Hindenburgstraße Murr. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hindenburgstraße Murr. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden"

Transkript

1 Auftraggeber: Geeinde Murr Hindenburgstraße Murr Auftragneher: Kurz und Fischer GbH Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach 29b Bundes- Iissionsschutzgesetz (BISchG) Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GbH nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratoriu. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Gutachten \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Erittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf das Bebauungsplangebiet Sportanlagen Murrtal 1. Änderung i Rahen einer Gesatbetrachtung des Sportareals in Murr. Schalliissionsprognose Datu: 26. Januar 2018 Ersetzt die Schalliissionsprognose vo 7. Juli 2017 wegen Erweiterung des Untersuchungsufangs (Schalltechnische Gesatbetrachtung des gesaten Sportareals in Murr) Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung Situation und Aufgabenstellung Abstiungen und Eingangsdaten Schutzwürdige Ugebung und Iissionsorte Beurteilungsgrundlagen DIN (Schallschutz i Städtebau) LAI - Freizeitlärrichtlinie BISchV - Sportanlagenlärschutzverordnung TA Lär Schalltechnische Auswirkungen durch das geplante Jugendhaus (Freizeitlär) Nutzungsodell Jugendhaus Eissionsdaten Jugendhaus Berechnungsverfahren Geräuschiissionen Freizeitlär Beurteilung der Ergebnisse Schalltechnische Auswirkungen durch die vorhandenen Sportanlagen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 5.1. Nutzungsszenarien Sportanlagen Eissionsansätze Sportanlagen Berechnungsverfahren Geräuschiissionen Sportlär Beurteilung der Ergebnisse Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

3 Seite 3 6. Schalltechnische Auswirkungen durch die Gaststätte und den Häckselplatz (Anlagenlär nach TA Lär) Grundlagen der Untersuchung Eissionsdaten Anlagenlär (TA Lär) Berechnungsverfahren Zusatzbelastung durch Geräusche der zu beurteilenden Anlage Bewertung der Untersuchungsergebnisse Anlagenlär Gesatlärbetrachtung Gesatlärbetrachtung Regelbeurteilung Gesatbetrachtung zu besonderen Veranstaltungen (seltene Ereignisse) Maßnahen und Hinweise für die weitere Planung Maßnahen und Hinweise für die weitere Planung für das geplante Jugendhaus (Freizeitlär) Regelungen in Hinblick auf besondere Veranstaltungen Kurze Zusaenfassung Anlagenverzeichnis Literaturverzeichnis 4 Anlagen (77 Seiten) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

4 Seite 4 1. Gegenstand der Untersuchung 1.1. Situation und Aufgabenstellung Die Geeinde Murr beabsichtigt den Neubau eines Jugendhauses i Bereich der bestehenden Stellplätze nördlich des Herannplatzes. Bisher wurde hierfür das Gebäude Kirchgasse 5 genutzt. Zur planungsrechtlichen Usetzung dieses Bauvorhabens ist die Aufstellung des Bebauungsplans Sportanlagen Murrtal 1. Änderung it der Ausweisung eines Sondergebiets it der Zweckbestiung als Jugendhaus geplant. Der Bebauungsplan sieht ein Baufenster für das Jugendhaus i westlichen Teil vor. Der Eingangsbereich zu Jugendhaus soll an der Südostfassade entstehen. I Eingangsbereich ist eine Terrasse geplant, des Weiteren soll südlich anschließend ein Freibereich de Jugendhaus zugeordnet werden. Die östliche Teilfläche des Bebauungsplangebiets soll weiterhin als öffentliche Stellplatzfläche für die Nutzung bzw. die Besucher der Gaststätte dienen. Zude ist geplant, den östlichen Teilbereich der Stellplatzfläche wie bisher als zeitlich begrenzte Grüngutsaelstelle und Häckselplatz zu nutzen. In der Anlage 1 ist die Lage des Plangebiets i räulichen Zusaenhang dargestellt. I Rahen des Bebauungsplanverfahrens ist eine Schalliissionsprognose erforderlich, in der die zu erwartenden schalltechnischen Auswirkungen des Bebauungsplangebiets an der uliegenden schützenswerten Bebauung erittelt und aus schalliissionstechnischer Sicht bewertet werden. Innerhalb des Plangebiets ist die Sondergebietsfläche it Zweckbestiung Jugendhaus geplant. Des Weiteren sind Nutzungen vorgesehen, deren schalltechnischen Auswirkungen den Sportanlagen zuzuordnen (Stellplätze), bzw. als Anlagenlär zu betrachten sind (Häckselplatz). Daher soll i Rahen der schalltechnischen Untersuchungen eine ufassende Betrachtung des gesaten bestehenden Sportareals, einschließlich der Nutzungen außerhalb des Bebauungsplangebiets in Murr durchgeführt werden. Die schalltechnischen Untersuchungen ufassen i Einzelnen die folgenden Aufgabenstellungen: \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Erittlung der Geräuscheinwirkungen durch das geplante Jugendhaus und Bewertung anhand der DIN [1] i. V.. der Freizeitlärrichtlinie [2]. Erittlung der Geräuscheinwirkungen durch die vorhandenen Sportanlagen (Stadion, Fußballplätze, Skateanlage) und Bewertung anhand der DIN [1] i. V.. der 18. BISchV - Sportanlagenlärschutzverordnung [3]. Erittlung der Geräuscheinwirkungen durch den Anlagenlär der vorhandenen Gaststätte und der Grüngutsaelstelle it Häckselplatz und Bewertung anhand der DIN [1] i. V.. der TA Lär [4]. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

5 Seite 5 Die o. g. Lärarten sind vo Grundsatz her getrennt voneinander zu untersuchen und zu bewerten. I Sinne einer ufassenden Betrachtung für die Anwohner sollen in Abschnitt 7 inforativ die resultierenden Beurteilungspegel unter Berücksichtigung einer Überlagerung der einzelnen Lärarten erfolgen. A 7. Juli 2017 wurde bereits eine Schalliissionsprognose zu Bebauungsplan Sportanlagen Murrtal 1. Änderung erstellt [5]. Diese wird durch die vorliegende schalltechnische Gesatbetrachtung angepasst Abstiungen und Eingangsdaten Abstiungen it der Geeindeverwaltung Murr Mit Vertretern der Geeindeverwaltung Murr wurden die aßgeblichen Iissionsorte sowie die Gebietsart bzw. die Einstufung der Schutzwürdigkeit der uliegenden Bebauung abgestit. Des Weiteren wurde it der Geeindeverwaltung Murr und Vertretern des Jugendhauses die künftig geplante Nutzung des Jugendhauses bei Besprechungsterinen a 27. Juni 2017, 20. Oktober 2017 und 22. Januar 2018 sowie bei verschiedenen Telefonaten abgestit. Die Betrachtung der schalltechnischen Auswirkungen des Jugendhauses soll unter Berücksichtigung axialer Ansätze erfolgen, welche die tatsächliche Nutzung voraussichtlich überschätzen. Dies betrifft u. a. nachfolgend aufgelistete Annahen. Das gesate Nutzungsodell für das Jugendhaus ist in Abschnitt 4.1 ausführlich dargestellt. Bei den Berechnungen wird eine regeläßige nächtliche Nutzung nach 22:00 Uhr unterstellt, obwohl diese nicht vorgesehen ist. Hintergrundusik in den Räulichkeiten des Jugendhauses wird in diese Fall nur dann zugelassen, wenn alle Türen und Fenster geschlossen gehalten werden. Dies wird i Rahen der nachgeordneten Baugenehigung durch organisatorische Maßnahen geregelt (vgl. Abschnitt 8.1). Ein Sozialarbeiter des Jugendhauses, der für die Usetzung dieser Maßnahe sorgt, ist anwesend \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx I Rahen der nachgeordneten Baugenehigung wird durch organisatorische Maßnahen geregelt, dass i Falle von selten stattfindenden Veranstaltungen i Jugendrau (z. B. Geburtstagsfeiern) die Fenster und Türen geschlossen zu halten sind, und die Tür nur zur Stoßlüftung geöffnet werden darf (vgl. Abschnitt 8.1). I Nachtzeitrau nach 22 Uhr uss zur Stoßlüftung die Musikanlage ausgeschaltet sein. I Sinne einer axialen Betrachtung wird für die Berechnungen angenoen, dass bis 22:00 Uhr durchgehend die Tür des Jugendraus offen steht. Für den Zeitrau nach 22:00 Uhr wird angenoen, dass die Tür des Jugendraus für 5 Minuten je Stunde zu Lüften während Musikbeschallung geöffnet ist. Die axiale Besucherzahl des Jugendhauses liegt an gut besuchten Tagen bei 50 Personen. I Sinne einer axialen Betrachtung wird i Rahen der schalltechnischen Untersuchungen von 70 Personen ausgegangen. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

6 Seite 6 Außerde fanden Abstiungen zu den vorhandenen Nutzungen i Bereich des Sportareals Murrtal statt, die i Rahen der Nutzungsbeschreibungen zu den einzelnen Lärarten in den nachfolgenden Abschnitten ausführlich dargestellt sind. Die Nutzung der vorhanden Stellplatzflächen soll i Sinne einer axialen Herangehensweise nicht als öffentliche Stellplatzfläche betrachtet und soit de öffentlichen Verkehr zugerechnet, sondern den einzelnen Lärarten zugeordnet werden. Aufgrund der in den einschlägigen Richtlinien vorgesehene Bezug der nächtlichen Vorgänge auf die lauteste volle Nachtstunde sowie der deutlich strengeren Iissionsrichtwerte der jeweiligen Beurteilungsgrundlagen stellt diese Betrachtungsweise gegenüber der Betrachtung als öffentliche Verkehrsfläche die deutlich strengere Herangehensweise dar. Daher wurden i Rahen der Abstiungen folgende Festlegungen hinsichtlich der Zuordnung der Stellplatzflächen getroffen: Für die Untersuchungen zu geplanten Jugendhaus werden die 3 baurechtlich nachzuweisenden Pkw-Stellplätze westlich des Jugendhauses sowie die Stellplatzfläche it 67 Stellplätzen östlich des Jugendhauses berücksichtigt. Hinsichtlich des Sportlärs werden die vorhandenen Stellplatzflächen it insgesat 45 Stellplätzen nördlich der Gaststätte sowie die geplante Stellplatzfläche innerhalb des Plangebiets östlich des Jugendhauses it insgesat 67 Stellplätzen berücksichtigt. Die Fahrbewegungen aufgrund von Besuchern der Gaststätte werden ebenfalls auf die bestehende Stellplatzflächen nördlich der Gaststätte (45 Stellplätze) sowie die geplante Stellplatzfläche östlich des Jugendhauses (67 Stellplätze) verteilt. Eingangsdaten Für die Untersuchungen standen neben den Inforationen bei Telefonaten it der Geeindeverwaltung Murr folgende Angaben und Unterlagen zur Verfügung: Entwurf zu Bebauungsplan Sportanlagen Murrtal 1. Änderung der Geeinde Murr, FPZ, Stuttgart, Stand Plangrundlagen zu Bauvorhaben des Jugendhauses (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), it Stand vo \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Angaben zur künftigen Nutzung des Jugendhauses durch die Geeindeverwaltung Murr sowie Vertretern des Jugendhauses. Angaben zur Nutzung der Sportanlagen durch die Geeindeverwaltung Murr über Vertreter der Sportvereine. Unterlagen zur Erlaubnis zu Betrieb einer Schankwirtschaft und einer Speisewirtschaft a Herannsplatz 1 in Murr, erteilt durch das Landratsat Ludwigsburg a Angaben zur Nutzung der Grüngutsaelstelle it Häckselplatz durch die Geeindeverwaltung Murr. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

7 Seite 7 Angaben zur Gebietsart bzw. Einstufung der Schutzwürdigkeit der uliegenden schützenswerten Bebauung durch die Geeindeverwaltung Murr. Schalltechnisches Gutachten zur Schallleistungspegelbestiung für einen Schredder/Zerkleinerer, Stand April 2013, TÜV Süd Industrie Service GbH \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

8 Seite 8 2. Schutzwürdige Ugebung und Iissionsorte Die schalltechnischen Untersuchungen zur Beurteilung der zu erwartenden Geräuschiissionen durch das geplante Jugendhaus und die sonstigen Nutzungen i Bereich des Sportareals Murrtal wurden für insgesat 12 Iissionsorte (I 1 I 12) vorgenoen. Die entsprechenden Gebietseinstufungen und die daraus resultierenden Schutzwürdigkeiten der Iissionsorte wurden it der Geeindeverwaltung Murr abgestit. Denach liegen für die Wohnbebauung westlich der Murr in Teilen qualifizierte Bebauungspläne vor, die vorwiegend Allgeeine Wohngebiete ausweisen. Der Iissionsort I 08 I Biegel 23 sowie die nördlich anschließende Wohnbebauung befindet sich innerhalb eines Reinen Wohngebiets. Alle weiteren Iissionsorte i Bereich der Wohnbebauung, für die kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, werden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten als Allgeeines Wohngebiet eingestuft. Die südlich des Plangebiets in der Gaststätte vorhandene Wohnung wird entsprechend eine Mischgebiet eingestuft. In Bezug auf die Nutzung des Häckselplatzes wird auch das Jugendhaus als aßgeblicher Iissionsort I 13 it schützenswerter Nutzung berücksichtigt, u festzustellen, ob durch dieses neue Gebäude Einschränkungen für den Häckselplatz entstehen. Die Einstufung dieses Iissionsorts soll entsprechend eine Mischgebiet erfolgen. Für diesen Iissionsort wird ausschließlich der Schutzstandard a Tag herangezogen, da keine Schlafräue eingerichtet werden sollen. In der nachfolgenden Tabelle sind die zu berücksichtigten Iissionsorte und ihre jeweilige Gebietsart bzw. die Einstufung der Schutzwürdigkeit aufgeführt \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

9 Seite 9 Tabelle 1: Untersuchte Iissionsorte für Iissionen nach TA-Lär Iissionsort Lage Gebietsart/ Einstufung Schutzwürdigkeit I 01 Gaststätte, Wohnung i OG MI I 02 Murrgässle 18 WA I 03 Kirchgasse 20 WA I 04 Kirchgasse 13 WA I 05 Kirchgasse 11/1 WA I 06 Widdugasse 17/1 WA I 07 Widdugasse 15 WA I 08 I Biegel 23 WR I 09 Mittleres Gässle 15 WA I 10 Mühlweg 2 WA I 11 Mühlweg 4 WA I 12 Mühlgasse 17 WA I 13 Jugendhaus (nur Tagnutzung) MI In den Anlagen 1.1 bis 1.4 sind die Positionen der untersuchten Iissionsorte I 1 bis I 13 in den Übersichtslageplan eingezeichnet. Die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschiissionen durch das geplante Jugendhaus bzw. die weiteren Nutzungen i Bereich des Sportareals Murrtal wurden für alle Geschosse an den zu untersuchenden Iissionsorten durchgeführt. Die nachfolgenden Beurteilungen der zu erwartenden Schalliissionen wurden jeweils für das ungünstigste Geschoss an den einzelnen Iissionsorten vorgenoen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

10 Seite Beurteilungsgrundlagen 3.1. DIN (Schallschutz i Städtebau) Für die vorliegende Untersuchung zu eine Bebauungsplanverfahren sind die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN [1] als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Grundsätzlich üssen wegen des Vorsorgegrundsatzes alle Geräuscheinwirkungen it den Mitteln der Bauleitplanung indestens so gering gehalten werden, dass die später auf den Einzelfall anzuwendenden Spezialvorschriften (hier: Freizeitlärrichtlinie [2], 18. BISchV [3], TA Lär [4], siehe Abschnitte 3.1 oben bis 3.3) beachtet werden können. Nach DIN sollen in Abhängigkeit vo Gebietscharakter folgende schalltechnischen Orientierungswerte durch den Beurteilungspegel L r nicht überschritten werden: Tabelle 2: Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN lfd. Nr. Gebietscharakter tags: 6-22 Uhr Schalltechnische Orientierungswerte [(A)] nachts: 22-6 Uhr 1 Reines Wohngebiet (WR) 50 40/35 0) 2 Allgeeines Wohngebiet (WA) 55 45/40 0) 3 Friedhöfe, Kleingärten, Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 0) 5 Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 60 50/45 0) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 0) 6 Kern-, Gewerbegebiet (MK, GE) 65 55/50 0) Der niedrigere Wert gilt für Geräusche von Industrie- und Gewerbebetrieben, sowie für Freizeitanlagen. Das Beiblatt 1 der DIN enthält den Hinweis, dass die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe) jeweils für sich allein it den o. g. Orientierungswerten zu vergleichen sind und nicht zusaengefasst werden sollen. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

11 Seite 11 In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Geengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo i Rahen der Abwägung it plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, da andere Belange überwiegen, sollte öglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzaßnahen) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden LAI - Freizeitlärrichtlinie Grundlage für eine schalliissionsrechtliche Beurteilung der Geräusche in der Nachbarschaft durch das geplante Jugendhaus ist die Freizeitlärrichtlinie [2]. Nach Abschnitt 4.1 der Freizeitlärrichtlinie [2] sollten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Iissionsrichtwerte durch den Beurteilungspegel L r der durch das Jugendhaus verursachten Geräuscheinwirkungen unter Berücksichtigung des Zu- und Abfahrtverkehrs bzw. der Parkplatzgeräusche bei der uliegenden schützenswerten Bebauung nicht überschritten werden. Tabelle 3: Gebietsbezogene Iissionsrichtwerte nach Freizeitlärrichtlinie [2] für die benachbarte Wohnbebauung lfd. Nr. Beurteilungszeitrau Allgeeines Wohngebiet (WA) Iissionsrichtwerte [(A)] Reines Wohngebiet (WR) 1 tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten nachts \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Nach Abschnitt 4.3 der Freizeitlärrichtlinie soll außerde verieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Richtwert a Tage u ehr als 30 (A) und den Nachtrichtwert u ehr als 20 (A) überschreiten. Der Beurteilungspegel L r kennzeichnet die Geräuschiission während der Beurteilungszeit. Er wird gebildet aus de für die jeweilige Beurteilungszeit erittelten Mittelungspegel L A (Wirkpegel) und ggf. den Zuschlägen K I für Ipulshaltigkeit und/oder auffälliger Pegeländerungen und K T für Ton- und Inforationshaltigkeit. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

