Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Wohnen und Migration S-III-SW 4

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 9 Amt für Wohnen und Migration S-III-SW 4 Eigentumsübergang städtische Wohnungen u.a. Ausgleich des Verwalterkontos und Unterbringungsmanagement Produkte , , , , Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Teil 1 Ausgleich des Verwalterkontos der GWG Mit Beschluss der Vollversammlung vom und Beschluss des Sozialausschusses vom wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Vollzug der Eigentumsübertragung der städtischen Wohn- und Unterkunftsanlagen, Frauenhäuser, Objekte der Wohnungslosenhilfe und der städtischen Nachbarschaftstreffs sowie der Objekte, die auch zukünftig im Eigentum der Stadt bleiben, mit den städtischen Wohnbaugesellschaften GWG und GEWOFAG die notwendigen Rahmenbedingungen zu Belegung, Miethöhe, inhaltlicher Konzeption und zeitlichem Ablauf der Übergabe vertraglich zu regeln und entsprechende Verwalterverträge für die betroffenen Objekte abzuschließen. Die Wohnbaugesellschaften GWG und GEWOFAG übernahmen die in der Anlage 1 aufgelisteten stadteigenen Anwesen mittels Verwaltervertrag, ab dem erfolgte die Objektverwaltung und ab dem auch die Mieterverwaltung. Bereits im Jahr 2012 wurde bei der GWG auffällig, dass die Mieteinnahmen nicht für die laufenden Kosten für eine ordentliche Hausverwaltung und Instandhaltung der übernommenen Objekte ausreichen würden und bereits zum Jahresende 2012 ein Defizit auf dem Verwalterkonto zu verzeichnen war. Die GWG stattete daher das Verwalterkonto mit einer Summe von aus eigenen Mitteln aus. Hierzu wurde eine vertragliche Regelung in Form einer Vorfinanzierungsvereinbarung (Anlage 5) mit der GWG getroffen. Da zum damaligen Zeitpunkt noch von einem Eigentumsübergang zum ausgegangen wurde, erfolgte eine zeitliche Befristung bis Bereits zum Jahresende 2012 war absehbar, dass das Bewertungsamt die Bewertung der zu übertragenden Gebäude

2 Seite 2 von 9 nicht bis Ende 2012 abschließen konnte. Daraufhin wurde als neuer Termin für den Eigentumsübergang der angestrebt. Die Vorfinanzierungsvereinbarung mit der GWG verlängerte sich dadurch stillschweigend bis zum tatsächlichen Eigentumsübergang. Einer der Gründe für dieses Defizit liegt in der Durchführung unabdingbarer Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und dem Umstand, dass die Mieterverwaltung und die damit verbundenen Einnahmen der Mieten erst zum bei der GWG erfolgten. Ein weiterer Grund liegt darin, dass bei ca. 300 Wohnungen (Satzungswohnungen) die Gebühren direkt in den Haushalt der Stadtkämmerei fließen und der GWG zur laufenden Bewirtschaftung nicht zur Verfügung stehen. Entsprechende der GWG zukommende Mieteinnahmen sind erst nach Übertragung des Wohnungsbestandes an die GWG zu erwarten. Die Einnahmen für das Jahr 2012 beliefen sich für diese Wohnungen auf insgesamt , wobei ein Anteil von ca. 80 % ( ) den Nutzerwohnungen zuzuteilen ist, die restlichen 20 % ( ) ist den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UmF) zuzuordnen. Für das Jahr 2013 wurden mit Stand August 2013 Einnahmen in Höhe von veranschlagt, wobei 60 % ( ) den Nutzern und 40 % ( ) den UmF zuzuordnen sind. Durch die Einzahlungen der Entgelte der Satzungswohnungen wurde der Defizitausgleich bereits refinanziert. Um eine ordentliche Verwaltung und finanzielle Ausstattung des Verwalterkontos für die Jahre 2012 und 2013 bis zum tatsächlichen Eigentumsübergang Anfang 2014 sicherzustellen, muss das von der GWG betreute Verwalterkonto mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet werden. Gemäß beiliegender Aufstellung benötigt die GWG zur ordentlichen Verwaltung des in der Anlage 1 genannten Immobilienbestandes und der Verwaltung der drei KomPro-Objekte Drosselweg 29, Thalkirchner Straße 75 und Moosacher Straße 11 einen Finanzbedarf von rund , in dem auch die Rückerstattung der von der GWG durchgeführten Ausstattung des Verwalterkontos enthalten ist. Ebenso beinhaltet die Aufstellung der GWG eine vorläufige Einnahmen- und Ausgabenschätzung für das Bewirtschaftungsjahr 2013, bei dem aufgrund fehlender Vergleichszahlen keine Einschätzung für die Abrechnung der Betriebs-/Instandsetzungskosten angesetzt werden kann, wobei hier damit zu rechnen ist, dass dann bei Schlussrechnung nach Eigentumsübergang ein entsprechender Überschuss erwirtschaftet wird, der in der Folge zu berücksichtigen ist. Die von der GWG erstellte Abrechnung 2012 und die Liquiditätsvorschau auf das Jahr 2013 wurden seitens des Amtes für Wohnen und Migration nur überschlägig kontrolliert. Eine abschließende, buchhalterische Überprüfung kann frühestens nach Übertragung und

