Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-AB/B

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 15 Amt für Soziale Sicherung S-I-AB/B Dritter Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München Produkt Förderung von Bildung, Aktivitäten und Engagement behinderter und älterer Menschen Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Einrichtung und Besetzung der Stelle der bzw. des Behindertenbeauftragten Der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschloss in der Vollversammlung am , die Stelle eines bzw. einer Behindertenbeauftragten einzurichten (Sitzungsvorlage Nr / V 04346). Ferner wurden die Satzung, die Regelungen zur Ausstattung des Büros, zur Aufwandsentschädigung und zum Berichtswesen beschlossen. Nach der Wahl durch das Plenum des Behindertenbeirats am wurde Herr Oswald Utz als Behindertenbeauftragter von der Vollversammlung des Stadtrats am einstimmig bestellt (Sitzungsvorlage Nr / V 05796). Herr Utz wurde nach Ablauf der ersten Wahlperiode mit Beschluss vom im Amt bestätigt. Inzwischen hat Herr Utz, nach seiner Wahl durch die Vollversammlung des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München und Beschluss vom , seine dritte Amtszeit angetreten (Sitzungsvorlage Nr / V 10718). Mit diesem Beschluss wird auch die Personalzuschaltung von insgesamt 1,75 Vollzeitäquivalenten für das Büro des Behindertenbeauftragten angestrebt. Um den Tätigkeitsbericht des Behindertenbeauftragten nicht formal zu überfrachten, wird vom Muster für Finanzierungsbeschlüsse leicht abgewichen. In den Punkten 3.2 und 3.3 dieser Vorlage sind Mehrbedarfe für Sach- und Personalkosten jedoch transparent und abschließend dargestellt. An dieser Stelle sei auch auf die Beschlussvorlage zum 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom (Sitzungsvorlage Nr / V und V 12112) verwiesen, die mit diesem Beschluss in einem engen thematischen Zusammenhang steht.

2 Seite 2 von Bericht des Behindertenbeauftragten für die Jahre 2011 und 2012 Den ersten Bericht legte der Behindertenbeauftragte vor Ablauf seiner ersten Amtsperiode und der Wahl einer bzw. eines neuen Beauftragten vor. Der zweite Tätigkeitsbericht über die Arbeit in den Jahren 2009 und 2010 wurde dem Stadtrat am vorgelegt (Sitzungsvorlage Nr / V 08413). Da die Satzung 1 einen zweijährigen Bericht der bzw. des Behindertenbeauftragten vorsieht, wird nun der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 und 2012 zum Ende der zweiten Amtszeit vorgelegt (Anlage 1). Im Bericht werden Aussagen zur Ausgangssituation, zu der Entwicklung der Arbeitsschwerpunkte, der politischen Arbeit, der Beratung sowie zur Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit getroffen. Die Tendenzen und Schwerpunkte der letzten Jahre haben sich bestätigt. Aus den Erfahrungen seiner Arbeit leitet der Behindertenbeauftragte folgende Forderungen ab: 2.1 Das neue Quartier Freiham als Chance Mit meiner ersten Forderung möchte ich die Stadtverwaltung und -politik gerne dazu aufrufen, das Thema Inklusion im neuen Stadtteil Freiham ernsthaft anzugehen. Dort bietet sich nämlich die einmalige Chance, einen zukunftsfähigen, tatsächlich inklusiven Stadtteil zu planen. Denn Inklusion meint weit mehr als das bloße Abarbeiten gesetzlicher Bestimmungen. Im Moment erlebe ich aber leider das Gegenteil: Die Leitidee der Inklusion ist keineswegs Planungsgrundlage in Freiham. Vielmehr werden dort nur die gesetzlichen Vorschriften beim barrierefreien Bauen umgesetzt. Eine Beteiligung von Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragtem ist bislang nicht erfolgt. Dieses, meines Erachtens exklusive, Planungsverständnis führt dann zwangsläufig zu unbefriedigenden Ergebnissen. Bestes Beispiel dafür ist die neue S-Bahn-Station Freiham: Diese wurde ohne Einbeziehung von Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragtem mit Aufzug und zusätzlicher Rampe fertiggestellt. Allerdings ist die Rampe so steil gebaut, dass nun von der Deutschen Bahn ein Schild angebracht werden wird, das Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern die Benutzung derselben verbietet. Die gesetzliche Vorschrift der barrierefreien Zugänglichkeit ist zwar mit dem Aufzug erfüllt. Dennoch empfinde ich dieses Planungsergebnis als Diskriminierung und hoffe, dass die notwendigen Konsequenzen gezogen werden. 1 Erster und zweiter Tätigkeitsbericht sowie die Satzung sind online unter verfügbar

