Praktikum Was muss ich beachten?

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1 Praktikum Was muss ich beachten? Tipps und Informationen für Studierende Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte HS Kaiserslautern, 21. Juni 2016

2 Agenda Was ist ein Pflicht-, was ein freiwilliges Praktikum? Bin ich abgesichert? Wie läuft das mit der Sozialversicherungspflicht? Auf welche Arbeitnehmerrechte habe ich Anspruch? Welche Rolle spielt der Mindestlohn? Was ist aus Sicht der IG Metall ein gutes Praktikum und wie lässt es sich umsetzen? Sozialpartnerschaft Betriebsrat, Personalräte Gewerkschaften Informationen, Kontakt, weitere Veranstaltungen Alle Angaben ohne Gewähr. 2

3 Praktika = Lernverhältnis Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. ( 22 Abs.1 MiloG) 3

4 Rechtlicher Status Pflichtpraktikum während Studium und Berufsausbildung Praktikum - Ausbildungszweck, Praktikanten/-innen sind weder normale Beschäftigte noch Auszubildende im Sinne des BBiG - Praktikum ist Teil des Studiums/der Berufsausbildung, Vorgaben der Hochschule, zivilrechtlichen Regelungen - Herrschende Auffassung unter Juristen: kein Anspruch auf Arbeitnehmerrechte alles muss einzelvertraglich vereinbart werden, Arbeitszeiten, Pausen, Ruhetage beachten - Bestätigung entsprechend der Studienordnung Pflichtpraktikum vor und nach Studium und Berufsausbildung Freiwilliges Praktikum während des Studiums Freiwilliges Praktikum bzw. Vor- und Nachpraktikum Ausbildungsverhältnis im Sinne 26 BBiG, wenn der Erwerb beruflicher Kenntnisse im Vordergrund steht. Es gelten alle allgemeinen Arbeitnehmerrechte: - Anspruch auf Vergütung, Entgelt, Lohnfortzahlung, Urlaub (mind. 2 Tage pro Monat), Arbeitszeit (max. 8 Stunden/Tag), Ruhepausen (mind. 30 Minuten), Ruhezeit zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn (mind. 11 Stunden) Vorpraktikum: - Voraussetzung für Immatrikulation, aber nicht Bestandteil der Ausbildung Mindestlohn Nein Ja, im Nachpraktikum: - In der Regel Mindestlohn Nein, im Vorpraktikum: - Ausnahme nach 22 Abs. 1 MiloG, kein Anspruch auf Mindestlohn Nicht Bestandteil der Ausbildung Arbeitsleistung im Vordergrund: - Studierenden = Werkstudierende = (Teilzeit)Beschäftigte des Unternehmens Ja, Ausnahmen: - Praktikant/in noch nicht 18, keine abgeschlossene Berufsausbildung - Bis zu drei Monate zur Orientierung für die Berufsausbildung/das Studium - Bis zu drei Monate begleitend zur Hochschulausbildung und im selben Betrieb hat zuvor nicht bereits ein solches Praktikumsverhältnis bestanden Gültigkeit von TV Keine Ansprüche Sonstiges - Praktikumsentgelt bleibt sozialversicherungsfrei - Vergütung kann angerechnet werden bei BAföG und Einkommensteuer - Bemessungsgrenzen beachten Wenn Arbeitsleistung im Vordergrund steht und bei Mitgliedschaft Anspruch auf tarifliche Leistungen - Steuer- und sozialversicherungspflichtig - Unentgeltliches Praktikum: Arbeitgeber muss Mindestanteil an Sozialversicherung zahlen - Ausnahmeregelungen für kurzfristige Beschäftigung, Mini- und Midijob gelten - Anrechnung bei BAföG 4

5 Rechtlicher Anspruch im Praktikum Schriftlicher Praktikumsvertrag Lerncharakter ist gesetzliche verankert, Praktikum ist keine reguläre Arbeit Inhalte und Bedingungen sind fest gelegt Anspruch auf einfaches Zeugnis 109 GewO, eventuell Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis 5

