Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
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- Christel Flater
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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (BARANGEBOT) der Pelikan International Corporation Berhad Lot 3410, Mukim Petaling, 12 ½ Miles, Jalan Puchong, Puchong, Selangor Darul Ehsan, Malaysia an die Aktionäre der Herlitz Aktiengesellschaft am Borsigturm Berlin zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag der Herlitz Aktiengesellschaft zum Preis von EUR 1,90 je Aktie der Herlitz Aktiengesellschaft Verlängerte Annahmefrist: 11. Januar 2010 bis 6. April 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) Aktien der Herlitz Aktiengesellschaft: ISIN DE / WKN (zum Börsenhandel zugelassene Aktien) ISIN DE / WKN (nicht zum Börsenhandel zugelassene Aktien) Zum Verkauf eingereichte Aktien der Herlitz Aktiengesellschaft: ISIN DE000A1CRRD4 / WKN A1CRRD bzw. ISIN DE000A1CRRF9 / WKN A1CRRF Nachträglich zum Verkauf eingereichte Aktien der Herlitz Aktiengesellschaft: ISIN DE000A1CRRE2 / WKN A1CRRE bzw. ISIN DE000A1CRRG7 / WKN A1CRRG
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR AKTIONÄRE ÄNDERUNGEN Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (a) der Angebotsunterlage Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (c) der Angebotsunterlage Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (e) der Angebotsunterlage Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (f) der Angebotsunterlage Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (g) der Angebotsunterlage ANNAHMEFRIST RÜCKTRITTSRECHT ERKLÄRUNG DER ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG
3 1. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR AKTIONÄRE Die Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia (die Bieterin oder Pelikan International ) hat am 11. Januar 2010 die Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage ) betreffend ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das Angebot ) zum Erwerb von Aktien der Herlitz Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 7129 ( Herlitz oder die Zielgesellschaft ) veröffentlicht. Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre der Herlitz (die Herlitz- Aktionäre ) und erstreckt sich auf alle auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Herlitz (ISIN DE / WKN und ISIN DE / WKN ) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 4,26 je Aktie (die Herlitz-Aktien ). Die folgenden Informationen ändern und ergänzen die Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage muss im Zusammenhang mit dieser Änderung des Angebots (diese Änderung des Angebots ) gelesen und ausgelegt werden. Soweit sich aus dieser Änderung des Angebots nichts Abweichendes ergibt, gelten die Bestimmungen in der Angebotsunterlage unverändert fort. Begriffe, die in der Angebotsunterlage definiert sind, haben in dieser Änderung des Angebots dieselbe Bedeutung wie in der Angebotsunterlage. Diese Änderung des Angebots wird von der Bieterin ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere unter Einhaltung der Vorschriften des WpÜG, durchgeführt. Eine Durchführung dieser Änderung des Angebots nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Änderung des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Herlitz-Aktionäre können folglich nicht auf die Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften zum Schutz von Anlegern vertrauen. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter abrufbar und wird zur kostenlosen Ausgabe bei der BNP Paribas Securities Services SA, Grüneburgweg 14, Frankfurt am Main (Bestellung per Telefon, Telefax oder unter/an Telefon: +49 (0) , Telefax: +49 (0) und Frankfurt.GCT.Operations@bnpparibas.com) bereitgehalten. Diese Änderung des Angebots wird am 18. März 2010 durch Bekanntgabe im Internet unter und durch Bereithaltung von Exemplaren dieser Änderung des Angebots zur kostenlosen Ausgabe bei der BNP Paribas Securities Services SA, Grüneburgweg 14, Frankfurt am Main (Bestellung per Telefon, Telefax oder unter/an Telefon: +49 (0) , Telefax: +49 (0) und Frankfurt.GCT.Operations@bnpparibas.com) sowie durch Bekanntgabe am 18. März 2010 im elektronischen Bundesanzeiger, bei welcher Stelle diese Änderung des Angebots bereitgehalten wird und unter welcher Adresse die Veröffentlichung dieser Änderung des Angebots im Internet erfolgt, veröffentlicht. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots und anderer mit dieser Änderung des Angebots im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann gesetzlichen Beschränkungen un
