischen und Uhr) zugrunde gelegt. Für die Übungen ergibt sich tagsüber von 7 bis 20 Uhr ein anlagenbezogener challleistungspegel von 105,7 (A) (vgl. Tabelle 6). Die challquelle wird über den gesaten Übungshofbereich verteilt. 1 challtechnische Untersuchung Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache, Plan - Nr. 6-1 c tadt Freiburg i. Br., Bericht Nr , Möhler + Partner Ingenieure AG, tand epteber t

18 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Tabelle 6 - Übersicht challquellen Übungsbetrieb 7-20 Uhr Quelle chall- Einwirkzeit Korrektur Teilpegel leistungs Uhr Einwirkzeit 7-20 Uhr pegel* (A) Minuten (A) (A) Lkw-Leerlauf 1 94,0 7 x 30-5,7 88,3 Lkw-Tür Zuschlagen 2 99,6 7 x 1,7-18,2 81,4 Lkw Anlassen 1 100,0 7 x 0,3-25,7 74,3 Lkw Rangieren 1 99,0 7 x 8-11,4 87,6 Rufen sehr laut 1 95,0 7 x 4,2-14,2 80,8 prechen sehr laut 1 75,0 7 x 90-0,9 74,1 Absperren, Binden, Reinigen 2 88,5 7 x 30-5,7 82,8 chlagen von Metall auf Asphalt 2 89,2 6 x 0,5-24,1 65,1 Löschwasserübung (trahlrohr und fahrzeugeigene Pupe) 3 107,4 6 x 15-9,4 98,0 Feuerlöschkreiselpupen 2 95,0 6 x 15-9,4 85,6 troerzeuger 5 kva 2 98,0 4 x 80-3,9 94,1 Hydraulikotor für cheren und preizer 2 94,0 4 x 80-3,9 90,1 Kopressor für Hebekissen und Luftdruckgeräte 2 95,0 4 x 80-3,9 91,1 Rückfahrwarner 2 107,0 4 x 8-13,9 93,1 Container auf- und absatteln 3 102,1 1 x 2-25,9 76,2 troerzeuger 8 kva 2 100,0 1 x 80-9,9 90,1 Motorkettensäge 3 117,0 1 x 15-17,2 99,8 Motortrennschleifer 3 116,0 1 x 22,5-15,4 100,6 challleistungspegel, bezogen auf 13 td. (7-20 Uhr) L WA 105,7 (A) * einschließlich Ton-/Ipulszuschlag 1 Literaturangaben 2 Angaben der Möhler + Partner Ingenieure AG vo epteber eigene Messung vo t

19 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Tabelle 7 - Übersicht challquellen Übungsbetrieb Uhr Quelle chall- Einwirkzeit Korrektur Teilpegel leistungs Uhr Einwirkzeit Uhr pegel* (A) Minuten (A) (A) Lkw-Leerlauf 1 94,0 30-6,0 88,0 Lkw-Tür Zuschlagen 2 99,6 1,7-18,5 81,1 Lkw Anlassen 1 100,0 0,3-26,0 74,0 Lkw Rangieren 1 99,0 8-11,8 87,6 Rufen sehr laut 1 95,0 4,2-14,6 80,4 prechen sehr laut 1 75,0 90-1,2 73,8 Absperren, Binden, Reinigen 2 88,5 30-6,0 82,5 chlagen von Metall auf Asphalt 2 89,2 0,5-23,8 65,4 Löschwasserübung (trahlrohr und fahrzeugeigene Pupe) 3 107,4 15-9,0 98,4 Feuerlöschkreiselpupen 2 95,0 15-9,0 86,0 challleistungspegel, bezogen auf 2 td. (20-22 Uhr) L WA 99,5 (A) Für die Übungen von 20 bis 22 Uhr ergibt sich ein anlagenbezogener challleistungspegel von 99,5 (A) unter Berücksichtigung der Zu- und Abschläge. Die challquelle wird über den gesaten Übungshofbereich verteilt. Tabelle 8 - Übersicht challquelle Drehleiterübung Quelle chall- Einwirkzeit Korrektur Teilpegel leistungs Uhr Einwirkzeit 7-20 Uhr pegel* (A) Minuten (A) (A) Drehleiterübung 3 108, ,1 93,9 challleistungspegel, bezogen auf 13 td. (7-20 Uhr) L WA 93,9 (A) * einschließlich Ton-/Ipulszuschlag 1 Literaturangaben 2 Angaben der Möhler + Partner Ingenieure AG vo epteber eigene Messung vo t

