Region+ Wohnen Ve r t e i l u n g r e g i o n a l e r W o h n b a u l a n d b e d a r f e. Regionalforen Region+ Wohnen Regionalforen 2019
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- Hansi Beckenbauer
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1 Region+ Wohnen Ve r t e i l u n g r e g i o n a l e r W o h n b a u l a n d b e d a r f e Regionalforen 2019 Fotos, von links: agl, Markus Pott
2 Begrüßung und Einführung Holger Schilling Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 - Regionalentwicklung
3 Region+ Wohnen Stand des Prozesses Sabine Feldmann Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 - Regionalentwicklung
4 Stand Planungsprozess - Regionalplanüberarbeitung Plankonzept - Grundkonzeption Vorranggebiete Siedlungsraum & Freiraum - textliche Regelungen in den Grundzügen zu zentralen Themen - Regionale Verteilung Siedlungsraum (Region + Wohnen, Region + Wirtschaft) - ggf. zu weiteren Fachthemen
5 Stand Planungsprozess - Regionalplanüberarbeitung Laufende Fachforen - Region + Wohnen - Auftaktveranstaltungen im November Großraum Köln Großraum Bonn Großraum Aachen Region + Wirtschaft - Auftaktkolloquium Ost Auftaktkolloquium West Fachkolloquium Information zum Rheinischen Revier voraussichtlich am
6 Bevölkerungsentwicklung in NRW 2012 bis 2060 Quelle: IT.NRW Personen in Fortschreibung Vorausberechnung 2018 Vorausberechnung 2014 Bevölkerungsvorausberechnung NRW - Ergebnisse
7 Bevölkerungsentwicklung NRW und Regierungsbezirk Köln Quelle: IT.NRW ,4 104 RP Köln ,9 100 Nordrhein-Westfalen
8 Veränderung der Bevölkerungszahl gegenüber Quelle: IT.NRW Heinsberg Leverkusen Rheinisch- Bergischer- Kreis Köln Oberbergischer- Kreis Rhein-Erft-Kreis Aachen Kreis Aachen (ehem.) Düren Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Veränderung der Bevölkerungszahl gegenüber in Prozent unter 0 0 bis unter 6,5 6,5 und mehr
9 Bevölkerungsentwicklung 2018 bis 2040 Quelle: IT.NRW
10 Konsequenzen für die Regionalplanüberarbeitung Der Regierungsbezirk Köln weicht vom NRW-Trend ab Die Grafiken von IT.NRW zeigen die Dringlichkeit des Problems in der Region Aber: Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk ist sehr heterogen Bis auf ein stärkeres Wachstum in den Städten Köln und Bonn und eine stärkere Abnahme im Oberbergischen Kreis sind überwiegend stabile Entwicklungen zu erwarten Der Wachstumsfokus liegt auf der Rheinschiene
11 Konsequenzen für die Regionalplanüberarbeitung Um der langfristigen Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die regionalen Standorte hoch Kriterien, wie gute Erreichbarkeit und Infrastrukturausstattung stehen im Vordergrund Eine urbane Dichte, verbunden mit hoher städtebaulicher Qualität sichert auch bei wieder abnehmender Bevölkerung die Standorte in der Region
12 Eingegangene Flächenvorschläge im Großraum Köln Stand:
13 Weitere Flächenvorschläge aufgrund aktueller Bilanzen Neue Bilanzen der kommunalen Bedarfe wurden in der 3. KW übermittelt Hieraus können sich neue Flächenvorschläge ergeben Unter Berücksichtigung der landesplanerischen Vorgaben sowie der vereinbarten Kriterien
14 Datum 14 Bilanz der ASB Darstellungen entsprechend endogenen Bedarf Text oder Bild Querformat / gesamte Breite
15 Flächenvorschläge Flächenvorschläge müssen den landesplanerischen Vorgaben genügen, z.b. LEP Ziel 2-3: Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche Die Siedlungsentwicklung der im Freiraum gelegenen Ortsteile ist auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung auszurichten Daher kommen im Freiraum gelegene Ortslagen für den Region+ Prozess nicht in Frage Weitere Flächenvorschläge sind dringend erforderlich Einreichung bis Ende März 2019 möglich
