Konzept Schulsozialarbeit Region Konolfingen

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1 Berner Fachhochschule Soziale Arbeit * Konzept Schulsozialarbeit Region Konolfingen Gemeinden Biglen, Grosshöchstetten, Konolfingen, Niederhünigen und Walkringen Prof. Daniel Iseli Verabschiedet von der Projektgruppe Schulsozialarbeit am 10. Dezember 2012

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Ausgangslage Ausgangslage und Projekt Ergebnisse der Bedarfs- und Ressourcenanalyse Lösungsvorschlag und Empfehlungen Beschluss Gemeinden und weiteres Vorgehen 8 2 Zielsetzungen und Leistungskatalog Ausrichtung der Schulsozialarbeit Zielgruppen und Ziele Leistungskatalog 10 3 Angebotsgestaltung Grundsätze Personelle Ressourcen Zuteilung auf Schulen und Kindergärten Einsatzplanung und Präsenz Leistungsangebot Anforderungsprofil Schulsozialarbeitende 16 4 Angebotssteuerung und Organisation Grundsätze Organigramm Aufgaben der Beteiligten Infrastruktur und Ausstattung 19 5 Einführung, Evaluation, Controlling und Weiterentwicklung Einführungsplanung Controlling, Reporting und Qualitätssicherung Entwicklung, Beitritt weiterer Gemeinden 21 6 Abläufe und Zusammenarbeit Freiwilligkeit, Schweigepflicht und Meldepflicht Zusammenarbeit mit den Schulen Zusammenarbeit mit Fachstellen 24 7 Kosten und Finanzierung 26 8 Anhang Projektgruppe Schulsozialarbeit Volksschulgesetz und -verordnung Vorschlag Zusammenarbeitsvertrag Übersicht Schulsozialarbeit Kanton Bern Literatur und weitere Grundlagen 38 2

3 Zusammenfassung Schulsozialarbeit soll die Schulen von der Bearbeitung komplexer sozialer Probleme und erheblicher erzieherischer Herausforderungen entlasten. Sie fördert die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Schule und unterstützt die Lehrpersonen bei der Früherkennung von sozialen Problemen, welche den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen gefährden und den Unterricht belasten. Folgekosten sollen vermieden oder vermindert werden. Antrag von Regierungsrat und Kommission an den bernischen Grossen Rat, Herbst 2011 Auftrag Anfang 2011 beauftragte der Gemeinderat Konolfingen eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe (aus Politik und Behörden, Schulleitungen, Sozialdienst und Jugendfachstelle) unter dem Vorsitz der Gemeinderätin Bildung mit der Durchführung einer Bedarfs- und Ressourcenanalyse betreffend die Einführung der Schulsozialarbeit. Bei ausgewiesenem Bedarf sei in einer zweiten Etappe ein detailliertes Konzept auszuarbeiten. Im Laufe der Abklärungen zeigte es sich, dass sich weitere Regionsgemeinden für die Mitarbeit interessierten. Schliesslich arbeiteten ab Ende 2011 auch die Gemeinden Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Niederhünigen und Walkringen in der Arbeitsgruppe mit. Bedarf Befragt wurden Schulleitungen, Klassenlehrkräfte sowie Vertretungen der relevanten Anspruchsgruppen im Umfeld der Schule (Schul- und Sozialbehörden, Fachstellen wie Erziehungsberatung, Jugendarbeit, Sozialdienst usw.). Die Ergebnisse zeigten, dass ein entsprechender Bedarf besteht, er wurde auf ca. 145 Stellenprozente berechnet (vgl. Bedarfs-/Ressourcenanalyse und Grobkonzept vom Die Gemeinderäte beauftragten daraufhin die Projektgruppe mit der Ausarbeitung eines Detailkonzeptes. Allerdings ist die Gemeinde Bowil in diesem Zeitpunkt aus dem Projekt ausgeschieden. Konzept Schulsozialarbeit Die Projektgruppe schlägt ein regionales Modell der Schulsozialarbeit vor. Dieses hat diverse Vorteile, so ergeben sich Synergieffekte bei mehr als einer Stelle (z.b. hinsichtlich Stellvertretung), die Führbarkeit und die Entwicklung können längerfristig gesichert werden. Die Leistungen der Schulsozialarbeit werden in einem detaillierten Leistungskatalog beschrieben, welcher folgende Leistungsbereiche und Zielgruppen umfasst: Mitwirkung Früherkennung und Prävention (für die Schulen) Beratung und Unterstützung der Schüler und Schülerinnen (Einzelne und Gruppen) Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen und der Schulleitungen Elternberatung Informations- und Kooperationsleistungen Zwei Stellen Schulsozialarbeit Es wird vorgeschlagen, für die Schulen Konolfingen (inkl. OSZ) und Niederhünigen eine Stelle im Umfang von 60 Stellenprozenten und für die Schulen Grosshöchstetten, Biglen und Walkringen eine zweite Stelle im Umfang von 80% Stellenprozenten zu schaffen. Alle Stufen und Schulen inkl. Kindergärten der Regionsgemeinden erhalten eine Versorgung mit Schulsozialarbeit: Die grösseren Gemeinden und Schulen erhalten eine Versorgung mit integrierter, die übrigen mit ambulanter Schulsozialarbeit. Die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Behörden und den Fachstellen wird im Konzept geregelt. 3

4 Gemäss kantonaler Empfehlung ist eine Angliederung an die Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen vorgesehen. Diese ist ein Bereich der Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung und verfügt über die Kapazitäten und die nötigen Erfahrungen für die Leitung und Organisation der Schulsozialarbeit. Die Kooperation zwischen Schule, Jugendarbeit und Kindesschutz soll damit weiter gefördert werden. Die Schulsozialarbeitenden werden der Leitung der Jugendfachstelle unterstellt, diese arbeitet mit den Schulleitungen vor Ort zusammen. Für die strategische Führung wird ein Ausschuss Schulsozialarbeit der Jugendkommission Region Konolfingen eingesetzt, darin sind alle Gemeinden mit Schulsozialarbeit sowie die Schulleitungen vertreten. Es wird ein Vertrag zwischen der Sitzgemeinde Konolfingen und den Anschlussgemeinden zur Führung der regionalen Schulsozialarbeit vorgeschlagen. Diese soll in einem dreijährigen Projekt erprobt werden mit einer systematischen Auswertung nach zwei Jahren. Die Einführung ist auf Beginn Schuljahr 2014/2015 geplant. Die Schulsozialarbeit kann bei Bedarf weiteren Regionsgemeinden angeboten werden. Kosten Die jährlichen Betriebskosten betragen ca. CHF , die einmaligen Investitionskosten CHF Die Kosten werden gemäss Schülerzahlen auf die Gemeinden aufgeteilt. Der Kanton beteiligt sich ab an den Kosten. 4

