Finanzwissenschaft I
|
|
|
- Monika Geiger
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Finanzwissenschaft I Matthias Opnger Lehrstuhl für Finanzwissenschaft WS 12/13 Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 1 / 24
2 Dr. Matthias Opnger Büro: C 504 Sprechzeit: nach Vereinbarung [email protected] Termin der Veranstaltung: Freitag Uhr Raum: Hörsaal 7 Prüfung: 60-minütige Klausur am Ende des Semesters Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 2 / 24
3 Unterlagen Passwort: Kirchhof Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 3 / 24
4 Übersicht über die Veranstaltung 1 Kapitel 1: Grundlagen der Besteuerung 2 Kapitel 2: Steuertechnik und Steuertarife 3 Kapitel 3: Überwälzung von Steuern 4 Kapitel 4: Eziente Besteuerung 5 Kapitel 5: Föderalismus 6 Kapitel 6: Finanzausgleich Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 4 / 24
5 Empfohlene Literatur Blankart, Charles B. (2011). Öentliche Finanzen in der Demokratie. 8. Auage, Verlag Vahlen, München. Homburg, Stefan (2010). Allgemeine Steuerlehre. 6. Auage, Verlag Vahlen, München. Zimmermann, Horst, Klaus-Dirk Henke, Michael Broer (2009). Finanzwissenschaft. 10. Auage, Verlag Vahlen, München. Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 5 / 24
6 Kapitel 1: Grundlagen der Besteuerung Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 6 / 24
7 Überblick über das Kapitel 1 Einnahmen des Staates 2 Steuern: Denition und Grundlegendes 3 Klassizierungsmöglichkeiten von Steuern Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 7 / 24
8 Ziele staatlicher Aktivität Einnahmen des Staates Finanzierungstechnisches Problem: Die Funktion der öentlichen Einnahmen besteht darin, die Abwicklung der Ausgaben nanziell zu ermöglichen und eine zielkonforme Finanzierung sicher zu stellen. Zielkonforme Finanzierung: Zur Verhinderung der Ination sollen Ausgaben nicht mit Hilfe von Geldschöpfung nanziert werden Stabilitätspolitik Allokationspolitisches Ziel: Durch partielle Be- oder Entlastungen werden Substitutionseekte hervorgerufen. Bsp.: Besteuerung von Heizöl zur Föderung der heimischen Steinkohle Verteilungspolitik Einnahmen entstehen durch: 1. unmittelbare Beteiligungen am Marktprozess und durch: 2. hoheitliche Zwänge Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 8 / 24
9 Einnahmen des Staates 1. Beteiligungen am Marktprozess Erwerbseinkünfte: Beteiligung an Unternehmen, Verkauf von Gütern, Vermietung & Verpachtung Strukturveränderungen: Veräuÿerungen von Vermögensteilen, Aufnahme von Krediten Beruhen auf freiwilligen Aktionen der Käufer und Kreditgeber; der Staat muss sich an die Marktbedingungen anpassen. Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 9 / 24
10 2. Hoheitliche Zwangseingrie (Abgaben) Einnahmen des Staates Abgaben Steuern Gebühren Beiträge --muss jeder leisten, der bestimmten Tatbstand erfüllt - keinen Anspruch auf (ind.) Gegenleistung - keine Zweckbindung - Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein Bsp.: Einkommensteuer - direkter Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung - individuelle Kostendeckung Bsp.: - Verwaltungsgebühren - Benutzungsgebühren - Leistungsangebot liegt vor - Zahlung unabh. von Inanspruchnahme - gruppenmäßige Kostendeckung - Ausschluss der Nutzung erfolgt gruppenmäßig Bsp.: Krankenkassenbeitrag Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 10 / 24
11 Einnahmen des Staates Tabelle : Wichtige deutsche Steuern im Überblick Steuerart Ertragsberechtigte Betrag 2008 Anteil in % Körperschaften in Mrd. Euro I. Gemeinschaftsteuern Einkommensteuer Bund/Länder/Gem. 204,6 37,2 Körperschaftsteuer Bund/Länder 15,9 2,9 Umsatzsteuer Bund/Länder 176,0 32,0 II. Bundessteuern Energiesteuer Bund 39,2 7,1 Stromsteuer Bund 6,3 1,1 Tabaksteuer Bund 13,6 2,5 Branntweinsteuer Bund 2,1 0,4 Kaeesteuer Bund 1,0 0,2 Schaumweinsteuer Bund 0,4 0,1 Versicherungsteuer Bund 10,5 1,9 Solidaritätszuschlag Bund 13,1 2,4 Zölle Bund/EU 4,4 0,8 III.Ländersteuern Erbschaftsteuer Länder 4,5 0,8 Grunderwerbsteuer Länder 4,9 0,9 Kraftfahrzeugsteuer Länder 4,6 0,8 Rennwett- u. Lotteriesteuer Länder 1,5 0,3 Biersteuer Länder 0,7 0,1 IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer Gem./Bund/Länder 35,1 6,4 Grundsteuer Gemeinden 11,3 2,1 Wichtige Steuern gesamt 549,7 100,0 Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 11 / 24
