STADT ACHERN. Große Kreisstadt im Ortenaukreis. Eröffnungsbilanz
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1 STADT ACHERN Große Kreisstadt im Ortenaukreis Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seiten Abkürzungsverzeichnis... 1 Vorwort des Oberbürgermeisters. 2 Eröffnungsbilanz zum 1. Januar Grundsätzliches Bilanzierungsregeln. 6-8 Erläuterung der einzelnen Bilanzposten 9-21 Sonstige Pflichtangaben Organe der Stadt Achern zum Anhang Vermögensübersicht.. 23 Schuldenübersicht/Forderungsübersicht. 24 Übersicht über den Stand der Rückstellungen.. 25 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 26
3 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis AHK GemO GemHVO KAG Anschaffungs- und Herstellungskosten Gemeindeordnung Gemeindehaushaltsverordnung Kommunalabgabengesetz i. S. v. im Sinne von SHV VwV sonstige haushaltsfremde Vorgänge Verwaltungsvorschrift - 1 -
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5 Eröffnungsbilanz I. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 Aktivseite Passivseite EUR EUR 1. Vermögen 1. Kapitalposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , Basiskapital , Sachvermögen 1.2 Rücklagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0, Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0, Infrastrukturvermögen , Zweckgebundene Rücklagen , Bauten auf fremden Grundstücken 2.872, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4.295, Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , Fehlbeträge aus Vorjahren 0, Betriebs- und Geschäftsausstattung , Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss 0,00 durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist Vorräte , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,40 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen , Finanzvermögen 2.2 für Investitionsbeiträge , Anteile an verbundenen Unternehmen 0, für Sonstiges , Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen , Sondervermögen ,16 3. Rückstellungen Ausleihungen , Lohn- und Gehaltsrückstellungen , Wertpapiere , Unterhaltsvorschussrückstellungen 0, Öffentlich-rechtliche Forderungen , Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für 0,00 Abfalldeponien Forderungen aus Transferleistungen 0, Gebührenüberschussrückstellungen 0, Privatrechtliche Forderungen , Altlastensanierungsrückstellungen 0, Liquide Mittel , Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, 0,00 Gewährleistungen und anhängigen Gerichts- verfahren 3.7 Sonstige Rückstellungen 0,00 2 Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ,79 4. Verbindlichkeiten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse , Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ,45 3 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0, Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich ,61 gleichkommen 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0, Sonstige Verbindlichkeiten ,13 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten ,44 Bilanzsumme ,89 Bilanzsumme ,89-3 -
6 Grundsätzliches II. Grundsätzliches Die Eröffnungsbilanz der Stadt Achern basiert auf den Vorschriften der Gemeindeordnung in der Fassung vom sowie der Gemeindehaushaltsverordnung in der Fassung vom Sie stellt den Stand des Vermögens und der Schulden der Stadt Achern zum dar und ist nach den Vorgaben des 52 GemHVO gegliedert. Bewertet wird grundsätzlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten Nachfolgend werden die Bewertungskriterien schematisch dargestellt: Bewertung Grundstücke Grundsatz: Bewertung nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten Ausnahmen nach 62 Abs. 2-4 GemHVO - 4 -
7 Grundsätzliches Gebäudebewertung Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände wurde unter Berücksichtigung der Bewertungsgrundsätze nach 43 GemHVO durchgeführt. Sie wurden vorsichtig und einzeln bewertet
8 Bilanzierungsregeln III. Bilanzierungsregeln Die erstmalige Bewertung der Eröffnungsbilanz wird auf Grundlage von 62 GemHVO durchgeführt. Grundsatz dabei ist, dass die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach 46 GemHVO anzusetzen sind ( 62 Abs. 1 GemHVO). Gem. 62 Abs. 2 GemHVO wird davon ausgegangen, dass für den Zeitraum von sechs Jahren vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelt werden können. Bei der Stadt Achern reicht dieser Zeitraum bis zum zurück. Darüber hinaus bestehen noch einzelne Wahlrechte für die Bilanzierung: a) Aktivierungswahlrecht bei den Herstellungskosten 44 Abs. 2 und 3 GemHVO bietet ein Aktivierungswahlrecht bei den Herstellungskosten. Aktvierungswahlrecht bedeutet jedoch keinesfalls, dass bei der Herstellung die Wahl besteht, den Gegenstand überhaupt bilanziell zu aktivieren. Vielmehr wird eine Unter- und Obergrenze für den konkreten Wertansatz eines hergestellten Vermögensgegenstandes vorgegeben. Untergrenze: Obergrenze: Die Untergrenze setzt sich aus den Kostenarten Bei der Obergrenze kommen zu den Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne Pflichtbestandteilen noch Wahlbeund Sondereinzelkosten der Fertigung standteile hinzu. Freiwillig können zusammen. angemessene Materialgemeinkosten, Die Aktivierung dieser Kostenbestand- angemessene Fertigungsgemeinkosten, teile ist Pflicht. Sondergemeinkosten der Fertigung und Verwaltungsgemeinkosten berücksichtigt werden. Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Für die Bewertung der Vermögensgegenstände wurden in Achern die Herstellungskosten ohne den Ansatz von Gemeinkostenzuschlägen zu Grunde gelegt (Untergrenze). b) Erfahrungswerte zum Anschaffungszeitpunkt Wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden können, sind Erfahrungswerte anzusetzen, die den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechen und um die Abschreibungen zu vermindern sind ( 62 Abs. 2 GemHVO). Für Vermögensgegenstände, die vor dem angeschafft oder hergestellt wurden, können Erfahrungswerte angesetzt werden, die den Preisverhältnissen zum
9 Bilanzierungsregeln entsprechen und die dann ebenfalls um die Abschreibungen nach 46 GemHVO vermindert werden ( 62 Abs. 3 GemHVO). Bei Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken können örtliche Durchschnittssätze angesetzt werden, wenn die genauen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht vorliegen ( 62 Abs. 4 GemHVO). Für die Bewertung der Straßen können Erfahrungswerte für einzelne Straßenarten auf Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt werden ( 62 Abs. 4 GemHVO). Bei Waldflächen kann für den Aufwuchs 7.700,00 / Hektar und 2.600,00 / Hektar für die Grundstücksfläche angesetzt werden ( 62 Abs. 4 GemHVO). Die vorgenannten Ausnahmen wurden bei der Vermögensbewertung der Stadt angewandt. Sie werden bei den einzelnen Bilanzpositionen näher erläutert. c) Ausweis von empfangenen Zuweisungen und Beiträgen Gemäß 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO können empfangene Investitionszuweisungen und -beiträge als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden. Von diesem Wahlrecht wurde bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz Gebrauch gemacht. Es wurden separate Sonderposten gebildet (Bruttomethode). d) Verzicht auf den Ausweis von geleisteten Investitionszuschüssen Gemäß der Vereinfachungsregelung des 62 Abs. 6 Satz 2 GemHVO kann auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse verzichtet werden. Diese Vereinfachungsregelung wurde bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz mit Ausnahme der Aufnahme von Investitionszuschüssen an Zweckverbände für die zurückliegenden Jahre angewandt. Ab dem Rechnungsjahr 2012 werden alle geleisteten Investitionszuschüsse aktiviert. e) Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus 37 Abs. 1 GemHVO; die Vereinfachung für die Eröffnungsbilanz ist nach 38 Abs. 4 GemHVO zulässig. Auf dieser Grundlage wurde die Aktivierungsgrenze auf 410,00 (Netto) festgelegt. Sämtliche bewegliche Vermögensgegenstände wurden im Rahmen einer körperlichen Erstinventur u.a. mit Hilfe der Rechenzentrumssoftware KAI erfasst und bewertet. Die Bewertung erfolgte nach der Vereinfachungsregelung des 62 Abs. 1 GemHVO. Daher wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als 6 Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt, von einer Aufnahme in die Vermögensrechnung abgesehen
10 Bilanzierungsregeln f) Aktivierungspflicht für das immaterielle Vermögen Auch hier wird die Aktivierungsgrenze auf 410,00 (Netto) festgelegt. Beschaffungen im Zeitraum vor den 6 Jahren bis zum Stichtag für die Eröffnungsbilanz werden nicht in der Vermögensrechnung berücksichtigt. g) Festwertverfahren gemäß 37 Abs. 2 GemHVO Das Festwertverfahren ist nur für Vermögensgegenstände des Sachvermögens zulässig. Hier werden die Vermögensgegenstände mit einem Festwert bewertet und mit diesem gleich bleibenden Wert in die Bilanz aufgenommen. Es liegt die Fiktion zu Grunde, dass die jährlichen Zugänge und der jährliche Verbrauch bzw. die Abgänge oder Abschreibungen sich in etwa ausgleichen, so dass die jährlichen Ersatzbeschaffungen sofort in voller Höhe als Aufwand behandelt werden. In folgenden Bereichen wird das Festwertverfahren angewendet: Schülertische-/stühle Schulbücher (Klassensätze) Ausleih-Geschirr (Umweltgeschirr) Ausleihmedien, Bücher u.a. der Stadtbibliothek h) Gruppenbewertung gemäß 37 Abs. 3 GemHVO Bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens und anderen gleichartigen oder annähernd gleichwertigen beweglichen Vermögensgegenständen und Rückstellungen darf die Gruppenbewertung durchgeführt werden. Hierbei werden gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände / Rückstellungen zusammengefasst und über den einfachen gewogenen Durchschnitt bewertet. Dieses Verfahren kommt bei der Stadt Achern nicht in Betracht