12 Seite 12 Die Iissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten bzw. Beurteilungszeiträue: 1. tags an Werktagen 6:00 22:00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen 7:00 22:00 Uhr 2. nachts an Werktagen 22:00 6:00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen 22:00 7:00 Uhr 3. Ruhezeit(en) an Werktagen 6:00 8:00 Uhr und 20:00 22:00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen 7:00 9:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr und 20:00 22:00 Uhr \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Die Freizeitlärrichtlinie enthält in Abschnitt 4.4 Regelungen zur Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen it hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz: Bei solchen Veranstaltungen können die genannten Iissionsrichtwerte itunter trotz aller verhältnisäßigen technischen und organisatorischen Lärinderungsaßnahen nicht eingehalten werden. In Sonderfällen können solche Veranstaltungen gleichwohl zulässig sein, wenn sie eine hohe Standortgebundenheit oder soziale Adäquanz und Akzeptanz aufweisen und zude zahlenäßig eng begrenzt durchgeführt werden. In derartigen Sonderfällen prüft die Behörde zunächst die Unvereidbarkeit und Zuutbarkeit der zu erwartenden Iissionen, unter andere anhand der folgenden Kriterien (vgl. Abschnitt der Freizeitlärrichtlinie): Sofern bei seltenen Veranstaltungen Überschreitungen des Beurteilungspegels vor den Fenstern i Freien von 70 (A) tags und/oder 55 (A) nachts zu erwarten sind, ist deren Zuutbarkeit explizit zu begründen. Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 (A) nach 24 Uhr soll verieden werden. Die Anzahl der Tage (24 Stunden-Zeitrau) it seltenen Veranstaltungen soll 18 pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Geräuschspitzen sollen die Werte von 90 (A) tags und 65 (A) nachts einhalten. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

13 Seite BISchV - Sportanlagenlärschutzverordnung Grundlage für eine schalliissionsrechtliche Beurteilung der Geräusche in der Nachbarschaft durch die vorhandenen Sportanlagen ist die 18. BISchV [3]. Nach 18. BISchV [3] sollten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Iissionsrichtwerte durch den Beurteilungspegel L r vo Sportlär unter Berücksichtigung des Zu- und Abfahrtverkehrs bzw. der Parkplatzgeräusche bei der geplanten Wohnbebauung nicht überschritten werden. Tabelle 4: Gebietsbezogene Iissionsrichtwerte nach 18. BISchV [3] für die benachbarte Wohnbebauung lfd. Nr. Beurteilungszeitrau Iissionsrichtwerte [(A)] Allgeeines Wohngebiet (WA) Iissionsrichtwerte [(A)] Reines Wohngebiet (WR) "Noralbetrieb" 1 tags außerhalb der Ruhezeiten tags, Ruhezeit orgens tags, Ruhezeiten ittags und abends nachts "seltene Ereignisse" 0) 5 tags außerhalb der Ruhezeiten tags, Ruhezeit orgens tags, Ruhezeiten ittags und abends nachts ) Nach 18. BISchV gelten besondere Veranstaltungen und Ereignisse als selten, wenn sie an höchsten 18 Kalendertagen eines Jahres in der Beurteilungszeit oder ehreren Beurteilungszeiträuen auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Nach 2, Abschnitt 4 der 18. BISchV soll außerde verieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Richtwert a Tage u ehr als 30 (A) und den Nachtrichtwert u ehr als 20 (A) überschreiten. Der Beurteilungspegel L r kennzeichnet die Geräuschiission während der Beurteilungszeit. Er wird gebildet aus de für die jeweilige Beurteilungszeit erittelten Mittelungspegel L A (Wirkpegel) und ggf. den Zuschlägen K I für Ipulshaltigkeit und/oder auffälliger Pegeländerungen und K T für Ton- und Inforationshaltigkeit. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

14 Seite 14 Die Iissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten bzw. Beurteilungszeiträue: 1. tags an Werktagen 6:00 22:00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen 7:00 22:00 Uhr 2. nachts an Werktagen 22:00 6:00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen 22:00 7:00 Uhr 3. Ruhezeit(en) an Werktagen 6:00 8:00 Uhr und 20:00 22:00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen 7:00 9:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr 0) und 20:00 22:00 Uhr 0) Beträgt die Nutzungsdauer der Sportanlage an Sonn- und Feiertagen zusaenhängend weniger als 4 Stunden, kann die Ruhezeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr entfallen. Geäß 18. BISchV [3] wird die schulische Nutzung von Sportanlagen nicht berücksichtigt. Die Beurteilungszeiträue sind deentsprechend auf die nichtschulische Nutzungszeit zu begrenzen. Nach Anhang 1.5 der 18. BISchV [3] gelten Überschreitungen der Iissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder ehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

15 Seite TA Lär Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch die vorhandene Gaststätte und den Häckselplatz an der benachbarten schützenswerten Bebauung wird die TA Lär herangezogen. Nach der TA Lär [4] sollten folgende Iissionsrichtwerte vor de vo Lär a stärksten betroffenen Fenster durch den Beurteilungspegel L r der Geräusche aller einwirkenden Anlagen nicht überschritten werden: Tabelle 5: Iissionsrichtwerte nach TA Lär lfd. Nr. Gebietscharakter Iissionsrichtwerte in (A) tags: 6-22 Uhr nachts: 22-6 Uhr 0) 1 Reine Wohngebiete (WR) Allgeeine Wohngebiete (WA) Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) ) in der Nacht ist ge. TA-Lär die lauteste Nachtstunde zur Beurteilung heranzuziehen Die o. g. Iissionsrichtwerte nach TA Lär sind it de sogenannten Beurteilungspegel L r zu vergleichen, der aus de erittelten Mittelungspegel L eq bzw. Wirkpegel L s unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tagzeit des Auftretens des Geräusches (Bezugszeitrau) und besonderer Geräuscherkale (Töne, Ipulse) erittelt wird, wobei während des Nachtzeitraus (22:00 6:00 Uhr) die lauteste volle Stunde aßgebend ist. Kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o. g. Richtwerte tags u nicht ehr als 30 (A) und nachts u nicht ehr als 20 (A) überschreiten. Regelungen der TA Lär für nicht genehigungsbedürftige Anlagen Nach TA Lär vo sind nicht genehigungsbedürftige Anlagen aus schalliissionsrechtlicher Sicht unter folgenden Aspekten genehigungsfähig: \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx a) Schädliche Uwelteinwirkungen durch Geräusche, die nach de Stand der Technik zur Lärinderung vereidbar sind, werden verhindert und b) nach de Stand der Technik zur Lärinderung unvereidbare schädliche Uwelteinwirkungen durch Geräusche werden auf ein Mindestaß beschränkt. c) Vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt 4.3 der TA Lär ist sicher zu stellen, dass die Geräuschiissionen der zu beurteilenden Anlage die Iissionsrichtwerte nicht überschreiten. d) Eine Berücksichtigung der Vorbelastung ist nur erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte absehbar ist, dass die zu beurteilende Anlage i Falle ihrer Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

16 Seite 16 Inbetriebnahe relevant i Sinne von Nuer Abs. 2 zu einer Überschreitung der Iissionsrichtwerte beitragen wird. Bei Unterschreitung des aßgeblichen Iissionsrichtwerts von indestens 6 kann die Bestiung der Vorbelastung aufgrund der weiteren gewerblichen Anlage i Untersuchungsrau entfallen (Nuer der TA Lär). Regelungen der TA Lär zu seltenen Ereignissen Der Abschnitt 7.2 der TA Lär enthält Bestiungen für seltene Ereignisse: Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten bei Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen an nicht ehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an ehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden die Iissionsrichtwerte der TA Lär auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärinderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung der aßgeblichen Iissionsrichtwerte zugelassen werden. Die Werte von 70 (A) a Tag und 55 (A) in der Nacht dürfen dabei nicht überschritten werden. Regelungen der TA Lär zu Verkehrsgeräuschen i öffentlichen Straßenrau Nach Abschnitt 7.4 der TA Lär [4] sind Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch den anlagenbezogenen Werksverkehr die i Zusaenhang it der zu beurteilenden Anlage stehen zu berücksichtigen und der Anlage zuzuordnen. Auszug aus Abschnitt 7.4 der TA Lär [4]: Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in eine Abstand von bis zu 500 Metern von de Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahen organisatorischer Art so weit wie öglich verindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch u indestens 3 (A) erhöhen und - keine Verischung it de übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Iissionsgrenzwerte der Verkehrslärschutzverordnung (16. BISchV) erstals oder weitergehend überschritten werden. In Industrie- und Gewerbegebieten ist geäß Abschnitt 7.4. der TA Lär [4] die oben beschriebene Prüfung nicht durchzuführen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Aufgrund der Anzahl der hinsichtlich der untersuchungsrelevanten Fragestellungen nach TA Lär (Gaststätte, Häckselplatz) zu erwartenden Verkehrsengen (Abschnitt 6), ist diese Aufgabenstellung unkritisch und uss daher nicht weiter betrachtet werden. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

17 Seite Schalltechnische Auswirkungen durch das geplante Jugendhaus (Freizeitlär) 4.1. Nutzungsodell Jugendhaus Die künftige Nutzung des Jugendhauses wurde it Vertretern der Geeindeverwaltung Murr und des Jugendhauses it a 30. Mai 2017 und bei Abstiungsgesprächen a 27. Juni 2017, 20. Oktober 2017 und 22. Januar 2018 abgestit. Die Planungen sehen das Jugendhaus i westlichen Teil des Bebauungsplangebiets vor. Der Eingangsbereich zu Jugendhaus soll an der Südostfassade entstehen und wird als Windfang ausgebildet, d.h. die Eingangstür des Kernbereichs kann nicht direkt nach außen geöffnet werden. Entlang der Südostfassade ist eine Terrasse geplant, des Weiteren ist südlich anschließend ein Freibereich für die Nutzung durch Gäste des Jugendhauses vorgesehen. Die drei de Jugendhaus zugeordneten Stellplätze befinden sich an der Westseite des Jugendhauses. Die Fläche östlich des Jugendhauses soll weiterhin als Stellplatzfläche für die Nutzung der vorhandenen Sportanlagen und der Gaststätte dienen. Bei Entsprechender Frequentierung wird diese Fläche auch für Fahrzeuge von Besuchern des Jugendhauses genutzt. Aktuell sollen in diese Bereich insgesat 67 Stellplätze angeordnet werden. Die schalltechnischen Untersuchungen zu geplanten Jugendhaus werden für zwei Varianten durchgeführt: Variante 1 (Regelbeurteilung nach Freizeitlärrichtlinie) Als Regelbeurteilung nach Freizeitlärrichtlinie sind alle Nutzungen zu verstehen, die nicht unter Abschnitt 4.4 (Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen) fallen und soit an allen Tagen i Jahr stattfinden können. I Rahen einer regeläßigen Nutzung des Jugendhauses sind abstiungsgeäß folgende Nutzungen geplant: \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Die Öffnungszeiten des Jugendhauses sind in der Regel an fünf Werktagen in der Woche von ca. 15:00 Uhr bis axial 21:30 Uhr vorgesehen. Das Jugendhaus wird erfahrungsgeäß noralerweise von rd. 20 Besuchern genutzt. An gut besuchten Tagen ist von 50 Besuchern auszugehen. Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten soll weder eine Nutzung innerhalb des Jugendhauses noch auf den zugeordneten Freiflächen stattfinden. An einigen Tagen i Jahr sollen von der Geeinde organisierte Veranstaltungen, z. B. ein Ferienprogra für Kinder und Jugendliche auf de Gelände des Jugendhauses stattfinden, bei de auch der Freibereich für längere Zeit genutzt wird, jedoch ebenfalls nicht länger als 21:30 Uhr. Diesen Angaben abgeleitet werden für die schalltechnischen Berechnungen die nachfolgenden Annahen getroffen. Dabei handelt es sich u axiale Ansätze, die den geplanten Nutzungsufang überschätzen: Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

18 Seite 18 Berechnungsansätze Tagzeitrau, Regelbeurteilung (innerhalb der Ruhezeiten abends und außerhalb der Ruhezeiten): I Sinne einer axialen Betrachtung für die Regelbeurteilung wird angenoen, dass sich 70 Jugendliche i Freibereich und auf der Terrasse 8 Stunden a Tag zwischen 14:00 Uhr und 22:00 Uhr aufhalten. Zwischen 14:00 Uhr und 22:00 Uhr finden insgesat 60 Fahrbewegungen von Pkw/Motorräder/Motorroller auf den drei Stellplätzen westlich des Jugendhauses (12 Fahrbewegungen) und auf der Stellplatzfläche östlich des Jugendhauses (48 Fahrbewegungen) statt. Für die Schallabstrahlung aus de Jugendhaus nach außen wird i Kernbereich und i Saal des Jugendhauses (Lage vgl. Anlage bzw ) ein Geräuschpegel angenoen, wie er in Tanzlokalen, Bierlokalen, Pubs vorzufinden ist (Innenpegel von L I = 85 (A), vgl. Eissionsansätze Abschnitt 4.2). Musikbeschallung ist bei dieser Nutzung nicht i Vordergrund, der Eissionsansatz überschätzt daher die vorliegende Situation. Es wird angenoen, dass zur Belüftung insgesat 2 Fenster an der Südfassade des Saals und des Kernbereichs durchgehend geöffnet sind (Fläche der geöffneten Fenster beträgt insgesat 4 ²). Alle weiteren Fenster/Türen sind geschlossen. Berechnungsansätze Nachtzeitrau (22:00 6:00 Uhr lauteste Nachtstunde), Regelbeurteilung: Unabhängig davon, dass sich die Öffnungszeiten i Regelfall auf den Zeitrau bis 21:30 Uhr beschränken und daher i Regelfall von keinen relevanten Geräuscheinwirkungen durch das Jugendhaus nachts auszugehen ist, soll bei den schalltechnischen Berechnungen eine nächtliche Nutzung berücksichtigt werden. I Sinne einer axialen Betrachtung wird angenoen, dass sich 20 Personen i Bereich der Terrasse südlich des Jugendhauses durchgehend in der lautesten Nachtstunde aufhalten. In der lautesten Nachtstunde nach 22:00 Uhr finden insgesat 15 Fahrbewegungen von Pkw/Motorräder/Motorroller auf den drei Stellplätzen westlich des Jugendhauses (6 Fahrbewegungen) und auf der Stellplatzfläche östlich des Jugendhauses (9 Fahrbewegungen) statt \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx In der lautesten Nachtstunde nach 22:00 Uhr wird i Kernbereich und Saal des Jugendhauses ein Geräuschpegel angenoen, wie er in Tanzlokalen, Bierlokalen, Pubs vorzufinden ist (Innenpegel von L I = 85 (A), vgl. Eissionsansätze Abschnitt 4.2). Musikbeschallung ist bei dieser Nutzung nicht i Vordergrund. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

19 Seite 19 Hintergrundusik in den Räulichkeiten des Jugendhauses wird nur dann zugelassen, wenn alle Türen und Fenster geschlossen gehalten werden. Dies wird i Rahen der nachgeordneten Baugenehigung durch organisatorische Maßnahen geregelt (vgl. Abschnitt 8.1). Ein Sozialarbeiter des Jugendhauses, der für die Usetzung dieser Maßnahe sorgt, ist anwesend. Deentsprechend werden i Nachtzeitrau alle Fenster geschlossen angenoen. Variante 2 (Beurteilung als seltene Veranstaltung nach Freizeitlärrichtlinie) In der Freizeitlärrichtlinie [2] sind für besondere Veranstaltungen weniger strenge Iissionsrichtwerte aßgeblich, was die Möglichkeit eröffnet, bei solchen Veranstaltungen eine ufangreichere Nutzung des Jugendhauses vorzunehen. In diese Fall erfolgt eine schalltechnische Bewertung als seltene Veranstaltung nach Abschnitt 4.4 der Freizeitlärrichtlinie. Es soll die Möglichkeit bestehen, einen der beiden Jugendräue an der Südseite des Jugendhauses an Jugendliche für z. B. Geburtstagsfeiern zu verieten. Der Kernbereich und der Saal dürfen dabei nicht als Veranstaltungsräue genutzt werden. Für diese seltene Veranstaltungen wird folgende Nutzung berücksichtigt: Berechnungsansätze Tagzeitrau, seltene Veranstaltungen (innerhalb der Ruhezeiten abends und außerhalb der Ruhezeiten): Durchgehende Nutzung des größeren Jugendraus 2 für Feierlichkeiten zwischen 14:00 22:00 Uhr. Als Innenpegel werden i Jugendrau L I = 100 (A) berücksichtigt. Dies entspricht eine Geräuschpegel, wie er in Diskotheken vorzufinden ist (vgl. Eissionsansätze Abschnitt 4.2). I Rahen der nachgeordneten Baugenehigung wird durch organisatorische Maßnahen geregelt, dass i Falle von selten stattfindenden besonderen Veranstaltungen i Jugendrau (z. B. Geburtstagsfeiern) die Fenster und Türen geschlossen zu halten sind, und die Tür nur kurzzeitig zur Stoßlüftung geöffnet werden darf (vgl. Abschnitt 8.1). I Sinne einer axialen Betrachtung wird angenoen, dass die Tür an der Südfassade des Jugendraus durchgehend geöffnet ist (Fläche Tür 3 ²) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Auch für die Berücksichtigung der Schallabstrahlung des Daches über de Flur werden die o. g. Innenpegel angenoen. I Kernbereich ist durch die räuliche Abtrennung vo Jugendrau it deutlich geringeren Innenpegeln zu rechnen. I Sinne einer axialen Abschätzung werden innerhalb des Kernbereichs Innenpegel von L I = 85 (A) berücksichtigt. Auf der Terrasse und der Freifläche befinden sich durchgehend zwischen 14:00 22:00 Uhr 70 Personen sehr laut sprechend (vgl. Eissionsansätze Abschnitt 4.2). Für die Nutzung der Stellplätze werden i Sinne einer axialen Betrachtung insgesat 120 Fahrbewegungen a Tag zwischen 6:00 22:00 Uhr berücksich- Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

20 Seite 20 tigt. Davon entfallen 24 Parkvorgänge auf die 3 Stellplätze westlich des Jugendhauses, die restlichen auf die Stellplatzfläche östlich des Jugendhauses. Berechnungsansätze Nachtzeitrau (22:00 6:00 Uhr lauteste Nachtstunde), seltene Veranstaltungen: Durchgehende Nutzung des größeren Jugendraus 2 für Feierlichkeiten in der lautesten Nachtstunde nach 22:00 Uhr. Als Innenpegel werden i Jugendrau L I = 100 (A) berücksichtigt. Dies entspricht eine Geräuschpegel, wie er in Diskotheken vorzufinden ist (vgl. Eissionsansätze Abschnitt 4.2). I Rahen der nachgeordneten Baugenehigung wird durch organisatorische Maßnahen geregelt, dass i Falle von selten stattfindenden besonderen Veranstaltungen i Jugendrau (z. B. Geburtstagsfeiern) die Fenster und Türen geschlossen zu halten sind, und die Tür nur zur Stoßlüftung geöffnet werden darf, wenn die Musikanlage ausgeschaltet ist (vgl. Abschnitt 8.1). I Sinne einer öglichst kritischen Betrachtung wird für die Berechnungen angenoen, dass nach 22:00 Uhr die Tür des Jugendraus für 5 Minuten je Stunde zu Lüften während Musikbeschallung geöffnet ist. (Fläche offene Tür 3 ²). Auch für die Berücksichtigung der Schallabstrahlung des Daches über de Flur werden die o. g. Innenpegel angenoen. I Kernbereich ist durch die räuliche Abtrennung vo Jugendrau it deutlich geringeren Innenpegeln zu rechnen. I Sinne einer axialen Abschätzung werden innerhalb des Kernbereichs Innenpegel von L I = 85 (A) berücksichtigt. Auf der Terrasse und der Freifläche befinden sich durchgehend nach 22:00 Uhr 70 Personen sehr laut sprechend (vgl. Eissionsansätze Abschnitt 4.2). Für die Nutzung der Stellplätze werden i Sinne einer axialen Betrachtung in der lautesten Nachtstunde insgesat 55 Fahrbewegungen berücksichtigt. Davon entfallen 6 Parkvorgänge auf die 3 Stellplätze westlich des Jugendhauses, die restlichen auf die Stellplatzfläche östlich des Jugendhauses \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 4.2. Eissionsdaten Jugendhaus Die Lage der Schallquellen kann der Anlage bzw entnoen werden. Alle Schallquellen und ihre Schallleistungspegel sind in Tabelle 6 zusaenfassend aufgelistet. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

21 Seite Schalleissionen durch Betriebsvorgänge i Freien Eissionsansätze Fahrbewegungen Zu- und Abfahrt von Pkw P1 Die Zu/Abfahrten der Pkw zu/von der Stellplatzfläche P 1 werden als Linienschallquelle angesetzt. I Sinne einer axialen Betrachtung wird berücksichtigt, dass alle Pkw die Stellplatzfläche ufahren. Entsprechend den Vorschlägen in der Parkplatzlärstudie [6] wurde ausgehend vo Eissionspegel nach RLS 90 [7] unter Berücksichtigung eines Urechnungsfaktors (19 ) bei einer Geschwindigkeit von 30 k/h der längenbezogene Schallleistungspegel L WA ' = 47,5 (A) je Meter und Fahrzeug, bezogen auf eine Stunde erittelt (vgl. Tabelle 6). Zur Berücksichtigung von ggf. erhöhten Schalleissionen bei der Zu/Abfahrt von Motorrädern/Motorrollern wird dieser Ansatz i Sinne einer axialen Betrachtung auf einen längenbezogenen Schallleistungspegel von L WA ' = 53,5 (A) je Meter und Fahrzeug erhöht. Eissionsansätze Parkvorgänge von Pkw Nach der Parkplatzlärstudie [6] werden die Stellplätze der Pkw als Flächenschallquelle in Ansatz gebracht. Entsprechend der Nutzung der Stellplätze wurden Zuschläge für die Parkplatzart und Ipulshaltigkeit erteilt. I Sinne einer axialen Betrachtung werden die hohen Zuschläge für Diskotheken zugrunde gelegt, die auch ggf. erhöhte Eissionen von Motorrädern und für Wegfahrten von Pkw it starker Beschleunigung abdecken. Aufgrund des gewählten getrennten Verfahrens nach [6] wurde kein Zuschlag für den Durchfahranteil der Pkw auf den Stellplatzflächen erforderlich. Entsprechend ist von den in Tabelle 6 angegebenen Schallleistungspegeln für die Stellplatzflächen auszugehen. Eissionsansätze Kounikationsgeräusche Zur Abschätzung der Eissionen von Kounikationsgeräuschen werden die Ansätze der VDI 3770 [8] verwendet. Die VDI Richtlinie nennt u. a. folgenden Schallleistungspegel L WA je sprechender Person: Sprechen gehoben: Sprechen sehr laut: L WA = 70 (A) L WA = 75 (A) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Für die Variante 1 (Regelbeurteilung) wird der Eissionsansatz für gehoben sprechende Personen herangezogen. I Falle von geräuschintensiveren seltenen Veranstaltungen (Variante 2) wird der erhöhte Eissionsansatz sprechen sehr laut berücksichtigt. In einer Personengruppe kann davon ausgegangen werden, dass axial 50% der angegebenen anwesenden Personen gleichzeitig sprechen. Des Weiteren wird nach VDI 3770 ein Zuschlag für Ipulshaltigkeit der Geräusche K I erteilt, der it zunehender Anzahl der gleichzeitig sprechenden Personen sinkt. Für die betrachteten Personengruppen Terrasse und Freibereich ergeben sich denach die folgende Dauerschallleistungspegel L WAeq und den entsprechenden Zuschlägen. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

22 Seite 22 Variante 1: Terrasse: 20 Personen, gehoben sprechend: Freibereich: 50 Personen, gehoben sprechend: Variante 2: Terrasse: 20 Personen, sehr laut sprechend: Freibereich: 50 Personen, sehr laut sprechend: L WAeq = 80 (A) K I = 5 L WAeq = 84 (A) K I = 3 L WAeq = 85 (A) K I = 5 L WAeq = 89 (A) K I = 3 Zusaenfassende Übersicht über alle Schallquellen i Freien und ihre Schallleistungspegel In den nachfolgenden Tabellen werden die Schallquellen und ihre dazugehörigen Schallleistungspegel auf de Gelände des Jugendhauses zusaenfassend aufgelistet. Die Lage der Schallquellen kann der Anlage (Variante 1) bzw. der Anlage (Variante 2) entnoen werden. Die angegebenen Schallleistungspegel der Schallquellen beziehen sich auf einen Vorgang je Stunde, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde bei Parkvorgängen bzw. auf eine durchgehende Einwirkzeit bei kontinuierlichen Vorgängen. Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge bzw. der tatsächlichen Einwirkzeiten erfolgt eine Korrektur (dlw) für die Zeitbereiche Tag (6:00 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 6:00 Uhr), die in den Anlagen und angegeben sind. Die Korrekturen werden wie folgt erittelt: Beurteilungszeitrau Tag a. R. (12 h): æ Häufigkeitbzw. Einwirkdauer gesat[ h] ö dlw( LrT ) = 10* log ç è 12 ø Beurteilungszeitrau Tag i. R. (2 h): æ Häufigkeitbzw. Einwirkdauer gesat[ h] ö dlw( LrT ) = 10* log ç è 2 ø \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Beurteilungszeitrau Nacht (1 h): æ Häufigkeit bzw. Einwirkdauer gesat[ h] ö dlw( LrN) = 10*logç è 1 ø Eine entsprechende Auflistung der zugrunde gelegten Schallleistungspegel aller Geräuschquellen it den dazugehörigen repräsentativen Frequenzspektren, die den Berechnungen zugrunde liegen, sowie die zugehörigen x-, y- und z-koordinaten der Quellenschwerpunkte sind in den Anlagen (Variante 1) bzw (Variante 2)als Ausdruck aus de Berechnungsprogra SoundPLAN 7.4 beigefügt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

23 Seite 23 Tabelle 6: Freizeitlär, Schallquellen i Freien, Jugendhaus, Varianten 1 und 2 lfd. Nr. Vorgang L WAFax Häufigkeit gesat Schallleistungspegel Einwirkdauer je Vorgang Einwirkdauer gesat Tag a.r./ Tag i.r./ Nacht 0) Tag a.r./ Tag i.r./ Nacht 0) Tag a.r./ Tag i.r./ Nacht 0) [-] [(A)] [(A)] [-] [-] [-] \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 0) 1) 2) Variante 1 (Regelbeurteilung) Parkvorgänge und Parkverkehr Pkw Zu- und Abfahrt P1 67 Stpl. Parkvorgänge Parkplätze P1 67 Stpl. Parkvorgänge Parkplätze P2 3 Stpl. Sozialgeräusche 4 5 Terrasse 20 Pers. gehoben sprechend Freibereich 50 Pers. gehoben sprechend Variante 2 (Beurteilung bei seltenen Veranstaltungen) Parkvorgänge und Parkverkehr Pkw Zu- und Abfahrt P1 67 Stpl. Parkvorgänge Parkplätze P1 67 Stpl. Parkvorgänge Parkplätze P2 3 Stpl. Sozialgeräusche 9 10 Terrasse 20 Pers. sehr laut sprechend Freibereich 50 Pers. sehr laut sprechend L WA',1h 53, / 12 / L WAeq 89 2) / 12 / L WAeq 76 2) 99 9 / 3 / L WAeq ) / 2 / 1 h L WAeq ) / 2 / - h L WA',1h 53, / 24 / L WAeq 89 2) / 24 / L WAeq 76 2) / 6 / L WAeq ) / 2 / 1 h L WAeq ) / 2 / 1 h Für den Nachtzeitrau ist die lauteste Stunde zwischen 22:00 6:00 Uhr aßgeblich. Ipulszuschlag K I Schallleistungspegel der Stellplatzfläche bei eine Parkvorgang je Stunde und Stellplatz, einschließlich Zuschlag für Parkplatzart Diskotheken K PA = 4, Ipulszuschlag K I = 4 Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

24 Seite 24 In der Tabelle bedeuten: L WA', 1h: L WAeq: L WAFax: Häufigkeit gesat: Einwirkdauer gesat: ittlerer längenbezogener Schallleistungspegel bezogen auf einen Meter Weglänge und ein Ereignis je Stunde geittelter Schallleistungspegel für die Einwirkdauer Maxialer Schallleistungspegel zur Beurteilung einzelner Geräuschspitzen Häufigkeit aller Vorgänge i Beurteilungszeitrau Häufigkeit gesat Einwirkdauer je Vorgang Schallabstrahlung aus de Gebäudeinneren über die Außenbauteile Halleninnenpegel Zur Abschätzung der Innenpegel für die Räulichkeiten des Jugendhauses wurde eine Studie des Uweltbundesats Österreichs [9] herangezogen, die folgende Anhaltswerte für Innenpegel nennt: Tanzlokal, Bierlokal, Pub L I = 85 (A) Tanzcafé it sehr lauter Musik o.ä. L I = 90 (A) Diskothek o.ä. L I = 100 (A) Live-Band it elektroakustischer Beschallungsanlage L I = 105 (A) I Falle der Variante 1 ist davon auszugehen, dass die Musikbeschallung nicht i Vordergrund steht. Als Innenpegel wird der Eissionsansatz für Tanzlokale, Bierlokale, Pubs herangezogen. I Falle der Variante 2 kann ggf. bei besonderen Veranstaltungen i Jugendrau von eine deutlich höheren Innenpegel ähnlich einer Diskothek von L I = 100 (A) ausgegangen werden. Der Kernbereich wird in diese Fall nicht genutzt. Aufgrund der räulichen Trennung kann der Innenpegel für diesen Bereich daher deutlich reduziert werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die den Berechnungen zugrunde gelegten Innenpegel des Jugendhauses aufgeführt. Zusätzlich wird ein Zuschlag für die Ipulshaltigkeit bzw. Inforationshaltigkeit von Geräuschen von K I = 6 erteilt \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

25 Seite 25 Tabelle 7: lfd. Nr. Freizeitlär, Schallabstrahlung aus de Gebäudeinneren, ittlere Innenpegel L I Geräuschquelle L I K I /K Inf Einwirkdauer gesat [h] [(A)] [(A)] Tag a.r./ Tag i.r./ Nacht 0) o) Innenpegel L I, Variante 1 (Regelbeurteilung) 1 2 Saal Dach/Fassade/Verglasung Fenster, Türen zu Kernbereich Dach/Fassade/Verglasung Fenster, Türen zu / 2 / 1 h / 2 / 1 h 3 Kernbereich/Saal Fenster offen / 2 / - h Innenpegel L I, Variante 2 (Beurteilung als seltenen Veranstaltungen) 4 Jugendrau und Flur Dach/Fassade/Verglasung / 2 / 1 h 5 Jugendrau Tür zu / - / 55 in 6 Jugendrau Tür offen h / 2 h / 5 in 7 Kernbereich Dach/Fassade/Verglasung / 2 / 1 h Für den Nachtzeitrau ist die lauteste Stunde zwischen Uhr aßgeblich In der Tabelle bedeuten: L I: K I/ K Inf: Einwirkdauer gesat: Mittlerer Halleninnenpegel Zuschlag für Ipulshaltigkeit/Inforationshaltigkeit Einwirkdauer [h] i Beurteilungszeitrau \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Ausführung der Außenbauteile Die angesetzte Ausführung der Außenwände und des Dachs des Gebäudes beruhen auf Angaben des Architekten. Für die Berechnungen werden die folgenden Ausführungen it den angegebenen Schalldä-Maßen zugrunde gelegt: Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

26 Seite 26 Außenwand: Holz-Ständer-Konstruktion 160 Wäredäung Mineralwolle Bewertetes Schalldäaß: R w,r ³ 47 C = -5 C tr = -12 Dach: Extensiv begrüntes Flachdach 2-lagiges Bituendach 100 Gefälledäung Dapfsperre Hohlkastendecke it zwischenliegender Wäredäung Bewertetes Schalldäaß: R w,r ³ 44 C = -1 C tr = -3 Verglasung/Fenster/Türen/Notausgang (NA) Saal/Kernbereich geschlossen: z. B. besonders schallgedäte Holzrahenfenster it Isolierverglasung in geschlossener Stellung. Bewertetes Schalldäaß: R w,p ³ 40 C = -3 C tr = -7 Die Angabe des bewerteten Schalldä-Maßes R w,p ³ 40 bezieht sich auf den geschlossenen Zustand der Fenster.Für die geöffneten Fenster und Türen wird ein Schalldä-Maßes R w ³ 0 berücksichtigt. Eingangsbereich: \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Der Eingangsbereich wird als Windfang ausgeführt, so dass die Tür des Kernbereichs nicht direkt nach außen geöffnet werden kann. Die Türen zu Windfang stehen zeitweise offen. Folgendes Schalldä-Maß wird für den Windfang berücksichtigt. Bewertetes Schalldäaß: R w,r ³ 15 Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

27 Seite Berechnungsverfahren Schallübertragung von Räuen ins Freie nach DIN EN Für Gebäudeteile wird der Schallleistungspegel L W nach DIN ISO [10] wie folgt bestit: L W = L p,in + C d - R' + 10 lg (S/S 0 ) [] dabei bedeuten: L W = Schallleistungspegel in L p,in = Schalldruckpegel i Abstand von ein bis zwei Meter von der Innenseite des betrachteten Bauteils in C d = Diffusitätster für das Innenschallfeld (hier: C d = 6 bzw. -3) R' = Schalldä-Maß in den einzelnen Frequenzen des betrachteten Bauteils in S = Fläche des Bauteiles in ² S 0 = Bezugsfläche in ² (S 0 = 1 ²) Schallausbreitungsberechnung nach DIN ISO Nach der Freizeitlärrichtlinie [2] kann für die Schallausbreitungsrechnung zur Erittlung der zu erwartenden Geräuschpegel durch die Anlage bei den zu untersuchenden Iissionsorten auf die allgeein anerkannten akustischen Grundregeln zurückgegriffen werden. Daher soll nachfolgend die DIN ISO [11], die in der TA Lär [4] als Rechenverfahren genannt ist, herangezogen werden. Nach DIN ISO 9613 erfolgt die Schallausbreitungsberechnung für die detaillierte Prognose frequenzabhängig. Der von der jeweiligen Lärquelle a Iissionsort erzeugte Teil-Oktavband- Dauerschalldruckpegel L ft (LT) als unbewerteter Mittelungspegel für das Oktavspektru errechnet sich, unter Berücksichtigung der eteorologischen Korrektur C et, aus den unbewerteten Mitwind-Pegel für das Oktavspektru L ft (DW). Dieser wird erittelt aus den Schallleistungspegeln der Quelle L wf,eq, der Richtungskorrektur D c sowie der Sue sätlicher Däpfungsarten A für den Schallausbreitungsweg nach folgenden Foreln: \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx L ft (LT) = L ft (DW) C et [] L ft (DW) = L wf,eq + D c A [] A = A div + A at + A gr + A bar + A isc [] Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

28 Seite 28 dabei bedeuten: L ft (LT) = unbewerteter Langzeit-Mittelungspegel a Iissionsort (Aufpunkt) in L ft (DW) = unbewerteter Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind in C et = eteorologische Korrektur in (i vorliegenden Fall wird die Berechnung für eine schallausbreitungsgünstige (Mitwind-)Wetterlage it C 0 = 0 berechnet. Dait wird Cet ebenfalls = 0 ) L w,f,eq = Oktav-Schallleistungspegel der Lärquellen in D c = Richtwirkungskorrektur in, berücksichtigt die unterschiedliche Schallabstrahlung des Schalls in verschiedene Richtungen (hier D c = 0 ) A = Oktavbanddäpfung in, die während der Schallausbreitung von der Punktquelle zu Epfänger vorliegt A div = Däpfung aufgrund geoetrischer Ausbreitung in A at = Däpfung aufgrund von Luftabsorption in A gr = Däpfung aufgrund des Bodeneffekts in A isc = Däpfung aufgrund sonstiger Effekte, z. B. durch Bebauung in A bar = Däpfung aufgrund von Abschirung in, berücksichtigt einzelne Objekte als schallabschirende Hindernisse (benachbarte Bebauung usw.) Die Berechnungen wurden nach de oben beschriebenen Verfahren it de Schallausbreitungsberechnungsprogra (SoundPLAN 7.4) durchgeführt. Die Iissionsberechnung berücksichtigt alle oben beschriebenen Einflüsse, es erfolgt eine Unterscheidung in Direktschall und Schall, der durch Reflexionen hervorgerufen wird. Bei den Berechnungen des Däpfungsfaktors A gr wurde für den Untersuchungsbereich ein teilweise poröser Boden (G = 0,3) bzw. poröser Boden (G = 0,9, Wiesenflächen) angesetzt. Der Berechnung des Däpfungsfaktors A at wurde eine Teperatur von 10 C it einer Luftfeuchtigkeit von 70% bei Noraldruck zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der A-Bewertung werden die einzelnen Oktavpegel zu eine A-bewerteten Wirkpegel je Geschoss a Iissionsort zusaengefasst. Die aufgeständerte Bauweise des Jugendhausgebäudes wurde i Rechenodell berücksichtigt \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

29 Beurteilungspegel nach Freizeitlärrichtlinie Seite 29 Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten T sowie der Zuschläge K wird der Beurteilungspegel nach de in A.1.4 der TA Lär [4] vorgegeben Verfahren erittelt. Die entsprechende Berechnungsforel lautet: dabei bedeuten: æ 1 L ç r = 10 lg åtj 10 è Tr j 0,1 ( L ) ö Aeq, j + KI, j + Kr, j ø L Aeq = unbewerteter Langzeit-Mittelungspegel a Iissionsort (Aufpunkt) in T r = Beurteilungszeit (Tag a.r.: 12 h; Tag i.r.: 2 h, Nacht 1 h) K r,j = Zuschlag für Ton- und Inforationshaltigkeit je Schallquelle K I,j = Zuschlag für Ipulshaltigkeit je Schallquelle 4.4. Geräuschiissionen Freizeitlär Beurteilungspegel Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.2 dargestellten Eissionsansätze wurden it den in Abschnitt 4.3 beschriebenen Berechnungsverfahren die zu erwartenden Geräuschiissionen durch das geplante Jugendhaus an den aßgeblichen Iissionsorten der benachbarten schützenswerten Wohnbebauung erittelt. In der nachfolgenden Tabelle 8 und der Tabelle 9 sind die durch das geplante Jugendhaus zu erwartenden Beurteilungspegel L r für die beiden Untersuchungsvarianten aufgeführt. Zude sind die zur Beurteilung herangezogenen Iissionsrichtwerte der Freizeitlärrichtlinie [4] an den Iissionsorten für das jeweils kritischste Geschoss enthalten \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

30 Seite 30 Tabelle 8: Freizeitlär, Rechnerisch erittelte Beurteilungspegel L r durch die lärrelevanten Vorgänge des geplanten Jugendhauses an den Iissionsorten für die ungünstigste Geschosslage; auf ganze gerundet, Variante 1, Regelbeurteilung Iissionsort Beurteilungspegel L r Freizeitlär [(A)] Iissionsrichtwert (IRW) [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) I 01 Gaststätte Wohnung I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse ) In der Nacht ist ge. TA-Lär die lauteste volle Nachtstunde zur Beurteilung heranzuziehen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

31 Seite 31 Tabelle 9: Freizeitlär, Rechnerisch erittelte Beurteilungspegel L r durch die lärrelevanten Vorgänge des geplanten Jugendhauses nach Freizeitlärrichtlinie an den Iissionsorten für die ungünstigste Geschosslage; auf ganze gerundet, Variante 2, Beurteilung für seltene Veranstaltungen Iissionsort Beurteilungspegel L r Freizeitlär [(A)] Anzustrebende Beurteilungspegel [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) I 01 Gaststätte Wohnung I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 0) In der Nacht ist ge. TA-Lär die lauteste volle Nachtstunde zur Beurteilung heranzuziehen In den Anlagen (Variante 1) und (Variante 2) sind die rechnerisch erittelten Beurteilungspegel an den untersuchten Aufpunkten für sätliche Stockwerke als Ergebnisausdruck aus de verwendeten Berechnungsprogra in einer Tabelle aufgeführt. Die Anlagen (Variante 1) und (Variante 2) enthalten die Zusaenstellung der Faktoren aus der Ausbreitungsrechnung it den geittelten Berechnungsparae- Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

32 Seite 32 tern an den untersuchten Iissionsorten. Zude sind in dieser Anlage die Korrekturen über die Einwirkdauern bzw. die Anzahl der Vorgänge dargestellt Kurzzeitige Geräuschspitzen In der nachfolgenden Tabelle 10 sind die durch das geplante Jugendhaus zu erwartenden Maxialpegel sowie die anzustrebenden kurzzeitigen Geräuschspitzen der Freizeitlärrichtlinie [2] an den Iissionsorten für das jeweils kritischste Geschoss aufgeführt. Die Darstellung i Textteil des Gutachtens beschränkt sich i vorliegenden Fall auf die hinsichtlich Maxialpegel kritischere Variante 1, Regelbeurteilung nach Freizeitlärrichtlinie. Die Maxialpegel i Falle von seltenen Veranstaltungen (Variante 2) können der Anlage entnoen werden. Maßgeblich für die Maxialpegel sind die kurzzeitigen Geräuschspitzen bei Kofferrauschlagen der Pkw, die sowohl i Falle der Regelbeurteilung als auch bei seltenen Veranstaltungen auftreten \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

33 Seite 33 Tabelle 10: Freizeitlär, zu erwartende Maxialpegel L AFax an den untersuchten Iissionsorten durch die lärrelevanten Vorgänge des geplanten Jugendhauses für die ungünstigste Geschosslage auf ganze gerundet Iissionsort Maxialpegel L ax Freizeitlär [(A)] Maxialpegel Freizeitlär [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) I 01 Gaststätte Wohnung I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Maßgeblich für die Maxialpegel sind die kurzzeitigen Geräuschspitzen bei Türenschlagen der Pkw. In der Anlage sind die zu erwartenden einzelnen Geräuschspitzen für die Regelbeurteilung an den untersuchten Aufpunkten für sätliche Stockwerke als Ergebnisausdruck aus de verwendeten Berechnungsprogra in einer Tabelle aufgeführt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

34 Seite Beurteilung der Ergebnisse Variante 1, Regelbeurteilung nach Freizeitlärrichtlinie Unter Berücksichtigung des zugrunde gelegten und it der Geeinde Murr abgestiten Nutzungsodells für die Variante 1, der zugrunde gelegten Eissionsansätze und axialen Häufigkeiten für die lärrelevanten Vorgänge werden die Iissionsrichtwerte der Freizeitlärrichtlinie [2] a Tag innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten an allen untersuchten Iissionsorten deutlich unterschritten. A stärksten betroffenen Iissionsort I 01 (Wohnung Gaststätte) wird der aßgebliche Iissionsrichtwert u 4 unterschritten. An allen weiteren Iissionsorten der westlich der Murr gelegenen Wohnbebauung werden die aßgeblichen Iissionsrichtwerte u indestens 7 unterschritten. Auch unter Berücksichtigung der überschätzten Ansätze i Nachtzeitrau, da aufgrund der Öffnungszeiten in der Regel kein relevanter Betrieb stattfinden wird, werden die aßgeblichen Iissionsrichtwerte unterschritten. A stärksten betroffenen Iissionsort (I 01 Wohnung Gaststätte) wird der aßgebliche Iissionsrichtwert u 2, an allen weiteren Iissionsorten der westlich der Murr gelegenen Wohnbebauung werden die aßgeblichen Iissionsrichtwerte u indestens 5 unterschritten. Die in Abschnitt 4.3 der Freizeitlärrichtlinie genannten Maxialpegel werden ebenfalls deutlich unterschritten. Variante 2, Beurteilung bei seltenen Veranstaltungen nach Freizeitlärrichtlinie I Falle der Variante 2, Beurteilung bei seltenen Veranstaltungen i Jugendrau wird der Wert von 70 (A) a Tag innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten an allen Iissionsorten deutlich, u indestens 8 (I 01 Wohnung Gaststätte) unterschritten. I Nachtzeitrau (lauteste Nachtstunde zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) wird der Wert von 55 (A) a stärksten betroffenen Iissionsort (I 01 Wohnung Gaststätte) u 2 unterschritten. An allen weiteren Iissionsorten der westlich der Murr gelegenen Wohnbebauung werden die aßgeblichen Iissionsrichtwerte u indestens 8 unterschritten \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Nach Freizeitlärrichtlinie sollen 18 seltene Veranstaltungen nicht überschritten werden. Die axiale Anzahl der seltenen Veranstaltungen nach Abschnitt 4.4 der Freizeitlärrichtlinie, die für das Jugendhaus zugelassen werden, ist unter Berücksichtigung der seltenen Ereignisse i Untersuchungsrau weiterer vorhandener Nutzungen (Gaststätte, Sportanlagen, Häckselplatz) festzulegen. Zude ist i Rahen der Sonderfallprüfung nach 4.4 der Freizeitlärrichtlinie die soziale Adäquanz und Akzeptanz der Veranstaltungen sowie die Unvereidbarkeit und Zuutbarkeit der seltenen Veranstaltungen zu begründen. Maßnahen und Hinweise für die weitere Planung bzw. zur Regelung von seltenen Veranstaltungen erfolgen in Abschnitt 8. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

35 Seite Schalltechnische Auswirkungen durch die vorhandenen Sportanlagen 5.1. Nutzungsszenarien Sportanlagen Die bestehenden Nutzungen der Sportanlagen wurden it Vertretern der betreffenden Sportvereine über Vertreter der Geeinde Murr abgestit. In der vorliegenden Gesatbetrachtung sind alle i Untersuchungsrau vorhandenen Sportanlagen einschließlich der den Sportanlagen zugeordneten Pkw-Stellplätze in die Betrachtungen it einzubeziehen. Folgende Sportanlagen werden dabei berücksichtigt: Stadion: Leichtathletik Fußball (Punktspiele aktive Herrenannschaften, Jugendturnier, Training) Kunstrasenplatz: Fußball (Punktspiele Jugend, Jugendturnier, Training) Alter Sportplatz: Fußball (Jugendturnier, Training) Skateanlage 45 Stellplätze direkt nördlich der Gaststätte 67 Stellplätze innerhalb des Bebauungsplangebiets östlich des Jugendhauses Während Punktspielen (Fußball) oder kleineren Leichtathletikveranstaltungen wird die Beschallungsanlage des Stadions nicht genutzt. Daher werden die Eissionen dieser Anlage i weiteren nicht betrachtet. I Falle von Veranstaltungen it ufangreicher Nutzung der Beschallungsanlage wären diese ggf. als seltenes Ereignis nach Anhang 1.5 der 18. BISchV [3] zu bewerten (vgl. Abschnitt 0) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx I Folgenden wird die Nutzung der Sportanlagen für die jeweiligen Beurteilungszeiträue zusaengefasst. Da Trainingsbetrieb nie länger als 21:30 Uhr stattfindet, uss der Nachtzeitrau (22:00 6:00 Uhr) nicht betrachtet werden. Ggf. stattfindende Abfahrten von Pkw auf den Stellplätzen nach Besuch der Gaststätte werden i Rahen der schalltechnischen Auswirkungen durch die Gaststätte berücksichtigt (vgl. Abstiungen, Abschnitt 1.2, und Untersuchungen zu Anlagenlär nach TA Lär in Abschnitt 6). Die Geräuscheissionen bei Leichtathletiktraining und Leichtathletikveranstaltungen sind deutlich geringer als bei Fußballtraining oder Fußballspielen. Daher werden für die nachfolgenden Untersuchungen als aßgebende Beurteilungsszenarien Fußballtraining bzw. Fußballspiele (Punktspiele Aktive/Jugend und Fußballturniere der Jugend) berücksichtigt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

36 Seite Szenario 1: Werktage außerhalb der Ruhezeit (8:00 20:00 Uhr) Der kritischste Zeitrau werktags außerhalb der Ruhezeiten stellt der Sastag i Falle von stattfindenden Jugendturnieren/Jugendcaps dar. Diese Veranstaltungen finden an axial zwei Sastagen statt. Die Nutzung überschätzt die Nutzung an sonstigen werktags stattfindenden Trainings- oder Punktspieltagen der Jugend und wird daher für die schalltechnischen Untersuchungen des Beurteilungszeitraus werktags außerhalb der Ruhezeit zwischen 8:00 20:00 Uhr als Maxialansatz berücksichtigt. Folgende Vorgänge werden berücksichtigt: Stadion Fußballspiel it 70 Zuschauern zwischen 9:00 16:00 Uhr (7 Stunden) Kunstrasenplatz Fußballspiel it 70 Zuschauern zwischen 9:00 16:00 Uhr (7 Stunden) Alter Sportplatz Fußballspiel it 70 Zuschauern zwischen 9:00 16:00 Uhr (7 Stunden) Durchgehende Nutzung der Skateanlage zwischen 8:00 20:00 Uhr (12 Stunden) Nutzung der insgesat 112 vorhandenen Stellplätze i Untersuchungsrau (davon 45 bestehende Stellplätze nördlich der Gaststätte und 67 bestehende Stellplätze innerhalb des Plangebiets östlich des Jugendhauses) Rd. 670 Fahrbewegungen zwischen 8:00 20:00 Uhr, d.h. N=0,5 Parkvorgänge je Stellplatz und Stunde Szenario 2: Werktage innerhalb der Ruhezeit abends (20:00 22:00 Uhr),, Trainingsbetrieb Für Trainingsbetrieb an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten werden die folgenden Nutzungszeiten zugrunde gelegt: Stadion Trainingsbetrieb zwischen 20:00 21:30 Uhr (1,5 Stunden) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Kunstrasenplatz Trainingsbetrieb zwischen 20:00 21:30 Uhr (1,5 Stunden) Alter Sportplatz Trainingsbetrieb zwischen 20:00 21:30 Uhr (1,5 Stunden) Durchgehende Nutzung der Skateanlage (2 Stunden) Nutzung der 45 bestehenden Stellplätze nördlich der Gaststätte 45 Fahrbewegungen zwischen 20:00 22:00 Uhr, d.h. N=0,5 Parkvorgänge je Stellplatz und Stunde. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

37 Seite Szenario 3: Sonntage außerhalb der Ruhezeit (9:00 13:00 Uhr, 15:00 20:00 Uhr),, Punktspiele Fußball In der Regel ist bei Punktspielen beider Herrenannschaften it 40 Zuschauern zu rechnen, in Ausnahefällen it bis zu 150 Zuschauern. I Sinne einer axialen Betrachtung wird bei Punktspielen der Herrenannschaft eine Zuschauerzahl von 150 zugrunde gelegt. An Sonntagen außerhalb der Ruhezeiten wird deentsprechend das folgende Nutzungsszenario berücksichtigt: Stadion Fußballspiel der Herrenannschaft it 150 Zuschauern zwischen 15:15 16:45 Uhr (1,5 Stunden) Witterungsabhängig finden diese Spiele ersatzweise auf de Kunstrasenplatz statt, dies ist jedoch schalltechnisch weniger kritisch als die Nutzung des Stadions, weshalb diese Variante i weiteren nicht betrachtet wird. Kunstrasenplatz Fußballspiel der B-Jugend it 40 Zuschauern zwischen 10:30 12:00 Uhr (1,5 Stunden) Durchgehende Nutzung der Skateanlage (9 Stunden) Nutzung der insgesat 112 vorhandenen Stellplätze i Untersuchungsrau (davon 45 bestehende Stellplätze nördlich der Gaststätte und 67 bestehende Stellplätze innerhalb des Plangebiets östlich des Jugendhauses) Rd. 500 Fahrbewegungen zwischen 9:00 13:00 Uhr bzw. 15:00 20:00 Uhr, d.h. N=0,5 Parkvorgänge je Stellplatz und Stunde Szenario 4: Sonntage innerhalb der Ruhezeit (13:00 15:00 Uhr), Punktspiele Fußball An Sonntagen innerhalb der Ruhezeiten wird i Sinne einer axialen Betrachtung das folgende Nutzungsszenario berücksichtigt: Stadion \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Fußballspiel der Herrenannschaft it 150 Zuschauern zwischen 13:15 14:45 Uhr (1,5 Stunden) Witterungsabhängig finden diese Spiele ersatzweise auf de Kunstrasenplatz statt, dies ist jedoch schalltechnisch weniger kritisch als die Nutzung des Stadions, weshalb diese Variante i weiteren nicht betrachtet wird. Durchgehende Nutzung der Skateanlage (2 Stunden) Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

38 Seite 38 Nutzung der insgesat 112 vorhandenen Stellplätze i Untersuchungsrau (davon 45 bestehende Stellplätze nördlich der Gaststätte und 67 bestehende Stellplätze innerhalb des Plangebiets östlich des Jugendhauses) Rd. 112 Fahrbewegungen zwischen 13:00 15:00 Uhr, d.h. N=0,5 Parkvorgänge je Stellplatz und Stunde Eissionsansätze Sportanlagen Eissionen Fußball Zur Erittlung der Eissionen der Sportanlagen wurden die Ansätze der VDI 3770 [8] herangezogen, die für die einzelnen Nutzungsszenarien nachfolgend aufgeführt sind. Die Schallquellen und Schallleistungspegel sind in der Anlage 3.1 für die einzelnen Szenarien aufgeführt. Szenario 1: Werktage außerhalb der Ruhezeit (8:00 20:00 Uhr) Fußballspiele it 70 Zuschauern geäß VDI 3770 [8] Schiedsrichterpfeife/Spieler, 70 Zuschauer Sozialgeräusche 70 Zuschauer gesat L WA = 104,5 (A) L WA = 98,5 (A) Szenario 2: Werktage innerhalb der Ruhezeit abends (20:00 22:00 Uhr), Trainingsbetrieb Fußballtraining geäß VDI 3770 [8] Trainerpfeife/Spieler, 10 Zuschauer Sozialgeräusche 10 Zuschauer gesat L WA = 97,0 (A) L WA = 90,0 (A) Szenario 3: Sonntage außerhalb der Ruhezeit (9:00 13:00 Uhr, 15:00 20:00 Uhr), Punktspiele Fußball Fußballspiel Jugend geäß VDI 3770 [8] \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Schiedsrichterpfeife/Spieler, 40 Zuschauer L WA = 103,8 (A) Sozialgeräusche 40 Zuschauer gesat L WA = 96,0 (A) Fußballspiel Aktive geäß VDI 3770 [8] Schiedsrichterpfeife/Spieler, 150 Zuschauer L WA = 105,4 (A) Sozialgeräusche 150 Zuschauer gesat L WA = 101,8 (A) Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