5 1 Ausgangslage 1.1 Ausgangslage und Projekt Auf Anfrage der EVP befasste sich der Gemeinderat Konolfingen im Jahr 2009 mit der Einführung von Schulsozialarbeit. An einer Informationsveranstaltung für die Region wurde anschliessend über Schulsozialarbeit informiert. Da sich die Regionsgemeinden zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Mitarbeit entschliessen konnten, beauftragte der Gemeinderat Konolfingen Anfang 2011 eine breit zusammen gesetzte, kommunale Projektgruppe mit der Durchführung einer Bedarfsanalyse und der Ausarbeitung eines Grobkonzeptes. Bei der Erarbeitung zeigte sich, dass weitere fünf Regionsgemeinden an einer verbindlichen Mitarbeit interessiert sind: Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Niederhünigen und Walkringen. Diese Gemeinden schickten ab Dezember 2011 ebenfalls Vertretungen in die Projektgruppe. Im Juni 2011 (Konolfingen), resp. Anfang 2012 (andere Gemeinden) wurde bei allen Schulen eine schriftliche Bedarfsbefragung durchgeführt. An einem Workshop mit Vertretungen aus Behörden, Fachstellen, Politik und Schule wurden die Resultate aus Konolfingen einer kritischen Aussensicht unterzogen. In den nachfolgenden Abschnitten 1.2 und 1.3 werden die Ergebnisse dieser ersten Projektphase zusammenfassend dargestellt. Diese stammen aus dem Bericht der Projektgruppe Schulsozialarbeit vom : Einführung Schulsozialarbeit Gemeinden Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Konolfingen, Niederhünigen und Walringen. Bedarfs-/Ressourcenanalyse und Grobkonzept vom Ergebnisse der Bedarfs- und Ressourcenanalyse Erfahrungen mit der bisherigen Kooperation Schulen Sozialdienst Region Konolfingen In den letzten Jahren wurde die Kooperation zwischen dem Oberstufenzentrum Konolfingen und dem Regionalem Sozialdienst auf Wunsch der Schule gezielt verbessert. Auf beiden Seiten wurde jedoch die Kapazitätsgrenze erreicht. Der Sozialdienst Region Konolfingen ist aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, anderen Schulen eine ähnlich intensive Kooperation anzubieten. Bedarf nach einem zusätzlichen Schulsozialarbeitsangebot: Die Bedarfsanalyse in den Schulen hat gezeigt, dass ein Bedarf nach zusätzlicher Beratung und Unterstützung besteht: Anzahl Schüler/ -innen Anzahl Schüler/-innen mit sozialer Problematik, wo zusätzliche Beratung und Unterstützung gewünscht wird (Anzahl Einzelfälle und Anteil in %) Anzahl Gruppen- und Klassensituationen und Anzahl andere Situationen, wo zusätzliche Beratung und Unterstützung gewünscht wird Biglen (10.2%) 25+ Bowil (2%) 5 5

6 Grosshöchstetten (8.1%) 57 Konolfingen (6.9%) 34+ Niederhünigen (19.7%) 15 Walkringen (9%) 8 Total (8.1%) Hier wurden zusätzliche Angaben gemacht wie: mindestens, diverse Der Bedarf nach Schulsozialarbeit wird von Fachstellen und weiteren Anspruchsgruppen weitgehend bestätigt. Der Bedarf wird ausgehend von der Bedarfsanalyse auf insgesamt 130 bis 150 Stellenprozente berechnet. Die Kriterien für die Berechnung richten sich nach: den Empfehlungen der Kant. Erziehungsdirektion. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht 800 Schüler/-innen pro 100% Schulsozialarbeit vor. allgemeinen fachlichen Standards der Sozialarbeit: max. 80 bis 100 Fälle/ 100 Stellenprozente dem Vergleich mit anderen Stellen (Erfahrungswerte, vgl. Anhang 8.4). Das Angebot der Schulsozialarbeit soll folgendes Profil erfüllen: Regelmässige Präsenz an den Schulen, rasch und niederschwellig erreichbar für Schulleitung und Lehrpersonen, Schüler/-innen und Eltern Ein fester Standort an grösseren Schulen mit regelmässiger ambulanter Versorgung der kleineren Schulen Prävention und Früherkennung auf allen Stufen sowie Zusammenarbeit und Vernetzung mit bestehenden Fachstellen sind ein wichtiger Teil des Auftrages. Eine neutrale und unabhängige Stelle, nicht der Schule angegliedert. 1.3 Lösungsvorschlag und Empfehlungen Integrierte Schulsozialarbeit für die grösseren Schulen mit regelmässiger Präsenz in grösserem Umfang (z.b. zwei bis vier Halbtage pro Schulwoche). Auftrag: Niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle (bei sozialen Problemen) für Schüler/-innen, Lehrpersonen/ Schulleitungen und Eltern Mitwirkung bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen Information, Triage und Vernetzung mit Fachstellen Ambulante Schulsozialarbeit für alle anderen Schulen inkl. Kindergärten. Die Schulsozialarbeit ist in einem regelmässigen Turnus präsent an diesen Schulen und bietet Sprechstunden an (z.b. wöchentlich oder alle zwei bis drei Wochen je 1 bis 3 Stunden). Auftrag: 6

7 Niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle (bei sozialen Problemen) in erster Linie für Lehrpersonen und Schulleitungen (vermittelt durch diese werden Eltern und Schüler/-innen beraten und unterstützt) Mitwirkung bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen Information, Triage und Vernetzung mit Fachstellen Die konkrete Aufteilung auf die Gemeinden und Schulen soll in einem Detailkonzept geregelt werden. Geplant wird eine feste Zuteilung, z.b.: Eine Stelle Schulsozialarbeit für die Gemeinden Konolfingen und Niederhünigen mit 60 Stellenprozenten Eine Stelle Schulsozialarbeit für die Gemeinden Grosshöchstetten, Biglen, Bowil und Walkringen mit 85 Stellenprozenten (die Gemeinde Bowil ist jedoch nach der ersten Projektphase aus dem Projekt ausgeschieden, vgl. 1.4) Organisation In den Schulen mit integrierter Schulsozialarbeit muss je ein geeigneter Raum als Teilzeit-Arbeitsplatz und Besprechungsraum zur Verfügung stehen. Der Schulsozialarbeiter/ die Schulsozialarbeiterin arbeiten zusammen mit Schulleitungen, Integrativer Förderung und Schulkollegien (und umgekehrt). Triage und Fallzuweisungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit Integrativer Förderung und Schulleitung, resp. Klassenlehrperson. Die Abläufe sollen im Detailkonzept geregelt werden. Arbeitszeit Der Einsatz des/der Schulsozialarbeiter/in erfolgt grundsätzlich während den Schulwochen. Die Jahresarbeitszeit ermöglicht eine höhere Präsenz während den Schulwochen mit Kompensationsmöglichkeiten während der unterrichtsfreien Zeit (50 Stellenprozente ermöglichen z.b. gegen drei Tage Arbeitseinsatz und Präsenz während den Schulwochen). Angliederung und Unterstellung Die Gesamtverantwortung, die fachliche und personelle Führung sowie die organisatorische und administrative Angliederung sollen einer geeigneten sozialarbeiterischen Fachstelle übertragen werden. In Frage kommen grundsätzlich der Sozialdienst Region Konolfingen und die Jugendfachstelle Region Konolfingen. In jedem Fall müssen dafür besondere Leitungskapazitäten vorgesehen werden (ca. 10% Leitung und Administration Schulsozialarbeit bei 145 Stellenprozenten Schulsozialarbeit). Die Schulleitungen sind verantwortlich für die Einsatzplanung in den Schulen, für die Vernetzung mit Kollegium, Elternschaft und Schulkommissionen. Sie haben ein Mitspracherecht bei der Stellenbesetzung. Die strategische Führung der Schulsozialarbeit muss im Detail konzipiert werden; die Interessen und die Verknüpfung der beiden Fachbereiche (Soziales und Bildung) sind zu gewährleisten. Kostenschätzung Für eine 100%-Stelle Schulsozialarbeit muss mit Bruttolohnkosten von CHF gerechnet werden. Der Kanton übernimmt ab 2013 maximal 30% der Lohnkosten (gemäss Beschluss Grosser Rat im November 2012 ab nur 10%). 7