11 Bilanzposten IV. Erläuterung der einzelnen Bilanzposten Aktiva ,89 Entsprechend 52 Abs. 3 GemHVO enthält die Aktivseite das Vermögen, die Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite stellt die Mittelverwendung dar. 1. Vermögen ,68 1.1) Immaterielle Vermögensgegenstände ,24 Immaterielle Vermögensgegenstände sind alle Vermögensgegenstände, die körperlich nicht fassbar sind, die nicht den Sach- oder Finanzanlagen zuzuordnen sind und solche, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen. Sie müssen einzeln existent sein und selbständig bewertet werden können. Immaterielles Vermögen wird nur aktiviert, wenn es entgeltlich erworben wurde. Selbst hergestelltes immaterielles Vermögen darf demnach nicht aktiviert werden. Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend EDV-Programme und Software-Lizenzen ausgewiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag älter als 6 Jahre waren, wurden nicht erfasst. Der niedrige Ansatz ist darauf zurückzuführen, dass die Standardsoftware in der Regel im Paket mit neuen Computern beschafft wird und kommunale Fachverfahren vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellt werden. 1.2) Sachvermögen ,76 Zum Sachvermögen gehören unbebaute und bebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte, Infrastrukturvermögen, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau ) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,64 Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden, wie Grünflächen, Ackerland, Wald/Forsten und sonstige unbebaute Grundstücke einschließlich aller Grundstücke, die im Erbbaurecht vergeben sind. Im Eigentum der Stadt Achern befinden sich insgesamt unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca ha
12 Bilanzposten Der Wert gliedert sich folgendermaßen auf: Grund und Boden bei Grünflächen ,26 Aufwuchs bei Grünflächen ,04 Ackerland ,88 Grund und Boden bei Wald, Forsten ,02 Aufwuchs bei Wald, Forsten ,90 Sonstige unbebaute Grundstücke ,54 Die Trennung von unbebauten Grundstücken im Innen- und Außenbereich wirkt sich folgendermaßen aus: Im Außenbereich wird pauschal der örtliche Durchschnittswert für landwirtschaftliche Grundstücke je Gemarkung verwendet. Dieser errechnet sich aus den vom Gutachterausschuss festgelegten landwirtschaftlichen Bodenrichtwerten. Stadtteil Achern Fautenbach Gamshurst Großweier Mösbach Oberachern Önsbach Sasbachried Wagshurst Durchschnittswert 3,00 /m² 3,00 /m² 1,00 /m² 1,50 /m² 2,50 /m² 4,00 /m² 3,50 /m² 3,00 /m² 3,00 /m² Für Gemarkungen außerhalb des Gemeindegebietes werden pauschal 1,92 /m² (Preisindex für landwirtschaftliche Flächen im Durchschnitt in Baden-Württemberg) festgesetzt. Dies betrifft Grundstücke der Stadt u.a. auf den angrenzenden Gemarkungen Sasbach, Sasbachwalden und Kappelrodeck. Im Innenbereich werden für Grundstücke mit Erbbaurecht, Betriebsflächen sowie baureifer Baugebiete (erschlossen + parzelliert) die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses zum Stichtag zugrunde gelegt. Pauschal werden mit örtlichen Durchschnittswerten je Gemarkung bewertet die: Grünanlagen, Sportanlagen, Spielplätze, Kleingartenanlagen Ungenutzte Grünflächen (z.b. Straßenbegleitgrün) Wasserflächen Unreifes Bauland Grünfläche ,30 ist der in kommunalem Besitz befindliche Grund und Boden, der als Parkanlagen oder als sonstige Erholungsflächen genutzt wird, einschließlich der zugehörigen Oberflächengewässer, des Aufwuchses, der Einbauten/Aufbauten und der Ausstattung. Zu dieser Bilanzposition gehören beispielsweise nicht selbständige Spielplätze und Kleingartenanlagen ohne wesentliche (Auf-)bauten