3 Seite 3 von 9 Abrechnung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben durch ein entsprechendes Prüfinstrument (Wirtschaftsprüfer, Revisionsamt) erfolgen. Teil 2 Budget für das Unterbringungsmanagement in den Notquartieren und Clearinghäusern Entsprechend der Vereinbarungen mit der GWG und dem Kommunalreferat verbleiben u.a. die technischen Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Notquartiere anfallen (soweit sie nicht den Eigentümer betreffen), in der Zuständigkeit des Amtes für Wohnen und Migration. Um bei Auszügen eine zügige Belegung zu gewährleisten, ist ein effektives Unterbringungsmanagement von zentraler Bedeutung, da bei der bestehenden Wohnungslosigkeit unnötige Leerstände vermieden werden müssen. Die anfallenden Arbeiten dienen der Bereitstellung von Bettplätzen und Wohnungen. Folgende exemplarische Auflistung der Aufgaben zählt zum Unterbringungsmanagement: die Ausstattung der Notquartiere und Clearinghäuser mit Einrichtungsgegenständen wie Betten, Spinde, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Kochgelegenheiten etc. das Bereitstellen von angepasstem TV-Empfang Gewährleisten der Funktionsfähigkeit der vorgehaltenen technischen Ausstattung (z.b. elektrotechnische Überprüfung eines Bewohnerzimmers vor Belegung) das Durchführen von Sonderreinigungen, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, Sperrmüllentsorgungen und Entrümpelungen Das Unterbringungsmanagement ist in der Verantwortung des Sozialreferates/Amt für Wohnen und Migration. Das Kommunalreferat unterstützt das Amt für Wohnen und Migration nach Anforderung im Rahmen der Mietvertragsverwaltung. Um planbar und wirtschaftlich arbeiten zu können, ist ein Budget für das Unterbringungsmanagement in den Notquartieren und Clearinghäusern erforderlich. Das erforderliche Budget errechnet sich wie folgt: In den 6 Notquartieren sind 625 Bettplätze und in den 3 Clearinghäusern sind 89 Wohnungen, in denen maximal 203 Personen untergebracht werden können. Die Erfahrungswerte zeigen, dass der gesamte Bestand in den Notquartieren durchschnittlich zweimal im Jahr wechselt. In den Clearinghäusern kann von einem Faktor 1,5 ausgegangen werden.

