Leitfaden «Walliser Teller Marke Wallis»
|
|
- Lorenz Sachs
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Leitfaden «Walliser Ausgangslage Der Walliser Teller, ein emblematisches Gericht aus dem Kanton, ist landesweit bekannt und wird in zahlreichen gastronomischen Einrichtungen im Wallis und in der gesamten Schweiz serviert. Da sich die Bezeichnung «Walliser Teller» nicht schützen lässt, bietet dieses Gericht Spielraum für diverse Interpretationen und Variationen. Damit die Gäste nicht enttäuscht werden und ihnen ein einheitlicher Qualitätsstandard geboten werden kann, wurden Leitlinien für die Zusammensetzung dieses Gerichts entwickelt. Ziel dieser Standards ist es, die Walliser Herkunft und die Qualität der Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung/geschützter geographischer Angabe zu würdigen. Die Marke Wallis bietet dem Gast somit die Garantie, dass der angebotene Walliser Teller mit authentischen Zutaten hergestellt wird. Beschreibung der Speise Der «Walliser ist ein traditionelles Walliser Gericht aus kaltem Fleisch, Käse und Roggenbrot. Er entspricht strengen Zertifizierungskriterien in Bezug auf die verwendeten Produkte und Mengen sowie die gesetzlichen Vorschriften. Zusammensetzung Die Verwendung der folgenden Zutaten ist obligatorisch für den «Walliser : Walliser Trockenfleisch IGP Walliser Rohschinken IGP Walliser Trockenspeck IGP Walliser Raclette AOP Walliser Roggenbrot AOP, rund Walliser Trockenwurst Er kann nach Belieben mit den folgenden Beigaben ergänzt werden : Käse aus Walliser Herstellung auf Basis von Rohzutaten aus dem Wallis Zwiebeln, Cornichons Walliser Essiggemüse Schweizer Butter Garnitur (Nüsse, Tomate, Petersilie ) Zielgruppe Dieses Produkt wird von gastronomischen Einrichtungen angeboten, die ein traditionelles Walliser Gericht den «Walliser bewerben und den Anspruch ihrer Gäste an ein Gericht mit authentischem Geschmack aus hochwertigen regionalen Zutaten erfüllen möchten. Zubereitung Die Verwendung der folgenden Mindestmengen ist obligatorisch für den «Walliser : Hauptspeise/ganze Portion 40 g Walliser Trockenfleisch IGP 40 g Walliser Rohschinken IGP 20 g Walliser Trockenspeck IGP 30 g Walliser Trockenwurst 50 g Walliser Raclette AOP 4 Scheiben oder 100 g Walliser Roggenbrot AOP, rund Vorspeise/halbe Portion 25 g Walliser Trockenfleisch IGP 20 g Walliser Rohschinken IGP 10 g Walliser Trockenspeck IGP 15 g Walliser Trockenwurst 25 g Walliser Raclette AOP 2 Scheiben oder 50 g Walliser Roggenbrot AOP, rund Weitere Beigaben können nach Belieben hinzugefügt werden. Präsentation Bei der Anrichtung des Gerichts kann der Kreativität freien Lauf gelassen werden. Es muss auf dem Teller jedoch eines der kleinen Holzfähnchen der Marke Wallis platziert werden, die gemeinsam mit den Ad-hoc-Promotionsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausserdem empfohlen, den Gästen ein Glas Walliser Wein (weiss oder rot) zum «Walliser Teller Marke Wallis» anzubieten. 1
3 Promotion & Kommunikation Für das Gericht darf in Kommunikationsmitteln der gastronomischen Einrichtung auf zweierlei Arten geworben werden : Walliser Teller oder Walliser Teller Marke Wallis Um Restaurantgäste über das Konzept und die Rezeptur des Gerichts zu informieren, sind auf Anfrage die folgenden Promotionsmaterialien erhältlich : Flyer Zahnstocherfähnchen «Marke Wallis» Ihr Servicepersonal muss in der Lage sein, Ihre Gäste über den «Walliser, die Herkunft der Produkte, die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP/geschützte geographische Angabe