Gutachtliche Stellungnahme

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1 Gutachtliche Stellungnahe zu den auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Sportplatz Maybachstraße" in Saarbrücken- Jägersfreude einwirkenden Geräuschiissionen durch Straßenverkehr und angrenzendes Gewerbe Auftraggeber: FingerHaus GbH Auestraße Frankenberg Datu des Gutachtens: Auftrag Nr.: Revision: A Ufang des Gutachtens: 36 Seiten Anhang 1: 7 Seiten Anhang 2: 21 Seiten Anhang 3: 4 Seiten

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3 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 3 von 36 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Auftrag und Allgeeines 4 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Beschreibung des Plangebietes 4 4. Durchführung der Untersuchung 5 5. Richtlinien und zulässige Geräuschiissionen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN Teil Grenzwerte nach der Verkehrslärschutzverordnung (16. BISchV) Iissionsrichtwerte der TA Lär DIN Schallschutz i Hochbau 9 6. Erittlung der Geräuschiissionen durch angrenzende Gewerbebetriebe Geräuscheissionen Netto-Lebensittelarkt Geräuscheissionen Kundenparkplatz Fitness-Studio Berechnung der Geräuschiissionen Schallausbreitungsberechnung Iissionspegel Beurteilungspegel Spitzenpegel Erittlung der Verkehrsgeräuschiissionen Verkehrsengen und Geräuscheissionen Berechnungsergebnisse Verkehrsgeräuschiissionen Beurteilungspegel Vergleich it den Orientierungs-, Richt-, und Grenzwerten Geräuschiissionen durch nach TA Lär zu beurteilende Anlagen Verkehrsgeräuschiissionen Qualität der Untersuchungen Lärschutzaßnahen Anforderungen an die Luftschalldäung nach DIN Weitergehende Anforderungen Zusaenfassung und Ergebnis der Untersuchung 33 Anhang 1 Anhang 2: Anhang 3: Lagepläne und Farbkarten der Rasterberechnungen Tabellen Erläuterungen zu den Tabellen

4 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 4 von Auftrag und Allgeeines Die FingerHaus GbH plant auf de ehealigen Sportplatz Maybachstraße in Saarbrücken-Jägersfreude Wohngebäude zu errichten. Für dieses Vorhaben wird von der Landeshauptstadt Saarbrücken der Bebauungsplan Nr "Sportplatz Maybachstraße" aufgestellt. Die Erstellung des Bebauungsplanes erfolgt durch die ARGUS concept Gesellschaft für Lebensrauentwicklung bh. Nördlich und südwestlich des Geltungsbereiches befindet sich bestehende Wohnbebauung. Ca. 100 nordwestlich des Geltungsbereiches verläuft die Hauptstraße von Saarbrücken- Jägersfreude in Südwest-Nordost-Richtung. Nordöstlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzend befinden sich in eine Gebäudekoplex ehrere Gewerbebetriebe. Auf das Plangebiet werden von de Straßenverkehr auf der Hauptstraße sowie von de Lebensitteldiscounter Netto-Markt und de Fitness-Studio der Top Fit Sport- und Freizeitcenter GbH in de angrenzenden Gebäudekoplex relevante Geräuschiissionen hervorgerufen. Die SGS-TÜV Saar GbH wurde von der FingerHaus GbH beauftragt, die von de Verkehr auf der Hauptstraße sowie von den beiden nordwestlich gelegenen Gewerbebetrieben hervorgerufenen Geräuschiissionen zu eritteln und i Hinblick auf eine geplante Wohnbebauung zu beurteilen. 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Sätliche für die vorliegende Untersuchung herangezogenen Grundlagen sind in Tabelle 1 i Anhang zusaengestellt. 3. Beschreibung des Plangebietes Von der ARGUS concept Gesellschaft für Lebensrauentwicklung bh wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sportplatz Maybachstraße" it Stand der Planung vo [11] vorgelegt. In [11] wird für den Bereich der geplanten Wohnbebauung die Gebietsausweisung Allgeeines Wohngebiet festgesetzt. Der räuliche Geltungsbereich befindet sich in Saarbrücken-Jägersfreude südöstlich der Hauptstraße, östlich der Einündung der Maybachstraße in den Kirchweg. Der Geltungsbereich hat eine axiale Ausdehnung von ca. 155 Länge in Südwest- Nordost-Richtung und ca. 70 Breite in Nordwest-Südost-Richtung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1 ha.

5 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 5 von 36 Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von ca. 224 über NN. Das Gelände steigt in der nächstgelegenen Ugebung des Plangebietes in Richtung Südosten und Nordosten an. Südwestlich und westlich des Geltungsbereiches befindet sich Wohnbebauung entlang des Kirchwegs und der Maybachstraße sowie in den weiter westlich und südwestlich liegenden Straßen wie z.b. Eisenweg, Schlägelweg, Sellostraße und Hauptstraße. Nördlich bzw. nordöstlich des Geltungsbereiches befindet sich Wohnbebauung in den Straßen A Engelwirtsberg, Hauptstraße und In der Fröhn. Östlich des Geltungsbereiches befinden sich Waldflächen. Die Hauptstraße verläuft in einer Entfernung von ca. 100 nordwestlich des Geltungsbereiches in Südwest-Nordost-Richtung. In weiteren Straßenverlauf Richtung Norden geht die Hauptstraße in Dudweiler in die Sulzbachtalstraße über. Die Hauptstraße hat in diese Bereich eine Höhe von ca. 216 über NN. Das Gelände der nordwestlich an de Geltungsbereich angrenzenden Einzelhandelsbetriebe befindet sich ebenfalls auf einer Höhe von ca. 216 über NN. Die Lage des räulichen Geltungsbereiches kann de Lageplan i Anhang zu diese Gutachten entnoen werden. 4. Durchführung der Untersuchung An zwei Ortsterinen a und wurden der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, das uliegende Gelände und die angrenzenden Betriebe besichtigt sowie die aßgeblichen Geräuschquellen i Außenbereich der angrenzenden Gewerbebetriebe erittelt. Die von de Parkverkehr der Kunden des Netto-Marktes und des Fitness-Studios ausgehenden Geräuscheissionen wurden nach der Parkplatzlärstudie des Bayerischen Landesates für Uweltschutz, 6. Auflage 2007 [13] berechnet. Die Berechnung der Fahr- und Verladegeräusche durch Lkw erfolgte anhand der Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Uwelt zu Lkw- und Ladegeräuschen [14] sowie deren Aktualisierung durch das Hessische Landesat für Uwelt und Geologie aus de Jahr 2005 [15]. Der Ufang des Anlieferverkehrs des Netto-Marktes wurde von der Marktleitung itgeteilt. Während eines weiteren Ortsterins a wurden die Geräuscheissionen des Verflüssigers des Netto-Marktes nach DIN Teil 1 [12] geessen und der Schallleistungspegel erittelt.