6 Praktikumsvertrag Praktikum zu Ausbildungszwecken Beginn, Dauer, Einsatzort und Arbeitsinhalt des Praktikums tägliche Arbeitszeit Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Vergütung von Überstunden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Kündigungsvoraussetzungen Mustervertrag: 6

7 Arbeitsrecht Beratung beim Betriebsrat oder Personalrat und der zuständigen Gewerkschaft Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten mindestens die gesetzlichen Regelungen Gilt ein Tarifvertrag (TV)? Tarifverträge regeln Besserstellungen 7

8 Tarif* vs. Gesetz Was Tarif Gesetz Wochenarbeitszeit Urlaub 35 Std. von Montag bis Freitag 30 Arbeitstage 6 Wochen 48 Std. von Montag bis Samstag 24 Arbeitstage 4 Wochen Urlaubsgeld 50 % pro Urlaubstag Keine Regelung Weihnachtsgeld Vergütung Bis zu 55% des Monatseinkommens Tarifvertraglich festgelegt Keine Regelung 8,50 /Stunde * In der Metall- und Elektrobranche. 8

9 Praktikumsvergütung Notwendig, da Du während des Praktikums keinen Nebenjob nachgehen kannst, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Welche Vergütung angemessen ist, wissen Betriebsrat und Gewerkschaft während des Studiums, wenn keine tarifvertraglichen Regelungen greifen, soll mindestens der BAföG-Höchstsatz bezahlt werden. In Betrieben der Metallbranche üblich: bis 800 Nähere Infos bei Fachschaften Studierenden aus höheren Semestern Betriebsrat 9

10 Praktikumsplan Sollte bei Beginn des Praktikums bestehen. Zeitliche Gliederung in Bezug auf die wesentlichen Inhalte des Praktikums Angaben zu den Abteilungen, in denen man eingesetzt wird Angaben zu den Ausbildungsbeauftragten Erkundige Dich danach bei Deinem Betreuer oder Deiner Betreuerin. 10

11 Praktikumszeugnis Am Ende des Praktikums sollte ein schriftliches Zeugnis ausgestellt werden. Dauer und Inhalt des Praktikums sollten beschrieben werden. Anforderungen der jeweiligen Studienordnung beachten Wertungen zum persönlichen Auftreten und Handeln sind nicht Gegenstand eines Praktikumszeugnisses. 11

12 Nach dem Praktikum Wurden die eigenen Berufsvorstellungen bestätigt? Wurde das Unternehmen den Vorstellungen gerecht? Konnte ich Kontakte knüpfen? Erfahrungsaustausch und Bewertung unter: 12

13 Auslandspraktikum Sehr umfangreiches, abendfüllendes Thema Links zum Thema: / Qualitätskatalog abrufbar 13

14 Informationen 14

15 Broschüre: Praktika im Ingenieur- und Informatikstudium Hilft bei der Orientierung Liefert rechtliche Tipps Unterstützungsangebote der IG Metall Wo bekomme ich die Broschüre? Material Bei der IG Metall in Kaiserslautern 15

16 Von der IG Metall profitieren in Studium und Job Unterstützung im Studium und Beruf Netzwerk, Beratung und Informationen Veranstaltungen und Betriebsexkursionen Seminarangebot Rechtsschutz Kostenfreie ISIC-Card Aktiv bleiben/werden Unterstützung im Studium und Beruf Unterstützung im Nebenjob Kontakte zu Betrieben: Praktikum, Berufseinstieg, Abschlussarbeiten Schnittstelle Zeitschrift für Studierende Gehaltsanalysen & Materialien 16

17 Informationen und Beratung Check von Arbeitsverträgen und Zeugnissen Überprüfung von Bezahlung und Eingruppierung Informationen/Kontakt zum tarifgebundenen Betrieben Tariferhöhungen Gerichtliche Vertretung Seminare und Weiterbildung IG Metall Kaiserslautern Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Philipp.nerger@igmetall.de 17

18 Die IG Metall steht für Solidarität in Betrieb, Hochschule und Gesellschaft Demokratie in Betrieb und Gesellschaft Gleiche Bildungschancen Tarifverträge unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glaube Entgeltgerechtigkeit Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Existenzsichernde Beschäftigung Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung 18

19 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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