16 Kriterien-Diskussion Die Kriterien wurden anhand der eingegangenen Anregungen überarbeitet Überarbeitung der Steckbriefe und Nachbessern der bisher eingegangen Steckbriefe auf der Grundlage der geänderten Kriterien Qualifizierungsphase erst nach Vereinheitlichung der eingegangenen Steckbriefe möglich Abgabefrist von Flächenvorschlägen: Ende März 2019
17 Wie geht es weiter? Durchführung des Qualifizierungsverfahrens ab Anfang April Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse von Bauland an der Schiene Abgleich mit dem Agglomerationskonzept (Siedlungsschwerpunkte an Haltepunkten) Auswertung der Ergebnisse Je nach Ergebnis werden weitere strategische Entscheidungen durch die Regionalplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Regionalrat erforderlich
18 Wie geht es weiter? Optionen: Diskussion weiterer Flächenvorschläge durch die Regionalplanung mit den betroffenen Kommunen, ggf. Aufnahme in den Planentwurf als Sondierungsbereiche Prüfung weiterer Instrumente Keine Flächendarstellungen im Entwurf des Regionalplans gegen den ausdrücklichen Willen einer Kommune
19 Wie geht es weiter? Erarbeitung einer ersten Plankonzeption im 1. Halbjahr 2019 mit groben Festlegungen (zeichnerisch und textlich) für den Siedlungsraum (Vorranggebiete ASB, GIB) Freiraum (Vorranggebiete BSN, Waldbereiche, Regionale Grünzüge, BGG, ÜSB, Oberflächengewässer, Deponien) Abstimmung mit dem Regionalrat im 2. Halbjahr 2019 Beschlussfassung des Grobkonzepts durch den Regionalrat voraussichtlich Anfang 2020 Fertigstellung Umweltbericht und Vorbereitung des Erarbeitungsbeschlusses, Einleitung des formellen Planverfahrens
20 Gemeinsames Statement der Kooperationen Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) und K&RN-Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn Berthold Rothe, Stellvertreter S.U.N. Stephan Schmickler, Stellvertreter K&RN
21 1. Daten zur Bevölkerungsentwicklung Ergebnisse der Kommunalgespräche und Zahlen von IT.NRW Stichtag für Kommunen ist Höhe der nicht auf eigenem Gebiet deckbaren Bedarfe derzeit nicht quantifizierbar (kommunale Diskussion) Wieviel Wachstumsbedarf reichen die Städte in ihr Umland weiter zusätzlich zu im Umland bestehenden Bedarf? Daten wichtig für die politische Diskussion Gemeinsame Datenbasis
22 2. Auswahl neuer Entwicklungsflächen frühzeitige Einbindung der kommunalen Ebene durch die Bezirksregierung wird als positiv empfunden kommunale Planer sind im kollegialen Austausch bereit, Flächen zu benennen, die grundsätzlich entwickelt werden können, daher weiter untersucht werden könnten, noch nicht politisch abgestimmt bzw. in der Öffentlichkeit bekannt sind Wünschenswert: Bezirksregierung bringt eigene Flächen und Infrastrukturvorschläge Vorgehen nach einheitlichen, transparenten Kriterien (Bewertungsmatrix) StadtUmland-Kooperationen und kommunale Verwaltung sind bereit, bei der Prüfung entsprechender Flächen mitzuwirken
23 3. Differenzierung von Dichtewerten Dichtewertvorgaben differenzierter betrachten in Innenstadtlagen derselben Stadt deutlich höhere Dichtewerte ansetzbar als am Siedlungsrand daher individuelle Betrachtung notwendig auch Verdichtungspotenziale umgebender Bebauung prüfen StadtUmland-Kooperationen können Ortskenntnisse und strategische Ansätze einbringen
24 4. Vernetzung von Mobilitäts-/Infrastrukturentwicklung mit Siedlungsentwicklung Herausforderungen hohe Verkehrsdichte, überlastete Infrastruktur in der Region (MIV und ÖPNV) Verkehrserschließung ist limitierender Faktor für Siedlungsentwicklung Lösungsansatz Strategien der Siedlungsentwicklung stärker mit Strategien der Verkehrsentwicklung verknüpfen Siedlungsentwicklung als Grundlage der Priorisierung im Infrastrukturbereich Bereitstellung notwendiger Ressourcen für die Siedlungsentwicklung entsprechend Bedarfsermittlung Die StadtUmland-Kooperationen kennen die lokalen Zusammenhänge und können maßgebliche Beiträge zur Definition notwendiger Maßnahmen leisten.
