Siedlungsplan und Verkehrsplan (Planungszone Neuhegi-Grüze und Agglomerationsprogramm)

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1 RWU Regionalplanung Winterthur und Umgebung Siedlungsplan und Verkehrsplan (Planungszone Neuhegi-Grüze und Agglomerationsprogramm) Öffentliche Auflage (Verabschiedung durch den RWU-Vorstand am 23. Oktober 2013) Planungszone Neuhegi-Grüze Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse Zürich skw.ch Tel. +41 (0)

2 A Einleitung 3 1. Anlass 3 2. Revisionsvorlage Richt- und Nutzungsplanung Stadt Winterthur 4 3. Regionaler Richtplan 5 4. Kantonaler Richtplan 9 5. Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung 11 B Revision von Festlegungen infolge "Planungszone" Anzustrebende bauliche Dichte / Zentrumsgebiete Gebiete mit Anschlussgleis Arbeitsplatzgebiete Strassen Fahrzeugparkierung im öffentlichen Interesse Radwege Fuss- und Wanderwege Buslinien Güterverkehr - Anschlussgleise Festlegungen zur Energieversorgung Festlegungen zu den öffentlichen Bauten 26 C Teilrevision von Festlegungen infolge "Agglomerationsprogramm" ÖV-Hochleistungskorridor und Urban Boulevards Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze Entlastungsstrasse Wülflingen 31 D Revisionsablauf 33 2 Suter von Känel Wild AG

3 A Einleitung Planungszone Neuhegi- Grüze Agglomerationsprogramm 1. Anlass Das Gebiet Neuhegi-Grüze ist für die Stadt Winterthur und die Region Winterthur und Umgebung von grosser Bedeutung. Der Stadtrat Winterthur will eine nachhaltige und hochwertige Entwicklung sicherstellen und vorantreiben, welche übergeordnete öffentliche Interessen berücksichtigt, handelt es sich doch um ein Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung. Im Juli 2010 wurde die Planungszone Neuhegi-Grüze auf Antrag der Stadt Winterthur durch die Baudirektion rechtsgültig festgesetzt. Die Planungszone ist drei Jahre wirksam. In dieser Zeit kann weiterhin gebaut werden, wenn die Vorhaben in Übereinstimmung mit den städtischen Entwicklungsabsichten stehen. Die Stadt ist bestrebt, die neuen verbindlichen Regelungen in den verschiedenen Planungsinstrumenten baldmöglichst zu sichern. Trotzdem des zügigen Planungsvorgehens wurde eine Verlängerung der Planungszone um maximal ein Jahr erforderlich. Der Kanton hat das Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung der 2. Generation Mitte 2012 dem Bund zur Prüfung eingereicht. Mit der vorliegenden Revision sollen die festsetzungsreifen Aspekte im regionalen Richtplan umgesetzt werden. Weitere Themen werden im Rahmen der Gesamtrevision des regionalen Richtplan behandelt. Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung: Teilstrategie Verkehr 3 Suter von Känel Wild AG

4 2. Revisionsvorlage Richt- und Nutzungsplanung Stadt Winterthur Planungsprozess Stossrichtung Der Stadtrat hat die Planungsinstrumente zur verbindlichen Sicherung der angestrebten Entwicklung im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze ausgearbeitet. Sie werden ab dem 18. März 2013 während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in den Umfeldern der Bahnstationen Grüze und Hegi konnten gleichzeitig Entwicklungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die künftige Abwicklung des Verkehrs im Gebiet Neuhegi- Grüze ist von zentraler Bedeutung. Grundlage bildet das städtische Gesamtverkehrskonzept (sgvk). Vorgesehen ist, dass Neuhegi-Grüze zum zweiten urbanen Zentrum wird. Um eine effiziente Verkehrserschliessung sicherzustellen, werden verschiedene konkrete Massnahmen angestrebt: Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist eine neue Strasse als Zentrumserschliessung in Richtung Autobahnanschluss Oberwinterthur vorgesehen. Für den öffentlichen Verkehr und untergeordnet für den Langsamverkehr soll die Querung Grüze erstellt werden. Für den Langsamverkehr sind durchgehende, attraktive Verbindungen und die Vernetzung mit den umliegenden Quartieren vorgesehen. Im Hinblick auf die beschränkte Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems sollen stark verkehrserzeugende Nutzungen wie neue Fachmärkte und Geschäfte mit Verkaufsflächen von mehr als m2 im Bereich der Planungszone ausgeschlossen werden. Zudem sieht der Entwurf der zu revidierenden Parkplatzverordnung angepasste Regelungen für die Gebiete Neuhegi-Grüze und Stadtmitte vor. Die Arbeitsplatzzonen werden geringfügig verkleinert. Die Arbeitsplätze sollen weiterhin dominieren und zwar im Verhältnis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 zu 1. Dies soll unter anderem erreicht werden durch die weitgehende Beibehaltung der Industriezone, den Ausschluss von grösseren Verkaufsnutzungen sowie die Begrenzung des Wohnanteils in bestehenden und neuen Mischzonen. Weitere Elemente, die jedoch keinen Niederschlag im regionalen Richtplan finden, sind: Freiraumkonzept Realisierung einer hochwertigen Freiraumstruktur und eines durchgehenden Grünraumrings entlang den Gleisen. 4 Suter von Känel Wild AG

