Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz"

Transkript

1 Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum München Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G /1232 K, vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum IV / September 2012 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl, Freie Wähler, vom 7. August 2012 betreffend Stellen in der Justiz Mit 3 Abdrucken dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Stellen in der Justiz beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Beschäftigte gibt es derzeit jeweils im Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in bayerischen Gerichten, in Staatsanwaltschaften und in Justizvollzugsanstalten, wie viele davon haben befristete Arbeitsverträge und was ist der Grund für die Befristungen? Die erbetenen Angaben zum Stichtag ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (jeweils nach Köpfen): Hausanschrift Prielmayerstr. 7 Justizpalast München Haltestelle Karlsplatz (Stachus) S-Bahn, U-Bahn Trambahn Telefon (089) (Vermittlung) Telefax poststelle@stmjv.bayern.de Internet:

2 - 2 - Gesamtzahl der Gesamtzahl der Befristungsgründe Beschäftigten (Köpfe) befristeten Arbeitsverhältnisse (Köpfe) StMJV sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften Vertretung für Elternzeiten, Sonderurlaube, Arbeitszeitreduzierungen, Freistellungsphasen der Altersteilzeit, ruhende Beschäftigungsverhältnisse sowie zur Überbrückung von Personalengpässen. Justizvollzugsanstalten Überbrückung vorübergehend frei gewordener Stellen, z. B. durch Elternzeiten, Teilzeiten oder Beurlaubungen. Gesamt Frage 2: Wie viele Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger fehlen nach PEBB Y jeweils an Gerichten und Staatsanwaltschaften, wie hoch ist die Belastungssituation der Betroffenen (Überstunden, Krankheitstage etc.) und wie viele Stellen für Servicekräfte fehlen aktuell an den Gerichten? Nach der Personalbedarfsberechnung fehlten im Jahr 2011 rund 280 Arbeitskraftanteile (AKA) im richterlichen Dienst und rund 114 AKA im staatsanwaltlichen Dienst, rund 194 AKA bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie rund 116 AKA bei den Servicekräften. Die Belastung lag im richterlichen Bereich bei 1,14, im staatsanwaltlichen Bereich bei 1,18, im Rechtspflegerbereich bei 1,09 und im Servicebereich bei 1,02. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind in diesen Zahlen bereits berücksichtigt. Die Krankheitstage ergeben sich aus der sog. Fehlzeitenstatistik, die für das Jahr 2011 erhoben und kürzlich vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen veröffentlicht wurde. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften lagen danach in der Vergleichsgruppe "ab R 1 sowie ab A 13 bzw. E 13 und vergleichbar", der weit überwiegend Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angehören, Fehlzeiten in Höhe von durchschnittlich 4,06 Tagen vor. In der Vergleichsgruppe "A9 - A 12, E 9 - E 12 und vergleichbar", der überwiegend Rechts-

3 - 3 - pflegerinnen und Rechtspfleger angehören, betrug die durchschnittliche Fehlzeit im Jahr ,72 Tage. Richterinnen und Richter unterliegen aufgrund ihrer grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit keinen festen Dienstzeiten, weswegen Überstunden nicht anfallen können. Staatsanwälte sind gemäß Nr. 4.1 der Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (AzV) vom 10. März 2006 Gz IV /05 von der Ableistung der täglichen Arbeitszeit im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit nach 7 Abs. 1 Satz 1 AzV ausgenommen; eine Arbeitszeiterfassung findet daher für diese Bediensteten nicht statt. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger können (wie auch die übrigen Bediensteten des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienstes) im Rahmen des Gleitzeitmodells ihre Arbeitszeit unter Beachtung von sogenannten Präsenzzeiten frei einteilen, ein Überschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (= sog. Zeitguthaben) kann von den Bediensteten z. B. durch sog. Gleittage ausgeglichen werden. Davon unabhängig waren für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Gerichte und Staatsanwaltschaften zum Stichtag 31. Dezember 2011 insgesamt 375 dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeitsstunden i. S. von Art. 87 Abs. 2 BayBG registriert. Frage 3: Wie viele Beschäftigte, die die Gerichtsvollzieherprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind noch immer nicht zum Gerichtsvollzieher ernannt worden? Die Zahl der Beamtinnen und Beamten mit bestandener Gerichtsvollzieherprüfung, die mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut sind, aber auf Stellen des Justizfachwirtedienstes der BesGr. A 6 bis A 8 geführt werden müssen und auf eine Ernennung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher (Eingangsamt in der BesGr. A 8) warten, liegt derzeit bei 78 Beamtinnen und Beamten bzw. 71,85 Arbeitskraftanteilen (Prüfungsjahrgänge 2004 bis 2011). Diese Beamtinnen und Beamten nehmen an den Beförderungen des Justizfachwirtedienstes teil. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist bestrebt, den