39 Seite 39 Szenario 4: Sonntage innerhalb der Ruhezeit (13:00 15:00 Uhr), Punktspiele Fußball Fußballspiel Aktive geäß VDI 3770 [8] Schiedsrichterpfeife/Spieler, 150 Zuschauer Sozialgeräusche 150 Zuschauer gesat L WA = 105,4 (A) L WA = 101,8 (A) Eissionen Skateanlage Die Skateanlage besteht aus den folgenden Nutzungen, für die in der VDI 3770 [8] die nachfolgend aufgeführten Schallleistungspegel angegeben sind. Coping Rap L WA, 1h = 69 (A) je Vorgang und h, K I = 9 (A) Curb L WA, 1h = 68 (A) je Vorgang und h, K I = 10 (A) Funbox L WA, 1h = 71 (A) je Vorgang und h, K I = 10 (A) Halfpipe L WA = 97 (A) + K I = 9 (A) Olliebox L WA, 1h = 69 (A) je Vorgang und h, K I = 9 (A) Maßgeblich für die Geräuscheissionen der i Bereich der Sportanlagen vorhandenen Skateeleente sind die Einzelereignisse bei der Nutzung der Anlage. Daher werden die Geräuscheissionen der einzelnen Anlagen über die Nutzungshäufigkeiten erittelt. Anhaltswerte für solche Nutzungshäufigkeiten enthält die VDI 3770 [8], Tabelle 11. Diese Anhaltswerte wurden auf Grundlage von esstechnischen Erhebungen an stark frequentierten Skateanlagen erittelt. Geäß den Ausführungen in der VDI 3770 [8] i.v.. einer Studie zu Skateanlagen des Bayrischen Landesats für Uweltschutz [12] waren zu Zeitpunkt der Erhebungen bis zu 28 Kinder und Jugendliche gleichzeitig anwesend. In der nachfolgenden Tabelle sind die Nutzungshäufigkeiten und die resultierenden Korrekturen K E, 1h für die verschiedenen Skateeleente aufgeführt: Tabelle 11: Sportlär, Nutzungshäufigkeit von Skateeinrichtungen it kurzzeitiger Benutzung in Anlehnung an Tabelle 11 in [8] \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Skate-Einrichtung Als zentrale Einrichtungen it vielen Möglichkeiten der Benutzung, hier: Funbox, Curb, Olliebox Als untergeordnetes Eleent und als Eleent das als Anlauf oder Auslauf dient, hier: Coping Rap Ereignisse je Minute Ereignisse je Stunde Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Korrektur K E, 1h Als abgelegene einfache Einrichtungen 0, Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

40 Seite 40 Nach VDI 3770 [8] sollten bei den bestehenden Skateanlagen die tatsächlichen Nutzungshäufigkeiten erittelt werden. Daher wurde it Vertretern der Geeinde Murr die derzeitige Nutzung abgestit. Denach ist auf der Anlage in Murr in der Regel von 3-5 Kindern gleichzeitig auszugehen, d. h. von deutlich weniger Personen als bei den Erhebungen in [8] bzw. [12]. Daher sollen die in der Tabelle 11 angegebenen Nutzungshäufigkeiten nach VDI 3770 für die nachfolgenden Berechnungen u 50% reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung dieser reduzierten Ansätze können die Rechenansätze noch als axiale, die Situation überschätzende Ansätze gesehen werden. Folgende Nutzung der Skateanlage wird angenoen: Vor 8:00 Uhr: Keine Nutzung der Skateanlage 8:00 22:00 Uhr: durchgehende Nutzung der Skateanlage (50% der Bewegungshäufigkeit der Tabelle 11 in VDI 3770 [8]) Nach 22:00 Uhr: Keine Nutzung der Skateanlage Die Erittlung der Geräuscheissionen für die einzelnen Skateeleente erfolgt auf Basis der VDI 3770 [8]. Dabei wird berücksichtigt, dass es sich bei den Nutzern der Anlage u 100% Skater handelt, d. h. diesbezüglich wurden axiale Annahen getroffen, denn bei Inlinern werden deutlich geringere Eissionen hervorgerufen. Entsprechend einer u 50% verinderten Nutzungshäufigkeit i Tagzeitrau werden nachfolgend aufgeführte Korrekturen K E, 1h bzw. K A (Halfpipe) nach Tabelle 11 der VDI 3770 erteilt. Es ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Schallleistungspegel: Coping Rap K E, 1h = +15 Curb K E, 1h = +18 Funbox K E, 1h = +18 L WA, 1h = 84 (A) je Vorgang und h, K I = 9 (A) L WA, 1h = 86 (A) je Vorgang und h, K I = 10 (A) L WA, 1h = 89 (A) je Vorgang und h, K I = 10 (A) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Halfpipe K A = -3 L WA = 94 (A) + K I = 9 (A) Olliebox K E, 1h = +18 L WA, 1h = 87 (A) je Vorgang und h, K I = 9 (A) Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

41 Zusaenfassende Übersicht über alle Schallquellen und ihre Schallleistungspegel, Sportlär Seite 41 In den nachfolgenden Tabellen werden die Schallquellen und ihre dazugehörigen Schallleistungspegel zusaenfassend aufgelistet. Die Lage der Schallquellen kann der Anlage 1.3 entnoen werden. Die angegebenen Schallleistungspegel der Schallquellen beziehen sich auf einen Vorgang je Stunde bzw. auf eine durchgehende Einwirkzeit bei kontinuierlichen Vorgängen. Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge bzw. der tatsächlichen Einwirkzeiten erfolgt eine Korrektur (dlw) für die jeweiligen Zeitbereiche, die in den Anlagen bis angegeben sind. Beurteilungszeitrau Werktag a. R. (12 h): æ Häufigkeit bzw. Einwirkdauer gesat [ h] ö dlw( LrT ) = 10* log ç è 12 ø Beurteilungszeitrau Werktag/Sonntag i. R. (2 h): æ Häufigkeit bzw. Einwirkdauer gesat [ h] ö dlw( LrT ) = 10 * logç è 2 ø Beurteilungszeitrau Sonntag a. R. (9 h): æ Häufigkeit bzw. Einwirkdauer gesat [ h] ö dlw( LrT ) = 10 * logç è 9 ø Eine entsprechende Auflistung der zugrunde gelegten Schallleistungspegel aller Geräuschquellen, die den Berechnungen zugrunde liegen, sowie die zugehörigen x-, y- und z-koordinaten der Quellenschwerpunkte sind in den Anlagen bis als Ausdruck aus de Berechnungsprogra SoundPLAN 7.4 beigefügt \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

42 Seite 42 Tabelle 12: Sportlär, Schallquellen, werktags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten, Szenarien 1 und 2 lfd. Nr. Vorgang Schallleistungspegel K I Häufigkeit gesat L WAFax Werktag a.r. Werktag i.r. Einwirkzeit gesat Werktag a.r. Werktag i.r. [-] [(A)] [(A)] [(A)] [-] [-] [-] [-] Fußball außerhalb der Ruhezeiten, Turnier Stadion Jugend Turnier a.r. Kunstr. Jugend Turnier a.r. Alter Sportpl. Turnier a.r. Stadion Jugend Zusch. Turnier a.r. L WAeq 104, h - L WAeq 104, h - L WAeq 104, h - L WAeq 98, h \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 5 6 Kunstr. Jugend Zusch. Turnier a.r. Alter Sportpl. Zusch. Turnier a.r. Fußball innerhalb der Ruhezeiten, Training Stadion Training i.r. Kunstrasen Training i.r. Alter Sportpl. Training i.r. Stadion Zuschauer i.r. Kunstrasen Zuschauer i.r. Alter Sportpl. Zuschauer i.r. Skateanlage innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten Funbox Skater Halfpipe Skater Coping Rap Skater L WAeq 98, h - L WAeq 98, h - L WAeq 97, ,5 h L WAeq 97, ,5 h L WAeq 97, ,5 h L WAeq 90, ,5 h L WAeq 90, ,5 h L WAeq 90, ,5 h L WA,1h h 2 h L WAeq h 2 h L WA,1h h 2 h Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Tabelle wird fortgesetzt Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

43 Seite 43 lfd. Nr Vorgang Curb Skater Olliebox Skater Schallleistungspegel K I Häufigkeit gesat L WAFax Werktag a.r. Werktag i.r. Einwirkzeit gesat Werktag a.r. Werktag i.r. L WA,1h h 2 h L WA,1h h 2 h Tabelle 13: Sportlär, Schallquellen, sonntags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten, Szenarien 3 und 4 lfd. Nr. Vorgang Schallleistungspegel K I L WAFax Häufigkeit gesat Sonntag a.r. Sonntag i.r. Einwirkzeit gesat Sonntag a.r. Sonntag i.r. [-] [(A)] [(A)] [(A)] [-] [-] [-] [-] Fußball außerhalb der Ruhezeiten, Punktspiele Stadion Aktive Spiel a.r. Kunstr. Jugend Spiel a.r. Stadion Aktive Zusch. Turnier a.r. L WAeq 105, ,5 h - L WAeq 103, ,5 h - L WAeq 101, ,5 h - 4 Kunstr. Jugend Zusch. Turnier a.r. Fußball innerhalb der Ruhezeiten, Punktspiele 5 6 Stadion Aktive Spiel i.r. Stadion Aktive Zuschauer i.r. Skateanlage innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten L WAeq 96, ,5 h - L WAeq 105, ,5 h L WAeq 101, ,5 h \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Funbox Skater Halfpipe Skater Coping Rap Skater Curb Skater Olliebox Skater L WA,1h h 2 h L WAeq h 2 h L WA,1h h 2 h L WA,1h h 2 h L WA,1h h 2 h Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

44 Seite 44 In den Tabellen bedeuten: L WA,eq: L WA, 1h: K I: L WAFax: Häufigkeit gesat: ittlerer Schallleistungspegel ittlerer Schallleistungspegel bezogen auf ein Ereignis je Stunde Zuschlag für Ipulshaltigkeit Maxialer Schallleistungspegel zur Beurteilung einzelner Geräuschspitzen Häufigkeit aller Vorgänge i Beurteilungszeitrau Eissionsansätze Stellplätze Nach der 18. BISchV [3] sind die Eissionen der den Sportanlagen zugeordneten Stellplätzen nach den Vorgaben der RLS 90 [7] zu berechnen. Für die Stellplätze wird die nachfolgende Anzahl an Parkvorgängen berücksichtigt: Tabelle 14: Sportlär, Eissionspegel L E nach RLS 90 [7] für die Stellplätze Angaben in (A) lfd. Nr. Stellplatzfläche Eissionspegel L E nach RLS 90 [7] Werktags i.r./a.r. Sonntags i.r./a.r Stellplätze 48,0/48,0 48,0/48, Stellplätze 44,8/44,8 44,8/44,8 3 8 Stellplätze 43,0/43,0 43,0/43, Stellplätze Plangebiet 52,3/- 52,3/ \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 5.3. Berechnungsverfahren Nach der aktuellen Fassung der 18. BISchV [3] soll die Schallausbreitungsrechnung zur Erittlung der zu erwartenden Geräuschpegel durch die Sportanlagen bei den zu untersuchenden Iissionsorten nach VDI 2714 [13] erfolgen. Diese Richtlinie wurde vo VDI ittlerweile zurückgezogen. Es wird dort epfohlen, die DIN ISO zu verwenden [11]. Daher soll i vorliegenden Fall nach diese Verfahren it A- bewertete Einzahlangaben für die Schallleistungen gerechnet werden. Das Verfahren it A-bewertete Einzahlangaben nach DIN ISO 9613 und das in der 18. BISchV [3] vorgesehene Verfahren der VDI 2714 führen nur zu geringfügig, schalltechnisch nicht relevanten Unterschieden in den Ergebnissen. Die Berechnungen wurden nach der DIN ISO it de Schallausbreitungsberechnungsprogra (SoundPLAN 7.4) durchgeführt. Die Iissionsberechnung berücksichtigt alle oben beschriebenen Einflüsse, es erfolgt eine Unterscheidung in Direktschall und Schall, der durch Reflexionen hervorgerufen wird. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

45 Seite Geräuschiissionen Sportlär Beurteilungspegel Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 5.2 dargestellten Eissionsansätze wurden it den in Abschnitt 0 beschriebenen Berechnungsverfahren die zu erwartenden Geräuschiissionen durch die Sportanlagen an den aßgeblichen Iissionsorten der benachbarten schützenswerten Wohnbebauung erittelt. In der nachfolgenden Tabelle 15 und der Tabelle 16 sind die durch die Sportanlagen zu erwartenden Beurteilungspegel für die unterschiedlichen Beurteilungszeiträue aufgeführt. Zude sind die zur Beurteilung herangezogenen Iissionsrichtwerte 18. BI- SchV [3] an den Iissionsorten für das jeweils kritischste Geschoss enthalten. Tabelle 15: Sportlär, Rechnerisch erittelte Beurteilungspegel L r nach 18. BI- SchV [3] an den Iissionsorten für die ungünstigste Geschosslage; auf ganze gerundet, Werktag innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten, Szenarien 1 und 2 Iissionsort Beurteilungspegel L r Sportlär [(A)] Iissionsrichtwert (IRW) [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Werktag a.r. Werktag i.r. Werktag a.r. Werktag i.r. Werktag a.r. Werktag i.r. I 01 Gaststätte Wohnung I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

46 Seite 46 Die in Tabelle 15 dokuentierten Beurteilungspegel werktags außerhalb der Ruhezeiten wurden erittelt für eine axiale Nutzung bei Fußballturnieren auf allen drei Plätzen an Sastagen, was nur an wenigen Tagen i Jahr stattfindet. An Sastagen it Punktspielen der Jugendannschaften bzw. insbesondere an Werktagen it reine Trainingsbetrieb liegen deutlich geringere Beurteilungspegel vor. Tabelle 16: Sportlär, Rechnerisch erittelte Beurteilungspegel L r nach 18. BI- SchV [3] an den Iissionsorten für die ungünstigste Geschosslage; auf ganze gerundet, Sonntag, innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten, Szenarien 3 und 4 Iissionsort Beurteilungspegel L r Sportlär [(A)] Iissionsrichtwert (IRW) [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Sonntag a.r. Sonntag i.r. Sonntag a.r. Sonntag i.r. Sonntag a.r. Sonntag i.r. I 01 Gaststätte Wohnung I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse In Anlage (werktags a.r.), der Anlage (werktags i.r.) und der Anlage (sonntags) sind die rechnerisch erittelten Beurteilungspegel an den untersuchten Aufpunkten für sätliche Stockwerke als Ergebnisausdruck aus de verwendeten Berechnungsprogra in einer Tabelle aufgeführt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

47 Seite 47 Die Anlagen 3.3.1, und enthalten die jeweilige Zusaenstellung der Faktoren aus der Ausbreitungsrechnung it den geittelten Berechnungsparaetern an ausgewählten Iissionsorten. Zude sind in dieser Anlage die Korrekturen über die Einwirkdauern bzw. die Anzahl der Vorgänge dargestellt Kurzzeitige Geräuschspitzen In der nachfolgenden Tabelle 17 sind die durch die Sportanlagen zu erwartenden Maxialpegel sowie die zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen der 18. BISchV [3] an den Iissionsorten für das jeweils kritischste Geschoss aufgeführt. Maßgeblich für die Maxialpegel sind die kurzzeitigen Geräuschspitzen der Schiedsrichterpfeife bei Punktspielen/Turnieren bzw. durch die Skaterbahn verursachte Maxialpegel. Die Darstellung beschränkt sich i vorliegenden Fall beispielhaft auf die Szenarien an Sonntagen, innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten bei Punktspielen der aktiven Herrenannschaften \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

48 Seite 48 Tabelle 17: Sportlär, Rechnerisch erittelte Maxialpegel L ax nach 18. BI- SchV [3] an den Iissionsorten für die ungünstigste Geschosslage; auf ganze gerundet, Sonntag, innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten, Szenarien 3 und 4 Iissionsort Beurteilungspegel L ax Sportlär [(A)] Zulässige Geräuschspitzen 18. BISchV [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Sonntag a.r. Sonntag i.r. Sonntag a.r. Sonntag i.r. Sonntag a.r. Sonntag i.r. I 01 Gaststätte Wohnung I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

49 Seite Beurteilung der Ergebnisse Ein Hauptanteil der Geräusche der Sportanlagen wird rechnerisch durch die Skateanlage hervorgerufen (vgl. Teilpegel in den Anlagen bis 3.3.3). Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Nutzung der Skateanlage trotz der gegenüber der VDI 3770 bereits verinderten Ansätze - zueist deutlich unterhalb der berücksichtigten Nutzungszeiten (durchgehend 8:00 22:00 Uhr) liegt. Die Geräuschanteile durch Fußballtraining, Fußballturniere und Punktspiele liegen deutlich unterhalb der Iissionsrichtwerte der 18. BISchV. Soit ist davon auszugehen, dass in der Nachbarschaft der Sportanlage zueist geringere Beurteilungspegel zu erwarten sind, als die in Tabelle 15 und Tabelle 16 ausgewiesenen. Szenario 1: Werktage außerhalb der Ruhezeit (8:00 20:00 Uhr) Unter Berücksichtigung des zugrunde gelegten Nutzungsodells (ufangreiche Nutzung bei Fußballturnieren an Sastagen) werden die Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [3] a Tag außerhalb der Ruhezeiten an allen untersuchten Iissionsorten eingehalten oder unterschritten. An üblichen Werktagen it Trainingszeiten ab 17 Uhr ist it deutlich geringeren Geräuscheinwirkungen zu rechnen. Szenario 2: Werktage innerhalb der Ruhezeit abends (20:00 22:00 Uhr), Trainingsbetrieb Bei Trainingsbetrieb innerhalb der Ruhezeiten abends werden die aßgeblichen Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [3] a Tag innerhalb der Ruhezeiten an allen untersuchten Iissionsorten u indestens 1 unterschritten. Szenario 3: Sonntage außerhalb der Ruhezeit (9:00 13:00 Uhr, 15:00 20:00 Uhr), Punktspiele Fußball Unter Berücksichtigung des zugrunde gelegten Nutzungsodells (Annahe: zwei Punktspiele) werden die Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [3] an Sonntagen außerhalb der Ruhezeiten an allen untersuchten Iissionsorten u indestens 1 unterschritten. Szenario 4: Sonntage innerhalb der Ruhezeit (13:00 15:00 Uhr), Punktspiele Fußball \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Bei Punktspielen einer aktiven Mannschaften innerhalb der Ruhezeiten werden die Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [3] a Tag innerhalb der Ruhezeiten an allen untersuchten Iissionsorten u indestens 1 unterschritten. Kurzzeitige Geräuschspitzen Die zulässigen Geräuschspitzen der 18. BISchV [3] werden in allen Beurteilungszeiträuen deutlich unterschritten. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