5 Rahmengestaltungspläne für die Umfelder bei den Bahnstationen Grüze und Hegi Grüze: Raumsicherung für die oberirdische Querung Grüze und die neue Velo- und Fusswegquerung bei der Talackerstrasse sowie die gemeinsam mit den Grundeigentümern entwickelte Bebauungsvorstellung. Hegi: Sicherung der wichtigsten Strukturen und Nutzungen (Mischnutzung mit beschränktem Wohnanteil) Revisionsvorlage Die Planungsvorlage umfasst: Revision kommunaler Richtplan Revision Bau-und Zonenordnung Revision Zonenplan Ergänzungsplan Neuhegi-Grüze - Plan Erschliessung und Freiraum - Plan Nutzung - Bestimmungen Baulinienplan Neuhegi-Grüze, Hegifeldstrasse und Verbindung Bahnhof Grüze-Industriestrasse Öffentlicher Rahmengestaltungsplan Umfeld Grüze Öffentlicher Rahmengestaltungsplan Umfeld Hegi 3. Regionaler Richtplan Antrag Stadt Winterthur Haltung des Vorstandes der RWU Übersicht über die betroffenen Themen im regionalen Richtplan Die Stadt Winterthur hat verschiedene Anträge zur Revision des regionalen Richtplanes gestellt (vgl. Kapitel B). Der Vorstand der Regionalplanung Winterthur und Umgebung hat den Anträgen zugestimmt und beschlossen eine entsprechende Teilrevision des regionalen Richtplanes in die Wege zu leiten und der Delegiertenversammlung die entsprechenden Anträge zu stellen. Die geplante Revision "Neuhegi/Grüze" auf der städtischen Ebene betrifft im regionalen Richtplan folgende Themen: Anzustrebende bauliche Dichte / Zentrumsgebiete Gebiete mit Anschlussgleis Arbeitsplatzgebiete Strassen Fahrzeugparkierung im öffentlichen Interesse Radwege Fuss- und Wanderwege Buslinien Güterverkehr - Anschlussgleise Energieversorgung 5 Suter von Känel Wild AG

6 Regionaler Verkehrsplan Regionaler Verkehrsplan Gesamtrevision 1997 Bezüglich den Festlegungen zum Verkehr erfolgten in den letzten 15 Jahren verschiedene Änderungen, sowohl im regionalen als auch im kantonalen Richtplan, die nachfolgend zusammengefasst werden. Die Gesamtrevision des regionalen Richtplans wurde 1997 abgeschlossen (RRB 2662). Auf Antrag der Stadt Winterthur wurde zur Erschliessung des Zentrumsgebietes die Sulzerallee, zusammen mit einem Anschluss an die St. Gallerstrasse im Raum Grüze, in den Richtplan aufgenommen. Im Plan nicht eingetragen, im Text aber als "zu prüfen" festgelegt, wurde die direkte Verknüpfung der Sulzerallee mit der Seenerstrasse. Die strassenmässige Netzergänzung zur Erschliessung der Zentrumsgebiete Oberwinterthur / Grüze waren aber noch nicht genügend untersucht, so dass ein Planeintrag auf eine spätere Teilrevision verschoben wurde. Regionaler Verkehrsplan Teilrevision 2003 Gestützt auf einen Beschluss des Grossen Gemeinderates Winterthur hat die Delegiertenversammlung den um eine geplante regionale Staatsstrasse ergänzten Verkehrsplan verabschiedet und der Regierungsrat hat die Revision festgesetzt (RRB 255). Kantonaler Verkehrsplan Teilrevision 2007 Die Entlastungsstrasse Oberwinterthur wird vom Kantonsrat im Rahmen der Teilrevision 2007 in den kantonalen Richtplan übernommen. Im Gegenzug wurde die Frauenfelderstrasse in diesem Abschnitt zur "Abklassierung" festgelegt. Festgelegt wurde zudem eine Koordination mit der ebenfalls neu aufgenommenen Südostumfahrung. 6 Suter von Känel Wild AG

7 Zur Zeit rechtskräftiger Stand des kantonalen Verkehrsplans Kantonaler Verkehrsplan, Gesamtrevision (Antrag Regierungsrat März 2012) Der Revisionsentwurf des Regierungsrates vom 29. März 2012 sieht bezüglich der Entlastungsstrasse einen unveränderten Eintrag ("Platzhalter") vor, die Südostumfahrung soll hingegen gestrichen werden. 7 Suter von Känel Wild AG

8 Regionaler Verkehrsplan Stand 2012 Neben den formellen Änderungen an den Plänen wurde zwischenzeitlich die Sulzerallee teilweise erstellt. Ebenfalls erstellt wurden die beiden Anschlüsse der Sulzerallee an die Seenerstrasse. Damit ergibt sich nachfolgender redaktionell bereinigte Stand des regionalen Verkehrsplanes (die Südostumfahrung ist zwischenzeitlich auch nicht mehr aktuell, jedoch formell noch nicht aus dem kantonalen Verkehrsplan gestrichen). 8 Suter von Känel Wild AG

9 Siedlungsplan 4. Kantonaler Richtplan Im rechtskräftigen kantonalen Siedlungsplan ist das Gebiet als Zentrumsgebiet bezeichnet. Im Revisionsentwurf des Regierungsrates vom 29. März 2012 sind die Entwicklungsziele gebietsspezifisch umschrieben: 9 Suter von Känel Wild AG