8 Einführung der Schulsozialarbeit als Projekt Vorgeschlagen wird die Einführung als dreijähriges Projekt mit einer Auswertung nach zwei Jahren. 1.4 Beschluss Gemeinden und weiteres Vorgehen Am 5. Juni 2012 wurden die Gemeindepräsidien, die Gemeinderäte, die Schulkommissionen, die Sozialkommission, die Jugendkommission und die Schulleitungen an einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und die ausgearbeiteten Vorschläge orientiert. Die Gemeinden Biglen, Grosshöchstetten, Konolfingen, Niederhünigen und Walkringen haben sich anschliessend dazu entschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen und die Projektgruppe zu beauftragen, ein Detailkonzept auszuarbeiten. Die Gemeinde Bowil ist nach dem 1. Teilprojekt ausgestiegen. 8

9 2 Zielsetzungen und Leistungskatalog 2.1 Ausrichtung der Schulsozialarbeit Ausgehend von den Ergebnissen der Bedarfsanalyse und den Lösungsvorschlägen wird die Ausrichtung der Schulsozialarbeit wie folgt beschrieben: Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schulen bei der Prävention und bei der Früherfassung von sozialen Problemstellungen. Sie berät und unterstützt möglichst frühzeitig Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und weitere Bezugspersonen (Intervention). Die Schulsozialarbeit befasst sich mit sozialen Problemen, die sich der Schule zeigen. Diese beschränken sich in der Regel nicht auf die Schule. Schulsozialarbeit befasst sich jedoch nicht mit schulischen Lernschwierigkeiten von Schüler/-innen. Wichtig sind daher eine gute Kooperation und auftragsbezogene Absprachen mit Klassenlehrpersonen, Schulleitungen und Speziallehrpersonen. Die Schulsozialarbeit ist für Schüler und Schülerinnen aller Stufen von Kindergarten, Primarschule bis zur Sekundarstufe 1 tätig. Die Schulsozialarbeit ist fachlich eigenständig, Schulsozialarbeit und Schule arbeiten partnerschaftlich zusammen. Für alle Schulen wird im Rahmen der geplanten Ressourcen und gestützt auf den Bedarf eine möglichst gute Zugänglichkeit gewährleistet. Die Schulsozialarbeitenden sollen Vertrauensperson mit hohem Bekanntheitsgrad und niederschwelliger Zugänglichkeit für alle Zielgruppen sein. Sie fördern die Kooperation zwischen Eltern, Schule und den Einrichtungen und Behörden des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens. Sie sichern die Information über die Fachstellen in der Region und nehmen eine Drehscheibenfunktion wahr. 2.2 Zielgruppen und Ziele Schüler und Schülerinnen Die Schulsozialarbeit unterstützt die schulische und die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen. Sie werden unterstützt bei der Bewältigung kritischer Lebenssituationen (Intervention). Ungünstige sozial bedingte Entwicklungen werden frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet (Früherkennung). Ihre sozialen Kompetenzen werden gefördert, damit sie den Anforderungen von Schule, Ausbildung und des Lebens gewachsen sind (Prävention). Lehrpersonen und Schulleitungen Die Lehrpersonen und Schulleitungen werden bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen und bei der Bewältigung von Gefährdungssituationen unterstützt. Die Lehrpersonen und Schulleitungen werden bei der Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützt. Eltern und Erziehungsberechtigte Die Eltern werden bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützt. 9

10 2.3 Leistungskatalog 1 Mitwirkung Früherkennung und Prävention sozialer Probleme Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohlergehens und der Gesundheit in der Schule. Mitwirkung, resp. Unterstützung der Schulleitung und der Lehrpersonen bei der frühzeitigen Erfassung von Schülern und Schülerinnen, deren psychosoziale Entwicklung, resp. Gesundheit gefährdet ist. Dienstleistungen Kurzbeschreibung Mitwirkung Früherkennung Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen bei der individuellen Früherkennung Mitwirkung bei Projekten zur Früherkennung* Beratung und spezifische Mitarbeit Schulkonferenz, Weiterbildung und Projekte* Mitwirkung bei spezifischen Themen an Schulkonferenzen, resp. bei spezifischen Weiterbildungen* Mitwirkung bei Projekten zur Prävention und Gesundheitsförderung* * Diese Dienstleistungen werden in Absprache mit den Schulleitungen erbracht. Die Schulsozialarbeit ergänzt subsidiär und vermittelnd, resp. unterstützend. 2 Beratung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen (Einzelne und Gruppen) Erfassung, Begleitung und Förderung von Schülern und Schülerinnen, deren schulische und soziale Integration wegen Verhaltensproblemen und/ oder ungünstigen Entwicklungen in Familie und Umfeld gefährdet ist Dienstleistungen Kurzbeschreibung Information, Triage, Vermittlung* Abklärung der Zuständigkeit Information über Sachhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote Vermittlung von Angeboten Psychosoziale Beratung und Begleitung* Beratung mit dem Ziel eigene Problemlösungsstrategien zu entwickeln Fallführung (in Einzelfällen in Absprache mit und im Auftrag von Schulleitung und Leitung Schulsozialarbeit) Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen* Eigene Erfassung von Gefährdungssituationen Einschätzung von Gefährdungssituationen (im Auftrag von Lehrund Betreuungspersonen) Einleitung, resp. Mitwirkung bei der Einleitung von Massnahmen Beratung in Konfliktsitutionen* Beratung bei Konflikten zwischen Schüler/-innen, resp. Gruppen 10

11 Beratung bei Konflikten zwischen Schüler/-innen und Lehrpersonen, resp. Eltern *Systemische Schulsozialarbeit arbeitet gezielt mit Einbezug des Umfeldes der Schüler/-innen, d.h. mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Bezugspersonen. 3 Beratung und Unterstützung Lehrpersonen und Schulleitung Unterstützung der Lehrpersonen bei der Lösung von sozialen Problemstellungen und bei der Erfüllung des pädagogischen Auftrages Dienstleistungen Kurzbeschreibung Fachberatung und Fallbesprechung (individuell) Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen einzelner Schüler/-innen Beratung und Unterstützung bei Konflikten mit Bezugspersonen von Schüler/-innen Information/Triage und Vermittlung von Ressourcen und Beratungsangeboten Fachberatung und Situationsbesprechung (Gruppen, Klassen) Information/Triage und Vermittlung von Ressourcen und Beratungsangeboten Beratung und Unterstützung bei sozialen Krisensituationen in Gruppen Beratung und Unterstützung bei sozialen Krisensituationen in Klassen Mitarbeit Unterrichts- und Schulausschlüsse Beratung der Schulleitung und Schulkommission bei drohenden Ausschlussverfahren Mitwirkung Lösungssuche bei Ausschlüssen 4 Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten Unterstützung des Erziehungsauftrages von Eltern und Erziehungsberechtigten Dienstleistungen Kurzbeschreibung Information, Triage, Vermittlung Abklärung der Zuständigkeit Information über Sachhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote Vermittlung von Angeboten Motivierung zur Kooperation und Partizipation Unterstützung Lösungssuche bei Unterrichts- und Schulausschlüssen Psychosoziale Beratung Kurzberatung mit dem Ziel eigene Problemlösungsstrategien zu entwickeln 11