4 - 4 - sog. Ernennungsstau abzubauen. Zu diesem Zwecke sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die hierfür erforderliche Anzahl von Umwandlung und Stellenhebungen vorgesehen. Frage 4: Wie stellen sich die Beförderungssituation und -wartezeiten bei Rechtspflegern, Justizfachwirten, Justizwachtmeistern und Bewährungshelfern dar? 1. Beförderungsentscheidungen werden auf Grundlage der dienstlichen Beurteilungen entsprechend Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen. Im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden die Beförderungsstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11 nach einem mit den Mittelbehörden und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgestimmten Konzept landesweit fliegend vergeben, d.h. die Beförderungsstellen sind den jeweiligen Behörden nicht fest zugeordnet. Freie und verfügbare Beförderungsstellen werden dabei sobald wie möglich besetzt. Bei der Beförderungsauswahl werden primär die aktuellen Beurteilungen und die jeweils letzten Vorbeurteilungen (bzw. die Prüfungsnote) zugrunde gelegt. Hilfsweise wird auf das Rangdienstalter (= Beförderungswartezeit) abgestellt, wobei bei den Regelbeförderungen Beamtinnen und Beamte mit schlechterer aktueller Beurteilung oder Vorbeurteilung dann befördert werden können, wenn sie ein deutlich höheres Rangdienstalter aufweisen als besser beurteilte Beamtinnen und Beamte. Mit Blick auf das Leistungsprinzip sind die Beförderungswartezeiten dabei naturgemäß für diejenigen Beamtinnen und Beamten kürzer, die in der letzten periodischen Beurteilung bessere Punktewerte erzielt haben. Die Beförderungsstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ab der Besoldungsgruppe A 12 erfolgen nach dem ebenfalls mit dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

5 - 5 - abgestimmten Spitzenstellenkonzept für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Dabei wird unterschieden zwischen Beförderungsstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die eine ausgeschriebene Spitzenstelle inne haben (sog. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Leitungs-, Lenkungs- und Koordinierungsfunktion - LLK) und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die überwiegend Rechtspflegertätigkeiten ausüben. Die Beförderungswartezeiten richten sich auch für diese Gruppe nach der jeweiligen Stellensituation und dem Leistungsprinzip. In diesem Bereich werden bei der Beförderungsauswahl primär die aktuellen Beurteilungen und die jeweils letzten Vorbeurteilungen zugrunde gelegt. Bei den ausgeschriebenen Spitzenstellen im Rechtspflegerbereich ab Besoldungsgruppe A 12 sowie bei den Leitungsstellen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister ab Besoldungsgruppe A 6 gelten in der Regel kürzere Wartezeiten, da sie maßgeblich vom Zeitpunkt der erfolgreichen Bewerbung und der Besetzung der Stelle abhängen. Von einer Darstellung der diesbezüglichen Beförderungswartezeiten wird mangels Aussagekraft nachfolgend abgesehen. Ergänzend ist zu bemerken, dass die nachfolgend genannten langen Beförderungswartezeiten zum Teil aus der seit dem 1. Januar 2011 möglichen rückwirkenden Anrechnung von Erziehungszeiten im Umfang von nunmehr 36 Monaten pro Kind (vgl. Art. 15 Abs. 3 Satz 3 LlbG) resultieren. 2. Die aktuellen Wartezeiten für Regelbeförderungen im Bereich der Rechtspfleger (ohne Beförderungen im Spitzenstellenbereich LLK), Justizfachwirte, Justizwachtmeister (ohne Leitungsbereich) sind nachfolgend dargestellt. a) Rechtspfleger: Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung bzw. Prüfungsnote) zuletzt Rechtspflegeamtsrat ohne LLK (A 12) zu Rechtspflegerat ohne LLK (A 13): 14 zw. 12 Jahren 2 Monaten und 16 Jahren 1 Monat Rechtspflegeamtmann ohne LLK (A 11) zu Rechtspflegeamtsrat ohne LLK (A 12): 12 zw. 10 Jahren 9 Monaten und 25 Jahren 3 Monaten