10 Antrag Änderung Kantonaler Verkehrsplan (Aufnahme Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze) Wichtiger Bestandteil einer Gesamtlösung für alle Verkehrsmittel zur nachhaltigen Erschliessung des Zentrumsgebietes Oberwinterthur ist die neue Strasse "Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze". Die Strassenerschliessung für den MIV ist bereits heute ungenügend und die Situation wird sich mit der weiteren Entwicklung noch verschärfen. Um die Leistungssteigerung des ÖV zu gewährleisten, braucht es für die Erschliessung des Zentrumsgebietes diese neue Strasse, die möglichst direkt auf das übergeordnete Netz führt und die ÖV-Achsen nicht belastet. Antrag an den Kanton Zürich Die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze ist mit der im Workshopverfahren als Bestlösung ermittelten Linienführung in den kantonalen Verkehrsplan aufzunehmen. Zudem ist auf eine teilweise Abklassierung der Frauenfelderstrasse von einer kantonalen zu einer regionalen Staatsstrasse (Abzweigung Zentrumserschliessung bis Seenerstrasse) zu verzichten. Die Seenerstrasse ist mit der Realisierung der Zentrumserschliessung als regionale Staatsstrasse zu klassieren. Antrag Festlegung kantonaler Verkehrsplan (Plan siehe unter C2) Kapitel Karteneinträge (Strassenverkehr) 36 Zentrumserschliessung Neuhegi/Grüze (Hauptverkehrsstrasse) - Neubau von 2-streifiger Strasse zur Erschliessung von Zentrumsgebiet Nr. 7 (vgl. Pt ), Abklassierung Seenerstrasse (zwischen Einmündung Frauenfelderstrasse bis Kreisel Ohrbühl) - Realisierungshorizont: kurzfristig 10 Suter von Känel Wild AG

11 5. Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung Planungszone Neuhegi/Grüze Im Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung sind verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Erschliessung aufgezeigt. Betreffend der Planungszone sind folgende Massnahmen festsetzungsreif: Hochleistungskorridor öffentlicher Verkehr (Massnahmen GV1/5) -> Der Hochleistungskorridor kann nicht nur im Gebiet Neuhegi/Grüze eingetragen werden, sondern es ist als gesamtes System im regionalen Richtplan zu verankern. Erschliessungsstrasse Zentrumszone Neuhegi-Grüze (Massnahme MIV 1) Winterthur - Neue Querung und Aufwertung Umsteigepunkt Grüze (Massnahmen ÖV3) Die Velobahnen und die Verbesserungen des Fusswegnetzes, welche ebenfalls gesamtstädtisch bezeichnet werden müssten, sind hingegen noch nicht festsetzungsreif. Netzplan aus dem städtischen Gesamtverkehrskonzept 11 Suter von Känel Wild AG

12 Entlastung Zentrum Wülflingen Im Agglomerationsprogramm ist die Umgestaltung Zentrum Wülflingen (Massnahme GV4) enthalten. Im heute verkehrsdominierten Quartierzentrum muss die Aufenthaltsqualität und die Situation für den ÖV unbedingt verbessert werden, damit der ÖV-Hochleistungskorridor mit agglomerationsrelevanter Wirkung umgesetzt werden kann. Im Gegenzug ist im regionalen Richtplans die bisherige Massnahme Entlastungsstrasse Zentrum Wülflingen" zu streichen. Die Begründung ist aus dem Auszug aus dem städtischen Gesamtverkehrskonzept im Anhang 2 zu entnehmen. 12 Suter von Känel Wild AG

13 B Revision von Festlegungen infolge "Planungszone" Ausgangslage 1. Anzustrebende bauliche Dichte / Zentrumsgebiete Teile der Planungszone liegen innerhalb der Festlegung "Gebiete mit hoher baulicher Dichte" (rote Schraffur), d.h. es ist eine Nutzung der Bauzonen anzustreben, die der besonders guten Erschliessungsqualität durch den öffentlichen Verkehr entspricht. Nur im Richtplan textlich bezeichnet sind "Gebiete mit städtischer Dichte", in welchen eine Mischnutzung mit zentralörtlichen Funktionen anzustreben ist, die auch städtebaulich überzeugt. Die Festlegung von Mindestausnützungen im Sinne von 49 PBG ist zu prüfen. In diese Dichtestufe fallen die zentralen Bereiche von Oberwinterthur. Im regionalen Richtplan wurde zudem das Zentrumsgebiet "Oberwinterthur / Grüze" als Nebenzentrum zum innerstädtischen Regionalzentrum festgelegt. Das Zentrumsgebiet ist ein Gebiet für eine dichte Nutzung mit Arbeitsplätzen, Wohnungen sowie kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Mit dieser Festlegung wird eine Nutzungsordnung angestrebt, welche dem regionalen Interesse nach einem Entwicklungsschwerpunkt entspricht und diesen mit öffentlichem Verkehr gut erschlossenen Lagen gerecht wird. Im Rahmen der Nutzungsplanung sollen differenzierte Lösungen festgelegt werden. Die Festlegung lässt offen, wo Zentrumszonen, Kernzonen, Wohnzonen oder Zonen mit Handels-, Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben festgesetzt werden. 13 Suter von Känel Wild AG