13 Bilanzposten Hier werden für den Aufbau pauschal nach der Grünen Doppik 1/2009 FH Osnabrück für Grünanlagen/Spielplätze 26,10 /m² und für Schreber-/Kleingärten 5,60 /m² angesetzt, während der Grund und Boden mit dem örtlichen Durchschnittswert bemessen wird. Ackerland ,88 ist landwirtschaftlich und gartenbaulich, kommerziell oder für eigene Zwecke genutzte Fläche z.b. Streuobstwiesen, Naturschutzflächen, Biotope. Hier werden die oben genannten örtlichen Durchschnittswerte je Gemarkung zugrunde gelegt. Wald/ Forsten ,92 ist der Grund und Boden mit Aufwuchs, der forstwirtschaftlich genutzt wird. Zur genaueren Definition des Waldes wird auf 2 des Landeswaldgesetzes von 1995 verwiesen. Demnach gehören auch kahl geschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen und Holzlagerplätze zum Wald. Bei der Bewertung der forstwirtschaftlich genutzten Flächen gilt die Besonderheit, dass der Gesetzgeber bereits Pauschalwerte vorgibt, welche immer dann angewandt wurden, wenn keine AHK ermittelt werden konnten. Demnach können für die Grundstücksfläche 0,26 pro m² und für den Aufwuchs zwischen 0,75 und 0,82 pro m² angesetzt werden. Gemäß dem Bilanzierungsleitfaden wurde der Grundstückswert in Höhe von 0,26 pro m² übernommen und für den Aufwuchs 0,77 pro m² angesetzt. Sonstige unbebaute Grundstücke ,54..sind alle nicht bebauten Grundstücke, die weder Grünfläche, Ackerland noch Wald/Forsten sind. Hierunter fallen beispielsweise sämtliche zur Vermarktung stehenden städtischen Bauplätze und Gewerbegrundstücke. Weiterhin zählen dazu Unland, Bach- und Grabengrundstücke. Die zum Stichtag der Eröffnungsbilanz vorhandenen städtischen Bauplätze (erschlossen + parzelliert) wurden mit den jeweiligen vom Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwerten erfasst ) Bebaute Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte ,64 Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude oder sonstige Aufbauten befinden. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken wurden zunächst der Grund und Boden, analog der unbebauten Grundstücke und anschließend die Aufbauten bewertet. Für die Bewertung der Gebäude sollen grundsätzlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt werden
14 Bilanzposten Sofern diese nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden können, wurden die Gebäudeversicherungswerte von 1914 herangezogen. Diese wurden mit Hilfe von Baukostenindizes auf die Erwerbs-/Baujahre umgerechnet. Bei der Ermittlung des Altbestandes wurde angenommen, dass technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen in der Berechnung der Indexmethode schon enthalten und nicht gesondert zu erfassen sind. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurde in der Regel von einer mittleren Nutzungsdauer laut NHK2000 ausgegangen. Sollten die Aufbauten keinem Gebäudetyp der NHK2000 entsprechen, wurden die AfA-Tabellen von Baden-Württemberg bzw. angrenzenden Bundesländern zu Hilfe genommen. Die bebauten Grundstücke wurden in die folgenden Kategorien eingeteilt: Grundstücke bei Wohnbauten ,11 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten ,14 Grundstücke der Sozialen Einrichtungen ,21 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Sozialen ,00 Einrichtungen Grundstücke der Schulen ,06 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen ,66 Grundstücke der Kultur-, Sport- und Gartenanlagen ,15 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen der Kultur-, Sport- und ,17 Gartenanlagen Grundstücke der sonstigen Dienst-, Geschäfts-, Betriebsbauten ,57 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, ,57 Geschäfts-, Betriebsbauten Unter der Bilanzposition Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen sind auch die Außenspielbereiche der Kindertagesstätten einbezogen. In der Position Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen der Kultur- Sport- und Gartenanlagen sind die Spielplätze als wesentlicher Teil enthalten. Selbständige Spielplätze und Sportanlagen mit wesentlichen Aufbauten (eingezäunter Bolzplatz, Fußballplatz mit Vereinsheim) werden als bebautes Grundstück bilanziert. Eine Wiese mit zwei Fußballtoren oder eine Grünfläche mit mehreren Spielgeräten werden als unbebautes Grundstück betrachtet. Die vorhandenen Spielgeräte sind im Bilanzwert des beweglichen Vermögens enthalten, soweit sie nach dem angeschafft wurden ) Infrastrukturvermögen ,13 Zum Infrastrukturvermögen gehören der Grund und Boden sowie der Aufbau für Straßen, Wege, Brücken, Tunnel, Friedhöfe, Wasserbauliche Anlagen und sonstige Bauten. Beim Infrastrukturvermögen wurden der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebseinrichtungen, Bauwerke separat bewertet