20 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Für eine Drehleiterübung zwischen 7 und 20 Uhr i Bereich des Übungsturs wird ein anlagenbezogener challleistungspegel von 93,9 (A) zugrunde gelegt Weitere Tätigkeiten Neben de Übungsbetrieb werden weitere challquellen i Zwischenhof sowie auf de Vorplatz berücksichtigt. I Bereich des Vorplatzes findet 2 al täglich (zwischen 7 und 17 Uhr) eine Überprüfung der Drehleiter (Gesatdauer pro Vorgang rund 8 Minuten) statt. Die Fahrzeuge werden hierzu aus der Garage gefahren, die Drehleiter überprüft und das Fahrzeug anschließend wieder in der Garage abgestellt. Tabelle 9 - Übersicht challquelle Überprüfung Drehleiter Quelle chall- Einwirkzeit Korrektur Teilpegel leistungs Uhr Einwirkzeit 7-17 Uhr pegel* (A) Minuten (A) (A) Lkw Rangieren 1 99,0 2 x 1-24,8 74,2 Rückfahrwarneinrichtung 1 104,0 2 x 0,5-27,8 76,2 Überprüfung Drehleiter 2 101,4 2 x 7-16,3 85,1 challleistungspegel, bezogen auf 10 td. (7-17 Uhr) L WA 85,9 (A) Für die Überprüfung der Drehleiter wird i Bereich des Vorplatzes ein anlagenbezogener challleistungspegel von 85,9 (A) zwischen 7 und 17 Uhr zugrunde gelegt. Freitags werden zwischen 9 und 16 Uhr die Fahrzeuge der Feuerwache gereinigt. Die Reinigung findet ausschließlich innerhalb der Waschhalle statt. I Bereich des Zwischenhofes kot es zu Rangiertätigkeiten von bis zu 20 Lkw und 5 Pkw. 1 Literaturangaben 2 eigene Messung vo t

21 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Tabelle 10 - Übersicht challquelle Rangieren Fahrzeugreinigung Quelle challleistungspegel* (A) Einwirkzeit 9-16 Uhr Minuten Korrektur Einwirkzeit (A) Teilpegel 9-16 Uhr (A) Lkw Rangieren 1 99,0 20 x 1-13,2 85,8 Rückfahrwarneinrichtung 1 104,0 20 x 0,5-16,2 87,8 Pkw Rangieren 1 84,0 5 x 1-19,2 64,8 challleistungspegel, bezogen auf 7 td. (9-16 Uhr) L WA 89,9 (A) Für die Rangiertätigkeiten i Rahen der Fahrzeugreinigung wird ein anlagenbezogener challleistungspegel von 89,9 (A) zwischen 9 und 16 Uhr i Bereich des Zwischenhofes angesetzt. Des Weiteren werden Kounikationsgeräusche i Zwischenhofbereich berücksichtigt. Für die Kounikationsgeräusche werden tagsüber durchgehend 4 sich i Zwischenhofbereich aufhaltende Personen angesetzt. Die challabstrahlung durch Kounikationsgeräusche wurde nach de Verfahren der VDI berechnet. Es wurde von prechen gehoben it eine Grund-challleistungspegel von 70 (A) und jeweils 50 % sprechenden der anwesenden Personen ausgegangen. Der challleistungspegel ergibt sich nach folgender Gleichung: L WA = lg (n) + L I Mit: n L I Anzahl der sprechenden Personen, 50 % der anwesenden Personen Zuschlag für die Ipulshaltigkeit, L I = 9,5 4,5 lg (n) Es ergibt sich ein challleistungspegel von 73,0 (A) zuzüglich eines Zuschlags für Ipulshaltigkeit von 8,1 (A). (challquelle i Rechenodell: Kounikation) 1 Literaturangaben 2 VDI Eissionskennwerte von challquellen: port- und Freizeitanlagen, epteber t