6 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 6 von 36 Die durch die benachbarten Betriebe auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschiissionen tagsüber und nachts wurden durch eine Schallausbreitungsberechnung nach DIN ISO [2] erittelt. Die Beurteilung der Geräuschiissionen durch die benachbarten Betriebe erfolgte geäß der TA Lär vo [1]. Die Beurteilungspegel wurden it den Orientierungswerten des Beiblatt 1 der DIN 18005, Schallschutz i Städtebau [6] für Allgeeine Wohngebiete sowie it den Iissionsrichtwerten der TA Lär [1] für Allgeeine Wohngebiete verglichen. Die auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes [11] einwirkenden Geräuschiissionen durch den Straßenverkehr auf der Hauptstraße tagsüber und nachts wurden nach den Richtlinien für den Lärschutz an Straßen, RLS-90 [4] berechnet. Die für die Berechnung erforderlichen Verkehrsengen auf der Hauptstraße wurden auf der Grundlage der Angaben der Verkehrsengen vo Landesbetrieb für Straßenbau in Neunkirchen auf der Basis der Zählung zur Verkehrsengenkarte i Jahr 2010 und der von der Verkehrsabteilung des Stadtplanungsates Saarbrücken berechneten Verkehrsengen erittelt. Die berechneten Verkehrsgeräuschiissionen wurden it den Orientierungswerten des Beiblatt 1 der DIN 18005, Schallschutz i Städtebau [6], für Allgeeine Wohngebiete sowie it den Iissionsgrenzwerten der 16. BISchV [7] für Allgeeine Wohngebiete verglichen. Des Weiteren wurde der aßgebliche Außenlärpegel nach DIN [9] berechnet und die Lärpegelbereiche nach DIN [8] erittelt. Zude wurden die pauschalen Anforderungen an den Schallschutz für die geplante Wohnbebauung angegeben. Anhand der Untersuchungsergebnisse wurde erittelt, welche weitergehenden Lärinderungsaßnahen erforderlich sind, u die i Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgrund der Gebietsausweisung zulässigen Geräuschiissionen einzuhalten. 5. Richtlinien und zulässige Geräuschiissionen 5.1 Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 Das Beiblatt 1 zur DIN [6] enthält Orientierungswerte für die angeessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung. Sie sind eine sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes. Bei der Bauleitplanung nach de Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen unterschiedliche Orientierungswerte zur Beurteilung der berechneten Geräuschiissionen zuzuordnen.

7 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 7 von 36 In Beiblatt 1 der DIN [6] werden die folgenden Orientierungswerte angegeben: b) Bei allgeeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS), und Capingplatzgebieten tags nachts 55 (A) 45 (A) bzw. 40 (A) Bei den zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlär sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung von Verkehrsläriissionen herangezogen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, u die it der Eigenart der Nutzung der betreffenden Fläche verbundenen Erwartungen auf angeessenen Schutz vor Lärbelastungen zu erfüllen. Anerkung zu den Orientierungswerten (siehe Beiblatt 1 der DIN 18005): Die oben genannten Werte sind eine sachverständige Konkretisierung zur Beurteilung der Geräuschiissionen bei der städtebaulichen Planung. Sie sind keine Grenzwerte, sondern sie unterliegen einer verantwortlichen und begründeten Abwägung. Die Abwägung kann in bestiten Fällen - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Geengelagen, lassen sich die Orientierungswerte u. U. nicht einhalten. Wo i Rahen der Abwägung it plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil gegenüber de Belang des Schallschutzes andere Belange überwiegen, sollte öglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung sowie bauliche Schallschutzaßnahen - insbesondere für Schlafräue) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahen zu Erreichen eines ausreichenden Schallschutzes sollten in der Begründung zu Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. 5.2 Grenzwerte nach der Verkehrslärschutzverordnung (16. BISchV) Die Verordnung gilt für den Bau (Neubau) oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen. Bei den i Folgenden genannten Iissionsgrenzwerten (IGW), die zu Schutz der Nachbarschaft festgelegt sind, handelt es sich u Grenzwerte und nicht u Orientierungswerte. Werden diese Grenzwerte überschritten, sind Schutzaßnahen zu treffen. Bei der Bestiung des Ufangs des Lärschutzes üssen die Grenzwerte nicht voll ausgeschöpft, d.h. sie können nach Abwägung i Einzelfall unterschritten werden, wenn dies it vertretbare Aufwand, z.b. durch Verwendung von Überschussaterial, erreicht werden kann.

8 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 8 von 36 Nach 2 Abs. 1, Nr. 2 der 16. BISchV [7] gelten in reinen und allgeeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten die folgenden Iissionsgrenzwerte: tags nachts 59 (A) 49 (A) Grundsätzlich sind der Tagwert und der Nachtwert einzuhalten; nur auf den Tagwert kot es an bei Gebäuden, die bestiungsgeäß ausschließlich a Tag genutzt werden, z.b. Kindergärten, Schulen oder Bürogebäude. Anerkung zu den Iissionsgrenzwerten: I Rahen eines Abwägungsprozesses bei der städtebaulichen Planung können auch die Grenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Iissionsschutzgesetzes (16. BISchV - Verkehrslärschutzverordnung) [7] zur Bewertung der Verkehrsgeräusche als zusätzliche Entscheidungshilfe herangezogen werden. Die Behandlung des Lärschutzes in der städtebaulichen Planung kann jedoch nicht ausschließlich auf den Blickwinkel der 16. BISchV [7] eingegrenzt werden. 5.3 Iissionsrichtwerte der TA Lär Die TA Lär [1] wird zur Beurteilung von Geräuschiissionen genehigungsbedürftiger und nicht genehigungsbedürftiger Anlagen, die den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Iissionsschutzgesetztes unterliegen, herangezogen. Nach Nuer 6.1 der TA Lär [1] gelten die folgenden Iissionsrichtwerte: d) in allgeeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 55 (A) 40 (A) Entsprechend der TA Lär [1] gilt als Beurteilungszeitrau tagsüber der gesate Zeitrau von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (16 Stunden). Abweichend zur DIN [5] wird zur Beurteilung der Geräuschiissionen nachts die lauteste Stunde zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr herangezogen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die genannten Iissionsrichtwerte a Tage u nicht ehr als 30 (A) und in der Nacht u nicht ehr als 20 (A) überschreiten.