4 terliegen. Die Versendung, Verbreitung oder Verteilung dieser Änderung des Angebots oder sonstiger mit dieser Änderung des Angebots im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte (z. B. die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist deshalb von Seiten der Bieterin nicht gestattet, wenn und soweit das gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Pelikan International übernimmt nicht die Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots oder anderer mit dieser Änderung des Angebots im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist. 2. ÄNDERUNGEN 2.1 Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (a) der Angebotsunterlage Gemäß Ziffer 15.1 (a) der Angebotsunterlage stehen das Angebot und die aufgrund der Annahme dieses Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unter anderem unter der folgenden aufschiebenden Bedingung: Das Angebot ist in der Annahmefrist für mindestens Herlitz-Aktien (dies entspricht 75 % des bei Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals der Herlitz) angenommen und für die Kaufverträge über diese Herlitz-Aktien ist kein Rücktritt nach Ziffer 16 erklärt worden. Als angenommen gilt das Angebot für (i) (ii) etwaige Herlitz-Aktien, die von der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen am Ende der Annahmefrist gehalten werden; und die Gekauften Herlitz-Aktien, die die Bieterin im Rahmen des Paketerwerbes von der Stationery Products gekauft hat (soweit diese nicht bereits im Rahmen der vorstehenden Ziffer (a) (i) berücksichtigt worden sind); ( Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 75 % ) Die Bieterin verzichtet hiermit auf diese Bedingung. Das Angebot steht damit nicht mehr unter der Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 75 % gemäß Ziffer 15.1 (a) der Angebotsunterlage. 2.2 Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (c) der Angebotsunterlage Gemäß Ziffer 15.1 (c) der Angebotsunterlage stehen das Angebot und die aufgrund der Annahme des Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unter anderem unter der folgenden aufschiebenden Bedingung: Die Commerzbank AG und, soweit betroffen, die Fortis Bank (Nederland) N.V. haben der Stationery Products, der Bieterin und der Herlitz spätestens bis zum Ablauf der Annahme
5 frist schriftlich bestätigt, dass sie, lediglich (i) unter der Bedingung der vollständigen Rückführung aller ausstehenden Darlehensbeträge nach dem Vertrag über ein erstrangiges Bankdarlehen (senior facilities agreement) vom 15. August 2005, in der Fassung infolge der Änderungen vom 1. Juni 2006 und vom 26. November 2008, zwischen u. a. der Commerzbank AG, Herlitz und Stationery Products (der Herlitz-Kreditvertrag ) bzw. (ii) unter etwaigen anderen Bedingungen, auf die sich die Stationery Products und die Commerzbank sowie, soweit betroffen, die Fortis Bank (Nederland) N.V. einvernehmlich verständigt haben: (i) (ii) (iii) (iv) (aa) Stationery Products unwiderruflich aus allen ihren Verpflichtungen, Bindungen und Beschränkungen nach bzw. im Zusammenhang mit dem Herlitz- Kreditvertrag, der bestehenden Gläubigervereinbarung (intercreditoragreement) vom 29. September 2005 zwischen u. a. der Commerzbank AG, Herlitz, Stationery Products und Advent Stationery (Cayman) Limited (die Gläubigervereinbarung ) und der Anteilsverpfändungsvereinbarung (share pledge agreement vom 4. Oktober 2005, UR-Nr. 369/2005 des Notars Etienne Petitpierre, Basel, die Anteilsverpfändungsvereinbarung ) entlässt, (bb) die Advent Stationery (Cayman) Limited