12 5 Informations- und Kooperationsleistungen Information über Schulsozialarbeit Koordination und Vernetzung mit Fachstellen (Triage, Absprachen betr. Zuständigkeit und Fallführung) Dienstleistungen Kurzbeschreibung Information und Dokumentation über Schulsozialarbeit Information Schüler/-innen, Eltern, Lehrpersonen, Auftraggeber Information über Einrichtungen und Unterstützungsangebote (Drehscheibenfunktion) Information Schüler/-innen, Eltern, Lehrpersonen (gestützt auf Dokumentation) Gewichtung der Dienstleistungsbereiche Bei der nachfolgenden Gewichtung handelt es sich um Richtgrössen. Diese dienen als Grundlage für den Aufbau und die Steuerung der Schulsozialarbeit und für die Formulierung des Anforderungsprofils. Dienstleistungsbereiche Gewichtung 1 Mitwirkung Früherkennung und Prävention 10% 2 Beratung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen (Intervention) (Einzelne und Gruppen) 35% 3 Beratung und Unterstützung Lehrpersonen und Schulleitung 25% 4 Elternberatung (Intervention) 10% 5 Informations- und Kooperationsleistungen 5% Organisation, Weiterbildung, Administration, Leistungsausweis usw. (Erfahrungswert) 15% 12

13 3 Angebotsgestaltung 3.1 Grundsätze Gemäss den Ergebnissen der Bedarfsanalyse und den Konzeptideen wird ein kombiniertes Modell von integrierter und ambulanter Schulsozialarbeit entwickelt. Schulsozialarbeit wird für die Schüler und Schülerinnen aller Stufen und Schulen (inkl. Kindergarten) angeboten. Sie ist an den Schulen mit integrierter Schulsozialarbeit für Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler/-innen möglichst niederschwellig zugänglich. Die Zugänglichkeit für Schulleitungen und Lehrpersonen wird an den übrigen Schulen und den Kindergärten mit einer regelmässigen Präsenz gewährleistet. Es werden an allen Schulen grundsätzlich die gleichen Leistungen angeboten (vgl. Leistungskatalog). Aufgrund der unterschiedlichen Kapazitäten und Präsenzzeiten ergeben sich jedoch unterschiedliche Prioritäten. Die Aufteilung der Ressourcen auf die verschiedenen Schulen wird periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. 3.2 Personelle Ressourcen Für die direkte Schulsozialarbeit werden 140 Stellenprozente und für die operative Leitung Schulsozialarbeit 10 Stellenprozente eingesetzt. Die Schulsozialarbeitsstellen werden mit zwei Fachperson besetzt (zwei Pensen mit mind. 50 Stellenprozenten). Dies ermöglicht die fachliche Entwicklung und Kontinuität und verbessert die Steuerbarkeit und die Koordination. Bei grösseren Pensen können sich Schulsozialarbeitende eher übergreifenden, vernetzenden und präventiven Aufgaben widmen. Die vorgesehenen Stellendotierung ergibt 1'011 Schüler/-innen pro 100 Stellenprozente Schulsozialarbeit (Die Erziehungsdirektion geht von optimal 800 Schüler/-innen pro 100 Stellenprozenten aus; weitere Vergleichswerte im Anhang 8.4). 3.3 Zuteilung auf Schulen und Kindergärten Die Kriterien für die Stellenbildung und -zuteilung sind: die Anzahl Schüler/-innen die Bedarfsmeldungen (Anzahl Einzelfälle mit Bedarf) die Anzahl Schulen und Schulstandorte, die zu versorgen sind (berücksichtigt werden die zahlreichen Standorte und die geographische Distanz die Schul-, resp. Gemeindeorganisation (pro Stelle möglichst wenige Gemeindezuständigkeiten). die grösseren Schulen erhalten integrierte Schulsozialarbeit, resp. eine solche mit einem festen Standort eine sinnvolle Stellengrösse Schulsozialarbeit (mind. 50, max. 80 Stellenprozente) Mitberücksichtigt werden ebenfalls die geplanten Kriterien für die Kantonsbeiträge (Entwurf Verordnung): 13

14 optimal 100 Stellenprozente pro 800 Schüler/-innen. Die folgende Zuteilung ist eine modellhafte Zuteilung, besonders innerhalb der einzelnen Schulsozialarbeitsstelle werden Einsatzschwerpunkte und Prioritäten durch die jeweils aktuelle Nachfrageund Bedarfsentwicklung beeinflusst. Die Gesamtsteuerung obliegt der operativen, resp. strategischen Leitung Schulsozialarbeit, die Zuteilung wird periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Ausgegangen wird von Jahresarbeitsstunden/ 100%-Stelle. Stelle Konolfingen (inkl. Niederhünigen) 60% Anzahl Schüler/- innen 2012/2013 Anzahl Einzelfälle 2010/11 *1 Stellenzuteilung Präsenz während Schulwochen Form OSZ Stockhorn % ca. 10 Arbeitsstunden integriert (Standort) PS Schulhaus Kirchbühl % ca. 7.5 Arbeitsstunden (teil-)integriert) KG Konolfingen % ca. 10 Arbeitsstunden PS Schulhaus Dorf 54 3 ambulant PS Schulhaus Gysenstein PS Schulhaus Stalden PS Niederhünigen % ca. 2.5 Arbeitsstunden Total % ca. 30 Arbeitsstunden Stelle Grosshöchstetten (inkl. Biglen und Walkringen) 80% Anzahl Schüler/- innen 2012/2013 Anzahl Einzelfälle 2010/11 *1 Stellenzuteilung Präsenz während Schulwochen Form Sekundarschule Grosshöchstetten KG, Primar- und Realschule Grosshöchstetten % ca. 20 Arbeitsstunden integriert (Standort) 14