9 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 9 von 36 Anerkung zu den Iissionsrichtwerten der TA Lär: Die Iissionsrichtwerte der TA Lär [1] entsprechen den Orientierungswerten des Beiblatt 1 der DIN [6] (zur Beurteilung von gewerblichen Geräuschiissionen nachts wird nach Beiblatt 1 der DIN der niedrigere Orientierungswert in Höhe von 40 (A) herangezogen). Die Iissionsrichtwerte gelten geäß TA Lär [1] für die Sue der Geräuschiissionen aller nach TA Lär zu beurteilender Anlagen it relevante Einfluss auf die Geräuschsituation an den aßgeblichen Iissionsorten. Eine Beurteilung von kurzzeitig auftretenden Geräuschspitzen wird i Rahen der Untersuchung nach DIN [5] nicht vorgenoen. 5.4 DIN Schallschutz i Hochbau Sowohl die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN [5], die Iissionsgrenzwerte der 16. BISchV [7] als auch die Iissionsrichtwerte der TA Lär [1] gelten für den Außenbereich der betrachteten schutzbedürftigen Räue. In der Nor DIN 4109 "Schallschutz i Hochbau" [8, 9] sind darüber hinaus Anforderungen an die Luftschalldäung der Außenbauteile von Gebäuden enthalten. Durch eine vo Außenlärpegel abhängende Diensionierung der Außenbauteile soll ein ausreichend niedriger Geräuschpegel innerhalb der Wohnräue sichergestellt werden. 6. Erittlung der Geräuschiissionen durch angrenzende Gewerbebetriebe In de nordwestlich an das Plangebiet angrenzenden Gebäudekoplex befinden sich ein Lebensitteldiscounter (Netto-Markt), ein Fitness-Studio der Top Fit Sport- und Freizeitcenter GbH und ein Regionallager der Hennig Fahrzeugteile GbH. In der vorliegenden Untersuchung wurden die Geräuscheissionen des Netto-Marktes (Anliefergeräusche, Parkplatzgeräusche und stationäre Geräuschquellen) und des Kundenparkplatzes des Fitness-Studios berücksichtigt. Die Öffnungszeiten des Netto-Marktes liegen an Werktagen von 07:00 bis 20:00 Uhr, die Öffnungszeiten des Fitness-Studios an Werktagen von 09:00 bis 21:30 Uhr. Von der Hennig Fahrzeugteile GbH wurde itgeteilt, dass das Unternehen zu Ende des Jahres 2016 den Mietvertrag des Lagers gekündigt hat. Bis zu Ende des Jahres 2016 finden noch während der Nachtzeit zwischen 05:00 und 06:00 Uhr Anlieferungen statt, die zu einer Überschreitung des i Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgrund der festgesetzten Gebietsausweisung nach TA Lär [1] nachts geltenden Iissionsrichtwertes führen würden. Aufgrund der Kündigung und des für 2017 geplanten Uzuges des Unternehens wurden die von der Henning Fahrzeugteile GbH ausgehenden Geräuschiissionen in der vorliegenden Untersuchung nicht weiter berücksichtigt.

10 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 10 von 36 Bei einer ggf. anschließenden Nutzung des Gebäudes durch einen anderen Gewerbebetrieb sind die bestehende sowie die heranrückende Wohnbebauung und die dort nach TA Lär [1] tagsüber und nachts zulässigen Geräuschiissionen zu berücksichtigen. 6.1 Geräuscheissionen Netto-Lebensittelarkt Parkplatzgeräusche Die Geräuscheissionen durch den Parkverkehr wurden auf der Grundlage der Studie des Bayerischen Landesates für Uweltschutz, 6. Auflage 2007 [13] nach de zusaengefassten Verfahren berechnet. In der Studie [13] wurde eine Berechnungsforel entwickelt, die ausgehend von den Paraetern B = Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert (z.b. Anzahl der Stellplätze bei P+R-Parkplätzen, Netto-Verkaufsfläche bei Einkaufsärkten usw.); N = Zahl der Bewegungen pro Bezugsgröße und Stunde (1 Parkvorgang = 2 Bewegungen) den Schallleistungspegel L W des Parkplatzes liefert. Die Berechnungsforel ist in Tabelle 2 und 3 i Anhang angegeben. Der Kundenparkplatz befindet sich auf der Nordwestseite des Netto-Marktes. Die Einund Ausfahrt zu de Parkplatz erfolgt über die Hauptstraße. Auf de Parkplatz befinden sich insgesat ca. 35 Stellplätze. Die Berechnung der Parkplatzgeräusche des Kundenparkplatzes des Netto-Marktes erfolgte i vorliegenden Fall it den folgenden Eingangswerten: Größe Bedeutung Wert Einheit K PA Zuschlag für die Parkplatzart 3 (A) K I Zuschlag für die Ipulshaltigkeit 4 (A) f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße 0,07 - B Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche) 600 ² K D Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und 3,8 (A) Parksuchverkehrs (berechnet aus f und B) K StrO Zuschlag für unterschiedliche 0 (A) Fahrbahnoberflächen N Zahl der Bewegungen pro Bezugsgröße und Stunde über 16 h tags: 0,1 - Aufgrund der Größe und der innerstädtischen Lage des Netto-Marktes wurden in der Berechnung die in [13] angegebenen Werte für Verbraucherärkte angesetzt.

11 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 11 von 36 Aus den Eingangsdaten ergibt sich eine Anzahl von 480 Kunden, die den Netto- Lebensittelarkt pro Tag it de Auto anfahren. Nach der Berechnung ergibt sich für die Parkvorgänge der Netto-Kunden auf de Kundenparkplatz der folgende Schallleistungspegel über den Beurteilungszeitrau von 16 h tags: Zeitrau Schallleistungspegel des Parkverkehrs Netto-Markt L WA in (A) Tag 91,6 Der angegebene Schallleistungspegel enthält bereits einen Zuschlag für Ipulshaltigkeit geäß TA Lär. Die Berechnung des Schallleistungspegels ist der Tabelle 2 i Anhang zu entnehen. Die von den Pkw bei der Ein- und Ausfahrt verursachten Geräuscheissionen wurden nach den Richtlinien für den Lärschutz an Straßen - RLS-90 [4] separat berechnet. Die Berechnungsforel ist Tabelle 3 i Anhang zu entnehen. Die Berechnung erfolgte i vorliegenden Fall it den folgenden Eingangswerten: Größe Bedeutung Wert Einheit M Maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags 60 Kfz/h v Geschwindigkeit der Fahrzeuge 30 k/h D v nach [4] berechnet aus der Geschwindigkeit -8,8 (A) D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen 0 (A) Die sich aus diesen Werten für den Eissionspegel L,E geäß RLS-90 [4] sowie für den längenbezogenen Schallleistungspegel L W ergebenden Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehen. Zeitrau M L,E L W (A) (A) Tag 60 46,3 65,3 Die berücksichtigte Fahrstreckenlänge bei der Ein -und Ausfahrt zu Kundenparkplatz beträgt 6. Das verwendete Schallausbreitungsprogra [3] erhält als Eingabe den längenbezogenen Schallleistungspegel sowie die Länge der Fahrstrecke (Spalte Messfl. in Tabelle 7 i Anhang) und berechnet daraus den Schallleistungspegel der jeweiligen Fahrstrecke.