15 Bilanzposten Die Wertermittlung von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens wurde aufgrund 62 Abs. 4 GemHVO durch örtliche Durchschnittswerte vergleichbar der landwirtschaftlichen Grundstücke vorgenommen. Die Bewertung des Straßenkörpers erfolgte im Zusammenhang der Straßenzustandserfassung. Bei der Bewertung wird keine Unterteilung der einzelnen Straßenschichten (Unterbau und Deckschicht) vorgenommen. Das Straßenzubehör (z.b. Verkehrszeichen, Beleuchtung, Lichtsignalanlagen und Bepflanzungen) ist bereits in den Wert der Straße eingerechnet. Folgende Unterteilung der Straßenarten und typen wurde auf der Basis der Durchschnittswerte in Baden-Württemberg vorgenommen: Einheitspreise Preise 2005 EUR Preise 2011 EUR Abschreibungsdauer (Jahre) Wertobjekt Einheit Fahrbahnen 1. Hauptverkehrsstraße Preis / m² 82,18 95, Haupterschließungsstraße Preis / m² 73,89 90, Anliegerstraße Preis / m² 69,79 85, unbefestigt Preis / m² 31,20 38, Wirtschaftsweg Preis / m² 43,51 53, Platz Preis / m² 65,68 80, Parkplatz Preis / m² 64,04 78,00 25 Nebenanlagen an BLK Preis / m² 24,63 30,00 25 Baupreis-Index Basisjahr = 2005 Die Durchschnittswerte pro Straßenart sind mit beispielhaften Maßnahmen in Achern aus dem Jahre 2011 vergleichbar. Die Bestimmung der Abschreibungsdauer (Restnutzungsdauer der jeweiligen Straßenklasse) erfolgt entsprechend dem Ausbaustandard bzw. der Verkehrsbeanspruchung/-belastung der jeweiligen Straße. Als Grundlagen der Bewertung wurden die jeweiligen Baujahre der Straßen und Nebenanlagen, die m²-flächen, sowie die jeweiligen Straßenarten ermittelt. Die Anschaffungskosten wurden auf der Basis: (Fläche in m²) x ( Baupreisindex in %) x (Einheitspreis 2005 in ) = (Baukosten im Baujahr) ermittelt ) Bauten auf fremden Grund und Boden 2.872,00 Die auf Grund und Boden Dritter stehenden Bauten wurden - wie bei Bilanzposition erläutert - bewertet und aktiviert. Hierunter fallen u.a. Buswartehäuschen, Grillhütten und Toilettenanlagen ) Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4.295,49 Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Vermögen. Grundsätzlich sind Kunstwerke und Kunstdenkmäler mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Lagen diese
16 Bilanzposten nicht vor, wurden aktuelle Versicherungswerte ausgewiesen. Kunstgegenstände und Kunstwerke unterliegen im Regelfall keiner gewöhnlichen Wertminderung, d.h. diese Vermögenswerte werden nicht abgeschrieben. Auch hier wurden die Vereinfachungsregeln in Anspruch genommen, wonach bei Vermögensgegenständen, welche länger als 6 Jahre vor dem Stichtag angeschafft wurden oder betragsmäßig im Einzelfall unter 410,00 (Netto) lagen, angewendet und von der Aktivierung in der Vermögensrechnung abgesehen /1.2.7) Bewegliches Vermögen ,93 Das bewegliche Vermögen umfasst Fahrzeuge, Maschinen, Technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Telekommunikations- und EDV- Ausstattung und Musikinstrumente. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus 37 Abs. 1 GemHVO; die Vereinfachung für die Eröffnungsbilanz ist nach 38 Abs. 4 GemHVO zulässig. Demnach wurde in Achern die Aktivierungsgrenze auf 410 (Netto) festgelegt. Seit dem Jahr 2010 wurden sämtliche bewegliche Vermögensgegenstände im Rahmen einer körperlichen Erstinventur mit Hilfe der Inventarisierungssoftware Kai erfasst und bewertet. Die Bewertung erfolgte nach der Vereinfachungsregelung des 62 Abs. 1 GemHVO. Daher wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als 6 Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt, von einer Aufnahme in die Vermögensrechnung abgesehen. Das bewegliche Vermögen lässt sich untergliedern in: Maschinen und technische Anlagen ,36 Fahrzeuge ,68 Betriebs- und Geschäftsausstattung ,89 inkl. Telekommunikations- und EDV- Ausstattung, Musikinstrumente Weiterhin haben wir die Möglichkeit der Festbewertung gem. 37 Abs. 2 GemHVO in Anspruch genommen. Bei der Bildung von Festwerten wird davon ausgegangen, dass ein gleichbleibender Wertansatz für gleichartige Vermögensgegenstände, welche in größerer Menge vorhanden sind und regelmäßig ersetzt werden, angesichts des Verhältnisses zum Bilanzvolumen gerechtfertigt bzw. von nachrangiger Bedeutung ist. Der Wertansatz beläuft sich auf 50 % der aktuellen AHK und wird auf 5 Jahre fixiert. In folgenden Bereichen wird das Festwertverfahren angewandt: Schülertische-/stühle Schulbücher (Klassensätze) Ausleih-Geschirr (Umweltgeschirr) Ausleihmedien, Bücher u.a. der Stadtbibliothek