15 KG und PS Biglen % ca. 7.5 Arbeitsstunden ambulant Sekundar- und Realschule Biglen *2 KG, Primar- und Realschule Walkringen *2 Bigenthal, Wikartswil, Walkringen % ca. 5 Arbeitsstunden % ca. 7.5 Arbeitsstunden (teil-)integriert (teil-)integriert und ambulant Total % ca. 40 Arbeitsstunden *1 Anzahl Schüler/-innen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf (Angaben der Klassenlehrpersonen, vgl. dazu unter 1.2) *2 ab Schuljahr 2013/14 werden die Sekundarschüler/-innen aus der Gemeinde Walkringen nicht mehr in Biglen, sondern in Walkringen unterrichtet. Dies muss bei der definitiven Zuteilung der Schulsozialarbeit berücksichtigt werden, d.h. die Schülerzahlen werden 2013 bis 2015 auf der Sekundarstufe 1 in Biglen um ca. 30 abnehmen und in Walkringen entsprechend zunehmen. 3.4 Einsatzplanung und Präsenz Die Schulsozialarbeitenden leisten während den Schulwochen ein erhöhtes Arbeitspensum mit entsprechender Kompensation während der unterrichtsfreien Zeit (Jahresarbeitszeit). Die Schulsozialarbeit ist an festen Zeiten regelmässig präsent am OSZ Stockhorn und an der Primarschule Kirchbühl Konolfingen, an der Schule Grosshöchstetten, an der Real- und Sekundarschule Biglen und an der Primar- und Realschule Walkringen Die Schulsozialarbeit ist in einem festen Turnus wöchentlich bis alle drei Wochen an den übrigen Schulen (inkl. Kindergärten) während 1 bis 4 Stunden präsent (Kontakt mit Schulleitung, resp. Klassenlehrperson Kindergarten, Anlaufstelle für Kollegium, evtl. für Schüler/-innen). Die festen Präsenzzeiten an den Schulen mit (teil-)integrierter Schulsozialarbeit (s. oben) dienen auch als Anlaufzeiten für weitere Kontakte mit den übrigen Schulen. 3.5 Leistungsangebot (Teil-)integrierte Schulsozialarbeit: Ganzes Leistungsangebot gemäss Leistungskatalog 1 bis 5: Schulen mit (teil-)integrierter Schulsozialarbeit Ambulante Schulsozialarbeit: Leistungsangebot gemäss Leistungskatalog: prioritär Leistungsbereiche 3, 5 und 1. 15

16 Beratungen von Schülern und Schülerinnen sowie Eltern (Leistungsbereiche 2 und 4) werden in der Regel in Absprache mit den Schulleitungen, resp. Klassenlehrpersonen übernommen: Schulen mit ambulanter Schulsozialarbeit Tagesschulen: In Absprache mit der zuständigen Schulleitung können folgende Dienstleistungen erbracht werden: Mitwirkung Früherkennung, Fachberatung und Fallbesprechung (individuell) und Fachberatung und Situationsbesprechung soziale Krisensituation (Gruppe/ Klasse). 3.6 Anforderungsprofil Schulsozialarbeitende Diplom in Sozialer Arbeit (Vorzug: Sozialarbeit) Berufserfahrung und/oder Weiterbildung in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen und Familien Methodenkompetenz für Beratung, Krisenintervention und Prävention Vertrautheit mit dem Arbeitsfeld Schule und den Rahmenbedingungen Interkulturelle Kompetenzen Fähigkeit für interdisziplinäres Denken und Kooperation Hohe Eigenverantwortung und gutes Selbstmanagement Integrierende Persönlichkeit Bereitschaft zu Aufbauarbeit und zu einer länger dauernden Verpflichtung Bereitschaft zu flexiblem Arbeitseinsatz (Arbeitsorte, Arbeitsformen, Vollpensum während Semester mit Kompensationsmöglichkeit in unterrichtsfreier Zeit) PW-Führerausweis beide Geschlechter 16

17 4 Angebotssteuerung und Organisation 4.1 Grundsätze Die Schulsozialarbeit wird als dreijähriges Projekt eingeführt. Eine dreijährige Projektphase ermöglicht eine ausreichende Aufbau- und Erprobungsphase. Nach zwei Jahren ist eine systematische Auswertung und Überprüfung des Angebotes (Evaluation) geplant, im Hinblick auf eine Weiterführung, resp. auf nötige Anpassungen. Die Schulsozialarbeit wird als Gesamtangebot strategisch gesteuert und entwickelt. Auf der operativen Ebene sind klare Führungsstrukturen im fachlichen und im schulischen Bereich vorzusehen. Es wird vorgeschlagen, die Schulsozialarbeit der Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen zu übertragen. Sie ist ein Bereich der Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung Konolfingen und ist von den aktuellen Kapazitäten, vom fachlichen Know-How und von den heutigen Erfahrungen her geeignet, die Gesamtverantwortung (Konzeptumsetzung, Führung, Organisation, Administration) sicher zu stellen. Die Schulsozialarbeitenden werden der Leitung des Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen unterstellt. Es wird ein entsprechender Vertrag zur Führung einer regionalen Schulsozialarbeit abgeschlossen. Für die politisch-strategische Führung wird ein besonderer Ausschuss eingesetzt. 17

18 4.2 Organigramm Politisch-strategisch Gemeinderat Konolfingen Anschlussgemeinden Schulsozialarbeit Ausschuss Schulsozialarbeit der Jugendkommission Region Konolfingen operativ Leitung Sozialdienst Region Konolfingen Schulleitungen Leitung Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen Schulsozialarbeitende Linienunterstellung vgl. Definition unter Aufgaben der Beteiligten Strategische Leitung Die strategische Verantwortung für die Schulsozialarbeit liegt beim Ausschuss Schulsozialarbeit der Jugendkommission Region Konolfingen. Zusammensetzung: Mitglieder der Jugendkommission aus der Sitz- und den Anschlussgemeinden mit Schulsozialarbeit, ergänzt mit je einem Mitglied aus jeder weiteren Anschlussgemeinde mit Schulsozialarbeit, die nicht in der Kommission vertreten ist. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird eine ausgewogene Berücksichtigung der Ressorts Bildung und Soziales angestrebt. je eine Schulleitungsvertretung aus Konolfingen und Grosshöchstetten (mit beratender Stimme) Leitung Schulsozialarbeit (mit beratender Stimme) Verantwortlich für Planung, Steuerung und Umsetzung sowie Controlling und Evaluation Kontrolle Konzeptumsetzung, Entscheid betr. Anpassungen Berichterstattung und Antragstellung an die Gemeinderäte 18