50 Seite Schalltechnische Auswirkungen durch die Gaststätte und den Häckselplatz (Anlagenlär nach TA Lär) Als untersuchungsrelevante Aufgabenstellungen nach TA Lär [4] sind die schalltechnischen Auswirkungen der Gaststätte und die schalltechnischen Auswirkungen des Häckselplatzes zu betrachten. Diese sollen i nachfolgenden Kapitel zusaengefasst werden Grundlagen der Untersuchung Nutzungsodell Gaststätte Nach Abstiung it Vertretern der Geeinde Murr werden als relevante Schallquellen die nachfolgenden Betriebsvorgänge berücksichtigt: Pkw-Verkehr von Mitarbeitern und Besuchern Insgesat ist von 112 Pkw-Stellplätzen i Untersuchungsrau auszugehen. Davon befinden sich nördlich der Gaststätte 45 Stellplätze und innerhalb des Plangebiets östlich des geplanten Jugendhauses 67 Stellplätze. Bei angenoener paralleler Nutzung des östlichen Teilbereichs der Stellplatzfläche als Grüngutsaelstelle (Häckselplatz) verbleiben rd. 40 der 67 Stellplätze. Entsprechend der Parkplatzlärstudie des Bayerischen Landesates für Uwelt [6] können die Bewegungshäufigkeiten auf den Stellflächen von Gaststätten anhand der Netto-Gastraufläche abgeschätzt werden. Für die nachfolgende Berechnung wird hierfür die Netto-Gastraufläche von 207 ² herangezogen, die den Plangrundlagen zur Genehigung aus de Jahr 2011 entnoen wurde. Nach der Parkplatzlärstudie sind je Quadrateter Netto-Gastraufläche und Stunde 0,12 Fahrzeugbewegungen a Tag und in der lautesten Nachtstunde zu berücksichtigen. Deentsprechend wäre für den Beurteilungszeitrau Tag von insgesat 398 Fahrbewegungen und in der lautesten Nachtstunde von 25 Fahrbewegungen auszugehen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Zwar handelt es sich bei den Ansätzen der Parkplatzlärstudie [6] prinzipiell u axiale Ansätze, welche die Situation eher überschätzen. Dennoch sollen diese Ansätze für die vorliegenden Erittlungen i Sinne einer Maxialbetrachtung verdoppelt werden. Soit ist der jeweils kritischste Fall abgedeckt, dass öglicherweise alle Fahrbewegungen auf den 45 Stellplätzen nördlich der Gaststätte (kritischste Fall für die Iissionsorte südlich der Kirchgasse), oder aber auf den weiter entfernten verbleibenden 40 Stellplätzen innerhalb des Plangebiets (kritischste Fall für die Iissionsorte nördlich der Kirchgasse) stattfinden. Es ergibt sich die folgende Anzahl an Parkbewegungen durch die Gaststätte: 50 Fahrbewegungen je Stunde und Stellplatz a Tag (6:00 22:00 Uhr), d. h. insgesat 800 Fahrbewegungen. 50 Fahrbewegungen in der lautesten Nachtstunde zwischen 22:00 6:00 Uhr. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

51 Seite 51 Es wird angenoen, dass jeweils 50% der Fahrbewegungen auf den 45 Stellplätzen nördlich der Gaststätte, 50% der Fahrbewegungen auf den verbleibenden 40 Stellplätzen innerhalb des Plangebiets stattfinden. Außenterrasse Gaststätte I Sinne einer axialen Abschätzung wird angenoen, dass die Außenterrasse südlich der Gaststätte von durchgehend 40 Personen zwischen 6:00 22:00 Uhr gleichzeitig genutzt wird. Nach 22:00 Uhr ist die Nutzung der Außenterrasse geäß der Erlaubnis der Gaststätte vo untersagt. Die Vorgänge aus den Gasträuen der Gaststätte können aus schalltechnischer Sicht vernachlässigt werden Nutzungsodell Grüngutsaelstelle (Häckselplatz) Der östliche Bereich der Stellplätze soll, wie bisher, als zeitlich begrenzte Grüngutsaelstelle und Häckselplatz genutzt werden. Nach Abstiung it Vertretern der Geeinde Murr werden als relevante Schallquellen die nachfolgenden Betriebsvorgänge berücksichtigt: Anlieferverkehr Pkw und Traktoren (Regelbetrieb) An axialen Tagen (z. B. Sastagen) ist von bis zu 50 Fahrzeugbewegungen von Pkw und 10 Fahrbewegungen von Traktoren zwischen 7:00 17:00 Uhr auszugehen. Diese Bewegungshäufigkeiten sind nach Angaben der Geeinde Murr als sehr hoher Ansatz zu sehen. Häckselbetrieb (seltenes Ereignis nach TA Lär) An axial 4 Tagen i Jahr findet auf der östlichen Stellplatzfläche zwischen 7:00 18:00 Uhr Häckselbetrieb durch einen obilen Häcksler des Landkreises Ludwigsburg statt. Die Beurteilung der durch den Häcksler verursachten Geräuscheinwirkungen in der Nachbarschaft soll nach Abschnitt 7.2 der TA Lär als seltenes Ereignis erfolgen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 6.2. Eissionsdaten Anlagenlär (TA Lär) Die Lage der Schallquellen kann der Anlage 1.4 entnoen werden. Alle Schallquellen und ihre Schallleistungspegel sind in der Tabelle 18 und der Tabelle 19 zusaenfassend aufgelistet. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

52 Seite 52 Eissionsansätze Parkvorgänge von Pkw (Gaststätte) Die 800 Parkvorgänge a Tag ergeben bei der vorgenoenen Verteilung auf die Stellplätze N = 0,56 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde tags und nachts auf den 45 Stellplätzen nördlich der Gaststätte und N = 0,63 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde tags und nachts auf den verbleibenden 40 Stellplätzen innerhalb des Plangebiets. Nach der Parkplatzlärstudie [6] werden die Stellplätze der Pkw als Flächenschallquelle in Ansatz gebracht. Entsprechend der Nutzung der Stellplätze (hier: Gaststätte) wurden Zuschläge für die Parkplatzart und Ipulshaltigkeit erteilt. Zude wurde nach den Vorgaben der Parkplatzlärstudie [6] ein Zuschlag für den Durchfahranteil der Pkw auf den Stellplatzflächen berücksichtigt. Aufgrund des angewendeten getrennten Verfahrens nach der Parkplatzlärstudie [6] (Fahrbewegungen Pkw werden separat betrachtet) ist dieser Zuschlag für die verbleibenden 40 Stellplätze innerhalb des Plangebiets nicht erforderlich. Entsprechend ist von den in Tabelle 18 angegebenen Schallleistungspegeln für die Stellplatzflächen auszugehen. Eissionsansätze Parkvorgänge von Pkw (Häckselplatz) Die Schalleissionen von Stellplatzflächen werden nach der Parkplatzlärstudie über den Stellplatzwechsel je Stellplatz und Stunde als Bezugseinheit erittelt. Dabei wird auch ein von der Anzahl der Stellplatzfläche abhängiger Durchfahrtsanteil für Park- Such-Verkehr berücksichtigt. Die i Bereich des Häckelplatzes stattfindenden 50 Parkvorgänge a Tag werden zur Vereinfachung auf einen Stellplatz über die gesate Fläche des Häckselplatzes bezogen. Dieser Ansatz kann gewählt werden, da die Fahrstraßen der Pkw separat berücksichtigt werden und kein Park-Such-Verkehr, vergleichbar eines Superarktes, stattfindet. Es ergeben sich soit N = 3,1 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde tags zwischen 6:00 22:00 Uhr. I Sinne einer axialen Betrachtung werden die Zuschläge für die Parkplatzart und Ipulshaltigkeit wie für Verbraucherärkte erteilt. Eissionsansätze Fahrbewegungen Zu- und Abfahrt von Pkw (Gaststätte und Häckselplatz) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Die getrennt betrachteten Fahrbewegungen der Pkw auf der Stellplatzfläche innerhalb des Plangebiets werden wie folgt berücksichtigt: Entsprechend den Vorschlägen in der Parkplatzlärstudie [6] wurde ausgehend vo Eissionspegel nach RLS 90 [7] unter Berücksichtigung eines Urechnungsfaktors (19 ) bei einer Geschwindigkeit von 30 k/h der längenbezogene Schallleistungspegel L WA ' = 47,5 (A) je Meter und Fahrzeug, bezogen auf eine Stunde erittelt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

53 Seite 53 Eissionsansätze Sozialgeräusche Gaststätte Zur Abschätzung der Eissionen von Kounikationsgeräuschen werden die Ansätze der VDI 3770 [8] verwendet. Die VDI Richtlinie nennt für eine norale Sprechweise folgenden Schallleistungspegel L WA je sprechender Person: Sprechen noral: 65 (A) In einer Personengruppe kann davon ausgegangen werden, dass axial 50% der anwesenden Personen gleichzeitig sprechen. Bei der Annahe von eine ständigen Aufenthalt von 40 Personen i Außenbereich ergibt sich für die Personengruppe der folgende Dauerschallleistungspegel L WAeq : Personengruppe (40 Pers.), noral sprechend: 78 (A) Insbesondere bei kleinen Personengruppen ist nach VDI 3770 [8] eine Ipulshaltigkeit der Geräuschiissionen zu beachten, die it zunehender Anzahl der gleichzeitig sprechenden Personen sinkt. I vorliegenden Fall ist nach VDI 3770 [8] ein Ipulszuschlag K I = 4 zu berücksichtigen. Eissionsansätze Fahrbewegungen der Traktoren (Häckselplatz) Für die Berechnungen wurden die Geräusche von Fahrbewegungen der andienenden Traktoren als Linienschallquellen angesetzt. I Sinne einer axialen Betrachtung werden hierfür die Eissionsansätze von Lkw herangezogen. Als Grundlage für den Eissionsansatz dient eine Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Uwelt [14] it der entsprechenden Aktualisierung aus de Jahr 2005 [15]. Danach ergeben sich, in Abhängigkeit von der Leistungsklasse der Lkw für eine oderne Lkw-Flotte, folgende längenbezogenen Schallleistungspegel L WA,1h,1 je Meter Weglänge bezogen auf eine Stunde: für Lkw < 105 kw: für Lkw ³ 105 kw: 62 (A) pro und h 63 (A) pro und h \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Wegen der geringen Unterschiede wird in der Studie epfohlen, als Eissionsansatz einen längenbezogenen Schallleistungspegel von L WA ' = 63 (A) je Meter, Lkw und Stunde heranzuziehen. Je Traktor wird eine Ufahrt berücksichtigt (vgl. Tabelle 18). Eissionsansätze Entladung Traktoren (Häckselplatz) Für die Entladung des Materials von den Traktoren liegen keine Angaben zu Schallleistungspegel vor. Bei Entladen von Grüngut ist von keinen relevanten Schalleissionen auszugehen. I Sinne einer axialen Betrachtung sollen die Eissionsansätze bei Entladen von it Erde, Leh und steinige Erdreich beladenen Muldenkipper Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

54 Seite 54 herangezogen werden, welche die Situation bei Abkippen des Materials vo Traktor sicherlich überschätzen. Die verwendeten Ansätze basieren auf Literaturangaben aus [16]: Rollcontainer absetzen L WA ' = 85 (A) (1 Vorgang je h) Weiterhin wird bei Absetzen ein Ipulszuschlag K I = 2 vergeben. Eissionsansätze Betrieb Häcksler (seltenes Ereignis nach TA Lär) Der Schallleistungspegel bei Betrieb des Häckslers wurde eine Messbericht (Schalltechnisches Gutachten zur Schallleistungspegelbestiung für einen Schredder/Zerkleinerer, Stand April 2013, TÜV Süd Industrie Service GbH) eines vergleichbaren Zerkleinerers entnoen. Zusaenfassende Übersicht über alle Schallquellen i Freien und ihre Schallleistungspegel In den nachfolgenden Tabellen werden die Schallquellen und ihre dazugehörigen Schallleistungspegel zusaenfassend aufgelistet. Die Lage der Schallquellen kann der Anlage 1.4 entnoen werden. Die angegebenen Schallleistungspegel der Schallquellen beziehen sich auf einen Vorgang je Stunde, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde bei Parkvorgängen bzw. auf eine durchgehende Einwirkzeit bei kontinuierlichen Vorgängen. Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge bzw. der tatsächlichen Einwirkzeiten erfolgt eine Korrektur (dlw) für die Zeitbereiche Tag (6:00 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 6:00 Uhr), die in den Anlagen und angegeben sind. Diese Korrekturen entsprechen der Berücksichtigung der Einwirkzeit T j nach TA Lär. (vgl. Abschnitt 6.3.2) Die Korrekturen werden wie folgt erittelt: Beurteilungszeitrau Tag (16 h): æ Häufigkeitbzw. Einwirkdauer gesat[ h] ö dlw( LrT ) = 10*log ç è 16 ø \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Beurteilungszeitrau Nacht (1 h): æ Häufigkeit bzw. Einwirkdauer gesat [ h] ö dlw( LrN ) = 10 * logç è 1 ø Eine entsprechende Auflistung der zugrunde gelegten Schallleistungspegel aller Geräuschquellen it den dazugehörigen repräsentativen Frequenzspektren, die den Berechnungen zugrunde liegen, sowie die zugehörigen x-, y- und z-koordinaten der Quellenschwerpunkte sind in den Anlagen bzw als Ausdruck aus de Berechnungsprogra SoundPLAN 7.4 beigefügt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

55 Seite 55 Tabelle 18: Anlagenlär, Schallquellen Gaststätte und Häckselplatz (Regelbeurteilung nach TA Lär) lfd. Nr. Vorgang L WAFax Häufigkeit gesat Schallleistungspegel Einwirkdauer je Vorgang Einwirkdauer gesat Tag/Nacht 0) Tag/Nacht 0) Tag/Nacht 0) [-] [(A)] [(A)] [-] [-] [-] \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 0) 1) 2) Gaststätte Parkvorgänge 12 Stpl. Parkvorgänge 8 Stpl. Parkvorgänge 25 Stpl. Parkvorgänge 40 Stpl. Zu- und Abfahrt 40 Stpl. Terrasse 40 Personen Häckselplatz Traktor Zu/Abfahrt Traktor Abkippen Parkvorgänge Pkw 1 Stpl. Pkw Zu/Abfahrt L WAeq 82 2) /7 - - L WAeq 79 2) 99 71/4 - - L WAeq 87 2) / L WAeq 86 2) / L WA',1h 47, / L WAeq ) / 0 L WA',1h /- - - L WA',1h ) /- - - L WAeq 70 2) 99 50/- - - L WA',1h 47, /- - - Für den Nachtzeitrau ist die lauteste Stunde zwischen 22:00 6:00 Uhr aßgeblich. Ipulszuschlag K I Schallleistungspegel der Stellplatzflächen bei eine Parkvorgang je Stunde und Stellplatz, einschließlich Zuschlag für Parkplatzart (Gaststätten bzw. Verbraucherarkt) K PA = 3 /4, Ipulszuschlag K I = 4 und Zuschlag für Durchfahrtverkehr Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

56 Seite 56 Tabelle 19: Anlagenlär, Schallquelle Betrieb Häcksler (Beurteilung als seltenes Ereignis nach TA Lär) lfd. Nr. Vorgang L WAFax Häufigkeit gesat Schallleistungspegel Einwirkdauer je Vorgang Einwirkdauer gesat Tag Tag Tag [-] [(A)] [(A)] [-] [-] [-] 1) Häckselplatz 1 Häcksler Betrieb Ipulszuschlag K I L WAeq ) h In den Tabellen bedeuten: L WA', 1h: L WA, 1h: L WAeq: L WAFax: Häufigkeit gesat: Einwirkdauer gesat: ittlerer längenbezogener Schallleistungspegel bezogen auf einen Meter Weglänge und ein Ereignis je Stunde ittlerer Schallleistungspegel bezogen auf ein Ereignis je Stunde geittelter Schallleistungspegel für die Einwirkdauer Maxialer Schallleistungspegel zur Beurteilung einzelner Geräuschspitzen Häufigkeit aller Vorgänge i Beurteilungszeitrau Häufigkeit gesat Einwirkdauer je Vorgang 6.3. Berechnungsverfahren Schallausbreitungsberechnung nach DIN ISO Nach TA Lär [4] erfolgt die Schallausbreitungsrechnung zur Erittlung der zu erwartenden Geräuschpegel durch die Anlage bei den zu untersuchenden Iissionsorten nach der DIN ISO [11] für die detaillierte Prognose frequenzabhängig (vgl. Abschnitt 4.3.2) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Beurteilungspegel nach TA Lär Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten T sowie der Zuschläge K wird der Beurteilungspegel nach de in A.1.4 der TA Lär [4] vorgegeben Verfahren erittelt. Die entsprechende Berechnungsforel lautet: æ 1 0,1 ( L ) ö Aeq, j -cet + KT, j + KI, j + KR, j L = ç r 10 lg åt j 10 è Tr j ø Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

