Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
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- Brigitte Busch
- vor 8 Jahren
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1 Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum München Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G /1232 K, vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum IV / September 2012 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl, Freie Wähler, vom 7. August 2012 betreffend Stellen in der Justiz Mit 3 Abdrucken dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Stellen in der Justiz beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Beschäftigte gibt es derzeit jeweils im Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in bayerischen Gerichten, in Staatsanwaltschaften und in Justizvollzugsanstalten, wie viele davon haben befristete Arbeitsverträge und was ist der Grund für die Befristungen? Die erbetenen Angaben zum Stichtag ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (jeweils nach Köpfen): Hausanschrift Prielmayerstr. 7 Justizpalast München Haltestelle Karlsplatz (Stachus) S-Bahn, U-Bahn Trambahn Telefon (089) (Vermittlung) Telefax poststelle@stmjv.bayern.de Internet:
2 - 2 - Gesamtzahl der Gesamtzahl der Befristungsgründe Beschäftigten (Köpfe) befristeten Arbeitsverhältnisse (Köpfe) StMJV sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften Vertretung für Elternzeiten, Sonderurlaube, Arbeitszeitreduzierungen, Freistellungsphasen der Altersteilzeit, ruhende Beschäftigungsverhältnisse sowie zur Überbrückung von Personalengpässen. Justizvollzugsanstalten Überbrückung vorübergehend frei gewordener Stellen, z. B. durch Elternzeiten, Teilzeiten oder Beurlaubungen. Gesamt Frage 2: Wie viele Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger fehlen nach PEBB Y jeweils an Gerichten und Staatsanwaltschaften, wie hoch ist die Belastungssituation der Betroffenen (Überstunden, Krankheitstage etc.) und wie viele Stellen für Servicekräfte fehlen aktuell an den Gerichten? Nach der Personalbedarfsberechnung fehlten im Jahr 2011 rund 280 Arbeitskraftanteile (AKA) im richterlichen Dienst und rund 114 AKA im staatsanwaltlichen Dienst, rund 194 AKA bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie rund 116 AKA bei den Servicekräften. Die Belastung lag im richterlichen Bereich bei 1,14, im staatsanwaltlichen Bereich bei 1,18, im Rechtspflegerbereich bei 1,09 und im Servicebereich bei 1,02. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind in diesen Zahlen bereits berücksichtigt. Die Krankheitstage ergeben sich aus der sog. Fehlzeitenstatistik, die für das Jahr 2011 erhoben und kürzlich vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen veröffentlicht wurde. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften lagen danach in der Vergleichsgruppe "ab R 1 sowie ab A 13 bzw. E 13 und vergleichbar", der weit überwiegend Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angehören, Fehlzeiten in Höhe von durchschnittlich 4,06 Tagen vor. In der Vergleichsgruppe "A9 - A 12, E 9 - E 12 und vergleichbar", der überwiegend Rechts-
3 - 3 - pflegerinnen und Rechtspfleger angehören, betrug die durchschnittliche Fehlzeit im Jahr ,72 Tage. Richterinnen und Richter unterliegen aufgrund ihrer grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit keinen festen Dienstzeiten, weswegen Überstunden nicht anfallen können. Staatsanwälte sind gemäß Nr. 4.1 der Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (AzV) vom 10. März 2006 Gz IV /05 von der Ableistung der täglichen Arbeitszeit im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit nach 7 Abs. 1 Satz 1 AzV ausgenommen; eine Arbeitszeiterfassung findet daher für diese Bediensteten nicht statt. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger können (wie auch die übrigen Bediensteten des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienstes) im Rahmen des Gleitzeitmodells ihre Arbeitszeit unter Beachtung von sogenannten Präsenzzeiten frei einteilen, ein Überschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (= sog. Zeitguthaben) kann von den Bediensteten z. B. durch sog. Gleittage ausgeglichen werden. Davon unabhängig waren für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Gerichte und Staatsanwaltschaften zum Stichtag 31. Dezember 2011 insgesamt 375 dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeitsstunden i. S. von Art. 87 Abs. 2 BayBG registriert. Frage 3: Wie viele Beschäftigte, die die Gerichtsvollzieherprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind noch immer nicht zum Gerichtsvollzieher ernannt worden? Die Zahl der Beamtinnen und Beamten mit bestandener Gerichtsvollzieherprüfung, die mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut sind, aber auf Stellen des Justizfachwirtedienstes der BesGr. A 6 bis A 8 geführt werden müssen und auf eine Ernennung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher (Eingangsamt in der BesGr. A 8) warten, liegt derzeit bei 78 Beamtinnen und Beamten bzw. 71,85 Arbeitskraftanteilen (Prüfungsjahrgänge 2004 bis 2011). Diese Beamtinnen und Beamten nehmen an den Beförderungen des Justizfachwirtedienstes teil. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist bestrebt, den
4 - 4 - sog. Ernennungsstau abzubauen. Zu diesem Zwecke sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die hierfür erforderliche Anzahl von Umwandlung und Stellenhebungen vorgesehen. Frage 4: Wie stellen sich die Beförderungssituation und -wartezeiten bei Rechtspflegern, Justizfachwirten, Justizwachtmeistern und Bewährungshelfern dar? 1. Beförderungsentscheidungen werden auf Grundlage der dienstlichen Beurteilungen entsprechend Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen. Im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden die Beförderungsstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11 nach einem mit den Mittelbehörden und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgestimmten Konzept landesweit fliegend vergeben, d.h. die Beförderungsstellen sind den jeweiligen Behörden nicht fest zugeordnet. Freie und verfügbare Beförderungsstellen werden dabei sobald wie möglich besetzt. Bei der Beförderungsauswahl werden primär die aktuellen Beurteilungen und die jeweils letzten Vorbeurteilungen (bzw. die Prüfungsnote) zugrunde gelegt. Hilfsweise wird auf das Rangdienstalter (= Beförderungswartezeit) abgestellt, wobei bei den Regelbeförderungen Beamtinnen und Beamte mit schlechterer aktueller Beurteilung oder Vorbeurteilung dann befördert werden können, wenn sie ein deutlich höheres Rangdienstalter aufweisen als besser beurteilte Beamtinnen und Beamte. Mit Blick auf das Leistungsprinzip sind die Beförderungswartezeiten dabei naturgemäß für diejenigen Beamtinnen und Beamten kürzer, die in der letzten periodischen Beurteilung bessere Punktewerte erzielt haben. Die Beförderungsstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ab der Besoldungsgruppe A 12 erfolgen nach dem ebenfalls mit dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
5 - 5 - abgestimmten Spitzenstellenkonzept für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Dabei wird unterschieden zwischen Beförderungsstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die eine ausgeschriebene Spitzenstelle inne haben (sog. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Leitungs-, Lenkungs- und Koordinierungsfunktion - LLK) und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die überwiegend Rechtspflegertätigkeiten ausüben. Die Beförderungswartezeiten richten sich auch für diese Gruppe nach der jeweiligen Stellensituation und dem Leistungsprinzip. In diesem Bereich werden bei der Beförderungsauswahl primär die aktuellen Beurteilungen und die jeweils letzten Vorbeurteilungen zugrunde gelegt. Bei den ausgeschriebenen Spitzenstellen im Rechtspflegerbereich ab Besoldungsgruppe A 12 sowie bei den Leitungsstellen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister ab Besoldungsgruppe A 6 gelten in der Regel kürzere Wartezeiten, da sie maßgeblich vom Zeitpunkt der erfolgreichen Bewerbung und der Besetzung der Stelle abhängen. Von einer Darstellung der diesbezüglichen Beförderungswartezeiten wird mangels Aussagekraft nachfolgend abgesehen. Ergänzend ist zu bemerken, dass die nachfolgend genannten langen Beförderungswartezeiten zum Teil aus der seit dem 1. Januar 2011 möglichen rückwirkenden Anrechnung von Erziehungszeiten im Umfang von nunmehr 36 Monaten pro Kind (vgl. Art. 15 Abs. 3 Satz 3 LlbG) resultieren. 2. Die aktuellen Wartezeiten für Regelbeförderungen im Bereich der Rechtspfleger (ohne Beförderungen im Spitzenstellenbereich LLK), Justizfachwirte, Justizwachtmeister (ohne Leitungsbereich) sind nachfolgend dargestellt. a) Rechtspfleger: Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung bzw. Prüfungsnote) zuletzt Rechtspflegeamtsrat ohne LLK (A 12) zu Rechtspflegerat ohne LLK (A 13): 14 zw. 12 Jahren 2 Monaten und 16 Jahren 1 Monat Rechtspflegeamtmann ohne LLK (A 11) zu Rechtspflegeamtsrat ohne LLK (A 12): 12 zw. 10 Jahren 9 Monaten und 25 Jahren 3 Monaten
6 - 6 - Rechtspflegeoberinspektor (A 10) zu Rechtspflegeamtmann (A 11): 10 zw. 5 Jahren 8 Monaten und 8 Jahren 2 Monaten 9 zw. 8 Jahren 2 Monaten und 18 Jahren 9 Monaten 8 zw. 19 Jahren und 24 Jahren 10 Monaten Rechtspflegeinspektor (A 9) zu Rechtspflegeoberinspektor (A 10): b) Justizfachwirte: 8 zw. 2 Jahren 10 Monaten und 7 Jahren 6 Monaten 7 zw. 7 Jahren 10 Monaten und 11 Jahren 8 Monaten Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung bzw. Prüfungsnote) zuletzt Übertragung des Amts eines Justizverwaltungsinspektoren mit Amtszulage (A 9 + AZ): 14 zw. 4 Jahren 9 Monaten und 11 Jahren 8 Monaten 13 zw. 11 Jahren 9 Monaten und 18 Jahren 6 Monaten Justizhauptsekretär (A 8) zu Justizverwaltungsinspektor (A 9): 12 zw. 11 Jahren 4 Monaten und 18 Jahren Justizobersekretär (A 7) zu Justizhauptsekretär (A 8) *): 9 zw. 9 Jahren 1 Monat und 16 Jahren 8 Monaten 8 zw. 20 Jahren 3 Monaten und 23 Jahren 7 Monaten Justizsekretär (A 6) zu Justizobersekretär (A 7) *) 8 zw. 2 Jahren 5 Monaten und 3 Jahren 7 zw. 3 Jahren 11 Monaten und 15 Jahren 7 Monaten *) ohne beauftragte Gerichtsvollzieher c) Justizwachtmeister: Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung) zuletzt Übertragung des Amts eines Justizsicherheitssekretärs mit Amtszulage (A 6 + AZ): 13 (Vorbeurteilung 12) zw. 11 Jahren 5 Monaten und 11 Jahren 8 Monaten
7 - 7 - Justizhauptwachtmeister (A 5) zu Justizsicherheitssekretär (A 6): 8 zw. 6 Jahren und 7 Jahren 6 Monaten Justizoberwachtmeister (A 4) zu Justizhauptwachtmeister (A 5): 8 zw. 2 Jahren und 4 Jahren 3 Monaten 7 zw. 2 Jahren 8 Monaten und 6 Jahren 5 Monaten 3. Beförderungssituation und -wartezeiten im Bereich der Bewährungshilfe: Bei der Beförderung vom Sozialinspektor (Besoldungsgruppe A 9) zum Sozialoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) handelt es sich um eine Regelbeförderung in Abhängigkeit von dem in der ersten periodischen Beurteilung erzielten Punktewert. Die Beförderungen der Bewährungshelfer erfolgen ab der Beförderung zum Sozialamtmann (Besoldungsgruppe A 11) ebenfalls aufgrund einer bayernweit erstellten Rangliste. Die aktuellen Wartezeiten für Regelbeförderungen im Bewährungshilfedienst sind nachfolgend dargestellt: Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung) zuletzt Sozialamtsrat (A 12) zu Sozialrat (A 13): 14 zw. 5 Jahren 1 Monat und 7 Jahren 9 Monaten 13 zw. 6 Jahren und 6 Jahren 6 Monaten Sozialamtmann (A 11) zu Sozialamtsrat (A 12): 12 zw. 5 Jahren 10 Monaten und 7 Jahren 9 Monaten (Ltd. Bewährungshelfer) 12 zw. 6 Jahren 5 Monaten und 19 Jahren 5 Monaten Sozialoberinspektor (A 10) zu Sozialamtmann (A 11): 10 zw. 7 Jahren und 14 Jahren 17 Tagen 9 zw. 11 Jahren 10 Monaten und 16 Jahren 9 Monaten Sozialinspektor (A 9) zu Sozialoberinspektor (A 10): 8 1 Jahr 6 Monate 7 2 Jahre 6 2 Jahre 6 Monate