22 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Parkplatz Die challleistung auf den tellplätzen für Pkw wird nach de zusaengefassten Verfahren der Parkplatzlärstudie 1 bestit: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K tro + 10 lg (B N) - 10 lg ( / 1 2 ) (A)/ 2 Mit: L W L W0 K PA K I K D K tro B N flächenbezogener challleistungspegel des Parkplatz Ausgangsschallpegel für eine Bewegung je tellplatz und tunde L W0 = 63 (A) Zuschlag für die Parkplatzart, hier Besucher- und Mitarbeiterparkplatz + 0 (A) Zuschlag für die Ipulshaltigkeit, hier + 4 (A) Zuschlag für den Durchfahranteil, hier + 4,3 (A) (Parkplatz west) bzw. + 2,5 (A) (Parkplatz ost) Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 (A) (Fahrgassen: Asphalt) Bezugsgröße, hier 59 tellplätze (Parkplatz west) und 19 tellplätze (Parkplatz ost) Bewegungshäufigkeit, hier 0,5 Kfz-Bewegungen pro tellplatz pro tellplatz und tunde tags Gesatfläche Für den westlichen Parkplatz ergibt sich tags ein challleistungspegel von 89,0 (A) und für den östlichen Parkplatz 82,3 (A). Die challleistungspegel beziehen sich auf den gesaten Parkplatz bei jeweils 1 Bewegung je tellplatz und tunde. (challquellen i Rechenodell: Parkplatz west, Parkplatz ost) 1 Bayerische Parkplatzlärstudie, Epfehlungen zur Berechnung von challeissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Onibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, LfU Bayern, t

23 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Feuerwehreinsatz Entsprechend der Angaben der Feuerwehr 1 wurden als Maxialfall 8 Einsätze tags sowie ein Einsatz in der lautesten Nachtstunde berücksichtigt. Fünf der 8 Einsätze i Tagzeitrau erfolgen hierbei über die Ausfahrt 1 (jeweils 4 Fahrzeuge), die übrigen über die Ausfahrt 2 (jeweils 2 Fahrzeuge) (vgl. Abbildung 3). Der nächtliche Einsatz wird über die Ausfahrt 2 berücksichtigt. Für die Einsätze werden die jeweiligen Fahrzeugausfahrten (Ausrücken) und -einfahrten (Einrücken) sowie das Rangieren der Fahrzeuge (einschließlich Rückfahrwarneinrichtung) bei Einrücken angesetzt. Für den Nachtzeitbereich wird als Maxialfall ( worst case ) davon ausgegangen, dass das Ausund Einrücken innerhalb derselben Nachtstunde erfolgt. Abbildung 3 - Lageplan 2 it Eintragung der Ausfahrwege Ausfahrt 2 Ausfahrt 1 Für den Fahrweg der Fahrzeuge wird jeweils ein längenbezogener challleistungspegel von 63 (A)/ angesetzt 3. Für das Rangieren der Lkw bei Einrücken wird ein anlagenbezogener challleistungspegel von 99 (A) 3 über eine Einwirkzeit von jeweils 1 Minute pro Lkw zugrunde gelegt. Pro Rangiervorgang ergibt sich dait ein auf 1 tunde bezogener challleistungspegel von 81,2 (A). Es werden tagsüber insgesat 26 Vorgänge (davon 20 i Bereich der Ausfahrt 1) sowie 2 Vorgänge (Ausfahrt 2) in der lautesten Nachtstunde 1 Besprechung vo Lageplan it Erdgeschoss, tudie Rettungszentru Freiburg, Planungsgruppe Gestering Knipping de Vries, Maßstab 1:1.250, tand Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und peditionen, Hessische Landesanstalt für Uwelt, 16. Mai t

24 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg angesetzt. Während des Rangierens wird darüber hinaus der Einsatz akustischer Rückfahrwarneinrichtungen berücksichtigt. Es wird angenoen, dass die Warneinrichtung während der Hälfte des Rangiervorgangs, d.h. 30 ekunden je Vorgang, in Betrieb ist. Für die Rückfahrwarneinrichtung wird ein anlagenbezogener challleistungspegel von 104 (A) 1 über eine Einwirkzeit von jeweils 30 ekunden zugrunde gelegt. Pro Rangiervorgang ergibt sich dait ein auf 1 tunde bezogener challleistungspegel von 83,2 (A). (challquellen i Rechenodell: Ausrücken/Einrücken Ausfahrt 1 bzw. 2, Einrücken Rangieren/RFW Ausfahrt 1 bzw. 2) 5.3 Vorbelastung Eine Vorbelastung i inne der TA Lär besteht i Bereich des Mischgebiets durch die benachbarten Betriebe an der Eschholzstraße (Tankstelle, chwarzwaldilch ). Es ist jedoch davon auszugehen, dass für die nördlich des Rettungszentrus gelegenen Wohngebiete (WA, WR), aufgrund der Entfernung zu den genannten Betrieben, keine aßgebliche Vorbelastung besteht. Denach können die zulässigen Iissionsrichtwerte i Wohngebiet durch das Rettungszentru ausgeschöpft werden. 5.4 pitzenpegelbetrachtung Es ist it folgenden challleistungspegeln für Einzelereignisse zu rechnen: o Türenschlagen Pkw/Lkw 100 (A) o Betriebsbrese Lkw 108 (A) o Container aufnehen 123 (A) Zur Berechnung der auftretenden Pegelspitzen wurden i Rechenodell insgesat 20 repräsentative Punktschallquellen für Türenschlagen (T), Betriebsbrese (B) sowie Container (C) verteilt (vgl. Abbildung 4). 1 Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen; Bayerisches Landesat für Uweltschutz, Dezeber t