17 Bilanzposten Im Bereich der Städtischen Betriebe (Fuhrpark/Bauhof/Gärtnerei) wurde anstatt des o.g. Verfahrens das Bauhofprogramm ARES gemäß den Stammsätzen der Geräte, Maschinen und Fahrzeuge einbezogen, da hier auch die unterjährigen Zu- und Abgänge dargestellt werden. Bei der Feuerwehr wurden bei den Fahrzeugen gleichzeitig die Anschaffungskosten für die feuerwehrtechnische Beladung aktiviert, zumal die Beschaffung meistens zeitgleich erfolgt. Die Bestandsveränderungen werden in einem separaten EDV-Programm im Feuerwehrwesen nachgewiesen ) Vorräte ,53 Vorräte sind Vermögensgegenstände (> 410 ), die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Stadt dienen, wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Vorräte werden verbraucht, sie sind nicht abnutzbar. Sie sind daher nicht planmäßig abzuschreiben (vgl. 46 Abs.1 GemHVO). Die aktivierten Vorräte (Streusalz, Reinigungsmittel und Büromaterial) wurden durch eine Inventur ermittelt und zu den tatsächlich geleisteten Einstandspreisen nach dem FIFO- Verfahren bzw. nach der Durchschnittswertmethode bewertet ) Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,40 Hier werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Achern steht oder das sich zum Bilanzstichtag in Herstellung befindet, nachgewiesen. Beispielsweise ist der Umbau des Südflügels in der Illenau zum Verwaltungsgebäude mit der Größenordnung von ,09 enthalten. 1.3 Finanzvermögen ,68 Das Finanzvermögen gliedert sich in die nachfolgenden Bilanzpositionen ) Sonstige Beteiligungen und Kapitalanlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen ,57 Eine sonstige Beteiligung liegt vor, wenn die Kommune keinen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Folgende Sonstige Beteiligungen sind vorhanden: Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken ,
18 Bilanzposten Arbeitsfördergesellschaft Ortenau ggmbh 3.660,00 Badischer Gemeindeversicherungsverband 2.700,00 Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau GmbH 1.400,00 Nachrichtlich: Weitere Beteiligungen/Mitgliedschaften: Zweckverband Musik- und Kunstschule Achern - Oberkirch Zweckverband Acherner Mühlbach EVTZ Eurodistrikt Strasbourg/Ortenau Bezüglich der vorstehend nachrichtlich aufgeführten Beteiligungen/Mitgliedschaften wird auf den städtischen Beteiligungsbericht verwiesen ) Sondervermögen ,16 Unter dieser Position werden die rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe mit dem Stammkapital und den Rücklagen abgebildet. Eigenbetrieb Stadtwerke Achern ,91 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Achern 0,00 Eigenbetrieb Campingplatz und Strandbad am Achernsee , ) Ausleihungen ,47 Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z.b. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- und Leistungsforderungen. Zu den Ausleihungen zählen auch Genossenschaftsanteile. Die Stadt Achern hält folgende Genossenschaftsanteile: Baugenossenschaft Familienheim Mittelbaden eg 3.680,47 Volksbank Achern eg 1.700,00 Waldservice Ortenau eg 5.000, ) Wertpapiere und sonstige Einlagen ,00 Diese Bilanzposition beinhaltet die Geldanlagen ) Öffentlich-rechtliche Forderungen ,69 Die öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhalten Gebühren, Beiträge und Steuern. Die offenen Forderungen wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag mit ihren kameralen Buchwerten, getrennt nach Forderungsarten, übernommen
19 Bilanzposten Die größten Posten der öffentlich-rechtlichen Forderungen sind Forderungen aus Steuern in Höhe von ,32. Eine Forderungsübersicht ist im Anhang beigefügt ) Privatrechtliche Forderungen ,81 Die privatrechtlichen Forderungen ergeben sich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von ,17, den Kassenkrediten gegenüber den Stadtwerken in Höhe von ,00, sowie den übrigen privatrechtlichen Forderungen in Höhe von , ) Liquide Mittel ,98 Unter dieser Position wird der Kassenbestand abgebildet. Die Gesamtsumme setzt sich aus den Kontoständen der Bankkonten, sowie Zahlstellen und Handvorschüssen zusammen. 2. Abgrenzungsposten ,21 2.1) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ,79 Nach 48 Abs. 1 GemHVO sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungen aus der Personalkostenverbuchung. 2.2) Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse ,42 Nach 40 Abs.4 Satz 1 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden. Für die Eröffnungsbilanz wird von der Vereinfachungsregelung des 62 Abs. 6 Satz 2 GemHVO teilweise Gebrauch gemacht und mit Ausnahme der Aufnahme von Zuweisungen an Zweckverbände auf die Ausweisung der Investitionszuschüsse verzichtet. Ab dem Rechnungsjahr 2012 werden alle geleisteten Investitionszuschüsse aktiviert. Im Rahmen der Mitgliedschaft im Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Achern (IKG) hat die Stadt Achern zum Eröffnungsbilanzstichtag Investitionszuschüsse in Höhe von ,42 geleistet
