Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten zu Bebauungsplan "A Sportplatz" in der Ortsgeeinde Irsch Geräuschiissionen an den geplanten Wohnhäusern durch die bestehende Sportanlage Überarbeitung des Gutachtens Nr vo Auftraggeber: Verbandsgeeindeverwaltung Saarburg Schlossberg Saarburg Datu des Gutachtens: Auftrag Nr.: Revision: A Ufang des Gutachtens: 52 Seiten Anhang 1: 7 Seiten Anhang 2: 53 Seiten Anhang 3: 3 Seiten

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3 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 3 von 52 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Auftrag und Allgeeines 4 2. Rechts- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Beschreibung der Situation 5 4. Beurteilungsgrundlagen und zulässige Geräuschiissionen Sportanlage Freizeitanlage Durchführung der Untersuchung Erittlung der Geräuscheissionen Sportanlage Veranstaltungen auf de Festplatz Berechnung der Geräuschiissionen Geräuschiissionen Sportanlage Geräuschiissionen Festplatz Vergleich it den zulässigen Geräuschiissionen Sportanlage Veranstaltungen auf de Festplatz Lärschutzaßnahen Qualität der Prognose Vorschlag zur textlichen Festsetzung i Bebauungsplan Zusaenfassung und Ergebnis der Untersuchung 48 Anhang 1 Bilder 2 Tabellen 3 Erläuterungen zu den Tabellen

4 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 4 von Auftrag und Allgeeines Die Verbandsgeeinde Saarburg plant in der Ortsgeeinde Irsch das Gelände des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. it der Aufstellung des Bebauungsplans "A Sportplatz" neu zu entwickeln. Das städtebauliche Konzept zu de Bebauungsplan sieht unter andere die Errichtung von Wohngebäuden (Generationenwohnen) in unittelbarer Nähe zur vorhanden Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. vor. Die SGS-TÜV Saar GbH wurde von der Verbandsgeeindeverwaltung Saarburg beauftragt, die von der bestehenden Sportanlage ausgehenden Geräuschiissionen an der geplanten Wohnbebauung zu eritteln und zu beurteilen. Darüber hinaus sollten in der Untersuchung die aßgeblichen Außenlärpegel durch den betrachteten Sportlär an den geplanten Wohnhäusern in Anlehnung an die DIN 4109 [8] und die sich daraus ergebenden Lärpegelbereiche erittelt werden. Das Gutachten it der Auftragsnuer wurde it Datu vo vorgelegt [13]. Von Seiten der Struktur- und Genehigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, wurde eine Überarbeitung und Ergänzung dieses Gutachtens gefordert. Folgende Punkte sollten zusätzlich untersucht werden: Betrachtung von Lautsprecherdurchsagen bei den Fußballspielen Erittlung der Geräuschiissionen durch Veranstaltungen auf de Festplatz Die Verbandsgeeindeverwaltung Saarburg beauftragte die SGS-TÜV Saar GbH a it der entsprechenden Überarbeitung des Gutachtens vo Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Sätliche für die vorliegende Untersuchung herangezogenen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen sind in Tabelle 1 i Anhang aufgeführt.

5 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 5 von Beschreibung der Situation Das ca. 42,5 ha große Plangebiet befindet sich i Westen der Ortsgeeinde Irsch, nördlich der Bundesstraße 407 und westlich der Straße "A Sportplatz". I Nordund Südwesten grenzt das Plangebiet an Grünflächen. I Nordosten wird das Plangebiet von den Wohngrundstücken in der Straße "A Sportplatz" begrenzt. I Südosten grenzt das Plangebiet an die Wohngrundstücke der Saarburger Straße. I südöstlichen Teil des Plangebietes beträgt die Geländehöhe ca. 202 ü. NN. Innerhalb des Plangebietes fällt das Gelände in Richtung Nordwesten auf ca. 195 ü. NN ab. Das Groß- und das Kleinspielfeld des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. liegen auf einer Höhe von ca. 200 ü. NN. Derzeit besteht die Sportanlage innerhalb des Plangebietes aus eine Großspielfeld it Laufbahn, eine Kleinspielfeld (Jugend), eine DFB-Spielfeld it Bandenurandung, eine Vereinshaus und einer Sport- und Mehrzweckhalle. Darüber hinaus sind ein Volleyballfeld und ein Spielplatz vorhanden. Nach den vo Auftraggeber vorgelegten Unterlagen sind innerhalb des Planbereiches des Bebauungsplans vier sonstige Sondergebiete festgesetzt. Diese werden differenziert nach der Zweckbestiung in die nachfolgenden Sondergebiete eingeteilt: Sondergebiet 1 - Kounale Infrastrukturen (SO1) Sondergebiet 2 - Sport- und Spielanlagen (SO2) Sondergebiet 3 - Sport- und Mehrzweckhalle (SO3) Sondergebiet 4 - Mehrgenerationenwohnen (SO4) I Norden des Planbereiches befindet sich das Sondergebiet 1, Kounale Infrastrukturen (SO1). Darin ist ein ca ² großes Baufenster für das bestehende Vereinshaus (Karnevalsgesellschaft) festgesetzt. Neben de Vereinsgebäude sind in diese Baufenster kounale Bauhöfe und Lagerhallen zulässig. Südlich des bestehenden Vereinshauses ist das Sondergebiet 2, Sport- und Spielanlagen (SO2) festgesetzt. Darin befinden sich die drei Fußballfelder, die Laufbahn, der Volleyballplatz und ein Spielplatz. Des Weiteren ist in diese Sondergebiet nordwestlich des bestehenden Großspielfeldes ein ca. 800 ² großes Baufenster für ein Sporthaus it Tribüne vorgesehen. I Südwesten des Plangebietes ist nördlich der Planstraße B das Sondergebiet 3 - Sport- und Mehrzweckhalle (SO3) festgesetzt. Darin befindet sich ein ca ² großes Baufenster für die bestehende Sport- und Mehrzweckhalle der Geeinde Irsch. In einer Entfernung von ca. 15 südlich der bestehenden Sport- und Mehrzweckhalle und ca. 40 südwestlich des Großspielfeldes des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. ist in der Planzeichnung zu Bebauungsplan "A Sportplatz" ein Baufenster für Generationenwohnen vorgesehen (SO4). In diese Baufenster sind Wohngebäude für Generationenwohnen it bis zu zwei Vollgeschossen zulässig.

6 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 6 von 52 Nach der derzeitigen Planung sind in de städtebaulichen Konzept zu Bebauungsplan "A Sportplatz" der Geeinde Irsch in de Gebiet SO4 - Mehrgenerationenwohnen drei Wohngebäude it den Abessungen von ca. 12 x 10 vorgesehen. Das Gebiet SO4 - Mehrgenerationenwohnen ist nach Angaben der Struktur- und Genehigungsbehörde Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, hinsichtlich seiner Schutzbedürftigkeit als Allgeeines Wohngebiet einzustufen. Des Weiteren sind in der Planzeichnung des Bebauungsplans insgesat vier Kfz- Parkplatzflächen festgesetzt. Die nordöstlich an das Baufenster SO4 angrenzende Parkplatzfläche ist für die Pkw der Bewohner und Besucher der Wohngebäude des Generationenwohnens vorgesehen. Die für die Pkw der Nutzer der Sport- und Mehrzweckhalle notwendigen Kfz-Stellflächen sind in de Bebauungsplan vor der Südostecke der bestehenden Sport- und Mehrzweckhalle sowie südwestlich an das Großspielfeld angrenzend vorgesehen. Eine weitere Fläche für KFZ-Stellplätze grenzt nordwestlich an das Baufenster SO2 an. Diese ca ² große Fläche wird von der Ortsgeeinde Irsch auch als Festplatz sowie für weitere Veranstaltungen (z.b. Oldtiertreffen) genutzt. Die örtliche Situation it der Lage des Plangebietes, die Planzeichnung des Bebauungsplans it den geplanten Baufenstern und Stellplatzflächen sowie das städtebauliche Konzept zu Bebauungsplan sind den Bildern 1 bis 4 i Anhang zu entnehen. Von der Ortsgeeinde Irsch wurden Inforationen zu aktuellen Spielzeiten des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. überittelt. Zusätzliche Inforationen wurden de Internetauftritt des Sportvereins entnoen [12]. Der SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. bildet zurzeit it den Sportvereinen der benachbarten Ortsgeeinden Ockfen und Schoden eine Spielgeeinschaft. Die Heispiele und das Training finden i 1/3-Wechsel auf den Sportplätzen der angeschlossenen Sportvereine der Spielgeeinschaft statt. Für Fußballtrainingseinheiten wird der Sportplatz danach an Werktagen von Montag bis Freitag wie folgt genutzt: Kleinspielfeld: Großspielfeld: axial 4 Stunden von 17:00 bis 19:30 Uhr axial 3 Stunden von 18:00 bis 21:00 Uhr

7 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 7 von 52 Nach Angaben der Ortsgeeinde werden die Heispiele der Mannschaften der Frauen-Mannschaft, der Herren-Mannschaften und der Altherren-Mannschaft an Werktagen (überwiegend Sastag) und an Sonntagen auf de Großspielfeld durchgeführt. Die de Spielplan der vergangenen Saison entnoenen Anstoßzeiten variieren von Spieltag zu Spieltag und liegen in der Regel zwischen Uhr und Uhr. Die Spiele der Jugendannschaften, bis einschließlich der D-Jugend, finden auf de Kleinspielfeld statt. Die Anstoßzeiten der Spiele der Jugendannschaften variieren ebenfalls von Spieltag zu Spieltag und liegen üblicherweise zwischen Uhr und Uhr. Die Heispiele der Mannschaften finden i 1/3- Wechsel auf den Sportplätzen der angeschlossenen Sportvereine der Spielgeeinschaft statt. Die Hälfte der Heispiele der 1. Männerannschaft findet it bis zu 500 Zuschauern statt. Die anderen Heispiele finden it bis zu 50 Zuschauern statt. Diese Angaben stien gut it den i Internet veröffentlichten Spielberichten überein. Nach Angaben der Ortsgeeinde Irsch steht das DFB-Spielfeld Freizeitgruppen frei zur Verfügung. Des Weiteren wird die Sportanlage in den Soeronaten ein- bis zweial pro Woche für axial 1,5 Stunden pro Tag für den Leichtathletik-Sportunterricht der ansässigen Grundschule Irsch genutzt. Die vorhandene Lautsprecheranlage wurde in der Vergangenheit lediglich bei Heispielen der 1. Mannschaft der Herren in der Rheinlandliga für die Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen, Torschützen und Endergebnissen sowie zu Abspielen eines Jingles vor Beginn eines Rheinlandligaspiels genutzt. Zurzeit wird die vorhandene Lautsprecheranlage nach Angaben der Ortsgeeinde während der Austragung von Heispielen nicht genutzt. Nach Angaben der Ortsgeeinde Irsch wird der Festplatz hauptsächlich für die jährlich stattfindende usikalische Kires und für das Oldtiertreffen der Oldtier Freunde Irsch/Saar 2000 e.v. genutzt. Die Veranstaltungen finden einal pro Jahr statt.