6 - 6 - Rechtspflegeoberinspektor (A 10) zu Rechtspflegeamtmann (A 11): 10 zw. 5 Jahren 8 Monaten und 8 Jahren 2 Monaten 9 zw. 8 Jahren 2 Monaten und 18 Jahren 9 Monaten 8 zw. 19 Jahren und 24 Jahren 10 Monaten Rechtspflegeinspektor (A 9) zu Rechtspflegeoberinspektor (A 10): b) Justizfachwirte: 8 zw. 2 Jahren 10 Monaten und 7 Jahren 6 Monaten 7 zw. 7 Jahren 10 Monaten und 11 Jahren 8 Monaten Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung bzw. Prüfungsnote) zuletzt Übertragung des Amts eines Justizverwaltungsinspektoren mit Amtszulage (A 9 + AZ): 14 zw. 4 Jahren 9 Monaten und 11 Jahren 8 Monaten 13 zw. 11 Jahren 9 Monaten und 18 Jahren 6 Monaten Justizhauptsekretär (A 8) zu Justizverwaltungsinspektor (A 9): 12 zw. 11 Jahren 4 Monaten und 18 Jahren Justizobersekretär (A 7) zu Justizhauptsekretär (A 8) *): 9 zw. 9 Jahren 1 Monat und 16 Jahren 8 Monaten 8 zw. 20 Jahren 3 Monaten und 23 Jahren 7 Monaten Justizsekretär (A 6) zu Justizobersekretär (A 7) *) 8 zw. 2 Jahren 5 Monaten und 3 Jahren 7 zw. 3 Jahren 11 Monaten und 15 Jahren 7 Monaten *) ohne beauftragte Gerichtsvollzieher c) Justizwachtmeister: Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung) zuletzt Übertragung des Amts eines Justizsicherheitssekretärs mit Amtszulage (A 6 + AZ): 13 (Vorbeurteilung 12) zw. 11 Jahren 5 Monaten und 11 Jahren 8 Monaten

7 - 7 - Justizhauptwachtmeister (A 5) zu Justizsicherheitssekretär (A 6): 8 zw. 6 Jahren und 7 Jahren 6 Monaten Justizoberwachtmeister (A 4) zu Justizhauptwachtmeister (A 5): 8 zw. 2 Jahren und 4 Jahren 3 Monaten 7 zw. 2 Jahren 8 Monaten und 6 Jahren 5 Monaten 3. Beförderungssituation und -wartezeiten im Bereich der Bewährungshilfe: Bei der Beförderung vom Sozialinspektor (Besoldungsgruppe A 9) zum Sozialoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) handelt es sich um eine Regelbeförderung in Abhängigkeit von dem in der ersten periodischen Beurteilung erzielten Punktewert. Die Beförderungen der Bewährungshelfer erfolgen ab der Beförderung zum Sozialamtmann (Besoldungsgruppe A 11) ebenfalls aufgrund einer bayernweit erstellten Rangliste. Die aktuellen Wartezeiten für Regelbeförderungen im Bewährungshilfedienst sind nachfolgend dargestellt: Punktewert aktuelle Beurteilung Wartezeit (abhängig von Vorbeurteilung) zuletzt Sozialamtsrat (A 12) zu Sozialrat (A 13): 14 zw. 5 Jahren 1 Monat und 7 Jahren 9 Monaten 13 zw. 6 Jahren und 6 Jahren 6 Monaten Sozialamtmann (A 11) zu Sozialamtsrat (A 12): 12 zw. 5 Jahren 10 Monaten und 7 Jahren 9 Monaten (Ltd. Bewährungshelfer) 12 zw. 6 Jahren 5 Monaten und 19 Jahren 5 Monaten Sozialoberinspektor (A 10) zu Sozialamtmann (A 11): 10 zw. 7 Jahren und 14 Jahren 17 Tagen 9 zw. 11 Jahren 10 Monaten und 16 Jahren 9 Monaten Sozialinspektor (A 9) zu Sozialoberinspektor (A 10): 8 1 Jahr 6 Monate 7 2 Jahre 6 2 Jahre 6 Monate