20 Bilanzposten Passiva ,89 Entsprechend 52 Abs. 4 GemHVO enthält die Passivseite die Kapitalposition, die Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite einer Bilanz gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft. 1. Kapitalposition ,12 Die Kapitalposition umfasst das Eigenkapital der Stadt im eigentlichen Sinne. 1.1) Basiskapital ,12 Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung (Bilanz) ergebende Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite der Bilanz. Das Basiskapital der Kommune ist die im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße, die später in den jeweiligen Jahresabschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1.2) Rücklagen ,00 Rücklagen sind Teil der Kapitalpositionen der Bilanz. Nach 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu bilden. Außerdem können Rücklagen für andere Zwecke gebildet werden. Sie entsprechen nicht der bisherigen Allgemeinen Rücklage in der Kameralistik ) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 Diese Position entfällt bei der Eröffnungsbilanz ) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 Diese Position entfällt bei der Eröffnungsbilanz ) Zweckgebundene Rücklagen ,00 Folgende zweckgebundene Rücklagen werden bei der Stadt Achern geführt: Stellplatzablöse ,
21 Bilanzposten Zweckgebundener Nachlass ,00 Anrechenbare Sanierungsmittel Illenau ,00 2. Sonderposten ,73 Als Sonderposten werden überwiegend Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge auf der Passivseite dargestellt (Bruttomethode). Die Auflösung erfolgt in der Regel im selben Zeitraum wie die Abschreibung des damit finanzierten Vermögensgegenstandes. 2.1) Sonderposten für Investitionszuweisungen ,25 Bei Sonderposten für Investitionszuweisungen handelt es sich um Mittel, die die Stadt Achern für die Finanzierung von Investitionen (Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen) erhalten hat. 2.2) Sonderposten für Investitionsbeiträge ,66 Diese beinhalten die Erschließungsbeiträge nach 20 ff., 33 ff. KAG. 2.3) Sonderposten für Sonstiges ,82 Zu dieser Bilanzposition gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb einschließlich Geld- und Sachspenden mit investivem Verwendungszweck. Auch die Sonderposten für Anlagen im Bau werden hier bilanziert. 3. Rückstellungen ,83 Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit jedoch noch nicht bekannt sind. Mit Rückstellungen werden bereits zum Abschlussstichtag erkennbare erfolgswirksame Auswirkungen künftiger Risiken in der Ergebnisrechnung vorweg genommen (Vorsichtsprinzip). Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig sind. Es gibt Pflicht- und Wahlrückstellungen ( 41 GemHVO). 3.1) Lohn- und Gehaltsrückstellungen ,83 Eine der zwingend zu bildenden Rückstellung ist die Lohn- und Gehaltsrückstellung im Rahmen der Altersteilzeit. Bilanziert werden darf lediglich das sogenannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freizeitphase
22 Bilanzposten Nachrichtlich: Pensionsrückstellungen In Folge von Art. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom bildet der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg für seine Mitglieder und für seinen eigenen Bereich Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen oder vertraglichen Ansprüchen nach 27 Abs. 5 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (GKV). Die Pensionsrückstellungen werden zum Barwert der erworbenen Versorgungsansprüche nach dem Teilwertverfahren ermittelt; dabei ist ein Rechnungszinsfuß (aktuell bei 6 %) zu Grunde zu legen, der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes für Pensionsrückstellungen maßgebend ist. Den Berechnungen zu Grunde gelegt werden aktuell die Generationentafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck. Mit Schreiben vom teilte uns der KVBW mit, dass nach 27 Abs. 5 GKV eine Pensionsrückstellung für die Beamtinnen und Beamten der Stadtverwaltung Achern in Höhe von gebildet worden ist. 4. Verbindlichkeiten ,77 Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind einzeln zu bewerten. 4.2) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ,45 Die Höhe der Schulden entspricht dem Wert des letzten kameralen Jahresabschlusses. Die Schuldenübersicht nach 55 Abs. 2 GemHVO ist im Anhang beigefügt. 4.3) Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ,61 Unter dieser Bilanzposition werden vor allem die sog. Finanzierungen von Baugebieten außerhalb des Haushalts als kreditähnliche Rechtsgeschäfte abgebildet. Der genannte Betrag betrifft die Baugebiete Kirchweg in Gamshurst und Freudenstück in Fautenbach. 4.4) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,58 Eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung entsteht, wenn eine Lieferung oder Leistung zum Jahresende bereits erbracht, jedoch noch nicht bezahlt wurde