12 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 12 von Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen Die Rollgeräusche der Einkaufswagen auf de Parkplatz sind in de Eissionsansatz der Parkplatzgeräusche (Kapitel 6.1.1) bereits enthalten. Die Geräuscheissionen, die darüber hinaus durch das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in Einkaufswagenboxen hervorgerufen werden, wurden separat berücksichtigt. Die Einkaufswagenbox des Netto-Marktes ist an der Nordwestfassade südwestlich des Eingangs zu Netto-Markt angeordnet. Die Lage der Einkaufswagenbox ist Bild 5 i Anhang zu entnehen. In [15] wird für das Ein- oder Ausstapeln eines Einkaufswagens it eine Korb aus Metall ein Schallleistungspegel inklusive Ipulszuschlag in Höhe von L WAT,Einkaufswagen = 100,6 (A) angegeben, der in der vorliegenden Untersuchung it einer Einwirkzeit von 5 Sekunden geäß de Taktaxialpegelverfahren der TA Lär [1] in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt wurde. In der Berechnung wurde für alle Pkw-Kunden die Benutzung von Einkaufswagen it jeweils eine Ein- und Ausstapelvorgang berücksichtigt. In der Schallausbreitungsberechnung wurden soit 960 Ereignisse it de o.g. Schallleistungspegel it einer Einwirkzeit geäß de Taktaxialpegelverfahren der TA Lär [1] it 5 Sekunden je Vorgang angenoen Warenanlieferung durch Lkw und Lieferwagen Eingangsdaten Von der Marktleitung des Netto-Marktes wurde für den Tag it de höchsten Lieferaufkoen in der Woche der i Folgenden aufgeführte Ufang der Warenanlieferung angegeben. Art der Uhrzeit der Anlieferung Anzahl Paletten / Anzahl Lkw Anlieferung von bis Rollbehälter Frische 06:00 07:00 1 ca. 8 Rollbehälter Trockensortient 07:00 20:00 1 ca Paletten Insgesat werden soit axial 12 Paletten und acht Rollbehälter angeliefert. Die Paletten und Rollwagen werden i Anlieferbereich an der Nordwestfassade des Netto- Marktes it eine Elektro- oder Palettenhubwagen entladen. Der Anlieferungsbereich ist als freiliegende Außenrape ohne Überladebrücke und ohne Torrandabdichtung ausgeführt. Die anliefernden Lkw der Frischelieferungen sind it Kühlaggregaten ausgerüstet.

13 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 13 von Fahr- und Rangiergeräusche Die it den Fahrten der Lkw verbundenen Geräuscheissionen wurden auf der Grundlage der Untersuchung von Lkw- und Ladegeräuschen der Hessischen Landesanstalt für Uwelt [14] sowie deren Aktualisierung durch das Hessische Landesat für Uwelt und Geologie aus de Jahr 2005 [15] berechnet. Der Untersuchung [15] sind folgende, auf eine Geschwindigkeit von 20 k/h bezogene Schallleistungspegel der Fahrgeräusche von Lkw i ungünstigsten Lastzustand, differenziert nach ihrer Motorleistung, zu entnehen. Leistungsklasse L WA in (A) für Lkw < 105 kw 105 für Lkw 105 kw 106 I vorliegenden Fall wurde generell von der größeren Leistungsklasse ausgegangen. De für die Schallausbreitungsberechnung verwendeten Progra werden die Fahrstrecke der Lkw, die Bezugsgeschwindigkeit von 20 k/h und der o.g. Schallleistungspegel der Fahrgeräusche vorgegeben. Das Progra berechnet aus der Länge der Fahrstrecke und der Geschwindigkeit die Einwirkzeit der Quelle. Die sich ergebende Zeitkorrektur DT wird schließlich bei der Iissionsberechnung berücksichtigt. Für den Vorgang Rangieren eines Lkw ist in [15] ein Schallleistungspegel von angegeben. L W = 99 (A) Der Fahrweg der anliefernden Lkw führt von der Hauptstraße auf den Kundenparkplatz des Netto-Marktes. Von dort rangieren die Lkw rückwärts an die Anlieferungsrape auf der Nordwestseite des Netto-Marktes. Für das Zurücksetzen der Lkw an die Anlieferungsrape wurde je Lkw ein Rangiervorgang it einer Dauer von zwei Minuten in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt. Entsprechend des in Kapitel beschriebenen Lieferaufkoens wurden in der Schallausbreitungsberechnung zwei Ein- und Ausfahrten der Lkw und zwei Rangiervorgänge an die Anlieferrape des Netto-Marktes berücksichtigt. Die Lage der Fahrstrecken und der Rangierbereiche sind Bild 4 i Anhang zu entnehen.

14 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 14 von Geräuscheissionen der Kühlaggregate Nach Angaben der Marktleitung des Netto-Marktes sind die anliefernden Lkw der Frische-Lieferungen it Kühlaggregaten ausgerüstet. I Sinne einer Maxialbetrachtung wurde in der Berechnung davon ausgegangen, dass die Kühlaggregate dieselbetrieben sind. Dieselbetriebene Kühlaggregate sind in der Regel deutlich lauter als elektrisch betriebene Kühlaggregate. In der Veröffentlichung "Geräuscheissionen bei Verladetätigkeiten" [16] der Hessischen Landesanstalt für Uwelt wird für Kühlaggregate it eigene Dieselotor ein Schallleistungspegel von L WA,Kühlaggregat = 100 (A) angegeben, der in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt wurde. Die Geräuscheissionen des Kühlaggregates der Lkw-Anlieferung von Frischewaren wurde in einer Höhe von 3,5, auf den Fahrwegen und Rangierflächen der Lkw, it der gleichen Einwirkdauer wie die Geräuscheissionen der Lkw berücksichtigt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Kühlaggregate während der Entladung abgeschaltet sind Ladegeräusche der Lkw Die Berechnung der it der Entladung der Lkw an der Anlieferungsrape des Netto- Marktes verbundenen Geräuscheissionen erfolgte nach der Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Uwelt [14]. Wie oben beschrieben werden die Paletten und die Rollwagen an einer freiliegenden Anlieferungsrape über die fahrzeugeigene Ladeboardwand entladen. Die Verladung der Paletten erfolgt it eine Elektro- oder Palettenhubwagen. In der Berechnung wurden für die Geräuscheissionen durch die Verladung it de Elektrohubwagen die Eissionskennwerte für die Verladung it eine Palettenhubwagen herangezogen. Der Untersuchung [14] wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten ittleren Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde entnoen und in der Schallausbreitungsberechnung der vorliegenden Untersuchung angesetzt. Vorgang bei der Be- und Entladung an einer Außenrape Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Überfahren der fahrzeugeigenen Ladebordwand eines Lkw it eine Rollcontainer ittlerer Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde L WA,1h in (A) Rollgeräusche auf de Wagenboden

15 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 15 von 36 Je Palettenhubwagen oder Rollwagen treten die oben beschriebenen Geräuschvorgänge zwei Mal auf. Die in der Schallausbreitungsberechnung angesetzten Geräuschvorgänge bei der Anlieferung an den Netto-Markt können der folgenden Tabelle entnoen werden. Geräuschvorgang Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Schallleistungspegel L WA,1h in (A) Anzahl Vorgänge Rollwagen über Ladebordwand Rollgeräusche Wagenboden Die Lage der Geräuschquellen der Verladetätigkeiten sind Bild 4 i Anhang zu entnehen Spitzenpegel Als Vorgänge it den höchsten kurzzeitigen Geräuscheissionen während des Tages wurden das Entspannungsgeräusch der Druckluftbresen an den Lkw it eine Schallleistungspegel von L W = 108 (A) geäß [14] sowie das Schlagen des Kofferraudeckels an den Pkw it eine Schallleistungspegel von L WA = 99,5 (A) geäß [13] berücksichtigt. Die Lage der Punktquellen kann de Lageplan in Bild 5 i Anhang entnoen werden Stationäre Geräuschquellen Während des Ortsterins a wurde i Plangebiet ein auffälliges Lüftungsgeräusch aus nordwestlicher Richtung wahrgenoen. Bei der Besichtigung des benachbarten Netto-Marktes wurde festgestellt, dass die Lüftungsgeräusche von de Verflüssiger an der Südostfassade des Netto-Marktes ausgehen. Nach de Typenschild handelt es sich bei de Verflüssiger u folgendes Modell: - Hersteller: Teko Gesellschaft für Kältetechnik bh - Modell: WVC N - Baujahr: Luftrichtung: horizontal - Anzahl Ventilatoren: 2 - Durchesser der Ventilatoren: Kühlleistung: 48 kw - Abessungen (LxBxH): x 440 x 774