3 Seite 3 von 15 Ich fordere die Stadtverwaltung und -politik daher auch an dieser Stelle auf, das Thema Inklusion zur verbindlichen Planungsgrundlage zu machen und Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragten in alle Planungsprozesse zum neuen Stadtteil 'Freiham' einzubinden. 2.2 Strukturen für die Bearbeitung des Querschnittsthemas Behinderung in der Landeshauptstadt München Meine Mitarbeit am ersten Aktionsplan der Landeshauptstadt München und die Erfahrung aus zwei Amtsperioden haben gezeigt, dass in der Stadtverwaltung bereits an zahlreichen Stellen die Themen Behinderung und Inklusion bearbeitet werden. Allerdings sind diese Organisationseinheiten meiner Meinung nach nicht immer ideal miteinander vernetzt. Darüber hinaus bestehen mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten ehrenamtliche Strukturen, die ihr spezifisches Fachwissen ebenfalls in die Stadtverwaltung einbringen, in diese aber nicht integriert sind. Das Ergebnis dieser Strukturen ist häufig, dass eine Aufgabe an mehreren Stellen ohne gegenseitige Kenntnis oder aber auch ohne ausreichende Einbindung bearbeitet wird. Eine Chance, dies besser zu verzahnen ergibt sich auch durch die Notwendigkeit, das Thema Inklusion nachhaltig auch organisatorisch in der Stadtverwaltung zu verankern. Der Behindertenbeirat hat daher auf seiner Klausur im Februar 2013 die derzeitigen Strukturen diskutiert und sich Gedanken gemacht, wie die Themen Behinderung und Inklusion in der Stadtverwaltung künftig bearbeitet werden sollten. In Folge dieses Diskussionsprozesses sind zwei Positionspapiere entstanden, die die Forderungen von Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragtem im Hinblick auf die zu schaffenden Strukturen enthalten. Uns ist wichtig, dass die Strukturen, in denen die Querschnittsthemen Inklusion und Behinderung in der Stadtverwaltung bearbeitet werden auf den Prüfstand kommen und optimiert werden. Mit unseren Vorschlägen hoffen wir, hierfür den richtigen Anstoß gegeben zu haben. 2.3 Ausstattung des Amtes der/des Behindertenbeauftragten Wie dieser Tätigkeitsbericht zeigt und auch schon meine vorangegangenen Tätigkeitsberichte deutlich gemacht haben, haben die Aufgaben des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München in den letzten Jahren massiv zugenommen und wachsen immer noch weiter. Besonders der Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt München hat an zahlreichen Stellen zu Diskussionen und Maßnahmen geführt, die meine Einbindung erforderlich machen. Außerdem habe ich durch den Prozess der Umstrukturierung des Behindertenbeirats 2008 zahlreiche zusätzliche Aufgaben erhalten. So ist die / der Behindertenbeauftragte nun geborenes Mitglied im Vorstand des Behindertenbeirats und vertritt diesen nach außen. Des Weiteren hat auch die Anzahl der Planungsprozesse, in die der Behindertenbeauftragte einzubeziehen ist