23 Bilanzposten 4.6) Sonstige Verbindlichkeiten ,13 Der Posten ist ein Sammel- und Auffangposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht einem anderen Verbindlichkeitsposten zugeordnet werden können. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit durchlaufenden Geldern (früher Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge). 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten ,44 Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag erhaltene Einnahmen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hierunter fallen z.b. im Voraus erhaltene Mieten, Pachten und Zinsen. Bei (nahezu) jährlich gleich bleibenden Beträgen kann von einer Abgrenzung abgesehen werden. Unter dieser Bilanzposition werden die Grabnutzungsgebühren erfasst, die zu Beginn der Grabstättennutzung in voller Höhe für die gesamte Nutzungsdauer erhoben werden. Außerdem sind hier bereits im Jahr 2011 erhaltene Einzahlungen für Ordnungswidrigkeiten enthalten, die erst im Jahre 2012 zu Ertrag führten
24 Zusätzliche Angaben nach GemHVO Verwaltungsorgane Oberbürgermeister Muttach Klaus Bürgermeister Stiefel Dietmar Mitglieder des Gemeinderates: CDU-Fraktion Berger Ulrich Ortsvorsteher Federle Andreas Früh Karl Fraktionsvorsitzender Keller Bernhard Lorenz Leopold Rösch Christine Ortsvorsteherin Schuchter Sonja Ortsvorsteherin Winzer Reinhold Zorn Christan Ortsvorsteher FW-Fraktion Bär Klaus Bold Johannes Glaser Gebhard Ortsvorsteher Gleiß Edgar Keller Thomas Kiefer Richard Ortsvorsteher Kohler Dr. Thomas Fraktionsvorsitzender Morgenstern Hans Jürgen Ortsvorsteher ABL-Fraktion Früh Dr. Reinhard Hoggenmüller Gabriele Huber Peter Nock Manfred Römer Jutta Fraktionsvorsitzende Weber Gerhard Bürgerforum Glaser Kist SPD Singrün Rolf Roland Markus
25 Zusätzliche Angaben nach GemHVO Vermögensübersicht * Stand des Vermögens zum Vermögen ** *** 1. Immaterielle Vermögensgegenstände ,24 EUR 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Infrastrukturvermögen , Bauten auf fremden Grund und Boden 2.872, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4.295, Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,40 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen) 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0, Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen , Sondervermögen , Ausleihungen , Wertpapiere ,00 Insgesamt ,67 * "Anlagenspiegel" ** Die Gliederung richtet sich nach der Vermögensrechnung (Bilanz) gemäß 52 GemHVO; die Aufzählung wird beschränkt auf die Aktivposten 1.1 (immaterielle Vermögensgegenstände), 1.2 (Sachvermögen) und 1.3 (Finanzvermögen ohne Forderungen) *** entspricht Stand zum des Vorjahres
26 Zusätzliche Angaben nach GemHVO Schuldenübersicht Art der Schulden (Gliederung richtet sich nach der Bilanz, Passivposten 4.1, 4.2 und 4.3 (Anleihen, Kreditaufnahmen inklusive Kassenkredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte) Gesamtbetrag am EUR davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr EUR über 1 bis 5 Jahre EUR mehr als 5 Jahre 1 Geldschulden ,45 0,00 0, , Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Kredite für Investitionen ,45 0,00 0, , Bund Land Gemeinden und Gemeindeverbände Zweckverbände und dergleichen sonstiger öffentlicher Bereich ,30 0,00 0, , Kreditmarkt ,15 0,00 0, , Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen EUR , ,61 0,00 0,00 Gesamtschulden , ,61 0, ,45 Forderungsübersicht (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) Art der Forderungen * Gesamtbetrag zum ** EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen ,69 2. Forderungen aus Transferleistungen 0,00 3. Privatrechtliche Forderungen ,81 Summe aller Forderungen ,50 * Die Gliederung richtet sich nach dem Aktivposten 1 der Vermögensrechnung (Bilanz) gemäß 52 GemHVO ** entspricht Stand zum des Vorjahres
27 Zusätzliche Angaben nach GemHVO Übersicht über den Stand der Rückstellungen Stand Art - EURO - 1. Rückstellungen gemäß 41 Abs. 1 GemHVO 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen , Unterhaltsvorschussrückstellungen 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 2. Sonstige Rückstellungen gemäß 41 Abs. 2 GemHVO Rückstellungen gesamt ,
28 Zusätzliche Angaben nach GemHVO Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres davon voraussichtlich fällige Auszahlungen Maßnahmen Jahr Beschaffung Feuerwehr; Stadt Achern Sanierung Obere Bergstraße/Zur Friedrichshöhe; Oberachern Beschaffung Ladog Mähgerät Wirtschaftsweg entlang der Achertalbahn/Bölgen Rathaus Illenau Summe ,00 0,00 Nachrichtlich im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen Kreditermächtigungen Kreditermächtigungen aus dem Jahr Bürgschaften Art der Bürgschaften und Zweckbestimmungen Ausfallbürgschaften gegenüber der L-Bank für Baudarlehen 1/3 aus ,70 Haftungssumme am ,
29
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