NIEDERSCHRIFT über die öffentliche gemeinsame Sitzung des Stadt und Kreisjugendhilfeausschusses am
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- Silke Feld
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1 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche gemeinsame Sitzung des Stadt und Kreisjugendhilfeausschusses am Die Einladung erfolgte schriftlich mit Datum vom unter Angabe der Tagesordnung. Vorsitzender: Günter Kistner Beginn der Sitzung: 17:30 Uhr Schriftführer: Thomas Braun Ende der Sitzung: Uhr Anwesend waren: Stimmberechtigte Mitglieder: Sabine Espenschied CDU Adelheit Schmidt CDU Jutta Riethe CDU Christine Budschat CDU Elke Stern CDU Michael Simon SPD Yunus Senel SPD Christoph Gerber SPD Marianne Goertz Bündnis 90/Grüne Heike Beenen FWG Rene Bräunling AfD Gabriele Weyh FDP Rainer Dhonau Linke Günter Kistner Ev. Jugend/Vorsitzender KJHA Wolfgang Fleißner Ev. Jugend Wolfgang Scheib Sportjugend Axel Ghane-Basiri Internationaler Bund Petra Neumann Kinderschutzbund Franz-Josef Diel Landrat Eckard Acker Diakonisches Werk Thomas Decker DRK-Kreisverband Hans-Dirk Nies 1. Kreisbeigeordneter Beratende Mitglieder: Gustav Kühnle Jugendbeauftragter Polizei Vanessa Blauth Jugendrichterin Hans Ganß Schulbehörde Klaus Messer Interessensvertr. ausländischer Jugendl. Lothar Zischke Kreisjugendamt Stephanie Otto Kreisjugendring/BDP Markus Herbert Kath. Kirche Andreas Domann Amtsleiter Kreisjugendamt Ingrid Berndt Stellv. Amtsleiterin Kreisjugendamt
2 Entschuldigt fehlten: Martina Hassel SPD Marco Manuel Wendel SPD Susanne Mülhausen Kath. Jugend Joachim Höhn Kath. Jugend Eckard Acker Diakonisches Werk Rudolf Weber kreuznacher diakonie Holger Schneberger Jobcenter Bad Kreuznach Raimond Meiborg Jobcenter Bad Kreuznach Ernst-Dieter Dr. Lichtenberg KV Gesundheitsamt Markus Herbert Kath. Kirche Günter Hardt Kath. Kirche Dirk Weber Kreisjugendring/Sportjugend Ella Alekseeva Jüdische Kultusgemeinde Elke Geigolath Kreisjugendamt Christian Herrbruck Kreisjugendamt/Schriftführer Ferner anwesend: Markus Schlosser Leiter der Finanzverwaltung Andreas Hofmeier Familiengericht Bad Kreuznach Vertreter der örtlichen Presse T A G E S O R D N U N G TOP 01: TOP 02: Beratung und Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Finanzausgleichsleistungen des Landkreises Bad Kreuznach an die Stadt Bad Kreuznach für Aufwendungen im Rahmen der Jugendhilfe gemäß 25 Abs. 3 Landesfinanzausgleichsgesetz (FLAG) Mitteilungen und Verschiedenes In Absprache mit dem Vorsitzenden des Kreisjugendhilfeausschusses leitet die Oberbürgermeisterin und Vorsitzende des Stadtjugendhilfeausschusses Frau Dr. Kaster Meurer die gemeinsame Sitzung. Zu Beginn der Sitzung stellt sie fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die Mitglieder, die das erste Mal an einer Sitzung von Stadt- oder Kreisjugendhilfeausschuss teilnehmen, werden von ihr und dem Vorsitzenden des Kreisjugendhilfeausschusses verpflichtet.
3 Frau Dr. Kaster-Meurer führt in den Tagesordnungspunkt ein und gibt dann das Wort weiter an die beiden Jugendamtsleitungen. Frau Raab-Zell und Herr Domann beschreiben die Entwicklung und die aktuelle Situation der beiden Jugendämter mit einer Powerpoint- Präsentation (siehe Anlage 1!). Frau Dr. Kaster-Meurer erklärt zum Vereinbarungsentwurf, dass für das Jugend- und Kooperationszentrum Die Mühle 75% eine Erstattung für 3 Vollzeitstellen vorgesehen ist. Die Erziehungsberatungsstelle sowie die Kindertagesstättenverwaltung sollen zukünftig in die 75%ige Erstattungsregelung seitens des Landkreises einbezogen werden. Die Schlüsselzuweisung B1 des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wird derzeit zu 100% durch die Stadt Bad Kreuznach in Anspruch genommen. Das bedeutet eine Zuweisung von 20,00 Euro pro Einwohner an die Stadt Bad Kreuznach. Mit dem Landkreis Bad Kreuznach wurde insofern eine Einigung erzielt, wonach 50% der Schlüsselzuweisung also 10,00 pro Stadtbewohner zukünftig dem Landkreis angerechnet werden. Herr Domann weist darauf hin, dass sich unter Punkt 6 der Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss ein Fehlerteufel eingeschlichen hat. In der Begründung müssen im letzten Absatz ,00 statt ,00 stehen. Auf der nächsten Seite (Fortsetzung der Begründung) müssen im 2. Absatz ebenfalls ,00 statt der ,00 eingetragen werden. Frau Dr. Mackeprang fragt nach, seit wann es die Schlüsselzuweisung B1 gibt. Frau Dr. Kaster-Meurer erläutert, dass diese Zuweisung neu und nur für große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt bestimmt ist. Das LFAG wurde diesbezüglich zum geändert. Herr Kistner stellt verschiedene Fragen und Positionen sowie mögliche Antworten zum angestrebten Vertragsabschluss zwischen Stadt und Landkreis Bad Kreuznach vor. Er erklärt, dass es nach seiner Auffassung aus inhaltlichen und finanziellen Gründen zwei Jugendämter geben muss. Die Schlüsselzuweisung B1 stellt für ihn eine neue Qualität in den Verhandlungen zwischen Kreis und Stadt um den Erhalt des Stadtjugendamtes dar. Bei einer Fusion der beiden Jugendämter würde ca.1 Million weniger an Mitteln zur Verfügung stehen. Er hält es für eine Kunst und politische Notwendigkeit eine für beide Parteien gerechte Lösung zu finden. Die Abgabediskussion kostet Zeit, Geld und Energie. Deshalb muss eine längerfristige Laufzeit im Vertrag ausgewiesen werden. Die verschiedenen Arbeitsfelder der Jugendhilfe wie Erziehungsberatungsstelle, Allgemeinem Sozialdienst, Vormundschaften und Jugendarbeit sind in ihrer Bedeutung gleichrangig. Er beantragt deshalb unter 1 Absatz 8 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Erstattung von 58% statt 50% festzuschreiben und alle Sonderregelungen über die Mühle zu streichen(präsentation mit Berechnungen siehe Anlage 2!). Frau Otto geht auf die Aussage von Herrn Domann in der ersten Präsentation ein, wonach Jugend und Soziales die Haushalte über Gebühr belasten. Nach ihrer Auffassung resultiert die Überbelastung aus den Folgen der Einführung von Harz IV, Versäumnissen in der Bildung bzw. einer schlechten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Sie bedankt sich bei beiden Verwaltungen für den vorliegenden Vertragsentwurf. Sie betont, dass Die Grünen schon immer für zwei Jugendämter gewesen seien. Beide Jugendämter sind durch gesetzliche Neuerungen (Kindesschutz, Vormundschaften, Kita.-Ausbau) in der Mitarbeiterzahl gestiegen. Sie findet die Schlüsselzuweisung durch das Land gut und möchte, dass beide Jugendämter davon profitieren. Sie merkt an, dass die Mühle als Angebot städtischer Jugendarbeit auch von Jugendlichen des Kreises genutzt werden kann. Eine Fusion der Jugendämter stellt für Frau Otto einen Eingriff in die Autonomie der Jugendhilfeplanung in der Stadt dar. Das mögliche Misstrauen der Kämmerer sieht sie in 3 der Vereinbarung unterbunden. Sie findet eine Kontrolle durch den Geldgeber gut. Nach ihrer Auffassung sollte die Mühle allerdings nicht extra behandelt werden. Die Sonderregelung entspricht nach Meinung von Frau Otto nicht dem KJHG. Sie führt aus, dass in der Jugendarbeit gesellschaftliches Kapital steckt und es deshalb wichtig ist, diese Aufgabe mit den übrigen Aufgaben der Jugendhilfe gleich zu bewerten.
4 Frau Dr. Kaster-Meurer betont, dass Familienpolitik eine zentrale Stellschraube in der Entwicklung der Stadt ist und einen bedeutenden Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Sie erläutert, dass der Landkreis bei einer Fusion der Jugendämter auch auf die problematische Entwicklung in der Stadt reagieren müsse und nicht davon auszugehen ist, dass er dies billiger machen könne. Die Anrechnung der Schlüsselzuweisung zu 50% auf die Ausgleichsleistungen des Landkreises stellt ein Entgegenkommen der Stadt dar und ist das oberste Level, das den Stadträten zugemutet werden kann. Sie bittet darum, auch an die städtischen Mitarbeiter/innen zu denken, die durch die Abgabediskussion immer wieder verunsichert werden. Landrat Diel bezeichnet das Verhältnis von Stadt und Landkreis als gut. Er weist darauf hin, dass kein Kreistagsmitglied die Abgabe des städt. Jugendamtes gefordert hat und er findet die vorgelegte Einigung vollkommen richtig. Für ihn ist das Verwaltungsgerichtsurteil, welches zu der 75% -25%-Regelung geführt hat, Grundlage für den vorliegenden Vereinbarungsentwurf. Der Kreis könne bei Nichtberücksichtigung der Schlüsselzuweisung B1 den bestehenden Vertrag auch kündigen und bis auf weiteres keine Erstattung leisten. Er ist deshalb der Meinung, dass sich die Kommunen subsidiär hinsichtlich der Schlüsselzuweisung B1 einigen müssen. Ein Fünfjahresvertrag ist nach seiner Einschätzung eine Sicherung für beide Seiten. Er könne die Argumente für eine Modifizierung des Vertrages inhaltlich verstehen, sieht aber darin auch eine politische Gefährdung der gesamten Finanzvereinbarung. Er möchte, dass der Kreistag der Vereinbarung zustimmt und so für beide Seiten eine Win- Win-Situation entsteht. Bei einer Abgabe des städtischen Jugendamtes würde der Kreis zwar ,00 mehr in der Umlage C2 erhalten aber durch Wegfall der Umlage B1 würden auch ,00 verloren gehen. Er betont, dass der Landkreis das Stadtjugendamt nicht übernehmen möchte. Frau Schmidt erläutert, dass sie sich hinsichtlich der heutigen Sitzung gewünscht hätte, dass die Vereinbarung zuvor in den einzelnen Jugendhilfeausschüssen besprochen worden wäre. Sie interpretiert die Vereinbarung so, dass der Kreis 75% zahlt ohne ein Mitspracherecht zu bekommen und nur über die Ausgaben zu informiert wird. Sie möchte wissen, wie die Interessenquote von 25% festgelegt wird und ob die Stadt die 1 Million nur für sich bekommt. Darüber hinaus möchte sie, dass die B1-Zulage näher erläutert wird. Es wäre für sie leichter gewesen, wenn sie vorher detaillierter über die Zahlen informiert gewesen wäre. Frau Dr. Kaster-Meurer informiert, dass die Schlüsselzuweisung neu ist. Bisher gab es diese Zahlungen des Landes an die Stadt nicht. Nun werden der Stadt grundsätzlich 10,00 pro Einwohner gezahlt und weitere 20,00 pro Einwohner durch den Unterhalt eines eigenen Jugendamtes. Herr Nies beschreibt die historische Entwicklung, die dazu führte, dass eine angemessene Interessensquote in dieser Höhe festgelegt wurde. Es gab unterschiedliche Modelle und Vergleiche mit anderen Leistungen zum Beispiel den Hilfen zum Lebensunterhalt. Die Regelung 75% zu 25% wird in vielen vergleichbaren rheinland-pfälzischen Regelungen getroffen. Sie ist aber nicht ausdrücklich festgelegt. In den Kreisen Mayen- Koblenz, Neuwied und Birkenfeld gibt es die gleiche Regelung wie in Bad Kreuznach. Herr Messer beantragt die Verlängerung der Kündigungsfrist in 4 Absatz 2 der Öffentlichrechtlichen Vereinbarung für 2 bis 3 Jahre. Frau Raab-Zell stellt fest, dass Herr Messer nur beratendes Mitglied im Stadtjugendhilfeausschuss ist und deshalb keine Anträge stellen darf. Ein stimmberechtigtes Mitglied von Stadt- oder Kreisjugendhilfeausschuss greift den Antrag von Herrn Messer nicht erneut auf. Frau Otto fragt nach, wieso es kein Misstrauen hinsichtlich der Personalkosten der Kindertagesstättenverwaltung gibt. Herr Nies antwortet, dass kein Misstrauen vorhanden ist. Aber Nachfragen beispielswiese bei der Steuerung der stationären Hilfe hätten dazu geführt voneinander zu lernen. Es handele sich beim Berücksichtigen des Personals der Kindertagesstättenverwaltung um ein Entgegenkommen des Landkreises gegenüber der Stadt.
5 Frau Dr. Kaster-Meurer erklärt, dass der Landkreis in den Genuss der Schlüsselzuweisung B1 nur dann kommt, wenn der Stadtrat die Abgabe des Jugendamtes nicht beschließt. Ob der Landkreis nach der Abgabe ca ,00 mehr wegen der Übernahme des Stadtjugendamtes erhält, ist für Sie fraglich, weil die Berechnung dazu sehr kompliziert ist. Frau Dr. Mackeprang begrüßt die Beschlussvorlage, weil dadurch Planungssicherheit entsteht. Sie hat aber das Gefühl, dass die Vereinbarung für den Landkreis keinen Nachteil mit sich bringt, die Stadt aber aufsatteln muss. Sie fragt nach einer Berechnung aus der hervorgeht, was der Kreis effektiv zahlen muss. Frau Dr. Kaster-Meurer antwortet, dass bei den Berechnungen die Zahlen des Jahres 2013 zugrunde gelegt wurden. Sie geht davon aus, dass die Stadt ,00 mehr erhält, aber durch die Beteiligung des Kreises am Zuschuss durch das FLAG ,00 verliert. Die verbleibenden Kosten der Jugendhilfe sind innerhalb der Stadtverwaltung immer wieder Anlass für Diskussionen. Frau Schmidt fordert, dass die Kämmerer eine detaillierte Aufstellung der Kosten vorlegen. Herr Scheib befürwortet einerseits, dass über Kosten gesprochen wird, bedauert aber, dass wenig über die Jugendarbeit geredet wird. Herr Kistner beschreibt, wie schwierig es für ihn war, die Zahlen für seine Berechnungen zu erhalten. Herr Schlosser appelliert an die Anwesenden, den Fachleuten zu vertrauen, weil der Finanzausgleich eine schwierige Angelegenheit darstellt und exakte Zahlen schwer zu ermitteln sind. Frau Dr. Kaster-Meurer erklärt, dass exakte Zahlen nur dann von Bedeutung sind, wenn die Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis gekündigt wird. Herr Schlosser hält den Vereinbarungsentwurf mit der 50/50-Regelung bei der Schlüsselzuweisung für fair. Frau Neumann ruft dazu auf, den Fachleuten zu vertrauen, weil sie davon ausgeht, dass eine optimale Lösung gefunden wurde und fordert zur Abstimmung auf. Frau Dr. Kaster-Meurer legt fest, dass der Kreisjugendhilfeausschuss zuerst abstimmt. Herr Kistner übernimmt die Sitzungsleitung. Er bittet die Jugendhilfeausschussmitglieder des Kreises und der Stadt um ein Meinungsbild hinsichtlich des von ihm zu Beginn der Sitzung gestellten Antrages. Dem Kämmerer des Kreises Herrn Schlosser der den Antrag nicht für umsetzbar hält wird erläutert das Änderungsanträge von stimmberechtigten Ausschussmitgliedern jederzeit gestellt werden können. Das Meinungsbild im Kreis und im Stadtjugendhilfeausschuss ergibt keine Mehrheit für den Änderungsantrag. Herr Kistner zieht deshalb seinen Antrag zurück. Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt über die Vorlage der Verwaltung ab Bei 20 Ja Stimmen und einer Enthaltung wird der vorgelegten öffentlich rechtlichen Finanzvereinbarung zugestimmt Herr Kistner gibt die Sitzungsleitung wieder an Frau Dr. Kaster-Meurer ab. Der Stadtjugendhilfeausschuss stimmt ebenfalls über die Vertragsvorlage ab. Der Stadtjugendhilfeausschuss stimmt der öffentlich-rechtlichen Finanzvereinbarung einstimmig mit 12 Stimmen zu.
6 Frau Dr. Kaster Meurer weist darauf hin, dass in der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung noch einige redaktionelle Veränderungen vorzunehmen sind. Beispielsweise sei die Produkt-Nr. beim Elterngeld nicht korrekt angegeben. TOP 02: Mitteilungen und Verschiedenes Anfragen der Mitglieder lagen nicht vor. Mitteilungen waren seitens der Verwaltung nicht zu machen. Damit war die Sitzung für die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses beendet. Die Mitglieder des Stadtjugendhilfeausschusses setzen die Sitzung mit der Abhandlung der weiteren Tagesordnung fort.
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