8 - 8 - Frage 5: Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage, dass sicherheitsrelevante Aufgaben und die sie einschließenden hoheitsrechtlichen Befugnisse in die Hände von Justizwachtmeistern gehören und nicht in die von privaten Sicherheitsdiensten? Sicherheitsrelevante Aufgaben und die sie einschließenden hoheitsrechtlichen Befugnisse bleiben weiter in den Händen des Justizwachtmeisterdienstes, der bei der Ausübung seiner Tätigkeiten künftig durch private Sicherheitsdienste unterstützt wird. Die von den privaten Sicherheitsdiensten gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nur unter der Aufsicht und fachlichen Anleitung beamteter Wachtmeisterinnen und Wachtmeister für Zugangskontrollen während der Zeit des Publikumsverkehrs eingesetzt. Die Eingangssicherung bei den Gerichten wird somit teilweise durch "gemischte Teams" erfolgen, in denen regelmäßig ein Mitglied des Justizwachtmeisterdienstes entsprechende Anweisungen gibt. Frage 5a: Wie viele Stellen sind notwendig für durchgängige Zugangskontrollen an Gerichten? Um permanente Zugangskontrollen an allen Gerichten durchführen zu können, wurde Anfang des Jahres 2012 ein Bedarf von 600 zusätzlichen Stellen ermittelt. Um diesen Bedarf decken zu können, wurden vom Haushaltsgesetzgeber 140 neue Justizwachtmeisterstellen bewilligt sowie zusätzlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, mit denen bis zu 300 Bedienstete privater Sicherheitsdienste finanziert werden können. Die darüber hinaus erforderlichen 160 Kräfte können durch den vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen genehmigten Wegfall der Wiederbesetzungssperren im Justizwachtmeisterdienst sowie durch Aufgabenumschichtungen innerhalb des Justizwachtmeisterdienstes mobilisiert werden. Frage 5b: Wie viele der angekündigten privaten Sicherheitskräfte wurden bereits eingestellt und in welchem Beschäftigungsverhältnis (Befristung)?
9 - 9 - Das private Wachpersonal kann schrittweise eingestellt werden, rund 130 Bedienstete bereits zum 1. September In welchem Beschäftigungsverhältnis diese im Einzelnen stehen, ist hier nicht bekannt, da im Rahmen einer deutschlandweiten Ausschreibung Dienstleistungsverträge mit den drei Unternehmen abgeschlossen wurden, die den Zuschlag erhalten haben. Frage 6: Wie lange wurden keine Stellenmehrungen bei den Rechtspflegern vorgenommen und weshalb und wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung der Rechtspfleger nach Einführung des Eingangsamtes Besoldungsgruppe A 10? Zuletzt wurde der Rechtspflegerbereich im Jahr 2011 mit 20 neuen Planstellen verstärkt, die zur Abfederung des durch die Arbeitszeitverkürzung im Rechtspflegerdienst eintretenden Kapazitätsverlusts geschaffen wurden. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 sind 48 neue Stellen für Rechtspflegeinspektoren der Besoldungsgruppe A 9 vorgesehen. Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat sich in der Vergangenheit bereits vielfach für eine Anhebung des Eingangsamtes im Rechtspflegerdienst von Besoldungsgruppe A 9 nach Besoldungsgruppe A 10 ausgesprochen. Zuletzt wurde das Anliegen im Rahmen der Dienstrechtsreform aufgegriffen. Die Strukturverbesserung war aber wegen der damit verbundenen Kosten bisher nicht möglich. Frage 7: Wie stellt sich die Belegungssituation in bayerischen Justizvollzugsanstalten dar, wie viele Gefangene kommen auf eine Stelle im Justizvollzug in Bayern insbesondere auch im Vergleich zu anderen Bundesländern und wie hoch ist der Personalbedarf im Justizvollzug insgesamt bzw. im allgemeinen Vollzugsdienst?