19 Leitung Schulsozialarbeit Die operative Leitung der Schulsozialarbeit wird übernommen durch die Leitung der Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen. Aufgaben Verantwortlich für Konzeptumsetzung Schulsozialarbeit Anstellung/Entlassung Schulsozialarbeitende Persönliche und fachliche Führung und Kontrolle Durchführung Mitarbeitergespräche Fall- und Projektbesprechungen, fachliche Unterstützung Planung Weiterbildung und Supervision, Personalentwicklung Steuerung und Koordination Einsatz der Schulsozialarbeitenden Information und Öffentlichkeitsarbeit Controlling und Reporting Schulleitungen Die Schulleitungen schaffen die Voraussetzungen für die Konzeptumsetzung in ihrer Schule. Sie übernehmen für ihre Schulen folgende schulbezogene Leitungs- und Koordinationsaufgaben. Aufgaben Einführung und Vernetzung Schulsozialarbeit mit Lehrpersonen, mit Kollegium und Elternvertretung Erfassung, Koordination und Priorisierung der Leistungsbedürfnisse der Schule Koordination und Planung Einsatz im Schulbetrieb, in Projekten und Anlässen sowie in der Tagesschule Fachliche Unterstützung in pädagogischen und schulischen Fragen Mitsprache bei der Anstellung der Schulsozialarbeitenden Regelmässige Arbeitsbesprechungen mit Schulsozialarbeiter/-in Mitarbeit bei der Sicherstellung der Infrastruktur (Räume, Anschlüsse) Zusammenarbeit Leitung Schulsozialarbeit und Schulleitungen Die Leitung Schulsozialarbeit und die Schulleitungen pflegen eine geregelte Zusammenarbeit mit folgenden Zielsetzungen: Koordination der Einsatzplanung der Schulsozialarbeitenden (Präsenzzeiten, Aufteilung zwischen den Schulen) Einführungsplanung Regelung der Zusammenarbeit Lösung von allfälligen Konflikten 4.4 Infrastruktur und Ausstattung Den Schulsozialarbeitenden wird in Schulen mit (teil-)integrierter Schulsozialarbeit ein Büro zur Verfügung gestellt, welches für die Schülerschaft gut zugänglich ist. Zur Grundausstattung gehören: Büromobiliar, Besprechungstisch, Notebook (inkl. spezifische Software und Drucker) sowie (Mobil-)Telefon. Die Schulleitung in der ambulanten Schulsozialarbeit ist verantwortlich für die Zuteilung geeigneter Besprechungsräume. Es steht ein jährlicher Kredit für Betriebskosten und besondere Aktivitäten der Schulsozialarbeit zur Verfügung. 19

20 5 Einführung, Evaluation, Controlling und Weiterentwicklung 5.1 Einführungsplanung Aufgaben Verantwortlich Termine Informationsveranstaltung für Gemeinderäte und Behörden Projektgruppe Beschlüsse Gemeinderäte Ende April 2013 Allenfalls nötige Beschlüsse der Gemeinden Mai/Juni 2013 Budgetierung Juni 2013 Abschluss vertragliche Grundlagen Gemeinden Gemeinden 2. Hälfte 2013 Einsetzung Leitung Schulsozialarbeit Einsetzung und Konstituierung Ausschuss Schulsozialarbeit der Jugendkommission Gemeinderat Konolfingen (in Absprache mit den anderen Gemeinderäten) 2. Hälfte 2013 Stellenausschreibungen, Auswahl und Anstellung Schulsozialarbeitende Leitung Schulsozialarbeit (Mitsprache Schulleitungen) Anfang 2014 Detaillierte Einführungs- und Umsetzungsplanung Leitung Schulsozialarbeit unter Mitarbeit Schulleitungen Bereitstellung Räumlichkeiten Bereitstellung Infrastruktur Schulleitungen/ Liegenschaftsverwaltungen Leitung Schulsozialarbeit Planung Controlling, Reporting und Evaluation Ausschuss Schulsozialarbeit Leitung Schulsozialarbeit Information der wichtigsten Beteiligten Leitung Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen 20

21 Planung Einführung in den Kollegien (halbtägige Fortbildung im ersten Jahr) Schulleitungen Arbeitsbeginn Schulsozialarbeitende Beginn Schuljahr Systematische Auswertung/Evaluation Ausschuss Schulsozialarbeit Ende Schuljahr 2015/ Controlling, Reporting und Qualitätssicherung Der Ausschuss Schulsozialarbeit definiert das Controlling und Reporting (Form und Periodizität). Die Leitung Schulsozialarbeit erstattet Bericht an den Ausschuss und die Gemeinden auf der Basis des vorliegenden Konzeptes Schulsozialarbeit und der geplanten Leistungserfassung Schulsozialarbeit. Vorgesehen ist die laufende Erfassung der Leistungen, Zielgruppen, Einsatzorte usw. mit elektronischen Hilfsmitteln (z.b. spezifische Software KLIB SSA oder MESA). Für die Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit wird Supervision als Möglichkeit vorgesehen. 5.3 Entwicklung, Beitritt weiterer Gemeinden Die regionale Schulsozialarbeit soll grundsätzlich allen Gemeinden der Region als Dienstleistung angeboten werden. Der Beitritt weiterer Gemeinden wird im Rahmen der Möglichkeiten von den strategisch Verantwortlichen geprüft und von den beteiligten Gemeinden beschlossen (vgl. Vertragsentwurf im Anhang 8.3). 21

22 6 Abläufe und Zusammenarbeit 6.1 Freiwilligkeit, Schweigepflicht und Meldepflicht Grundsätze Die Schulsozialarbeitenden unterstehen dem Amtsgeheimnis und der beruflichen Schweigepflicht gemäss Datenschutzgesetzgebung. Schulsozialarbeit arbeitet mit den Methoden und nach den Grundsätzen Sozialer Arbeit. Sie ist einerseits in Prävention und Früherfassung tätig, was eine möglichst hohe Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Leistungen voraussetzt. Schulen wie Sozialarbeit haben andererseits jedoch auch den Auftrag, zum Schutz von gefährdeten Schülern und Schülerinnen ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen zu intervenieren. Schulsozialarbeitende und Lehrpersonen sind zudem verpflichtet, Gefährdungen der KES-Behörde zu melden. Für die Schulen gelten die Schulpflicht und der obligatorische Unterrichtsbesuch. Die Soziale Arbeit kennt das ganze Spektrum von der freiwilligen präventiven Beratung bis zur gesetzlich verpflichtenden Intervention. Die Schulsozialarbeit bewegt sich stets im Spannungsfeld verschiedener Interessen (Schüler/-innen, Schule, Eltern und Behörden), daraus können sich Konflikte ergeben. Dies verlangt genaue Absprachen und Rollenteilungen zwischen der Schulsozialarbeit und den Lehrpersonen resp. weiteren Beteiligten. Anzustreben ist eine Zusammenarbeit aller Beteiligten im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Die Schulsozialarbeitenden führen eine Klientendokumentation nach den allgemeinen Standards der Sozialen Arbeit. Dafür steht ihnen eine spezifische Software zur Verfügung. Leistungen in Früherkennung und Prävention, Information und Kooperation (vgl. Leistungskatalog 1 und 5): Schulsozialarbeit entwickelt Angebote und führt diese in Absprache mit den Schulleitungen, resp. der Leitung Schulsozialarbeit oder in deren Auftrag durch. Für diese Projekte gelten die Bestimmungen der Schule (obligatorische Teilnahme oder freiwillige Angebote). Leistungen in Beratung und Unterstützung von Schülern/-innen, von Lehrpersonen und Schulleitungen und von Eltern (vgl. Leistungskatalog Bereiche 2 bis 4): Beratungs- und Unterstützungsleistungen können erfolgen: durch Selbstmeldung von Schülern und Schülerinnen auf Initiative von Drittpersonen (z.b. Aufforderung durch Lehrperson, Schulleitung, Eltern, Sozialarbeitende) durch eine verpflichtende Beratung resp. Fallführung in besonderen Situationen (in Absprache zwischen Schulleitung, Schulsozialarbeiter/-in und Leitung Schulsozialarbeit). In Betracht gezogen werden Verfahren in den Bereichen Disziplin, Schulausschluss oder Gefährdungsmeldung. Die Fallführung beschränkt sich auf den sozialarbeiterischen Auftrag. Für die schulischen Fragen (Schul- und Unterrichtsführung, verfügen und umsetzen von Sanktionen und disziplinarischen Massnahmen) ist die Schule zuständig. Die wichtigsten Abmachungen werden schriftlich festgehalten, z.b. Ziele, Vorgehen, Verantwortlichkeiten, Terminplan, Kommunikation mit den Beteiligten. Falls externe Fachstellen involviert sind, wird das Vorgehen mit diesen abgesprochen. 22