25 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg Abbildung 4 - Lageplan Punktschallquellen Pegelspitzen 1736-t

26 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 5.5 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen erfolgten it de EDV-Progra oundplan 7.4 auf der Basis der DIN IO bzw. der RL Das Modell berücksichtigt: o o o o o die Anteile aus Reflexionen der challquellen an tützauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (piegelschallquellen-modell), Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedäpfung; der Bodeneffekt wurde it G=0,4 (0=schallhart; 1=schallweich) angesetzt, Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirungen), einen leichten Wind, etwa 3 /s, zu Iissionsort hin und Teperaturinversion, die beide die challausbreitung fördern. Eine Minderung durch die Witterungsbedingungen (Korrekturwert C et ) wurde nicht angesetzt. Zur Darstellung der ituation innerhalb der Freibereiche wurden Lärkarten erstellt. In eine Rasterabstand von 2 und in einer Höhe von 4 über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesate Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen ittels einer atheatischen Funktion (Bezier) bestit. Dabei wurde die Farbabstufung so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Richtwerte für allgeeine Wohngebiete überschritten werden. Die Lärkarten können jedoch nur eingeschränkt it den Pegelwerten der Einzelpunktberechnungen verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Behandlung der Reflexionen. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 1 DIN IO Däpfung des challs bei der Ausbreitung i Freien, Teil 2: Allgeeines Berechnungsverfahren, Oktober Richtlinien für den Lärschutz an traßen RL-90, Ausgabe t

27 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 5.6 Qualität der Prognose Die Qualität von Prognose-Berechnungen wird aßgeblich bestit durch die gewählten Eingangsdaten und Randbedingungen. Folgende Einflussfaktoren haben Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse: o Die Angaben zur Nutzung der Anlage basieren auf einer Maxialauslastung ( worst-case -Ansatz). o Die geschätzte Genauigkeit der Ausbreitungsberechnung nach Tabelle 5 der DIN IO beträgt i vorliegenden Fall ±3 (A). o Die Berechnungen der challiissionen wurden it de EDV-Progra oundplan in der aktuellen Version durchgeführt. Das Progra erfüllt die Qualitätsanforderungen der DIN Mit den gewählten worst-case -Ansätzen befinden sich die in dieser Untersuchung erittelten Beurteilungspegel an der oberen Grenze der zu erwartenden challiissionen durch die Feuerwache bzw. das Rettungszentru. 1 DIN IO Däpfung des challs bei der Ausbreitung i Freien, Teil 2: Allgeeines Berechnungsverfahren, Oktober DIN Akustik - oftware-erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschiission i Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestiungen, Mai t