25 5. Weiteres Vorgehen (Vorschlag S.U.N.) AG Regionalplan: Bewertungsmatrix (pragmatisch, Alternativen?) Vertreterversammlung: Kollegiale Beratung: Potenzialflächen in S.U.N.-Gebietskulisse und Entwicklung einer graphischen Vision möglich? Verortung der Bedarfe zeitlich schwierig Abstimmung auf Augenhöhe mit kommunalen Planern
26 Podiumsgespräch Berthold Rothe Baudezernent Rhein-Erft-Kreis, Stellvertreter Stadt Umland Netzwerk S.U.N. Stephan Schmickler Stellvertreter Stadt Umland Verbund K&RN Sabine Feldmann Dezernat 32 Regionalentwicklung, Bezirksregierung Köln
27 Methodik zur Bewertung von Flächen für regionale Wohnbaulandbedarfe Prof. Dr. Stefan Greiving
28 Rahmenbedingungen für den Eignungscheck Aus gutachterlicher Sicht ist es erforderlich, auf ein Zielsystem als normative Basis zurückgreifen zu können, vor dessen Hintergrund die ermittelten Sachverhalte (= Flächeneignung) bewertet werden können. Das Zielsystem ergibt sich aus den Plansätzen des Landesentwicklungsplans NRW Die Beurteilung der Eignung einer Bewertungsmethode hat anwendungsbezogen, d. h. für den jeweils relevanten Fall zu erfolgen. Es wird ein Bewertungssystem mit quantitativ messbaren Indikatoren verwendet. Dabei wird der Bewertungsvorgang über den Eignungscheck formalisiert. Alle Teile des Zielsystems werden über Indikatoren abgebildet. Klare Trennung in Ausschluss- und Eignungskriterien. Die Reihenfolge der Bewertungsschritte ergibt sich daraus, dass jeweils nur für die übrig gebliebenen Flächen die Eignung bzw. nur für geeignete Flächen Restriktionen ermittelt werden müssen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ablauf und Ergebnis der Bewertung müssen für den Entscheidungsträger, aber auch die Betroffenen durchschaubar und nachvollziehbar sein. Daher wird heute der Eignungscheck transparent erläutert und mit den Kommunen weiterentwickelt.