16 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 16 von 36 Während eines weiteren Ortsterins a wurden die Geräuscheissionen des Verflüssigers nach DIN Teil 1 [12] geessen und der Schallleistungspegel erittelt. Bei einer Außenteperatur von 20 C ergab die Eissionsessung einen Schallleistungspegel von L WA,Verflüssiger = 89 (A). Dieser Schallleistungspegel würde nach den durchgeführten Berechnungen zu Überschreitungen der i Geltungsbereich nach TA Lär [1] zulässigen Geräuschiissionen nachts u 10 (A) führen. Als Ergebnis der vorliegenden Untersuchung wurde der i Folgenden aufgeführte, für den Verflüssiger zulässige Schallleistungspegel der Geräuscheissionen nachts erittelt und in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. nachts: L WA = 70 (A) Der nachts zulässige Schallleistungspegel wurde dabei so ausgelegt, dass der i Geltungsbereich nachts geltende Iissionsrichtwert der TA Lär für Allgeeine Wohngebiete in Höhe von 40 (A) durch den Verflüssiger u 6 unterschritten wird. Tagsüber dürfen die Geräuscheissionen des Kühlers indestens 10 (A) höher sein als nachts. I Zuge der Ausweisung eines allgeeinen Wohngebietes auf de Sportplatz Maybachstraße ist es soit erforderlich, den vorhandenen Verflüssiger a Netto-Markt durch einen geräuschäreren Typ it den o.g. Geräuscheissionen zu ersetzen. 6.2 Geräuscheissionen Kundenparkplatz Fitness-Studio Für die Berechnung der Parkplatzgeräusche des Kundenparkplatzes des Fitness- Studios wurde angenoen, dass von den Kunden des Fitness-Studios 10 Stellplätze an der Nordostseite des Gebäudekoplexes genutzt werden. Es wurde weiterhin angenoen, dass auf de Kundenparkplatz des Fitness-Studios während der Betriebszeit zwischen 09:00 Uhr und 21:30 Uhr 10 Parkvorgänge pro Stunde in de Zeitrau zwischen 09:00 Uhr und 22:00 Uhr erfolgen. Hieraus ergibt sich eine Anzahl von 130 Kunden, die das Fitness-Studio pro Tag it de Auto anfahren.

17 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 17 von 36 Die Berechnung der Parkplatzgeräusche des Kundenparkplatzes des Fitness-Studios erfolgte soit it den folgenden Eingangswerten: Größe Bedeutung Wert Einheit K PA Zuschlag für die Parkplatzart 0 (A) K I Zuschlag für die Ipulshaltigkeit 4 (A) f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße 1 - B Bezugsgröße (Anzahl Stellplätze) 10 Stellplätze K D Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und 0,0 (A) Parksuchverkehrs (berechnet aus f und B) K StrO Zuschlag für unterschiedliche 0 (A) Fahrbahnoberflächen N Zahl der Bewegungen pro Bezugsgröße und Stunde über 16 h tags: 1,625 - Nach der Berechnung ergibt sich für die Parkvorgänge auf de Kundenparkplatz des Fitness-Studios der folgende Schallleistungspegel über den Beurteilungszeitrau von 16 h tags: Zeitrau Schallleistungspegel des Parkverkehrs Fitness-Studio L WA in (A) Tag 83,1 Der angegebene Schallleistungspegel enthält bereits einen Zuschlag für Ipulshaltigkeit geäß TA Lär. Die Berechnung des Schallleistungspegels ist Tabelle 4 i Anhang zu entnehen. Die von den Pkw bei der Ein- und Ausfahrt verursachten Geräuscheissionen wurden nach den Richtlinien für den Lärschutz an Straßen - RLS-90 [4] separat berechnet. Die Berechnung ist Tabelle 5 i Anhang zu entnehen. Die Berechnung erfolgte i vorliegenden Fall it den folgenden Eingangswerten: Größe Bedeutung Wert Einheit M Maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags 16,25 Kfz/h v Geschwindigkeit der Fahrzeuge 30 k/h D v nach [4] berechnet aus der Geschwindigkeit -8,8 (A) D StrO Korrektur für unterschiedliche 0 (A) Straßenoberflächen

18 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 18 von 36 Die sich aus diesen Werten für den Eissionspegel L,E geäß RLS-90 [4] sowie für den längenbezogenen Schallleistungspegel L W ergebenden Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehen. Zeitrau M L,E (A) L W (A) Tag 16,25 40,6 59,6 Die berücksichtigte Fahrstreckenlänge bei der Ein -und Ausfahrt zu Mitarbeiterparkplatz beträgt 6. Das verwendete Schallausbreitungsprogra [3] erhält als Eingabe den längenbezogenen Schallleistungspegel sowie die Länge der Fahrstrecke (Spalte Messfl. in Tabelle 7 i Anhang) und berechnet daraus den Schallleistungspegel der jeweiligen Fahrstrecke. Die Lage des Kundenparkplatzes des Fitness-Studios sowie der berücksichtigte Fahrweg der Ein- und Ausfahrt zu der Parkplatzfläche können de Bild 5 i Anhang zu diese Gutachten entnoen werden. 6.3 Berechnung der Geräuschiissionen Schallausbreitungsberechnung Entsprechend den Vorgaben der TA Lär [1], Anhang A, Abschnitt A.2.3.4, wurde die Schallausbreitungsrechnung zur Erittlung der Geräuschiissionen durch die nach TA Lär zu beurteilenden Anlagen entsprechend DIN ISO , Entwurf Septeber 1997 [2], durchgeführt. Der Schallausbreitungsberechnung wurden folgende Paraeter vorgegeben: Rel. Feuchte: 70 % Teperatur: 10 C Für die Berechnung der eteorologischen Korrektur C et nach DIN ISO wurde ein pauschaler Wert von C 0 = 3 für den Tageszeitrau und C 0 = 1 für den Nachtzeitrau angenoen. De Schallausbreitungsprogra [3] wurde ein digitales dreidiensionales Modell des Geltungsbereiches des Bebauungsplans, des uliegenden Geländes, der benachbarten Wohnhäuser, der Gebäude der angrenzenden Gewerbebetriebe und der Iissionsorte vorgegeben. Für bewachsene Geländebereiche zwischen den aßgeblichen Geräuschquellen und den Iissionsorten wurde ein Bodenfaktor von G = 1 (absorbierender Boden) angesetzt. Die Festlegung der entsprechenden Bereiche erfolgte anhand von Planunterlagen und einer Luftbildaufnahe.