28 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 6 Ergebnisse und Beurteilung 6.1 Gesatbetrieb Feuerwache/Rettungszentru und Einsätze Durch den Betrieb der Feuerwache und des Rettungszentrus einschließlich der Einsätze ergeben sich folgende Beurteilungspegel an der uliegenden Bebauung (s. Tabelle 10). Die geplanten Lärschutzaßnahen (s. Kapitel 4) wurden in den Berechnungen bereits berücksichtigt. Die Beurteilung erfolgt it den Iissionsrichtwerten der TA Lär 1. Die Ergebnisse für die Einzelpunkte sind i Anhang in For von Teilpegellisten (s. Anlage 3-38) sowie in For von Lärkarten 2 (Karten 1 und 2) dargestellt. Tabelle 10 - Beurteilungspegel Gesatbetrieb Iissionsort (A) Beurteilungspegel Iissionsrichtwert (A) Überschreitung (A) tags / nachts tags / nachts tags / nachts IO 1 Erlenweg 13 2.OG, W 49 / 29 -/- 50 / 35 IO 2 Erlenweg 17 2.OG, W 49 / 29 -/- IO 3 Erlenweg 7 EG, W 53 / 28 -/- 55 / 40 IO 4 Erlenweg 9 EG, W 45 / 24 -/- IO 5a Erlenweg 3c/d 3.OG, W 47 / 39 (IO 5a Erlenweg 3c/d 4.OG, W ) * (52 / 45) - / - IO 5b Erlenweg 3b/c 3.OG, NW 56 / 26 - / - (IO 5b Erlenweg 3b/c 4.OG, NW ) * (56/ 39) 60 / 45 -/- IO 5c Erlenweg 3b/c 3.OG, NW 54 / 24 - / - IO 6a Eschholzstraße OG, NW 50 / 37 - / - IO 6b Eschholzstraße OG, O 46 / 22 - / - IO 8 Kleingarten 44 / / - - / - IO 9 KiTa 55 / / 40 - / - - / - 1 Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) 2 Anerkung: Die in den Karten dargestellten Pegel können nicht it den Pegeln der Einzelpunktberechnung gleichgesetzt werden, da es zu Differenzen aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen wie Rechenhöhe etc. kot. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen t

29 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg * Das Gebäude soll ggf. u ein 4. Geschoss erweitert werden. A ungünstigsten Iissionsort i reinen Wohngebiet treten Beurteilungspegel bis 49 (A) tags und bis 29 (A) in der lautesten Nachtstunde auf, i allgeeinen Wohngebiet bis 53 (A) tags und bis 28 (A) in der lautesten Nachtstunde. I Mischgebiet betragen die Beurteilungspegel bis 56 (A) tags und bis 45 (A) nachts, i Bereich der Kleingärten bis 44 (A) tags und bis 39 (A) nachts und a Iissionsort der KiTa 55 (A) tags und 23 (A) nachts. Die Beurteilungspegel werden tags durch den Betrieb der Feuerwache und des Rettungszentrus (Übungstätigkeiten etc.), nachts durch die Einsätze bestit. Die Iissionsrichtwerte der TA Lär werden tags und nachts an allen Iissionsorten eingehalten. Wird anstatt einer Lärschutzwand i Bereich des Zwischenhofs ein Gebäuderiegel in gleicher Höhe vorgesehen, ergibt sich eine verbesserte Abschirwirkung und dait eine Pegelinderung u bis zu 2 (A) an der dahinterliegenden Bebauung. pitzenpegelbetrachtung I ungünstigsten Fall kot es an der benachbarten Bebauung zu pitzenpegeln von bis zu 72 (A) tags und 51 (A) nachts i reinen Wohngebiet sowie an der geplanten KiTa und bis zu 76 (A) tags und 49 (A) nachts i allgeeinen Wohngebiet. I Mischgebiet kot es i ungünstigsten Fall zu pitzenpegeln bis zu 78 (A) tags und 65 (A) nachts. Die durch die einzelnen challquellen auftretenden Pegelspitzen sind für alle Iissionsorte in der Anlage 39 bis 57 dargestellt. Die Forderung der TA Lär, dass pitzenpegel die Richtwerte tags u nicht ehr als 30 (A) und nachts u nicht ehr als 20 (A) überschreiten sollen, wird tags und nachts an allen Iissionsorten eingehalten. Vorbelastung durch andere Gewerbebetriebe I Bereich der Wohngebiete (WA, WR) besteht, aufgrund der Entfernung zu den uliegenden Betrieben, keine aßgebliche Vorbelastung i inne der TA Lär, so dass hier die zulässigen Iissionsrichtwerte ausgeschöpft werden können. I Bereich des Mischgebiets ergibt sich eine Vorbelastung durch die benachbarten Betriebe. I Mischgebiet liegen die Beurteilungspegel an allen Iissionsorten, außer de IO 5b, tags und nachts indestens 6 (A) unter de Iissionsrichtwert, so dass die Vorbelastung geäß de Irrelevanz-Kriteriu der TA Lär nicht detailliert zu betrachten ist. A IO 5b ist aufgrund der Ausrichtung der Gebäudeseite nach Westen hin ebenfalls von keiner aßgeblichen Vorbelastung auszugehen t