unwiderruflich aus allen ihren Verpflichtungen, Bindungen und Beschränkungen nach bzw. im Zusammenhang mit der Gläubigervereinbarung entlässt, (cc) die Molkari KG unwiderruflich aus allen ihren Verpflichtungen, Bindungen und Beschränkungen nach bzw. im Zusammenhang mit dem Herlitz-Kreditvertrag und der Gläubigervereinbarung entlässt und (dd) die Ganymed GmbH unwiderruflich aus allen ihren Verpflichtungen, Bindungen und Beschränkungen nach bzw. im Zusammenhang mit der Anteilsverpfändungsvereinbarung entlässt; unwiderruflich das mit Anteilsverpfändungsvereinbarung bestellte Pfandrecht an den Geschäftsanteilen der Ganymed GmbH aufgibt und dass sie der Veräußerung und Übertragung der Gekauften Herlitz-Aktien, der Gekauften Herlitz-Optionen, der Ganymed-Geschäftsanteile, des Aktionärsdarlehens und des Molkari-Darlehens durch Stationery Products an die Bieterin mit dem Herlitz-Kaufvertrag zustimmt und Stationery Products von allen ihren Verpflichtungen, Bindungen und Beschränkungen in diesem Zusammenhang nach der Anteilsverpfändungsvereinbarung und der Gläubigervereinbarung entlässt; unwiderruflich das mit Anteilsverpfändungsvereinbarung bestellte Pfandrecht an dem von der Herlitz PBS AG gehaltenen Kommanditanteil an der Molkari KG aufgibt und dass sie der Veräußerung und Übertragung des Gekauften Molkari-Kommanditanteils durch die Herlitz PBS AG an die Bieterin mit dem Molkari-Kaufvertrag unwiderruflich zustimmt und Herlitz PBS AG und Ganymed GmbH von allen ihren Verpflichtungen, Bindungen und Beschränkungen in diesem Zusammenhang nach der Anteilsverpfändungsvereinbarung und in Bezug auf Herlitz PBS AG der Gläubigervereinbarung entlässt; und alle weiteren Sicherheiten, die sie vom Verkäufer und der Advent Stationery (Cayman) Limited im Zusammenhang mit dem Herlitz-Kreditvertrag und der - 5 -
6 Gläubigervereinbarung erhalten hat, unwiderruflich freigibt; ( Freigabe bestimmter Sicherheiten durch das Bankenkonsortium ) Die Bieterin verzichtet hiermit auf diese Bedingung. Das Angebot steht damit nicht mehr unter der Bedingung der Freigabe bestimmter Sicherheiten durch das Bankenkonsortium gemäß Ziffer 15.1 (c) der Angebotsunterlage. 2.3 Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (e) der Angebotsunterlage Gemäß Ziffer 15.1 (e) der Angebotsunterlage stehen das Angebot und die aufgrund der Annahme dieses Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unter anderem unter der folgenden aufschiebenden Bedingung: Die Stationery Products hat seit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bis zum Ablauf der Annahmefrist keine der von ihr gehaltenen Herlitz-Optionen ausgeübt; ( Nichtausübung der Gekauften Herlitz-Optionen ) Die Bieterin verzichtet hiermit auf diese Bedingung. Das Angebot steht damit nicht mehr unter der Bedingung der Nichtausübung der Gekauften Herlitz-Optionen gemäß Ziffer 15.1 (e) der Angebotsunterlage. 2.4 Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (f) der Angebotsunterlage Gemäß Ziffer 15.1 (f) der Angebotsunterlage stehen das Angebot und die aufgrund der Annahme dieses Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unter anderem unter der folgenden aufschiebenden Bedingung: Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und dem Ablauf der Annahmefrist ist weder für die Herlitz, die Herlitz PBS AG, die Falken Office Products GmbH, die Herlitz Spolka z.o.o. (Polen), die Molkari KG (die vorstehenden Gesellschaften hiernach Wesentliche Gesellschaften der Herlitz-Gruppe ) noch für die Ganymed GmbH ein Insolvenzantrag gestellt worden, der nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückgenommen wurde; ( Keine Insolvenzantragsstellung für Wesentliche Gesellschaften der Herlitz- Gruppe ) Die Bieterin verzichtet hiermit auf diese Bedingung. Das Angebot steht damit nicht mehr unter der Bedingung Keiner Insolvenzantragsstellung für Wesentliche Gesellschaften der Herlitz-Gruppe gemäß Ziffer 15.1 (f) der Angebotsunterlage. 2.5 Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 15.1 (g) der Angebotsunterlage Gemäß Ziffer 15.1 (g) der Angebotsunterlage stehen das Angebot und die aufgrund der Annahme dieses Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unter anderem unter der folgenden aufschiebenden Bedingung: - 6 -