19 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 19 von 36 Die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschiissionen durch die angrenzenden Gewerbebetriebe wurden an ehreren Einzelpunkten innerhalb des Plangebietes berechnet. Es wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Iissionsorte betrachtet. Die Iissionsorte wurden dabei auf die Baugrenze gelegt. Nach de Entwurf des Bebauungsplanes sind in de Baugebiet Gebäude it einer axialen Höhe der Traufe von 7,5, einer Firsthöhe von axial 11,0 und axial zwei Vollgeschossen zulässig. Da die Berechnungen ergeben haben, dass an allen Iissionsorten die Geräuschiissionen i Dachgeschoss höher sind als in den ersten beiden Vollgeschossen, werden i weiteren Verlauf der Untersuchungen nur die Geräuschiissionen für das Dachgeschoss (Berechnungshöhe 8,4 über Boden) dargestellt. Iissionsort Nr. Bezeichnung 1 (nordöstlicher Bereich) 2 (südwestlicher Bereich) 3 südwestliche Baugrenze 4 nordöstliche Baugrenze 5 (ittlerer Bereich) Die Lage der Iissionsorte auf den Baugrenzen des Bebauungsplanes kann Bild 3 entnoen werden Iissionspegel Die Schallausbreitungsrechnung auf der Grundlage der Geräuscheissionen entsprechend Abschnitt 6.1 und 6.2 ergab an den betrachteten Iissionsorten die in der folgenden Tabelle aufgeführten Iissionspegel tags und nachts durch die angrenzenden Gewerbebetriebe. Iissionsort Nr. Bezeichnung Iissionspegel in (A) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) 1 (nordöstlicher Bereich) 48,8 33,7 2 (südwestlicher Bereich) 37,0 9,7 3 südwestliche Baugrenze 47,4 30,1 4 nordöstliche Baugrenze 34,8 5,6 5 (ittlerer Bereich) 39,6 15,7

20 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 20 von 36 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind den folgenden Tabellen i Anhang zu entnehen: Tabelle 6 Tabelle 7 Tabelle 8a-8e Tabelle 9a-9e Spektren Eissionen Iissionen tags Iissionen nachts Zusätzlich zu der Einzelpunktberechnung der Geräuschiissionen durch die angrenzenden Gewerbebetriebe wurde eine flächendeckende Schallausbreitungsberechnung für die Beurteilungszeiträue Tag und Nacht durchgeführt. Dafür wurde eine Berechnungshöhe von 8,4 über Boden (DG) bei eine Berechnungsraster von 2 x 2 gewählt. Die Ergebnisse der flächendeckenden Rasterberechnungen der Geräuschiissionen durch den Straßenverkehr und durch die angrenzenden Gewerbebetriebe sind in den farbigen Lärkarten in den Bildern 6 und 7 i Anhang zu diese Gutachten dargestellt Beurteilungspegel Der Beurteilungspegel ergibt sich aus de Mittelungspegel der Geräuschiission über die Beurteilungszeit und Zuschlägen für Ipulshaltigkeit Ton- oder Inforationshaltigkeit Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit tagsüber sowie der eteorologische Korrektur C et. Der Beurteilungszeitrau tagsüber beträgt geäß TA Lär [1] 16 Stunden in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr. Der Beurteilungszeitrau Nacht ist die lauteste Stunde zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Zuschlag für Ipulshaltigkeit Die Geräuscheissionen des Parkplatzes und der Ladetätigkeiten sind ipulshaltig. Die Ipulshaltigkeit der Geräusche wurde in den verwendeten Eissionsansätzen jedoch bereits berücksichtigt, so dass ein weiterer pauschaler Zuschlag nicht erforderlich ist. Zuschlag für Ton- oder Inforationshaltigkeit Die Geräuscheissionen des Parkplatzes, des Lkw Verkehrs und der Ladetätigkeiten sind nicht ton- oder inforationshaltig. Ein entsprechender Zuschlag wurde daher nicht berücksichtigt.

21 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 21 von 36 Zuschlag für Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit Für folgende Zeiten ist geäß TA Lär [1] bei der Erittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Der Zuschlag beträgt 6. Er ist in Wohngebieten, nicht jedoch in Misch- oder in Gewerbegebieten anzuwenden. Der Zuschlag für Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit wurde für die untersuchten Iissionsorte für die Anlieferung des Netto Marktes in de Zeitrau zwischen 6:00 Uhr und 7:00 Uhr berücksichtigt. Es wurde davon ausgegangen, dass der Verflüssiger i Außenbereich des Netto-Marktes 16 Stunden a Tag in Betrieb ist, woraus sich ein resultierender Zuschlag für die Einwirkung in Zeiten erhöhter Epfindlichkeit an Werktagen von 1,9 berechnet. Für die Parkvorgänge auf de Kundenparkplatz des Netto-Marktes wurde aufgrund der Öffnungszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr kein Zuschlag für Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit berücksichtigt. Für die Parkvorgänge auf de Kundenparkplatz des Fitness-Studios wurde in de Zeitrau zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr der Zuschlag für Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit berücksichtigt, woraus sich ein resultierender Zuschlag an Werktagen von 1,4 (A) berechnet. Die Zuschläge für Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit sind der Spalte "+RT" in Tabelle 8a-8e i Anhang zu entnehen. Die Zuschläge für Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit sind in den berechneten Iissionspegeln in Kapitel 6.4 bereits enthalten. Meteorologische Korrektur C et Die eteorologische Korrektur C et ist in den berechneten Iissionspegeln ebenfalls bereits enthalten. In der nachfolgenden Tabelle sind die auf ganzen (A) gerundeten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen durch die nordwestlich des Plangebiet gelegenen Gewerbebetriebe in der Hauptstraße in Saarbrücken-Jägersfreude angegeben.

22 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 22 von 36 Iissionsort Beurteilungspegel in (A) Nr. Bezeichnung L r,tag L r,nacht 1 (nordöstlicher Bereich) (südwestlicher Bereich) südwestliche Baugrenze nordöstliche Baugrenze (ittlerer Bereich) Spitzenpegel In der folgenden Tabelle werden die höchsten an den Iissionsorten durch das Zuschlagen von Kofferraudeckeln und durch das Entspannungsgeräusch der Druckluftbresen der an- und abfahrenden Lkw hervorgerufenen, kurzzeitigen Geräuschspitzen aufgeführt. Iissionsort Spitzenpegel tags Geräuschvorgang Nr. Bezeichnung in (A) 1 (nordöstlicher Bereich) 61 Zuschlagen Kofferraudeckel 2 Entspannungsgeräusch der 54 (südwestlicher Bereich) Druckluftbresen 3 südwestliche Baugrenze 51 Zuschlagen Kofferraudeckel 4 nordöstliche Baugrenze 51 Entspannungsgeräusch der Druckluftbresen 5 (ittlerer Bereich) 48 Zuschlagen Kofferraudeckel