4 Seite 4 von 15 in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Grund dafür ist, dass München (...) nach wie vor weiter wächst und deshalb auch weiter ausgebaut werden muss. In die Verkehrsplanungen muss ich dann beispielsweise aufgrund des Gemeindefinanzierungsgesetzes mit einbezogen werden und trage meines Erachtens auch eine weitreichende Verantwortung. Zu guter Letzt ist die hohe Nachfrage meines Beratungsangebots, wie beschrieben, aufgrund der vielfältigen Problemlagen für Menschen mit Behinderungen in München ungebrochen. Diese Zunahme an Aufgaben ist meiner Meinung nach grundsätzlich zu begrüßen. Sie zeigt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in Verwaltung, Politik und Planung mehr und mehr mitgedacht werden. Dennoch macht diese veränderte Situation aber dringend eine Aufwertung und bessere Ausstattung des Amtes der / des Behindertenbeauftragten erforderlich. Dieses versteht sich als Ombudsstelle und hat den Anspruch, alle Münchnerinnen und Münchner mit Behinderungen zu vertreten und sich für deren Belange einzusetzen. Um diesem Anspruch auch gerecht werden zu können, fordere ich, eine neue Organisationseinheit, das 'Büro des Behindertenbeauftragten' einzurichten, die den Behindertenbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Um die Fülle der Aufgaben bewältigen zu können, halte ich eine Ausstattung dieser Organisationseinheit mit einer hauptamtlichen Büroleitung, einer Fachkraft für die Beratungs- und Antidiskriminierungsarbeit und einer Verwaltungsassistenz für erforderlich. Meiner Meinung nach ist das 'Büro des Behindertenbeauftragten' dringend als eigenständige Organisationseinheit einzurichten und nicht mit dem 'Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention' zusammenzulegen, da so die Ombudsfunktion auch organisatorisch deutlich wird. Nur so kann sich die / der Behindertenbeauftragte aktiv und unabhängig für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen und flexibel auf seine gesetzlich festgeschriebenen Aufträge reagieren. Dennoch müssen beide Organisationseinheiten zwingend räumlich unter einem Dach verortet sein, um eine enge Zusammenarbeit zu unterstützen. Des Weiteren halte ich bei dem beschriebenen benötigten Zeitaufwand und der hohen Verantwortung meines Amts 506 Euro Aufwandsentschädigung nicht mehr für angemessen. Gleichzeitig möchte ich mich aber auch gegen eine hauptamtliche Anstellung der bzw. des Behindertenbeauftragten aussprechen. Wie meine Ausführungen deutlich machen, muss es diesem Amt weiterhin möglich sein, unabhängig für die Interessen von Menschen mit Behinderungen eintreten zu können. Dabei möchte ich unbedingt am aktuellen Wahlmodus, in dem der bzw. die Behindertenbeauftragte von der Vollversammlung des Behindertenbeirats gewählt und dem Stadtrat zur Ernennung vorgeschlagen wird, festhalten.

5 Seite 5 von 15 Dieser gewährleistet meines Erachtens die demokratische Legitimation einer unabhängigen Interessensvertretung. Ich fordere daher: Dass die bzw. der Behindertenbeauftragte weiterhin von der Vollversammlung des Behindertenbeirats gewählt und dem Stadtrat zur Ernennung vorgeschlagen wird. Dass dem bzw. der Behindertenbeauftragten weiterhin i. S. der BayGO der Verdienstausfall ersetzt wird, damit mit der Erfüllung der Aufgaben, die aus dem Amt erwachsen, keine Nachteile bei der Altersvorsorge entstehen. Dass die bzw. der Behindertenbeauftragte in der Erfüllung seiner Aufgaben weiterhin frei und weisungsunabhängig ist. Dass das Amt der bzw. des Behindertenbeauftragten mit einer angemessenen Vergütung ausgestattet wird. 3. Stellungnahme des Sozialreferats 3.1 Kooperation und Erfahrungen in der Amtsperiode 2011 und 2012 Das Sozialreferat sieht die Aufgaben, für die der Behindertenbeauftragte in den Jahren 2011 bis 2012 eingesetzt wurde, als erfüllt an. Die gute und kooperative Zusammenarbeit unterstützt die Münchner Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung in der Versorgung der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensphasen und -lagen. Die in der Bürgersprechstunde des Behindertenbeauftragten definierte, oft notwendige Lotsenfunktion hilft den beratenen Personen, die richtige Einrichtung zu finden und durch die entsprechende Vorberatung ihre Anliegen an der richtigen Stelle darzustellen und gegebenenfalls einzufordern. Die Rückmeldungen des Behindertenbeauftragten helfen den städtischen Referaten, kundenorientiert zu arbeiten und ihre Angebote für die Bürgerinnen und Bürger in jeder Form barrierefrei und bedarfsgerecht zu gestalten. Der Internetauftritt des Behindertenbeauftragten schließt eine Lücke des Münchenportals. Unter ist eine Vielfalt an Informationen über Leistungen für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, Freunde und für andere Interessierte barrierefrei abrufbar. Der Behindertenbeauftragte nimmt sehr viele Außentermine zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderungen wahr. Er vertritt den Behindertenbeirat nach außen sowie gegenüber der Stadt-, Bezirks- und Landespolitik und sucht intensiv den Austausch mit anderen Behindertenbeauftragten in Deutschland.