12 Einnahmen des Staates Abbildung : Steuer- und Abgabenquoten (2005) Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 12 / 24
13 Einnahmen des Staates Abbildung : Abgabenquoten seit (1965) Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 13 / 24
14 Denition: Steuern Grundlagen der Besteuerung Steuern Eine juristische Denition von Steuern ndet sich in Ÿ3 der deutschen Abgabenordnung: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrit, an den das Gesetz die Leistungspicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 14 / 24
15 Steuern Mit anderen Worten... Steuern sind Geldleistungen und keine Naturalleistungen rechtlich ist die Wehrpicht keine Steuer, ökonomisch kann sie als solche qualiziert werden. Steuern stellen keine speziellen Gegenleistungen für besondere Leistungen des Staates dar. Das Recht, Steuern zu erheben, besitzen nur öentlich-rechtliche Gemeinwesen (EU, Bund, Land, Gemeinden). Steuern werden aufgrund von Gesetzen erhoben. Steuern werden auferlegt und sind somit Zwangsabgaben. Steuern sind nur zu zahlen, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Es ist legal, durch Vermeidung der steuerlichen Tatbestände der Steuer auszuweichen. Hauptziel der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen. Diese kann auch Nebenzweck sein; eine Steuer kann auch primär aus Gründen der Verhaltensbeeinussung erhoben werden (Lenkungssteuer). Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 15 / 24
16 Steuerzwecke Grundlagen der Besteuerung Steuern Zweifellos ist die Erzielung von Einnahmen (Fiskalzweck) das wichtigste Motiv des Staates, seine Bürger mit Steuern zu belasten. Aber es treten noch zwei weitere Absichten des Staates hinzu: 1 Lenkungszweck: Steuer soll beim Besteuerten ein bestimmtes Verhalten erreichen oder verhindern. Bsp: Umweltsteuern (Öko-Steuer) sollen zu umweltfreundlichem Verhalten anregen, Tabaksteuer soll vom Rauchen abhalten. 2 Umverteilungszweck: Die Bürger sollen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Bezieher höherer Einkommen sollen mehr Steuern zahlen (liberales Verständnis). Egalitaristen fordern den Einsatz von Steuern, um Einkommensunterschiede aufzuheben. Zwischen Lenkungszweck und Fiskalzweck besteht ein Zielkonikt. So führt eine maximale Erreichung des Lenkungszwecks zu einem Steueraufkommen von Null. Daher zielen Lenkungszwecksteuern nicht auf maximale, sondern auf optimale Zweckerfüllung ( Umweltverschmutzung wird nicht auf Null reduziert, sondern auf ein sozial optimales Niveau). Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 16 / 24
17 Rechtfertigung von Steuern Steuern 1 Äquivalenzprinzip: Besteuerung ist gerechtfertigt, wenn sie keinen endgültigen Nutzenverlust für die Gesamtheit der Bürger bedeutet. Bsp. Landesverteidigung: Der Nutzen ist nicht individuell zurechenbar, sodass niemand eine Gebühr bezahlen würde. Der Nutzen für die Gesamtheit der Bürger aus der steuernanzierten Landesverteidigung ist unbestritten. 2 Leistungsfähigkeitsprinzip: Eignet sich nicht zur allgemeinen Rechtfertigung von Steuern. Ist nach dem Äquivalenzprinzip Besteuerung erwünscht, verlangt das Leistungsfähigkeitsprinzip, dass gleiche Leistungsfähigkeit gleich besteuert wird (horizontale Gerechtigkeit) und dass höhere Leistungsfähigkeit stärker besteuert wird (vertikale Gerechtigkeit). Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 17 / 24
18 Akteure der Besteuerung Steuern Steuerpichtiger (Zensit): Steuerpichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben hat [...] oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpichtungen hat. (Ÿ33 Abgabenordnung) Steuergläubiger: bekommt die Steuer, also der Staat (eine seiner Gebietskörperschaften) Steuerschuldner: schuldet die Steuerzahlung Steuerentrichtungspichtiger (Steuerzahler): hat die Steuer an das Finanzamt abzuführen Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 18 / 24