8 - 8 - Frage 5: Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage, dass sicherheitsrelevante Aufgaben und die sie einschließenden hoheitsrechtlichen Befugnisse in die Hände von Justizwachtmeistern gehören und nicht in die von privaten Sicherheitsdiensten? Sicherheitsrelevante Aufgaben und die sie einschließenden hoheitsrechtlichen Befugnisse bleiben weiter in den Händen des Justizwachtmeisterdienstes, der bei der Ausübung seiner Tätigkeiten künftig durch private Sicherheitsdienste unterstützt wird. Die von den privaten Sicherheitsdiensten gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nur unter der Aufsicht und fachlichen Anleitung beamteter Wachtmeisterinnen und Wachtmeister für Zugangskontrollen während der Zeit des Publikumsverkehrs eingesetzt. Die Eingangssicherung bei den Gerichten wird somit teilweise durch "gemischte Teams" erfolgen, in denen regelmäßig ein Mitglied des Justizwachtmeisterdienstes entsprechende Anweisungen gibt. Frage 5a: Wie viele Stellen sind notwendig für durchgängige Zugangskontrollen an Gerichten? Um permanente Zugangskontrollen an allen Gerichten durchführen zu können, wurde Anfang des Jahres 2012 ein Bedarf von 600 zusätzlichen Stellen ermittelt. Um diesen Bedarf decken zu können, wurden vom Haushaltsgesetzgeber 140 neue Justizwachtmeisterstellen bewilligt sowie zusätzlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, mit denen bis zu 300 Bedienstete privater Sicherheitsdienste finanziert werden können. Die darüber hinaus erforderlichen 160 Kräfte können durch den vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen genehmigten Wegfall der Wiederbesetzungssperren im Justizwachtmeisterdienst sowie durch Aufgabenumschichtungen innerhalb des Justizwachtmeisterdienstes mobilisiert werden. Frage 5b: Wie viele der angekündigten privaten Sicherheitskräfte wurden bereits eingestellt und in welchem Beschäftigungsverhältnis (Befristung)?

9 - 9 - Das private Wachpersonal kann schrittweise eingestellt werden, rund 130 Bedienstete bereits zum 1. September In welchem Beschäftigungsverhältnis diese im Einzelnen stehen, ist hier nicht bekannt, da im Rahmen einer deutschlandweiten Ausschreibung Dienstleistungsverträge mit den drei Unternehmen abgeschlossen wurden, die den Zuschlag erhalten haben. Frage 6: Wie lange wurden keine Stellenmehrungen bei den Rechtspflegern vorgenommen und weshalb und wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung der Rechtspfleger nach Einführung des Eingangsamtes Besoldungsgruppe A 10? Zuletzt wurde der Rechtspflegerbereich im Jahr 2011 mit 20 neuen Planstellen verstärkt, die zur Abfederung des durch die Arbeitszeitverkürzung im Rechtspflegerdienst eintretenden Kapazitätsverlusts geschaffen wurden. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 sind 48 neue Stellen für Rechtspflegeinspektoren der Besoldungsgruppe A 9 vorgesehen. Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat sich in der Vergangenheit bereits vielfach für eine Anhebung des Eingangsamtes im Rechtspflegerdienst von Besoldungsgruppe A 9 nach Besoldungsgruppe A 10 ausgesprochen. Zuletzt wurde das Anliegen im Rahmen der Dienstrechtsreform aufgegriffen. Die Strukturverbesserung war aber wegen der damit verbundenen Kosten bisher nicht möglich. Frage 7: Wie stellt sich die Belegungssituation in bayerischen Justizvollzugsanstalten dar, wie viele Gefangene kommen auf eine Stelle im Justizvollzug in Bayern insbesondere auch im Vergleich zu anderen Bundesländern und wie hoch ist der Personalbedarf im Justizvollzug insgesamt bzw. im allgemeinen Vollzugsdienst?