29 Vorgehensweise Region+ Wohnen Ausschlusskriterien Flächenkontingent Eignungskriterien Priorisierung der Flächen Konkurrierende Raumnutzungen und -funktionen Raumordnerische Abwägung Formales Verfahren Regionalplan
30 Ausschlusskriterien (Stufe 1) gemäß Raumordnungs- und Fachrecht Natur- und Artenschutz: Naturschutzgebiet, Nationalpark, Wildnisgebiete, Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), Biotopverbundflächen Stufe I, Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung, Betroffenheit verfahrenskritischer Arten Wasserrecht: geplante Talsperre gemäß geltendem Regionalplan, festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete, festgesetzte und geplante Wasserschutzgebiete (Zonen I + II), Heilquellenschutzgebiete Abstandserfordernisse/ Infrastruktur: Leitungstrassen von Höchstspannungsleitungen (ohne Schutzabstand), Lärmschutzzone Flughafen (Nachtschutz- und Tagschutzzone I), Sicherheitszone (Tagebau), Stollen, unterirdische Leitungen mit Überbauverbot, Windkraftzonen Raumordnerische Vorgaben Siedlungsplanung/ Freiraumschutz: Konflikt zu raumordnerischen Zielen, z.b. bandartige Entwicklung, Widerspruch zu kompakter Siedlungsentwicklung hohe Zerschneidungswirkung erhebliche Verengung Regionaler Grünzüge Inanspruchnahme von Waldflächen Zudem langfristig entgegenstehende Nutzungen: z.b. baulich genutzte Grün- oder Gemeinbedarfsflächen (Schwimmbad, Sportplatz, Regenrückhaltebecken, Feuerwehrstandort), Altlasten, die eine wirtschaftliche Nutzung verhindern o.ä.
31 Eignungskriterien: Methodisches Vorgehen Grundprinzipien: Indikatoren, die sich in Zahlenwerten (km, ha, etc.) erfassen lassen, werden auch in Zahlenwerten ( kardinal ) gemessen. Folglich kann hier auf die Bildung von Klassen, die im Rahmen der Workshops vielfach hinterfragt wurden, verzichtet werden. Stattdessen werden alle Merkmalsausprägungen normalisiert (auf einer Skala von 0-1), um sie vergleichbar zu machen (z. B. Erreichbarkeit in km mit der Versorgungssituation in Punkten). Der Wert 1 ist dabei die größte Zielerreichung (z. B. Lage unmittelbar an einem SPNV- Haltepunkt, beste Infrastrukturausstattung im Untersuchungsraum). Der Wert 0 bedeutet, dass keinerlei Merkmalsausprägung vorliegt (z. B. keine Infrastruktur, keine Flächenverfügbarkeit). Alle anderen Flächen werden entsprechend ihrer Merkmale proportional dazu zwischen 0 und 1 eingeordnet. Dies gilt auch für den Fall, dass Merkmale weiter über Klassen erhoben werden (z.b. bei Verfügbarkeit).
32 Flächenranking Es wird über alle Eignungskriterien ein Eignungsranking aller gemeldeter Flächen erzeugt. Keine Fläche fällt aus dem Raster, nur weil ein Eignungskriterium (eben nicht als Ausschlusskriterien zu verstehen!) nicht erfüllt ist. Das Gewicht der einzelnen Kriterien ergibt sich aus dem politischen Zielsystem: Kriterien, die auf ein Ziel der Raumordnung zurückgehen (Versorgungssituation, Eignung für höhere Baudichten), werden doppelt gewichtet. Gilt auch für Erreichbarkeit, da hier der neue Regionalplan einen Plansatz in Zielqualität vorsieht. Kriterien, die auf einen Grundsatz zurückgehen, oder sich nur aus der Begründung eines Plansatzes ableiten lassen, werden einfach gewichtet (Verfügbarkeit). Die Einordnung jeder einzelnen Fläche im Ranking ergibt sich dann aus zwei Schritten: 1. Die Merkmalsausprägung eines Indikators (z. B. 0,43 beim Indikator Erreichbarkeit einer Fläche) wird mit dem Gewicht des Indikators multipliziert. Das Ergebnis lautet 0,43 x 2 = 0, Die vier Einzelergebnisse werden zu einem Gesamteignungswert addiert. Dieser Ansatz ist dynamisch, d. h. mit jeder neu gemeldeten Fläche kann sich das Ranking verändern, da hier die relative Eignung der Flächen untereinander gemessen wird.