14 Auf eine örtliche Festlegung der regionalen Zentren im Siedlungsplan wird verzichtet. Sie kann sinngemäss von den festgelegten Dichtestufen abgeleitet werden. Die Zonierung und die zweckmässige Abgrenzung sollen der kommunalen Planung überlassen bleiben. Bemerkung Eine Änderung des Richtplanes ist nicht erforderlich. 2. Gebiete mit Anschlussgleis Ausgangslage Im regionalen Richtplan sind zwei im ehemaligen Sulzer-Areal durch Anschlussgleise erschlossene resp. zu erschliessende Gebiete bezeichnet. Eines ist das ehemalige Sulzer-Areal Oberwinterthur westlich der Seenerstrasse (kein Planeintrag zum Gebiet, lediglich textlicher Beschrieb sowie Eintrag der Anschlussgleise im Kapitel Verkehr). Weiter ist das innerhalb der Planungszone liegende Gebiet südlich der St. Gallerstrasse (bis zur Seenerstrasse) festgelegt. In den bezeichneten Gebieten kann die Erschliessung mit Anschlussgleisen Voraussetzung für die Baureife der Grundstücke sein. Die Gemeinden können in der kommunalen Planung die erforderlichen Festlegungen treffen, welche in diesen Gebieten die Erhaltung von bedeutenden Anschlussgleisen erlauben, die Erstellung von zusätzlichen Anschlussgleisen ermöglichen und die wirtschaftliche Nutzung der Gleise fördern. Die Gemeinden überprüfen in ihren Bauordnungen die Nutzweise in den Industriezonen und stimmen sie auf das Vorhandensein von Anschlussgleisen ab. Antrag Beim geplanten Anschlussgleis wurde im Rahmen der Arealentwicklung die Machbarkeit abgeklärt. Aufgrund des ursprünglich geplanten dritten Streckengleises der SBB und der knappen Platzverhältnisse im Bahnhof Grüze wurde von einer Projektierung, namentlich im Rahmen der damaligen Standortevaluation für das Paketverteilzentrum der Post, abgesehen. Bezüglich des Nutzungsaspektes sind Betriebe die ein Anschlussgleis nutzen können (insbesondere Logistikbetrieb) nicht erwünscht, da diese meist auch eine hohe strassenseitige Verkehrserzeugung mit sich bringen. 14 Suter von Känel Wild AG

15 Das Anschlussgleis von Norden (Bahnhof Oberwinterthur) soll hingegen beibehalten werden. Änderung Richtplantext 2.5 Gebiete mit Anschlussgleis Festlegung Winterthur Grüze Oberwinterthur - Grüze - Sulzer-Areal, südlicher Teil geplant - Hegmatten - Sulzer-Areal, nördlicher Teil Ausgangslage Antrag 3. Arbeitsplatzgebiete Die Gebiete Sulzer-Areal Oberwinterthur und Grüze sind als Arbeitsplatzgebiete festgelegt (vgl. Karte rechtskräftiger regionaler Richtplan unter Kapitel 1). Die Festlegung dient der Sicherung von wichtigen Arbeitsplatzgebieten. In diesen Gebieten sind die betroffenen Gemeinden verpflichtet, Nutzungszonen zu erlassen, welche überwiegend für Arbeitsplätze zu reservieren sind. Die Arbeitsplatzgebiete sind entsprechend den neuen Festlegungen im kommunalen Siedlungsplan und des Zonenplanes zu verkleinern. Antrag Änderung kommunaler Siedlungsplan 15 Suter von Känel Wild AG

16 Antrag Änderung Zonenplan Rechtskräftiger Zonenplan Umzonungen Umfelder Grüze und Hegi sowie Eulachpark/Schulhaus 16 Suter von Känel Wild AG

17 In den bahnhofsnahen Gebieten werden Zentrumszonen ausgeschieden. Diese stehen zwar in gewissem Mass im Widerspruch zur regionalen Festlegung "Arbeitsplatzgebiete", die Arbeitsplatzgebiete werden insgesamt aber lediglich geringfügig verkleinert. Es entfallen 30 Hektaren des insgesamt 180 Hektaren grossen Arbeitsplatzgebietes. In den 30 Hektaren ist jedoch auch die Industriezone beim Bahnhof Grüze enthalten, welche erhalten bleibt. Diese soll in den Richtplänen jedoch nicht ausgeschieden werden, da es sich um eine kleine Insel handelt. Durch die Einschränkung der Wohnnutzung in den Zentrumszonen bleibt auch auf den nicht mehr als Arbeitsplatzgebiete ausgeschiedenen Flächen ein erhebliches Arbeitsplatzpotenzial bestehen. Gesamthaft können so mehr Arbeitsplätze geschaffen werden. Insgesamt kann durch die Anpassung eine differenzierte Lösung, im Sinne des Auftrages der Region und des Kantons unter der Festlegung "Zentrumsgebiete", umgesetzt werden. Änderung Richtplantext 2.6 Arbeitsplatzgebiete Änderung Richtplankarte Festlegung Oberwinterthur - Sulzer Areal Oberwinterthur - Neuhegi, südwestlicher Teil 17 Suter von Känel Wild AG