10 Zum Stichtag 31. Juli 2012 befanden sich in den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten (bei Haftplätzen) Gefangene. Die Belegungsquote lag somit bei 99,2 % und ist erfreulicherweise auf unter 100 % gesunken (zeitweise waren die bayerischen Justizvollzugsanstalten in den letzten 20 Jahren auch mit bis zu Gefangenen überbelegt). Im Nachtragshaushalt 2012 stehen rund Planstellen zur Verfügung. Während derzeit bundesweit auf eine Stelle im Justizvollzug 1,90 Gefangene entfallen, beträgt dieser Faktor in Bayern 2,27. In der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes kommen derzeit in Bayern auf jeden Bediensteten 3,12 Gefangene, während es bundesweit 2,54 Gefangene sind. Gemessen an der Effizienz des Vollzugs in anderen Ländern hat Bayern eine um etwa 800 Stellen (davon 650 im allgemeinen Vollzugsdienst) geringere Personalausstattung als im Bundesdurchschnitt. Frage 8: Wie hoch ist die Fallbelastung der Bewährungshelfer in Bayern und wie hoch ist der Personalbedarf und wie viele Belastungsanzeigen liegen vor und was wird unternommen? Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren in der Bewährungshilfe in Bayern insgesamt 290,74 Arbeitskraftanteile eingesetzt. Bei einer Probandenzahl von ergibt dies eine durchschnittliche Geschäftsbelastung von 84,90 Probanden je Arbeitskraftanteil (AKA). Den Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg, die für die Personalverwaltung der Bewährungshelfer zuständig sind, wurden seit dem 1. Januar 2011 für insgesamt sechs Landgerichte Belastungsanzeigen einzelner Bewährungshelfer bzw. des jeweiligen Leitenden Bewährungshelfers vorgelegt. Den entsprechenden Landgerichten wurden - soweit möglich und erforderlich - Bewährungshelfer bzw. Stellen aus anderen Landgerichtsbezirken zugewiesen, die Einstellung von Aushilfskräften genehmigt oder Arbeitszeiterhöhungen für teilzeitbeschäftigte Bewährungshelfer angeboten.
11 Damit angesichts der weiter steigenden Anforderungen auch in Zukunft erfolgreiche Resozialisierungsarbeit geleistet werden kann, ist eine Verbesserung der personellen Ausstattung im bayerischen Bewährungshilfedienst dringend erforderlich. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 sind daher 38 neue Stellen für Sozialinspektorinnen und Sozialinspektoren der BesGr. A 9 sowie eine Verkürzung der Wiederbesetzungssperre von derzeit sechs Monaten im Bewährungshilfedienst auf generell 3 Monate vorgesehen. Ein Rückgang der Belastung auf deutlich unter 80 Probanden pro Bewährungshelferin bzw. Bewährungshelfer wäre wünschenswert, dies würde - eine Stagnation der Probandenzahlen vorausgesetzt - in etwa dem Niveau des Jahres 2000 entsprechen. Frage 9: Wie viele Belastungsanzeigen in welchen Bereichen liegen dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz insgesamt vor? Die Belastungssituation im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich ist allgemein angespannt (vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage). Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auch im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit den Oberlandesgerichten und den Generalstaatsanwälten auf einen Personalausgleich zwischen den unterschiedlichen Gerichten, Behörden und Bezirken hingewirkt. Belastungsanzeigen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich sind hier nicht bekannt geworden. Über die Geschäftsverteilung und damit den Zuschnitt des Dezernats des einzelnen Beschäftigten entscheiden im richterlichen Bereich gemäß 21e Abs.1 Satz 1 GVG die Präsidien in richterlicher Unabhängigkeit, im staatsanwaltlichen Bereich die Behördenleiter in eigener Verantwortung. Auch in den übrigen Bereichen des hiesigen Geschäftsbereichs ist die Personalsituation als angespannt zu bezeichnen (vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfragen). Sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften sind gleichwohl mit großem und anerkennenswertem Einsatz stets bemüht, den enormen Geschäftsanfall bei knapper werdenden personellen Ressourcen möglichst zeitnah zu bewältigen.
12 Den Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg sowie den Generalstaatsanwälten in München, Nürnberg und Bamberg, die für die Personalverwaltung der in ihrem Geschäftsbereich tätigen Bediensteten des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienstes zuständig sind, sind aus den übrigen Bereichen (ohne Richter und Staatsanwälte sowie Bewährungshelfer) seit dem 1. Januar 2011 drei Belastungsanzeigen aus dem Rechtspflegerbereich, vier aus dem Gerichtsvollzieherbereich und zwei aus dem Servicebereich vorgelegt worden, dabei handelt es sich um Belastungsanzeigen einzelner Bediensteter bzw. von Gruppen von Bediensteten. Darüber hinaus liegen den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten sowie dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Reihe von Berichten von Behördenleitern zu der in vielen Bereichen des hiesigen Geschäftsbereichs angespannten Personalsituation vor, mit denen um entsprechende personelle Verstärkung gebeten wird. Im Bereich der bayerischen Justizvollzugsanstalten sind keine Belastungsanzeigen von Bediensteten bekannt geworden. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Beate Merk Staatsministerin
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