23 Umgang mit Schweigepflicht und Meldepflicht Die Vertraulichkeit wird bei freiwilliger Beratung gewährleistet. Da Konflikte und Probleme von Schülerinnen und Schülern ohne Beteiligung des Umfeldes oft nicht lösbar sind, klärt der/die Schulsozialarbeitende die Ratsuchenden auf und holt ihre Einwilligung für die entsprechenden Schritte ein. Bei hohem Gefährdungspotential und fehlender Entbindung von der Schweigepflicht hat sie/er eine gesetzliche Meldepflicht an die KES-Behörde. Geht die Initiative für die Beratung von einer Drittperson aus (Schulleitung, Lehrperson, Eltern) und ist diese über den Inhalt der Gefährdung informiert, orientiert der/die Schulsozialarbeitende die Drittperson über die Einschätzung der Situation und das geplante Vorgehen. Bei hohem Gefährdungspotential hat er/sie eine gesetzliche Meldepflicht an die KES-Behörde. 6.2 Zusammenarbeit mit den Schulen Grundsätze Zielsetzung ist eine gute Integration der Schulsozialarbeitenden in den einzelnen Schulen. Die Ansprechpersonen für die Schulsozialarbeitenden in den Schulen sind die Schulleitungen. Für die Zusammenarbeit werden in erster Linie die bestehenden Gefässe (z.b. Konferenzen) und Strukturen genutzt. Die konkrete Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erfolgt im Rahmen des Leistungskataloges. Die Schulsozialarbeitenden arbeiten kollegial mit Schulleitungen und Lehrpersonen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt unter gegenseitiger Respektierung der Zuständigkeiten, Fachlichkeiten und Verantwortungsbereiche. Projekte und Beratungen werden vereinbart und mit Absprachen geregelt (Thematik, Vorgehen, Zuständigkeiten, Orientierung, Zeitplan). Beratungen sind grundsätzlich vertraulich (vgl. 6.1). Schulleitungen Die Schulleitungen sind für die Führung der Schulen verantwortlich. Schnittstellen ergeben sich besonders dort, wo Massnahmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen getroffen werden müssen. Für die Bearbeitung von Problemen oder Konflikten im pädagogischen Bereich sind die Schulleitungen zuständig. Die zuständigen Schulleitungen führen mit den Schulsozialarbeitenden regelmässige Arbeitsbesprechungen durch. Ziel ist die Optimierung der Zusammenarbeit. Themen sind Anmeldung von Schüler/- innen, Triage, Besprechung von Problemen, Klärung von Erwartungen, Vereinbarungen betreffend Kooperation, Planung von Aktivitäten, Absprachen betr. Fallführung. Die Schulsozialarbeitenden werden in das schulinterne Informationssystem einbezogen. Sie beteiligen sich bei der Erarbeitung der Jahresplanung der Schule. Sie werden zu wichtigen Schulanlässen und periodisch für eine Standortbestimmung zu einer Konferenz eingeladen. Lehrpersonen und Schulkollegien Die Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeitenden und Lehrpersonen sowie Ziele, Aufgaben und Rollen werden fall- oder projektbezogen vereinbart. Sie nehmen in Absprache mit den Schulleitungen periodisch an Sitzungen der Schulkollegien teil. Sie haben die Möglichkeit, an Konferenzen und bei der Teamentwicklung mitzuwirken, an internen Weiterbildungen teilzunehmen und Themen für die Bearbeitung in den Schulkollegien vorzuschlagen. 23

24 Spezialunterricht und besondere Massnahmen Der Spezialunterricht und die besonderen Massnahmen bearbeiten Störungen, die das Lernen, Verhalten und Sprechen von Schüler/-innen beeinträchtigen. Schnittstellen ergeben sich besonders bei Lernstörungen mit vorwiegend sozialem Hintergrund. Überschneidungen mit der Schulsozialarbeit sind unvermeidbar, können sich jedoch auch qualitätsfördernd auswirken. Schulsozialarbeitende und Lehrpersonen Spezialunterricht und besondere Massnahmen tauschen sich an regelmässigen Arbeitssitzungen aus zu den Themen Triage, Arbeitsabsprachen und Koordination der Tätigkeiten im Einzelfall und generell. Bei Bedarf erlassen die Leitung Schulsozialarbeit, die Schulleitung und die Leitung Spezialunterricht und besondere Massnahmen die nötigen Regelungen. Schulkommissionen Die Schulkommissionen sind für Massnahmen gemäss Art. 28 und 29 VSG (disziplinarische Massnahmen und Gefährdungsmeldungen) zuständig. Ist die Schulsozialarbeit involviert, wird sie beigezogen. Für weitere Fragen kann sie bei Bedarf beigezogen werden. 6.3 Zusammenarbeit mit Fachstellen Grundsätze Die Schulsozialarbeit orientiert sich am Grundsatz der Subsidiarität. Die generelle und die fall- und projektbezogene Zusammenarbeit mit den Fachstellen sind daher von grosser Bedeutung. Ziele sind eine systematische und sorgfältige Kooperation und Vernetzung und die Förderung einer Kultur der Zusammenarbeit. Dies setzt gute gegenseitige Kenntnisse der Aufgabenbereiche, der Zuständigkeiten, der Abgrenzungen wie auch der Personen voraus. Zusätzlich zur fallbezogenen Zusammenarbeit finden regelmässig themenbezogene Treffen und Veranstaltungen mit den wichtigsten Fachstellen statt. Erziehungsberatung/ KJPD Erziehungsberatung und KJPD sind u.a. für psychologische/psychiatrische Abklärung, Einzel- und Gruppenberatung und -therapie sowie psychologische/psychiatrische erste Hilfe zuständig. Überschneidungen ergeben sich in der Beratung von Eltern und Lehrpersonen. In den Einzelfällen werden bilaterale Absprachen getroffen, die Fallführung wird geklärt (beidseitige Bringschuld). Für die Regelung genereller Kooperationsfragen oder im Konfliktfall sind die Leitungsverantwortlichen zuständig. Offene Kinder- und Jugendarbeit Die Kinder- und Jugendarbeit bietet freiwillige Beratung bei sozialen Fragestellungen an. Überschneidungen ergeben sich, wo Kinder und Jugendliche von Schulsozialarbeit und Jugendarbeit erfasst werden und wo die Jugendarbeit Projekte in der Schule durchführt, resp. beigezogen werden könnte. Die Leitung Schulsozialarbeit organisiert mit der Jugendarbeit die nötigen Arbeitsbesprechungen (allgemeine Aspekte der Zusammenarbeit, Prozessgestaltung). Projektbezogen oder im Einzelfall werden zwischen Schulsozialarbeit und Jugendarbeit bilaterale Absprachen getroffen (gegenseitige Bringschuld), wenn angezeigt unter Beizug der verantwortlichen Schulleitung. 24