IGP sowie die Marke Wallis zu informieren. Verkaufspreis Für den Verkauf des «Walliser Tellers Marke Wallis» werden folgende Preise (inklusive MwSt.) empfohlen : Ganze Portion zwischen CHF 22. und CHF 28. Halbe Portion zwischen CHF 12. und CHF 17. Antragsverfahren Gastronomische Einrichtungen, die «Walliser Teller Marke Wallis» anbieten möchten, müssen sich an das Pflichtenheft halten, das Kriterien enthält für : das Produkt das Unternehmen den von ritzy* Weiterbildung durchgeführten Kurs Um das Label zu erhalten, muss zunächst Kontakt mit ritzy* Weiterbildung aufgenommen werden. Diese stellt die notwendigen Unterlagen zur Verfügung und führt eine kostenlose Schulung für ihr Personal vor Ort durch. Auch die Zertifizierungsprüfung wird vor Ort durchgeführt. Nach Abschluss der Schulung und Unterzeichnung des Vertrags ist es Gastronomen gestattet, ihren Gästen «Walliser Teller Marke Wallis» anzubieten. Die dazu benötigten Promotionsmaterialien werden ihnen zur Verfügung gestellt. Ausserdem kann auf Anfrage eine Liste mit Lieferanten von zertifizierten Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung AOP/geschützter geographischer Angabe IGP bezogen werden. Wofür steht die Marke Wallis? Die Marke Wallis ist eine branchenübergreifende Marke, mit der für den Kanton geworben wird. Man findet sie im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnissen, aber auch mit Unternehmen und Veranstaltungen, die vom Kanton Wallis unterstützt werden. Sie stellt ein Qualitätsmerkmal mit Wiedererkennungswert für den Konsumenten dar. Verwendung der Marke Wallis Das Markenlogo darf ausschliesslich zur Kommunikation des «Walliser Tellers Marke Wallis» verwendet werden. Unter keinen Umständen darf es verwendet werden, um für andere Produkte oder die gastronomische Einrichtung selbst zu werben. Sämtliche Informationen zur Marke Wallis finden Sie unter : Was versteht man unter AOP und IGP? Die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOP) und die geschützte geographische Angabe (IGP) gelten für hochwertige Schweizer Spezialitäten mit starkem Bezug zu ihrer Herkunftsregion. Im Falle von AOP-Produkten finden sämtliche Fertigungsschritte, von den Rohstoffen bis hin zum Endprodukt, in der entsprechenden Region statt. Bei IGP-Produkten muss mindestens ein Fertigungsschritt in der entsprechenden Herkunftsregion stattfinden. Beilage Pflichtenheft «Walliser 1 Die ersten 100 Fähnchen werden kostenlos mit dem Promotionsmaterial zur Verfügung gestellt. Danach können weitere zu einem Preis von CHF 7. /100 Stk. bezogen werden. Bestellungen (Mindestmenge 500 Stk.) bei Valais/Wallis Promotion unter oder info@valais.ch. 2
4 Pflichtenheft 2. Werte Enge regionale Bindung Emblematisches Gericht aufgrund seines Namens und seiner Rezeptur Verbindung von Tradition und Moderne Entwicklung einer traditionellen Speise unter klar definierten und reglementierten Vorgaben Organoleptische Eigenschaften unterstreichen die Typizität Authentischer und natürlicher Geschmack Andere durch das Produkt vermittelte Werte Neuheit, Exklusivität, Qualität, Einheitlichkeit, kulturelle Verbundenheit, Patriotismus, Gastlichkeit 3.1 Art des Produkts Rohstoffe aus Walliser Herkunft Schweizer Herkunft, da ungenügende Mengen im Wallis Aus ausländischer Herstellung, da Herstellung in der Schweiz nicht möglich ist 3.3 Vorgaben Physikalische en an das Produkt, Pflichtzutaten Physikalische en an das Produkt, Wahlzutaten Ökologische en für die Produktion Soziale en an den Gastronomiebetrieb Mit AOP gekennzeichnete