8 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 8 von Beurteilungsgrundlagen und zulässige Geräuschiissionen 4.1 Sportanlage In der zuletzt a geänderten Sportanlagenlärschutzverordnung BISchV [1], welche die Grundlage für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschiissionen von Sportanlagen nach de Bundesiissionsschutzgesetz (BISchG) darstellt, sind in 2 Abs. 2 die folgenden Iissionsrichtwerte festgelegt: 3. in allgeeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten a Morgen i Übrigen nachts 55 (A) 50 (A) 55 (A) 40 (A) Weiterhin sollen einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen die Iissionsrichtwerte tags u nicht ehr als 30 (A) und nachts u nicht ehr als 20 (A) überschreiten. Die Iissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiträue: 1. tags an Werktagen 06:00 bis 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 07:00 bis 22:00 Uhr 2. nachts an Werktagen 00:00 bis 06:00 Uhr und 22:00 bis 24:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 00:00 bis 07:00 Uhr und 22:00 bis 24:00 Uhr 3. Ruhezeit an Werktagen 06:00 bis 08:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 07:00 bis 09:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr Bezüglich der Beurteilungszeiten gilt an Werktagen: tags außerhalb der Ruhezeiten (08:00 bis 20:00 Uhr) eine Beurteilungszeit von 12 Stunden tags während der Ruhezeiten (06:00 bis 08:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde)

9 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 9 von 52 an Sonn- und Feiertagen: tags außerhalb der Ruhezeiten (09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr) eine Beurteilungszeit von 9 Stunden, tags während der Ruhezeiten (07:00 bis 09:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden nachts (22:00 bis 24:00 Uhr und 00:00 bis 07:00 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde) Die Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr 4 Stunden oder ehr beträgt. Beträgt die gesate Nutzungszeit der Sportanlage an Sonn- und Feiertagen zusaenhängend weniger als 4 Stunden und fallen ehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von 13 bis 15 Uhr, gilt als Beurteilungszeitrau ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit ufasst (vgl. [1], des Anhangs). Dabei ist der Iissionsrichtwert außerhalb der Ruhezeit zugrunde zu legen. Nach 5, Abs. 3 der 18. BISchV [1] sind bei der Erittlung der Geräuschiissionen die de Schulsport zuzurechnenden Teilzeiten außer Betracht zu lassen. Die Beurteilungszeit wird u die den Schulsport tatsächlich zuzurechnenden Teilzeiten verringert. Die auf die drei geplanten Wohngebäude durch die Nutzung der benachbarten Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. einwirkenden Geräuschiissionen wurden jeweils an vier Einzelpunkten an den vier Gebäudefassaden berechnet. Nach de vorliegenden Bebauungsplanentwurf sind innerhalb der Baugrenzen des Sondergebietes 4 - Mehrgenerationenwohnen (SO4) Wohngebäude it axial zwei Vollgeschossen und einer axialen Gebäudehöhe von 11 zulässig. In der Berechnung wurde für die betrachteten Iissionsorte jeweils eine Höhe von 8,4 über Grund angesetzt (Erdgeschoss it 1 Sockel, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss bzw. Dachgeschoss). An den Iissionsorten i 2. Obergeschoss bzw. Dachgeschoss sind gegenüber den Iissionsorten i Erdgeschoss und i 1. Obergeschoss höhere Geräuschiissionen zu erwarten. In der nachfolgenden Tabelle sind die in der vorliegenden Untersuchung betrachteten Iissionsorte, die Höhe über Boden sowie der geringste Abstand zur Sportanlage (Großspielfeld) aufgeführt. Die nach 18. BISchV [1] in allgeeinen Wohngebieten geltenden Iissionsrichtwerte sind ebenfalls angegeben.

10 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 10 von 52 Iissionsort Höhe über Boden Abstand Nr. Bezeichnung in in Iissionsrichtwert tags in (A) innerhalb der Ruhezeiten a Morgen außerhalb der Ruhezeiten und i Übrigen 1a Gebäude Ost Fassade NO 8,4 ca b Gebäude Ost Fassade NW 8,4 ca c Gebäude Ost Fassade SO 8,4 ca d Gebäude Ost Fassade SW 8,4 ca a Gebäude West Fassade NO 8,4 ca b Gebäude West Fassade NW 8,4 ca c Gebäude West Fassade SO 8,4 ca d Gebäude West Fassade SW 8,4 ca a Gebäude Süd Fassade NO 8,4 ca b Gebäude Süd Fassade NW 8,4 ca c Gebäude Süd Fassade SO 8,4 ca d Gebäude Süd Fassade SW 8,4 ca Die Lage der Iissionsorte ist in Bild 6 i Anhang dargestellt. Nach der 18. BISchV [1] liegt der aßgebliche Iissionsort bei bebauten Flächen 0,5 außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vo Geräusch a stärksten betroffenen Fensters eines zu dauernden Aufenthalt von Menschen bestiten Raues einer Wohnung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Einrichtung. Nach 2 der 18. BISchV [1] dürfen die Iissionsrichtwerte auch unter Einrechnung der Geräuschiissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden. Sonstige Sportanlagen sind in der Ugebung der betrachteten Iissionsorte jedoch nicht vorhanden. Nach 5, Abs. 3 der 18. BISchV [1] soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs einer oder ehrerer Sportanlagen bei seltenen Ereignissen nach Nuer 1.5 des Anhangs Überschreitungen der Iissionsrichtwerte nach 2 Abs. 2 die Geräuschiissionen außerhalb von Gebäuden die Iissionsrichtwerte nach 2 Abs. 2 u nicht ehr als 10 (A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeiten 70 (A), tags innerhalb der Ruhezeiten 65 (A) nachts 55 (A)

11 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 11 von 52 Geäß Nuer 1.5 des Anhangs der 18. BISchV [1] gelten Überschreitungen der Iissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder ehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. Für eine eventuelle Sonderbeurteilung durch die zuständige Behörde werden in der vorliegenden Untersuchung die erittelten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen durch die Nutzung der Lautsprecheranlage während eines Fußballspiels it den in 5, Abs. 3 der 18. BISchV [1] genannten Richtwerten für Geräuschiissionen bei seltenen Ereignissen von 70 (A) tags außerhalb der Ruhezeiten und 65 (A) tags innerhalb der Ruhezeiten verglichen. 4.2 Freizeitanlage Die Freizeitlär-Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgeeinschaft für Iissionsschutz (LAI) it Stand vo [14] ist die Grundlage für die Erittlung und Beurteilung der von den zu untersuchenden Veranstaltungen auf de Festplatz ausgehenden Geräuschiissionen. In [14] werden unter Abschnitt 4.1 die folgenden Iissionsrichtwerte "Außen" festgelegt: d) in allgeeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen nachts 55 (A) 50 (A) 40 (A) An Sonn- und Feiertagen gelten denach tags durchgehend die verinderten Iissionsrichtwerte, die an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten gelten. Weiterhin sollen einzelne Geräuschspitzen die Iissionsrichtwerte "Außen" tags u nicht ehr als 30 (A) und nachts u nicht ehr als 20 (A) überschreiten. Die Iissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiträue. Die jeweiligen Beurteilungszeiten sind ebenfalls angegeben. An Werktagen: tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten nachts 08:00 bis 20:00 Uhr (Beurteilungszeit 12 Stunden) 06:00 bis 08:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr (Beurteilungszeit jeweils 2 Stunden) 22:00 bis 06:00 Uhr (ungünstigste volle Stunde)

12 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 12 von 52 An Sonn- und Feiertagen: tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten nachts 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr (Beurteilungszeit 9 Stunden) 07:00 bis 09:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr (Beurteilungszeit jeweils 2 Stunden) 00:00 bis 07:00 Uhr 22:00 bis 24:00 Uhr (ungünstigste volle Stunde) Von den Veranstaltungen auf de Festplatz der Ortsgeeinde Irsch können tagsüber und nachts Geräuscheissionen ausgehen. Nach Nr. 4.4 der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] können bei Veranstaltungen i Freien und/oder in Zelten die o.g. genannten Iissionsrichtwerte itunter trotz aller verhältnisäßigen technischen und organisatorischen Lärinderungsaßnahen nicht eingehalten werden. In Sonderfällen können solche Veranstaltungen nach Nr gleichwohl zulässig sein, wenn sie eine hohe Standortgebundenheit oder soziale Adäquanz und Akzeptanz aufweisen und zude zahlenäßig eng begrenzt durchgeführt werden. Nach Nr der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] sind die folgenden Punkte Voraussetzung für die Zuutbarkeit der Iissionen unter Berücksichtigung von Schutzwürdigkeit und Sensibilität des Einwirkungsbereichs. a) Sofern bei seltenen Veranstaltungen Überschreitungen des Beurteilungspegels vor den Fenstern i Freien von 70 (A) tags und/oder 55 (A) nachts zu erwarten sind, ist deren Zuutbarkeit explizit zu begründen. b) Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 (A) nach 24 Uhr sollten verieden werden. c) In besonders gelagerten Fällen kann eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden zuutbar sein. d) Die Anzahl der Tage (24 Stunden-Zeitrau) it seltenen Veranstaltungen soll 18 pro Kalenderjahr nicht überschreiten. e) Geräuschspitzen sollen die Werte von 90 (A) tags und 65 (A) nachts einhalten. Für eine eventuelle Sonderbeurteilung durch die zuständige Behörde werden in der vorliegenden Untersuchung die erittelten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen durch die Veranstaltungen auf den Festplatz der Ortsgeeinde Irsch it den in Abschnitt a) der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] genannten Richtwerten für Geräuschiissionen bei seltenen Veranstaltungen von 70 (A) tags und 55 (A) nachts verglichen.

13 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 13 von Durchführung der Untersuchung Die VDI-Richtlinie 3770 [4] enthält Angaben zu den Geräuscheissionen, die i Betrieb von unterschiedlichen Sportanlagen hervorgerufen werden. Darin werden verschiedene Sportarten differenziert betrachtet und Eissionsansätze angegeben, it denen die Geräuscheissionen (Schallleistungspegel) der aßgeblichen Geräuschquellen der einzelnen Sportanlagen berechnet werden können. Unter Abschnitt 5.3 der VDI 3770 [4] werden Eissionsansätze für die kennzeichnenden Geräuscheissionen von Fußballspielfeldern angegeben. Als Grundlage für die Berechnung der von der Sportanlage ausgehenden Geräuscheissionen wurden die Angaben zu den Trainings- und Spielzeiten des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. herangezogen. Die an den betrachteten Iissionsorten innerhalb des Sondergebietes SO4 - Mehrgenerationenwohnen durch die Sportanlage verursachten Geräuschiissionen wurden durch eine Schallausbreitungsrechnung entsprechend den Vorgaben der 18. BISchV [1] nach den Richtlinien VDI 2714 [2] und VDI 2720 [3] berechnet. In der vorliegenden Überarbeitung des Gutachtens vo [13] wurden zusätzlich in einer Variantenbetrachtung die Geräuschiissionen durch die Sportanlage it der Nutzung einer Lautsprecheranlage während der Beurteilungszeit sonn- und feiertags innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten erittelt. Die Ergebnisse wurden it den geäß der 18. BISchV in allgeeinen Wohngebieten geltenden Iissionsrichtwerten verglichen. In einer weiteren Berechnung wurden die aßgeblichen Außenlärpegel durch den betrachteten Sportlär an den geplanten Wohnhäusern in Anlehnung an die DIN 4109 [8] und die sich daraus ergebenden Lärpegelbereiche erittelt. Die von den Veranstaltungen auf de Festplatz ausgehenden Geräuschiissionen wurden auf der Basis der Angaben der Ortsgeeinde Irsch, den in der VDI 3770 [4] angegebenen Eissionsansätzen für kennzeichnende Geräuscheissionen von Ruelplätzen und Volksfesten sowie den in [4] angegebenen Berechnungsverfahren für die Schallleistungspegel von Beschallungsanlagen bei Freiluftkonzerten berechnet. Die sich durch die Veranstaltungen an den betrachteten Iissionsorten innerhalb des Sondergebietes SO4 - Mehrgenerationenwohnen ergebenden Geräuschiissionen wurden nach den Richtlinien VDI 2714 [2] und VDI 2720 [3] berechnet. Die Beurteilung der Geräuschiissionen erfolgte geäß der Freizeitlär-Richtlinie der LAI vo [14].

14 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 14 von Erittlung der Geräuscheissionen 6.1 Sportanlage Spielfelder Die VDI-Richtlinie 3770 [4] enthält Angaben zu den Geräuscheissionen, die von de Trainings- und Spielbetrieb auf Sportplätzen ausgehen. Darin werden verschiedene Sportarten differenziert betrachtet und Eissionsansätze angegeben, it denen die Geräuscheissionen (Schallleistungspegel) der aßgeblichen Quellen in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl berechnet werden können. Nach dieser Untersuchung gehen relevante Geräuscheissionen bei eine Fußballspiel von folgenden Quellen und Vorgängen aus: Spieler auf de Spielfeld Zuschauer an den Spielfeldrändern Schiedsrichterpfiffe Die VDI-Richtlinie 3770 [4] enthält für Fußballspiele und Fußballtraining folgende Eissionsansätze zur Berechnung der Schallleistungspegel der Geräuscheission in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl n: Schiedsrichterpfiffe (verteilt auf das Spielfeld) Spieler (verteilt auf das Spielfeld) LWA,T = 98,5 + 3 lg (1 + n) für n > 30 LWA,T = 73, lg (1 + n) für n 30 LWA,T = 94 (A) Zuschauer (verteilt auf die Sitz- oder Stehplatzbereiche) LWA,T = lg (n) Das zugrundeliegende Berechnungsodell berücksichtigt die Beurteilung von Ipulsen entsprechend der Sportanlagenlärschutzverordnung (Zuschlag für Ipulshaltigkeit zu Mittelungspegel nur in Teilzeiten in denen das Geräusch ipulshaltig ist, ipulshaltige Geräusche durch die unverstärkte enschliche Stie werden nicht betrachtet). Für das Fußballtraining sind nach [4] 10 Zuschauer zugrunde zu legen. Der ittlere Maxial-Schallleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen beträgt LWAax = 118 (A).