10 Zum Stichtag 31. Juli 2012 befanden sich in den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten (bei Haftplätzen) Gefangene. Die Belegungsquote lag somit bei 99,2 % und ist erfreulicherweise auf unter 100 % gesunken (zeitweise waren die bayerischen Justizvollzugsanstalten in den letzten 20 Jahren auch mit bis zu Gefangenen überbelegt). Im Nachtragshaushalt 2012 stehen rund Planstellen zur Verfügung. Während derzeit bundesweit auf eine Stelle im Justizvollzug 1,90 Gefangene entfallen, beträgt dieser Faktor in Bayern 2,27. In der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes kommen derzeit in Bayern auf jeden Bediensteten 3,12 Gefangene, während es bundesweit 2,54 Gefangene sind. Gemessen an der Effizienz des Vollzugs in anderen Ländern hat Bayern eine um etwa 800 Stellen (davon 650 im allgemeinen Vollzugsdienst) geringere Personalausstattung als im Bundesdurchschnitt. Frage 8: Wie hoch ist die Fallbelastung der Bewährungshelfer in Bayern und wie hoch ist der Personalbedarf und wie viele Belastungsanzeigen liegen vor und was wird unternommen? Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren in der Bewährungshilfe in Bayern insgesamt 290,74 Arbeitskraftanteile eingesetzt. Bei einer Probandenzahl von ergibt dies eine durchschnittliche Geschäftsbelastung von 84,90 Probanden je Arbeitskraftanteil (AKA). Den Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg, die für die Personalverwaltung der Bewährungshelfer zuständig sind, wurden seit dem 1. Januar 2011 für insgesamt sechs Landgerichte Belastungsanzeigen einzelner Bewährungshelfer bzw. des jeweiligen Leitenden Bewährungshelfers vorgelegt. Den entsprechenden Landgerichten wurden - soweit möglich und erforderlich - Bewährungshelfer bzw. Stellen aus anderen Landgerichtsbezirken zugewiesen, die Einstellung von Aushilfskräften genehmigt oder Arbeitszeiterhöhungen für teilzeitbeschäftigte Bewährungshelfer angeboten.

11 Damit angesichts der weiter steigenden Anforderungen auch in Zukunft erfolgreiche Resozialisierungsarbeit geleistet werden kann, ist eine Verbesserung der personellen Ausstattung im bayerischen Bewährungshilfedienst dringend erforderlich. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 sind daher 38 neue Stellen für Sozialinspektorinnen und Sozialinspektoren der BesGr. A 9 sowie eine Verkürzung der Wiederbesetzungssperre von derzeit sechs Monaten im Bewährungshilfedienst auf generell 3 Monate vorgesehen. Ein Rückgang der Belastung auf deutlich unter 80 Probanden pro Bewährungshelferin bzw. Bewährungshelfer wäre wünschenswert, dies würde - eine Stagnation der Probandenzahlen vorausgesetzt - in etwa dem Niveau des Jahres 2000 entsprechen. Frage 9: Wie viele Belastungsanzeigen in welchen Bereichen liegen dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz insgesamt vor? Die Belastungssituation im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich ist allgemein angespannt (vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage). Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auch im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit den Oberlandesgerichten und den Generalstaatsanwälten auf einen Personalausgleich zwischen den unterschiedlichen Gerichten, Behörden und Bezirken hingewirkt. Belastungsanzeigen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich sind hier nicht bekannt geworden. Über die Geschäftsverteilung und damit den Zuschnitt des Dezernats des einzelnen Beschäftigten entscheiden im richterlichen Bereich gemäß 21e Abs.1 Satz 1 GVG die Präsidien in richterlicher Unabhängigkeit, im staatsanwaltlichen Bereich die Behördenleiter in eigener Verantwortung. Auch in den übrigen Bereichen des hiesigen Geschäftsbereichs ist die Personalsituation als angespannt zu bezeichnen (vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfragen). Sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften sind gleichwohl mit großem und anerkennenswertem Einsatz stets bemüht, den enormen Geschäftsanfall bei knapper werdenden personellen Ressourcen möglichst zeitnah zu bewältigen.