4 Seite 4 von 9 Bettplätze / Wohnungen p.a. Durchschnittlicher Aufwand pro Einheit p.a. Notquartiere: 625 x ,- = ,- Clearinghäuser: 89 x 1, ,- = 9.380,- Gesamt ,- Dem Amt für Wohnen und Migration stehen für das Unterbringungsmanagement im gesamten Jahr 2013 für die drei Notquartiere Sachsenstraße 33, Karl-Marx-Ring 104 und Burmesterstraße 20 lediglich zur Verfügung, für das Clearinghaus Drosselweg 29 sind es Aufgrund der sehr angespannten Unterbringungssituation im gesamten Notunterbringungssystem und der geringen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können erforderliche Arbeiten im Rahmen des Unterbringungsmanagements durch das Amt für Wohnen und Migration nicht in ausreichender Qualität durchgeführt werden. In 2014 wird die Platzkapazität im Notquartier Burmesterstraße um 2 weitere Häuser mit rund 60 Plätzen erweitert. Eine vermehrte Fluktuation, und damit einhergehenden Räumungen, wird sich durch die neue Dienstanweisung zur Sofortunterbringung, die bereits in Kraft ist, ergeben. Die Dienstanweisung regelt die - Aufnahme in das Sofortunterbringungssystem, - die Unterbringungsdauer und deren Befristung, - die Mitwirkungspflichten und - die Beendigung der Unterbringung für akut wohnungslose Haushalte. Der Vollzug dieser Dienstanweisung führt zu kürzerer Verweildauer im Sofortunterbringungssystem und in der Folge zu vermehrten Räumungen und damit verbundenen Kosten für das Unterbringungsmanagement. Dieser geplanten Entwicklung muss in 2013 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von Rechnung getragen werden. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden für die o.g. sechs Notquartiere ein Budget i.h.v sowie für die drei Clearinghäuser ein Budget i.h.v im Amt für Wohnen und Migration eingeplant. Ausgehend von einem gesamten Bedarf von ,- wird in 2014 ein zusätzliches Budget in Höhe von ,- benötigt.

5 Seite 5 von 9 Teil 3 Pauschale Ablöse für die Rückgabe angemieteter Objekte Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates zum Münchner Gesamtplan II im Jahr 2012 sollen die für das Sozialreferat angemieteten Häuser der GWG zum vorzeitig zurückgegeben werden. Den derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern der insgesamt 103 Wohnungen an den drei Standorten Wintersteinstraße 82 und 84 (28 Whg.), Heinrich-Braun-Weg (31 Whg.) und Rose-Pichler-Weg (44 Whg.) wird von der GWG ein eigenständiger Mietvertrag angeboten, welcher jeweils mit Wirkung zum gelten soll. Die Rückgabe der vorstehenden acht Häuser wird per Auflösungsvereinbarung zwischen der GWG und dem Kommunalreferat einvernehmlich geregelt. Zwecks vereinfachter Handhabung bei der Rückgabe der Objekte wird aufgrund fälliger Schönheitsreparaturen und Mängelbeseitigungen, insbesondere in den Allgemeinflächen, eine pauschale Ablösezahlung anstatt der Durchführung dieser Maßnahmen als sinnvoll und zweckmäßig von beiden Parteien erachtet. Nach Begehung der Allgemeinflächen im Juli 2013 dieser 8 Häuser wurde von der GWG eine erste Kostenschätzung erstellt und dem Kommunalreferat zugeleitet. Die darin genannten Kosten belaufen sich brutto auf ca Euro. Nachdem aktuell die Prüfung zum Umfang und der Angemessenheit der übersandten Kostenschätzung durch das Kommunalreferat noch läuft und daran anschließend die Gespräche mit der GWG noch geführt werden müssen, muss zum jetzigen Zeitpunkte dieser Betrag als Ablösezahlung angemeldet und bereitgestellt werden. Die laufende Mängelbeseitigung, Instandhaltung und Instandsetzung in den einzelnen Wohnungen wird vom Kommunalreferat parallel noch bis Jahresende 2013 erfolgen. Zusammenfassung Zur ordentlichen Verwaltung des von der GWG gemäß Anlage 1 zum übernommenen Immobilienbestandes des Amtes für Wohnen und Migration ist es erforderlich, das Verwalterkonto bis zur endgültigen Eigentumsübertragung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 mit Finanzmitteln in Höhe von auszustatten, da die erforderlichen Finanzmittel aus den Mieteinnahmen nicht gedeckt werden können. Die auch weiterhin vom Amt für Wohnen und Migration betreuten Notquartiere und Clearinghäuser benötigen für ihr Unterbringungsmanagement im Jahr 2013 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von , für 2014 in Höhe von und ab 2015 ff. ein Gesamtbudget in Höhe von Zur vereinfachten Rückgabe der von der GWG angemieteten Häuser ist nach aktuellem Sachstand eine Ablösesumme in Höhe von brutto ca zu veranschlagen.