18 Ausgangslage Antrag 4. Strassen Die Sulzerallee ist von der Ohrbühlstrasse bis zur Seenerstrasse erstellt und im Abschnitt vom Anschluss West bis zur Talackerstrasse in Bau resp. in Projektierung. Die Verbindung von der Sulzerallee zur St. Gallerstrasse über eine Unterführung wurde nicht umgesetzt. Entgegen dem Auftrag an die zuständige Behörde wurde die Offenhaltung des Korridors im Rahmen der zwischenzeitlich erteilten Baubewilligungen nicht gefordert. Einerseits ist die Realisierung aus technischen und finanziellen Gründen nicht zweckmässig. Andererseits ist ein Anschluss des Zentrumsgebietes in Richtung Stadtmitte verkehrsplanerisch nicht erwünscht (geringe Kapazitäten) und die geplante Zentrumserschliessung Neuhegi/Grüze, welche ein direkte Verbidung zur A1 schafft, würde konkurrenziert. Im städtischen Gesamtverkehrskonzept (sgvk) und im Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung ist beim Bahnhof Grüze eine Querung für den Bus vorgesehen. Diese dient der Umsetzung des ÖV-Hochleistungskorridors bis ins Zentrumsgebiet. Diese Strasse muss aber für den MIV-Durchgangsverkehr unterbunden sein. Um die Finanzierung über die Baupauschale sicherzustellen, bedarf es einem Eintrag im regionalen Verkehrsplan als Staatsstrasse. Der Kreisel Seenerstrasse / Ohrbühlstrasse / Industriestrasse ist an der Kapazitätsgrenze und soll durch einen konventionellen Knoten mit Lichtsignalen ersetzt werden. In diesem Zusammenhang muss die heutige Verbindungsstrasse der beiden Staatsstrassen (Im Schönengrund) nach Osten verlegt werden. Die geplante Busquerung beim Bahnhof Grüze ist als Staatsstrasse in den regionalen Richtplan aufzunehmen. Busbrücke Grüze als Teil der Busquerung von St. Gallerstrasse zur Sulzerallee 18 Suter von Känel Wild AG

19 Änderung Richtplantext 4.2 Strassen Festlegung Elsau - Rümiker-/ Ohrbühlstrasse Sulzerallee (mit mit Anschlüssen Seenerstrasse Ohrbühlstrasse - St. Gallerstrasse Querung Bahnhof Grüze Knoten Ohrbühl - Ohrbühlstrasse - St. Gallerstrasse bestehend, Abklassierung des Teilstückes Sulzerallee - Seenerstrasse sobald eine direkte Verknüpfung der Sulzerallee mit der Seenerstrasse erfolgt bestehend geplant Übernahme und Ausbau der bestehenden Strasse, Verbindung von der St. Gallerstrasse (Projekt Unterführung bei SBB- Bahn station Winterthur Grüze) mit der Ohrbühlstrasse. Eine direkte Verknüpfung mit der Seenerstrasse ist im Zusammenhang mit der grossräumigen Erschliessung (vgl ) zu prüfen. geplant, die Busquerung (Teilstück Sulzerallee-St. Gallerstrasse) ist so auszugestalten, dass sie vom privaten Motorfahrzeugverkehr nicht durchgängig befahren wird geplant, Neubau Verbindung der beiden Staatsstrassen St. Galler-, strasse und Seenerstrasse als Ersatz der heutigen Verbindung (Im Schönengrund) Änderung Richtplankarte vgl. Anhang Ausgangslage 5. Fahrzeugparkierung im öffentlichen Interesse Im regionalen Verkehrsplan sind bei den Bahnhöfen Park-and- Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen bezeichnet worden. Die Planung war zum Zeitpunkt der Gesamtrevision noch nicht abgeschlossen, weshalb die Festlegung lediglich hinweisender Charakter hat. Die Standorte wurden nicht in die Richtplankarte eingetragen. 19 Suter von Känel Wild AG

20 Haltung Stadt Winterthur Innerstädtisch sind keine P+R-Parkplätze erwünscht. Hingegen ist ein attraktives Angebot an B+R-Parkplätzen an den S-Bahn- Haltestellen wichtig, um die gesetzten Modalsplitziele zu erreichen. Zur Zeit sind die Planungsarbeiten aber noch nicht soweit fortgeschritten, als dass die Festlegung geändert resp. ergänzt werden kann (u.a. fehlende Angaben zur zwischenzeitlich neuen Station Hegi). Die Festlegung soll im Rahmen der Gesamtrevision angepasst werden. Der Vorstand RWU nimmt in zustimmenden Sinne Kenntnis von der Haltung der Stadt. 6. Radwege Ausgangslage Antrag Im Bereich der Planungszone sind verschiedene bestehende regionale Radwege festgelegt: - Radroute entlang St. Gallerstrasse - Radroute Hegifeldstrasse-Hegi-Rümikerstrasse (Radwanderweg entlang der Eulach, ab Elsau Schottikon im Anhang zum Regionalplan als dem Erholungsverkehr dienend bezeichnet) - Radroute entlang Hegistrasse - Frauenfelderstrasse resp. Stadlerstrasse Als Verbindung zwischen Hegifeldstrasse, über die Else-Züblin- Strasse und die Sulzerallee zur Talackerstrasse ist ein geplanter Radweg festgelegt, der zwischenzeitlich weitgehend erstellt wurde. Im sgvk und im Agglomerationsprogramm ist ein Veloschnellroutennetz ("Velobahnen") vorgesehen, welches die beiden städtischen Zentren, die Quartierzentren und die Agglomerationsgemeinden verbindet. Die Velobahnen zeichnen sich durch eine für alle Verkehrsteilnehmer wahrnehmbare Gestaltung, eine hohe Barrierefreiheit und grosszügige Platzverhältnisse aus. Im Zusammenhang mit der Planungszone wird der Abschnitte entlang der SBB-St. Gallerlinie eingetragen, weitere Abschnitte sind im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision einzutragen. Im Agglomerationsprogramm sind die Optimierung des regionalen Velonetzes Winterthur und Umgebung und die Anbindung an städtische Velobahnen als Massnahmen enthalten. 20 Suter von Känel Wild AG