57 Seite 57 dabei bedeuten: L Aeq = unbewerteter Langzeit-Mittelungspegel a Iissionsort (Aufpunkt) in c et = eteorologische Korrektur nach DIN ISO , hier: c et = 0 T r = Beurteilungszeit (Tag: 16 h; Nacht 1 h) T j = Einwirkzeit je Schallquelle K T,j = Zuschlag für Ton- und Inforationshaltigkeit je Schallquelle K I,j = Zuschlag für Ipulshaltigkeit je Schallquelle K R,j = Zuschlag für Tageszeiten it erhöhter Epfindlichkeit (Ruhezeiten) je Schallquelle 6.4. Zusatzbelastung durch Geräusche der zu beurteilenden Anlage Beurteilungspegel Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 6.2 dargestellten Eissionsansätze wurden it den in Abschnitt 6.3 beschriebenen Berechnungsverfahren die zu erwartenden Geräuschiissionen durch die zu beurteilenden Anlagen (Gaststätte und Häckselplatz) an den aßgeblichen Iissionsorten der benachbarten schützenswerten Wohnbebauung erittelt. In der nachfolgenden Tabelle 20 sind die durch den Anlagenlär (Gaststätte und Häckselplatz) zu erwartenden Beurteilungspegel L Z der Zusatzbelastung sowie die zur Beurteilung herangezogenen Iissionsrichtwerte der TA Lär [4] an den Iissionsorten für das jeweils kritischste Geschoss für die Regelbeurteilung aufgeführt \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

58 Seite 58 Tabelle 20: Anlagenlär, Rechnerisch erittelte Beurteilungspegel L Z der Zusatzbelastung nach TA Lär (Gaststätte und Häckselplatz) an den Iissionsorten für die ungünstigste Geschosslage; auf ganze gerundet, Regelbeurteilung nach TA Lär Iissionsort Beurteilungspegel L Z Zusatzbelastung [(A)] Iissionsrichtwert (IRW) [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Tag Nacht 0) Tag Nacht 0) Tag Nacht 0) I 01 Gaststätte Wohnung (OG) 50 1) 50 1) ) 5 1) I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse I 13 Jugendhaus ) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 0) 1) 2) In der Nacht ist ge. TA-Lär die lauteste volle Nachtstunde zur Beurteilung heranzuziehen Nächtliche Überschreitung des Iissionsrichtwerts nicht relevant, vgl. Abschnitt 6.5 Da i Jugendhaus keine Nutzungen it erhöhte nächtlichen Schutzanspruch (Schlafräue) geplant sind, können in Anlehnung an die LAI-Hinweise zur TA Lär [17] nachts die Iissionsrichtwerte a Tag herangezogen werden. Die Tabelle 21 enthält die Beurteilungspegel L Z der Zusatzbelastung nach TA Lär bei Betrieb des Häckslers an bis zu 4 Tagen i Jahr (Beurteilung als seltenes Ereignis nach TA Lär): Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

59 Seite 59 Tabelle 21: Anlagenlär, rechnerisch erittelte Beurteilungspegel nach TA Lär (Häckselplatz) an den Iissionsorten für die ungünstigste Geschosslage; auf ganze gerundet, Beurteilung als seltenes Ereignis der TA Lär Iissionsort Beurteilungspegel L Z Zusatzbelastung [(A)] Iissionsrichtwert (IRW) [(A)] Über/ Unterschreitung IRW [] Tag Tag Tag I 01 Gaststätte Wohnung (OG) I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse I 13 Jugendhaus \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx In der Anlage (Regelbeurteilung TA Lär) bzw. der Anlage (seltene Ereignisse TA Lär) sind die rechnerisch erittelten Beurteilungspegel L Z der Zusatzbelastung des Anlagenlärs (Gaststätte, Häckselplatz) an den untersuchten Aufpunkten für sätliche Stockwerke als Ergebnisausdruck aus de verwendeten Berechnungsprogra in einer Tabelle aufgeführt. Die Anlagen bzw enthalten die Zusaenstellung der Faktoren aus der Ausbreitungsrechnung it den geittelten Berechnungsparaetern an den untersuchten Iissionsorten für die Regelbeurteilung bzw. die seltene Ereignisse. Zude sind in dieser Anlage die Korrekturen über die Einwirkdauern bzw. die Anzahl der Vorgänge dargestellt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

60 Seite Kurzzeitige Geräuschspitzen In der nachfolgenden Tabelle 22 sind die durch den Anlagenlär zu erwartenden Maxialpegel sowie die zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen der TA Lär [4] an den Iissionsorten für das jeweils kritischste Geschoss aufgeführt. Die Darstellung i Textteil dieses Gutachtens beschränkt sich auf die Regelbeurteilung nach TA Lär, da diese hinsichtlich der Spitzenpegel die kritischere Situation darstellt. Die i Falle des Häckslerbetriebs (seltenes Ereignis) hervorgerufenen Spitzenpegel können der Anlage entnoen werden. Die aßgeblichen Spitzenpegel a Tag werden hervorgerufen durch die Maxialpegel bei Abkippvorgängen des Materials vo Traktor sowie durch Kofferrauschlagen der Pkw auf den Stellplätzen. I Nachtzeitrau sind die Maxialpegel bei Kofferrauschlagen der Pkw auf den Stellplätzen aßgeblich \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

61 Seite 61 Tabelle 22: Anlagenlär, zu erwartende Maxialpegel L AFax an den untersuchten Iissionsorten nach TA Lär (Gaststätte und Häckselplatz) für die ungünstigste Geschosslage auf ganze gerundet, Regelbeurteilung nach TA Lär Iissionsort Maxialpegel L AFax [(A)] Zulässige kurzzeitige Geräuschspitzen [(A)] Über/ Unterschreitung [] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I 01 Gaststätte Wohnung (OG) 76 1) 76 1) ) +11 1) I 02 Murrgässle I 03 Kirchgasse I 04 Kirchgasse I 05 Kirchgasse 11/ I 06 Widdugasse 17/ I 07 Widdugasse I 08 I Biegel I 09 Mittleres Gässle I 10 Mühlweg I 11 Mühlweg I 12 Mühlgasse I 13 Jugendhaus ) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx 1) 2) Nächtliche Überschreitung des Iissionsrichtwerts nicht relevant, vgl. Abschnitt 6.5 Da i Jugendhaus keine Nutzungen it erhöhte nächtlichen Schutzanspruch (Schlafräue) geplant sind, können in Anlehnung an die LAI-Hinweise zur TA Lär [17] nachts die Iissionsrichtwerte a Tag herangezogen werden. In der Anlage (Regelbeurteilung) bzw. der Anlage (seltene Ereignisse) sind die zu erwartenden einzelnen Geräuschspitzen an den Iissionsorten als Ergebnisausdruck aus de verwendeten Berechnungsprogra in einer Tabelle aufgeführt. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

62 Seite Bewertung der Untersuchungsergebnisse Anlagenlär Innerhalb des Untersuchungsraus sind keine weiteren Anlagen i Sinne der TA Lär vorhanden. Daher kann die Zusatzbelastung als Gesatbelastung gesehen werden. Gaststätte und Häckselplatz (Regelbeurteilung nach TA Lär) Mit Ausnahe des Iissionsorts I01 der Gaststätte (Wohnung) werden die aßgeblichen Iissionsrichtwerte der TA Lär [4] tags und nachts an allen Iissionsorten unterschritten. I Beurteilungszeitrau Tag liegen die Unterschreitungen bei indestens 9, i Nachtzeitrau bei indestens 1. Die zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen der TA Lär werden, ebenfalls it Ausnahe des Iissionsorts I01 der Gaststätte (Wohnung), an allen Iissionsorten deutlich unterschritten. Der Iissionsort I01 der Wohnung der Gaststätte wird hauptsächlich durch die Parkvorgänge auf der nächstgelegenen genehigten Stellplatzfläche bestit, die durch die Besucher der eigenen Gaststätte hervorgerufen werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird diese bestehende Situation nicht verschärft. Daher können die an der Wohnung der Gaststätte i Nachtzeitrau auftretenden Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlär als zuutbar erachtet werden. In diese Zusaenhang wird zude angeerkt, dass es sich bei der Gaststätte it Betriebswohnung u eine gewerbliche Nutzung handelt, die ggf. in der Schutzwürdigkeit auch als Gewerbegebiet eingestuft werden könnte. Der nächtliche Iissionsrichtwert der TA Lär für Gewerbgebiete von 50 (A) wird eingehalten, die zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen der TA Lär für Gewerbegebiete werden überschritten, sofern Pkw auf den der Wohnung nächstgelegenen Stellplätzen parken. Betrieb Häcksler (Beurteilung als seltenes Ereignis nach TA Lär) Nach Angaben von Vertretern der Geeinde Murr wird der Häcksler an axial 4 Tagen i Jahr betrieben und kann daher als seltenes Ereignis nach Abschnitt 7.2 der TA Lär [4] eingestuft werden. Der Iissionsrichtwert i Falle von seltenen Ereignissen der TA Lär wird an allen Iissionsorten, it Ausnahe des I13, Jugendhaus, deutlich unterschritten \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Aufgrund der hohen Geräuscheinwirkungen bei Häckslerbetrieb und den dait verbundenen Überschreitungen des aßgeblichen Iissionsrichtwerts a neu geplanten Jugendhaus, wird epfohlen, die Nutzung des Jugendhauses an Tagen it Häckslerbetrieb einzuschränken. Eine uneingeschränkte Nutzung ist bei so hohen Iissionspegeln ohnehin kau öglich. Eine Möglichkeit ist, die Öffnungszeiten des Jugendhauses an den Tagen it Häckslerbetrieb entsprechend anzupassen, dait eine Parallelnutzung ausgeschlossen wird. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

63 Seite Gesatlärbetrachtung I Sinne der Bewohner i Ufeld der Sportanlagen in Murr soll nachfolgend eine Gesatlärbetrachtung vorgenoen werden. Hierfür werden die Beurteilungspegel der unterschiedlichen Lärarten inklusive der dargestellten Zuschläge für die Gesatbetrachtung anhand der Bildung der energetischen Sue überlagert Gesatlärbetrachtung Regelbeurteilung Aufgrund der Öffnungszeiten des Jugendhauses und der üblichen Nutzung des Häckselplatzes (Montag - Sastag) solle eine energetische Überlagerung ausschließlich für die Werktage erfolgen. Die Beurteilungspegel der nachfolgenden Tabelle wurden den folgenden Tabellen der vorliegenden Untersuchungen entnoen: Freizeitlär: Sportlär: Tabelle 8, Seite 30 (Regelbeurteilung Freizeitlär) Tabelle 15, Seite 45 (Werktag) Anlagenlär (TA Lär): Tabelle 20, Seite 58 (Regelbeurteilung Anlagenlär) \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

64 Seite 64 Tabelle 23: Gesatlärbetrachtung, rechnerisch erittelte Beurteilungspegel L r unter Berücksichtigung einer Suenbetrachtung durch Überlagerung Freizeitlär, Sportlär, Anlagenlär (TA Lär), Regelbeurteilung IO Beurteilungspegel L r Sportlär [(A)] Beurteilungspegel L r Freizeitlär [(A)] Beurteilungspegel L r Anlagenlär (TA Lär) [(A)] Suenpegel alle Lärarten [(A)] Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) Tag a.r. Tag i.r. Nacht 0) I I I I I I I I I I I I \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Zur Beurteilung der Suenpegel in den betrachteten Zeitbereichen sollen hilfsweise die Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [3] bzw. der TA Lär [4] herangezogen werden. Überschreitungen dieser Iissionsrichtwerte s in der Tabelle 23 durch fett gedruckte Schreibweise hervorgehoben. Mit Ausnahe des Iissionsorts I01 der Gaststätte (Wohnung) werden die hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen Iissionsrichtwerte der 18. BISchV [3] bzw. der TA Lär [4] tags und nachts an allen Iissionsorten eingehalten oder unterschritten. Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 6.5 aufgeführten Aspekte sind die nächtlichen Überschreitungen a Iissionsort I01 nicht relevant. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

65 Seite 65 Die Werte von 70 (A) tags und 60 (A) nachts, die in der Rechtsprechung als Schwellenwerte zu Schutz des Staates für Gesundheit und Eigentu gesehen werden, sind an allen Iissionsorten deutlich unterschritten Gesatbetrachtung zu besonderen Veranstaltungen (seltene Ereignisse) I Untersuchungsrau sind nach Abstiung it Vertretern der Geeinde Murr die folgenden besonderen Veranstaltungen zu erwarten, die als seltene Ereignisse nach den jeweiligen Richtlinien zu bewerten sind: Freizeitlär: Verietung des Jugendraus des Jugendhauses, z. B. für Geburtstagsfeiern (Anzahl abhängig der anderen seltenen Veranstaltungen) Brückenfest (2 Tage i Jahr) Sportanlagenlärschutzverordnung BISchV: Fußballturnier it ufangreicher Nutzung der Beschallungsanlage (ax. 1 Tag i Jahr) Leichtathletikveranstaltungen it ufangreicher Nutzung der Beschallungsanlage (ax. 2 Tage i Jahr) Anlagenlär TA Lär: Betrieb des Häckslers (ax. 4 Tage i Jahr) Die einzelnen Regelwerke enthalten die folgenden Regelungen zur Anzahl von sog. seltenen Ereignissen: Freizeitlärrichtlinie: Die Anzahl der Tage (24 Stunden-Zeitrau) it seltenen Veranstaltungen soll 18 pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Sportanlagenlärschutzverordnung BISchV: \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Nach Anhang 1.5 der 18. BISchV [3] gelten Überschreitungen der Iissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder ehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

66 Seite 66 Anlagenlär TA Lär: Der Abschnitt 7.2 der TA Lär enthält Bestiungen für seltene Ereignisse: Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten bei Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen an nicht ehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an ehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden die Iissionsrichtwerte der TA Lär auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärinderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung der aßgeblichen Iissionsrichtwerte zugelassen werden. Fazit Die zulässige Anzahl an seltenen Ereignissen der jeweiligen Rechtsvorschrift darf dabei nicht überschritten werden. Entsprechend der Regelungen der TA Lär dürfen soit durch die Gaststätte und den Häckslerbetrieb (Anlagenlär) in Sue 10 seltene Ereignisse nicht überschritten werden. Bei Überlagerung der Lärarten wird aus fachlicher Sicht epfohlen, die Gesatzahl der seltenen Ereignisse auf insgesat 18 zu beschränken. Diese sollten nicht an ehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Dabei ist die soziale Adäquanz und Akzeptanz der besonderen Veranstaltungen sowie die Unvereidbarkeit und Zuutbarkeit der zu erwartenden Iissionen zu prüfen. Die stattfindenden besonderen Veranstaltungen sollten jedes Jahr neu festgelegt und den Bewohnern über das Atsblatt rechtzeitig bekanntgegeben werden. Anhand der oben aufgelisteten Veranstaltungen ist ersichtlich, dass die Gesatzahl von 18 besonderen Veranstaltungen i Jahr nicht überschritten wird. Die Anzahl der öglichen besonderen Veranstaltungen i geplanten Jugendhaus sind abhängig der weiteren stattfinden Veranstaltungen entsprechend zu begrenzen \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

67 Seite Maßnahen und Hinweise für die weitere Planung 8.1. Maßnahen und Hinweise für die weitere Planung für das geplante Jugendhaus (Freizeitlär) Variante 1 (regeläßige Nutzung an allen Tagen i Jahr) Die regeläßig an bis zu 5 Werktagen in der Woche geplante Nutzung des Jugendhauses, die spätestens u 21:30 Uhr endet, ist aus schalltechnischer Sicht unprobleatisch (vgl. Nutzungsodell der Variante 1 in Abschnitt 4.1, Seite 17). Auch der Fall, dass sich öglicherweise auch nach 22 Uhr Personen i Jugendhaus oder davor aufhalten (keine Feiern, Hintergrundusik) und Abfahrten von Pkw/Motorrädern/Motorrollern nach 22:00 Uhr stattfinden, ist aus schalltechnischer Sicht unprobleatisch (vgl. Nutzungsodell der Variante 1 in Abschnitt 4.1, Seite 17). Durch das Personal des Jugendhauses ist auf die Jugendlichen entsprechend einzuwirken, dass die Geräuscheinwirkungen bei den Nachbarn so gering wie öglich gehalten werden. Insbesondere ist durch das Personal des Jugendhauses sicherzustellen, dass bei Nutzung der Räulichkeiten nach 22 Uhr it Hintergrundusik die Fenster und Türen des Jugendhauses geschlossen bleiben. Dies kann in der nachgeordneten Baugenehigung durch entsprechende Auflagen geregelt werden. Variante 2 (seltene Veranstaltungen) An einer begrenzten Anzahl von Tagen i Jahr soll einer der beiden Jugendräue an der Südseite des Jugendhauses z. B. für Geburtstagsfeiern verietet werden. In diese Fall sind zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen das für die Variante 2 in Abschnitt 4.1, Seite 17 aufgeführte Nutzungsodell und die dait verbundenen Einschränkungen zu beachten. Die Anzahl dieser Veranstaltungen ist unter Beachtung der weiteren stattfindenden Veranstaltungen i Bereich der Sportanlagen Murrtal zu begrenzen (vgl. nachfolgender Abschnitt 8.2). Die Fenster sind i Falle von seltenen Veranstaltungen it lauter Musik i Jugendrau geschlossen zu halten. Die Tür des Jugendraus an der Südseite des Gebäudes darf nur zur Stoßlüftung geöffnet werden. I Nachtzeitrau uss hierzu die Musikanlage ausgeschaltet sein. Dies kann in der nachgeordneten Baugenehigung durch entsprechende Auflagen geregelt werden \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Tieffrequente Geräusche z. B. durch überäßig laute Musik sind zu Schutz der Nachbarschaft durch entsprechende Regeltechnik der Verstärkeranlage zu vereiden. Die in Abschnitt aufgeführten Schalldä-Maße der Außenbauteile sind zu beachten. Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

68 Seite Regelungen in Hinblick auf besondere Veranstaltungen Die zulässige Anzahl an seltenen Ereignissen der für die jeweilige Lärart aßgeblichen Rechtsvorschrift (Freizeitlärrichtlinie, 18. BISchV, TA Lär) darf nicht überschritten werden. Aus fachlicher Sicht wird epfohlen, die Gesatzahl der seltenen Ereignisse auf insgesat 18 zu beschränken. Diese sollten nicht an ehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Dabei ist die soziale Adäquanz und Akzeptanz der besonderen Veranstaltungen sowie die Unvereidbarkeit und Zuutbarkeit der zu erwartenden Iissionen zu prüfen bzw. zu begründen. Die stattfindenden besonderen Veranstaltungen sollten jedes Jahr neu festgelegt und den Nachbarn über das Atsblatt rechtzeitig bekanntgegeben werden \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