23 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 23 von Erittlung der Verkehrsgeräuschiissionen 7.1 Verkehrsengen und Geräuscheissionen Die Berechnung der von de Straßenverkehr auf der Hauptstraße ausgehenden Geräuscheission und -iission auf das Plangebiet erfolgte nach den Berechnungsvorschriften der RLS-90 [4]. In der Schallausbreitungsberechnung wurde die Hauptstraße in ihren Verlauf zwischen de Grundstück Hauptstraße 18 und Hauptstraße 89 it einer Länge von 450 als Linienquelle berücksichtigt. Grundlage zur Erittlung der Geräuscheissionen von Straßen nach RLS-90 [4] sind die aßgebende stündliche Verkehrsstärke M und der Lkw-Anteil p jeweils für den Tages- und Nachtzeitrau. Daneben werden bei der Erittlung der Geräuscheissionen eines Streckenabschnittes noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Fahrbahnoberfläche und die Steigung des jeweiligen Streckenabschnittes berücksichtigt. Zu den Verkehrsengen auf der Hauptstraße i Bereich der Teilstrecke zwischen der Einündung in die Haerstraße und der Weihenstraße in Jägersfreude wurden von der Verkehrsabteilung des Stadtplanungsates Saarbrücken durch Berechnung für das Verkehrsentwicklungskonzept erittelte Werte für die durchschnittlichen täglichen Verkehrsengen (DTV) an Werktagen für Pkw, Lkw und Busse angegeben. Die vo Stadtplanungsat Saarbrücken angegebenen durchschnittlichen täglichen Verkehrsengen (DTV) an Werktagen für Pkw, Lkw und Busse kann der nachfolgenden Tabelle entnoen werden. Streckenabschnitt Hauptstraße Jägersfreude Bereich Haerstraße/ Weihenstraße DTV [Kfz/24h] Kfz Lkw Busse Angaben zur aßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und des Lkw-Anteils p haben nicht vorgelegen. Vo Landesat für Straßenbau des Saarlandes wurden für die Zählstelle (L125 in Sulzbach, Ortsausgang Richtung Dudweiler) detaillierte Verkehrszahlen zur aßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und zu Lkw-Anteil p für den Tag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr und für die Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr vorgelegt. Die Daten basieren auf der Verkehrszählung i Jahr Die Daten der letzten Zählung i Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Die detaillierten Verkehrszahlen für die Zählstelle können der nachfolgenden Tabelle entnoen werden.

24 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 24 von 36 Zählstelle L125 Sulzbachtalstraße DTV [Kfz/24h] aßgebende stündliche Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw - Anteil p in % Kfz tags nachts tags nachts ,3 4,2 Da sich die Zählstelle in relativ großer Entfernung von der betrachteten Teilstrecke der Haupstraße befindet, wurden die aufgeführten detaillierten Verkehrszahlen zunächst auf den vo Stadtplanungsat Saarbrücken itgeteilten DTV-Wert heruntergerechnet. Nach Angaben des Landesbetriebes für Straßenbau des Saarlandes ist bis zu de Jahr 2030 it einer jährlichen Steigerung des Verkehrsaufkoens des Gesatverkehrs von 0,4 % und einer jährlichen Steigerung des Lkw-Anteils von 0,8 % zu rechen. Ab de Jahr 2030 ist von eine gleichbleibenden Verkehrsaufkoen auszugehen. Auf Basis dieser Werte wurde für den zu betrachteten Streckenabschnitt der Hauptstraße in Jägersfreude die aßgebende stündliche Verkehrsstärke M und der Lkw- Anteil p tags und nachts für das Jahr 2030 berechnet. Die in der Schallausbreitungsberechnung zur Berechnung des Eissionspegels L,E herangezogenen Verkehrsdaten sowie der L,E können der folgenden Tabelle sowie der Tabelle 10 i Anhang zu diese Gutachten entnoen werden. Streckenabschnitt Steigung in % aßgebende stündliche Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw - Anteil p in % zulässige Höchstgeschwindigkeit v in k/h L,E in (A) tags nachts tags nachts Pkw Lkw tags nachts Hauptstraße 0, ,6 4, ,2 51,6 Der Eissionspegel L,E eines Streckenabschnittes ist der Mittelungspegel in 25 Abstand von de betrachteten Streckenabschnitt in 4 Höhe über Boden. Die Höhe der Streckenabschnitte über Boden ist it 0,5 festgelegt.

25 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 25 von Berechnungsergebnisse Verkehrsgeräuschiissionen Die Schallausbreitungsrechnung nach RLS-90 [4] auf der Grundlage der berechneten Eissionspegel L,E ergab an den betrachteten Iissionsorten die in der folgenden Tabelle aufgeführten Iissionspegel tags und nachts durch den Straßenverkehr auf der Hauptstraße in Saarbrücken-Jägersfreude. Iissionsort Iissionspegel in (A) Nr. Bezeichnung tagsüber nachts 1 (nordöstlicher Bereich) 46,8 39,2 2 (südwestlicher Bereich) 46,3 38,7 3 südwestliche Baugrenze 46,6 39,0 4 nordöstliche Baugrenze 45,8 38,2 5 (ittlerer Bereich) 44,8 37,2 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind den folgenden Tabellen i Anhang zu entnehen: Tabelle 10 Tabelle 11a - 11e Tabelle 12a - 12e Berechnung des L,E der Streckenabschnitte Iissionen tags Iissionen nachts Zusätzlich zu der Einzelpunktberechnung der Geräuschiissionen durch den Straßenverkehr auf der Hauptstraße wurde eine flächendeckende Schallausbreitungsberechnung für die Beurteilungszeiträue Tag und Nacht durchgeführt. Dafür wurde eine Berechnungshöhe von 8,4 über Boden (DG) bei eine Berechnungsraster von 2 x 2 gewählt. Die Ergebnisse der flächendeckenden Rasterberechnungen der Geräuschiissionen durch den Straßenverkehr und durch die angrenzenden Gewerbebetriebe sind in den farbigen Lärkarten in den Bildern 6 und 7 i Anhang zu diese Gutachten dargestellt. 7.3 Beurteilungspegel Nach RLS-90 [4] ergeben sich die Beurteilungspegel aus den auf ganze (A) aufgerundeten Iissionspegeln und ggf. Zuschlägen für lichtzeichengeregelte Kreuzungen. Bei der Bildung der Beurteilungspegel wurden in der vorliegenden Untersuchung keine Zuschläge vergeben. Die Beurteilungspegel der Beurteilungszeiträue Tag und Nacht sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Iissionsort Beurteilungspegel in (A) Nr. Bezeichnung tagsüber nachts 1 (nordöstlicher Bereich) (südwestlicher Bereich) südwestliche Baugrenze nordöstliche Baugrenze (ittlerer Bereich) 45 38