Zutaten, Trockenwurst, Essiggemüse und Käse Mit IGP gekennzeichnete Zutaten, Butter Zwiebeln, Cornichons, Garniturelemente Walliser Trockenfleisch IGP Walliser Rohschinken IGP Walliser Trockenspeck IGP Walliser Raclette AOP Walliser Roggenbrot AOP, rund Walliser Trockenwurst Käse aus Walliser Herstellung auf Basis von Rohzutaten aus dem Wallis Zwiebeln, Cornichons Essiggemüse Schweizer Butter Garniturelemente Gemäss AOP- und IGP-Normen Die anwendbaren nationalen Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der jeweiligen Branche und die rechtlichen Berufsanforderungen müssen eingehalten werden 3 Nachweis(e) für die Rückverfolgbarkeit, Rechnung(en) Nachweis(e) für die Rückverfolgbarkeit, Rechnung(en)
5 3.3 Vorgaben en in Zusammenhang mit der Produktpräsentation en in Zusammenhang mit der Vermarktung des Produkts Rechtliche en in Bezug auf die Herstellungsbedingungen, das Lebensmittelgesetz und die Bezeichnung der Produkte Keine GVO Rückverfolgbarkeit und Trennung des Warenflusses gewährleistet Weitere en an das Produkt selbst Gemäss Leitfaden «Walliser Verpflichtende Verwendung des Fähnchens der Marke Wallis Gemäss Leitfaden «Walliser Strikte Einhaltung der Rechtsvorschriften für Lebensmittel, insbesondere der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) SR und der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) GVO-freie Lebensmittel Einhaltung der AOP- und IGP-Normen sowie der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Gemäss Leitfaden «Walliser 4. Allgemeine en en in Bezug auf das Unternehmen Verpflichtung zur Durchführung der ritzy* Weiterbildung Im Anhang aufgeführte Kriterien für das Unternehmen Das Unternehmen muss die en aus dem branchenspezifischen Anhang «Qualität im Unternehmen» erfüllen. Name und Adresse des Antragstellers / der Branche / des Produzenten : Valais/Wallis Promotion Rue Pré-Fleuri Sion Kontrollorgan : Walliser Köstlichkeiten für Restaurants mit dem Label «Walliser Köstlichkeiten» Unabhängige Kontrolle durch OIC für andere gastronomische Betriebe Zertifizierungsorgan : ritzy* Weiterbildung Beilage zum Antrag : Leitfaden «Walliser 4
LEBENSMITTEL AUS NORDRHEIN-WESTFALEN
RULLKO REGIONAL LEBENSMITTEL AUS NORDRHEIN-WESTFALEN REGIONAL VERBUNDEN Als inhabergeführtes Unternehmen fühlen wir uns der Region Nordrhein-Westfalen besonders verbunden. Seit vielen Jahren arbeiten wir
MehrVerordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-/Bio- Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den
Mehrvom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001)
Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung) 910.12 vom 28.
MehrDeklarationspflicht Was ändert sich in der Gastronomie?
Deklarationspflicht Was ändert sich in der Gastronomie? Branchen-Information, 27.11.2017 Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle Zug Susanne Pfenninger, Nicole Fries, Matthias Foerster 1. Verordnungsrecht
MehrName: Schweizer Nahrungsmittel-Labels
Hinweis Eine Übersicht über alle Labels kann beim Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.lid.ch > Service > PDF-Dokumente > Minibroschüren
MehrBIO AUSTRIA Richtlinien GASTRONOMIEBETRIEBE
BIO AUSTRIA Richtlinien für GASTRONOMIEBETRIEBE 1. Kooperation mit BIO AUSTRIA Nachfolgende Richtlinien gelten für Kooperationspartner der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung mit einer gültigen Kooperationsvereinbarung
MehrUmstellung auf biologische Landwirtschaft
Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung
MehrW7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.