30 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 6.2 Vergleich der Beurteilungspegel Bestand - Planung Zur Darstellung der Veränderungen zwischen der bestehenden und der zukünftigen ituation werden die Beurteilungspegel bei Vollauslastung der bestehenden Feuerwache (einschließlich Einsätze) denen der zukünftigen ituation (Vollauslastung der Feuerwache einschließlich Rettungszentru, Berücksichtigung der geplanten Lärschutzaßnahen; Einsätze) verglichen. Aufgrund der geplanten Verlagerung des Übungsbereiches nach üden hin sowie durch die Abschirwirkung der geplanten Wände und Gebäude kot es in der zukünftigen ituation zu einer deutlichen Pegelinderung (s. Tabelle 11). Tabelle 11 - Beurteilungspegel Bestand und Planung Iissionsort Bestand Beurteilungspegel Beurteilungspegel Planung Pegel- inderung (A) (A) (A) tags / nachts IO 1 Erlenweg 13 2.OG, W 56 / / 29 7 / 6 IO 2 Erlenweg 17 2.OG, W 56 / / 29 7 / 4 IO 3 Erlenweg 7 EG, W 63 / / / 2 IO 4 Erlenweg 9 EG, W 59 / / / 3 IO 5a Erlenweg 3c/d 3.OG, W 58 / / / 14 IO 5b Erlenweg 3b/c 3.OG, NW 62 / / 26 6 / 3 IO 5c Erlenweg 3b/c 3.OG, NW 59 / / 24 5 / 1 IO 6a Eschholzstraße OG, NW 54 / / 37 4 / 7 IO 6b Eschholzstraße OG, O 48 / / 22 2 /- IO 8 Kleingarten 44 / / 39 -/- IO 9 KiTa 53 / / 23 2 / t

31 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 6.3 Fahrverkehr i öffentlichen traßenrau In Anlehnung an die TA Lär 1 werden die Iissionen durch den Fahrverkehr i öffentlichen traßenrau, bedingt durch den Betrieb des Rettungszentrus, ebenfalls betrachtet und beurteilt. Geäß TA Lär sind Lärschutzaßnahen organisatorischer Art vorzusehen, wenn: o der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche u 3 (A) erhöht wird, o keine Verischung it de übrigen Verkehr erfolgt ist und o die Grenzwerte der 16. BIchV erstals oder weitergehend überschritten sind. Durch die Erweiterung der Feuerwache zu Rettungszentru kot es zu einer Zunahe des Verkehrsaufkoens. Das Rettungszentru bietet Platz für bis zu 300 weitere Einsatzkräfte. I inne einer worst case - Betrachtung werden zur Berechnung der Iissionen 600 zusätzliche Pkw-Bewegungen pro Tag zugrunde gelegt. In der Praxis ist jedoch it deutlich weniger Pkw- Verkehr zu rechnen. Durch die zusätzlichen Fahrzeug-Bewegungen kot es zu einer Erhöhung der Beurteilungspegel u axial 0,1 (A). Deentsprechend ist davon auszugehen, dass nicht alle drei (kuulativ geltenden) Kriterien erfüllt werden. Es werden denach keine zusätzlichen Lärschutzaßnahen organisatorischer Art erforderlich. 6.4 traßenverkehr Durch den traßenverkehr auf der Eschholzstraße treten an der bestehenden Bebauung Beurteilungspegel bis zu 64 (A) tags und bis zu 55 (A) nachts auf. An der geplanten Bebauung ergeben sich Beurteilungspegel bis zu 52 (A) tags und bis zu 42 (A) nachts. Werden in den geplanten Gebäuden schutzbedürftige Räue vorgesehen, ist eine entsprechende challdäung der Außenbauteile vorzusehen. 1 Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) 1736-t