6 Seite 6 von 15 Dadurch ebnet er auch für die Anliegen des Sozialreferats der Landeshauptstadt München den Weg eines informierten und aufgeschlossenen Diskurses über die individuellen und strukturellen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen. Er vertritt die Anliegen aller Menschen mit Behinderungen, unabhängig von deren spezifischer Behinderungsform, und unterstützt tatkräftig die verstärkte Einbeziehung des Themas der seelischen Behinderungen im Behindertenbeirat. Seine Zielsetzung einer autonomen und finanziell durch ein Bundesleistungsgesetz abgesicherten, möglichst unabhängigen Lebensführung für Menschen mit Behinderungen deckt sich mit den Arbeitszielen des Sozialreferats. Den Handlungsbedarf, der beim Thema Schule für Menschen mit Behinderungen auch in München besteht, formuliert der Behindertenbeauftragte sehr ausdrücklich. Als Gründungsmitglied des Facharbeitskreises Schule im Behindertenbeirat unterstützt er im hohen Maße das Anliegen des Sozialreferats und der Landeshauptstadt München, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen Teilhabe zu ermöglichen. In den Prozess zur Erarbeitung eines 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt München hat sich der Behindertenbeauftragte an vielen Stellen und mit besonderem Zeiteinsatz eingebracht. So hat er die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Steuerungsgruppe, der Projektgruppe und in zahlreichen themenspezifischen Arbeitsgruppen vertreten. 3.2 Die Forderungen des Behindertenbeauftragten Planungen zum neuen Quartier Freiham Der Behindertenbeauftragte fordert, dass der Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragte in alle Planungsprozesse zum neuen Stadtteil Freiham frühzeitig eingebunden werden. Dadurch soll das Querschnittsthema Inklusion zur Planungsgrundlage werden. Das Sozialreferat unterstützt die Ansicht des Behindertenbeauftragten, dass in Freiham ein inklusiver und zukunftsfähiger Stadtteil entstehen soll, in dem die volle gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist. Strukturen für die Bearbeitung des Querschnittsthemas Behinderung in der Landeshauptstadt München Des Weiteren fordert der Behindertenbeauftragte, die Strukturen, in denen das Querschnittsthema Behinderung in der Stadtverwaltung derzeit bearbeitet wird, einer kritischen Prüfung zu unterziehen und ggf. zu verändern. Das Sozialreferat hat diesen Bedarf im Rahmen der Erarbeitung des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der