25 KES-Behörde/ Sozialdienst Die KES-Behörde ist für die gesetzlichen Massnahmen (Kindesschutz, Gefährdungsmeldungen) zuständig. Der Sozialdienst führt in ihrem Auftrag Mandate und macht Abklärungen. Die Schulsozialarbeitenden werden für entsprechende Fachkonferenzen eingeladen In den Einzelfällen werden bilaterale Absprachen getroffen, die Fallführung wird geklärt (beidseitige Bringschuld). 25

26 7 Kosten und Finanzierung Wiederkehrende jährliche Betriebskosten in CHF 140% Schulsozialarbeit brutto (inkl. Lohnnebenkosten) * % Leitung und Administration Schulsozialarbeit brutto Betriebskosten (Material, Wartungsvertrag Software, Mobilität usw.) 5'000 Projekte/ Anlässe Schulsozialarbeit Weiterbildung/ Supervision Total jährliche Betriebskosten *Die Erziehungsdirektion beteiligt sich ab mit max. 30% der Lohnkosten Schulsozialarbeit. Der Grosse Rat hat im November 2012 beschlossen, ab nur 10% der Lohnkosten zu übernehmen, was CHF entspricht. Die weitere Entwicklung der Kantonsbeiträge ab 2014 kann heute nicht beurteilt werden. 30% der Lohnkosten würden CHF entsprechen. Einmalige Investitionskosten in CHF Einrichtung Büros (soweit nicht vorhanden) 14'000 EDV (Hardware, Software, Schulung) 8'000 Begleitung, Evaluation/Auswertung (bei Bedarf) 20'000 Total einmalige Investitionskosten Dazu kommen mögliche Kosten für bauliche Anpassungen in den Schulen. Diese werden von den betroffenen Gemeinden übernommen. Finanzierung und Kostenverteilung Budgetierung, Finanzierung und Kostenverrechnung erfolgen über die Jugendfachstelle Konolfingen. Vorgeschlagen wird die Kosten gemäss den jeweils aktuellen Schülerzahlen unter den Gemeinden aufzuteilen. Die Kant. Erziehungsdirektion erhebt am 15. September die Zahlen des laufenden Schuljahres. Die jährlichen Betriebskosten pro Schüler/-in (Basis 2012: Schüler/-innen) betragen auf Grund der obigen Berechnungen (alle Angaben gerundet): ca. CHF 147 (abzüglich Kantonsbeitrag 10%= CHF 13, 20%=CHF 26, 30%= CHF 38) Dies ergibt folgende Kostenverteilung pro Gemeinde (Basis 2012): Anzahl Schüler/- innen Anteil jährliche Betriebskosten gerundet* Anteil einmalige Investitionskosten gerundet Konolfingen inkl. OSZ Biglen inkl. Sek Grosshöchstetten inkl. Sek Niederhünigen Walkringen * gerechnet mit 10% Kantonsbeitrag auf ein Betriebsjahr (entspricht der möglichen Basis 2014) 26

27 8 Anhang 8.1 Projektgruppe Schulsozialarbeit Renate Gerber Ferecsko, Gemeinderätin Ressort Bildung Konolfingen (Projektleitung) Karin Berger-Sturm, Gemeinderätin Ressort Bildung Grosshöchstetten Hans Gerber, Gemeinderat Ressort Soziales Konolfingen Susanne Schläppi-Stucki, Gemeinderätin Ressort Bildung Niederhünigen Kathrin Schneider, Gemeinderätin Ressort Bildung Walkringen Susanne Schwarz, Gemeinderätin Ressort Soziales Grosshöchstetten Barbara Aeschlimann, Schulkommissionspräsidentin Konolfingen Marlies Blaser, Vizepräsidentin Bildungskommission Biglen Christiane Kummer, Schulkommission Konolfingen Daniel Haudenschild, Schulleiter Konolfingen Esther Imobersteg, Schulleiterin Biglen Maja Kunz, Schulleiterin Niederhünigen René Loosli, Schulleiter Walkringen Cornelia Messerli-Kilcher, Schulleiterin Konolfingen Martin Schlechten, Schulleiter Grosshöchstetten Urs Trachsel, Schulleiter Grosshöchstetten Marco Mettler, Leiter Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen Pascal Mosimann, Leiter Sozialdienst Region Konolfingen Daniel Iseli, Berner Fachhochschule (externe Begleitung) 27

28 8.2 Volksschulgesetz und -verordnung Volksschulgesetz Art. 20a 1 Der Kanton leistet Beiträge an die Kosten der Gemeinden für die Schulsozialarbeit. 2 Der Beitrag beträgt höchstens 30 Prozent der Lohnkosten. Er kann pauschaliert werden. 3 Beiträge von geringer Höhe werden nicht gewährt. 4 Der Regierungsrat beschliesst abschliessend über die zur Verfügung stehenden Mittel für Beiträge an die Schulsozialarbeitskosten der Gemeinden. Die zuständige Stelle der Erziehungsdirektion verfügt den einzelnen Beitrag im Rahmen der bewilligten Mittel. 5 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung. Volksschulverordnung (Entwurf) Art. 16 Der Kanton richtet den Gemeinden Beiträge an die Schulsozialarbeitskosten aus, sofern sie den Nachweis erbringen über: a die Einrichtung eines Beratungsdienstes für die Schule und die Schülerinnen und Schüler bei sozialen Problemstellungen, b die Gewährleistung eines direkten Zugangs für die Schülerinnen und Schüler, für die mit ihnen arbeitenden Betreuungspersonen in der Schule, für die Lehrkräfte sowie für die Eltern, c die erforderliche Qualifikation für die im Beratungsdienst eingesetzten Personen, d mindestens 20% Beschäftigungsgrad einer Vollzeitstelle, und e die Gewährleistung der Zusammenarbeit des Beratungsdienstes mit weiteren Institutionen und Behörden im Sozial-, Gesundheits- und Beratungsbereich. Art Der Beitrag bemisst sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit direktem Zugang zum Beratungsdienst der Schulsozialarbeit der Gemeinde. 2 Die Ermittlung der Anzahl Schülerinnen und Schüler erfolgt aufgrund der Basis zur Erfassung der Schülerzahlen vom 15. September des Vorjahres. Art. 18 Als Beitragsperiode gilt das Schujahr. Art Für jede Schülerin und jeden Schüler mit direkten Zugang zur Schulsozialarbeit wird ein Beitrag von 47 Franken gewährt. 2 Übersteigt der nach Absatz 1 errechnete Beitrag 30 Prozent der effektiven Lohnkosten, hat die Gemeinde lediglich Anspruch auf einen Beitrag von 30 Prozent der effektiven Lohnkosten. Art Die Gemeinden haben das Gesuch bis 30. September für das abgeschlossene Schuljahr beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung einzureichen, andernfalls verwirkt der Beitrag. 2 Die Beiträge für Schulsozialarbeitskosten werden in der Regel bis Ende des Kalenderjahrs ausbezahlt, in dem das Schuljahr zu Ende gegangen ist. 28

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