32 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 6.5 Lärpegelbereiche nach DIN 4109 Für schutzbedürftige Räue wie chulungsräue, Büroräue etc., insbesondere in Richtung des Übungshofes, ist eine entsprechende challdäung der Außenbauteile vorzusehen. Nach DIN Abschnitt 5.1 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldäung von Außenbauteilen gegenüber Außenlär verschiedene Lärpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden aßgeblichen Außenlärpegel zuzuordnen. Werden die Beurteilungspegel berechnet, so sind zu de errechneten Wert für den Tag (6 00 bis Uhr) bei traßenverkehr 3 (A) zu addieren (DIN 4109, Abschnitt 5.5). Der aßgebliche Außenlärpegel wird nach DIN 4109 anhand des Tag- Gesatpegels durch alle challquellen bestit. Tabelle 12 - Maßgeblicher Außenlärpegel, Lärpegelbereiche DIN 4109 und erforderliche challdä-maße der Außenbauteile (Auszug aus der DIN 4109) Lärpegelbereich Maßgeblicher Außenlärpegel (A) Erf. R W,res des Außenbauteils in in Aufenthaltsräuen in Wohnungen, Übernachtungsräuen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräuen und Ähnliche in Büroräuen und Ähnliche I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis Die erforderliche challdäung der Fensterflächen ergibt sich in Abhängigkeit vo Fensterflächenanteil und der geplanten Raunutzung. Die bestehende sowie die geplante Bebauung liegen axial i Lärpegelbereich V. Die Lärpegelbereiche sind in der Karte 3 dargestellt. 1 DIN challschutz i Hochbau, Noveber t

33 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 7 Zusaenfassung Die schalltechnische Untersuchung i Rahen der 3. Änderung des Bebauungsplans Neue Feuerwache in Freiburg kann wie folgt zusaengefasst werden: o Zur Beurteilung der zukünftigen ituation werden die Iissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär) 1 herangezogen. Für reine Wohngebiete gelten geäß TA Lär Richtwerte von 50 (A) tags und 35 (A) in der lautesten Nachtstunde, für allgeeine Wohngebiete von 55 (A) tags und 40 (A) in der lautesten Nachtstunde. Für Mischgebiete gelten Richtwerte von 60 (A) tags und 45 (A) in der lautesten Nachtstunde. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Richtwerte tags u nicht ehr als 30 (A) und nachts u nicht ehr als 20 (A) überschreiten. o Es wurde die Abstrahlung aller relevanter challquellen zu Beurteilungspegel zusaengefasst, unter Berücksichtigung der Einwirkzeit, der Ton- und Ipulshaltigkeit und der Pegelinderung auf de Ausbreitungsweg. o Folgende Lärschutzaßnahen werden vorgesehen: Der Übungsbetrieb findet ausschließlich werktags zwischen 7 00 Uhr und axial Uhr statt. Eine Lärschutzwand a Rand des Übungshofes in Richtung des allgeeinen Wohngebietes (Höhe 3, Länge rund 40 ; s. Abbildung 2) Eine Lärschutzwand a Rand des Zwischenhofes (Höhe 10, Länge rund 35 ; s. Abbildung 2). Alternativ kann ein Gebäuderiegel it gleicher Höhe vorgesehen werden. Die Höhe der geplanten Abstell-/Lagerhalle (s. Abbildung 2) beträgt entlang der üdfassade indestens 8,5. o Durch den gesaten Betrieb der Feuerwache und des Rettungszentrus einschließlich Einsätzen betragen die Beurteilungspegel i reinen Wohngebiet bis 49 (A) tags und bis 29 (A) in der lautesten Nachtstunde, i allgeeinen Wohngebiet bis 53 (A) tags und bis 28 (A) in der lautesten Nachtstunde. I Mischgebiet treten Beurteilungspegel bis 56 (A) tags und bis 45 (A) in der lautesten Nachtstunde auf. Die Beurteilungspegel werden tags durch den Betrieb der Feuerwache und des Rettungszentrus (Übungstätigkeiten etc.), nachts durch die Einsätze be- 1 Technische Anleitung zu chutz gegen Lär (TA Lär), echste Allgeeine Verwaltungsvorschrift zu Bundes-Iissionsschutzgesetz vo 26. August 1998 (GMBl ) 1736-t

34 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg stit. Die Iissionsrichtwerte der TA Lär werden tags und nachts an allen Iissionsorten eingehalten. o I Wohngebiet ist keine relevante Vorbelastung i inne der TA Lär an den aßgeblichen Iissionsorten vorhanden. I Mischgebiet werden die Iissionsrichtwerte an allen Iissionsorten außer de IO 5b tags und nachts u indestens 6 (A) unterschritten, so dass das Irrelevanz- Kriteriu zur Berücksichtigung der Vorbelastung i erfüllt wird. A IO 5b ist aufgrund der Ausrichtung der Gebäudeseite nach Westen hin ebenfalls von keiner aßgeblichen Vorbelastung auszugehen. o Die Forderung der TA Lär hinsichtlich des pitzenpegelkriterius wird tags und nachts an allen Iissionsorten erfüllt. o Durch den traßenverkehr auf der Eschholzstraße treten an der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis zu 52 (A) tags und bis zu 42 (A) nachts auf. o Für schutzbedürftige Räue (z.b. chulungsräue, Büroräue etc.) innerhalb der geplanten Gebäude ist eine entsprechende challdäung der Außenbauteile vorzusehen. Die geplanten Gebäude liegen axial i Lärpegelbereich V nach DIN DIN challschutz i Hochbau, Noveber t