21 Zudem wird die Radwegverbindung zwischen dem Radweg entlang der Eulach und der Bahnstation Hegi in den regionalen Verkehrsplan aufgenommen. Im Gegenzug wird die Radwegverbindung auf der Sulzer-Allee zwischen Else-Züblin-Strasse und Bahnhof Grüze aus dem Regionalplan gestrichen. Antrag Änderung kommunaler Verkehrsplan Radwege (inkl. Anpassungsantrag regionale Radwege) Auszug kommunaler Richtplan Änderung Richtplantext 4.5 Radwege Festlegung Frauenfelderstrasse - Bahnhof Grüze - Station Hegi inkl. Verbindung Station Hegi Sulzerallee separater Radweg, Unterführung beim Bahnhof Grüze Der weiterführende Teil der Radroute wird ab Station Hegi über Hofacherstrasse - Heinrich-Bosshard-Strasse - Im Halbiacker als bestehender Radweg eingetragen, in der Tabelle jedoch nicht aufgeführt. Im Bereich Bahnhof Oberwinterthur wird die Verbindung Hegistrasse (ab Überquerung Seenerstrasse) bis zur Frauenfelderstrasse inkl. der Unterführung zur Hegifeldstrasse im Sinne einer redaktionellen Korrektur nachgetragen. 21 Suter von Känel Wild AG

22 Änderung Richtplankarte Rechtskräftige Richtplankarte 7. Fuss- und Wanderwege Ausgangslage Winterthur (Sulzerallee und Erstellung von Trottoirs Verbindung zum Fussweg entlang der Eulach) Diese Wege sind in der Karte nicht eingetragen. Im Planungsgebiet ist kein historischer Verkehrsweg von nationaler Bedeutung (Festlegung Kapitel 4.7) inventarisiert. Antrag Zur optimalen Erschliessung mit dem Langsamverkehr werden die beiden Wege zwischen dem Bahnhof Grüze und dem Bahnhof Oberwinterthur einerseits und der Station Hegi andererseits (analog den Velobahnen) als Fusswege eingetragen. Im Gegenzug werden die Fusswege auf der Sulzer-Allee und der Else-Züblin-Strasse aus dem Regionalplan gestrichen. 22 Suter von Känel Wild AG

23 Antrag Änderung kommunaler Verkehrsplan Fusswege (inkl. Anpassungsantrag regionale Fusswege) Auszug kommunaler Richtplan Änderung Richtplantext 4.6 Fuss- und Wanderwege Festlegung Bahnhof Grüze - Station Hegi (Else-Züblin-Strasse) Talackerstrasse - Weg südseitig Bahnlinie - Bahnhof Oberwinterthur separater Fussweg, Unterführung beim Bahnhof Grüze separater Fussweg, Überführung Seenerstrasse Änderung Richtplankarte 23 Suter von Känel Wild AG

24 Ausgangslage 8. Buslinien Im regionalen Verkehrsplan sind die ZVV-Linien 680 Oberwinterthur - Hegi - Rümikon - Elsau - Schlatt - Girenbad und 681 Winterthur - Seen - Chlösterli / Iberg - Eidberg festgelegt. Die städtischen Buslinien sind nicht eingetragen. Das Liniennetz präsentiert sich zur Zeit wie folgt: Haltung Stadt Winterthur Die Buserschliessung der Planungszone ist unter der Eintragung "ÖV-Hochleistungskorridor" im Kapitel der neuen Festlegungen "Agglomerationsprogramm" zu betrachten. Im Rahmen der Teilrevision "Planungszone Neuhegi-Grüze" ist an den im regionalen Verkehrsplan eingetragenen Buslinien nichts anzupassen. Der Vorstand RWU nimmt Kenntnis vom Sachverhalt. 24 Suter von Känel Wild AG

25 Ausgangslage Antrag 9. Güterverkehr - Anschlussgleise Im ehemaligen Sulzerareal sind ein bestehendes und ein geplantes Anschlussgleis festgelegt. Zudem sind die bestehenden Anschlussgleise in der Industriezone Grüze festgelegt. Die Festlegung dient als Grundlage für die Trasseesicherung durch Baulinien. Die Festlegung des geplanten Anschlussgleises ab Bahnhof Grüze ins ehemalige Sulzer-Areal ist zu streichen. Änderung Richtplantext 4.9 Güterverkehr Änderung Richtplankarte Festlegung b) Anschlussgleise Winterthur Grüze - Industriegebiet Grüze bestehend - Sulzer Areal südlicher Teil geplant Rechtskräftige Richtplankarte 25 Suter von Känel Wild AG

26 Ausgangslage 10. Festlegungen zur Energieversorgung Die Hauptleitungen des Fernwärmenetzes der Stadt Winterthur (Nutzung Abwärme KVA) sind im kantonalen Versorgungsplan festgelegt. Die Nutzung des oberflächennahen Grundwassers wurde geprüft jedoch nicht weiterverfolgt, u.a. weil dadurch eine Konkurrenz zur leitungsgebunden Abwärme der KVA entstünde. Es sind keine Änderungen an den Festlegungen des regionalen Richtplanes erforderlich. Ausgangslage 11. Festlegungen zu den öffentlichen Bauten Im Planungsgebiet bestehen keine Eintragungen und es sind auch keine Bedürfnisse für neue öffentliche Bauten im regionalen Interesse bekannt. 26 Suter von Känel Wild AG