69 Seite Kurze Zusaenfassung Die Geeinde Murr beabsichtigt den Neubau eines Jugendhauses i Bereich der bestehenden Stellplätze nördlich des Herannplatzes. Bisher wurde hierfür das Gebäude Kirchgasse 5 genutzt. Zur planungsrechtlichen Usetzung dieses Bauvorhabens ist die Aufstellung des Bebauungsplans Sportanlagen Murrtal 1. Änderung it der Ausweisung eines Sondergebiets it der Zweckbestiung als Jugendhaus geplant. Der Bebauungsplan sieht ein Baufenster für das Jugendhaus i westlichen Teil vor. Der Eingangsbereich zu Jugendhaus soll an der Südostfassade entstehen. I Eingangsbereich ist eine Terrasse geplant, des Weiteren ist südlich anschließend ein Freibereich vorgesehen. Die östliche Teilfläche des Plangebietes soll weiterhin als öffentliche Stellplatzfläche für die Nutzung des gesaten Sportareals einschließlich der Gaststätte dienen. Zude ist geplant, den östlichen Teilbereich der Stellplatzfläche wie bisher als zeitlich begrenzte Grüngutsaelstelle und Häckselplatz zu nutzen. I Rahen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Schalliissionsprognose erforderlich, in der die zu erwartenden schalltechnischen Auswirkungen des Bebauungsplangebiets an der uliegenden schützenswerten Bebauung erittelt und aus schalliissionstechnischer Sicht bewertet werden. Hierfür wurde eine ufassende Betrachtung des gesaten bestehenden Sportareals, auch der Nutzungen außerhalb des Bebauungsplangebiets in Murr durchgeführt. Die unterschiedlichen Lärarten (Freizeitlär Jugendhaus, Sportlär und Anlagenlär (Gaststätte und Häckselplatz) wurden dabei zunächst getrennt betrachtet. Zude wurde eine Gesatlärbetrachtung durch Überlagerung der Lärarten durchgeführt. Die Untersuchungen kaen zu de Ergebnis, dass die aßgeblichen schalltechnischen Anforderungen i Untersuchungsrau eingehalten werden. Die in Abschnitt 8 aufgeführten Maßnahen bzw. Hinweise für die weitere Planung für das geplante Jugendhaus sind zu beachten. Diese werden in den Abschnitten 4.1 und 7.2 konkretisiert. Dieses Gutachten ufasst 69 Seiten Text und 4 Anlagen (77 Seiten). Winnenden, den 26. Januar \\NAS542\Auftrag\11\115\1152\11523\11523gut _20488.docx Kurz und Fischer GbH Beratende Ingenieure R. Kurz Dipl.-Ing. (FH) G. Bentele Winnenden Fon: Halle (Saale) Fon: Bottrop Fon: Feldkirchen-Westerha Fon: Bretten Fon: Internet

Amt für Grün und Umwelt Rathausplatz Sindelfingen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Amt für Grün und Umwelt Rathausplatz Sindelfingen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: Stadt Sindelfingen At für Grün und Uwelt Rathausplatz 1 71063 Sindelfingen Auftragneher: Kurz und Fischer GbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle

Mehr

Entwurf nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. IKEA Centres Grundstücks-GmbH IKEA Verwaltungs GmbH Am Wandersmann Hofheim-Wallau

Entwurf nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. IKEA Centres Grundstücks-GmbH IKEA Verwaltungs GmbH Am Wandersmann Hofheim-Wallau 3.12.30 \\Server-kf\kuf\Auftrag\10\107\1075\10759\10759gut01 161114_16338.docx Auftraggeber: Auftragneher: IKEA Centres Grundstücks-GbH IKEA Verwaltungs GbH A Wandersann 2-4 65719 Hofhei-Wallau Kurz und

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Ho 124 - Feuerwache Kirchhörde - 11. Änderung des B-Plans Auftrag und Beurteilungsgrundlagen Durch die 11. Änderung des Bebauungsplans Ho 124 (Anlage 1) soll

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Flugplatz - Grünzug Weißes Bild, Biberach an der Riß

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Flugplatz - Grünzug Weißes Bild, Biberach an der Riß Schalltechnische Untersuchung zu Bebauungsplan Gewerbegebiet Flugplatz - Grünzug Weißes Bild, Biberach an der Riß Projekt 637/1-2. Septeber 2008 Auftraggeber: Stadt Biberach an der Riß - Stadtplanungsat

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Projektbüro Konversion Rhein-Neckar Frau Martina Block Badener Platz Mannheim

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Projektbüro Konversion Rhein-Neckar Frau Martina Block Badener Platz Mannheim FIRU GfI bh Richard-Wagner-Str. 20-22 676 Kaiserslautern per Eail: Martina.Block@bundesiobilien.de Bundesanstalt für Iobilienaufgaben Projektbüro Konversion Rhein-Neckar Frau Martina Block Badener Platz

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten zu Bebauungsplan "A Sportplatz" in der Ortsgeeinde Irsch Geräuschiissionen an den geplanten Wohnhäusern durch die bestehende Sportanlage Überarbeitung des Gutachtens Nr. 4095544

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbh Am Markt 7/8 74523 Schwäbisch Hall Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Akkreditiert

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme

Schalltechnische Stellungnahme Bonk - Maire - Hoppann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle geäß 29b BISchG Dipl.-Ing. Thoas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schalliissionsschutz Ingenieurkaer

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme

Gutachtliche Stellungnahme Gutachtliche Stellungnahe zu den auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Sportplatz Maybachstraße" in 66123 Saarbrücken- Jägersfreude einwirkenden Geräuschiissionen durch Straßenverkehr und angrenzendes

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Bebauungsplan Erholungspark Badylon der Stadt Freilassing Ergänzende schalltechnische Stellungnahme

Bebauungsplan Erholungspark Badylon der Stadt Freilassing Ergänzende schalltechnische Stellungnahme STEGER & PARTNER GMBH Lärschutzberatung Steger & Partner GbH Frauendorferstraße 87 81247 München vorab per E-Mail an: josef.bruederl@freilassing.de Stadt Freilassing Herrn Josef Brüderl Münchener Straße

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten zu Bebauungsplan Nr. 135.03.11 "Ehealiges SHD-Gelände und östliche Quellenstraße" der Landeshauptstadt Saarbrücken Geräuschiissionen auf die geplante und bestehende Wohnbebauung

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie KRAMER Schalltechnik GbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlär Benannte Messstelle nach 26, 28 BISchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskaer

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reupertswiese. Gemeinde Wintrich ENTWURF. im Auftrag der

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reupertswiese. Gemeinde Wintrich ENTWURF. im Auftrag der Schalltechnische Untersuchung zu Bebauungsplan Reupertswiese Geeinde Wintrich ENTWURF i Auftrag der B.K.S. Ingenieursgesellschaft für Stadtplanung, Rau- und Uweltplanung bh Trier Bericht-Nr.: P14-003/E3

Mehr

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach 10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach Auftraggeber Markt Erlbach Neue Straße 16 91459 Markt Erlbach Datum 10. Dezember 2010 Stellungnahme Nummer: 10011.2 Dokument:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 2285/b2-2. Februar 2018 Auftraggeber: FMZ IM STEGBRUCH GmbH & Co. KG

Mehr

newpark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh Genthiner Str Datteln

newpark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh Genthiner Str Datteln Peutz Consult GbH Martener Straße 535 44379 Dortund newpark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft bh Genthiner Str. 8 45711 Datteln Peutz Consult GbH Beratende Ingenieure VBI Messstelle nach 26 BISchG

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Schalltechnisches Gutachten. zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotelanlage mit angegliederter Seniorenresidenz, Perl" der Gemeinde Perl

Schalltechnisches Gutachten. zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hotelanlage mit angegliederter Seniorenresidenz, Perl der Gemeinde Perl Schalltechnisches Gutachten zu de vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotelanlage it angegliederter Seniorenresidenz, Perl" der Geeinde Perl Auftraggeber: Victor's Bau + Wert AG Deutschühlental 19 66117 Saarbrücken

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen Auftraggeber: Stadtverwaltung Ditzingen Am Laien 1 71254 Ditzingen Auftragsdatum: 16.12.2016 Datum:

Mehr

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster - - D- Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße 97 24536 Neumünster Industrie, Bau und Immobilien Niederlassung Hamburg Telefon +49.40.23603-0 Telefax +49.40.23603-810 Kontakt Pit Breitmoser Tel. direkt

Mehr

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Ingenieurbüro Ulbricht GbH - Ihr Spezialist in den Bereichen Uweltberatung, Genehigungsverfahren und Schallschutz - Bericht Nr.: 701.1176/18 Datu: 26.04.2018 Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan

Mehr

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 2824/L9/kad

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 2824/L9/kad STEGER & PARTNER GMBH Lärschutzberatung Läriissionsschutz Beratung Steger & Partner GbH Frauendorferstr. Geeinde Chieing Herrn Alexander Weiß Hauptstraße 0 4 München 6 BISchG Messung Rauakustik Wäreschutz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Neubau der Witthohhalle Gemeinde Emmingen-Liptingen

Schalltechnische Untersuchung Neubau der Witthohhalle Gemeinde Emmingen-Liptingen challtechnische Untersuchung Neubau der Witthohhalle Geeinde Eingen-Liptingen Projekt: 1148/2 25. Oktober 2012 Auftraggeber: Geeinde Eingen-Liptingen chulstraße 8 78546 Eingen-Liptingen Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH)

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Stadt Freilassing: Bebauungsplan "Badylon" Prognose der von den bestehenden und geplanten Sportanlagen

Stadt Freilassing: Bebauungsplan Badylon Prognose der von den bestehenden und geplanten Sportanlagen STEGER & PARTNER GMBH Lärschutzberatung Läriissionsschutz Beratung 6 BISchG Messung Rauakustik Wäreschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN409 Stadt Freilassing: Bebauungsplan "Badylon" Prognose der von den

Mehr

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015 HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz 1 66793 Saarwellingen Per Mail Stuttgart, 26. Februar 2015 Ergänzende Untersuchungen im Rahmen der Entwicklung des Einkaufs-

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Hannover, 16..2018 zu der Satgeeinde Bad Nenndorf Auftraggeber: Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 3142 Bad Nenndorf Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirer von der IHK Hannover öffentlich

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM BNr. 6415-1 J 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und

Mehr

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flughafen Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden.

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flughafen Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden. Auftraggeber: Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flughafen 64 88046 Friedrichshafen Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach

Mehr

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016 uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

Bleichstraße. ken. Auftrag der. Villenstraßee 6. FIRU GfI mbh. Geschäftsführer. Gesellschafter

Bleichstraße. ken. Auftrag der. Villenstraßee 6. FIRU GfI mbh. Geschäftsführer. Gesellschafter zu vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1.19.00, Rosenstraße,, Landeshauptstadt Saarbrüc ken i Auftrag der olker Barth Consult GbH illenstraßee 6 67657 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P17-064/1 vorgelegt von

Mehr

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flugplatz Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden.

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flugplatz Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden. Auftraggeber: Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flugplatz 64 88046 Friedrichshafen Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flughafen Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden.

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flughafen Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden. Auftraggeber: Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flughafen 64 88046 Friedrichshafen Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach

Mehr

Neubau einer Sporthalle für den ASV Hamm im Bebauungsplan Nr in Hamm

Neubau einer Sporthalle für den ASV Hamm im Bebauungsplan Nr in Hamm BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Geplante Wohnbebauung Am Lanzenbusch in Ramstein-Miesenbach im Auftrag der G & W Eurowohnbau GmbH, Am Neuen Markt 7, 66877 Ramstein-Miesenbach Bericht-Nr.: P17-0/1 vorgelegt

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Ausweisung von Wohnbauflächen in Nassenfels Ergebnisse der Lärmprognoseberechnungen Lage: Markt Nassenfels Landkreis Eichstätt Regierungsbezirk Oberbayern Auftraggeber: Markt

Mehr

Ergänzende schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 05/002 S-Bahnhof Angermund Festsetzung von Lärmpegelbereichen für das GEe 2-Gebiet

Ergänzende schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 05/002 S-Bahnhof Angermund Festsetzung von Lärmpegelbereichen für das GEe 2-Gebiet Peutz Consult GbH Kolberger Str. 19 40599 Düsseldorf Landeshauptstadt Düsseldorf Stadtplanungsat 61/31 Städtebauliche Planung Brinckannstraße 5 40225 Düsseldorf Peutz Consult GbH Beratende Ingenieure VBI

Mehr

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flugplatz Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flugplatz Friedrichshafen. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flugplatz 64 88046 Friedrichshafen Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Halle Lützelsachsen an der Wintergasse Stadt Weinheim

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Halle Lützelsachsen an der Wintergasse Stadt Weinheim Bebauungsplan tadt Weinhei I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U T I K Projekt: 1668/2-21. epteber 2015 Auftraggeber: tadt Weinhei At für tadtentwicklung Obertorstraße 9 69469 Weinhei Bearbeitung:

Mehr

BERICHT. 1. Sachverhalt / Aufgabenbstellung. Nr. 05/ B.04. Dipl.-Phys. Oliver Schoenfeld /

BERICHT. 1. Sachverhalt / Aufgabenbstellung. Nr. 05/ B.04. Dipl.-Phys. Oliver Schoenfeld / BERICHT Nr. 05/17.168-B.04 BETREFF : Schall-Iissionsschutz Bebauungsplan Jesinger Loch in Unterjesingen Dipl.-Phys. Oliver Schoenfeld 0 74 53 / 94 99-14 schoenfeld@hb-bauphysik.de ANLAGEN : 25 Seiten (Lärkarten

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Schalltechnischer Bericht Nr. S rev 2. SO/GE/WA Bgm.-Schönbauer-Straße, Pocking

Schalltechnischer Bericht Nr. S rev 2. SO/GE/WA Bgm.-Schönbauer-Straße, Pocking Schalltechnischer Bericht Nr. S1701002 rev 2 Osterhofen, den 05.09.2017 Schalltechnischer Bericht Nr. S1701002 rev 2 Auftraggeber: Herrn Martin Zwicklbauer Berger Straße 1a 94060 Pocking Gegenstand: Datum:

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf GTA mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Messstelle nach 29b BImSchG per E-Mail Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentlich bestellter

Mehr

Gemeinde Taufkirchen (Vils): Bebauungsplan Nr. 92 "Wohnbaufläche am Schillerhof" Dimensionierung gewerblicher Geräuschemissionskontingente.

Gemeinde Taufkirchen (Vils): Bebauungsplan Nr. 92 Wohnbaufläche am Schillerhof Dimensionierung gewerblicher Geräuschemissionskontingente. STEGER & PARTNER GMBH Lärschutzberatung Läriissionsschutz Beratung 26 BISchG Messung Rauakustik Wäreschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 Geeinde Taufkirchen (Vils): Bebauungsplan Nr. 92 "Wohnbaufläche

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf sc A6285 161020 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 20.10.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.:

Mehr

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang Ergänzung vom 30.01.2019 zum Schalltechnischen Gutachten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang hoock farney ingenieure Nr. WAN-4741-01/4741-0I_E02 vom

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede Messstelle nach 29b BImSchG von Helldorf-Eichenhof GbR Gartenweg 9 27726 Worpswede Unser Dokument Nr.: Unser Projekt Nr. Bearbeiter Telefon Datum 17-024-GT-01 17-024 Tetens 0421 7940 06042 16.05.2017 Schalltechnische

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle 26 BImSchG ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH D- -- 42489 Köln Hauptsitz Köln D- Telefon (0221) 943811-0 Telefax (0221) 94395-48 E-Mail

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Spedition Kreuzwegäcker Steinheim. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Spedition Kreuzwegäcker Steinheim. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: S. Gruber GmbH & Co.KG Spedition Kreuzwegäcker 18 71711 Steinheim Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden > Sachverständige Prüfstelle für

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 3. Änderung und Erweiterung der Stadt Trier ENTWURF

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 3. Änderung und Erweiterung der Stadt Trier ENTWURF Schalltechnische Untersuchung zu Bebauungsplan BU Petrisberg-Ost. Änderung und Erweiterung der Stadt Trier ENTWUR i Auftrag der B.K.S. ngenieurgesellschaft für Stadtplanung, Rau- und Uweltplanung bh Trier

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal"

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen Blumenthal itap GmbH Marie-Curie-Str. 8 26129 Oldenburg BGB-Grundstücksgesellschaft Herten BV Bremen, Schwaneweder Straße Hohewardstraße 345-349 45699 Herten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Stellungnahme Bebauungsplanverfahren Wohnmobilpark Verrenberger

Schalltechnische Untersuchung Stellungnahme Bebauungsplanverfahren Wohnmobilpark Verrenberger Bebauungsplanverfahren Wohnmobilpark Verrenberger Ring in Öhringen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 287/2-0. Januar 208 Auftraggeber: Pustal Landschaftsökologie und Planung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung zur cheisch-physikalischen Behandlungsanlage der Süd-Müll GbH &Co.KG Geeinde Heßhei/Pfalz i Auftrag der Süd-Müll GbH &Co.KG, Heßhei Bericht-Nr. P12-058/5 vorgelegt von der

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für die geplante Teiländerung des B-Plan Nr. 6 Am Neuenwalder Weg

Schalltechnische Stellungnahme für die geplante Teiländerung des B-Plan Nr. 6 Am Neuenwalder Weg technologie entwicklungen & dienstleistungen GmbH Anlage 2 ted GmbH, Apenrader Straße 11, 27580 Bremerhaven Erich Meyer GmbH & Co. KG Flögelinger Straße 45 27624 Flögeln Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom

Mehr

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI 0. Mai 2006 VBUI 03.04.2006 Inhalt Anwendungsbereich und Zielsetzung... 4 2 Begriffsbestimmungen... 4 2. Tag-Abend-acht-Lärmindex

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Stellungnahme zum finalen Planstand vom 28.10.2016 Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wäre - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lär- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt

Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Neubau "Feuerwehrhaus Stadt Tuttlingen

Schalltechnische Untersuchung Neubau Feuerwehrhaus Stadt Tuttlingen challtechnische Untersuchung Neubau "Feuerwehrhaus tadt Tuttlingen Projekt: 1210/t3-24. Januar 2013 Auftraggeber: tadt Tuttlingen Rathausstraße 1 78532 Tuttlingen Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH) Thoas Heine

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr