Kooperations- and Zielvereinbarung zwischen

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1 Kooperations- and Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium fur Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen and Familie, vertreten durch die Ministerin Frau Diana Golze, dem Landesamt fur Soziales and Versorgung, vertreten durch die Prasidentin Frau Liane Klocek, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstattrate Brandenburg e.v., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Roland Seeger and der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatten fur behinderte Menschen Brandenburg e.v., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Bernd Reinicke Praambel Die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Unterstutzungsbetarf haben, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe im Land Brandenburg. In Anwendung des Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt das Recht von Menschen mit Behinderungen, auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen, auf Arbeit. Dies umfasst fur die Kooperationspartner die stetige Weiterentwicklung der vorhandenen beruflichen Teilhabeangebote in einer zunehmend inklusiv zu gestaltenden Arbeitswelt, auf der Basis der vorhandenen besonderen Einrichtungen - nach dem Grundsatz so allgemein wie moglich, so spezifisch wie notig". Die Kompetenzen and Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen and Fachkraften aus Werkstatten fur behinderte Menschen (Werkstatten) sind fur these gesellschaftliche Weiterentwicklung unverzichtbar. Ausgangslage Im Land Brandenburg werden gemn des Neunten Buches Sozialgesetzbuch seit mehr als zwei Jahrzehnten gute berufliche Teilhabemagnahmen fur Menschen mit Behinderungen in -Werkstatten angeboten. In 2016 lernten and arbeiteten rund Menschen mit Behinderungen in den 28 anerkannten Werkstatten. Die dort geleistete Arbeit ist wichtig, gesellschaftlich gewollt and anerkannt. Die Angebote werden von der groren Mehrheit der dort besch5ftigten Menschen mit Behinderungen geschatzt, sie wirken sozial integrativ and identitatsstiftend. Mit dem Paradigma der Teilhabe durch Inklusion wandeln sich die Anforderungen and Bedingungen der Arbeit and Beschaftigung von Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen sowie die beruflich Teilhabe in Werkstatten im Besonderen. Die Starkung der Selbstbestimmung, der Selbstvertretung and die Offnung der Arbeitswelt in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt, auch fur Menschen mit Behinderung, werden immer wichtiger, auch fur die Ausgestaltung von MaRnahmen and Ubergangen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2017 wurden konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen fur die Teilhabe in Werkstatten and deren Alternativen beschlossen. Die Landesregierung Brandenburg hat einen neuen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet, das Behindertenpolitische Magnahmenpaket 2.0". Das Paket enthalt wegweisende, mit den 1

2 Kooperationspartnern abgestimmte MaRnahmen fur die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in WfbM, die es zu konkretisieren gilt. Die mit der Brandenburger WfbM-Studies 2015 entwickelten Handlungsempfehlungen and die Ergebnisse der zweitagigen Fachkonferenz vom 01./ in Rheinsberg sind ein wesentlicher Ausgangspunkt fur die Kooperations- and Zielvereinbarung. Ziele Die Vereinbarungspartner streben eine verl5ssliche Kooperation an fur die Starkung der Selbstbestimmung and der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung. Ferner wird darauf abgezielt, die beruflichen Teilhabeangebote fur den Personenkreis zu erweitern, betriebsnah weiterzuentwickeln and Obergange in sozialversicherungspflichtige Besch5ftigung aus Werkstatten zu befordern. Eine Ausdifferenzierung von Beschaftigungsangeboten fur BeschSftigte aus Werkstatten and die Forderung der Durchlassigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden angestrebt. Angebote von BeschWtigungsalternativen zum klassischen" Werkstatt -Angebot umfassen eine grore Bandbreite, angefangen bei AuRenarbeitspWzen, betrieblichen Praktika, dauerhaft ausgelagerten ArbeitspWzen, Ober konkrete Obergangsangebote ( training on the job") bis zur Realisierung sozialversicherungspflichtiger Besch5ftigungsverh5ltnisse. Die Durchlassigkeit der Werkstatt impliziert dabei zweierlei; die Obergangsoption in geeignete alternative Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch ein ROckkehrrecht in die Werkstatt. Handlungsfelder FOr die folgenden Handlungsfelder werden Kooperationen mit konkreten Zielsetzungen vereinbart. I. Ubem6nge aus Werkstatten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Bisher ist fur Menschen mit Behinderung aus Werkstatten die Beschaftigung in Betrieben and Dienststellen erheblich erschwert. Gegenw5rtig stehen ihnen die beruflichen Teilhabeangebote der Werkstatten offen. Die Brandenburger WfbM-Studie ergab, lass im Untersuchungszeitraum 2007 bis 2013 im Durchschnitt j5hrlich rund 20 Beschaftigte aus WfbM in eine sozialversicherungspflichtige Besch5ftigung gewechselt sind. Die Vereinbarungspartner wollen gemeinsam ObergSnge von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter befordern and perspektivisch auch unter Inanspruchnahme der folgenden Fordermoglichkeiten - ausbauen. Der Aufbau eines spezifischen Managements gem6r den Empfehlungen der Studie and der Erfahrungen des seit Ende 2012 laufenden Modellprojekts Wege in Arbeit/ Wege in Beschaftigung" aus der Prignitz in den Werkstatten zur Forderung des Uberganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird unterstutzt. Im Rahmen des o.g. Modellprojektes wurde ein Management fur den Ubergang in Anlehnung der individuellen betrieblichen Qualifizierung der Unterstutzten Besch5ftigung einschlierlich des Einsatzes von speziellen Personal (Jobcoaches) and einer sog. Berufswegekonferenz, an der die Akteure I Rahmenbedingungen fur den Ubergang aus Werkstatten fur Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Untersuchung der Beschaftigungssituation in WfbM im Land Brandenburg, MASGFILASV,

3 fur den Ubergangsprozess (Trager der Sozialhilfe, Arbeitsagentur, kunftiger Arbeitgeber, Integrationsamt) beteiligt werden, entwickelt. Fur den Aufbau eines derartigen bzw. ahnlichen Ubergangsmanagements konnen im Rahmen des Leistungstyps 9 Konzepte lurch die Werkstatt-Trager beim ortlichen Sozialhilfetrager eingereicht and nach Abstimmung mit deco uberortlichen Trager der Sozialhilfe zusatzliche Ressourcen im Rahmen des 10 AG-SGB XI modellhaft finanziert werden. 1.1 Uberganq aus der WfbM auf den allqemeinen Arbeitsmarkt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhaltnis Das Forderprogramm INKLUSIVE AUSBILDUNG and ARBEIT im Betrieb" des LASV- Integrationsamtes ermoglicht, neue Arbeitsplatze fur schwerbehinderte Menschen nach Absolvierung des Berufsbildungsbereiches oiler nach Beschaftigung im Arbeitsbereich einer WfbM bzw. ab 2018 bei einem anderen Leistungsanbieter in Form eines Lohnkostenzuschusses fur den Arbeitgeber in Hohe bis zu Euro in funf Jahren zu fordern, so lass unter Anrechnung der in der Regel gewahrten Eingliederungszuschusse nach 88 ff. SGB III eine Forderung der Lohnkosten bis zu 75 v.h. des Arbeitnehmerbruttos moglich ist. Im Rahmen der Ausfuhrungsrichtlinie des LASV-Integrationsamt zum Bundesprogramm Inklusionsinitiative II AIIelmBetrieb" wird die Neuschaffung eines betrieblichen Arbeitsplatzes in Integrationsprojekten nach 132 ff. SGB IX (ab 2018 Inklusionsprojekte 215 ff. SGB IX) fur Uberganger/innen aus Werkstatten mit bis zu Euro investiv gefordert. Daruber hinaus wurden die Festlegungen des Integrationsamtes beim LASV zur Forderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg fur den Personenkreis angepasst, so lass bei Gewahrung von Leistungen nach 27 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung bei der Beschaftigung von Werkstatt-Ubergangern bis zu 75 v.h. des Arbeitnehmerbruttos moglich ist. Speziell fur Werkstatt-Uberganger/innen, die in ein Integrationsprojekt wechseln, ist zu berucksichtigen, lass fur these weiterhin die Aufstockung der Rentenversicherungsbeitrage auf 80 v.h. der margeblichen Gr6Re in der Sozialversicherung wie fur Werkstatt-Beschaftigte gilt. Ab dem haben Werkstatt-Ubergangerhnnen gemn 220 Abs. 3 SGB IX ein uneingeschranktes ROckkehrrecht in eine Werkstatt fur behinderte Menschen. WfbM-Uberganger/innen aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt, die im Rahmen der beiden o.g. Forderprogramme vor dem in eine Beschaftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, wird dieses Ruckkehrrecht zugesichert. 1.2 Uberganq aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem Budqet fur Arbeit Im Zuge der schrittweisen Inkraftsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden zum 1. Januar 2018 Neuregelungen im Kontext der beruflichen Teilhabeleistungen eingefuhrt, insbesondere der 61 SGB IX Budget fur Arbeit. Enen Anspruch auf die Leistung eines Budgets fur Arbeit haben Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitsbereiches einer Werkstatt fur behinderte Menschen oiler bei einem anderen Leistungsanbieter nach 60 SGB IX haben, sofern sie von einem privaten oiler offentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhaltnis mit einer tarifvertrag lichen oiler ortsublichen Entlohnung angeboten bekommen. Das Budget fur Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschaftigten and die Aufwendungen fur die wegen der Behinderung erforderli- 3

4 chen Anleitung and Begleitung am Arbeitsplatz (ggf. Absicherung lurch Werkstatt). Der an den Arbeitgeber gerichtete Lohnkostenzuschuss kann bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes betragen. Der wesentliche Unterschied eines Arbeitsverhaltnisses nach Ziffer 1.1 gegenuber dem Abschluss eines Arbeitsverhaltnisses mit einem Budget for Arbeit ist, class der Mensch mit Behinderung weiterhin als dauerhaft erwerbsgemindert gilt and dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtlich gesehen nicht zur VerfOgung steht, so das zum Beispiel keine Pflichtversicherung bei der Arbeitslosenversicherung besteht. Der zustandige Leistungstr5ger beim Budget for Arbeit ist demzufolge unverandert der Trager der Sozialhilfe bzw. kunftig der Trager der Eingliederungshilfe. Antrage auf ein Budget for Arbeit konnen mit GOltigkeit ab dem 1. Januar 2018 bei den ortlichen Sozialhilfetragern bzw. den Tragern der Eingliederungshilfe gestellt werden. Das LASV als Oberortlicher Sozialhilfetrager wird eine Empfehlung zur EinfOhrung des Budgets for Arbeit herausgegeben. 11. Betriebsintegrierte, dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplatze einer Werkstatt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Betriebliche Praktika and betriebsintegrierte, dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplatze for Werkstatt- Beschaftigte konnen auf Grund ihrer gr6geren Arbeitsmarktnahe eine Alternative zur Beschaftigung in einer Werkstatt and ein gutes Sprungbrett auf einen Arbeitsplatz in einem Integrationsprojekt ( 132 ff. SGB IX; ab 2018 neu: Inklusionsbetrieb 215 ff. SGB IX) oiler auf einen Einzelarbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Die WfbM-Studie zeigte, dass in den Jahren 2007 bis 2013 die Anzahl von Werkstatten ansteigt, die Betriebspraktika for 1hre Beschaftigten nutzen. Auch die Anzahl von Personen, welche betriebliche Praktika absolvierten, stieg von 31 Personen in 2007 auf 141 Personen in Beschaftigte aus Werkstatten in Brandenburg wunschen sich taut Studie entsprechende Arbeitsplatze, ohne aber den Werkstatt-Status aufzugeben. Werkstatten befordern weiterhin entsprechende Angebote Ober verstarkte Kontaktaufnahme zu Betrieben and Dienststellen and sind bestrebt, die Anzahl der ausgelagerten Arbeitsplatze zu erhohen. Spezifische Vertragsvereinbarungen zwischen dem Trager der Sozialhilfe/ Eingliederungshilfe and der Werkstatt, die auch die Besonderheiten dieser ausgelagerten Arbeitsplatze berucksichtigen, sind anzustreben and in der Regel im Kontext mit einem Obergangsmanagement (siehe Punkt I. letzter Satz) aufzustellen Informationsaustausch/Auswertunq a) Jahrlich zum Stichtag 31. Dezember bis zum 31. Marz des Folgejahres informiert - das LASV die Kooperationspartner Ober die Anzahl der Forderungen Ober die o.g. Forderprogramme and - die LAG WfbM die Kooperationspartner Ober die Anzahl der WfbM-Beschaftigten im Berufsbildungsbereich and im Arbeitsbereich, untersetzt mit ausgelagerten Berufsbildungsbereichsplatzen and den ausgelagerten Arbeitsplatzen des Arbeitsbereiches sowie die Anzahl der realisierten Arbeitsverhaltnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit and ohne einem Budget for Arbeit. 4