7 Seite 7 von 15 UN-Behindertenrechtskonvention ebenfalls erkannt und wird entsprechende Maßnahmen der Organisationsentwicklung in die Wege leiten. Damit soll gewährleistet werden, dass die neuen Strukturen so angelegt werden, dass eine effektive Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Expertinnen und Experten aus dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten sichergestellt ist. Ausstattung des Amts der/des Behindertenbeauftragten Der Behindertenbeauftragte fordert angesichts der Zunahme seiner Aufgaben und Verantwortung, das Amt der bzw. des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München besser auszustatten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Aufgaben einer bzw. eines kommunalen Behindertenbeauftragten von einer besonderen Verbindlichkeit und Verantwortung geprägt sind, weshalb die meisten deutschen Großstädte ihre Behindertenbeauftragten im Hauptamt beschäftigen. Der Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragte lehnen diese Lösung jedoch ab. Das Amt der bzw. des Behindertenbeauftragten muss, um dessen Unabhängigkeit gewährleisten zu können, weiterhin ein Ehrenamt bleiben. Um aber der Zunahme der Aufgaben und dem besonderen Charakter dieses Amts zu entsprechen, ist die Aufwandsentschädigung zu erhöhen. Das Sozialreferat schlägt vor, die bis dato ohnehin steuerpflichtige Aufwandsentschädigung für das Amt der bzw. des Behindertenbeauftragten von derzeit 506 Euro monatlich auf Euro monatlich zu verdoppeln. Die übrigen Handlungsfelder des Bürgerschaftlichen Engagements bleiben davon unberührt. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung erfolgt im Rahmen einer Änderung der Satzung für die Behindertenbeauftragte / den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München, die dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden wird. Mit diesem Beschluss soll auch die Finanzierung der zusätzlichen Mittel geregelt werden. Die Regelungen zur Erstattung des Verdienstausfalls, die von der Vollversammlung des Stadtrats am beschlossen wurden (Sitzungsvorlage Nr / V 00798), bleiben unberührt. Angesichts der Zunahme seiner Aufgaben und Verantwortung fordert der Behindertenbeauftragte zudem, das Amt der bzw. des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München mit einer eigenen Organisationseinheit, dem Büro des Behindertenbeauftragten, auszustatten. Das Sozialreferat unterstützt das. Insbesondere die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Bundestag und Bundesrat im Jahr 2008 hat eine neue Dynamik in der Behindertenpolitik in der gesamten Bundesrepublik hervorgerufen, deren

8 Seite 8 von 15 Auswirkungen auch in München deutlich werden und u. a. zu einer Zunahme der Aufgaben des Behindertenbeauftragten geführt haben. Das Sozialreferat erkennt die besondere Stellung des Behindertenbeauftragten an und schlägt vor, dass das Büro des Behindertenbeauftragten eingerichtet wird. Zusätzlich zu der bereits vorhandenen halben Stelle für die Teamassistenz sollen in zwei Schritten insgesamt 1,75 Planstellen eingerichtet werden, um den Behindertenbeauftragen bzw. die Behindertenbeauftrage bei seinen bzw. ihren Aufgaben adäquat unterstützen zu können. Die 0,75 Vollzeitstelle Büroleitung ist dabei ab August 2013, die Vollzeitstelle Antidiskriminierung ab Januar 2014 zu besetzen. Aufgrund der Dauer der Stellenbesetzungsverfahren ist mit einer Besetzung der Stelle Büroleitung frühestens Ende des Jahres 2013 zu rechnen. Um die Leserinnen und Leser dieser Vorlage zu entlasten, werden die maximal möglichen jährlichen Kosten nach dem Endausbau des Büros des Behindertenbeauftragten dargestellt. Dies erfolgt mit dem Hinweis, dass die tatsächlichen Kosten, zumindest in den Jahren 2013 und 2014, deutlich darunter liegen werden. a) Personalkosten 0,75 Vollzeitstelle Büroleitung TVöD E ,75 x Jahresmittelbetrag = Vollzeitstelle Antidiskriminierung TVöD E ,0 x Jahresmittelbetrag Gesamtpersonalkosten (nach Endausbau und Besetzung): b) Sachkosten einmalige investive Arbeitsplatzkosten (2.370 x 1,75) jährliche konsumtive Sachkosten (800 x 1,75) jährliche DV-Kosten (4.090 x 1,75) (Arbeitsplatzkosten im Sachkostenbereich (einmalige und laufende Arbeitsplatzkosten, lfd. IT-Kosten) werden mathematisch genau auch bei Anteilen von VZÄs berechnet. Analog zur Personalkostenkalkulation (JMB x VZÄ) wird diese Formel auch im Sachkostenbereich entsprechend angewendet.) Ab dem Jahr 2014 fallen dauerhaft Personalkosten in Höhe von maximal und Sachkosten in Höhe von Euro jährlich an. In 2013 können (für die Zeit vom bis ) anteilig Personalkosten in Höhe von maximal ca Euro und Sachkosten in Höhe von ca Euro anfallen. Die einmaligen 2 Einrichtung der Stelle nicht vor dem Einrichtung der Stelle nicht vor dem