12 Den Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg sowie den Generalstaatsanwälten in München, Nürnberg und Bamberg, die für die Personalverwaltung der in ihrem Geschäftsbereich tätigen Bediensteten des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienstes zuständig sind, sind aus den übrigen Bereichen (ohne Richter und Staatsanwälte sowie Bewährungshelfer) seit dem 1. Januar 2011 drei Belastungsanzeigen aus dem Rechtspflegerbereich, vier aus dem Gerichtsvollzieherbereich und zwei aus dem Servicebereich vorgelegt worden, dabei handelt es sich um Belastungsanzeigen einzelner Bediensteter bzw. von Gruppen von Bediensteten. Darüber hinaus liegen den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten sowie dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Reihe von Berichten von Behördenleitern zu der in vielen Bereichen des hiesigen Geschäftsbereichs angespannten Personalsituation vor, mit denen um entsprechende personelle Verstärkung gebeten wird. Im Bereich der bayerischen Justizvollzugsanstalten sind keine Belastungsanzeigen von Bediensteten bekannt geworden. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Beate Merk Staatsministerin

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum

Mehr

Newsletter - Ausgabe: Blaue Mail 05/2015 - DPolG-Bayern.de - vom: 12.03.2015

Newsletter - Ausgabe: Blaue Mail 05/2015 - DPolG-Bayern.de - vom: 12.03.2015 Newsletter - Ausgabe: Blaue Mail 05/2015 - DPolG-Bayern.de - vom: 12.03.2015 Die blaue Mail der DPolG Bayern 05/2015 Inhalt 01. Beförderungsauswahl April 2015 02. Ein klares Votum der Basis beim Stimmungsbild

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz 80097 München Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts München Tal 33 80331 München Rechtsanwaltskammer

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung IV\2013\Ref. IV.7\54986_Schriftliche Anfrage_Felbinger_Schulpsychologen-a.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Rundschreiben Nr. 27/2011

Rundschreiben Nr. 27/2011 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Verteiler: alle Dienststellen mit Schulen - Auskunft erteilen, Dr. Wiebke Wietschel,

Mehr

5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015

5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 3204 OLG M Geschäftsverteilung 2015 des Oberlandesgerichts München 5. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin:

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin: LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/938 (15/851) 12.06.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Numerus Clausus an der Universität des Saarlandes

Mehr

Benchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften

Benchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1244 Landtag 18. Wahlperiode 28.01.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Benchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung II\II.5\138683 Schriftliche Anfrage Streibl Unterrichtsversorgung an staatlich

Mehr

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Juli 2007 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung und allgemeine Hinweise

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit Mutterschutz- und ElternzeitVO MuSchEltZV 310 Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

RUNDSCHREIBEN 4 / 2013

RUNDSCHREIBEN 4 / 2013 An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder), ausgenommen Sparkassen Allgemeine und besondere Umlage nach dem Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) Abstimmungsverzeichnis

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 4 Die Bundeswehr will die Möglichkeiten für zeitlich mobiles und ortsunabhängiges Arbeiten binnen Jahresfrist zügig und deutlich stärken.

Mehr

Betriebskalender & Kalenderfunktionen

Betriebskalender & Kalenderfunktionen Betriebskalender & Kalenderfunktionen Der Betriebskalender ist in OpenZ für 2 Dinge verantwortlich: 1. Berechnung der Produktionszeiten im Modul Herstellung 2. Schaffung der Rahmenbedingungen, für die

Mehr

Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R. Ausbildung in Teilzeit

Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R. Ausbildung in Teilzeit Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R Ausbildung in Teilzeit Wann ist die Teilzeitausbildung für Ihr Unternehmen attraktiv? Sie haben von einer

Mehr

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können

Mehr

1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten

1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten Inhalt 1 Belastung 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten 2 Beschwerden 2.1 Registrierung / Einloggen 2.2 Symptome 2.3 Diagramme 3 Info 3.1 Lexikon 3.2 Tutorial 3.3 Impressum 4 Einstellungen

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Soziales Gleichstellungsbeauftragte Wirtschaftsförderung Auslobung