19 Akteuere der Besteuerung II Steuern Steuerträger: die Person, auf der die Steuerlast ruht Steuerdestinatar: vom Gesetz vorgesehener Steuerträger (wird in der Realität nicht immer der Steuerträger sein, vgl. Kap. 3) Gesetzgeber: trit grundlegende Wertentscheidungen zur Besteuerung Finanzverwaltung: handelt im Auftrag des Gesetzgebers Finanzgerichte: kontrollieren die Verwaltung und sind für die Auslegung des Rechts verantwortlich Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 19 / 24
20 Direkte vs. indirekte Steuern Klassizierungsmöglichkeiten Direkte Steuern: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen) dient als unmittelbarer Indikator. Es besteht eine Identität zwischen Steuerschuldner und Steuerdestinatar. Indirekte Steuern: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird über die Einkommensverwendung oder Vermögensverkehr belastet. Steuerschuldner und Steuerdestinatar sind unterschiedliche Personen. Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 20 / 24
21 Mengen- vs. Wertsteuern Klassizierungsmöglichkeiten Mengensteuern: Bemessungsgrundlagen sind beobachtbar, z.b. Stück oder Kilogramm. Gezahlt wird daher eine Steuer in Euro pro Stück oder Euro pro Kilogramm. Wertsteuern: Werden als prozentuale Aufschläge auf Wertgröÿen wie Umsatz oder Einkommen erhoben. Eine genauere Betrachtung von Mengen- und Wertsteuern folgt im nächsten Kapitel. Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 21 / 24
22 Subjekt- vs. Objektsteuern Klassizierungsmöglichkeiten Subjektsteuern (Personensteuern): Berücksichtigt wird die persönliche Leistungsfähigkeit. Bsp. Einkommensteuer, Vermögensteuer Objektsteuern: Belastet werden soll die sachliche Leistungsfähigkeit. Dies betrit Betriebe und Grundstücke, aber auch juristische Personen. Bsp. Grundsteuer, Gewerbesteuer Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 22 / 24
23 Verbrauchsteuern vs. Verkehrsteuern Klassizierungsmöglichkeiten Verbrauchsteuern: Werden in Zusammenhang mit einer Wertschöpfung erhoben. Ohne Wertschöpfung kann keine Verbrauchsteuer anfallen. Bsp. Energiesteuer, Tabaksteuer Verkehrsteuer: Belasten Rechtsakte, z.b. Kaufverträge oder Realakte, z.b. Besitzwechsel, bei denen nicht notwendigerweise auch Wertschöpfung auftritt. Typisch für Verkehrsteuern sind mögliche Lawinenwirkungen. Bsp. Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 23 / 24
24 Zugrispunkt der Besteuerung Klassizierungsmöglichkeiten Einkommensentstehung Vermögen Einkommensverwendung Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 24 / 24
Finanzwissenschaft I
Finanzwissenschaft I Matthias Opnger Lehrstuhl für Finanzwissenschaft WS 12/13 Matthias Opnger Finanzwissenschaft I WS 12/13 1 / 24 Dr. Matthias Opnger Büro: C 504 Sprechzeit: nach Vereinbarung E-Mail:
Allgemeine Steuerlehre
Allgemeine Steuerlehre Übung I Wintersemester 2011/12 Melanie Steinhoff Institut für Finanzwissenschaft I Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Finanzwissenschaft I) 1 / 14 Übersicht/Orga
Steuereinnahmen nach Steuerarten
Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 sonstige: 1,1 Mrd. (2,2 %) Gewerbesteuer
Haupt- / Realschule, berufliche Schule, Sek I
Steuern und Abgaben Thema Zielgruppe Dauer Definition Steuern; Steuerarten in Deutschland und ihre Einnahmen; Steuern des Bundes, der Länder und der Gemeinden Haupt- / Realschule, berufliche Schule, Sek
C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
Crashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
Steuereinnahmen nach Steuerarten
Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2007 gemeinschaftliche Steuern: 374,3 Mrd. (69,6%) Zölle (100 v.h.): 4,0 (0,7%) Lohnsteuer: 131,8 Mrd. (24,5%) Gewerbesteuer (100 v.h.): 40,1
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
Ökonomische Staatswissenschaft
Ökonomische Staatswissenschaft Dr. Matthias Opnger Lehrstuhl für Finanzwissenschaft Universität Trier, Sommersemester 2015 Dr. Matthias Opnger Ökonomische Staatswissenschaft Uni Trier, SS 2015 1 / 26 Dr.