26 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 26 von Vergleich it den Orientierungs-, Richt-, und Grenzwerten 8.1 Geräuschiissionen durch nach TA Lär zu beurteilende Anlagen Für das Plangebiet soll die Gebietsausweisung Allgeeines Wohngebiet festgesetzt werden. Sowohl nach TA Lär [1] als auch nach de Beiblatt 1 der DIN [6] entsprechen die Iissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte für Allgeeine Wohngebiete den in der folgenden Tabelle aufgeführten Werten (siehe auch Kapitel 5.1 und Kapitel 5.3). Gebietsausweisung Iissionsrichtwert nach TA Lär bzw. Orientierungswert nach Beiblatt 1 der DIN in (A) tagsüber nachts Allgeeines Wohngebiet In den folgenden Tabellen werden die in der vorliegenden Untersuchung erittelten Beurteilungspegel, hervorgerufen durch die benachbarten Gewerbebetriebe (Netto- Markt und Top Fit Sport- und Freizeitcenter GbH), den innerhalb des Plangebietes geltenden Werten für Allgeeine Wohngebiete gegenübergestellt. Beurteilungszeitrau Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Iissionsort Beurteilungspegel L r,tag Iissionsrichtwert bzw. Orientierungswert Nr. Bezeichnung in (A) in (A) 1 (nordöstlicher Bereich) (südwestlicher Bereich) südwestliche Baugrenze nordöstliche Baugrenze (ittlerer Bereich) Wie der Vergleich zeigt, wird der für Allgeeine Wohngebiete tags zulässige Wert durch die erittelten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen durch die benachbarten Gewerbebetriebe an allen betrachteten Iissionsorten u indestens 6 unterschritten.

27 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 27 von 36 Beurteilungszeitrau Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Iissionsort Beurteilungspegel L r,nacht Iissionsrichtwert bzw. Orientierungswert Nr. Bezeichnung in (A) in (A) 1 (nordöstlicher Bereich) (südwestlicher Bereich) südwestliche Baugrenze nordöstliche Baugrenze (ittlerer Bereich) Wie der Vergleich zeigt, wird der für Allgeeine Wohngebiete nachts zulässige Wert durch die erittelten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen durch die benachbarten Gewerbebetriebe an den untersuchten Iissionsorten innerhalb des Plangebietes u indestens 6 (A) unterschritten. Voraussetzung für die erittelte Unterschreitung der Iissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte ist die Einhaltung des für den Verflüssiger an der Südostfassade des Netto-Marktes erittelten zulässigen Schallleistungspegels von: nachts: L WA = 70 (A). Geräuschvorgänge durch Anlieferungen und Parkverkehr auf der Freifläche vor de Eingang zu Fitness-Studio i Zeitrau zwischen 22:00 und 06:00 Uhr können an Iissionsorten innerhalb des Plangebietes zu einer Überschreitung des Iissionsrichtwertes Nacht führen. Spitzenpegel tags In der nachfolgenden Tabelle werden die in der vorliegenden Untersuchung erittelten Spitzenpegel der Geräuschiissionen, hervorgerufen durch das Zuschlagen eines Kofferraudeckels und durch das Entspannungsgeräusch der Druckluftbresen der an- und abfahrenden Lkw, de geäß TA Lär [1] tagsüber zulässigen Spitzenpegel gegenübergestellt.

28 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 28 von 36 Iissionsort Spitzenpegel zulässiger Wert tags (IRW + 30 ) Nr. Bezeichnung in (A) in (A) 1 (nordöstlicher Bereich) (südwestlicher Bereich) südwestliche Baugrenze nordöstliche Baugrenze (ittlerer Bereich) Der Vergleich zeigt, dass der tags zulässige Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen an den Iissionsorten u indestens 24 unterschritten wird. Während der Nacht sind an den untersuchten Iissionsorten keine relevanten Spitzenpegel zu erwarten, sofern der Betrieb des Fitness-Studios sowie sonstiger zukünftiger Nutzungen des Gebäudes auf den Tagzeitrau beschränkt bleiben 8.2 Verkehrsgeräuschiissionen Beurteilungszeitrau Tag (06:00 Uhr - 22:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung In den folgenden Tabellen werden die in der vorliegenden Untersuchung nach RLS-90 [4] erittelten Beurteilungspegel der Verkehrsgeräuschiissionen den innerhalb des Plangebietes geltenden Werten für Allgeeine Wohngebiete (Orientierungswerte des Beiblatt 1 der DIN [6] bzw. Iissionsgrenzwerte der 16. BISchV [7]) gegenübergestellt. Beurteilungspegel L r,tag in (A) Orientierungswert in (A) Iissionsgrenzwert in (A) 1 (nordöstlicher Bereich) (südwestlicher Bereich) südwestliche Baugrenze nordöstliche Baugrenze (ittlerer Bereich) Wie der Vergleich zeigt, wird der Orientierungswert des Beiblatt 1 der DIN [6] tagsüber für Allgeeine Wohngebiete an allen untersuchten Iissionsorten innerhalb des Plangebietes u indestens 8 unterschritten. Der Iissionsgrenzwert der 16. BISchV tagsüber für Allgeeine Wohngebiete wird u indestens 12 unterschritten.

29 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 29 von 36 Beurteilungszeitrau Nacht (22:00 Uhr - 06:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung Beurteilungspegel L r,nacht in (A) Orientierungswert in (A) Iissionsgrenzwert in (A) 1 (nordöstlicher Bereich) (südwestlicher Bereich) südwestliche Baugrenze nordöstliche Baugrenze (ittlerer Bereich) Wie der Vergleich zeigt, wird der Orientierungswert des Beiblatt 1 der DIN [6] nachts für Allgeeine Wohngebiete für Verkehrsgeräuschiissionen an den untersuchten Iissionsorten innerhalb des Plangebietes u indestens 5 unterschritten. Der Iissionsgrenzwert der 16. BISchV nachts für Allgeeine Wohngebiete wird an den untersuchten Iissionsorten innerhalb des Plangebietes u indestens 9 unterschritten. An den geplanten Wohnhäusern i räulichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sportplatz Maybachstraße" sind soit keine unzulässig hohen Verkehrsgeräuschiissionen zu erwarten. 9. Qualität der Untersuchungen Die auf das Plangebiet durch die benachbarten Betriebe einwirkenden Geräuschiissionen tagsüber und nachts wurden durch eine Schallausbreitungsberechnung nach DIN ISO [2] erittelt. Die Beurteilung der Geräuschiissionen durch die benachbarten Betriebe erfolgte geäß der TA Lär vo [1]. Die Eingangsgrößen der Schallausbreitungs- und Abschirberechnung (Bodendäpfung, Geländekanten etc.) wurden so gewählt, dass sich eine Maxialabschätzung der tatsächlich zu erwartenden Geräuschiissionen ergibt. Die Geräuschiissionen durch den Straßenverkehr wurden nach den Richtlinien für den Lärschutz an Straßen - RLS-90 [4] berechnet. Die Genauigkeit der Berechnung der Verkehrsgeräuschiissionen hängt i Wesentlichen von den Verkehrsengen ab, die i vorliegenden Fall vo Landesbetrieb für Straßenbau und vo Stadtplanungsat Saarbrücken überittelt wurden. Es wird angeerkt, dass eine Änderung des Verkehrsaufkoens u 10 % zu einer Änderung der Pegel sowohl der Eissions- wie auch der Iissionspegel u 0,7 (A), eine Änderung des Verkehrsaufkoens u 25 % zu einer Änderung der Pegel u 1,5 (A) führt. Geringfügige Änderungen der Verkehrszahlen haben soit einen vergleichsweise geringen Einfluss auf die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens.

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