9 Seite 9 von 15 Investitionskosten für die beiden Arbeitsplätze belaufen sich auf insgesamt Euro in den Jahren 2013 und Finanzierung Die Ausgaben beim Produkt Förderung von Bildung, Aktivitäten und Engagement behinderter und älterer Menschen erhöhen sich ab dem Jahr 2014 um maximal Euro laufende Personal- und Euro dauerhafte Sachkosten. Für das Jahr 2013 können diese Kosten, wie im vorherigen Abschnitt dargestellt, in geringer anteiliger Höhe anfallen. Der Übersichtlichkeit wegen erfolgt die Darstellung in der Finanzierungstabelle für den Endausbau ab dem Jahr Die Finanzierung erfolgt aus neu bereit zu stellenden Mitteln aus dem städtischen Haushalt. Einzelheiten des Finanzbedarfs sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Detailbetrachtung Finanzierung Ein-/Auszahlungen Personalauszahlungen* Beamte** Angestellte Sachauszahlungen (z.b. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@M, Ersteinrichtung Dauerhaft (ab 2014) : max : davon einmalig in 2013: max in 2014: Transferauszahlungen laufend ab 2015: Summe Auszahlungen in ab 2015 Einzahlungen Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente 1, in ab 2015 Nachrichtlich: Investitionen * Jahresmittelbetrag ** Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages (nicht zahlungswirksam). 4 Kosten können anteilig schon im Jahr 2013 anfallen.

10 Seite 10 von 15 Summarische Darstellung (nur dauerhafte Kosten): Personalkosten (Summe in ) Sachkosten laufend (Summe in ) Zuschuss (Summe in ) Summe (in ) neue Stellen städtisch (Anzahl VZÄ) 1,75 0 neue Stellen Träger (Anzahl VZÄ) Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Beschlussvorlage ist mit dem Direktorium-CS abgestimmt. Die Stadtkämmerei nimmt zur Beschlussvorlage wie folgt Stellung: Vorbehaltlich der Prüfung und Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferates bezüglich der beantragten 1,75 VZÄ für das Büro des Behindertenbeauftragten erhebt die Stadtkämmerei keine Einwendungen gegen die oben genannte Beschlussvorlage. Das Personal- und Organisationsreferat nimmt zur Beschlussvorlage wie folgt Stellung: Das Personal- und Organisationsreferat stimmt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung der künftig in diesem Zusammenhang geltend gemachten Stellenkapazitäten allerdings nur hinsichtlich der geforderten zusätzlichen Stelle für die Beratungs-/ Antidiskriminierungsarbeit und sofern diese auf zunächst zwei Jahre ab Stellenbesetzung befristet wird der Beschlussvorlage zu. Einwände werden jedoch gegen die in der Beschlussvorlage geforderte Einrichtung eines Büros für den Behindertenbeauftragten und die Zuschaltung einer Stelle (0,75 VZÄ) für dessen Leitung erhoben. Die Antragsziffer 3 sollte gestrichen werden. Antragsziffer 3, Absatz 1 wäre wie folgt zu formulieren: Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat ab 2014 die zusätzlich erforderliche eine Stelle Antidiskriminierung in Entgeltgruppe 11 zunächst befristet auf zwei Jahre

