Leitfaden «Walliser Teller Marke Wallis»

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2 Leitfaden «Walliser Ausgangslage Der Walliser Teller, ein emblematisches Gericht aus dem Kanton, ist landesweit bekannt und wird in zahlreichen gastronomischen Einrichtungen im Wallis und in der gesamten Schweiz serviert. Da sich die Bezeichnung «Walliser Teller» nicht schützen lässt, bietet dieses Gericht Spielraum für diverse Interpretationen und Variationen. Damit die Gäste nicht enttäuscht werden und ihnen ein einheitlicher Qualitätsstandard geboten werden kann, wurden Leitlinien für die Zusammensetzung dieses Gerichts entwickelt. Ziel dieser Standards ist es, die Walliser Herkunft und die Qualität der Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung/geschützter geographischer Angabe zu würdigen. Die Marke Wallis bietet dem Gast somit die Garantie, dass der angebotene Walliser Teller mit authentischen Zutaten hergestellt wird. Beschreibung der Speise Der «Walliser ist ein traditionelles Walliser Gericht aus kaltem Fleisch, Käse und Roggenbrot. Er entspricht strengen Zertifizierungskriterien in Bezug auf die verwendeten Produkte und Mengen sowie die gesetzlichen Vorschriften. Zusammensetzung Die Verwendung der folgenden Zutaten ist obligatorisch für den «Walliser : Walliser Trockenfleisch IGP Walliser Rohschinken IGP Walliser Trockenspeck IGP Walliser Raclette AOP Walliser Roggenbrot AOP, rund Walliser Trockenwurst Er kann nach Belieben mit den folgenden Beigaben ergänzt werden : Käse aus Walliser Herstellung auf Basis von Rohzutaten aus dem Wallis Zwiebeln, Cornichons Walliser Essiggemüse Schweizer Butter Garnitur (Nüsse, Tomate, Petersilie ) Zielgruppe Dieses Produkt wird von gastronomischen Einrichtungen angeboten, die ein traditionelles Walliser Gericht den «Walliser bewerben und den Anspruch ihrer Gäste an ein Gericht mit authentischem Geschmack aus hochwertigen regionalen Zutaten erfüllen möchten. Zubereitung Die Verwendung der folgenden Mindestmengen ist obligatorisch für den «Walliser : Hauptspeise/ganze Portion 40 g Walliser Trockenfleisch IGP 40 g Walliser Rohschinken IGP 20 g Walliser Trockenspeck IGP 30 g Walliser Trockenwurst 50 g Walliser Raclette AOP 4 Scheiben oder 100 g Walliser Roggenbrot AOP, rund Vorspeise/halbe Portion 25 g Walliser Trockenfleisch IGP 20 g Walliser Rohschinken IGP 10 g Walliser Trockenspeck IGP 15 g Walliser Trockenwurst 25 g Walliser Raclette AOP 2 Scheiben oder 50 g Walliser Roggenbrot AOP, rund Weitere Beigaben können nach Belieben hinzugefügt werden. Präsentation Bei der Anrichtung des Gerichts kann der Kreativität freien Lauf gelassen werden. Es muss auf dem Teller jedoch eines der kleinen Holzfähnchen der Marke Wallis platziert werden, die gemeinsam mit den Ad-hoc-Promotionsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausserdem empfohlen, den Gästen ein Glas Walliser Wein (weiss oder rot) zum «Walliser Teller Marke Wallis» anzubieten. 1

3 Promotion & Kommunikation Für das Gericht darf in Kommunikationsmitteln der gastronomischen Einrichtung auf zweierlei Arten geworben werden : Walliser Teller oder Walliser Teller Marke Wallis Um Restaurantgäste über das Konzept und die Rezeptur des Gerichts zu informieren, sind auf Anfrage die folgenden Promotionsmaterialien erhältlich : Flyer Zahnstocherfähnchen «Marke Wallis» Ihr Servicepersonal muss in der Lage sein, Ihre Gäste über den «Walliser, die Herkunft der Produkte, die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP/geschützte geographische Angabe IGP sowie die Marke Wallis zu informieren. Verkaufspreis Für den Verkauf des «Walliser Tellers Marke Wallis» werden folgende Preise (inklusive MwSt.) empfohlen : Ganze Portion zwischen CHF 22. und CHF 28. Halbe Portion zwischen CHF 12. und CHF 17. Antragsverfahren Gastronomische Einrichtungen, die «Walliser Teller Marke Wallis» anbieten möchten, müssen sich an das Pflichtenheft halten, das Kriterien enthält für : das Produkt das Unternehmen den von ritzy* Weiterbildung durchgeführten Kurs Um das Label zu erhalten, muss zunächst Kontakt mit ritzy* Weiterbildung aufgenommen werden. Diese stellt die notwendigen Unterlagen zur Verfügung und führt eine kostenlose Schulung für ihr Personal vor Ort durch. Auch die Zertifizierungsprüfung wird vor Ort durchgeführt. Nach Abschluss der Schulung und Unterzeichnung des Vertrags ist es Gastronomen gestattet, ihren Gästen «Walliser Teller Marke Wallis» anzubieten. Die dazu benötigten Promotionsmaterialien werden ihnen zur Verfügung gestellt. Ausserdem kann auf Anfrage eine Liste mit Lieferanten von zertifizierten Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung AOP/geschützter geographischer Angabe IGP bezogen werden. Wofür steht die Marke Wallis? Die Marke Wallis ist eine branchenübergreifende Marke, mit der für den Kanton geworben wird. Man findet sie im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnissen, aber auch mit Unternehmen und Veranstaltungen, die vom Kanton Wallis unterstützt werden. Sie stellt ein Qualitätsmerkmal mit Wiedererkennungswert für den Konsumenten dar. Verwendung der Marke Wallis Das Markenlogo darf ausschliesslich zur Kommunikation des «Walliser Tellers Marke Wallis» verwendet werden. Unter keinen Umständen darf es verwendet werden, um für andere Produkte oder die gastronomische Einrichtung selbst zu werben. Sämtliche Informationen zur Marke Wallis finden Sie unter : Was versteht man unter AOP und IGP? Die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOP) und die geschützte geographische Angabe (IGP) gelten für hochwertige Schweizer Spezialitäten mit starkem Bezug zu ihrer Herkunftsregion. Im Falle von AOP-Produkten finden sämtliche Fertigungsschritte, von den Rohstoffen bis hin zum Endprodukt, in der entsprechenden Region statt. Bei IGP-Produkten muss mindestens ein Fertigungsschritt in der entsprechenden Herkunftsregion stattfinden. Beilage Pflichtenheft «Walliser 1 Die ersten 100 Fähnchen werden kostenlos mit dem Promotionsmaterial zur Verfügung gestellt. Danach können weitere zu einem Preis von CHF 7. /100 Stk. bezogen werden. Bestellungen (Mindestmenge 500 Stk.) bei Valais/Wallis Promotion unter oder info@valais.ch. 2