35 Bebauungsplan 3. Änderung Neue Feuerwache in Freiburg 8 Anhang Rechenlaufinforation Feuerwache/Rettungszentru/ Einsatz Anlage 1-2 Teilpegelliste Ausbreitungsberechnung Feuerwache/Rettungszentru/Einsatz Anlage 3-38 Pegelspitzen - Teilpegelliste Ausbreitungsberechnung Anlage Rechenlaufinforation traßenverkehr Anlage Eingangsdaten traßenverkehr Anlage Karten Gesatbetrieb tags Karte 1 Gesatbetrieb nachts Karte 2 Lärpegelbereiche Karte t

36 - Rechenlaufinforation Feuerwache/Rettungszentru/Einsätze - Anlage 1 Projektbeschreibung Projekttitel: 1736-Feuerwache Freiburg Projekt Nr Bearbeiter: Auftraggeber: Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Einzelpunkt chall Titel: Einzelpunkte Feuerwache_Rettungszentru_Einsätze it Lärschutz Gruppe: t6 Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnuer: 601 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4) Berechnungsbeginn: :37:38 Berechnungsende: :38:14 Rechenzeit: 00:31:138 [:s:s] Anzahl Punkte: 12 Anzahl berechneter Punkte: 12 Kernel Version: (32 bit) Rechenlaufparaeter Reflexionsordnung 3 Maxialer Reflexionsabstand zu Epfänger Maxialer Reflexionsabstand zur Quelle uchradius 5000 Filter: (A) Toleranz: 0,100 Bodeneffektgebiete aus traßenoberflächen erzeugen: Nein Richtlinien: Gewerbe: IO : 1996 Luftabsorption: IO 9613 regular ground effect (chapter 7.3.1), for sources without a spectru autoatically alternative ground effect Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/ehrfach 20,0 /25,0 Berechnung it eitenbeugung: Ja Verwende Glg (=Dz-Max(,0)) statt Glg (12) (=Dz-) für die Einfügedäpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Iissionsort enthält Ugebung: Luftdruck 1013,3 bar relative Feuchte 70,0 % Teperatur 10,0 C Meteo. Korr. C0(6-22h)[]=0,0; C0(22-6h)[]=0,0; Cet für Lax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein Beugungsparaeter: C2=20,0 Zerlegungsparaeter:

37 - Rechenlaufinforation Feuerwache/Rettungszentru/Einsätze - Anlage 2 Faktor Abst./Durchesser 8 Miniale Distanz [] 1 Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: IO Bebauung: IO Industriegelände: IO Parkplätze: IO : 1996 Eissionsberechnung nach: Parkplatzlärstudie 2007 Luftabsorption: IO 9613 regular ground effect (chapter 7.3.1), for sources without a spectru autoatically alternative ground effect Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/ehrfach 20,0 /25,0 Berechnung it eitenbeugung: Ja Verwende Glg (=Dz-Max(,0)) statt Glg (12) (=Dz-) für die Einfügedäpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Iissionsort enthält Ugebung: Luftdruck 1013,3 bar relative Feuchte 70,0 % Teperatur 10,0 C Meteo. Korr. C0(6-22h)[]=0,0; C0(22-6h)[]=0,0; Cet für Lax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein Beugungsparaeter: C2=20,0 Zerlegungsparaeter: Faktor Abst./Durchesser 8 Miniale Distanz [] 1 Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: IO Bebauung: IO Industriegelände: IO Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt TA-Lär - Werktag Geoetriedaten ituation 6 Feuerwache_Rettungszentru_Einsätze it Lärschutz.sit :39:06 - enthält: F010 Rechengebiet.geo :16:12 IO001 Iissionsorte - t6.geo :53:02 L500 Lärschutzwand Zwischenhof 10.geo :19:14 Q001 challquellen Feuerwache - t4.geo :19:44 Q020 challquellen Einsatz neu - t4.geo :18:34 R001 Gebäude.geo :12:14 T003_traßennaen.geo :18:44 T005 Hausnuern.geo :21:14 RDGM0999.dg :52:16

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

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