27 C Teilrevision von Festlegungen infolge "Agglomerationsprogramm" 1. ÖV-Hochleistungskorridor und Urban Boulevards Ausgangslage Antrag Die radialen Haupteinfallsachsen in die Stadt Winterthur erschliessen als Rückgrat des strassengebundenen ÖV die urbanen Zentren Winterthur Mitte und Neuhegi-Grüze sowie die Quartierzentren mit der Agglomeration. Zur Attraktivitätssteigerung des ÖV und des öffentlichen Raums müssen u.a. die Beförderungsgeschwindigkeit und die Betriebsstabilität gefördert sowie die Transportkapazität erhöht und die Trennwirkung minimiert werden. Es sind Festlegungen zum ÖV-Hochleistungskorridor und Urban Boulevards in den regionalen Verkehrsplan aufzunehmen. Änderung Richtplantext 4.8 Buslinien Festlegung ÖV-Hochleistungskorridor Winterthur Wirkung Die Lichtsignalanlagen sowie die Ausgestaltung der Querschnitte und Knoten entlang den ÖV-Hochleistungskorridoren sind konsequent auf den öffentlichen Verkehr auszurichten und der MIV entsprechend zu dosieren bzw. zu steuern Erläuterungen Zur Sicherstellung einer hohen Gesamtverkehrskapazität, welche auf dem Prinzip Personen- statt Fahrzeugkapazität beruht, und einer guten Aufenthaltsqualität sind die wichtigen Busachsen als ÖV-Hochleistungskorridore auszugestalten. Sie zeichnen sich in erster Linie durch eine hohe Betriebsstabilität und eine grosse Leistungsfähigkeit der darauf verkehrenden Busse aus. Für die Umsetzung sind Massnahmen wie Eigentrassierung resp. Busspuren, Fahrbahnhaltestellen, Busbevorzugung mittels neuer Lichtsignalanlagen, Dosierung der Verkehrsmenge, Vereinfachung von Knoten (z.b. Unterbindung von Abbiegebeziehungen) vorzusehen. 27 Suter von Känel Wild AG

28 4.2 Strassen Erläuterungen Die Urban Boulevards zeichnen sich neben einer hohen Leistungsfähigkeit für den ÖV durch eine hochwertige stadträumliche Gestaltung aus. Mit der Verbesserung der verkehrlichen Erschliessung (vgl. Kapitel 4.8) muss auch eine gestalterische Aufwertung, analog den spezifischen Strassenraumgestaltungen in Dorf- und Ortskernen erfolgen. Die Urban Boulevards sind keine homogene Einheit, sondern die Umgestaltung orientiert sich an den spezifischen Potenzialen einzelner Strassenabschnitte. Durch die Öffnung der Urban Boulevards zu den umliegenden Wohnquartieren und durch den Einsatz von gestaltenden Grünelementen, attraktiver Beleuchtung oder Aufenthaltsmöglichkeiten werden lebendige Teilabschnitte geschaffen. Änderung Richtplankarte Haltung Vorstand RWU Der Vorstand unterstützt die Anstrengungen für die öv-hochleistungskorridore. Weniger überzeugend sind die Urban Boulevards zumal der Begriff und seine Umschreibung mehr verspricht als unter den gegebenen Platzverhältnissen realisierbar ist. 28 Suter von Känel Wild AG

29 2. Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze Der regionale Verkehrsplan wird aufgrund des rechtskräftigen kantonalen Verkehrsplanes (die Entlastungsstrasse ist seit 2007 nicht mehr Bestandteil des Regionalen Verkehrsplanes) und der Revisionsvorlage zur Aufnahme der Zentrumserschliessung (vgl. Kapitel A 4.) angepasst. Änderung Richtplantext 4.2 Strassen Festlegung - Seenerstrasse (Frauen- Abklassierung sobald Realisierung felderstrasse/ohrbühl) Zentrumserschliessung erfolgt Erschliessung der Zentrumsgebiete Stadtmitte und Oberwinterthur / Grüze Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze Festlegung Geplante Entlastungsstrasse als Verbindung zwischen der Seenerstrasse und der Frauenfelderstrasse Hinweis: Die Festlegung der bisherigen geplanten Entlastungsstrasse im regionalen Verkehrsplan (Kapitel 4.2.4) wurde bereits mit der entsprechenden Teilrevision des kantonalen Verkehrsplanes im Jahre 2007 gegenstandslos. Die neu geplante Strasse verbessert die strassenmässige Erschliessung des Zentrumsgebiets von kantonaler Bedeutung im Raum Oberwinterthur. Im Rahmen der Projektierung ist sicher zu stellen, dass bestehende Betriebe nicht übermässig beeinträchtigt werden. Betriebsnotwendige Gebäulichkeiten sind zu umfahren oder die Strasse ist im Bereich solcher betriebsnotwendiger Gebäulichkeiten als Tunnel auszugestalten. Zu prüfen ist weiter, welche Teile der neuen Strasse tiefergelegt oder überdeckt werden können und wie die Erschliessung von anstossenden Liegenschaften gelöst werden kann. Die neue Strassenverbindung muss die Frauenfelderstrasse im Innerortsbereich merklich entlasten. Die Massnahmen zur Sicherung der Entlastungswirkung sind sicherzustellen. 29 Suter von Känel Wild AG

30 Änderung Richtplankarte (unter der Voraussetzung der entsprechenden Anpassung des kantonalen Verkehrsplanes) 30 Suter von Känel Wild AG