7 Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und dem Ablauf der Annahmefrist ist keine der nachfolgenden Maßnahmen vorgenommen worden, der die Bieterin nicht zuvor in Textform zugestimmt hat oder die nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist rückgängig gemacht wurde: (i) (ii) Stationery Products hat ihr Stimmrecht in Hauptversammlungen der Herlitz nicht mit dem Ergebnis ausgeübt bzw. nicht ausgeübt, dass eine Satzungsänderung, eine Kapitalmaßnahme, eine Ausgabe von Schuldverschreibungen nach 221 AktG, eine Ausschüttung von Dividenden, eine Auflösung von Rücklagen, die Zustimmung zu einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz, eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages, die Wahl oder Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds, die Zustimmung zur Restrukturierung der Herlitz- Gruppe (soweit eine solche Restrukturierungsmaßnahme nach der sog. Holzmüller-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zustimmung der Hauptversammlung der Muttergesellschaft bedarf) oder die Zustimmung zum Verkauf oder die Ausgliederung wesentlicher Unternehmensteile (soweit eine solche Restrukturierungsmaßnahme nach der sog. Holzmüller- Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zustimmung der Hauptversammlung der Muttergesellschaft bedarf) beschlossen wurde; Mit Ausnahme (1) eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen Herlitz PBS AG und Susy Card GmbH; (2) zweier Aufwärtsverschmelzungen zwischen Probüro Gesellschaft für Papier & Bürobedarf mbh und First Document Technologies GmbH, jeweils als übertragender Rechtsträger, einerseits und Falken Office Products GmbH, in beiden Fällen als aufnehmender Rechtsträger, anderseits (die Geplanten Aufwärtsverschmelzungen ); und (3) dreier Seitwärtsverschmelzungen zwischen Anco Boutique GmbH, Concav GmbH und HGG Verwaltungsgesellschaft mbh, jeweils als übertragende Rechtsträger, einerseits und Herlitz Papierverarbeitungs GmbH, in allen drei Fällen als aufnehmender Rechtsträger, andererseits (die Geplanten Seitwärtsverschmelzungen und zusammen mit den Geplanten Aufwärtsverschmelzungen die Geplanten Verschmelzungen ), hat Herlitz, sofern dies nicht nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich war, das Stimmrecht in Hauptbzw. Gesellschafterversammlungen ihrer Tochtergesellschaften oder sonstigen Beteiligungen nicht dahin ausgeübt, dass eine Satzungsänderung, eine Kapitalmaßnahme, eine Ausgabe von Schuldverschreibungen nach 221 AktG, eine Ausschüttung von Dividenden, eine Auflösung von Rücklagen, die - 7 -
8 Zustimmung zu einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz, eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages oder die Wahl oder Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds beschlossen wurde; (iii) (iv) (v) (vi) (vii) Herlitz hat, sofern dies nicht nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich war, keine eigenen Aktien erworben oder veräußert; Mit Ausnahme des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen Herlitz PBS AG und Susy Card GmbH, hat keine derjenigen unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der Herlitz, die mit Herlitz i. S. v. 15 AktG verbunden sind (hiernach die Herlitz-Gruppengesellschaften ), sofern dies nicht nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich war und außer mit Herlitz oder einer Herlitz- Gruppengesellschaft, Unternehmensverträge, Verträge über die Einräumung einer stillen Beteiligung oder ähnliche Verträge über die Einräumung einer Gewinnbeteiligung (mit Ausnahme von Tantiemevereinbarungen mit Mitarbeitern im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs) abgeschlossen oder Schuldverschreibungen nach 221 AktG ausgegeben oder schuldrechtliche Verträge mit einem vergleichbaren wirtschaftlichem Ergebnis (mit Ausnahme von Mitarbeiteroptionsprogrammen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs) abgeschlossen; Mit