Was bin ich wert? Bezahlungen von Ingenieur*innen
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- Richard Fischer
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1 Was bin ich wert? Bezahlungen von Ingenieur*innen Constanze Krätsch, IG Metall Fachschaft AING, HS Kaiserslautern, 19. Dezember 2016
2 Wege in den Beruf
3 Gute Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg 3
4 Der Master ist kein Muss Master garantiert keinen Job Bachelor = Formbarkeit Berufs- und Lebenserfahrung zw. Bachelor und Master Berufsbegleitend Bildungsbiografie verliert an Bedeutung Pflicht Naturwissenschaftler Wissenschaft Schnittstellenkompetenzen, Selbstständigkeit (IT-Sicherheit) Chefetage Keine Pflicht Ingenieurwissenschaften Informatik BWL: Vertrieb, Buchhaltung 4
5 Berufseinstieg übers Praktikum? Fotolia / maho 5
6 Wertschöpfungskette, Beispiel Automobil Crowdsourcees Zulieferung von Teilen (Zulieferparks, jis, jit) Werksgelände Belegschaft OEM Leiharbeit Werkverträge Fertigung Vormontage, Teilschritte der Montage Entwicklung Entwicklungsdienstleister unbefristet Fertigungsnahe Dienstleistungen Facility, Kantine, Bewachung, Personal-DL befristet Fertigungsnahe Dienstleistungen Instandhaltung, Teilelogistik, Logistik, Endprodukt 6
7 Ingenieurdienstleister Chance Arbeit kann durch verschiedene Einsatzunternehmen sehr abwechslungsreich sein. Risiken Häufig gelten keine Tarifverträge. Alle Bedingungen müssen selbst im Arbeitsvertrag ausgehandelt und vereinbart werden. Häufig gibt es keinen Betriebsrat. Oft werden die Arbeitsverträge nur für kurze Zeit bzw. für begrenzte Projekte abgeschlossen. Unbefristete Anstellung bei einem der Kundenunternehmen nicht garantiert. 7
8 Einstiegsgehälter in M & E
9 und nicht über die Gesamtvergütung Monatliches Entgelt x12 oder x13 Jahresentgelt Gesamtvergütung beinhaltet aber Sonstige Engeltbestandteile Gratifikationen Anwesenheitsprämien Vermögenswirksame Leistungen Geldwerter Vorteil Dienstwagen Mitarbeiterbeteiligung Aktienoptionen Arbeitgeberdarlehen Betriebliche Altersversorgung 9
10 Unterschiedliche Gehälter Studienfach und Abschluss Branche Bundesland Gültigkeit von Tarifverträgen Befristung Arbeitszeit Sonderzahlungen Überstunden Geschlecht 10
11 Nach Berufen Durchschnittliches Bruttomonatseinkommen in Euro auf Basis von 35 Wochenstunden West Ost Männer Frauen Männer Frauen Bauingenieurwesen Chemieingenieurwesen Elektroingenieur/in Elektronik-, Fernmeldeingenieur/in Maschinenbauingenieur/in Softwareingenieur/in Wirtschaftsingenieur/in Keine Berufserfahrung, 35 Stunden/Woche, keine Führungsverantwortung, Betriebsgröße: Beschäftigte, ohne Sonderzahlungen, ohne Urlaubsgeld 11
12 Woher bekomme ich die Infos? 12
13 Zu geringe Gehälter Die meisten Berufsanfänger verkaufen sich unter Wert. Aus Unkenntnis Lieber weniger als zu viel verlangen. Gehälter werden nicht an die Arbeitszeit angepasst. Frauen orientieren sich nach andren Frauen. Das unterläuft tarifliche Standards und senkt Einstiegsgehälter. Deshalb bei tarifgebundenen Firmen bewerben und sich an den Gehältern orientieren. 13
14 Tarifvertrag und Gesetz im Vergleich Tarifverträge der IG Metall (M+E-Industrie) Gesetz Arbeitszeit Jahresurlaub Urlaubsgeld 35-Stunden-Woche (Fünf-Tage-Woche) 30 Arbeitstage = Sechs Wochen 50 % des Tagesentgelts pro Urlaubstag 48-Stunden-Woche (Sechs-Tage-Woche) 24 Werktage = Vier Wochen Kein Anspruch Sonderzahlung Nach Dauer der Betriebszugehörigkeit: - 6 Monate: 25 % - 12 Monate: 35 % - 24 Monate: 45 % - 36 Monate: 55 % Kein Anspruch 14
15 Auf das Jahresentgelt kommt es an Zusammensetzung: d. h. auf ein Jahr bezogen: 12 Monatsentgelte 12 Monatsgehälter 13 Monatsentgelte 13 Monatsgehälter Tarifentgelt Metallindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: 12 Monatsentgelte 12,00 Monatsgehälter + Urlaubsgeld + 0,69 Monatsgehälter + Sonderzahlung + 0,55 Monatsgehälter* 13,24 Monatsgehälter. * Nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 15
16 Mehr mit Tarif Fächergruppen Jahresentgelt mit Tarifvertrag Jahresentgelt ohne Tarifvertrag Ingenieurwissenschaft, Mathematik, Physik ,00 Euro ,00 Euro +8% Wirtschaftswissenschaft ,00 Euro ,00 Euro +17% Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung in der Metall- und Elektroindustrie auf Basis einer 35-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Datenbasis Zeitraum 2011/ /12. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank) 16
17 Monatsentgelt ist nicht gleich Monatsentgelt Einstiegseinkommen nach Entgelt-Rahmentarifvertrag als Ingenieur/-in ab 1. Juli 2016, Basis: 35 Std./Woche für die Pfalz nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Entgeltgruppe 8 Entgeltgruppe 9 Entgeltgruppe 10 Monatsgrundentgelt 3.649, , ,00 Einkommen für 12 Monate , , ,00 + Urlaubsvergütung (50 % für 30 Tage) 2.518, , ,00 + Sonderzahlung (25 % vom Monatsgrundentgelt) = Jahreseinkommen * 912, , , , , ,00 * zzgl. 10 % Leistungszulage. +14,3 % bei 40 Std./Woche 17
18 ITK-Entgeltanalyse für 2016
19 ITK-Entgeltanalyse für 2016 Fundierter Überblick über Gehälter und deren Entwicklung Daten aus 147 Betrieben der ITK-Branche Betriebe mit über Beschäftigten Mehr als Nennungen von effektiven Jahresbruttoentgelten 16 Jobfamilien mit insgesamt 74 Jobs/Tätigkeiten Schwerpunktthemen Arbeitszeit und Studium Auswertung von Arbeitszeiten in der ITK- Branche Vorteile von Tarifverträgen in der ITK- Branche 19
20 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Durchschnittliches Bruttomonatseinkommen in Euro auf Basis von 35 Wochenstunden, 1,5 Jahren Berufserfahrung Software Spezialist/in (SW1) ,00 Junior Entwickler/in (HW1) ,00 Projektmanager/in (PM1) ,00 Junior Marketing Spezialist/in (M1) ,00 Vertriebsassistent/in (VK1) ,00 Junior Berater/in (B1) ,00 20
21 Kurzbeschreibung Job/Tätigkeitsbeschreibung Alias Beschreibung Anforderung Andere gebräuchliche Bezeichnung Tätigkeitsbeschreibung/Arbeitsaufgabe Qualifikation/Kenntnisse/Erfahrungen SW1 Software Ingenieur/in I Alias Beschreibung Anforderungen Alias Beschreibung Anforderung System-, Anwendungsentwickler/in; System-, Anwendungs-, Organisationsprogrammierer/in (S/A/O), Programmierer/in I, Junior SW-Spezialist, (Berater/in), Qualitätsingenieur/in Mitwirkung bei Planung, Gestaltung, Präsentation von einfachen DV-Anwendungen und Systemen, Eingangsstufe bei Vertriebsunterstützung und Systemberatung 6-semestrige Hochschulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung bzw. anderweitig erworbener gleichwertiger Kenntnisstand; Einstiegsgruppe nach Fachhochschul-/ Hochschulausbildung SW2 Software Ingenieur/in II SW-Spezialist/in; Systemanalytiker/in I; qualifizierte Programmierer/in, Entwickler/in (S/A/O); Spezialist/in Datenbanken, Netzwerklösungen Planung, Gestaltung, Präsentation von einfachen DV-Anwendungen und Systemen, arbeitet im Rahmen von Richtlinien weitgehend selbstständig Wie SW1 und zusätzlich mehrjährige Erfahrung SW3 Software Ingenieur/in III 21
22 Jobfamilie Software Engineering Auswertung aus jobspezifischen Entgeltdaten Basis 35-Stundenwoche* Einzeldaten Nach Firmen strukturiert Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten Besetzung (N) SW1 SW2 SW3 SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in II Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in III Gesamt Fix variabel * Zur Umrechnung auf eine 40-Stunden-Woche müssen die Werte um 14,3 % erhöht werden
23 Jobfamilie Software Engineering Auswertung aus jobspezifischen Entgeltdaten Basis 35-Stundenwoche Einzeldaten Nach Firmen strukturiert Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten SW1 Besetzung (N) SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel
24 Jobfamilie Software Engineering Auswertung aus jobspezifischen Entgeltdaten Basis 35-Stundenwoche Einzeldaten Nach Firmen strukturiert Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten SW1 Besetzung (N) SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel
25 25 Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten Besetzung (N) SW1 SW2 SW3 SW4 SW5 Einzeldaten Nach Firmen strukturiert SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in II Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in III Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in IV Gesamt Fix Variabel Leiter/in SW Engineering Gesamt Fix variabel
26 26
27 Entgeltanalyse Software Engineering Job-Bezeichnung Jobcode Jahresentgelt (Mittelwert) in 35h/Woche 40h/Woche SW Ingenieur/in I SW SW Ingenieur/in II SW SW Ingenieur/in III SW SW Ingenieur/in IV SW Leiter/in SW Engineering SW
28 Auswertung der Arbeitszeiten in beteiligten Betrieben Wochenarbeitszeit Verteilung alle Betriebe Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag Bis zu 37,5 h 37,2 % 46,6 % 23,8 % h 25,7 % 26,9 % 24,0 % 40 h 37,1 % 26,5 % 52,2 % Betriebe: 58,6 % tarifgebunden, 41,4 % ohne Tarif 28
29 Arbeiten im Ausland 29
30 Vorbereitung auf die Gehaltsverhandlung
31 Vorüberlegungen Worum geht es? Was sind meine Ziele? Was akzeptiere ich und warum? Minimal- und Maximalforderung Was ist mir wichtig? Was darf nicht passieren? Was habe ich zu bieten? Lage des Gegenüber? Welche Forderungen stellt er/sie? Seine/ihre Interessen? 31
32 Meine Argumente Fähigkeiten Fertigkeiten angeboren angelernt Durch äußere Umstände bestimmt Verbesserung durch Training Wo habe ich sie unter Beweis gestellt? Was genau habe ich gemacht? Wie lässt sich das im Lebenslauf belegen? Passen sie zur Stelle? Welche kann ich verbessern (Schwäche)? 32
33 Das Verhandlungsgespräch I Beziehung zum Gegenüber aufbauen Mit Namen anreden Small Talk Gemeinsamkeit finden Stift und Papier Blickkontakt Aktiv zu hören Mimik und Gestik Ruhig bleiben Abwarten 33
34 Das Verhandlungsgespräch II Frage zurück geben Klar ausdrücken Kein Konjunktiv Ich-Botschaften Nett und freundlich, aber bestimmt in der Sache Flexible sein Forderungen belegen können Üben Große Zahlen aussprechen Keine Dankbarkeit Mit Männern vergleichen 34
35 Bewerbung I: Auskunftspflicht des Arbeitnehmers Was muss der Bewerber bzw. Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber offenbaren? Grundsätzlich gilt: Es müssen nur solche Umstände mitgeteilt werden, die einen rechtzeitigen Arbeitsbeginn verhindern oder die arbeitsvertragliche Arbeitspflicht dauerhaft unmöglich machen. 35
36 Bewerbung II: Fragerecht des Arbeitgebers Grundsätzlich gilt, der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung einer bestimmten Frage haben. Zulässige Fragen Ansteckende Krankheiten, geplante Kuren oder Operationen Weitere Arbeitsverhältnisse beruflicher Werdegang, Vorbeschäftigung und Ausbildung Vorstrafen* Vorheriger Verdienst* Gesundheit: Nur zulässig, wenn Einsatz dauerhaft unmöglich. AIDS-Infektion: nur bei Ansteckungsgefahr; AIDS-Erkrankung: ja Unzulässige Fragen Familienplanung Schwangerschaft, Sexuelle Orientierung Krankheiten*, Behinderungen* Vorstrafen*, Vermögenverhältnisse/Schulden* Parteizugehörigkeit**, Religionszugehörigkeit**, Gewerkschaftszugehörigkeit** Blut- und Urintest*** Assessment Center, graphische Gutachten*** * ausnahmsweise/ Zulässig, wenn relevant für Stelle * Zulässig, wenn relevant für Stelle oder Förderung möglich ** Zulässig bei Bewerbung bei einer Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft *** Zulässig nur mit Zustimmung des Bewerbers/nach Aufklärung 36
37 Bewerbung III: Lügen? Bei unzulässigen oder verbotene Frage, muss der Bewerber nicht antworten und darf unzulässige Fragen bewusst falsch beantworten. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall nicht den Arbeitsvertrag anfechten oder dem Arbeitnehmer deswegen Schwierigkeiten machen. Rechtsfolgen bei Falschbeantwortung zulässiger Fragen: u.u. Anfechtung des Vertrags wg. arglistiger Täuschung ( 123 BGB), ansonsten folgenlos Katalog unerlaubter Fragen gemäß AGG 1 AGG fasst das Ziel des neuen Gesetzes zusammen: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 37
38 Der Arbeitsvertrag I Schriftform: Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist möglich Recht auf Verschriftlichung der Vertragsinhalte (NachweisG) Inhalt: Namen der Vertragspartner, Beginn, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Gehalt, Urlaub, Verweis auf Tarifverträge u. Betriebsvereinbarungen 106 Gewerbeordnung Weisungsbefugnis des Arbeitgebers 38
39 Arbeitsvertrag II Probezeit Höchstens sechs Monate Kein Kündigungsschutz Befristung Schriftlich Ohne sachlichen Grund: maximal 2 Jahre, darf dabei höchstens 3 x verlängert werden. Eine sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn in den letzten 3 Jahren zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat. 39
40 Der Arbeitsvertrag III Arbeitsaufgabe: Genaue Beschreibung der Tätigkeit. Je allgemeiner, desto eher kann der Arbeitnehmer mit einer anderen Aufgabe betraut werden. Für die tarifliche Eingruppierung ist immer die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Arbeitsort: Genaue Festlegung, sonst ist Versetzung an einen anderen Standort möglich. Arbeitszeit: ist regelungsbedürftig, da sonst das Arbeitszeitgesetz gilt: Montag bis Samstag bis zu 10 Stunden täglich wöchentlich bis zu 60 Stunden Halbjahresdurchschnitt 48 Tarifvertrag: Stunden 40
41 Der Arbeitsvertrag IV Überstunden: Nicht automatisch und schon gar nicht unbezahlt In welchem Rahmen Überstunden nach dem Arbeitsvertrag mit dem Grundgehalt abgegolten werden können, ist umstritten. Urlaub: Gesetzliche Mindesturlaub: 4 Wochen Tarifverträge: oft 6 Wochen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen: Sonderurlaub Entgelt und Eingruppierung: Gesetz: angemessen, Mindestlohn Tarifvertrag: Eingruppierung und Bezahlung nach Tätigkeit, regelmäßige Tariferhöhungen Verhandlungssache 41
42 Der Arbeitsvertrag V Dienstreisen und Dienstwagen: In vielen Betrieben gibt es Reisekostenregelungen. Die Kostenerstattung muss nicht im Vertrag geregelt sein, jedoch vor Reiseantritt geklärt werden. Dienstwagen sind angenehm, doch Vorsicht: Es gibt häufig Streit um Fahrtenbücher und bei Privatnutzung ist geldwerter Vorteil zu versteuern (1%-Regelung). Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln: Oft Rückzahlungsvereinbarungen Zulässig nur für nachgewiesene Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bringen. Nach der Rechtsprechung ist Bindungsdauer begrenzt: 1 Monat Lehrgang / 6 Monate Rückzahlungspflicht mehr als 2 Jahre Weiterbildung / 5 Jahre Bindung 42
43 Informationen und Beratung Check von Arbeitsverträgen und Zeugnissen Überprüfung von Bezahlung und Eingruppierung Informationen/Kontakt zum tarifgebundenen Betrieben Tariferhöhungen Gerichtliche Vertretung Seminare und Weiterbildung ISIC-Karte IG Metall Kaiserslautern Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Kaiserslautern@igmetall.de Constanze.kraetsch@igmetall.de 43
44 Die IG Metall steht für Solidarität in Betrieb, Hochschule und Gesellschaft Demokratie in Betrieb und Gesellschaft Gleiche Bildungschancen Tarifverträge unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glaube Entgeltgerechtigkeit Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Existenzsichernde Beschäftigung Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung 44
45 Das wichtigste zum Schluss Vortragsfolien unter /mitte Gründungs- und Vernetzungsvernetzungsauftakt für die Gewerkschaftliche Hochschulgruppe Kaiserslautern, 17. Januar :00 Uhr, DGB Kaiserslautern 45
46 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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