Weisung W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. 1. Ziel/Zweck...2 2. Geltungsbereich...2 3. Begriffe, Definitionen, Abkürzungen, Messgrössen...2 3.1. Vertragspartner...2
MehrSIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0135
Internationale Norm: ISO/IEC 17020:2012 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17020:2012 Departement Sicherheit und Umwelt Lebensmittelinspektorat Pionierstrasse 7 8403 Winterthur Leiterin: MS-Verantwortliche:
MehrVerordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel vom 16. Dezember 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze 3 und 5 sowie 95 Absatz 3 der Lebensmittel-
MehrVerordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017)
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel 817.022.2 vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze
MehrFunctional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen
Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1 Aufbau des Vortrages
MehrChancen und Möglichkeiten eines Schutzes der Bezeichnung Bodenseefelchen
Chancen und Möglichkeiten eines Schutzes der Bezeichnung Bodenseefelchen MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbh Seite 1 MBW Marketinggesellschaft
MehrPartnerschaftsvereinbarung zwischen (nachfolgend als Partner bezeichnet)
Naturpark Beverin Wergenstein, 27.02.2014 1 Partnerschaftsvereinbarung zwischen (nachfolgend als Partner bezeichnet) und dem Verein Naturpark Beverin 1. Einführung a) Kategorie: A. Lebensmittel Nationale
MehrLebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 1 wird wie folgt
Mehrcatering vom feinsten
catering vom feinsten PRIVATE-, BUSINESS- UND MESSE-CATERING Wir haben jahrelange Erfahrungen mit privaten und geschäftlichen Veranstaltungen jeder Größenordnung. Bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Firma, auf
MehrVerordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2018)
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2018) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze 3 und 5
MehrVerordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse
Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische
MehrKennzeichnung und Information - rund um die LIV
Eidgenössisches des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und Information - rund um die LIV 25. April 2017 Zweck und Geltungsbereich der LIV Sie legt fest: die Grundsätze
MehrLeitlinie. über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben. Veröffentlicht mit Erlass: BMG-75210/0003-II/B/13/2011 vom
Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben Veröffentlicht mit Erlass: BMG-75210/0003-II/B/13/2011 vom 19.05.2011 Änderungen, Ergänzungen: BMG-75210/0014-II/B/13/2012 vom 24.7.2012
MehrFragen zum Projekt «von der AOC zur AOP für Weine» gemäss erläuterndem Bericht zur Vernehmlassung AP22+
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Märkte und Wertschöpfung Fragen zum Projekt «von der AOC zur AOP für Weine» gemäss
MehrTeil B3 Branchenspezifische Vorgaben für den Bereich von Verpflegungsangeboten (ohne Gemeinschaftsgastronomie)
Richtlinien für Regionalmarken Teil B3 Branchenspezifische Vorgaben für den Bereich von Verpflegungsangeboten (ohne Gemeinschaftsgastronomie) Eigentümer: Verein Schweizer Regionalprodukte Letzte Aktualisierung:
MehrUnterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Grundlagen der Schulungsverpflichtung Einführung 5 min Grundlage der jährlichen Unterweisung in Lebensmittel- Hygiene Die Verpflichtung zu Schulungen ist in der EU-Verordnung
MehrUnabhängig Universal Umsatzprovisionsfrei
www.das-shopsystem.de Unabhängig Universal Umsatzprovisionsfrei Ab 13. Dezember 2016 sind Angaben zu und Allergenen gesetzlich verpflichtend. Aber was muss man als Gastronom oder Betreiber eines Lieferdienstes
MehrNAT Ü R L I CH G U T
NATÜRLICH GUT Traditionelle Rezepturen, hochwertigste Zutaten und jahrelange Erfahrung & Hingabe in der industriellen Herstellung von hochwertigen Lebensmitteln machen uns zu einem zuverlässigen Partner
Mehrcatering vom feinsten
catering vom feinsten PRIVATE-, BUSINESS- UND MESSE-CATERING Wir haben jahrelange Erfahrungen mit privaten und geschäftlichen Veranstaltungen jeder Größenordnung. Bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Firma, auf
MehrGute Gastgeber für Zöliakiebetroffene
DZG-THEMENDIENST Gute Gastgeber für Zöliakiebetroffene Tipps für den sicheren Umgang mit glutenfreien Lebensmitteln Etwa 400.000 Zöliakiebetroffene gibt es in Deutschland Tendenz steigend. Essen außer
Mehr1. Überprüfung des Systems
1. Überprüfung des Systems Regelmässige Überprüfung des Systems auf seine Wirksamkeit, spätestens jedoch dann, wenn an einem kritischen Kontrollpunkt die Sicherheit der Lebensmittel nicht mehr gewährleistet
MehrDas neue Lebensmittelrecht
A M T FÜ R LEB EN S M ITTELK O N TR O LLE U N D V ETER IN Ä R W ES EN FÜ R S TEN TU M LIEC H TEN S TEIN Das neue Lebensmittelrecht Was ist neu? Welches sind die Übergangsfristen? Dr. Daniel Huber, Leiter
MehrVerordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln
Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November
MehrEditorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen
Vorwort Herausgeber und Autoren Editorial Was gibt es Neues? I Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen 1 Herkunftsangaben in der Lebensmittelpraxis /M. Holle 1.1 Einleitung
MehrVerordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung vom 18. Oktober 2017
MehrInformation im Offenverkauf
Eidgenössisches des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Information im Offenverkauf 25. April 2017 «Viel geändert hat da nicht. Und dennoch gibt es viel zu reden.» 2
MehrLabel-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht?
Label-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht? Fachbetreuung (Verarbeitung Fleisch) f.mayer@abg.at +43 664 88424316 Königsbrunner Straße 8 2202 Enzersfeld S 1 Wir sind die Bio Garantie Vom Seewinkel
MehrInspektionsstelle (Typ A) für landwirtschaftliche Produktions-, Anbau- und Tierhaltungsformen
Seite 1 von 6 Inspektionsstelle (Typ A) für landwirtschaftliche Produktions-, Anbau- und Tierhaltungsformen Qualinova AG Oberdorfstrasse 1 CH-6222 Gunzwil Zweigstelle: Qualinova AG Studenstrasse 15 CH-6078
MehrÄnderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung
MehrTeil D.; XVI. Richtlinien für das Herstellen und Anbieten von Speisen und Getränken in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
XVI. Richtlinien für das Herstellen und Anbieten von Speisen und Getränken in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen Die Verarbeitungsrichtlinie für das Herstellen und Anbieten von Speisen und Getränken
MehrCurry/ Gemüsecurry mit Hülsenfrüchten
Nachhaltiges Produzieren und Konsumieren in der Außer-Haus-Gastronomie OPTIMIERUNG VON REZEPTUREN Curry/ Gemüsecurry mit Hülsenfrüchten Einsatz von alternativen Produkten: Hafermilch ersetzt Kokosmilch
MehrLebensmittelrecht 2017
Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Uffizi per la segirezza da victualias e per la sanadad d'animals Ufficio per la sicurezza delle derrate alimentari e la salute degli animali Lebensmittelrecht
MehrZweck. Definition. Übersicht. Status Version 06: freigegeben vom Vorstand am Seite 1 / 5
ANFORDERUNGEN 06, Version 06 Sojaverarbeitungsbetrieb bis Vermarkter Zweck Festlegung der Anforderungen, die von Betrieben zu erfüllen sind, die in der Produktions- und Verarbeitungskette dem Mischfutterwerk
MehrFragebogen für die Zulassung von QS-Programmen in der Fleischproduktion
Form. FB/SG 2017 Fragebogen für die Zulassung von QS-Programmen in der Fleischproduktion Antragsteller: Adresse: Name des QS-Programminhabers: Name des Produktionsprogramms: Beantragte Zulassung/en: Tiergattung/en
MehrProduktkatalog. Molkerei an der Grenze von Lausitzer Gebirge und Böhmisch-Sächsischer Schweiz.
Produktkatalog Molkerei an der Grenze von Lausitzer Gebirge und Böhmisch-Sächsischer Schweiz www.milko.cz EINLEITUNG Sehr geehrte Freunde und Anhänger qualitativ hochwertiger Lebensmittel, die Molkerei
MehrVerordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.
MehrMerkblatt Swissness Auswirkungen auf die Direktvermarktung
Merkblatt Swissness Auswirkungen auf die Direktvermarktung Das neue Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) und die dazu gehörige Verordnung über die Verwendung von schweizerischen
MehrErgänzung für das Herstellen und Anbieten von Speisen und Getränken in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen. Stand 05/
Ergänzung für das Herstellen und Anbieten von Speisen und Getränken in gemeinschaftlichen Stand 05/2014 www.naturland.de Naturland - Verband für ökologischen Landbau e. V. Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing,
MehrVerbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung
Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung (DVO) Unsere Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft wird bestimmt durch Verordnungen und Gesetze
MehrBestellung. Traiteur. Unsere Vorschläge «zum Mitnehmen»: Bestellfrist: 48 Stunden im Voraus
Bestellung Unsere Vorschläge «zum Mitnehmen»: Bestellfrist: 48 Stunden im Voraus Traiteur Profitieren Sie auch von unserer Erfahrung im Partyservice Catering. Wir empfehlen uns für: Aperitifs Familienfeste
MehrSpeisekarte. Willkommen im Hotel & Restaurant Alpina
Speisekarte Willkommen im Hotel & Restaurant Alpina Geschätzte Gäste Unsere Küche pflegt es täglich frische Produkte von regionalen Anbietern zu verarbeiten um Ihnen alle Gerichte so frisch und regional
MehrAm von der Labelkommission genehmigt Am vom Vorstand Regionaler Naturpark Schaffhausen genehmigt
Partnerschaftsvereinbarung für Partnerbetriebe Naturpark-Wirte und Naturpark-Hotels Am 19.09.2018 von der Labelkommission genehmigt Am 20.09.2018 vom Vorstand Regionaler Naturpark Schaffhausen genehmigt
MehrOhne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin
Ohne Gentechnik Anforderungen Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin Zwei Tätigkeitsfelder des VLOG Interessensvertretung der gentechnikfrei wirtschaftenden
MehrQualitätszeichen Baden-Württemberg "Gesicherte Qualität " Zusatzanforderungen für den Produktbereich. Bier
Qualitätszeichen Baden-Württemberg "Gesicherte Qualität " Zusatzanforderungen für den Produktbereich Bier Stand: 01.01.2017 Inhalt: Nr. Seite I. BESONDERE PRODUKTIONS- UND PRODUKTEIGENSCHAFTEN 3 1. Qualität
MehrDas Handwerk hat ein Zeichen!
Das Handwerk hat ein Zeichen! Eine Auszeichnung der meisterlichen Herstellung für Bäckereien, Fleischereien/Metzgereien und Konditoreien Vorteile & Nutzen des AMA-Handwerksiegels: Das AMA-Handwerksiegel
MehrUnsere Salate der Saison
Unsere Salate der Saison (täglich ab 12 Uhr - früher auf Anfrage) Bamberg als Gärtnerstadt und sein Umland bieten eine enorme Vielfalt an Salaten und Gemüse. Wir versuchen so viele Zutaten wie möglich
MehrVerordnung. Änderung vom 16. September Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung) Änderung vom 16.
MehrMilch Rechtliche Grundlagen Lebensmittel und Primärproduktion
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Milch Rechtliche Grundlagen Lebensmittel und Primärproduktion TVL, 19. April 2018 Rechtliche Grundlagen
MehrSpeisekarte. Willkommen im Hotel & Restaurant Alpina. Geschätzte Gäste
Speisekarte Willkommen im Hotel & Restaurant Alpina Geschätzte Gäste Unsere Küche pflegt es Täglich frische Produkte von regionalen Anbietern zu verarbeiten um Ihnen alle Gerichte so frisch und regional
MehrAbkommen vom 21. Juni 1999
Übersetzung 1 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschluss Nr. 1/2005 des
MehrSuisse Garantie und Bio Suisse Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Die beiden Label werden vorgestellt. Die SuS bilden Zweiergruppen. Ein Schüler erhält den Lückentext über Suisse Garantie, der andere über Bio Suisse. Zuerst lösen
MehrMerkblatt Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich für die Direktvermarktung
Merkblatt Konfitüre, Gelee und für die Direktvermarktung Ausgangslage Für die Herstellung von Konfitüre, Gelee und ähnlichen Produkten sind die Angaben in der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher
MehrVolldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung -
Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Die lückenlose Deklaration der Zutaten hat in der Naturkostbranche Tradition und wird von der Mehrzahl der Unternehmen praktiziert. Dazu hat im April
Mehrüber Dies Küche: Kalte Mo-Sa So Warme Küche: Mo-Fr Sa-So Alle Schweizer Preise in AOP Emmentaler AOP L Etivaz AOP Gruyère AOP Sbrinz AOP
Herzlich Willkommen! Geniessen sie Ihren Aufenthalt im Restaurant Lötschberg und entdecken Sie was die Schweiz kulinarisch zuu bieten hat: über 200 Weine, traditionell Handwerkliche AOP-IGP aus nachhaltiger
MehrSeit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
MehrWir sind gerne Ihre Gastgeber und freuen uns, Sie bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen.