4 Pflichtenheft 2. Werte Enge regionale Bindung Emblematisches Gericht aufgrund seines Namens und seiner Rezeptur Verbindung von Tradition und Moderne Entwicklung einer traditionellen Speise unter klar definierten und reglementierten Vorgaben Organoleptische Eigenschaften unterstreichen die Typizität Authentischer und natürlicher Geschmack Andere durch das Produkt vermittelte Werte Neuheit, Exklusivität, Qualität, Einheitlichkeit, kulturelle Verbundenheit, Patriotismus, Gastlichkeit 3.1 Art des Produkts Rohstoffe aus Walliser Herkunft Schweizer Herkunft, da ungenügende Mengen im Wallis Aus ausländischer Herstellung, da Herstellung in der Schweiz nicht möglich ist 3.3 Vorgaben Physikalische en an das Produkt, Pflichtzutaten Physikalische en an das Produkt, Wahlzutaten Ökologische en für die Produktion Soziale en an den Gastronomiebetrieb Mit AOP gekennzeichnete Zutaten, Trockenwurst, Essiggemüse und Käse Mit IGP gekennzeichnete Zutaten, Butter Zwiebeln, Cornichons, Garniturelemente Walliser Trockenfleisch IGP Walliser Rohschinken IGP Walliser Trockenspeck IGP Walliser Raclette AOP Walliser Roggenbrot AOP, rund Walliser Trockenwurst Käse aus Walliser Herstellung auf Basis von Rohzutaten aus dem Wallis Zwiebeln, Cornichons Essiggemüse Schweizer Butter Garniturelemente Gemäss AOP- und IGP-Normen Die anwendbaren nationalen Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der jeweiligen Branche und die rechtlichen Berufsanforderungen müssen eingehalten werden 3 Nachweis(e) für die Rückverfolgbarkeit, Rechnung(en) Nachweis(e) für die Rückverfolgbarkeit, Rechnung(en)

5 3.3 Vorgaben en in Zusammenhang mit der Produktpräsentation en in Zusammenhang mit der Vermarktung des Produkts Rechtliche en in Bezug auf die Herstellungsbedingungen, das Lebensmittelgesetz und die Bezeichnung der Produkte Keine GVO Rückverfolgbarkeit und Trennung des Warenflusses gewährleistet Weitere en an das Produkt selbst Gemäss Leitfaden «Walliser Verpflichtende Verwendung des Fähnchens der Marke Wallis Gemäss Leitfaden «Walliser Strikte Einhaltung der Rechtsvorschriften für Lebensmittel, insbesondere der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) SR und der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) GVO-freie Lebensmittel Einhaltung der AOP- und IGP-Normen sowie der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Gemäss Leitfaden «Walliser 4. Allgemeine en en in Bezug auf das Unternehmen Verpflichtung zur Durchführung der ritzy* Weiterbildung Im Anhang aufgeführte Kriterien für das Unternehmen Das Unternehmen muss die en aus dem branchenspezifischen Anhang «Qualität im Unternehmen» erfüllen. Name und Adresse des Antragstellers / der Branche / des Produzenten : Valais/Wallis Promotion Rue Pré-Fleuri Sion Kontrollorgan : Walliser Köstlichkeiten für Restaurants mit dem Label «Walliser Köstlichkeiten» Unabhängige Kontrolle durch OIC für andere gastronomische Betriebe Zertifizierungsorgan : ritzy* Weiterbildung Beilage zum Antrag : Leitfaden «Walliser 4

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