15 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 15 von Groß- und Kleinspielfeld In der vorliegenden Untersuchung wurde als Berechnungsgrundlage für den Spielbetrieb auf de Großspielfeld eine Zuschauerzahl von 500 und für den Spielbetrieb auf de Kleinspielfeld eine Zuschauerzahl von 50 angesetzt. Für die untersuchten Fälle Training (10 Zuschauer) und Spielbetrieb auf de Großspielfeld (500 Zuschauer) und auf de Kleinspielfeld (50 Zuschauer) ergeben sich soit die folgenden Eissionswerte: Quelle Spiel Großspielfeld Schallleistungspegel L WA(T) in (A) Spiel Kleinspielfeld Training n = 500 n = 50 n = 10 Schiedsrichterpfiffe 106,6 103,6 93,8 Spieler 94,0 94,0 94,0 Zuschauer 107,0 97,0 90,0 Die Geräuscheissionen der Schiedsrichterpfiffe und der Spieler wurden gleichverteilt auf de Groß- bzw. Kleinspielfeld in einer Höhe von 1,6 über Boden angesetzt. Die Geräuscheissionen der Zuschauer wurden für das Großspielfeld gleichverteilt entlang der nordwestlichen Längsseite des Spielfeldes in einer Höhe von 1,6 angesetzt. Bei Kleinspielfeld wurden die Geräuscheissionen der Zuschauer gleichverteilt entlang der vier Seitenflächen des Spielfeldes in einer Höhe von 1,6 angesetzt DFB-Spielfeld Zur Berücksichtigung der Geräuscheissionen des DFB-Spielfeldes wurde der in [4] für das übliche Fußballspielen von 25 Spielern auf eine Bolzplatz angegebene Schallleistungspegel von LWA = 101 (A) jeweils über die gesate Dauer der unterschiedlichen Beurteilungszeiten berücksichtigt. Neben de Geschrei der Kinder und Jugendlichen bei Spiel beinhaltet der genannte Eissionswert den Aufprall des Balles auf die Torkonstruktion, das begrenzende Gitter oder auf andere leicht anregbare Strukturen. Die Ipulshaltigkeit nach der 18. BISchV [1] ist soit i genannten Eissionswert enthalten. Die Geräuscheissionen des DFB-Spielfeldes wurden gleichverteilt auf de DFB- Spielfeld in einer Höhe von 1,6 angesetzt. Die Lage der Geräuschquellen der Sportnutzung kann Bild 5 i Anhang entnoen werden. Auf der Grundlage der Angaben zu aktuellen Spielbetrieb des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. wurden für die verschiedenen Beurteilungszeiten der 18. BISchV [1] die nachfolgenden Nutzungsdauern für den Trainings- und den Spielbetrieb berücksichtigt.

16 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 16 von 52 Beurteilungszeit Nutzungsdauer Spiel Training DFB-Spielfeld an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 3 h Kleinspielfeld 1,5 h Großspielfeld 3 h Kleinspielfeld 2 h Großspielfeld 12 h (während Spielbetrieb) 10,5 h (während Trainingsbetrieb) innerhalb der Ruhezeit 1,5 h Großspielfeld 1 h Großspielfeld 2 h an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit 1,5 h Kleinspielfeld 1,5 h Großspielfeld 1,5 h Großspielfeld h 2 h I Fall des DFB-Spielfeldes wurde soit ein durchgehender Spielbetrieb angenoen. An Werktagen von Montag bis Freitag wird die Beurteilungszeit werktags außerhalb der Ruhezeiten nach 5, Abs. 3 der 18. BISchV [1] u die Teilzeit, die de Schulsport zu zuordnen ist (i vorliegenden Fall 1,5 Stunden), verringert. Die Beurteilungszeit werktags außerhalb der Ruhezeiten für die Erittlung der Geräuschiissionen durch den Trainingsbetrieb beträgt soit Tr = 10,5 Stunden Parkplatzgeräusche Nach de Anhang der 18. BISchV [1] sind die von Parkplätzen auf de Anlagengelände ausgehenden Geräusche der zu untersuchenden Sportanlage anzurechnen. Die Berechnung der Parkplatzgeräusche erfolgt nach den Vorgaben der 18. BISchV [1] nach den Richtlinien für Lärschutz an Straßen - Ausgabe RLS 90 [6] Eingangsdaten In der Planzeichnung des Bebauungsplans sind insgesat vier Kfz-Parkplatzflächen festgesetzt. Die nordwestlich an das Sondergebiet Generationenwohnen angrenzende Stellplatzfläche ist für die Pkw von Bewohnern und Besuchern der Wohngebäude des Generationenwohnens vorgesehen und wird in der vorliegenden Untersuchung nicht der Sportstätte zugeordnet.

17 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 17 von 52 Zu Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens lag noch keine Stellplatzberechnung vor. Die für die Berechnung herangezogenen Stellplatzzahlen wurden entsprechend den Richtzahlen der Verwaltungsvorschrift über Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge des Ministerius der Finanzen Rheinland-Pfalz vo 24. Juli 2000 [7] abgeschätzt. Die für die Pkw der Nutzer der Sport- und Mehrzweckhalle notwendigen Kfz- Stellflächen sind nach de Bebauungsplan in de Bereich vor der Südostecke der bestehenden Sport- und Mehrzweckhalle sowie in de südwestlich an das Großspielfeld angrenzenden Bereich vorgesehen. Anhand der Richtzahlen über die Zahl der notwendigen Stellplätze für Spiel- und Sporthallen it Plätzen für Besucherinnen und Besucher (1 Stellplatz pro 50 ² Hallenfläche zuzüglich 1 Stellplatz pro Besucherplätzen) berechnet sich auf der Abschätzung der Hallenfläche von ca. 750 ² und einer Anzahl von 160 bis 240 Besucherplätzen eine notwendige Stellplatzanzahl für die Sport- und Mehrzweckhalle von 31 Stellplätzen. Die für die Pkw der Nutzer der Sportplätze vorgesehenen Stellplätze sind i Bebauungsplan nordwestlich des Bereiches SO2 vorgesehen. Für die Nutzer der Sportplätze wurde die notwendige Stellplatzanzahl anhand der Richtzahl für Sportplätze und Sportstadien it Plätzen für Besucherinnen und Besucher (1 Stellplatz pro 250 ² Sportfläche zuzüglich 1 Stellplatz pro Besucherplätzen) abgeschätzt. Aus der vorliegenden Planzeichnung wurde eine Gesatfläche der drei Spielfelder von ca ² erittelt. Unter der Annahe von 500 bis 750 Besucherplätzen ergibt sich daraus für die Sportplätze eine notwendige Anzahl von ca. 91 Stellplätzen. In der nachfolgenden Tabelle sind die in der vorliegenden Untersuchung für die drei i Bebauungsplan "A Sportplatz" der Geeinde Irsch festgesetzten Stellplatzflächen erittelten Stellplatzanzahlen aufgeführt. Bezeichnung Stellplatzfläche Lage Anzahl Stellplätze Parkplatz 1 - Sportplatz nordwestlich des Bereiches SO2 91 Parkplatz 2 - Sporthalle vor Südostecke der Sporthalle 8 Parkplatz 3 - Sporthalle südwestlich des Großspielfeldes 23 I Sinne einer Maxialabschätzung wurde in der vorliegenden Untersuchung bei Fußballspielen sowie bei Trainingseinheiten in allen betrachteten Beurteilungszeiträuen auf den drei Stellplatzflächen eine Parkbewegung je Stellplatz und Stunde (je ein Einpark- oder ein Ausparkvorgang) berücksichtigt. Soit wurden bei der Erittlung der von de Parkverkehr ausgehenden Geräuscheissionen insgesat die in der folgenden Tabelle aufgeführten Parkbewegungen auf den Parkplätzen für die Sport- und Mehrzweckhalle bzw. für die Sportplätze berücksichtigt.

18 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 18 von 52 Beurteilungszeitrau werktags außerhalb der Ruhezeiten Spielbetrieb (12 Stunden) Trainingsbetrieb (10,5 Stunden) werktags innerhalb der Ruhezeiten (zwei Stunden) sonn- und feiertags außerhalb der Ruhezeiten (neun Stunden) sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten (zwei Stunden) Anzahl der Parkbewegungen Parkplätze 2+3 Sport- und Mehrzweckhalle Parkplatz 1 Sportplatz Erittlung der Geräuscheissionen der Parkplätze Nach den Vorgaben der RLS-90 [6] bestit sich der Eissionspegel eines Parkplatzes zu L *,E = lg (N n) + Dp Darin bedeuten: L *,E N n Dp Eissionspegel des Parkplatzes Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde (siehe obenstehende Tabelle) Anzahl der Stellplätze auf de Parkplatz (hier 91 Pkw-Stellplätze für Sportplatz und 23 bzw. 8 Stellplätze für die Sport- und Mehrzweckhalle) Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen (Die RLS-90 sieht für Pkw-Parkplätze einen Zuschlag von Dp = 0 vor) Für N wurde eine Parkbewegung je Stellplatz und Stunde eingesetzt, für n die Anzahl der Stellplätze der drei Stellplatzflächen und für Dp der Zuschlag für den Parkplatztyp (Dp = 0 für Pkw-Parkplätze). Der von den Parkplatzflächen abgestrahlte Schallleistungspegel LWA ergibt sich nach de folgenden Zusaenhang: LWA,Parkplatz = L *,E + 36,2 Es wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten, auf jeweils eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel der Geräuscheissionen durch den Parkverkehr auf den drei betrachteten Parkplatzflächen berechnet.

19 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 19 von 52 Schallleistungspegel L WA,1h in (A) Parkplatz Sport- und Mehrzweckhalle n = 8 n = 23 Parkplatz Sportplatz n = 91 82,2 86,8 92,8 Die Lage der Geräuschquellen der Stellplatzflächen kann Bild 5 i Anhang entnoen werden Lautsprecheranlage Entsprechend der Nachforderung der Struktur- und Genehigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier wurde in der vorliegenden Überarbeitung des Gutachtens vo [13] der Betrieb einer Lautsprecheranlage betrachtet. Die VDI 3770 [4] gibt Hinweise zur Abschätzung der Schallleistungspegel von Beschallungsanlagen i Freien anhand der folgenden Ausgangsgrößen: zu beschallende Fläche A (ggf. abgeleitet aus der Zuschauerzahl) genreabhängiger Mindestversorgungspegel LV,in Der Mindestversorgungspegel ist der für eine angeessene Beschallung des Publikus erforderliche ittlere Schalldruckpegel a entferntesten Zuschauer. Die Berechnung auf der Grundlage der zu beschallenden Fläche erfolgt nach der folgenden Gleichung, die anhand eines epirischen Ansatzes erittelt wurde [4]: =, it LWA Schallleistungspegel einer Beschallungsanlage in (A) der benötigt wird u eine Fläche A it eine Mindestversorgungspegel zu beschallen A zu beschallende Fläche in ² A0 Bezugsfläche 1 ² LV,in genreabhängiger Mindestversorgungspegel in (A) In Tabelle 44 der VDI 3770 [4] wird für eine Moderation plus Musik ein Mindestversorgungspegel von angegeben. LV,in = 83,2 (A)