11 Seite 11 von 15 ab Stellenbesetzung einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Des Weiteren ist der zur Finanzierung der Stellenkapazität notwendige Betrag in Antragsziffer 4, Absatz 2 entsprechend anzupassen. Gründe: Der Beschluss steht inhaltlich im Zusammenhang mit einer für die Sitzung aller Ausschüsse am vorgesehenen Vorlage zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Sitzungsvorlage Nr / V12112). Danach soll u. a. eine sog. Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet werden, in welche die Geschäftsstelle des Behindertenbeirats integriert werden soll. Davon losgelöst als eigenständige Organisationseinheit soll künftig ein Büro des Behindertenbeauftragten bestehen. Bislang wurde der Behindertenbeauftragte in seiner Tätigkeit von der Geschäftsstelle des Behindertenbeirats mit unterstützt. Diese Geschäftsstelle ist mit vier (Teilzeit-)Stellen ausgestattet. Der mit vorliegendem Beschlussentwurf geltend gemachte Stellenmehrbedarf zur Unterstützung der Arbeit des Behindertenbeauftragten wird mit zusätzlichen Aufgaben begründet: Neben einem Anstieg der zu begleitenden Planungsprozesse und der Beratungstätigkeit wird ins Feld geführt, dass eine Außenvertretung des Behindertenbeirats als Mitglied im Vorstand dieses Gremiums erfolgt (vgl. Beschlussvortrag, Seite 3, Punkt 2.3). Dem Personal- und Organisationsreferat erschließt sich die Notwendigkeit der organisatorischen Trennung insbesondere die Abkopplung von der Geschäftsstelle des Behindertenbeirats gerade mit Blick auf die enge Verzahnung des Behindertenbeauftragten mit dem in Rede stehenden Gremium nicht. Die durch den Behindertenbeauftragten wahrzunehmende Ombudsfunktion ist u. E. auch bei Beibehaltung der bisherigen Struktur nach wie vor sichergestellt. Auf Seite 4, Absatz 2 des Beschlussvortrags wird angeführt, dass zwingend eine Verortung... unter einem Dach... erforderlich ist,... um eine enge Zusammenarbeit zu unterstützen. Der Bedarf an einer eigenen Geschäftsstelle und hier speziell an einer eigenen Geschäftsstellenleitung ist deshalb u. E. nicht gegeben. Am ehesten nachvollziehbar erscheint noch der geltend gemachte Bedarf an der zusätzlichen sog. Antidiskriminierungsstelle. Konkrete Zahlen z. B. zum Beratungsaufkommen liegen jedoch nicht vor, so dass eine Befristung der zusätzlichen Stellenkapazität auf zunächst zwei Jahre sinnvoll erscheint und eine Evaluierung des Beratungsbedarfs erfolgen müsste.