5 b) Diese ubersandten Daten werden jahrlich bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gemeinsam ausgewertet. IV. Fachausschusse WfbM Die Fachausschusse in den WfbM sind wichtige Gremien fur die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Sie sollen vernetzt mit den entsprechenden Akteuren in der Region zusammenarbeiten. Die Vereinbarungspartner wirken darauf hin, class dieses Gremium lurch eine gemeinsame Fachausschussordnung unter Berucksichtigung der Anderungen lurch das Bundesteilhabegesetz gestarkt wird. V. Zusammenarbeit zwischen LAG WfbM LAG WR Um die Werkstatten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) in Brandenburg mit Leben zu erfullen, ist eine kontinuierliche Abstimmung auf Landesebene angezeigt. Die Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstattrate and das MASGF arbeiten hierfur seit Jahren eng zusammen. Mit dem Bundesteilhabegesetz sind zum 1. Januar 2017 Neuregelungen zur Starkung der Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte der Werkstattr5te sowie die Einfuhrung von Frauenbeauftragten in WfbM geregelt. Die Vereinbarungspartner befordern deren Umsetzung im Land. Als bewahrte Form der Zusammenarbeit werden jahrlich Abstimmungsgesprache auf Vorstandsebene der LAG WR and der LAG WfbM unter der Moderation des MASGF vereinbart. Diese dienen dazu, aktuelle Fragestellungen zu erortern and gemeinsame Vorhaben zu planen. Die Vereinbarungspartner streben an, gemeinsame Veranstaltungen/Workshops zu Therrien der Werkstatten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) durchzufuhren. VI. Vernetzung Die Vereinbarungspartner streben zur Forderung der Teilhabe am Arbeitsleben fur Menschen mit Behinderung mit alien Akteuren im Land eine vernetzte Zusammenarbeit an, welche Verantwortungstrager in diesem Bereich sind. Laufzeit Die Kooperationsvereinbarung gilt gem6f3 der Laufzeit des Behindertenpolitischen MaRnahmenpaketes 2.0 der Landesregierung bis 31. Dezember Kundigung Diese Vereinbarung kann von jedem Vereinbarungspartner aus gewichtigem Grund gekundigt werden. 5

6 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung fur die Dauer der Laufzeit in Kraft. Die Vereinbarungspartner kommen uberein, wesentliche erforderliche Anderungen rechtzeitig abzustimmen and die Vereinbarung erforderlichenfalls anzupassen. Potsdam, den dj'~it k 9 1i Ministerin f'j beit, Soziales, esundheit, Frauen and Familie des Landes : andenburg Diana Golze Cottbus, den 2, f L.n;-esamtfur SoOles and V-rsorgung des Landes Brandenburg Liane Klocek Landesarbeitsgemeinsch aft der Werkstattrate Brandenburg e.v. Roland Seeger Landesarb itsgemeinschaft der Werkstatten fur behinderte Menschen Branden rg e.v. Bernd R inicke 6

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