Werte Gäste Wir heissen Sie herzlich willkommen im Gasthof Kreuz in Krattigen. Die Zufriedenheit unserer Gäste steht im gemütlichen und familienfreundlichen Gasthof an erster Stelle hier soll sich jeder
MehrSIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0048
Internationale Norm: ISO/IEC 17020:2012 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17020:2012 Kantonales Laboratorium Thurgau Spannerstrasse 20 8510 Frauenfeld Leiter: Dr. Christoph Spinner MS-Verantwortlicher: Davide
MehrSpeisekarte Gasthof Löwen Untersiggenthal
Speisekarte Gasthof Löwen Untersiggenthal Werte Gäste Wir, Monika Siegenthaler und Wolfgang Kuhn und das ganze Team, heissen Sie sehr herzlich im Gasthaus Löwen willkommen. Unsere Produkte sind aus der
MehrVorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII Teil I Frische -Werbung... 1 1 Gibt es eine allgemein verbindliche gesetzliche Definition für Frische?... 1 2 Gibt es gesetzliche
MehrRegionale Lebensmittel liegen im Trend
Regionale Lebensmittel liegen im Trend Frage: Wenn Sie Lebensmittel für den täglichen Bedarf nach Herkunft und Regionalität betrachten, wie wichtig sind Ihnen folgende Aspekte? Werte = stimme voll und
MehrMenüauswahl mit Fleisch + Getränke
Menüauswahl mit Fleisch + Getränke Hühnerfrikassee Hühnchen Spargel Möhren Erbsen Pilaw Reis Menüauswahl mit Fisch + Getränke Rotbarsch gebacken Spinat Kartoffeln Malzessig Senfsauce Menüauswahl vegetarisch
MehrArtikelpass. Molkerei Meggle Wasserburg GmbH & Co. KG. Die Kräuter-Tube 80 ml
Artikelpass Molkerei Meggle Wasserburg GmbH & Co. KG Die Kräuter-Tube 80 ml Karton: 8 x 80 ml = 640 ml EAN Stück: 4034920 6 EAN Karton: 403490011120 3 Artikelnummer: 1120 Kartongewicht brutto: Maße Karton:
MehrTechnische Unterlage. Münchener Kümmel. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ) [von der Kommission auszufüllen] Sprache des Antrags: deutsch...
Technische Unterlage Münchener Kümmel Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ) [von der Kommission auszufüllen] Seitenanzahl (einschließlich dieser Seite): - 5 - Sprache des Antrags: deutsch....... Aktenzeichen:...
MehrÄnderung der Verordnung über das Inverkehrbringen. Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt
Schweizerische Eidgenossenschalt Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Wirtschafl, Bildung und Forschung WBF Staatssekretarlat für Wirtschaft
MehrMenüs Menüs Menüs. Spezielle Menüs
Menüs Menüs Menüs Spezielle Menüs Verkostungsmenü Verkostung von gemischten Fischvorspeisen*. Verkostung der Fischvorspeise mit erster Gang Pasta allo scoglio *. Verkostung von Fischvorspeisen mit gegrilltem
MehrDie neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel
Die neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel Gesa Wesseler GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission Qualität = eine Stärke der EU Landwirtschaft! EU
Mehr33 cl Sportverschluss Preis Total Menge Paletten Preis/Stk.
Verantwortlich: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Datum: MWST Marcel Jost 041 241 07 07 041 241 07 08 info@drink-trends.ch www.drink-trends.ch 21. April 2009 655 606 Private Label Wasser liste PET und GLAS
MehrKontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen
Regierungspräsidium Gießen Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5142 Fax: +49611327644502 E-Mail:
MehrVerordnung über die Qualitätssicherung bei der gewerblichen Milchverarbeitung
Verordnung über die Qualitätssicherung bei der gewerblichen Milchverarbeitung Änderung vom 20. Dezember 2002 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die Verordnung vom 13. April 1999
MehrKriterien Qualitätssiegel "echtalb"
Kriterien Qualitätssiegel "echtalb" Ziele Das Qualitätssiegel "echtalb"soll Produkte kennzeichnen, die einen hohen Qualitätsstandard besitzen und ein Großteil der Zutaten aus der Region Schwäbische Alb
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER
MehrHygiene in der modernen Grossküche
Hygiene in der modernen Grossküche Christine Siegrist & Karl Suter Bau und Betrieb von Großküchen und moderner Betriebsgastronomie Quelle: Google Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
MehrVEGI PLANET Schnitzel
vegi inspiration VEGI PLANET Schnitzel I N S P I R AT I O N VEGI PLANET schnitzel 20 x 80 g N 1717.040 Karton Kartoffelsalat an senf-vinaigrette 2 x 1.25 kg N 1716.913 Schale Haltbarkeit bei Auslieferung
MehrErläuternder Bericht zum Swissness - Ausführungsrecht
Eidgenössiches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Eidgenössiches Institut für Geistiges Eigentum IGE Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft
MehrDeklarationsvorschriften ab 1. Mai 2017 für den Offenverkauf sowie vorverpackte Lebensmittel
1 Deklarationsvorschriften ab 1. Mai 2017 für den Offenverkauf sowie vorverpackte Lebensmittel Offenverkauf Alle Speisen, die offen in Verkehr gebracht, bzw. nur für die unmittelbare Abgabe/den Verzehr
MehrReferat Hochschulgastronomie. Jens Schmidt
Referat Hochschulgastronomie Jens Schmidt Die Studentenwerke Das Deutsche Studentenwerk Dachverband der 58 Studentenwerke in Deutschland Förderung von Studierenden auf Wirtschaftlichem Sozialem Gesundheitlichem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen Food
Einkauf GUSTO AG Gustostraße 1 84432 Hohenpolding Lieferant: 1. Allgemeine Anforderungen an den Rohstoff/ das Produkt Es werden die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten,
MehrRichtlinien für die Manor-Eigenmarke lokal (Supermärkte und Restaurants)
Richtlinien für die Manor-Eigenmarke lokal (Supermärkte und Restaurants) 01.01.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 3 2. Allgemeine Bestimmungen... 3 3. Anforderungen lokal und Manor Food Supermärkte...
MehrRechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle
Lebensmittelhygiene bei Kindertagesstätten und Schulverpflegung Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle Dr. Ulrich Koepsel Rechtl. Grundlagen EU-Recht und nationales Recht EU-Recht Nationales
MehrDie Möglichkeiten der Kennzeichnung
Die Möglichkeiten der Kennzeichnung Alexander Hissting VLOG, Geschäftsstelle 08. Juni 2011 Gesetzliche Grundlagen Ohne Gentechnik in Wort und Bild geschützt durch das EG- Gentechnik-Durchführungsgesetz
MehrEntwicklung der Weinklassierung «Von der AOC zur AOP für Weine»
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Entwicklung der Weinklassierung «Von der AOC zur AOP für Weine» Informationsveranstaltung Rebbau 2018,
MehrHerzlich Willkommen. Bei der Auswahl der Produkte achten wir auf regionale Herkunft, Frische und Qualität.
Herzlich Willkommen Speisen Sie in unserem maritim eingerichteten Restaurant Heimathafen oder auf der Terrasse mit einzigartigem Blick auf die Kieler Förde. Wir kochen mit Leidenschaft und Kreativität
MehrSüdtirol. Alles Gute kommt aus der Natur.
Südtirol Natürlicher Genuss Alles Gute kommt aus der Natur. Voller Geschmack, Brimi. Südtirol in seiner reinsten Form. Seit jeher leben die Südtiroler im Einklang mit der Natur, die sie schätzen und respektieren.
MehrErnährungs- und Einkaufsverhalten österreichischer Haushalte
Ernährungs- und Einkaufsverhalten österreichischer Haushalte Kaufentscheidungsfaktoren Frage: Wie wichtig sind die folgenden Kriterien für Ihre Kaufentscheidung bei Produkten des täglichen Bedarfs? generell
MehrRegionaler Genuss im Ganzen Land: Instrumente des Landes für Produzenten, Großhandel und Gastronomie
Regionaler Genuss im Ganzen Land: Instrumente des Landes für Produzenten, Großhandel und Gastronomie MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbh
MehrHygiene und Selbstkontrolle
Hygiene und Selbstkontrolle was gehört dazu? Die Gute Herstellungspraxis (GHP) = einwandfreie Rohstoffe Betriebshygiene Personalhygiene Lebensmittelhygiene 1 einwandfreie Rohstoffe Einkauf der Waren: Lieferanten
MehrVEGI Burger CAPRESE BAGEL
VEGI Burger CAPRESE BAGEL Genussvolle Menüs ohne Fleisch Bischofszell Culinarium (BINA) ist ein Unternehmensbereich der Bischofszell Nahrungsmittel AG, der speziell auf die Bedürfnisse der Gastronomie
Mehr-lich Willkommen beim
-lich Willkommen beim Essen ist ein Bedürfnis Genießen eine Kunst! Gerne möchten wir Ihren Gaumen verwöhnen. Ein gutes Tröpfchen vom steirischen Wein, ein frisch gezapftes Bier, und dazu servieren wir
MehrZiele Die Dokumentation im Formularverzeichnis hat zum Ziel, den Aufbau der Leitlinie übersichtlich darzustellen.
Die Leitlinie besteht aus mehreren Modulen, die aufeinander aufbauen. Das verzeichnis gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über den Aufbau und die Struktur der Leitlinie. Zu jedem Modul gibt es eine Reihe
Mehr