33 Eignungskriterium 1: Erreichbarkeit Leitet sich aus G LEP NRW ab: Vorhandene Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs sollen bei der Ausrichtung der Siedlungsentwicklung besonders berücksichtigt werden. 45 min Suchraum war nur für die Ansprache der Kommunen relevant. Kardinal gemessen wird (ohne Klassen oder Schwellenwerte): 1. die ÖPNV-basierte Bruttofahrtzeit von Köln-Hbf bis zur letzten SPNV-Haltestelle, die die potenzielle Wohnbaufläche anbindet 2. Bruttofahrtzeit von der SPNV-Haltestelle bis zur potenziellen Wohnbaufläche mit dem schnellsten Verkehrsmittel Addition der beiden Bruttofahrtzeiten zur Gesamtbruttofahrtzeit. Die Fläche mit der geringsten Fahrtzeit erhält den Wert 1, alle anderen Flächen bekommen proportional zur Entfernung einen entsprechenden Wert.
34 Eignungskriterium 2: Versorgungssituation Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist ein zentraler Baustein der Daseinsvorsorge und damit Auftrag der Raumordnung zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Geht auf LEP Ziel ( Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung ) zurück: Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an [ ] den vorhandenen Infrastrukturen [ ] auszurichten. Hier liegt bereits eine Infrastrukturerhebung der BRK vor, die u.a. die medizinische, soziale Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, Dienstleistungen und die Nahversorgung zu einem Flächenwert aggregiert (ohne Gewichtung!). Der größte gemessene Punktwert 48 bekommt die Merkmalsausprägung 1, Bereiche, die über keine Infrastruktur, d. h. den Punktwert 0 verfügen, die Ausprägung 0. Alle anderen Bereiche werden mit ihrem Punktwert entsprechend proportional zwischen 0 und 1 eingeordnet. Der im Zuge der Entwicklung größerer Quartiere beabsichtigte Neubau von Versorgungsinfrastruktur kann bei der Flächeneignung mangels belastbarer und vergleichbarer Daten (die Planung kann überwiegend nur Angebote schaffen, aber nicht für deren Umsetzung sorgen) nicht berücksichtigt werden.
35 Quelle: Bezirksregierung Köln auf Grundlage von Geobasis NRW 2013
36 Eignungskriterium 3: Verfügbarkeit Geht auf die Begründung zu Ziel LEP NRW zurück: Bei der Festlegung eines neuen Siedlungsraums ist die Marktfähigkeit der Flächen zu berücksichtigen. Die Verfügbarkeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, in erster Linie von den Eigentumsverhältnissen und der Mitwirkungsbereitschaft Dritter. Weitere relevante Aspekte der Verfügbarkeit werden unter Ausschluss- oder Restriktionskriterien gefasst (z. B. Altlasten oder andere Raumwiderstände). Es wird dennoch davon ausgegangen, dass auf kommunaler Ebene aufgrund der Kenntnis der spezifischen Situation eine erste Einschätzung vorgenommen werden kann. Im Ergebnis der Workshops werden folgende Klassen gebildet: Bereits vollständig im Zugriff der Stadt = 1 Teilweise im Zugriff der Stadt = 0,75 Einfache Eigentumsverhältnisse (verhandlungsbereiter Einzeleigentümer) = 0,5 Schwierige Eigentumsverhältnisse (vielfältige Eigentümerstruktur) = 0,25 unwilliger Verkäufer = 0
37 Eignungskriterium 4: Eignung für höhere Baudichte Die regionalen Wohnbaulandbedarfe bringen urbanes Wohnen in die Fläche. Es geht dabei nicht um die eigenen Wohnflächenbedarfe der Kommunen, sondern um Bedarfe der Kernstädte, die mangels Flächenverfügbarkeit nicht in diesen realisiert werden können. Geht auf LEP Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zurück: Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten. Insofern strebt die BRK an, auf den dafür geeigneten Flächen höhere Baudichten zu unterstützen. Genaue Angaben sind schwer zu treffen. Daher wird die mögliche Baudichte über folgende Klassen bewertet: > 60 WE/ha = WE/ha = 0, WE/ha = 0, WE/ha = 0, WE/ha = 0,2 < 20 WE/ha = 0
38 Eignungskriterium 5: Besondere Umsetzungsmerkmale Hierunter werden Aspekte einer besonderen Qualifizierung der betreffenden Fläche gefasst. Es kann sich beispielsweise um Konversionsflächen handeln oder um eine Fläche, die im Rahmen einer interkommunalen Kooperation bereits für Wohnbauzwecke vorgesehen ist. Bitte vermerken Sie hier die für Sie wichtigen Aspekte im Steckbrief. Dieses Eignungskriterium lässt sich quantitativ nicht erfassen. Es fließt daher nicht direkt in das Flächenranking ein, sondern wird später im Rahmen der raumordnerischen Abwägung verbal-qualitativ berücksichtigt.
39 Flächengröße Der Aufwand einer Erschließung, insbesondere bei regionalen Wohnbaulandbedarfen, reduziert sich mit der Flächengröße. Zudem bezieht sich die raumordnerische Steuerung auf raumbedeutsame Vorhaben. Darstellungsschwelle >10 ha ergibt sich aus Abschnitt II 3 Abs. 2 PlanVO NRW. Die Flächengröße spielt dementsprechend eine wichtige Rolle, gleichwohl ist voraussichtlich eine dezentrale Verteilung der Flächenpotenziale besser zu realisieren als die Umsetzung weniger großer Flächen. Die Flächengröße selber lässt sich nicht auf einen Plansatz im LEP zurückführen und wird daher zwar erhoben, aber nicht länger als Eignungskriterium verwendet.
40 Eignungskriterium Fläche Merkmalsausprägung Erreichbarkeit in km (2,0) Normalisierung 0,85 0,29 0 0,84 0,59 1 0,48 0,70 0,21 0,39 Teilnutzen 1,70 0,58 0 1,68 1,18 2 0,96 1,40 0,42 0,78 Merkmalsausprägung Versorgungsituation in Pkt. (2,0) Normalisierung 1 0,56 0,13 0,58 0,42 0,90 0,29 0,54 0,63 0,19 Teilnutzen 2 1,12 0,26 1,16 0,84 1,80 0,58 1,08 1,26 0,28 Merkmalsausprägung 0, ,5 0,5 0,5 0,75 0, Verfügbarkeit (1,0) Eignung für höhere Baudichten in WE/ha(2,0) Normalisierung Teilnutzen 0, ,5 0,5 0,5 0,75 0, Merkmalsausprägung > < Normalisierung 0,2 0,4 0,2 0,6 0,4 1 0,8 0,6 0 0,4 Teilnutzen 0,4 0,8 0,4 1,2 0,8 2 1,6 1,2 0 0,8 Summe (Maximalwert 7,0) 4,35 3,50 1,66 3,82 3,32 6,30 4,43 4,43 1,68 1,86
41 Fazit und Ausblick Sabine Feldmann Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 - Regionalentwicklung
42 Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Veranstalter Prozessteam Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Ansprechpartner: Sabine Feldmann agl Hartz Saad Wendl Landschafts-, Stadt- und Raumplanung Ansprechpartner: Andrea Hartz, Sascha Saad, Annika Bastian In Kooperation mit Prof. Dr. Stefan Greiving
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Entwurf/erstellt von: Datum 31. Januar 2018 Az.: 32.01-NR.-IV-KB Bearb.: Heiko Krause Raum: K 721 Tel.: 4675 Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: abgrabung@bezreg-koeln.nrw.de Fax: 2905 Haus: Kattenbug Kopf: BRKölnAllg
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darunter Ein- Zwei- Mehr- davon Wohnungen familienhäuser 1)
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