6 Seite 6 von 9 Detailbetrachtung Finanzierung Ein-/Auszahlungen Personalauszahlungen* Beamte** Angestellte dauerhaft einmalig/befristet Sachauszahlungen ab in 2013 Transferauszahlungen Summe Auszahlungen ab in 2013 Nachrichtlich: Einzahlungen Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente Nachrichtlich: Investitionen * Jahresmittelbetrag in ab in 2013 ** Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages (nicht zahlungswirksam). Aus Kapazitätsgründen konnten diesem Beschluss keine Produktdatenblätter beigefügt werden. Summarische Darstellung: Personalkosten Sachkosten (Summe in ) (Summe in ) in ab 2015 Zuschuss (Summe in ) Summe (in ) in ab 2015 neue Stellen städtisch (Anzahl VZÄ) - - neue Stellen Träger (Anzahl VZÄ)

7 Seite 7 von 9 Eilbedürftigkeit Die Eilbedürftigkeit dieses Finanzierungsbeschlusses ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass das Verwalterkonto der GWG noch im Jahr 2013 ausgeglichen werden muss, da die Stadt sonst in Verzug geraten würde, die benötigten Mittel für das Unterbringungsmanagement dringend erforderlich sind für die Handlungsfähigkeit des Amtes für Wohnen und Migration und die Ablösesumme für die Rückgabe der Wohnungen bereits 2013 bereitgestellt werden muss, um eine ordnungsgemäße Übergabe der Objekte noch in 2013 abwickeln zu können. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung der Bezirksausschüsse nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung) Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Direktorium C/S und dem Kommunalreferat abgestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, dem Direktorium D-I-CS, dem Kommunalreferat und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Die Produktkostenbudgets der Produkte , , , , , erhöhen sich für 2013 insgesamt um maximal und für 2014 um maximal Der Ausweitung o.g. Produktbudgets sowie der Festlegung eines Gesamtbudgets für das Unterbringungsmanagement ab 2015 ff. in Höhe von wird zugestimmt. 2. Damit die GWG die Verwaltung der in Anlage 1 aufgeführten Anwesen und der drei KomPro-Objekte ordentlich bis zum Eigentumsübergang durchführen kann und die von der GWG auf das Verwalterkonto aus eigenen Mitteln eingebrachte Finanzierungshilfe in Höhe von zurückübertragen werden kann, wird das Sozialreferat beauftragt, die im Jahr 2013 zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von auf dem Büroweg bereitstellen zu lassen (Finanzposition , ). 3. Zur Durchführung dringend erforderlicher Arbeiten im Rahmen des Unterbringungsmanagements wird das Sozialreferat beauftragt, die im Jahr 2013 zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von maximal auf dem Büroweg bereitstellen zu lassen und für das Jahr 2014 die erforderlichen Mittel in Höhe von im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren budgeterhöhend zusätzlich anzumelden.

8 Seite 8 von 9 Weiterhin wird das Sozialreferat beauftragt, für die Jahre 2015 ff ein Gesamtbudget von im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsverfahren budgeterhöhend dauerhaft zusätzlich anzumelden. Die Klärung der Finanzpositionen findet Anfang Oktober 2013 mit den beteiligten Referaten (Stadtkämmerei, Kommunalreferat und Sozialreferat) statt. 4. Es wird zugestimmt, dass zur vereinfachten Rückgabe der von der GWG angemieteten Häuser eine pauschale Ablösesumme in Höhe von brutto bereitgestellt wird. Das Sozialreferat wird beauftragt, diese im Jahr 2013 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel von der Stadtkämmerei auf dem Büroweg bereit stellen zu lassen (Finanzposition ). 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil das Verwalterkonto der GWG noch in 2013 ausgeglichen werden muss, damit die Stadt nicht in Verzug gerät, die Mittel für das Unterbringungsmanagement dringend erforderlich sind, um die Handlungsfähigkeit des Amtes für Wohnen und Migration zu gewährleisten und die Ablösesumme noch in 2013 bereitgestellt werden muss, um die Übergabe der Objekte noch in 2013 abwickeln zu können. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin

9 Seite 9 von 9 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 an das Revisionsamt z.k. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An das Direktorium, D-I-CS An das Sozialreferat, S-Z-F/H (2 x) An das Kommunalreferat z.k. Am I.A.

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