Ausnahme der Geplanten Verschmelzungen und des Paketerwerbs hat keine Wesentliche Gesellschaft der Herlitz-Gruppe, sofern dies nicht nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich war, eine Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz (oder eine vergleichbare Maßnahme nach dem Recht einer anderen Jurisdiktion) oder eine ähnliche Transaktion (wie z. B. ein Business Combination Agreement) vorgenommen; Mit Ausnahme der Geplanten Verschmelzungen und des Paketerwerbs hat keine Wesentliche Gesellschaft der Herlitz-Gruppe, sofern dies nicht nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich war, Vermögensgegenstände oder Beteiligungen veräußert oder anderweitig übertragen, deren Einzelwert im jeweiligen Veräußerungsfall einen Betrag von EUR 2,5 Millionen überschritten hat; Mit Ausnahme der Geplanten Verschmelzungen und des Paketerwerbs hat keine Wesentliche Gesellschaft der Herlitz-Gruppe, sofern dies nicht nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich war, Vermögensgegenstände oder Beteiligungen erworben oder sich zu einem solchen Erwerb verpflichtet, sofern für diese Vermögensgegenstände oder Beteiligungen im Einzelfall eine Gegenleistung von mehr als EUR 1 Millionen zu erbringen ist bzw. war; - 8 -
9 (viii) (ix) (x) Herlitz und die Herlitz-Konzerngesellschaften haben die mit dem Herlitz- Kreditvertrag eingeräumten Bankkredite und/oder sonstige Bankkredite insgesamt nicht über einen Betrag von EUR 15 Millionen hinaus (ermittelt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)) in Anspruch genommen, sofern dies nicht nach den Regeln der ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich war; zur Klarstellung, der Verkauf von Forderungen (Factoring) zählt nicht zu den Bankkrediten im vorgenannten Sinne; Herlitz hat kein konkurrierendes öffentliches Übernahme- oder Erwerbsangebot für den Erwerb der Herlitz-Aktien öffentlich in einer Stellungnahme gemäß 27 WpÜG befürwortet oder dessen Annahme empfohlen; Weder eine Wesentliche Gesellschaft der Herlitz-Gruppe noch eine Herlitz- Gruppengesellschaft ist, sofern dies nicht nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung geboten war, eine Vereinbarung eingegangen, die sie zur Vornahme einer der in den vorstehenden Ziffern (i) bis (ix) aufgeführten Maßnahmen verpflichtet; ("Keine Vornahme von Maßnahmen betreffend die Herlitz-Gruppe außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ) Die Bieterin verzichtet hiermit auf diese Bedingung. Das Angebot steht damit nicht mehr unter der Bedingung Keiner Vornahme von Maßnahmen betreffend die Herlitz-Gruppe außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs gemäß Ziffer 15.1 (g) der Angebotsunterlage. 3. ANNAHMEFRIST Bezüglich Ziffer 4.2 der Angebotsunterlage (Beginn und Ende der Annahmefrist) weist die Bieterin darauf hin, dass sich durch die vorgenannten Bedingungsverzichte die Frist für die Annahme des Angebots (die Annahmefrist ) gem. 21 Abs. 5 Satz 1 WpÜG um zwei Wochen verlängert und nunmehr am 6. April 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet. 4. RÜCKTRITTSRECHT Gemäß 21 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG weist die Bieterin darauf hin, dass die Herlitz-Aktionäre, die das Angebot vor Veröffentlichung dieser Änderung des Angebots angenommen haben, von den durch die Annahme dieses Angebots aufschiebend bedingt geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten können ( 21 Abs. 4 WpÜG). Hinsichtlich der Einzelheiten des Rücktrittsrechts wird auf Ziffer 16 der Angebotsunterlage verwiesen. Hinweis: Herlitz-Aktionäre, die das Angebot bereits wirksam angenommen haben und es weiterhin annehmen wollen, brauchen ihr Rücktrittsrecht nicht auszuüben und müssen auch keine anderen Handlungen vornehmen, um nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage genannten Bestimmungen und Bedingungen den Angebotspreis zu erhalten
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ÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der
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