Mehr

Um sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben

Um sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben Doodle Anleitung Konto erstellen Die Registrierung eines Benutzerkontos ist für Umfragen nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch öfters Umfragen erstellen, ist dies aus Gründen der Übersicht und Einfachheit

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche

Mehr

Anleitung Grundsetup C3 Mail & SMS Gateway V02-0314

Anleitung Grundsetup C3 Mail & SMS Gateway V02-0314 Anleitung Grundsetup C3 Mail & SMS Gateway V02-0314 Kontakt & Support Brielgasse 27. A-6900 Bregenz. TEL +43 (5574) 61040-0. MAIL info@c3online.at loxone.c3online.at Liebe Kundin, lieber Kunde Sie haben

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Nachricht der Kundenbetreuung

Nachricht der Kundenbetreuung Cisco WebEx: Service-Pack vom [[DATE]] für [[WEBEXURL]] Sehr geehrter Cisco WebEx-Kunde, Cisco WebEx sendet diese Mitteilung an wichtige Geschäftskontakte unter https://[[webexurl]]. Ab Samstag, 1. November

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Vorsorgetrends 2012 Österreich

Vorsorgetrends 2012 Österreich Vorsorgetrends 2012 Österreich Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse Wien, 5. Juni 2012 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum Mai 2012 Grundgesamtheit Bevölkerung

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 05.12.2012

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 05.12.2012 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/16027 02.04.2013 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 05.12.2012 Ladenschluss-Thematik und Einzelhandel in den bayerischen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

easysolution GmbH easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per E-Mail nach Hause

easysolution GmbH easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per E-Mail nach Hause easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per E-Mail nach Hause Allgemeines easynet ist die Informationszentrale im Unternehmen! Immer wichtiger wird es zukünftig sein,

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung

Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung Vermeidung von unterschiedlichen Ferien von Kindergartenbetreuung und Schulferienbetreuung Flexible Kinderbetreuung auch morgens und abends, z.b. im

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Auswertung der Mandantenbefragung 2009 Kurzfassung November 2009 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

2030.2.3-UK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. vom 15. Februar 2012 Az.: II.5-5 P 4010.2-6b.

2030.2.3-UK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. vom 15. Februar 2012 Az.: II.5-5 P 4010.2-6b. 2030.2.3-UK Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bekanntmachung des

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

- 2 - In welcher finanziellen Höhe wird sich der Bund insgesamt an den Kosten für die Sicherheit des G7-Gipfels beteiligen?

- 2 - In welcher finanziellen Höhe wird sich der Bund insgesamt an den Kosten für die Sicherheit des G7-Gipfels beteiligen? Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben Dr. Marcel Huber, MdL Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627

Mehr

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

AKZEPTANZ VON STUDIENGEBÜHREN

AKZEPTANZ VON STUDIENGEBÜHREN AStA der Universität München (Hrsg.) AKZEPTANZ VON STUDIENGEBÜHREN FÜR DAS ERSTSTUDIUM Die wichtigsten Ergebnisse Carolin Strobl Rita Reimer 1. Stichprobenziehung und Repräsentativität 606 Personen aus

Mehr

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat I. Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, Fraktion Die Grünen rosa liste im Stadtrat der Landeshauptstadt München Rathaus Dr.

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Windows 10. Vortrag am Fleckenherbst Bürgertreff Neuhausen. www.buergertreff-neuhausen.de www.facebook.com/buergertreffneuhausen

Windows 10. Vortrag am Fleckenherbst Bürgertreff Neuhausen. www.buergertreff-neuhausen.de www.facebook.com/buergertreffneuhausen Windows 10 Vortrag am Fleckenherbst Bürgertreff Neuhausen 1 Inhalt Was ist neu (im Vergleich zu Windows 8.1) Wann lohnt sich ein Umstieg Update Installation von Windows 10 Startmenü Windows Explorer Webbrowser

Mehr

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Mehr

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund

Mehr

Adventskalender Gewinnspiel

Adventskalender Gewinnspiel Adventskalender Gewinnspiel Content Optimizer GmbH www.campaign2.de 1 Wichtig zu wissen Die Törchen entsprechen nicht den Gewinnen! Die Anzahl der Gewinne ist von den 24 Törchen komplett unabhängig. Die

Mehr

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard

Mehr