31 Ausgangslage Antrag 3. Entlastungsstrasse Wülflingen Im Rahmen des städtischen Gesamtverkehrskonzeptes wurde festgestellt, dass die Entlastungsstrasse Wülflingen keinen nenneswerte Entlastung des Zentrums Wülflingen und des ÖV- Hochleistungskorridors bewirkt. Ohne flankierende Massnahmen ist sogar eine Verkehrszunahme zu befürchten. Weiter weist die Strasse neben einem hohen Verfahrensrisiko ein schlechtes Kosten-/Nutzenverhältnis auf. Deshalb wird eine Umgestaltung des Zentrums Wülflingen (Massnahme Agglomerationsprogramm) weiterverfolgt und die Entlastungsstrasse kann aus dem regionalen Verkehrsplan gestrichen werden. Im Gegenzug ist die Verbindung Wieshofstrasse - Wässerwiesenstrasse - Wülflingerstrasse nicht zur Abklassierung vorzusehen. Die geplante Entlastungsstrasse ist aus dem regionalen Verkehrsplan zu streichen. Änderung Richtplantext 4.2 Strassen Änderung Richtplankarte Festlegung Schlosstalstrasse - Wieshof bestehend, bei Ersatz strasse - Wässerwiesenstrasse - Abklassierung Teilstück Wülflingerstrasse - Salomon Hirzel- Wieshofstrasse - strasse in Winterthur Wülflingerstrasse Verbindung entlang A1 zwischen Schlosstalstrasse und Salomon Hirzel-Strasse geplant 31 Suter von Känel Wild AG

32 Rechtskräftige Richtplankarte 32 Suter von Känel Wild AG

33 D Revisionsablauf Der regionale (und auch der kantonale) Richtplan soll abgestimmt auf die Änderung der Richt- und Nutzungsplanung der Stadt Winterthur geändert werden. Aufgrund des gestaffelten Planungsablaufes der Stadt Winterthur ergibt sich auch ein gestaffeltes Vorgehen in der Region, d.h. die Festlegungen bezüglich der Zentrumserschliessung und der Schnell-Velorouten erfolgen in einem zweiten Schritt. Die Verfahrensschritte der Stadt Winterthur sind kursiv bezeichnet. Verfahrenskoordination 5. Dezember 2012 Öffentliche Auflage / Anhörung Richt- und Nutzungspläne Stadt Winterthur Mitte März Mitte Mai 2013 Antrag Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze 17. April 2013 Stellungnahme RWU 22. Mai 2013 Delegiertenversammlung (26. Juni 2013) Verabschiedung Entwurf Teilrevision regionaler Richtplan (28. August 2013) Der Vorstand der RWU und die Stadt Winterthur koordinieren die einzelnen Verfahrensschritte zur Umsetzung der geplanten Änderungsanträge zu den Festlegungen des regionalen Richtplanes. Der Stadtrat Winterthur hat im März 2013 die Revisionsvorschläge zu den Richt- und Nutzungsplänen zu Handen der öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet. Die geplanten Änderungsanträge zu den Festlegungen des regionalen Richtplanes (namentlich Arbeitsplatzgebiete, Busquerung Grüze, Rad- und Fusswege) werden im Sinne eines Antrages an den Vorstand der RWU aufgeführt und den kantonalen Stellen zur (informellen) Vorprüfung unterbreitet. Der Stadtrat Winterthur verabschiedet den Antrag zur Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze (kantonale Festlegung). Der Vorstand der RWU nimmt Stellung zu den geplanten Änderungen der Richt- und Nutzungspläne Stadt Winterthur sowie zu den beantragten Änderungen des regionalen Richtplanes. Die Delegiertenversammlung befindet über die Unterstützung des stadträtlichen Antrags zur Zentrumserschliessung Neuhegi- Grüze, und es erfolgt eine Information über die Revisionsvorlage des regionalen Richtplanes. Der Vorstand der RWU verabschiedet die Revisionsvorlage zu Handen der öffentlichen Auflage. Gleichzeitig wird die Änderung des kantonalen Verkehrsplanes (Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze) beantragt. 33 Suter von Känel Wild AG

34 Öffentliche Auflage regionaler Richtplan Januar Februar 2013 Beschlussfassung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung Juni 2014 Festsetzung Richt- und Nutzungspläne Stadt Winterthur 1. Quartal 2014 Festsetzung kantonaler Verkehrsplan 1. Semester 2014 Festsetzung regionaler Richtplan und Genehmigung kommunale Planungen durch Regierungsrat/Baudirektion 3. Quartal 2014 Während der Auflage hat gemäss 7 PBG jedermann Gelegenheit sich zur Revisionsvorlage zu äussern und Einwendungen vorzubringen. Zudem erfolgen die kantonale Vorprüfung sowie die Anhörung der Gemeinden und der Nachbarregionen. Die öffentliche Auflage des kantonalen Richtplanes (Aufnahme Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze) erfolgt nach Möglichkeit zeitnah. Die Einwendungen und Stellungnahmen werden ausgewertet und die Vorlage wird entsprechend angepasst. Der Vorstand RWU stellt der Delegiertenversammlung Antrag und diese verabschiedet die Revisionsvorlage zu Handen des Regierungsrates. Der Stadtrat verabschiedet die Revisionsvorlage zur Richt- und Nutzungsplanung Ende 2013 zu Handen des Grossen Gemeinderates. Dieser wird Anfangs 2014 festsetzen. Der Kantonsrat setzt den kantonalen Richtplan voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 fest. Der Regierungsrat setzt die Änderungen des regionalen Richtplanes fest und genehmigt die Revision der kommunalen Richtund Nutzungsplanung der Stadt Winterthur (allenfalls unter Vorbehalt der Festsetzung des kantonalen Richtplans). 34 Suter von Känel Wild AG

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