20 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 20 von 52 In der Schallausbreitungsrechnung wurde die Grundfläche der Tribüne i städtebauliche Konzept zu Bebauungsplan A Sportplatz der Ortsgeeinde Irsch it einer Fläche von 350 ² als zu beschallende Fläche herangezogen. Hieraus berechnet sich nach der angegebenen Forel ein erforderlicher Schallleistungspegel der Lautsprecherdurchsagen von LWA = 118,6 (A). Die vorhandene Lautsprecheranlage wurde in der Vergangenheit an sechs Kalendertagen i Jahr bei Heispielen der 1. Mannschaft der Herren in der Rheinlandliga für die Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen, Torschützen und Endergebnissen sowie zu Abspielen eines Jingles vor Beginn eines Rheinlandligaspiels genutzt. Zurzeit wird die vorhandene Lautsprecheranlage nach Angaben der Ortsgeeinde während der Austragung von Heispielen nicht genutzt. Nach Abschnitt des Anhangs der 18. BISchV [1] ist wegen der erhöhten Belästigung bei Mithören ungewünschter Inforationen je nach Auffälligkeit ein Inforationszuschlag KInf von 3 (A) oder 6 (A) zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag ist de Mittelungspegel hinzuzurechnen, der für den Zeitrau erittelt wird, in de das inforationshaltige Geräusch auftritt. Der Zuschlag von 6 (A) ist nur bei besonders hohe Inforationsgehalt (z.b. laute und gut verständliche Lautsprecherdurchsagen, deutlich hörbare Musikwiedergaben) zu wählen. I Sinne einer Maxialbetrachtung wurde in der Schallausbreitungsrechnung für die Lautsprecherdurchsagen ein Inforationszuschlag KInf von 6 (A) vergeben. In der Schallausbreitungsrechnung wurde für die von den Lautsprecherdurchsagen ausgehenden Geräuscheissionen ein Gesatschallleistungspegel inklusive Zuschlag für die Inforationshaltigkeit von angesetzt. LWA,Lautsprecherdurchsagen = 124,6 (A) In der Schallausbreitungsrechnung wurde der Betrieb der Lautsprecheranlage für Durchsagen während eines Heispiels it einer Dauer von 10 Minuten berücksichtigt. Der Standort der Lautsprecheranlage wurde vor der Südostseite der i städtebauliche Konzept geplanten Sporthaus/Tribüne als Punktquelle it ungerichteter Schallausbreitung in einer Höhe von 7 über Boden berücksichtigt. Die Lage der berücksichtigten Geräuschquelle für die Lautsprecherdurchsagen kann Bild 5 i Anhang zu diese Gutachten entnoen werden.

21 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 21 von Veranstaltungen auf de Festplatz Musikalische Kires Die jährlich auf de Festplatz der Ortsgeeinde Irsch stattfindende dreitägige Kires beginnt an eine Sastag und endet ontagabends it eine Abschlusskonzert. Auf de Festgelände sind während der Kires ehrere Essens- und Getränkestände und eine geringe Anzahl an Kiresständen aufgestellt. In den vergangenen Jahren wurden jeweils ein größeres Fahrgeschäft wie z.b. ein Autoscooter und einige kleine Kiresstände wie z.b. ein Schützenhaus aufgestellt und betrieben. Die kleineren Kiresstände werden nach Auskunft der Ortsgeeinde Irsch in der Regel tagsüber bis 22:00 Uhr und das größere Fahrgeschäft bis ca. 24:00 Uhr betrieben. Neben den Kiresständen wird auf de Festplatz während der usikalischen Kires ein ufassendes Musik- und Unterhaltungsprogra vo ortsansässigen Musikverein organisiert. Tagsüber werden kleinere Konzerte von Chören und Blasorchestern aufgeführt. Abends und während der Beurteilungszeit Nacht wird in eine Festzelt it einer Beschallungsanlage Tanzusik abgespielt. Die VDI-Richtlinie 3770 [4] enthält Angaben zu den Geräuscheissionen, die von Ruelplätzen ausgehen. Darin wird für kleine Ruelplätze ein Eissionsansatz angegeben, wonach sich aus de ittleren Schallleistungspegel von doinant lauten Fahrgeschäften und der Anzahl der doinant lauten Fahrgeschäfte der Gesatschallleistungspegel LWA eines Ruelplatzes nach der folgenden Gleichung eritteln lässt: = Dabei ist: LWA A-bewerteter energieäquivalenter Gesatschallleistungspegel eines Ruelplatzes 104 ittlerer Schallleistungspegel der doinant lauten Fahrgeschäfte N Anzahl der doinant lauten Fahrgeschäfte I vorliegenden Fall ist nach Angaben der Ortsgeeinde ein doinant lautes Fahrgeschäft zu berücksichtigen. Nach der oben angegebenen Forel ergibt sich für ein doinant lautes Fahrgeschäft ein Gesatschallleistungspegel für den Ruelplatz von LWA = 104 (A). Nach [4] kann die ittlere Quellenhöhe für Fahrgeschäfte auf Ruelplätzen it 3 über Boden angenoen werden. Zur Berücksichtigung von Ipulsen und/ oder auffälligen Pegeländerungen wurde für die Geräuscheission des Ruelplatzes ein Zuschlag für Ipulshaltigkeit von 3 (A) berücksichtigt. Für die erhöhte Belästigung bei ithören ungewünschter Inforationen wurde für die Geräuscheission des Ruelplatzes ein Zuschlag für Inforationshaltigkeit von KInf = 3 (A) berücksichtigt.

22 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 22 von 52 In der Schallausbreitungsrechnung wurde für die von de Ruelplatz ausgehenden Geräuscheissionen ein Gesatschallleistungspegel inklusive Zuschläge für Ipulshaltigkeit und Inforationshaltigkeit von LWA,Ruelplatz = 110 (A) angesetzt. Die Betriebszeit wurde entsprechend den Angaben der Ortsgeeinde Irsch tagsüber durchgehend und nachts bis 24:00 Uhr angenoen. Zur Berücksichtigung von Musikdarbietungen während der Beurteilungszeit tags wurde der in Tabelle 51 der VDI 3770 [4] für ein Blasorchester angegebene Schallleistungspegel von LWA = 108 (A) zuzüglich eines Zuschlages für Ipulshaltigkeit von KI = 3 (A) und eines Zuschlages für Inforationshaltigkeit von KInf = 3 (A) angesetzt. Der sich ergebende Gesatschallleistungspegel von LWA,Musikdarbietungen = 114 (A) wurde gleichverteilt über den Festplatz und durchgängig über die gesate Beurteilungszeit tags angesetzt. Für die Musikdarbietungen während der Nachtzeit wurde der in Tabelle 51 der VDI 3770 [4] für ein Festzelt it Kapelle angegebene Schallleistungspegel von LWA = 100 (A) herangezogen. In der Schallausbreitungsrechnung wurde der angegebene Schallleistungspergel zuzüglich eines Zuschlages für eine elektroakustische Verstärkung von 3 (A) sowie eines Zuschlages für Ipulshaltigkeit von KI = 3 (A) und eines Zuschlages für Inforationshaltigkeit von KInf = 3 (A) angesetzt, woraus sich ein Gesatschallleistungspegel von LWA,Festzelt = 109 (A) ergibt, der durchgängig über den Beurteilungszeitrau Nacht angesetzt wurde. Der für die Musikdarbietungen während der Nacht erittelte Schallleistungspegel wurde in der Schallausbreitungsrechnung als Punktquelle it ungerichteter Abstrahlung in einer Höhe von 4 über Boden in nordöstlicher Lage auf de Festplatz berücksichtigt Oldtiertreffen Auf de Festplatz findet it de jährlichen Oldtiertreffen des Oldtier Freunde Irsch/Saar 2000 e.v. eine weitere ehrtägige Veranstaltung statt. Das Oldtiertreffen findet in der Regel an eine Wochenende von Sastag bis Sonntag statt. Während der Veranstaltung werden auf de Festplatz historische Fahrzeuge wie Motoräder, Traktoren, Ernteaschinen und Lkw ausgestellt. Sastagabend findet auf de Festgelände eine Tanzveranstaltung statt, die üblicherweise bis nach 22:00 Uhr andauert. Während des zweiten Veranstaltungstages werden neben der Fahrzeugausstellung von ortsansässigen Vereinen usikalische Darbietungen aufgeführt. Eine Abendveranstaltung ist an den Sonntagen für gewöhnlich nicht vorgesehen.

23 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 23 von 52 Die axiale Anzahl der auf de Festplatz auszustellenden Fahrzeuge wurde auf der Grundlage einer durchschnittlichen Ausstellungsfläche von ca. 16 ² je Fahrzeug und der Grundfläche des Festplatzes auf 200 Fahrzeuge nach oben hin abgeschätzt. Der Veranstalter hat für die Teilneher Regularien schriftlich aufgestellt, die u.a. die Inbetriebnahe von Fahrzeugen nach 21 Uhr untersagen. Des Weiteren sollen die ausgestellten Fahrzeuge nur zu Verbringen auf das Ausstellungsgelände und zu Verlassen des Geländes bewegt werden. Die it de Abstellen oder Abfahren der historischen Fahrzeuge verbundenen Geräuscheissionen wurden auf der Grundlage der Untersuchung von Lkw- und Ladegeräuschen der Hessischen Landesanstalt für Uwelt [15] sowie deren Aktualisierung durch das Hessische Landesat für Uwelt und Geologie aus de Jahr 2005 [16] berechnet. Für den Vorgang "Rangieren" von Lkw ist in [16] ein Schallleistungspegel von LW = 99 (A) angegeben. Dieser Schallleistungspegel wurde i Sinne einer Maxialabschätzung für die Geräuscheissionen eines historischen Fahrzeuges bei Abstellen auf de Festplatz und bei Abfahren vo Festplatz it einer Dauer von insgesat 5 Minuten je Fahrzeug (insgesat 200 Fahrzeuge) gleichverteilt über den Festplatz angesetzt. Für die Berücksichtigung von zusätzliche Türenschlagen und Motorenstarts der ausgestellten Fahrzeuge wurde der in [16] angegebene Vorgang "Rangieren" für ein Fahrzeug durchgängig über den gesaten Beurteilungszeitrau berücksichtigt. Für die von den usikalischen Darbietungen der ortsansässigen Musikvereine tagsüber ausgehenden Geräuscheissionen wurde der in Tabelle 51 der VDI 3770 [4] für ein Blasorchester angegebene Schallleistungspegel von LWA = 108 (A) zuzüglich eines Zuschlages für Ipulshaltigkeit von KI = 3 (A) und eines Zuschlages für Inforationshaltigkeit von KInf = 3 (A) gleichverteilt über den Festplatz it eine Gesatschallleistungspegel von LWA,Musikdarbietungen = 114 (A) durchgängig über den Beurteilungszeitrau Tag angesetzt. Für die Musikdarbietungen während der Nachtzeit (Tanzveranstaltung Sastag nach 22:00 Uhr) wurde der in Tabelle 51 der VDI 3770 [4] für ein Festzelt it Kapelle angegebene Schallleistungspegel von LWA = 100 (A) herangezogen. In der Schallausbreitungsrechnung wurde der angegebene Schallleistungspergel zuzüglich eines Zuschlages für eine elektroakustische Verstärkung von 3 (A) sowie eines Zuschlages für Ipulshaltigkeit von KI = 3 (A) und eines Zuschlages für Inforationshaltigkeit von KInf = 3 (A) angesetzt, woraus sich ein Gesatschallleistungspegel von LWA,Festzelt = 109 (A) ergibt, der durchgängig über den Beurteilungszeitrau Nacht angesetzt wurde.

24 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 24 von 52 Der erittelte Schallleistungspegel wurde in der Schallausbreitungsrechnung als Punktquelle it ungerichteter Abstrahlung in einer Höhe von 4 über Boden in nordöstlicher Lage auf de Festplatz berücksichtigt Parkplatzgeräusche Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Schallleistungspegel der Geräuscheissionen durch den Parkverkehr auf den beiden Parkplätzen an der Sport- und Mehrzweckhalle wurden aus Abschnitt übernoen. Schallleistungspegel L WA in (A) Parkplatz Sport- und Mehrzweckhalle n = 8 n = 23 82,2 86,8 Die angegebenen Schallleistungspegel wurden in der Schallausbreitungsrechnung tagsüber und nachts berücksichtigt. Die Lage der Geräuschquellen der Stellplatzflächen kann Bild 5 i Anhang entnoen werden Zusaenfassung der betrachteten Geräuschquellen In der vorliegenden Untersuchung wurden bei der Erittlung der Geräuschiissionen durch Veranstaltungen auf de Festplatz die nachfolgenden Vorgänge und Geräuschquellen berücksichtigt. Musikalische Kires: o Geräuscheission der Fahrgeschäfte Gesatschallleistungspegel LWA = 110 (A) eines Ruelplatzes it eine doinant lauten Fahrgeschäft tagsüber durchgehend und nachts bis 24:00 Uhr o Geräuscheissionen Musikdarbietungen tagsüber Gesatschallleistungspegel LWA = 114 (A) eines Blasorchesters durchgängig tagsüber o Geräuscheissionen Musikdarbietungen nachts Gesatschallleistungspegel LWA = 109 (A) eines Festzeltes it Kapelle durchgängig nachts o Parkverkehr auf den Parkplätzen der Sport- und Mehrzweckhalle tagsüber und nachts

25 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 25 von 52 Oldtiertreffen: o Geräuscheission bei Abstellen bzw. Abfahren der Ausstellungsfahrzeuge auf de Festplatz tagsüber 200 Vorgänge Rangieren eines Lkw it eine Schallleistungspegel von LWA = 99 (A) it einer Dauer von 5 Minuten je Fahrzeug o Geräuscheissionen durch Türenschlagen und Motorenstarts vereinzelter Fahrzeuge tagsüber Rangieren eines Lkw it eine Schallleistungspegel von LWA = 99 (A) durchgängig tagsüber o Geräuscheissionen Musikdarbietungen tagsüber Gesatschallleistungspegel LWA = 114 (A) eines Blasorchesters durchgängig tagsüber o Geräuscheissionen Musikdarbietungen nachts Gesatschallleistungspegel LWA = 109 (A) eines Festzeltes it Kapelle durchgängig nachts o Parkverkehr auf den Parkplätzen der Sport- und Mehrzweckhalle tagsüber und nachts Die in der Berechnung insgesat betrachteten Geräuscheissionen sind als Maxialabschätzung der in der Praxis tatsächlich zu erwartenden Geräuscheissionen anzusehen. 7. Berechnung der Geräuschiissionen Die Berechnung der Geräuschiissionen an den betrachteten Iissionsorten erfolgte it Hilfe eines Schallausbreitungsrechenprogras [5]. De verwendeten Berechnungsprogra wurde ein digitales Modell des Untersuchungsbereiches it den geplanten Baufenstern, der Sportanlage, der Parkplätze und der geplanten Wohnbebauung it den betrachteten Iissionsorten vorgegebenen. In der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] wird für die Erittlung und Beurteilung der von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche auf die allgeein anerkannten akustischen Grundregeln, wie sie in der TA Lär und der Sportanlagenlärschutzverordnung (18. BISchV) [1] festgehalten sind, hingewiesen. Die Erittlung der Geräuschiissionen erfolgte entsprechend den Vorgaben der 18. BISchV [1] ittels einer Schallausbreitungsrechnung nach den VDI-Richtlinien 2714 [2] und 2720 [3]. Die Eissionsansätze geäß Abschnitt 6 enthalten bereits Zuschläge für die Ipulshaltigkeit sowie für Ton- und Inforationshaltigkeit der Geräuscheissionen nach den Vorschriften der 18. BISchV [1] bzw. der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14], so dass diese Zuschläge in den berechneten Geräuschiissionen bereits enthalten sind.

26 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 26 von Geräuschiissionen Sportanlage Iissionspegel Die Schallausbreitungsrechnung auf der Grundlage der Geräuscheissionen entsprechend Abschnitt 6.1 ergab die folgenden Iissionspegel an den betrachteten Iissionsorten durch den Spiel- und Trainingsbetrieb auf der Sportstätte des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. einschließlich Parkverkehr in den verschiedenen Beurteilungszeiträuen der 18. BISchV [1]: Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen Iissionsort Nr. Bezeichnung innerhalb der Ruhezeit werktags Iissionspegel in (A) außerhalb der Ruhezeit sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit 1a Gebäude Ost Fassade NO 58,7 53,4 58,7 54,0 1b Gebäude Ost Fassade NW 59,7 54,4 59,7 54,9 1c Gebäude Ost Fassade SO 43,9 38,4 43,9 38,9 1d Gebäude Ost Fassade SW 51,8 45,9 51,8 46,4 2a Gebäude West Fassade NO 58,9 53,6 58,9 54,1 2b Gebäude West Fassade NW 56,6 51,4 56,6 51,9 2c Gebäude West Fassade SO 51,5 46,1 51,5 46,7 2d Gebäude West Fassade SW 40,1 34,9 40,1 35,4 3a Gebäude Süd Fassade NO 56,4 51,0 56,4 51,5 3b Gebäude Süd Fassade NW 56,7 51,2 56,7 51,8 3c Gebäude Süd Fassade SO 39,0 33,7 39,0 34,2 3d Gebäude Süd Fassade SW 38,9 33,4 38,9 34,0

27 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 27 von 52 Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen Iissionsort Nr. Bezeichnung innerhalb der Ruhezeit werktags Iissionspegel in (A) außerhalb der Ruhezeit sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit 1a Gebäude Ost Fassade NO 63,3 56,6 63,3 57,5 1b Gebäude Ost Fassade NW 64,7 57,9 64,7 58,9 1c Gebäude Ost Fassade SO 47,5 40,9 47,5 41,8 1d Gebäude Ost Fassade SW 52,9 46,7 52,9 47,3 2a Gebäude West Fassade NO 64,4 57,5 64,4 58,5 2b Gebäude West Fassade NW 62,5 55,6 62,5 56,5 2c Gebäude West Fassade SO 59,6 52,4 59,6 53,4 2d Gebäude West Fassade SW 46,2 39,3 46,2 40,2 3a Gebäude Süd Fassade NO 61,7 54,8 61,7 55,8 3b Gebäude Süd Fassade NW 61,9 55,0 61,9 55,9 3c Gebäude Süd Fassade SO 45,6 38,5 45,6 39,5 3d Gebäude Süd Fassade SW 44,4 37,5 44,4 38,4 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind für die verschiedenen Beurteilungszeiten jeweils für den lautesten Punkt je Gebäude wie folgt i Anhang enthalten: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4a-c: Tabelle 11a-c: Tabelle 5: Tabelle 6a-c: Tabelle 12a-c: Tabelle 7: Tabelle 8a-c: Tabelle 13a-c: Tabelle 9: Tabelle 10a-c: Tabelle 14a-c: Spektren Eissionen Spielbetrieb an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten Eissionen Spielbetrieb an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten Eissionen Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten Eissionen Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Ruhezeiten Iissionen Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Ruhezeiten

28 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 28 von 52 Trainingsbetrieb Iissionsort Nr. Bezeichnung Iissionspegel in (A) werktags innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit 1a Gebäude Ost Fassade NO 51,2 50,6 1b Gebäude Ost Fassade NW 52,1 51,5 1c Gebäude Ost Fassade SO 35,5 34,8 1d Gebäude Ost Fassade SW 41,7 40,7 2a Gebäude West Fassade NO 51,1 50,6 2b Gebäude West Fassade NW 49,1 48,5 2c Gebäude West Fassade SO 43,7 43,2 2d Gebäude West Fassade SW 32,3 31,8 3a Gebäude Süd Fassade NO 48,3 47,8 3b Gebäude Süd Fassade NW 48,6 48,0 3c Gebäude Süd Fassade SO 30,9 30,3 3d Gebäude Süd Fassade SW 30,5 30,0 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind für die verschiedenen Beurteilungszeiten jeweils für den lautesten Punkt je Gebäude wie folgt i Anhang enthalten: Tabelle 15: Tabelle 16a-c: Tabelle 17: Tabelle 18a-c: Eissionen Trainingsbetrieb an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten Iissionen Trainingsbetrieb an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten Eissionen Trainingsbetrieb an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten Iissionen Trainingsbetrieb an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten Beurteilungspegel Da die Zeitkorrektur (Nutzungsdauer innerhalb der Beurteilungszeit) sowie die Beurteilung der Geräuschiissionen nach der 18. BISchV hinsichtlich Ipulshaltigkeit in den berechneten Iissionspegeln bereits enthalten sind, ergeben sich die Beurteilungspegel der Geräuschiissionen durch den Spiel- und Trainingsbetrieb auf der Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. einschließlich Parkverkehr aus den auf ganze (A) gerundeten Iissionspegeln geäß Abschnitt 7.1.1:

29 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 29 von 52 Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen Iissionsort Nr. Bezeichnung innerhalb der Ruhezeit werktags Beurteilungspegel in (A) außerhalb der Ruhezeit sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen Iissionsort Nr. Bezeichnung innerhalb der Ruhezeit werktags Beurteilungspegel in (A) außerhalb der Ruhezeit sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW

30 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 30 von 52 Trainingsbetrieb Iissionsort Nr. Bezeichnung Beurteilungspegel in (A) werktags innerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Spitzenpegel Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen nach der 18. BISchV [1] die dort genannten Iissionsrichtwerte tags u nicht ehr als 30 (A) überschreiten. Als Spitzenpegel der Geräuscheission wurde der in der VDI 3770 [4] für Schiedsrichterpfiffe angegebene axiale Schallleistungspegel von LWAFax = 118 (A) jeweils i Bereich der südwestlichen Ecke des Groß- und des Kleinspielfeldes berücksichtigt. I Fall der Parkplätze ist das Zuschlagen des Kofferraudeckels an den Pkw der lauteste Vorgang. Der zugehörige axiale Schallleistungspegel beträgt geäß der Parkplatzlärstudie [11] LWAFax,Kofferraudeckel = 99,5 (A). Das Zuschlagen des Kofferraudeckels an den Pkw wurde auf den drei vorgesehenen Stellplatzflächen berücksichtigt. Nach der Berechnung ergeben sich die folgenden, auf ganze (A) gerundeten Spitzenpegel der Geräuschiission an den betrachteten Iissionsorten:

31 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 31 von 52 Iissionsort Spitzenpegel L AFax in (A) Nr. Bezeichnung Schiedsrichterpfiffe Zuschlagen Kofferraudeckel 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Geräuschiissionen Festplatz Iissionspegel Die Schallausbreitungsrechnung auf der Grundlage der Geräuscheissionen entsprechend Abschnitt 6.2 ergab die folgenden Iissionspegel an den betrachteten Iissionsorten durch die auf de Festplatz stattfindende usikalische Kires und das Oldtiertreffen einschließlich Parkverkehr in den aßgeblichen Beurteilungszeiträuen an Sonn- und Feiertagen tags sowie nachts geäß der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14]: Musikalische Kires Iissionsort Nr. Bezeichnung tags an Sonn- und Feiertagen Iissionspegel in (A) nachts it Fahrgeschäften nachts ohne Fahrgeschäfte 1a Gebäude Ost Fassade NO 60,5 56,1 50,1 1b Gebäude Ost Fassade NW 60,8 56,4 51,0 1c Gebäude Ost Fassade SO 44,3 40,4 35,8 1d Gebäude Ost Fassade SW 49,4 45,1 39,6 2a Gebäude West Fassade NO 58,7 55,9 52,9 2b Gebäude West Fassade NW 53,1 51,4 49,8 2c Gebäude West Fassade SO 54,9 51,2 46,6 2d Gebäude West Fassade SW 44,5 40,9 36,5 3a Gebäude Süd Fassade NO 58,2 54,1 48,8 3b Gebäude Süd Fassade NW 57,1 53,8 50,1 3c Gebäude Süd Fassade SO 42,0 38,5 34,2 3d Gebäude Süd Fassade SW 44,1 40,3 35,4

32 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 32 von 52 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind für die verschiedenen Beurteilungszeiten jeweils für den lautesten Punkt je Gebäude wie folgt i Anhang enthalten: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21a-c: Tabelle 22a-c: Tabelle 23a-c: Spektren Eissionen Kires an Sonn- und Feiertagen sowie nachts Iissionen Kires an Sonn- und Feiertagen Iissionen Kires it Fahrgeschäften nachts Iissionen Kires ohne Fahrgeschäfte nachts Oldtiertreffen Iissionsort Nr. Bezeichnung tags an Sonn- und Feiertagen Iissionspegel in (A) nachts 1a Gebäude Ost Fassade NO 60,2 50,1 1b Gebäude Ost Fassade NW 60,4 51,0 1c Gebäude Ost Fassade SO 43,9 35,8 1d Gebäude Ost Fassade SW 49,0 39,6 2a Gebäude West Fassade NO 58,3 52,9 2b Gebäude West Fassade NW 52,6 49,8 2c Gebäude West Fassade SO 54,5 46,6 2d Gebäude West Fassade SW 44,1 36,5 3a Gebäude Süd Fassade NO 57,9 48,8 3b Gebäude Süd Fassade NW 56,7 50,1 3c Gebäude Süd Fassade SO 41,6 34,2 3d Gebäude Süd Fassade SW 43,7 35,4 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind für die verschiedenen Beurteilungszeiten jeweils für den lautesten Punkt je Gebäude wie folgt i Anhang enthalten: Tabelle 19: Tabelle 24: Tabelle 25a-c: Tabelle 26a-c: Spektren Eissionen Oldtiertreffen an Sonn- und Feiertagen sowie nachts Iissionen Oldtiertreffen an Sonn- und Feiertagen Iissionen Oldtiertreffen nachts