12 Seite 12 von 15 Es wird abschließend darauf aufmerksam gemacht, dass mangels vorliegender Arbeitsplatzbeschreibungen P 2.23 derzeit keine abschließenden Aussagen zur Bewertung der neu einzurichtenden Stellen treffen kann und deshalb die Aussagen im Beschluss diesbezüglich unter Vorbehalt zu betrachten sind. Das Sozialreferat nimmt zur Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferates (und damit auch zu der der Kämmerei) wie folgt Stellung: Das Sozialreferat bleibt bei seiner Bedarfsdarstellung. Die/der Behindertenbeauftragte ist mit einer eigenen Geschäftsstelle auszustatten. Von den genannten vier (Teilzeit-)Stellen waren dem Behindertenbeauftragten bislang direkt lediglich 0,65 VZÄ zur Unterstützung zugeordnet. Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben aus dem BayBGG und der für München zusätzlichen Aufgaben aus der Satzung für die Behindertenbeauftragte/den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München und der Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München machen eine bessere Ausstattung der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erforderlich. Der Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragte haben sich in einem Positionspapier ausdrücklich dafür ausgesprochen, das Büro der/des Behindertenbeauftragten als eigenständige Organisationseinheit einzurichten. Dieser Argumentation schließt sich das Sozialreferat an, da nur so die Ombudsfunktion der/des Behindertenbeauftragten auch nach außen klar deutlich wird. Das Amt der/des Behindertenbeauftragten ist für die Münchner Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen da und tritt unabhängig für deren Interessen ein. Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK hingegen soll primär strukturelle Änderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Stadtgesellschaft anstoßen und begleiten und ist weniger eine direkte Anlaufstelle für einzelne Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist zwar eine enge Verzahnung und Unterbringung beider Stellen unter einem Dach notwendig. Die Zusammenführung zu einer gemeinsamen Organisationseinheit ist jedoch abzulehnen, um die Unabhängigkeit und Außenwirkung der/des Behindertenbeauftragten zu gewährleisten. Die Stelle für Antidiskriminierungs- und Beratungsarbeit ist nicht zu befristen. Die Tätigkeitsberichte des Behindertenbeauftragten zeigen, dass hier ein kontinuierlich hoher Beratungsbedarf besteht. So liegen seit dem Jahr 2007 konkrete Zahlen zum Beratungsaufkommen vor, die die ungebrochen hohe Nachfrage der Bürgerberatung untermauern. Zur Antidiskriminierungsarbeit gibt es bislang selbstverständlich kein Zahlenmaterial, da der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München hier bislang keinen Auftrag hat. Dies wurde in den letzten Tätigkeitsberichten des Behindertenbeauftragten immer wieder angemahnt. Da das AGG das Merkmal Behinderung konkret nennt und die UN- BRK ein Recht auf Nichtdiskriminierung formuliert, halten wir es für dringend geboten auch in München endlich ein entsprechendes Angebot dauerhaft vorzuhalten.

13 Seite 13 von 15 Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, dem Behindertenbeauftragten, Herrn Utz, dem Behindertenbeirat, dem Seniorenbeirat, dem Personal- und Organisationsreferat, dem Direktorium-CS, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Der Bericht des Behindertenbeauftragten wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt unter Beachtung der Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf monatlich eine Satzungsänderung für die Satzung des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 3. Der Einrichtung eines Büros für den Behindertenbeauftragten wird zugestimmt. Das Produktkostenbudget des Produkts Förderung von Bildung, Aktivitäten und Engagement behinderter und älterer Menschen erhöht sich im Jahr 2013 um maximal sowie um maximal (einschließlich der Ausweitung des Jahres 2013) in 2014 sowie ab Alle Beträge sind in voller Höhe zahlungswirksam. 4. Personalkosten Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die ab dem die zusätzlich erforderliche 0,75 Stelle Büroleitung in Entgeltgruppe E 13 und ab 2014 die zusätzlich erforderliche 1,0 Stelle Antidiskriminierung in Entgeltgruppe E 11 für das Büro des Behindertenbeauftragten einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für das Haushaltsjahr 2013 entsprechend der Besetzung der Stelle erforderlichen Haushaltsmittel auf dem Büroweg bzw. die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu max im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2014 bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Kostenstellenbereich des Amtes für Soziale Sicherung, Kostenstellengruppe SO20104, Unterabschnitt 4015, anzumelden.

14 Seite 14 von Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten für die Jahre 2013 (5.446 ) und 2014 (7.260 ) auf dem Büroweg bereitstellen zu lassen bzw. im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens budgeterhöhend zusätzlich anzumelden (lfd. Arbeitsplatzkosten in und 2014 ff : Finanzposition , investive Arbeitsplatzkosten in und in : Finanzposition ). Die zahlungswirksame Erhöhung der IT-Mittel dient dem Rechnungsausgleich für bezogende IT-Leistungen an IT@M. 5. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung im Rahmen des Finanzierungsmoratoriums. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 an das Revisionsamt z.k.

15 Seite 15 von 15 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An das Personal- und Organisationsreferat An das Direktorium, D-I-CS An das Sozialreferat, S-Z-F An das Sozialreferat, S-Z-P/LG z.k. Am I.A.

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