e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer
Steuerspirale 2008 Steuereinnahmen 561,2 Milliarden davon in Mio. 1) Grunderwerbsteuer 5.728 Erbschaftsteuer 4.771 Zölle 4.002 Branntweinsteuer 2.129 Lotteriesteuer 1.524 Kaffeesteuer 1.008 Stromsteuer
46. Für Sie als Betriebsinhaber bieten Privatversicherungen zahlreiche Möglichkeiten,
3.4 Sozial- und Privatversicherungen 44. Für Sie als Betriebsinhaber bieten Privatversicherungen zahlreiche Möglichkeiten, sich auf freiwilliger Basis gegen die vielfältigen Risiken im privaten und betrieblichen
1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65
Monatsbericht des BMF August 2008 Seite 61 Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren bis 1 Steuerfahndung.................................................................................61 2 Ergebnisse
Wörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Die Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Statuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.865,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge
Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines
Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache
Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache Anmerkung: Das sind die wichtigsten Dinge aus dem Bundestags-Wahl-Programm in leichter Sprache. Aber nur das original Bundestags-Wahl-Programm ist wirklich gültig.
Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften
Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
Mietkauf.... LÄsungen von morgen schon heute...
Mietkauf... LÄsungen von morgen schon heute... Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf Leasing Mietkauf Finanzierungsform bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Bezahlung eines
Satzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: [email protected] Homepage:sekundarschule-netphen.de
FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ
A) NATÜRLICHE PERSONEN I. IDENTIFIZIERUNG FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ Name:... Vorname(n):... Staatsangehörigkeit:... Geschlecht:... Personenstand:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Land:...
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung
Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache
Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache Anmerkung: Das sind die wichtigsten Dinge aus dem Bundestags-Wahl-Programm in leichter Sprache. Aber nur das original Bundestags-Wahl-Programm ist wirklich gültig.
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Übungsblatt 12
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Übungsblatt 12 Robert Poppe [email protected] Universität Mannheim 3. Dezember 2010 Überblick 1 Das monetäre System (Kapitel 29): Aufgabe 1 und Aufgabe 3
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
Grenzen Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und nutzen Sie die Vorteile der 5-Jahres-Garantie der ZEMAG - kostenlos*.
Grenzen Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und nutzen Sie die Vorteile der 5-Jahres-Garantie der ZEMAG - kostenlos*. *Die Leistung ist für ZEMAG-Partner kostenlos. Die Teilnahme steht jedem frei. Teilnehmer
Einkommensumverteilung durch Steuern
Einkommensumverteilung durch Steuern T dir Sozialversicherung Haushalte Konsum Z H T ind Z U Staat Umverteilung Fe Unternehmen S H C H C St Produktion I n I e VV Vermögensveränderung S St Kr St 23. März
Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
Sollten Sie noch kein Kunde der Hamburger Sparkasse sein, bitten wir Sie, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Ihr Riester-Vertrag - in 3 Schritten! Der Weg zu Ihrem gewünschten Riester-Vertrag ist ganz einfach: 1. Drucken Sie bitte Ihre Riesterförderung aus. 2. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Berater in Ihrer
Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin.
Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin. wir haben uns weitergebildet! Als Steuerfachwirtin - ist man auf dem Arbeitsmarkt gefragter, - kann man mehr Aufgaben im Berufsalltag übernehmen, - bekommt man
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.-
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000
Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02)
Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Aufgabe 1: Preisdiskriminierung dritten Grades (20 Punkte) Ein innovativer Uni-Absolvent plant,
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer
Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Baufinanzierung mit Wohnriester
12 finanzplanung konkret 1/2009 Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Baufinanzierung mit Wohnriester 1. Kurzer Produktüberblick Seit dem 1.1.2008 ist rückwirkend das Eigenheimrentengesetz (=Wohnriester)
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014
Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7
Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter
Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 [email protected] www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
z. B.: Sägewerk Finanzamt verkauft Bretter Warenpreis 200,00 erhält + Handelsspanne + 280,77 + 4 % Umsatzsteuer + 19,23 19,23 Verkaufspreis 500,00
2.2.2 Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Das Deutsche Reich führte 1916 zum Bewältigen der Kriegslasten die sog. Warenumsatzsteuer ein. Aus dieser ging 1918 die allgemeine Umsatzsteuer hervor. Der Steuersatz
Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten
Swiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.
Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Wenn nur alles so einfach wäre! easykaution die Kautionsbürgschaft für Wohnräume. easykaution statt
Die Künstlersozialabgabe
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Die Künstlersozialabgabe Gehören auch Sie zu den abgabepflichtigen Unternehmen? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...1 2. Künstlersozialabgabe,
Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
Erläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
Korrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
Leichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
Spanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes
Doppelbesteuerung bei Spanien - Erbschaft (Teil 3): Spanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes Die Komplexität deutsch-spanischer Erbfälle wird häufig unterschätzt. Das steigende Auslandsvermögen
Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«
BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«Inhaltsverzeichnis 1. Vermögensbildung und Vermögensbesteuerung 2. Erwartete Folgen der Vermögensbesteuerung 3. Staatssanierung durch
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam
