Der Weg zur Programm-Genehmigung
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- Berndt Weiss
- vor 5 Jahren
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1 Niedersachsen 2. Sitzung vorläufiger Begleitausschusses für das ELER-Programm (PFEIL) am Rtrtrt Gfh Wesentliche Inhalte der Konsultation zwischen EU-Kommission Fghj und Niedersachsen/Bremen Fgh zum PFEIL-Entwurf Fgh Fgjhfg Christian Wittenbecher ELER-Verwaltungsbehörde Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Der Weg zur Programm-Genehmigung
2 Der Weg zur Genehmigung von PFEIL KOM prüft intern + verfasst St.nahme KONSULTATION zwischen NI/HB und KOM KOM prüft intern + bestätigt die Genehmigungsreife KOM bereitet Genehm. vor KOM-Stellungnahme = Ausgangspunkt der Konsultation KOM hat 329 Punkte zu PFEIL angemerkt Ist das viel/wenig? kein Programm ohne Anmerkungen der KOM KOM entwickelt ihre Positionen in den Konsultationen weiter - daraus können neue Anforderungen oder Musterlösungen resultieren deshalb: NI/HB müssen den Austausch zwischen KOM und anderen Ländern im Auge behalten und auswerten Ziel der Konsultation: Einvernehmen mit KOM in allen Punkten KOM wird anschließend Genehmigungsreife bestätigen
3 Inhalte und Schwerpunkte der KOM-Stellungnahme (1) KOM macht Anmerkungen zu praktisch allen 19 Kapiteln des PFEIL-Programms ca. 250 Anmerkungen zum Kern des Programms in Kapitel 8 (Beschreibung der Fördermaßnahmen) nur 1 Anmerkung zu Evaluationsplan (Kap. 9), Finanzplan (Kap. 10) und zusätzlichen nationalen Finanzierungen (Kap. 12) Aber: Die Anzahl allein ist nicht aussagekräftig! Inhalte und Schwerpunkte der KOM-Stellungnahme (2) Schwerpunkt: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) mit ca. 40 Anmerkungen Dabei ist zu bedenken: AUKM stellen in PFEIL einen sehr differenzierten Instrumentenkasten dar (200 von 700 Seiten in PFEIL zu AUKM) 20 % des Programmbudgets (205 von Mio ) für AUKM besondere Aufmerksamkeit der KOM (DG Umwelt!) für Umweltsituation in NI/HB! (v.a. Wechselwirkung intensive Landwirtschaft Umweltfolgen)
4 Die Anmerkungen der KOM im Überblick (1) formale Hinweise! - z.b. einheitliche Verwendung von Begriffen Begünstigter statt Zuwendungsempfänger - z.b. vollständige Nennung von Rechtsgrundlagen Roter Faden im Programm (Konsistenz)? - Werden alle Bedarfe schlüssig aus der SWOT abgeleitet? - Werden in der Strategie alle erkannten Bedarfe behandelt? - Sind diese Zusammenhänge gut aufbereitet und erkennbar? Komplementarität und Kohärenz? - Wie ist die Abgrenzung zu EFRE/ESF, INTERREG, LIFE, 1. GAP-Säule? - Welche Arbeitsteilung bei mehreren Förderangeboten im gleichen Themenfeld (z.b. Klima-Moor), wie wird Doppelförderung vermieden? - Welche Mechanismen der Förderkoordinierung sind vorgesehen? Die Anmerkungen der KOM im Überblick (2) Querschnittziele (Innovation, Umweltschutz, Klima) angemessen berücksichtigt? - Sind die Maßnahmen den QZ sinnvoll zugeordnet? - Ist der Beitrag zu den QZ nachvollziehbar dargelegt? Zuordnung der Maßnahmen zu den Prioritäten + Focus Areas der ELER-VO sinnvoll? - KOM bewertet die Hauptwirkung von Maßnahmen z.t. anders als NI/HB, etwa bei der Maßnahme Flächenmanagement Klima + Umwelt - Auswirkungen auf Indikatoren sind zu berücksichtigen! Zuordnung der Maßnahmen zu Rechtsgrundlagen der ELER-VO o.k.?
5 Die Anmerkungen der KOM im Überblick (3) Sind die Maßnahmen umfassend beschrieben? - Fördertatbestände und Begünstigte - Übereinstimmung und ggf. Abweichung von der Nationalen Rahmenregelung - Gebietskulisse der Maßnahme - Grundsätze für die Aufstellung der Auswahlkriterien Vorsorge gegen negative Umweltfolgen von Fördermaßnahmen? - KOM empfiehlt z.b. für einzelne Maßnahmen positive Bescheide der Naturschutzbehörden als Fördervoraussetzungen Regelungen zur Staatlichen Beihilfe berücksichtigt? - Zusätzliche nationale Finanzierungen für Förderungen im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Urproduktion (Art. 42 AEUV) - Beihilferechtlichen Grundlagen für Maßnahmen, die als staatl. Beihilfen zu werten sind Die Anmerkungen der KOM im Überblick (4) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen: Wie wird die Doppelförderung durch AUKM und Greening verhindert? Wie ist die Baseline für die einzelnen Maßnahmen definiert? Wie sind einzelne Prämien begründet, sind die Prämienkalkulationen unabhängig zertifiziert worden?
6 Die Anmerkungen der KOM im Überblick (5) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen: Angemessenheit der gewählten Maßnahmen im Hinblick auf die Umweltsituation in Niedersachsen? Verhältnis freiwillige ELER-Förderung vs. Ordnungsrecht? Ist der geplante Flächenansatz für die AUKM ausreichend? Wirkung von Beratungsangeboten inwieweit sind Wissensdefizite mitverantwortlich für Umweltprobleme? das nächste Etappenziel: ein Vierspaltendokument mit unseren Antworten an KOM
7 Fazit: KOM will von unserem Programm und seinen Maßnahmen überzeugt werden die ELER-Programme werden grüner denn je - enorme Bedeutung von Umweltfragen Viele Fragen der KOM sind durch den technischen Rahmen der Programmierung (SFC-System) begründet - begrenzte Textumfänge: vielfach kein Platz für mehr Text - z.t. Übermittlungsprobleme im System
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