33 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 33 von Beurteilungspegel Da die Zeitkorrektur (Nutzungsdauer innerhalb der Beurteilungszeit) sowie die Beurteilung der Geräuschiissionen nach der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] hinsichtlich Ipuls- und Inforationshaltigkeit in den berechneten Iissionspegeln bereits enthalten sind, ergeben sich die Beurteilungspegel der Geräuschiissionen durch die beiden auf de Festplatz in Irsch stattfindenden Veranstaltungen einschließlich Parkverkehr aus den auf ganze (A) gerundeten Iissionspegeln geäß Abschnitt 7.2.1: Musikalische Kires Iissionsort Nr. Bezeichnung tags an Sonnund Feiertagen Beurteilungspegel in (A) nachts it Fahrgeschäften nachts ohne Fahrgeschäfte 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW

34 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 34 von 52 Oldtiertreffen Iissionsort Nr. Bezeichnung tags an Sonn- und Feiertagen Beurteilungspegel in (A) nachts 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Vergleich it den zulässigen Geräuschiissionen 8.1 Sportanlage In den nachfolgenden Tabellen sind die in der vorliegenden Untersuchung erittelten Geräuschiissionen an den geplanten Wohngebäuden des Sondergebietes SO4, hervorgerufen durch den Spiel- und Trainingsbetrieb auf der Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. inklusive des zugehörigen Parkverkehrs den geäß der 18. BISchV in allgeeinen Wohngebieten geltenden Iissionsrichtwerten bzw. zulässigen Spitzenpegeln gegenübergestellt.

35 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 35 von 52 Beurteilungspegel werktags innerhalb der Ruhezeiten Iissionsort Beurteilungspegel L r in (A) Nr. Bezeichnung Spielbetrieb Trainingsbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen it Lautsprecherdurchsagen Iissionsrichtwert in (A) 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Aus de Vergleich der erittelten Beurteilungspegel it den Iissionsrichtwerten ergibt sich folgende Bilanz: I Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an den betrachteten Iissionsorten an den der Sportanlage zugewandten Gebäudeseiten (Nordost- und Nordwestfassade) u 1 (A) bis 5 (A) überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert eingehalten bzw. u bis zu 16 (A) unterschritten. I Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an den betrachteten Iissionsorten an den der Sportanlage zugewandten Gebäudeseiten (Nordost- und Nordwestfassade) sowie an der Südostfassade von Gebäude West u 5 (A) bis 10 (A) überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert eingehalten bzw. u bis zu 11 (A) unterschritten. I Trainingsbetrieb wird der Iissionsrichtwert an allen betrachteten Iissionsorten u indestens 3 (A) unterschritten.

36 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 36 von 52 Beurteilungspegel werktags außerhalb der Ruhezeiten Iissionsort Beurteilungspegel L r in (A) Nr. Bezeichnung Spielbetrieb Trainingsbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen it Lautsprecherdurchsagen Iissionsrichtwert in (A) 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Aus de Vergleich der erittelten Beurteilungspegel it den Iissionsrichtwerten ergibt sich folgende Bilanz: I Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an allen betrachteten Iissionsorten u indestens 1 (A) unterschritten. I Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an den betrachteten Iissionsorten an den der Sportanlage zugewandten Gebäudeseiten (Nordost- und Nordwestfassade) von Gebäude Ost und Gebäude West u 1 (A) bis 3 (A) überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert eingehalten bzw. u bis zu 17 (A) unterschritten. I Trainingsbetrieb wird der Iissionsrichtwert an allen betrachteten Iissionsorten u indestens 3 (A) unterschritten.

37 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 37 von 52 Beurteilungspegel sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten Iissionsort Nr. Bezeichnung ohne Lautsprecherdurchsagen Beurteilungspegel L r in (A) Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen Iissionsrichtwert in (A) 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Der Vergleich ergibt die folgende Bilanz: I Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an den betrachteten Iissionsorten an den der Sportanlage zugewandten Gebäudeseiten (Nordost- und Nordwestfassade) u 1 (A) bis 5 (A) überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert eingehalten bzw. u bis zu 16 (A) unterschritten. I Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an den betrachteten Iissionsorten an den der Sportanlage zugewandten Gebäudeseiten (Nordost- und Nordwestfassade) sowie an der Südostfassade von Gebäude West u 5 (A) bis 10 (A) überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert eingehalten bzw. u bis zu 11 (A) unterschritten.

38 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 38 von 52 Beurteilungspegel sonn- und feiertags außerhalb der Ruhezeiten Iissionsort Nr. Bezeichnung ohne Lautsprecherdurchsagen Beurteilungspegel L r in (A) Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen Iissionsrichtwert in (A) 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Es ergibt sich folgende Bilanz: I Spielbetrieb ohne Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an allen betrachteten Iissionsorten eingehalten bzw. u bis zu 21 (A) unterschritten. I Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen wird der Iissionsrichtwert an den betrachteten Iissionsorten an den der Sportanlage zugewandten Gebäudeseiten (Nordost- und Nordwestfassade) u 1 (A) bis 4 (A) überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert eingehalten bzw. u bis zu 17 (A) unterschritten. In allen betrachteten Fällen werden die nach 5, Abs. 3 der 18. BISchV [1] bei seltenen Ereignissen zulässigen Höchstwerte von 70 (A) tags außerhalb der Ruhezeiten und 65 (A) tags innerhalb der Ruhezeiten jedoch eingehalten.

39 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 39 von 52 Spitzenpegel tags Iissionsort Spitzenpegel L AFax in (A) zulässiger Nr. Bezeichnung Schiedsrichterpfiffe Zuschlagen Kofferraudeckel Spitzenpegel innerhalb der Ruhezeiten in (A) 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Der tags zulässige Spitzenpegel (IRW + 30 ) wird an den betrachteten Iissionsorten soit innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten eingehalten bzw. u indestens 3 (A) unterschritten.

40 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 40 von Veranstaltungen auf de Festplatz In den nachfolgenden Tabellen sind die in der vorliegenden Untersuchung für die auf de Festplatz in Irsch jährlich stattfindenden Veranstaltungen der usikalischen Kires und des Oldtiertreffens erittelten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen den in Nr der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] angegebenen Richtwerten für seltene Veranstaltungen gegenübergestellt. Beurteilungspegel tagsüber Iissionsort Beurteilungspegel tagsüber L r,tag in (A) Nr. Bezeichnung Kires Oldtiertreffen Iissionsrichtwert tags bei seltenen Veranstaltungen in (A) 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Der Vergleich der erittelten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen tagsüber durch die beiden betrachteten Veranstaltungen it de geäß [14] tagsüber für seltene Veranstaltungen geltenden Iissionsrichtwert zeigt, dass dieser an allen betrachteten Iissionsorten eingehalten bzw. während der usikalischen Kires u indestens 9 (A) und während des Oldtiertreffens u indestens 10 (A) unterschritten wird.

41 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 41 von 52 Beurteilungspegel nachts Iissionsort Beurteilungspegel nachts L r,nacht in (A) Nr. Bezeichnung Musikalische Kires Oldtiertreffen it Fahrgeschäften ohne Fahrgeschäften Iissionsrichtwert nachts bei seltenen Veranstaltungen in (A) 1a Gebäude Ost Fassade NO b Gebäude Ost Fassade NW c Gebäude Ost Fassade SO d Gebäude Ost Fassade SW a Gebäude West Fassade NO b Gebäude West Fassade NW c Gebäude West Fassade SO d Gebäude West Fassade SW a Gebäude Süd Fassade NO b Gebäude Süd Fassade NW c Gebäude Süd Fassade SO d Gebäude Süd Fassade SW Aus de Vergleich der erittelten Beurteilungspegel nachts it de nachts für seltene Veranstaltungen geltenden Iissionsrichtwerte ergibt sich die folgende Bilanz: Während der usikalisches Kires it de Betrieb der Fahrgeschäfte werden an den betrachteten Iissionsorten an den de Festplatz zugewandten Gebäudeseiten (Nordost- und Nordwestfassade) von Gebäude Ost und an der Nordostfassade von Gebäude West die zulässigen Werte für seltene Ereignisse u 1 (A) überschritten. An den übrigen Iissionsorten werden die zulässigen Werte eingehalten bzw. u bis zu 16 (A) unterschritten. Die für die usikalische Kires ohne den Betrieb der Fahrgeschäfte erittelten Beurteilungspegel unterschreiten den nachts zulässigen Wert für seltene Ereignisse an allen betrachteten Iissionsorten u indestens 2 (A). Die für das Oldtiertreffen erittelten Beurteilungspegel unterschreiten an allen betrachteten Iissionsorten den zulässigen Wert für seltene Ereignisse nachts u indestens 2 (A). Die kleineren Kiresstände werden nach Auskunft der Ortsgeeinde Irsch in der Regel tagsüber bis 22:00 Uhr und das größere Fahrgeschäft bis ca. 24:00 Uhr betrieben. Nach [14], Nr c) kann in besonders gelagerten Fällen eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden zuutbar sein. Bei einer Verschiebung der Nachtzeit u zwei Stunden bis 24:00 Uhr würden die von der usikalischen Kires ausgehenden Geräuschiissionen die zulässigen Werte für seltene Veranstaltungen einhalten.

42 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 42 von Lärschutzaßnahen Nach der 18. BISchV liegen die aßgeblichen Iissionsorte bei bebauten Flächen ca. 0,5 außerhalb der geöffneten Fenster von schutzbedürftigen Räuen. Auf Grund der Lage der geplanten Wohnbebauung und der Höhe der Iissionsorte über Boden ist ein Schutz dieser aßgeblichen Iissionsorte durch aktive Lärschutzaßnahen wie z.b. die Errichtung einer Lärschutzwand nicht öglich. Alternativ sollten daher zur Sicherstellung eines ausreichenden Lärschutzes auftragsgeäß für die geplante Wohnbebauung passive Lärschutzaßnahen (ausreichend hohe Schalldäung der Außenbauteile) vorgeschlagen werden, die als Festsetzungen it in den Bebauungsplan aufgenoen werden sollten. Bei der Errichtung von Gebäuden grundsätzlich zu beachten und aßgeblich für die Diensionierung des Schallschutzes ist die in Rheinland-Pfalz bauaufsichtlich eingeführte Technische Baubestiung DIN 4109 "Schallschutz i Hochbau", Ausgabe Noveber 1989 [10]. In dieser Nor werden Anforderungen an die Luftschalldäung von Außenbauteilen in Abhängigkeit von de sogenannten aßgeblichen Außenlärpegel festgelegt. Die Neuausgabe Juli 2016 der DIN 4109 [8, 9] wird in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigt. Auftragsgeäß wurden die aßgeblichen Außenlärpegel durch den betrachteten Sportlär an den geplanten Wohnhäusern in Anlehnung an die Nor DIN 4109 [8], die sich daraus ergebenden Lärpegelbereiche sowie die erforderlichen Schalldä-Maße der Außenbauteile erittelt. In der Nor DIN [9] werden keine Festlegungen zur rechnerischen Erittlung des aßgeblichen Außenlärpegels durch Sportanlagen getroffen. Die Erittlung des aßgeblichen Außenlärpegels kann daher nur in Anlehnung an DIN 4109 [8, 9] durchgeführt werden. Die an den betrachteten Iissionsorten innerhalb des Sondergebietes SO4 - Mehrgenerationenwohnen durch die Sportanlage verursachten Geräuschiissionen wurden durch eine Schallausbreitungsrechnung entsprechend den Vorgaben der 18. BISchV [1] nach den Richtlinien VDI 2714 [2] und VDI 2720 [3] berechnet. Ausschlaggebend für die Erittlung des aßgeblichen Außenlärpegels ist die Lärbelastung derjenigen Tageszeit, die die höchste Anforderung ergibt. Der Spielbetrieb auf der Sportanlage it Lautsprecherdurchsagen wurde aufgrund der geringen Häufigkeit dieser Ereignisse (sechs Mal i Jahr) dabei nicht berücksichtigt, da die für seltene Ereignisse geäß Sportanlagenlärschutzverordnung [1] zulässigen Geräuschiissionen dabei nicht überschritten werden. Auch die betrachteten Veranstaltungen auf de Festplatz sind als seltene Veranstaltungen i Sinne der Freizeitlärrichtlinie der LAI [14] einzustufen. Die davon ausgehenden Geräuschiissionen halten die nach der Freizeitlärrichtlinie der LAI [14] für seltene Veranstaltungen zulässigen Geräuschiissionen ein und wurden bei der Erittlung des aßgeblichen Außenlärpegels daher nicht betrachtet.

43 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 43 von 52 Durch die Schallausbreitungsrechnung ohne Berücksichtigung der Lautsprecherdurchsagen wurden an den geplanten Wohngebäuden innerhalb des Plangebiets für den Spielbetrieb innerhalb der Ruhezeiten an Werktagen und innerhalb der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen die höchsten Geräuschiissionen it Beurteilungspegeln zwischen 57 (A) und 60 (A) erittelt. I vorliegenden Fall sind für die Bildung der aßgeblichen Außenlärpegel, ausgehend von den Geräuscheissionen der Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v., die Beurteilungspegel an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten aßgeblich und daher heranzuziehen. Zur Bildung der aßgeblichen Außenlärpegel wurden die erittelten Beurteilungspegel entsprechend der DIN 4109 Teil 2 [9] u 3 (A) erhöht. In der folgenden Tabelle sind die in der vorliegenden Untersuchung für die von der Sportanlage ausgehenden Geräuscheissionen an den untersuchten Iissionsorten erittelten aßgeblichen Außenlärpegel aufgeführt. Iissionsort Nr. Bezeichnung aßgeblicher Außenlärpegel in (A) Sportanlage it Parkverkehr ohne Lautsprecherdurchsagen 1a Gebäude Ost Fassade NO 62 1b Gebäude Ost Fassade NW 63 1c Gebäude Ost Fassade SO 47 1d Gebäude Ost Fassade SW 55 2a Gebäude West Fassade NO 62 2b Gebäude West Fassade NW 60 2c Gebäude West Fassade SO 55 2d Gebäude West Fassade SW 43 3a Gebäude Süd Fassade NO 59 3b Gebäude Süd Fassade NW 60 3c Gebäude Süd Fassade SO 42 3d Gebäude Süd Fassade SW 42 Zusätzlich zur Erittlung der sich an den zwölf Einzelpunkten ergebenden aßgeblichen Außenlärpegel wurde eine flächendeckende Schallausbreitungsrechnung durchgeführt. Dafür wurde die Berechnungshöhe 8,4 über Boden entsprechend de Dachgeschoss der geplanten Gebäude bei eine Berechnungsraster von 2 x 2 gewählt. Das Ergebnis der flächendeckenden Rasterberechnung des aßgeblichen Außenlärpegels (Geräuschiissionen durch den betrachteten Spielbetrieb und Parkverkehr auf der Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. werktags bzw. sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten zuzüglich 3 ) ist in der farbigen Lärkarte (interpoliert auf eine Rasterbreite von 0,5 ) in Bild 7 i Anhang zu diese Gutachten dargestellt.

44 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 44 von 52 Nachfolgend sind die Anforderungen an die Luftschalldäung von Außenbauteilen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rauarten oder Nutzungen geäß Tabelle 7 der DIN 4109 [8] angegeben. Tabelle 7. Anforderungen an die Luftschalldäung zwischen Außen und Räuen in Gebäuden Spalte Zeile Lärpegelbereich Rauarten "Maßgeblicher Außenlärpegel" (A) Bettenräue in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräue in Wohnungen, Übernachtungsräue in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräuen und Ähnliches R' w,ges des Außenbauteils Büroräue a) und Ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 b) VII > 80 b) b) 50 1) An Außenbauteile von Räuen, bei denen der eindringende Außenlär aufgrund der in den Räuen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zu Innenraupegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Durch die Festlegung eines indestens erforderlichen Schalldä-Maßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räuen wird sichergestellt, dass die von außen in die Räue eindringenden Geräusche auf ein akzeptables Maß reduziert werden.

45 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 45 von 52 Nach Tabelle 7 der DIN 4109 [8] entsprechen die an den Fassadenflächen der geplanten Wohnbebauung erittelten aßgeblichen Außenlärpegel den Lärpegelbereichen I bis III. In der nachfolgenden Tabelle sind die für die verschiedenen Fassadenflächen der geplanten Wohnbebauung erittelten Lärpegelbereiche aufgeführt. Die entsprechenden erforderlichen gesaten Schalldä-Maße R'w,ges für Aufenthaltsräue in Wohnungen nach Tabelle 7 der DIN 4109 [8] sind ebenfalls it aufgeführt. Fassadenfläche Lärpegelbereich erforderliches gesates Schalldä-Maß R' w,ges in Gebäude Ost Fassade NO III 35 Gebäude Ost Fassade NW III 35 Gebäude Ost Fassade SO I 30 Gebäude Ost Fassade SW I 30 Gebäude West Fassade NO III 35 Gebäude West Fassade NW II 30 Gebäude West Fassade SO I 30 Gebäude West Fassade SW I 30 Gebäude Süd Fassade NO II 30 Gebäude Süd Fassade NW II 30 Gebäude Süd Fassade SO I 30 Gebäude Süd Fassade SW I 30 Die Lärpegelbereiche i Bereich der geplanten Wohnbebauung sind de Bild 7 i Anhang zu entnehen. Durch die Festlegung eines indestens erforderlichen Schalldä-Maßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räuen wird sichergestellt, dass die von außen in die Räue eindringenden Geräusche auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die Schalldäung eines Fensters ist jedoch nur wirksa, wenn das Fenster geschlossen ist. I Hinblick auf die Überschreitung der Iissionsrichtwerte insbesondere an Sonnund Feiertagen innerhalb der Ruhezeit sollten zu Schutz einer öglichen Mittagsruhe in den Wohnhäusern des Generationenwohnens die Fenster von Wohn- und Schlafräuen it fensterunabhängigen, schallgedäpfte Lüftungseinrichtungen ausgerüstet werden. Diese Lüftungseinrichtungen, die z.b. unittelbar in die Blend- oder Flügelrahen der Fenster integriert werden können, eröglichen das Schließen der Fenster, ohne die Frischluftzufuhr zu unterbinden. Bei der Berechnung des gesaten Schalldä-Maßes der Außenflächen sind diese Lüftungseinrichtungen dann it zu berücksichtigen.

46 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 46 von 52 Derartige Lüftungseinrichtungen sind in allen Fassaden der geplanten Gebäude für Generationenwohnen vorzusehen, an denen der Iissionsrichtwert an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten überschritten wird. Die entsprechenden Fassaden sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehen. Fassadenfläche Gebäude Ost Fassade NO Gebäude Ost Fassade NW Gebäude Ost Fassade SO Gebäude Ost Fassade SW Gebäude West Fassade NO Gebäude West Fassade NW Gebäude West Fassade SO Gebäude West Fassade SW Gebäude Süd Fassade NO Gebäude Süd Fassade NW Gebäude Süd Fassade SO Gebäude Süd Fassade SW Notwendigkeit von schallgedäpften Lüftungseinrichtungen bei schutzbedürftigen Räuen ja ja nein ja ja ja ja nein ja ja nein nein Des Weiteren sollte geprüft werden, ob an den betroffenen Fassaden nach Möglichkeit keine zu dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räue, sondern Funktionsräue wie z.b. Küchen, Badezier, Abstellräue oder Flure und Treppenhäuser vorgesehen werden können. Diese Funktionsräue sind keine nach der 18 BISchV zu betrachtenden Iissionsorte. 10. Qualität der Prognose Die Geräuscheissionen durch die Nutzung des Sportplatzes und durch die Veranstaltungen auf de Festplatz wurden auf der Basis der VDI 3770 [4] erittelt. Diese Prognosewerte sind tendenziell Abschätzungen nach oben, die in der Praxis unterschritten werden. Die Eingangsgrößen der Schallausbreitungs- und Abschirberechnung (Bodendäpfung, Geländekanten etc.) wurden so gewählt, dass sich eine Maxialabschätzung der tatsächlich zu erwartenden Geräuschiissionen ergibt. Die Nutzungsdauern des Sportplatzes durch die SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. wurden von der Ortsgeeinde Irsch itgeteilt und den Angaben zu Trainings- und Spielzeiten auf de Internetauftritt des Vereins entnoen. Der Ufang der betrachteten Veranstaltungen auf de Festplatz wurden von der Ortsgeeinde Irsch angegeben und den i Internet veröffentlichten Prograen der vergangenen Jahre entnoen.

47 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 47 von 52 Sollten sich die Nutzungsdauern gegenüber den in der vorliegenden Untersuchung herangezogenen Zeiten vergrößern oder die Zuschauerzahlen über den in der Berechnung angesetzten Wert hinausgehen, ergeben sich auch höhere Geräuschiissionen an der geplanten Wohnbebauung als in der vorliegenden Untersuchung erittelt. 11. Vorschlag zur textlichen Festsetzung i Bebauungsplan In den Bebauungsplan "A Sportplatz" der Geeinde Irsch könnte z.b. folgende textliche Festsetzung aufgenoen werden: Zur Minderung der Einwirkungen von Sportanlagenlär üssen die Außenbauteile von Aufenthaltsräuen in den geplanten Wohngebäuden i Sondergebiet SO4 - Generationenwohnen (entsprechend de städtebaulichen Konzept vo ) die nachfolgend aufgeführten erforderlichen gesaten Schalldä-Maße geäß DIN 4109: aufweisen. Fassadenfläche erforderliches gesates Schalldä-Maß R' w,ges in Notwendigkeit von schallgedäpften Lüftungseinrichtungen bei schutzbedürftigen Räuen Gebäude Ost Fassade NO 35 ja Gebäude Ost Fassade NW 35 ja Gebäude Ost Fassade SO 30 nein Gebäude Ost Fassade SW 30 ja Gebäude West Fassade NO 35 ja Gebäude West Fassade NW 30 ja Gebäude West Fassade SO 30 ja Gebäude West Fassade SW 30 nein Gebäude Süd Fassade NO 30 ja Gebäude Süd Fassade NW 30 ja Gebäude Süd Fassade SO 30 nein Gebäude Süd Fassade SW 30 nein In den in der Tabelle gekennzeichneten Fassaden der geplanten Gebäude für Generationenwohnen sind zu Schutz der Mittagsruhe die Fenster von Wohnund Schlafräuen it fensterunabhängigen, schallgedäpften Lüftungseinrichtungen auszustatten. Die aufgeführten erforderlichen, gesaten Schalldä- Maße gelten dann einschließlich Lüftungseinrichtung."

48 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 48 von Zusaenfassung und Ergebnis der Untersuchung Die Verbandsgeeinde Saarburg plant in der Ortsgeeinde Irsch das Gelände des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. it der Aufstellung des Bebauungsplans "A Sportplatz" neu zu entwickeln. Das städtebauliche Konzept zu de Bebauungsplan sieht unter andere die Errichtung von Wohngebäuden (Generationenwohnen) in unittelbarer Nähe zur vorhanden Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. vor. Die SGS-TÜV Saar GbH wurde von der Verbandsgeeindeverwaltung Saarburg beauftragt, die von der bestehenden Sportanlage ausgehenden Geräuschiissionen an der geplanten Wohnbebauung zu eritteln und zu beurteilen. Darüber hinaus sollten in der Untersuchung die aßgeblichen Außenlärpegel durch den betrachteten Sportlär an den geplanten Wohnhäusern in Anlehnung an die DIN 4109 [8] und die sich daraus ergebenden Lärpegelbereiche erittelt werden. Das Gutachten it der Auftragsnuer wurde it Datu vo vorgelegt [13]. Von Seiten der Struktur- und Genehigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, wurde eine Überarbeitung und Ergänzung dieses Gutachtens gefordert. Folgende Punkte sollten zusätzlich untersucht werden: Betrachtung von Lautsprecherdurchsagen bei den Fußballspielen Erittlung der Geräuschiissionen durch Veranstaltungen auf de Festplatz Die Verbandsgeeindeverwaltung Saarburg beauftragte die SGS-TÜV Saar GbH a it der entsprechenden Überarbeitung des Gutachtens vo In der vorliegenden Überarbeitung des Gutachtens vo wurden die Geräuschiissionen durch den Spielbetrieb it Lautsprecherdurchsagen erittelt und den Iissionsrichtwerten und den geäß 5 Abs. 5 Nr. 1 der 18. BISchV [1] geltenden Werten für seltene Ereignisse gegenübergestellt. Des Weiteren wurden die durch die Veranstaltungen auf de Festplatz in Irsch ausgehenden Geräuschiissionen erittelt und it den zulässigen Werten für seltene Veranstaltungen geäß der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] verglichen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden nachfolgend zusaenfassend dargestellt.

49 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 49 von 52 Noralbetrieb der Sportanlage Die von der Sportanlage ausgehenden Geräuscheissionen wurden auf der Grundlage der VDI-Richtlinie 3770 [4] unter Berücksichtigung der Angaben zu den Trainings- und Spielzeiten des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. berechnet. Die an den geplanten Wohnhäusern innerhalb des Sondergebietes SO4 - Mehrgenerationenwohnen durch die Sportanlage verursachten Geräuschiissionen wurden durch eine Schallausbreitungsrechnung entsprechend den Vorgaben der 18. BISchV [1] nach den Richtlinien VDI 2714 [2] und VDI 2720 [3] berechnet. Die Ergebnisse wurden it den geäß der 18. BISchV in allgeeinen Wohngebieten geltenden Iissionsrichtwerten verglichen. Nach den durchgeführten Berechnungen werden die Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [1] durch den betrachteten Spielbetrieb (ohne die Nutzung der Lautsprecheranlage) und durch den der Sportanlage zuzuordnenden Parkverkehr an Werktagen innerhalb der abendlichen Ruhezeiten von 20:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten an den betrachteten Iissionsorten an den der Sportanlage zugewandten Fassadenseiten sowie an der Südostfassade des westlichen Wohngebäudes und der Südwestfassade des östlichen Wohngebäudes u 1 (A) bis 5 (A) überschritten. Durch den übrigen Spielbetrieb (ohne Lautsprecherdurchsagen) und durch den betrachteten Trainingsbetrieb ergeben sich keine Richtwertüberschreitungen. Die tags zulässigen Spitzenpegel (IRW + 30 ) werden generell nicht überschritten. Nach den durchgeführten Berechnungen werden durch den betrachteten Spielbetrieb it der Durchführung von Lautsprecherdurchsagen während eines Fußballspiels die Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [1] überschritten, die geäß 5 Abs. 5 Nr. 1 der 18. BISchV [1] geltenden Werte für seltene Ereignisse werden dagegen eingehalten. In einer weiteren Berechnung wurden die aßgeblichen Außenlärpegel durch den betrachteten Sportlär an den geplanten Wohnhäusern in Anlehnung an die DIN 4109 [8] und die sich daraus ergebenden Lärpegelbereiche erittelt. Nach Tabelle 7 der DIN 4109 [8] entsprechen die an den Fassadenflächen der geplanten Wohnbebauung erittelten aßgeblichen Außenlärpegeln den Lärpegelbereichen I bis III. In der nachfolgenden Tabelle sind die für die verschiedenen Gebäudeseiten der geplanten Wohnbebauung erittelten Lärpegelbereiche aufgeführt. Die entsprechenden erforderlichen gesaten Schalldä-Maß R'w,ges für Aufenthaltsräue in Wohnungen nach Tabelle 7 der DIN 4109 [8] sind ebenfalls it aufgeführt.

50 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 50 von 52 Fassadenfläche Lärpegelbereich erforderliches gesates Schalldä-Maß R' w,ges in Gebäude Ost Fassade NO III 35 Gebäude Ost Fassade NW III 35 Gebäude Ost Fassade SO I 30 Gebäude Ost Fassade SW I 30 Gebäude West Fassade NO III 35 Gebäude West Fassade NW II 30 Gebäude West Fassade SO I 30 Gebäude West Fassade SW I 30 Gebäude Süd Fassade NO II 30 Gebäude Süd Fassade NW II 30 Gebäude Süd Fassade SO I 30 Gebäude Süd Fassade SW I 30 Die Lärpegelbereiche i Bereich der geplanten Wohnbebauung sind de Bild 7 i Anhang zu entnehen. Durch die Festlegung eines indestens erforderlichen Schalldä-Maßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räuen wird sichergestellt, dass die von außen in die Räue eindringenden Geräusche auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die Schalldäung eines Fensters ist jedoch nur wirksa, wenn das Fenster geschlossen ist. I Hinblick auf die Überschreitung der Iissionsrichtwerte insbesondere an Sonnund Feiertagen innerhalb der Ruhezeit sollten zu Schutz einer öglichen Mittagsruhe in den Wohnhäusern des Generationenwohnens die Fenster von Wohn- und Schlafräuen it fensterunabhängigen, schallgedäpfte Lüftungseinrichtungen ausgerüstet werden. Diese Lüftungseinrichtungen, die z.b. unittelbar in die Blend- oder Flügelrahen der Fenster integriert werden können, eröglichen das Schließen der Fenster, ohne die Frischluftzufuhr zu unterbinden. Bei der Berechnung des gesaten Schalldä-Maßes der Außenflächen sind diese Lüftungseinrichtungen dann it zu berücksichtigen. Derartige Lüftungseinrichtungen sind in alle Fassaden der geplanten Häuser für Generationenwohnen einzubauen, an denen der Iissionsrichtwert an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten überschritten wird (siehe Abschnitt 9).

51 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 51 von 52 Spiele it Nutzung der Lautsprecheranlage auf de Großspielfeld Nach Nr. 1.5 des Anhangs der 18. BISchV [1] gelten Überschreitungen der Iissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder ehreren Beurteilungszeiten auftreten. Eine vorhandene Lautsprecheranlage wurde in der Vergangenheit an sechs Kalendertagen i Jahr bei Heispielen der 1. Mannschaft der Herren in der Rheinlandliga genutzt. Zurzeit wird die vorhandene Lautsprecheranlage nach Angaben der Ortsgeeinde während der Austragung von Heispielen nicht genutzt. Durch eine Nutzung der Lautsprecheranlage bei den Heispielen der 1. Mannschaft der Herren werden die Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [1] überschritten, die für seltene Ereignisse zulässigen Geräuschiissionen jedoch eingehalten. Veranstaltungen auf de Festplatz Die von den Veranstaltungen auf de Festplatz ausgehenden Geräuschiissionen wurden auf der Basis der Angaben der Ortsgeeinde Irsch, den in der VDI 3770 [4] angegebenen Eissionsansätzen für kennzeichnende Geräuscheissionen von Ruelplätzen und den in [4] angegebenen Berechnungsverfahren für die Schallleistungspegel von Beschallungsanlagen bei Freiluftkonzerten berechnet. Die sich durch die Veranstaltungen an den betrachteten Iissionsorten innerhalb des Sondergebietes SO4 - Mehrgenerationenwohnen ergebenden Geräuschiissionen wurden nach den Richtlinien VDI 2714 [2] und VDI 2720 [3] berechnet. Die Beurteilung der Geräuschiissionen erfolgte geäß der Freizeitlär-Richtlinie der LAI vo [14]. Nach den durchgeführten Berechnungen werden die Iissionsrichtwerte der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] für seltene Veranstaltungen tags und nachts durch die für das Oldtiertreffen erittelten Beurteilungspegel an allen betrachteten Iissionsorten eingehalten. Die für die usikalische Kires erittelten Beurteilungspegel tags unterschreiten ebenfalls die zulässigen Werte für seltene Veranstaltungen in der Beurteilungszeit Tag. Die zulässigen Werte für seltene Veranstaltungen nachts werden von den erittelten Beurteilungspegeln durch die usikalische Kires it de Betrieb der Fahrgeschäfte u 1 (A) überschritten. Ohne den Betrieb der Fahrgeschäfte werden dagegen die zulässigen Werte für seltene Veranstaltung nachts eingehalten.

52 Auftrag Nr Gutachten vo Seite 52 von 52 Die kleineren Kiresstände werden nach Auskunft der Ortsgeeinde Irsch in der Regel tagsüber bis 22:00 Uhr und das größere Fahrgeschäft bis ca. 24:00 Uhr betrieben. Nach Nr c) kann in besonders gelagerten Fällen eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden zuutbar sein. Bei einer Verschiebung der Nachtzeit u zwei Stunden bis 24:00 Uhr würden die von der usikalischen Kires ausgehenden Geräuschiissionen die zulässigen Werte für seltene Veranstaltungen einhalten. Nach Nr d) der Freizeitlär-Richtlinie der LAI [14] soll die Anzahl der Tage (24 Stunden-Zeitrau) it seltenen Veranstaltungen 18 pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Die auf de Festplatz in Irsch relevanten Veranstaltungen der usikalischen Kires und des Oldtiertreffens nehen in Sue fünf Tage in Anspruch. Sulzbach, den Lc/Schl Die Sachverständigen: M.Sc. Christian Leisker Dipl.-Phys.Ing. Jörg Trittelvitz

53 SGS-TÜV Saar GbH Auftrag Nr Nachtrag vo zu Gutachten vo Anhang 1 - Seite 1 von 7 Bild 1 Lageplan des Plangebiets Maßstab 1:7.500 Geltungsbereich des Bebauungsplans

54 SGS-TÜV Saar GbH Auftrag Nr Nachtrag vo zu Gutachten vo Bild 2 Luftbild it Plangebiet und Sportanlage Maßstab 1:2.500 Geltungsbereich des Bebauungsplans Anhang 1 - Seite 2 von 7

55 SGS-TÜV Saar GbH Auftrag Nr Nachtrag vo zu Gutachten vo Anhang 1 - Seite 3 von 7 Bild 3 Planzeichnung zu Bebauungsplan "A Sportplatz" der Geeinde Irsch Entwurfsdatu , Maßstab 1:2.000

56 Auftrag Nr Nachtrag vo zu Gutachten vo Anhang 1 - Seite 4 von 7 Bild 4 Städtebauliches Konzept zu Bebauungsplan " A Sportplatz" der Geeinde Irsch Entwurfsdatu , Maßstab 1:2.000

57 SGS-TÜV Saar GbH Auftrag Nr Nachtrag vo zu Gutachten vo Anhang 1 - Seite 5 von 7 Bild 5 Lageplan it Geräuschquellen Spiel- und Trainingsbetrieb, Parkverkehr; Maßstab 1:2.000 Flächenquelle Groß- und Kleinspielfeld (Schiedsrichterpfiffe und Spieler) Flächenquelle Groß- und Kleinspielfeld (Zuschauer) Punktquelle Spitzenpegel Schiedsrichterpfiffe Flächenquelle DFB-Spielfeld Flächenquelle Parkverkehr der Stellplatzfläche Sportplatz / Festplatz Flächenquelle Parkverkehr der Stellplatzfläche Sport- und Mehrzweckhalle Punktquelle Beschallungsanlage Lautsprecherdurchsagen / Festzelt

58 Auftrag Nr Nachtrag vo zu Gutachten vo Anhang 1 - Seite 6 von 7 Bild 6 Lageplan it Iissionsorten Maßstab 1:500 IP Iissionsorte Schallausbreitungsrechnung IP2b IP2a IP1b IP1a IP2d IP2c IP3b IP3a IP1d IP1c IP3d IP3c

59 Auftrag Nr Nachtrag vo zu Gutachten vo Anhang 1 - Seite 7 von 7 Bild 7 Lärkarte, Maßstab 1 : 500 aßgeblicher Außenlärpegel der Geräuschiissionen durch die Sportanlage des SV Eintracht Irsch/Saar 1928 e.v. auf die geplante Wohnbebauung (Dachgeschoss) (Beurteilungszeit werktags/sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeit) Lärpegelbereiche: I II III IV

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